3139/2019
Stellenplan des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln für die Kalenderjahre 2020/21
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Anlage 1 Anlagenübersicht
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Anlage 1 Anlagenübersicht Folgende Beratungsunterlagen sind als Anlagen beigefügt: Anlage 2 Erläuterungen zum Stellenplan Anlage 3 Veränderungen des Stellenplanes 2020/21 gegenüber 2019: eine Mehrstelle Anlage 4 Gesamtstellenübersicht (Stellensoll 2020/21). Legende der verwendeten Abkürzungen TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst EGO = Entgeltordnung zum TVöD NV Bühne = Normalvertrag Bühne TVK A =Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern, Vergütungsordnung A FEST = Bewertung erfolgt gemäß NV Bühne Fg. = Fallgruppe VHZ = Vorhandwerkerzulage TPL =Teilplan
Anlage 3 Mehrstelle
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Anlage 3
Änderung Begründung
47 Orchester + 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r Mehrstelle
E7 aufgrund des Mehrbedarfs im
Bereich Finanzbuchhaltung
Dienststelle
Tpl
Anlage 4 Gesamtstellenübersicht
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Stellensoll 2020 09.08.2019 (11:02:27) Seite: Stand: 01.01.2020 47 Orchester Tpl: Planstellen Beschäftigte 2020 2019 1,00 1,00 Direktor/in Bühnen/Orchster FEST 1,00 1,00 Dramaturg/in FEST 9,00 9,00 Erste/r Konzertmeister/in FEST 1,00 1,00 Generalmusikdirektor/in FEST 1,00 1,00 Geschäftsführ. Direktor/in FEST 5,00 5,00 Künstlerisch Beschäftigte/r FEST 1,00 1,00 Persönliche/r Referent/in FEST 1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E1O 1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E9IA 2,50 1,50 Verwaltungsbeschäftigte/r E7 1,00 1,00 Verwaltungsbeschäftigte/r E6 122,00 122,00 Städt. Musiker/in ORCH 146,50 145,50 Planstellen Beschäftigte (gewerblich-technisch) 2020 2019 1,00 1,00 Orchesterwart/in E5+Z VHZ 3,00 3,00 Orchesterwart/in ES 0,50 0,50 Platzanweiser/in / Garderobenkraft E3 0,50 0,50 Platzanweiser/in / Garderobenkraft EB (wm) 5,00 5,00 befristete Planstellen und Personalkredite 2020 2019 Befristung 1,00 1,00 Orchesterwart/in ES 31.12.2022 Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Interim befristet für die Dauer der vom Rat beschlossenen Maßnahme, derzeit 1,00 1,00 Personalkredit über 60.000,00 EUR PK FÜR 6 MUSIKPRAKTIKANTEN , 1 PRAKTIKANTEN FüR ÖFFENTLICH- KEITSARBEIT SOWIE FüR AUSHILFSKRÄFTE ZUR DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTES "GO LIVE" (RD: 34 000 EURO WERDEN REFINANZIERT) 2,00 2,00 Gesamtsummen 2020 2019 153,50 152,50
Anlage 2 Erläuterungen
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Anlage 2 Grundsätzliche Erläuterungen zum Stellenplan 2020/21 des Gürzenich-Orchesters Der Stellenplan des Gürzenich-Orchesters ist ein Teil des Gesamtstellenplanes der Stadt Köln und insofern in das bestehende gesamtstädtische Verfahren zum jeweiligen Stellenplan integriert. Aufgrund einer Veränderung der Aufgaben einhergehend mit einem wachsenden Anstieg der Aufgaben im Bereich der Finanzbuchhaltung ist die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle in diesem Bereich erforderlich. Ein erhöhter Buchungsaufwand und Mehraufwand ergibt sich durch eine große Anzahl von Sonderaktionen und immer größer werdende Produktionen bei der Oper und bei Konzerten. Unter anderem haben sich eingehende Rechnungen nahezu verdoppelt, was zu Erhöhung der Jahresabschlussarbeiten führt. Teilweise müssen zusätzlich Aufgaben, die bisher durch die Wirtschaftsprüfer oder der Kämmerei erledigt wurden, nunmehr durch die Finanzbuchhaltung übernommen werden. Das Aufgabengebiet Finanzbuchhaltung war bisher durch eine 0,5 Stelle abgedeckt. Durch den erheblichen Anstieg der Aufgaben in diesem Bereich, konnten die anstehenden Aufgaben nicht mehr in dem erforderlichen Maße erledigt werden. Der Bereich Finanzbuchhaltung wird nunmehr durch eine zusätzliche 1,0 Stelle aufgestockt. Die Mehrstelle ist aus Anlage 3 ersichtlich. Wesentlichen formelle Änderungen (Neubewertungen der Stellen von TVöD Beschäftigten, Übertragungen etc.) sowie Änderungen bei befristeten Stellen (Entfristungen, Befristungsverlängerungen etc.) liegen für den Stellenplan 2020/21 nicht vor. Die Veränderungen im Rahmen des Stellenplanes führen nicht zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes für das Gürzenich-Orchester.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 3139/2019 Freigabedatum 16.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stellenplan des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln für die Kalenderjahre 2020/21 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2020/21 des Gürzenich-Orchesters der Stadt Köln zu. Unterausschuss Stellenplan 23.09.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 30.09.2019 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 08.10.2019 Finanzausschuss 11.10.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Stellenplan des Gürzenich-Orchesters ist als ein Teil des Gesamtstellenplanes der Stadt Köln jeweils für ein Kalenderjahr aufzustellen. Dem Wirtschaftsplan wird für den Zeitraum des jeweiligen Wirtschaftsjahres des Orchesters (1.09 eines Jahres bis 31.08. des Folgejahres) aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung lediglich eine grobe Stellenübersicht beigefügt. Soweit Ermächtigungen erst ab Beginn eines Wirtschaftsjahres gelten, ist dies im Stellenplan gesondert zu vermerken. Der Entwurf des Stellenplanes enthält die im Haushalt 2020/21 erforderlichen Stellen der nach TVöD- Beschäftigten sowie der Musiker/innen nach TVK-A und der künstlerisch Beschäftigten nach NV- Bühne. Zurzeit ist eine Stelle im Bereich der Verwaltung durch eine Beamtin besetzt. Finanzierung Alle beim Gürzenich-Orchester beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind innerhalb des Be- triebskostenzuschusses abgebildet. Die Zusetzung einer Mehrstelle verursacht einen Personalmehr- aufwand in Höhe von rd. 42.966,-€ p.a. In Höhe dieser Mehraufwendung hat das Gürzenich Orches- ter weniger Mittel an anderer Stelle verfügbar. Derzeit ist die Finanzierung im Wirtschaftsplan gesi- chert. Aufgrund der Zusetzung der Mehrstelle erfolgt auch perspektivisch keine Anpassung des Be- triebskostenzuschusses. Beteiligung des Personalrates Der Personalrat wurde nach § 75 Ziff. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes bei der Vorbereitung des Stellenplans angehört. Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragte wurde gem. §§ 17 und 18 des Landesgleichstellungsgesetzes betei- ligt. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte erst jetzt abgeschlossen werden. Der Stellenplan Bühnen ist Bestandteil des Gesamtstellenplanes der Stadt Köln, so dass für eine einheitliche Beratung mit dem Gesamtstellenplan der Stadt Köln in den jeweiligen Ausschüssen, die Terminfolge zwingend einzuhalten ist. Anlagen 1-4
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3139/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.09.2019
- Erstellt
- 05.09.2019 16:17