A-W/0019/2022
Schaffung von "Jugend-OutdoorTreffs" in den Stadtteilen des Westen
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Stellungnahme A-W-0019.-2022vom17-11-2022
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A-V /00;1q /20 22- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Amt für Grüntlächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 492 - 5890 492 -6730 Bezirksverwaltung Münster-West Ober Herrn Stadtbaurat Denstorff über Herrn Stadtdirektor Paal STADT MÜNSTER \ 1 7. NOV: 2022 Amt für Bür(J1)r- u. Ri!ltf.~;a,rvbi) Beziri<avr.v WtifJt Antrag lfd. Nr. A-W/0019/2022 der- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-West vom 31.05.2022 ,,Schaffung von Jugend-OutdoorTreffs in den Stadtteilen im Westen" Die Politik beantragt die Schaffung von Jugend-OutdoorTreffs in den Stadtteilen im Stadtbezirk Münster West, die ohne pädagogische Begleitung von den Jugendlichen genutzt werden · können. Stellungnahme der~Verwaltung Grundsätzlich benötigen auch Jugendliche ihre Treffpunkte und Plätze im öffentlichem Raum. In den öffentlichen Grünflächen befinden sich auch hierfür Angebote, i. d. R. verbunden mit · Sport- und Freizeitangeboten, mit guter sozialer Kontrolle und auch für andere Nutzergruppen interessant. Münster verfügt stadtweit über eine gute Infrastruktur in der Kinder- und Jugendarbeit. Inzwischen gibt es in jedem Stadtteil Kinder- und Jugendeinrichtungen und darüber hinaus in fast allen Stadtteilen Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Die Einrichtungen werden durch pädagogische Fachkräfte der öftentächen und freien Jugendhilfe geleitetet; die Jugendlichen haben dort die Möglichkeit ihre Freizeit zu verbringen und im Einzelfall auch persönliche Beratung und Unterstützung zu erhalten. Gefördert werden diese Einrichtungen durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Im o.g. Antrag werden die angeregten Jugend-OutdoorTreffs als Orte für Jugendliche beschrieben, die zum „unorganisierten Treffen und Abhängen - ohne Streetworker" einladen. Sie sollen wettergeschützt mit Dach sowie ein bis zwei Seitenwänden sein und Sitzmöglichkeiten für fünfzehn Personen innerhalb und außerhalb des Schutz-Pavillons bieten. Hinzu sollen eine Feuerstelle und Einrichtungen zur Müllentsorgung kommen. Ausgestattet sollen die Jugend-OutdoorTreffs zudem mit freiem W-Lan, Lademöglichkeiten für Handys und Beleuchtung sein, betrieben idealerweise mit einer Photovoltaikanlage. Der Standort sollte zugleich gut erreichbar sein, aber auch soweit von der Wohnbebauung entfernt liegen, dass keine Konflikte entstehen. Schulhöfe, Sportanlagen oder die Nähe zu Spielplätzen sollte aufgrund der verschiedenen Nutzergruppen gemieden werden. Diese Kriterien werden derzeit nirgendwo erfüllt. Im Stadtbezirk Münster West sind neben zahlreichen Sitzangeboten im öffentlichem Grün und auf Spielplätzen derzeit. sieben Schutzhütten vorhanden. Während in Roxel und Nienberge keine Schutzhütten stehen, befinden sich in Mecklenbeck ·im Landschaftspark, · in Albachten im Offerbachpark, in Gievenbeck im Grünen Finger, am Legdenweg sowie am Möllmannsweg jeweils eine sowie in Sentrup .am Aasee zwei Schutzhütten. Die Schutzhütten haben zur besseren sozialen Kontrolle keine Seitenwände und sind in der Regel mit Bänken und Mülleimern ausgestattet. Die Hütten sind bautechnisch in einem guten Zustand. Die Schutzhütten sind frei zugänglich und können von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. In Gievenbeck ist im Grünen Trichter im Oxford-Quartier eine weitere Schutzhütte vorgesehen. Die im Stadtgebiet vorhandenen Schutzhütten werden, insofern sie von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden, von den Fachkräften der aufsuchenden Jugendsozialarbeit der Jugendhilfe regelmäßig aufgesucht. Zum Aufgabenprofil der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit gehören hierbei Beratungs- und Hilfsangebote, Vermittlung bei Konflikten mit Anwohnenden und der Diskurs über das Verhalten im öffentlichen Raum. Der Landschaftsraum (hier Ausgleichs- und Ersatzflächen) bzw. Waldflächen dienen