3955/2021
Anlage einer Dirt-Bike-Strecke auf dem Gelände eines Tennenplatzes am Lindweilerweg, L8
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Anlage 1 - Bestand
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Bestand Legende Bestand I Ax12 - Laubmischwald EU HMS1 - Rasen HY1/HY2 - Tennenplatz HY2 - geschotterter Weg U] HY1 - asphaltierte Zuwegung und Parkplatz UI untersuchungsraum Plan 1 - Biotoptypen Bestand | Maßstab zum Bauvorhaben Dirt-Bike- | 1: 1.500 Strecke auf der Sportanlage am Lindweilerweg Köln- Stand Longerich 28.10.2021 53572 Unkel, fon ese Irdo@umaeirplameng bonn de war senwekolanung- dene ‚Abb. 4: Plan 1- Bestand zeigt die Biotoptypen vor dem geplanten Eingriff (Quelle Luftbild/ABK: BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 2021).
Anlage 2 - Planung
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Plan 2 - Planung us. amereat EI HMS1 - Rasen EN HY2/HMS1 - Bodenauftrag EI HY2 - geschotterter Weg HY1 - asphaltierte Zuwegung und Parkplatz UI Untersuchungsraum Plan 2 - Blotoptypen Planung | Maßstab zum Bauvorhaben Dirt-Bike- | 1: 1.500 "| Strecke auf der Sportanlage am Lindweilerweg Köln- Stand: Longerich 28.10.2021 Gear manager ensure I re ERREEETERTTERE OT achte Sraßa ab 55972 Unkel, Yan 1224 una 2a 6 Infofummeldamung-bern.de wor ummelplrung- “ e ‚Abb. 5: Plan 2- Planung, zeigt den Biotoptypenbestand nach dem Eingriff (Quelle Luftbild/ABK: BEZIRKSREGIERUNG. Bonnie Köun, 20212).
Anlage 3 - Ausgleich
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Plan 3 - Potentielle Legende leichsflächen I AX12 - Laubmischwald I HMS1 - Rasen EH HY2/HMS1 - Bodenauftrag EI HY2 - geschotterter Weg U] HY1 - asphaltierte Zuwegung und Parkplatz 8 Potentielle Ausgleichsflächen UI Untersuchungsraum 2 nr Ausgleichsbilanzierung | Plan 3 - Potentielle Ausgleichsflächen Maßstab zum Bauvorhaben Dirt-Bike- | 1: 1.500 | Strecke auf der Sportanlage Stand: 28.10.2021 ri Gesetscht tr Umweskunung und wissenschakhe. Kahntafirade 31. 53123 Hose. fc 0228 978 977-0 ee zes «, TOT mBeNgRUng Dom. ni unwehplung. h F (Quelle Lufibild/ABK: BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 20212). ‚Abb. 6: Plan 3 zeigt Flächen die potentiell für eine Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung stehen
Anlage 5 - Modell der Strecke
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Trails59 e.V. Vereinsgelände Lindweilerweg Longerich Andreas Kuhsel, 07.05.2021 A57 Bisherige Zufahrt und Parkplatz Lindweiler- weg Übersicht: Konzeptionelle Gestaltung auf derzeitigen Fussballplatz (ca. 70x100m) ‚Abb. 3: Konzeptionelle Gestaltung der Dirt-Bike-Strecke auf der Sportanlage Lindweilerweg Köln-Longerich (Gehölze lediglich schematisch dargestellt) (Quelle: Trails59 e.V. Stand: 07.05.2021).
Anlage 11 - Weg vom Tennenplatz - Blick gen Parkplatz
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Anlage 4 - Luftbild
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‚Abb. 2: Untersuchungsraum zum Bauvorhaben (rot umrandet). Der geplante Eingriff findet auf dem bereits bestehenden Tennenplatz und entlang der Zuwegung zur Sportanlage statt (Quelle Luftbild: BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 2021).
