V/0270/2015
Corrensstraße - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Corrensstraße"
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Beschlussvorlage
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V/0270/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Corrensstraße - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Corrensstraße" - Baubeschluss - Beratungsfolge 23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 12.05.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung Der vom Tiefb auamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 4125 Blatt 1(1) vom Februar 2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den barrierefreien Ausbau der Halt- stellen sowie für die Erneuerung der angrenzenden Nebenanlagen in Teilbereichen Baukosten von ca. 130.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 94.500 €. Für die Instandsetzung der defekten Anschlussleitungen fallen Kosten in Höhe von ca. 18.000 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Vorlagen-Nr.: V/0270/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 07.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0270/2015 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und –anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2015 105.000 Haltestellen 25.000 Erneuerung Nebenanlagen in Teilbereichen 18.000 Instandsetzung Anschlusslei- tungen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2015 94.500 ÖPNV- Förderung für den barrier e- freien Ausbau der Haltest elle; 90 % Ergebnis 53.500 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt Begründung 1. Voraussetzungen Mit der Beschlussvorlage V/0641/2014 wurde bereits am 26.11.2014 der Planungsbeschluss im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen für diese Maßnahme gefasst. Der Haltestellenstandort ist ebenfalls Bestandteil der Prioritätenliste, die mit der Vorlage V/0007/2014 am 27.03.2014 im Ausschuss für Stadtplanun g, Stadtentwicklung, Verkehr und Wir t- schaft vorgestellt und beschlossen wurde. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die stadteinwärtige Haltestelle wird ca. 25 m nach Süden hin verschoben und die Bordsteinführung zu Lasten der Rechtsabbiegerspur geänder t. Hierd urch kann eine größere Aufstellfläche für die wartenden Fahrgäste geschaffen werden. An dieser Haltestelle erfolgt zudem der Einbau eines Niederflurbusbordes und eines Blindenleitsystems. Zudem ermöglichen zwei neue Fahrradanlehn- bügel ein geordnetes Aufstellen der Fahrräder im Haltestellenbereich. Weiter werden die Nebenan- lagen bis zur Einmündung Corrensstraße/ Horstmarer Landweg erneuert. Durch die neue Führung des Radweges kann im westlichen Seitenraum eine größere Aufstellfläche für die Fußgänger auf Höhe der Querungsanlage geschaffen werden. Um mobilitätseingeschränkte Personen die Über- querung der Fahrbahn zu erleichtern, ist hier der Einbau eines Roll-und Tastbordes sowie eines Blindenleitsystem vorgesehen. An der stadtauswärtigen Haltestelle ist ebenfalls der Einbau eines Niederflurbusbord es sowie e i- nes Blindenleitsystems vorgesehen. Die Schaffung einer größeren Aufstellfläche ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten hier nicht realisierbar. - 3 - V/0270/2015 In Rahmen des barrierefreien Umbaus und der Erneuerung der Nebenanlagen in Teilbereichen werden die defekten Anschlussleitungen instand gesetzt. Bauen für Alle: Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von M enschen mit B e- hinderungen (KIB) abgestimmt (Ausbau beider Bushaltestellen und der Querungsanlage auf der westlichen Straßenseite nach aktuellen Standard der Stadt Münster). Eine Reduktionsvariante wird nicht vorgeschlagen, da eine Verringerung der Ausbauq ualität ohne Vernachlässigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht möglich ist. Als Kostenr e- duzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf einen barrierefreien Ausbau, d.h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt nach der Bewilligung der Förderung in 2015 , sodass mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme im 4. Quartal 2015 zu rechnen ist. Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird abgestimmt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Für den bar rierefreien Ausbau der Haltestellen wird das Tiefbauamt im Sommer 2015 einen För- derantrag nach § 12 ÖPNV G (Zweckverband NWL) stellen. Es werden Zuwendungen in Höhe von 90 % der Baukosten für die Haltestellen erwartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen
BV_V_0270_2015 Corrensstraße Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0270/2015
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Corrensstraße
- Horstmarer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0270/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37