vor allem dem Schutz der Natur und nur untergeordnet der r:uhigen Erholungsnutzung. Sie stehen nicht zur Verfügung, so dass ein möglicher Standort nur im öffentlichen Grün zu finden wäre. - Vor dem Hintergrund der benötigten investiven und konsumtiven Finanzmittel, muss eruiert werden, an welchen Standorten ein tatsächlicher und priorisierter Bedarf besteht. Zudem hat die Erfahrung (Nutzungsspuren, Beschwerdelage) in den öffentlichen Grünflächen gezeigt, dass die Treffpunkte der Jugendlichen z.B. aufgrund der Gruppenzusammensetzung wandern. Konflikte können auch unter den Jugendlichen entstehen, wenn Bedarfe für mehrere Gruppen in einem Stadtquartier bestehen. Eine grobe Bedarfsermittlung könnte an den aktuellen Bevölkerungszahlen / -prognosen und den Erfahrungen aus der Kinder- und Jügendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit in den Stadtquartieren entwickelt werden. Hierbei sollte auch das aktuelle Nutzungsverhalten von Jugendlichen bezüqltch. der bestehenden sieben Schutzhütten im Stadtbezirk Münster West betrachtet werden. Diese weiteren detaillierten Anqaben werden benötigt, um die Standortsuche weiter konkretisieren zu können. Abhängig von diesen Bedarfen muss auch eine Verortung in öffentlichen Grünflächen möglich sein. Der Wunsch nach Treffpunkten unabhängig von Spielplätzen und anderen Freizeitangeboten ist dabei nachvollziehbar, dennoch muss eine soziale Kontrolle der Standorte dauerhaft gewährleistet bleiben. Eine · soziale Kontrolle ist wichtig,, um Fehlnutzunge_n und somit Konflikte vermeiden zu können. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Treffpunkte auch andere Nutzgruppen anziehen. Es gibt keine rechtlichen Vorgaben bzgl. des Lärmschutzes aus denen sich ableiten lässt, was ein angemessener Abstand eines Jugendtreffpunkts zur Wohnbebauung darstellt. Baurechtlich handelt es sich um eine Schutzhütte in einer öffentlichen Grünfläche. Um eine Orientierungsgröße für den Abstand einer Schutzhütte für Jugendliche zu haben, kann der Pavillon im Offerbachpark in Albachten herangezogen werden. Dieser wird häufig von Jugendgruppen genutzt und bei einer Entfernung von ca. 80 m .zur Wohnbebauung treten immer wieder Beschwerden bzgl. des Lärms auf. Eine Verdoppelung des Abstandes .aut 160 m würde den Lärmpegel noch einmal um ca. 6 DB senken. In Zeiten von tragbaren Musikboxen . hat sich jedoch Dauer und Intensität des Lärms weiterentwickelt. Um den Lärm, und somit Konflikte zur Wohnbebauung-zu reduzieren, bieten sich nur bautechnische Lösungen an (z.B. Lärmschutzwall Höhe ca. 3 m) im direkten Umfeld des Jugendtreffpunktes. Diese schränken jedoch anderseits wieder die soziale Kontrolle ein und führen somit zu anderen Konflikten. Letztendlich muss jeder Standort individuell bewertet werden. Feuerstellen werden seitens der Verwaltung in öffentlichen Grünflächen nicht angeboten und werden besonders im Zusammenhang mit den Jugendtreffpunkten sehr kritisch gesehen. Es besteht die Gefahr, dass offenes Feuer außer Kontrolle gerät, wie z.B. bei der abgebrannten Schutzhütte im Wienburgpark. In Zeiten immer trockenerer Sommer besteht zudem auch in den Grünflächen eine erhöhte Wald- bzw. Flächenbrandgefahr. Seitens der Stadt Münster werden daher keine Anlagen angeboten, die das Feuer machen im öffentlichen Raum fördern. Eine Beleuchtung in öffentlichen Grünflächen, sei es für den Treffpunkt oder auch für den Zuweg werden seitens der Verwaltung abgelehnt. Grünflächen und ihre Wege werden grundsätzlich nicht beleuchtet, da sie i. d. R. keine Bedeutung für die Erschließung eines Stadtquartiers haben. Wege werden in öffentlichen Grünflächen nur dann beleuchtet, wenn sie im Rahmen des B-Plan-Verfahrens als so bedeutend für die Erschließung einzustufen sind, dass sie als Verkehrsfläche gewidmet werden. Im Normallfall dienen die Wege und Flächen hauptsächlich für die Freizeit und Erholung. Die Hauptnutzungszeiten liegen damit im Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Dämmerung. Hierdurch werden auch zusätzliche Konflikte vor allem in den Abendstunden vermieden. Grünflächen werden