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3955/2021

Anlage einer Dirt-Bike-Strecke auf dem Gelände eines Tennenplatzes am Lindweilerweg, L8

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.11.2021

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.11.2021, TOP 3.1

Anlage 1 - Bestand

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Ansehen

Anlage 2 - Planung

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Ansehen

Anlage 3 - Ausgleich

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Ansehen

Anlage 5 - Modell der Strecke

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Ansehen

Anlage 11 - Weg vom Tennenplatz - Blick gen Parkplatz

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Ansehen

Anlage 4 - Luftbild

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 7 - Blick auf den Tennenplatz

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Ansehen

Anlage 10 - Weg vom Parkplatz - Blick gen Tennenplatz

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Ansehen

Anlage 8 - Blick auf den Tennenplatz

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Ansehen

Anlage 9 - Blick auf den Tennenplatz

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Ansehen

Anlage 6 - Blick auf den Parkplatz

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Ansehen

Anlage 1 - Bestand

537 Zeichen

Bestand Legende Bestand

I Ax12 - Laubmischwald

EU HMS1 - Rasen

HY1/HY2 - Tennenplatz

HY2 - geschotterter Weg

U] HY1 - asphaltierte Zuwegung
und Parkplatz

UI untersuchungsraum

Plan 1 - Biotoptypen Bestand | Maßstab
zum Bauvorhaben Dirt-Bike- | 1: 1.500
Strecke auf der Sportanlage

am Lindweilerweg Köln- Stand
Longerich 28.10.2021

53572 Unkel, fon ese
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dene

‚Abb. 4: Plan 1- Bestand zeigt die Biotoptypen vor dem geplanten Eingriff (Quelle Luftbild/ABK: BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 2021).

Anlage 2 - Planung

599 Zeichen

Plan 2 - Planung us. amereat
EI HMS1 - Rasen
EN HY2/HMS1 - Bodenauftrag
EI HY2 - geschotterter Weg
HY1 - asphaltierte Zuwegung
und Parkplatz
UI Untersuchungsraum

Plan 2 - Blotoptypen Planung | Maßstab

zum Bauvorhaben Dirt-Bike- | 1: 1.500
"| Strecke auf der Sportanlage

am Lindweilerweg Köln- Stand:

Longerich 28.10.2021

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‚Abb. 5: Plan 2- Planung, zeigt den Biotoptypenbestand nach dem Eingriff (Quelle Luftbild/ABK: BEZIRKSREGIERUNG.

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Köun, 20212).

Anlage 3 - Ausgleich

698 Zeichen

Plan 3 - Potentielle Legende
leichsflächen I AX12 - Laubmischwald

I HMS1 - Rasen

EH HY2/HMS1 - Bodenauftrag

EI HY2 - geschotterter Weg

U] HY1 - asphaltierte Zuwegung
und Parkplatz

8 Potentielle Ausgleichsflächen

UI Untersuchungsraum

2
nr

Ausgleichsbilanzierung |

Plan 3 - Potentielle
Ausgleichsflächen Maßstab
zum Bauvorhaben Dirt-Bike- | 1: 1.500
| Strecke auf der Sportanlage
Stand:
28.10.2021

ri Gesetscht tr Umweskunung und wissenschakhe.
Kahntafirade 31. 53123 Hose. fc 0228 978 977-0

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«, TOT mBeNgRUng Dom. ni unwehplung.

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(Quelle Lufibild/ABK: BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 20212).

‚Abb. 6: Plan 3 zeigt Flächen die potentiell für eine Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung stehen

Anlage 5 - Modell der Strecke

409 Zeichen

Trails59 e.V. Vereinsgelände Lindweilerweg Longerich

Andreas Kuhsel, 07.05.2021 A57

Bisherige Zufahrt
und Parkplatz

Lindweiler-
weg

Übersicht: Konzeptionelle Gestaltung auf derzeitigen Fussballplatz (ca. 70x100m)
‚Abb. 3: Konzeptionelle Gestaltung der Dirt-Bike-Strecke auf der Sportanlage Lindweilerweg Köln-Longerich (Gehölze lediglich schematisch
dargestellt) (Quelle: Trails59 e.V. Stand: 07.05.2021).

