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0237/2020

Änderung der Anlage 4 (Förderungshöhe) der Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.02.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 6.4.1

Anlage 1 (geänderte Anlage 4 der Richtlinie für die Anerkennung der Interkulturellen Zentren (Förderungshöhe)

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 (geänderte Anlage 4 der Richtlinie für die Anerkennung der Interkulturellen Zentren (Förderungshöhe)

580 Zeichen

Anlage 1 (geänderte Anlage 4 der Richtlinie für die Anerkennung der Interkulturellen Zentren 
(Förderungshöhe) 
 
 
Bei Erfüllung der Mindestvoraussetzungen erfolgt die Förderung im Rahmen der für 
das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmittel wie folgt: 
 
Kategorie 1 Größeres Zentrum  22.700,- € 
 
Kategorie 2 Mittleres Zentrum 10.100,- €  
 
Kategorie 3 Kleineres Zentrum    5.100,- € 
 
 
 
Eine Anschubfinanzierung bereits vor Anerkennung als Interkulturelles Zentrum 
erfolgt in Höhe von höchstens 80% des Förderbetrages der jeweils eingestuften 
Kategorie.

Beschlussvorlage Rat

3595 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 0237/2020 
Freigabedatum 
05.02.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Anlage 4 (Förderungshöhe) der Richtlinie für die Anerkennung und Förderung 
der Interkulturellen Zentren 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Förderungshöhe der drei festgelegten Kategorien zur Förderung der Interkul-
turellen Zentren in Köln ab 1.1. 2020 entsprechend Anlage 1 anzupassen. 
Mit Beschluss des Haushaltsplans 2020/2021 des Rates vom 7.11.2019 wurde ein höheres Budget 
zur Förderung der Interkulturellen Zentren für 2020 festgelegt. 
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen, Zeile 15 (Transferleistungen) zur Verfügung.  
 
Die Anlage 4 der am 26.09.2019 beschlossenen Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der 
interkulturellen Zentren (VorlagenNr. 1909/2019/1) wird durch die Anlage dieser Vorlage ersetzt.  
 
 
 
Integrationsrat 03.03.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
der Stadt Köln vom 13. Oktober 2014 weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der 
Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln 
selbständig vergeben kann.  
Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiati-
ven, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. 
Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung 
den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der 
Rat entscheidet abschließend.  
Durch erhöhte Zuweisung von Haushaltsmittel für 2020 ff für diesen Zweck konnte eine Erhöhung der 
seit dem Jahre 2007 nicht mehr angepassten Pauschalen erreicht werden. 
Die Anpassung wurde im Detail mit dem Arbeitskreis der interkulturellen Zentren konsensual abge-
stimmt. 
Vorgesehen ist folgende Anpassung der Pauschalen: 
Kategorie  
Alte 
Pauschale 
in € 
Erhöhung 
26% in € 
Aufrundung 
Neue Pa u-
schale in € 
Plus zur 
alten Pau-
schale in € 
Kleinere 4.000,00 5.040,00 5.100,00 1.100,00 
Mittlere 8.000,00 10.080,00 10.100,00 2.100,00 
Größere 18.000,00 22.680,00 22.700,00 4.700,00 
 
 
 
Im Haushaltsplan2020Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in 
Zeile 15, Transferleistungen stehen seit dem Haushaltsjahr 2020 ff. Mittel zur Förderung der Interkul-
turellen Zentren von insgesamt 682.000,-€ zur Verfügung. Davon entfallen 632.000,- € auf die laufend 
eingestellte Förderung der Interkulturellen Zentren und 50.000,- € auf die zusätzlichen Mittel aus dem 
Interkulturellen Maßnahmenprogramm über das „Integrationsbudget“. 
 
Mit der Erhöhung der Pauschalen kann eine angepasste Verteilun g der Mittel für die Interkulturellen 
Zentren in einer folgenden Beschlussvorlage in gleicher Sitzung beschlossen werden. 
Mit diesem Beschluss findet keine Veränderung des bereits beschlossenen Gesamtetats statt. 
 
Anlagen 
 Anlage 1  „ Anlage 4 der Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der interkulturellen 
Zentren  (Förderhöhe)

Beratungsverlauf (4)

03.03.2020 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 6.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0237/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.02.2020
Erstellt
23.01.2020 10:01