auch deshalb nicht beleuchtet, da die Flächen in der Nacht als Rückzugsgebiete für Tiere gelten. Insbesondere nachtaktive Tiere werden durch künstliche Beleuchtung gestört. Sollten sich Standorte im öffentlichen Grün finden, sind bei der baulichen Umsetzung verschiedene Punkte zu betrachten. Mit Blick auf die Kosten sollten standardisierte Produkte verwendet werden. Hierzu bieten sich Schutzhütten (Grundfläche ca. 15-20 m2) mit Seitenwand in Hauptwindrichtung an. Jeweils 4 Bänke oder sog. Lümmelbänke innen und. außen sowie Abfallbehälter können die Schutzhütte ergänzen. Vor dem Bau einer Schutzhütte muss die Fläche entsprechend hergerichtet werden. Für den Bau eines solchen Treffpunktes (ohne Fe4erstelle, Beleuchtung, W-Lc1n und Ladestationen) entstehen Investitionskosten von ca. 56.000 €. Die Folgekosten für die Unterhaltung des Treffpunktes betragen jährlich 3.500 € zuzüglich 2.800 € bilanzielle Abschreibung. Berücksichtigt wurden bei der Folgekostenberechnung die zu erwartenden erhöhten Reinigungsaufwände der Flächen, des Umfelds sowie der. Einrichtungsgegenstände. Vergleichbar mit Spielplätzen wurde aufgrund der hohen zu erwartenden Frequentierung .eine wöchentliche Sichtkontrolle kalkuliert. Im Haushaltsplan sind sowohl für die Errichtung als auch für die Fo1gelasten keine Finanzmittel in der Produktgruppe 1301 vorhanden. Aussagen zu W-Lan, Ladestationen oder Solartechnik sind, da es sich um ein elektrotechnisches Gewerk handelt, seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nicht möglich. Eine Beteiligung im Rahmen der Planung von Jugendlichen ist wünschenswert. Bei einer standardisierten Ausführung ist jedoch der Gestaltungsspielraum relativ gering und kann bei den Juqendlichen zu Enttäuschungen führen. Ein Bedarf an zusätzlichen Treffpunkten für Jugendliche im öffentlichen Raum ist wahrscheinlich gegeben. Die Schaffung von entsprechend ausgestatteten Jugend OutdoorTreffs, wie im o.g. Antrag beschrieben, mit u.a. Feuerstellen und Beleuchtung, wird aufgrund der angeführten Argumente von Seiten der Verwaltung aus nicht unterstützt. Inwieweit weitere Schutzhütten im Stadtbezirk Münster West dem Bedarf von Treffpunkten im öffentlichen Raum für Jugendliche decken können muss kritisch betrachtet werden. Eine Bedarfsprüfung und daraus folgenden Priorisierung sollten der Errichtung 'neuer Schutzhüf m zugrunde gelegt werden. Es bedarf der Klärung an welchen Standorten eine Verortung von weiteren Schutzhütten in öffentlichen Grünflächen möglich wäre. Eine erste Betrachtung der öffentlichen Grünflächen im Stadtbezirk Münster West hat unter Berücksichtigung der Kriterien gute Erreichbarkeit, unabhängig von Spiel- und Freizeitangeboten, ausreichende Entfernung zu Wohnbebauung und zugleich ausreichende soziale Kontrolle keine positiven Ergebnisse zur Folge. Ein Abstand von 160 m zur Wohnbebauung kann in keiner öffentlichen Grünfläche bis auf den Landschaftspark am Kinderbach eingehalten werden. Die Entfernung zur Wohnbebauung kann in diesem Fall aber auch negativ bewertet werden, da ein langer Weg aus den Quartieren in Kauf genommen werden muss - was erfahrungsgemäß oft zur Nichtnutzung führen kann - und es zudem an sozialer Kontrolle fehlt. Zusätzliche Schutzhütten als Jugendtreffpunkt in öffenflichen Grünflächen können somit die o.g. Kriterien nicht erfüllen, vor allem bei der Suche von Standorten muss mit eingeschränkten Qualitäten und zusätzlichen Konflikten gerechnet werden. Die regelmäßige Präsenz der aufsuchenden Jugendsozialarbeit an Schutzhütten, die von Jugendlichen genutzten werden, wird auch für ggf. neu errichtete Treffpunkte lm -öffentlichen Raum empfohlen. Gez. Paschert Niggemann
Originalantrag