Anlage 11 - Weg vom Tennenplatz - Blick gen Parkplatz

8 Zeichen

3
2
&
oO

Anlage 4 - Luftbild

222 Zeichen

‚Abb. 2: Untersuchungsraum zum Bauvorhaben (rot umrandet). Der geplante Eingriff findet auf dem bereits bestehenden Tennenplatz und
entlang der Zuwegung zur Sportanlage statt (Quelle Luftbild: BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 2021).

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9251 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3955/2021 
Freigabedatum 
 12.11.21 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anlage einer Dirt-Bike-Strecke auf dem Gelände eines Tennenplatzes am Lindweilerweg, L8 
hier: Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gem. §67 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verbots-
vorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verbots-
vorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht zu. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.11.2021

2 
Begründung: 
 
Anlage einer Dirt-Bike-Strecke auf dem Gelände eines Tennenplatzes am Lindweilerweg – Ge-
markung Longerich, Flur 032, Flurstücke 475 und 476, Bezirk 5, L 8, Ez. 1 
 
Beschreibung der Maßnahme: 
 
Bereits mehrfach wurden im Kölner Stadtgebiet ungenehmigte Dirt -Bike-Parcours von Privatper-
sonen angelegt. Diese wurden in Schutzgebieten sowie Grünanlagen errichtet und müssen auf-
wendig zurückgebaut werden. Durch die Anlage dieser Strecken werden dabei immer wieder un-
kontrolliert wertvolle Habitate zerstört. 
Die Nachfrage nach geeigneten Dirt-Bike-Strecken besteht, allerdings gibt es zurzeit keinen ge-
eigneten, legalen Ort zur Ausführung des Sports im Kölner Raum. Um für die Spartensportart in 
der Stadt einen zentralen Anlaufpunkt zu schaffen, die Nachfrage zu decken und damit die illegale 
Anlage weiterer Parcours unnötig zu machen, plant der Verein Trails59 e.V., in Kooperation mit 
dem Sportamt der Stadt Köln, die Schaffung einer Dirt -Bike-Strecke in Köln Longerich. Dafür 
ist die Umnutzung einer bestehenden Sportanlage am Lindweilerweg geplant. Der bestehen-
de Tennenplatz unterliegt derzeit ausschließlich noch einer gelegentlichen Freize itnutzung als 
Fußballplatz, wird aber nicht mehr regelmäßig bewirtschaftet und gepflegt (Anlage 2, 4, 7 und 
8). 
Der Platz liegt in einem Waldgebiet unmittelbar angrenzend an die BAB 57 südöstlich des Au-
tobahnkreuzes Köln-Nord. Südlich ist die Fläche durch einen Gehölzstreifen von der hier 4 -6 
spurigen Militärringstraße getrennt. Der Ort ist geprägt durch eine starke Lärmbelastung 
durch die angrenzende BAB 57 (Anlage 9).  
Für die Umnutzung werden im Bereich des Tennenplatzes auf 7.749 m² 10 cm Mutterboden 
aufgetragen, um einen Konflikt mit Altlasten zu vermeiden. Die Dirt -Bike-Strecke an sich ver-
bleibt unversiegelt. Die Strecke selbst soll dabei variabel gestaltet werden (Anlage 5). Der 
Parcoursverlauf soll dafür von Zeit zu Zeit verändert werden können. Hier werden aus Bo-
denmaterial Hindernisse modelliert. In den Boden wird bis auf die Installation eines 2 m ho-
hen Stabmattengitterzaunes und die dafür notwendigen Punkt -Fundamente nicht eingegriffen. 
Der Zaun soll vor allem Vandalismus außerhalb der geplanten Be triebszeiten vorbeugen. Die 
Nutzung der Strecke soll niedrigschwellig (gegen Entgelt zur Pflege der Strecke) ermöglicht 
werden und nicht nur Vereinsmitgliedern erlaubt sein. Im Bereich der Einfahrt zum Platz wird 
in kleinem Ausmaß eine Fläche (77 m²) vollv ersiegelt. Eine permanente Beleuchtungsanlage 
ist nicht vorgesehen. Außerdem ist die Schotterung eines begrenzten Fahrbereichs (insge-
samt 132 m²) entlang der asphaltierten Zufahrt vorgesehen (Anlage 10 und 11).  
Es besteht zudem kein Bedarf eines Ersatzfußb allplatzes laut Aussage des Sportamts. Die S -
Bahnhaltestelle Köln Longerich befindet sich nur wenige hundert Meter östlich. Zudem befin-
det sich ein Parkplatz rund 60 m östlich für rund 40 PKWs.  
 
