2009/0200
Einführung der elektronischen Vergabe in der Vergabe- und Beschaffungsstelle
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2009/0200
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.07.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV Hauptamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Vergabe- und Beschaffungsstelle Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0200 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Einführung der elektronischen Vergabe in der Vergabe- und Beschaffungsstelle Vorlage vom: 13.07.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt der Einführung der elektronischen Vergabe unter Verwendung der Software „abc-upload“ und abc-connect“ des Staatsanzeiger-Verlages Hessen zu. 2. Die notwendigen Haushaltsmittel für die jährlichen Wartungskosten (ca. 300,- €) werden unter der Kostenstelle 203-010-1000, Sachkonto 672100 Softwaregebühren, bereitgestellt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 13.07.2009 Zum 01.01.2010 wird gemäß EU-Richtlinie die elektronische Vergabe für alle ausschreibenden Stellen zwingend vorgeschrieben. Mit der elektronischen Vergabe werden verschiedene Kernziele verfolgt. Zum einen führt dieser Weg zu mehr Transparenz und Verfahrenssicherheit bei der öffentlichen Auftragsvergabe, zum anderen gibt sie dem Wettbewerb neue Impulse und eröffnet günstigere Geschäftsprozesse sowohl in den Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung. Den Firmen wird es so ermöglicht, mit reduziertem Aufwand an öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen teilzunehmen. Für potentielle Auftragnehmer ergeben sich Vorteile, wie die kostenfreie Recherche öffentlicher Ausschreibungen, die Möglichkeit des Downloads von Vergabeunterlagen und ein Programm, das es Bietern ermöglicht, Leistungsverzeichnisse im GAEB-Standard auszufüllen und in digitaler Form zu versenden. Die Anwendung selbst ist einfach und verringert durch die Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung für die Bieter das Risiko wegen formeller Fehler vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Drei verschiedene Systeme wurden in die engere Wahl genommen: /square4 AVA-Online von Fa. VentaSoft /square4 ELViS vom Subreport Verlag /square4 abc-upload/abc-connect vom Staatsanzeiger-Verlag Hessen Die Vergabe- und Beschaffungsstelle hat sich nach eingehenden Betrachtungen und Erkundigungen bei anderen Stadtverwaltungen für die Software „abc-upload“ und „abc-connect“ des Staatsanzeiger-Verlages Hessen entschieden. Die Software des Staatsanzeiger-Verlages wird von der Vergabe- und Beschaffungsstelle favorisiert, da hier die elektronische Vergabe in zwei Abschnitten in den laufenden Arbeitsprozess integriert werden kann, keine Lizenzkosten anfallen und auch das Land Hessen diese Software bereits nutzt. Bisher werden die Vergabeunterlagen für öffentliche Ausschreibungen gegen Gebühr per Verrechnungsscheck bei der Vergabe- und Beschaffungsstelle von den Bietern angefordert. Die Bieter erhalten die Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Papierform per Postversand. Die Kopien der Unterlagen werden von den Fachämtern geliefert und bei der Vergabe- und Beschaffungsstelle vorgehalten. Künftig werden die Vergabeunterlagen durch die elektronische Vergabe, ebenso gegen Gebühr, digital zur Verfügung gestellt. Die Zahlung dieser Gebühr erfolgt durch die Bieter per Überweisung direkt an den Staatsanzeiger-Verlag. Die Bieter können die Unterlagen in Zukunft herunterladen, digital bearbeiten und einreichen oder selbst ausdrucken und schriftlich einreichen. Die Unterlagen können auch nach wie vor in Papierform direkt beim Staatsanzeiger-Verlag angefordert werden, dort werden sie ausgedruckt und versandt. Somit entfallen für die Fachämter die Kopier- und Papierkosten und für die Vergabe- und Beschaffungsstelle die Scheckbearbeitung. 3 ... Für die Nutzung der Software fallen keine Lizenzgebühren an, es werden lediglich Wartungskosten in Höhe von ca. 100,- € pro Jahr und Arbeitsplatz (ca. 3 Arbeitsplätze notwendig) erhoben. Ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr ermöglicht bei Bedarf einen Wechsel auf andere Systeme. Darmstadt, 13.07.2009 203-Eg/We, Nst. 3151 Der Dezernent I Der Dezernent IV Walter Hoffmann Dr. Dierk Molter Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0200
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.07.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00