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Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster Fraktion In der Bezirksvertretung Münster-West . BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster· Windthorststr. 7 · 48143 Münster An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN Münster, 31.05.2022 STADT MÜN -• Te: " :- 1. JUNI 2022· . Amt für .ßürQ-61'- LI. H:;;tß~Ot · Bozir1<.9'J«ws.lti.u 1A"efft Schaffung von „Jugend-OutdoorTreffs" in den Stadtteilen Im Westen Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Standorten in den Stadtteilen im Stadtbezirk West „Jugend-OutdoorTreffs" geschaffen oder bestehende Pavillons ausgebaut und ertüchtigt werden können. Die Kosten für die Maßnahmen sind zu ermitteln und der Bezirksvertretung mitzuteilen. Begründung: „Die Vielfalt der Stadtteile" ist eines der zehn Leitthemen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Münster (ISEK 2030 https://www.muensterzukunft.de/leitthemen/vielfalt-der-stadtteile.html). Die Stadtteile und Quartiere werden als „Mosaiksteine einer lebendigen Stadt" bezeichnet. Ihre Vielfältigkeit gilt es zu erhalten und zu stärken, so die einhellige Meinung aller Beteiligten. Begegnungsräume sind Lebensräume. Dabei sind die unterschiedlichen Interessen, Ansprüche und Bedürfnisse der jeweiligen Lebenslagen und Gruppen aus der Stadtbevölkerung zu berücksichtigen. Die Corona-Zeit hat den Jugendlichen in den letzten zwei Jahren viel abverlangt. Sie hat u.a. dazu geführt, dass das soziale Miteinander zum Teil nur sehr begrenzt bis gar nicht möglich war. Vie.le Angebote konnten nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden. Folglich gab es wenige Gelegenheiten, um zusammen zu kommen und sich austauschen zu können. Insbesondere Möglichkeiten für Jugendliche, sich draußen zu treffen, um einfach „abzuhängen", sind begrenzt. Ohne Streetworker, uriorganisiert, individuell. · Manchmal bilden sich Treffpunkte .aus dem Mangel heraus", zum Beispiel auf der Bezirkssportanlage < in Roxel. Manchmal werden auch Schulhöfe oder Spielplätze genutzt, was dann nicht selten zu Konflikten mit der Nachbarschaft führt. Zwar gibt es schon einige einfache Pavillons in den Stadtteilen, diese bieten jedoch nicht wirklich Schutz vor Wind und Wetter. Hinzu kommt, dass die Sitzgelegenheiten ~enig einladend und zudem nicht ausreichend sind. Außerdem liegen sie häufig an Spielplätzen, was aufgrund der unterschiedlichen Nutzerinnengruppen Konfliktpotenzial birgt. Um den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht zu werden, müssen sie die Gelegenheit erhalten, sich auch vor Ort und draußen treffen zu können, ohne weite Wege in Kauf zu nehmen. · Die „Jugend-OutdoorTreffs" sollen wettergeschützt sein, um ganzjährig genutzt werden zu können, d.h. sie sollten. ein Dach und Außenwände an einer oder zwei Seiten haben. Die Orte sollten gut erreichbar, jedoch passend weit entfernt von Wohnbebauung sein, um das Konfliktpotenzial bezüglich eventueller Geräuschentwicklung mit Anwohnerinnen so gering wie· möglich zu halten. Ausreichend Sitzgelegenheiten für fünfzehn Personen innerhalb und außerhalb des ,,Jugend-OutdoorTreffs" sind obligatorisch. Zur Infrastruktur eines solchen Ortes sollte freies WLAN, eine Ladegelegenheit für Handy-Akkus sowie eine ausreichende Beleuchtung ge~ören. In diesem Zusammenhang ist die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zu prüfen. Zudem sollte es die Möglichkeit zur Errichtung einer Feuerstelle geben. Ausreichend Gelegenheiten zur Müllentsorgung in unmittelbarer Nähe müssen gegeben sein. Um den Bedürfnissen der Jugendlichen an einen „Jugend-OutdoorTreff'' gerecht zu werden, ist eine Befragung oder ein Workshop mit ihnen durchzuführen. Entsprechend einer Befragung von Nachbarschaft, wenn ein Spielplatz in der Nähe geplant wird. Die Ergebnisse sind im Planunqsprozess zu berücksichtigen. Fraktion· Bündnis 90/bie Grünen/GAL in der BV West ' Anke Pallas Kai Bleker · Karina Kuschewski Jörg Nathaus Dr. Hedwig Wening Josef Freitag BÜNDNIS 90/Dlf;: GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West Grünes Zentrum• Windthorststr. 7 • 48143 Münster T 0251-8995810 • F 0251-899581 E bv-west@gruene-muenster de 1 https·//www grueoe-muenster-west de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Windthorststraße 7
- Legdenweg
- Möllmannsweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0019/2022
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 01.06.2022
- Erstellt
- 01.06.2022 17:19