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 3955/2021 Freigabedatum 12.11.21 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anlage einer Dirt-Bike-Strecke auf dem Gelände eines Tennenplatzes am Lindweilerweg, L8 hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. §67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verbots- vorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verbots- vorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.11.2021 2 Begründung: Anlage einer Dirt-Bike-Strecke auf dem Gelände eines Tennenplatzes am Lindweilerweg – Ge- markung Longerich, Flur 032, Flurstücke 475 und 476, Bezirk 5, L 8, Ez. 1 Beschreibung der Maßnahme: Bereits mehrfach wurden im Kölner Stadtgebiet ungenehmigte Dirt -Bike-Parcours von Privatper- sonen angelegt. Diese wurden in Schutzgebieten sowie Grünanlagen errichtet und müssen auf- wendig zurückgebaut werden. Durch die Anlage dieser Strecken werden dabei immer wieder un- kontrolliert wertvolle Habitate zerstört. Die Nachfrage nach geeigneten Dirt-Bike-Strecken besteht, allerdings gibt es zurzeit keinen ge- eigneten, legalen Ort zur Ausführung des Sports im Kölner Raum. Um für die Spartensportart in der Stadt einen zentralen Anlaufpunkt zu schaffen, die Nachfrage zu decken und damit die illegale Anlage weiterer Parcours unnötig zu machen, plant der Verein Trails59 e.V., in Kooperation mit dem Sportamt der Stadt Köln, die Schaffung einer Dirt -Bike-Strecke in Köln Longerich. Dafür ist die Umnutzung einer bestehenden Sportanlage am Lindweilerweg geplant. Der bestehen- de Tennenplatz unterliegt derzeit ausschließlich noch einer gelegentlichen Freize itnutzung als Fußballplatz, wird aber nicht mehr regelmäßig bewirtschaftet und gepflegt (Anlage 2, 4, 7 und 8). Der Platz liegt in einem Waldgebiet unmittelbar angrenzend an die BAB 57 südöstlich des Au- tobahnkreuzes Köln-Nord. Südlich ist die Fläche durch einen Gehölzstreifen von der hier 4 -6 spurigen Militärringstraße getrennt. Der Ort ist geprägt durch eine starke Lärmbelastung durch die angrenzende BAB 57 (Anlage 9). Für die Umnutzung werden im Bereich des Tennenplatzes auf 7.749 m² 10 cm Mutterboden aufgetragen, um einen Konflikt mit Altlasten zu vermeiden. Die Dirt -Bike-Strecke an sich ver- bleibt unversiegelt. Die Strecke selbst soll dabei variabel gestaltet werden (Anlage 5). Der Parcoursverlauf soll dafür von Zeit zu Zeit verändert werden können. Hier werden aus Bo- denmaterial Hindernisse modelliert. In den Boden wird bis auf die Installation eines 2 m ho- hen Stabmattengitterzaunes und die dafür notwendigen Punkt -Fundamente nicht eingegriffen. Der Zaun soll vor allem Vandalismus außerhalb der geplanten Be triebszeiten vorbeugen. Die Nutzung der Strecke soll niedrigschwellig (gegen Entgelt zur Pflege der Strecke) ermöglicht werden und nicht nur Vereinsmitgliedern erlaubt sein. Im Bereich der Einfahrt zum Platz wird in kleinem Ausmaß eine Fläche (77 m²) vollv ersiegelt. Eine permanente Beleuchtungsanlage ist nicht vorgesehen. Außerdem ist die Schotterung eines begrenzten Fahrbereichs (insge- samt 132 m²) entlang der asphaltierten Zufahrt vorgesehen (Anlage 10 und 11). Es besteht zudem kein Bedarf eines Ersatzfußb allplatzes laut Aussage des Sportamts. Die S - Bahnhaltestelle Köln Longerich befindet sich nur wenige hundert Meter östlich. Zudem befin- det sich ein Parkplatz rund 60 m östlich für rund 40 PKWs. Eingriff /Kompensation Die geplante Dirt -Bike-Strecke liegt vollständig innerhalb der Fläche des vorhandenen Ten- nenplatzes. Hier hat sich auf dem Tennenbelag auf rund zwei Drittel der Fläche eine lückige Trittrasengesellschaft eingestellt mit Allerweltsarten wie Feld -Klee ( Trifolium campestre ), Weißklee ( Trifolium repens), Jakobskreuzkraut ( Jacobaea vulgaris ), Gewöhnlicher Reiher- schnabel ( Erodium cicutarium ), Wilde Möhre ( Daucus carota ), Vogelknöterich ( Polygonum a- viculare), Löwenzahn (T araxacum), Gänseblümchen ( Bellis perennis ), Habichtskraut ( Hiera- cium pilosella ), Spitzwegerich ( Plantago lanceolata) und Bruchkraut ( Herniaria glabra). Auf- grund der gelegentlichen Nutzung als Bolzplatz ist der Aufwuchs niedrig und lückig. Den Hauptteil des notwendigen Eingriffs stellt die Erweiterung der asphaltierten Zuwegung dar. Da durch würde in einem Umfang von 209 m² in die Strukturen des angrenzenden Wal- des zugunsten eines Schotterbelages eingegriffen. Baumfällungen sind lediglich in einem Fall 3 (Esche mit BHD <10 cm) und eventuell in einem weiteren Fall (ein Weißdorn BHD 15 cm) i m Bereich der neuen Asphaltierung im Einfahrtbereich des Platzes notwendig. Der größte Teil