Eingriff /Kompensation 
 
Die geplante Dirt -Bike-Strecke liegt vollständig innerhalb der Fläche des vorhandenen Ten-
nenplatzes. Hier hat sich auf dem Tennenbelag auf rund zwei Drittel der Fläche eine lückige 
Trittrasengesellschaft eingestellt mit Allerweltsarten wie Feld -Klee ( Trifolium campestre ), 
Weißklee ( Trifolium repens), Jakobskreuzkraut ( Jacobaea vulgaris ), Gewöhnlicher Reiher-
schnabel ( Erodium cicutarium ), Wilde Möhre ( Daucus carota ), Vogelknöterich ( Polygonum a-
viculare), Löwenzahn (T araxacum), Gänseblümchen ( Bellis perennis ), Habichtskraut ( Hiera-
cium pilosella ), Spitzwegerich ( Plantago lanceolata) und Bruchkraut ( Herniaria glabra). Auf-
grund der gelegentlichen Nutzung als Bolzplatz ist der Aufwuchs niedrig und lückig.  
Den Hauptteil des notwendigen Eingriffs stellt die Erweiterung der asphaltierten Zuwegung 
dar. Da durch würde in einem Umfang von 209 m² in die Strukturen des angrenzenden Wal-
des zugunsten eines Schotterbelages eingegriffen. Baumfällungen sind lediglich in einem Fall

3 
(Esche mit BHD <10 cm) und eventuell in einem weiteren Fall (ein Weißdorn BHD 15 cm) i m 
Bereich der neuen Asphaltierung im Einfahrtbereich des Platzes notwendig. Der größte Teil 
der in Anspruch genommenen Fläche setzt sich aus jungem Ahornaufwuchs, Brombeere, 
Giersch, Nelkenwurz und Brennnesseln zusammen.  
 
Durch die Aufschüttung der Tennenf läche mit Mutterboden erfolgt eine Minderung der Rasen-
fläche um 287 m². Durch den Auftrag von Mutterboden wird bereits eine Aufwertung der Flä-
che selbst erzielt. 
 
Die vorläufige Bilanzierung ergibt ein Defizit von 549 Biotopwertpunkten . Für einen Ausgleich  
stehen geeignete Flächen östlich und nördlich des Tennenplatzes in ausreichendendem Maß 
zur Verfügung (Anhang 3). Als Ausgleichsmaßnahme bietet sich in diesem Fall eine Entwick-
lung des Waldrandes in Richtung Dirt -Bike-Strecke an. In der Vegetation vorhand en sind be-
reits dichte Bestände aus Brombeere, Weißdorn und Holunder. Im Baumbestand überwie-
gend Feld-, Berg - und Spitzahorn, sowie Esche und Eiche. Angestrebtes Zielbiotop nach ei-
nem Entwicklungszeitraum von 30 Jahren ist in diesem Fall mindestens Laubhol zforst wie der 
im Umfeld bereits vorhandene (AX12).  
 
Artenschutz: 
 
 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Die Umnutzung des Sportplatzes soll auf Flächen realisiert werden, die sich im Geltungsbereich 
des Landschaftsplanes befinden. An dieser Stelle ist das Landschaftsschutzgebiet L 8 mit einher-
gehenden Ge- und Verbotsbestimmungen ausgewiesen. 
 
