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AN/1419/2017

TOP 3.1.8: „Gesetzesinitiative zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen stoppen“

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 28.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2675 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.09.2017 
 
AN/1419/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 28.09.2017 
 
TOP 3.1.8: „Gesetzesinitiative zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen stoppen„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragssteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum SPD-Antrag „Gesetzesinitiati-
ve zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen stoppen“, AN/1335/2017, in die Tagesordnung 
des Rates am 28.09.2017 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, weiterhin bis zu 3 verkaufsoffene 
Sonn- und Feiertage im Jahr in der City und je Stadtteil im Rahmen des Ladenöff-
nungsgesetzes NRW (LÖG NRW )  sowie unter Beachtung des Bundesverwaltungs-
gerichtsurteils vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2 .14) und des Bundesverfassungsg e-
richts vom 01.12.2009 zu prüfen und zur Beschlussfassung den Ratsgremien vorz u-
legen. 
 
2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Reaktivierung der Konsensrunde unter 
einer ausgewogenen Beteiligung des Einzelhandels der Cit y und der Stadtbezirke 
sowie der Kirchen und der Gewerkschaften anzustreben. 
 
 
Begründung: 
 
Das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) lässt jährlich bis zu 4 verkaufsoffene Sonn - 
oder Feiertage mit einer Öffnungszeit von jeweils 5 Stunden zu, die auf einzelne Bezirke, 
Stadtteile oder Handelszweige beschränkt werden können. Gemäß § 6 Abs. 1 und 4 LÖG 
NRW sind die örtlichen Ordnungsbehörden ermächtigt, die Freigabe der Sonn - oder Feierta-
ge durch Verordnung zu regeln. Bereits seit 2005 werden auf Basis von Ratsbes chlüssen für 
das Stadtgebiet Köln jährlich 3 der gesetzlich möglichen 4 verkaufsoffenen Sonn - oder Feier-
tage für jeden Stadtteil freigegeben.

- 2 - 
 
Der in Köln gefundene Kompromiss zwischen dem Sonntagsschutz, dem Recht der Gewe r-
befreiheit und dem Recht der fr eien Entfaltung der Persönlichkeit wurde durch mehrere Kl a-
geverfahren der Gewerkschaft Ver.di auf Basis der zitierten Rechtsprechung aufgekündigt. 
Die Antragsteller sind daran interessiert, den früheren Konsens für Köln auf der Basis  des 
Ladenöffnungsgesetzes und der geltenden Rechtsprechung als jahrelang gelebten Kompr o-
miss zwischen dem hohen Gut des Sonntagsschutzes und den Interessen des Einzelhandels 
wieder herzustellen.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.09.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1419/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
28.09.2017
Erstellt
28.09.2017 15:17