AN/1419/2017
TOP 3.1.8: „Gesetzesinitiative zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen stoppen“
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.09.2017 AN/1419/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 28.09.2017 TOP 3.1.8: „Gesetzesinitiative zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen stoppen„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragssteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum SPD-Antrag „Gesetzesinitiati- ve zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen stoppen“, AN/1335/2017, in die Tagesordnung des Rates am 28.09.2017 aufzunehmen: Beschluss: Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, weiterhin bis zu 3 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr in der City und je Stadtteil im Rahmen des Ladenöff- nungsgesetzes NRW (LÖG NRW ) sowie unter Beachtung des Bundesverwaltungs- gerichtsurteils vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2 .14) und des Bundesverfassungsg e- richts vom 01.12.2009 zu prüfen und zur Beschlussfassung den Ratsgremien vorz u- legen. 2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Reaktivierung der Konsensrunde unter einer ausgewogenen Beteiligung des Einzelhandels der Cit y und der Stadtbezirke sowie der Kirchen und der Gewerkschaften anzustreben. Begründung: Das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) lässt jährlich bis zu 4 verkaufsoffene Sonn - oder Feiertage mit einer Öffnungszeit von jeweils 5 Stunden zu, die auf einzelne Bezirke, Stadtteile oder Handelszweige beschränkt werden können. Gemäß § 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW sind die örtlichen Ordnungsbehörden ermächtigt, die Freigabe der Sonn - oder Feierta- ge durch Verordnung zu regeln. Bereits seit 2005 werden auf Basis von Ratsbes chlüssen für das Stadtgebiet Köln jährlich 3 der gesetzlich möglichen 4 verkaufsoffenen Sonn - oder Feier- tage für jeden Stadtteil freigegeben. - 2 - Der in Köln gefundene Kompromiss zwischen dem Sonntagsschutz, dem Recht der Gewe r- befreiheit und dem Recht der fr eien Entfaltung der Persönlichkeit wurde durch mehrere Kl a- geverfahren der Gewerkschaft Ver.di auf Basis der zitierten Rechtsprechung aufgekündigt. Die Antragsteller sind daran interessiert, den früheren Konsens für Köln auf der Basis des Ladenöffnungsgesetzes und der geltenden Rechtsprechung als jahrelang gelebten Kompr o- miss zwischen dem hohen Gut des Sonntagsschutzes und den Interessen des Einzelhandels wieder herzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1419/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 28.09.2017
- Erstellt
- 28.09.2017 15:17