Betroffen sind insbesondere Verbote Nr. 5 „[es ist verboten] bauliche Anlagen im Sinne des § 2 
Abs. 1 BauO NRW als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn 
sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen. Die Nutzungsänderung steht der Änderung 
gleich“ und Nr. 6 „[es ist verboten] ober- und unterirdische Leitungen aller Art, Zäune oder andere 
Einfriedungen zu errichten, zu verlegen oder zu ändern“. 
 
Somit bedarf das beantragte Vorhaben einer Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Land-
schaftsplanes gem. § 67 (1) BNatSchG. 
 
Die Fläche wurde bisher bereits für sportliche Zwecke genutzt und soll zukünftig als einziger Betä-
tigungsort im Kölner Raum für den Spartensport des Dirt-Biking umgewidmet werden. Der Bedarf 
eines solchen Parcours im Stadtgebiet zeigt sich, unabhängig von den Aussagen des Trails59 
e.V., an der wiederholten, illegalen Anlage solcher Strecken. Ziel der Anlage soll zudem die Kon-
zentration der Sportlerinnen und Sportler auf die geplante Dirt-Bike-Strecke sein, um der Neuan-
lage illegaler Parcours vorzubeugen. Damit soll zukünftig die unkontrollierte Zerstörung städti-
scher Grünanlagen und Wälder durch illegale Strecken verhindert werden. 
Die für die Nutzungsänderung notwendigen Umbaumaßnahmen finden zum Großteil inner-
halb der Fläche des bereits bestehenden Tennenplatzes statt. Lediglich im Bereich der Zu-
wegung vom Parkplatz am Lindweilerweg hin zur Sportanlage, muss der bestehende aspha l-
tierte Weg für die Umbaumaßnahmen verbreitert werden. Der Ausgleich des Eingriffs kann 
vor Ort erfolgen. 
 
 
Das Interesse an der Durchführung der Maßnahme ist damit hoch, da: 
 
- die Nachfrage nach Strecken für diese Spartensportart groß ist,

4 
- die Sportanlage das Potential bietet, Sporttreibende aus dem Kölner Raum hier zu konzentrie-
ren und damit die Nutzung illegaler Strecken in der freien Natur verringert. 
 
 
Das Interesse des Naturschutzes an der Durchsetzung der Verbote ist gering, da: 
 
- die Fläche bereits zur Ausübung von sportlichen Aktivitäten genutzt wird und 
- die Eingriffe (im Wesentlichen im Randbereich der Zuwegung) vor Ort ausgleichbar sind. 
 
 
Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Maßnahme überwiegt daher das öffentliche In-
teresse an der Durchsetzung der Verbote des Landschaftsplanes. Damit liegen aus Sicht der Un-
teren Naturschutzbehörde die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG 
vor. 
 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Bestand 
Anlage 2 - Planung 
Anlage 3 - Ausgleich 
Anlage 4 - Luftbild 
Anlage 5 - Modell der Strecke 
Anlage 6 - Blick auf den Parkplatz 
Anlage 7 - Blick auf den Tennenplatz 
Anlage 8 - Blick auf den Tennenplatz 
Anlage 9 - Blick auf den Tennenplatz 
Anlage 10 - Weg vom Parkplatz - Blick gen Tennenplatz 
Anlage 11 - Weg vom Tennenplatz - Blick gen Parkplatz

Anlage 7 - Blick auf den Tennenplatz

12 Zeichen

© CycloMedia

Anlage 10 - Weg vom Parkplatz - Blick gen Tennenplatz

40 Zeichen

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Anlage 9 - Blick auf den Tennenplatz

12 Zeichen

© CycloMedia

Anlage 6 - Blick auf den Parkplatz

11 Zeichen

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Beratungsverlauf (1)

29.11.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Militärringstraße
  • Lindweilerweg

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Details

Aktenzeichen
3955/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.11.2021
Erstellt
10.11.2021 12:24