0237/2020
Änderung der Anlage 4 (Förderungshöhe) der Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren
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Anlage 1 (geänderte Anlage 4 der Richtlinie für die Anerkennung der Interkulturellen Zentren (Förderungshöhe)
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Anlage 1 (geänderte Anlage 4 der Richtlinie für die Anerkennung der Interkulturellen Zentren (Förderungshöhe) Bei Erfüllung der Mindestvoraussetzungen erfolgt die Förderung im Rahmen der für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmittel wie folgt: Kategorie 1 Größeres Zentrum 22.700,- € Kategorie 2 Mittleres Zentrum 10.100,- € Kategorie 3 Kleineres Zentrum 5.100,- € Eine Anschubfinanzierung bereits vor Anerkennung als Interkulturelles Zentrum erfolgt in Höhe von höchstens 80% des Förderbetrages der jeweils eingestuften Kategorie.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 0237/2020 Freigabedatum 05.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Anlage 4 (Förderungshöhe) der Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Förderungshöhe der drei festgelegten Kategorien zur Förderung der Interkul- turellen Zentren in Köln ab 1.1. 2020 entsprechend Anlage 1 anzupassen. Mit Beschluss des Haushaltsplans 2020/2021 des Rates vom 7.11.2019 wurde ein höheres Budget zur Förderung der Interkulturellen Zentren für 2020 festgelegt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Zeile 15 (Transferleistungen) zur Verfügung. Die Anlage 4 der am 26.09.2019 beschlossenen Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der interkulturellen Zentren (VorlagenNr. 1909/2019/1) wird durch die Anlage dieser Vorlage ersetzt. Integrationsrat 03.03.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 13. Oktober 2014 weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selbständig vergeben kann. Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiati- ven, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend. Durch erhöhte Zuweisung von Haushaltsmittel für 2020 ff für diesen Zweck konnte eine Erhöhung der seit dem Jahre 2007 nicht mehr angepassten Pauschalen erreicht werden. Die Anpassung wurde im Detail mit dem Arbeitskreis der interkulturellen Zentren konsensual abge- stimmt. Vorgesehen ist folgende Anpassung der Pauschalen: Kategorie Alte Pauschale in € Erhöhung 26% in € Aufrundung Neue Pa u- schale in € Plus zur alten Pau- schale in € Kleinere 4.000,00 5.040,00 5.100,00 1.100,00 Mittlere 8.000,00 10.080,00 10.100,00 2.100,00 Größere 18.000,00 22.680,00 22.700,00 4.700,00 Im Haushaltsplan2020Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen stehen seit dem Haushaltsjahr 2020 ff. Mittel zur Förderung der Interkul- turellen Zentren von insgesamt 682.000,-€ zur Verfügung. Davon entfallen 632.000,- € auf die laufend eingestellte Förderung der Interkulturellen Zentren und 50.000,- € auf die zusätzlichen Mittel aus dem Interkulturellen Maßnahmenprogramm über das „Integrationsbudget“. Mit der Erhöhung der Pauschalen kann eine angepasste Verteilun g der Mittel für die Interkulturellen Zentren in einer folgenden Beschlussvorlage in gleicher Sitzung beschlossen werden. Mit diesem Beschluss findet keine Veränderung des bereits beschlossenen Gesamtetats statt. Anlagen Anlage 1 „ Anlage 4 der Richtlinie für die Anerkennung und Förderung der interkulturellen Zentren (Förderhöhe)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0237/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.02.2020
- Erstellt
- 23.01.2020 10:01