der in Anspruch genommenen Fläche setzt sich aus jungem Ahornaufwuchs, Brombeere, Giersch, Nelkenwurz und Brennnesseln zusammen. Durch die Aufschüttung der Tennenf läche mit Mutterboden erfolgt eine Minderung der Rasen- fläche um 287 m². Durch den Auftrag von Mutterboden wird bereits eine Aufwertung der Flä- che selbst erzielt. Die vorläufige Bilanzierung ergibt ein Defizit von 549 Biotopwertpunkten . Für einen Ausgleich stehen geeignete Flächen östlich und nördlich des Tennenplatzes in ausreichendendem Maß zur Verfügung (Anhang 3). Als Ausgleichsmaßnahme bietet sich in diesem Fall eine Entwick- lung des Waldrandes in Richtung Dirt -Bike-Strecke an. In der Vegetation vorhand en sind be- reits dichte Bestände aus Brombeere, Weißdorn und Holunder. Im Baumbestand überwie- gend Feld-, Berg - und Spitzahorn, sowie Esche und Eiche. Angestrebtes Zielbiotop nach ei- nem Entwicklungszeitraum von 30 Jahren ist in diesem Fall mindestens Laubhol zforst wie der im Umfeld bereits vorhandene (AX12). Artenschutz: Befreiungsvoraussetzungen: Die Umnutzung des Sportplatzes soll auf Flächen realisiert werden, die sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes befinden. An dieser Stelle ist das Landschaftsschutzgebiet L 8 mit einher- gehenden Ge- und Verbotsbestimmungen ausgewiesen. Betroffen sind insbesondere Verbote Nr. 5 „[es ist verboten] bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NRW als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen. Die Nutzungsänderung steht der Änderung gleich“ und Nr. 6 „[es ist verboten] ober- und unterirdische Leitungen aller Art, Zäune oder andere Einfriedungen zu errichten, zu verlegen oder zu ändern“. Somit bedarf das beantragte Vorhaben einer Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Land- schaftsplanes gem. § 67 (1) BNatSchG. Die Fläche wurde bisher bereits für sportliche Zwecke genutzt und soll zukünftig als einziger Betä- tigungsort im Kölner Raum für den Spartensport des Dirt-Biking umgewidmet werden. Der Bedarf eines solchen Parcours im Stadtgebiet zeigt sich, unabhängig von den Aussagen des Trails59 e.V., an der wiederholten, illegalen Anlage solcher Strecken. Ziel der Anlage soll zudem die Kon- zentration der Sportlerinnen und Sportler auf die geplante Dirt-Bike-Strecke sein, um der Neuan- lage illegaler Parcours vorzubeugen. Damit soll zukünftig die unkontrollierte Zerstörung städti- scher Grünanlagen und Wälder durch illegale Strecken verhindert werden. Die für die Nutzungsänderung notwendigen Umbaumaßnahmen finden zum Großteil inner- halb der Fläche des bereits bestehenden Tennenplatzes statt. Lediglich im Bereich der Zu- wegung vom Parkplatz am Lindweilerweg hin zur Sportanlage, muss der bestehende aspha l- tierte Weg für die Umbaumaßnahmen verbreitert werden. Der Ausgleich des Eingriffs kann vor Ort erfolgen. Das Interesse an der Durchführung der Maßnahme ist damit hoch, da: - die Nachfrage nach Strecken für diese Spartensportart groß ist, 4 - die Sportanlage das Potential bietet, Sporttreibende aus dem Kölner Raum hier zu konzentrie- ren und damit die Nutzung illegaler Strecken in der freien Natur verringert. Das Interesse des Naturschutzes an der Durchsetzung der Verbote ist gering, da: - die Fläche bereits zur Ausübung von sportlichen Aktivitäten genutzt wird und - die Eingriffe (im Wesentlichen im Randbereich der Zuwegung) vor Ort ausgleichbar sind. Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Maßnahme überwiegt daher das öffentliche In- teresse an der Durchsetzung der Verbote des Landschaftsplanes. Damit liegen aus Sicht der Un- teren Naturschutzbehörde die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG vor. Anlagen Anlage 1 - Bestand Anlage 2 - Planung Anlage 3 - Ausgleich Anlage 4 - Luftbild Anlage 5 - Modell der Strecke Anlage 6 - Blick auf den Parkplatz Anlage 7 - Blick auf den Tennenplatz Anlage 8 - Blick auf den Tennenplatz Anlage 9 - Blick auf den Tennenplatz Anlage 10 - Weg vom Parkplatz - Blick gen Tennenplatz Anlage 11 - Weg vom Tennenplatz - Blick gen Parkplatz
Anlage 7 - Blick auf den Tennenplatz
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Anlage 10 - Weg vom Parkplatz - Blick gen Tennenplatz
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Anlage 9 - Blick auf den Tennenplatz
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Anlage 6 - Blick auf den Parkplatz
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Militärringstraße
- Lindweilerweg
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Details
- Aktenzeichen
- 3955/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.11.2021
- Erstellt
- 10.11.2021 12:24