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A-W/0019/2022

Schaffung von "Jugend-OutdoorTreffs" in den Stadtteilen des Westen

Antrag an die BV West 01.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.12.2022, TOP 9.2

Stellungnahme A-W-0019.-2022vom17-11-2022

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Originalantrag

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Stellungnahme A-W-0019.-2022vom17-11-2022

11644 Zeichen

A-V /00;1q /20 22- 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Amt für Grüntlächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
492 - 5890 
492 -6730 
Bezirksverwaltung Münster-West 
Ober Herrn Stadtbaurat Denstorff 
über Herrn Stadtdirektor Paal 
STADT MÜNSTER 
\ 1 7. NOV: 2022 
Amt für Bür(J1)r- u. Ri!ltf.~;a,rvbi) 
Beziri<avr.v WtifJt 
Antrag lfd. Nr. A-W/0019/2022 der- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der 
Bezirksvertretung Münster-West vom 31.05.2022 
,,Schaffung von Jugend-OutdoorTreffs in den Stadtteilen im Westen" 
Die Politik beantragt die Schaffung von Jugend-OutdoorTreffs in den Stadtteilen im Stadtbezirk 
Münster West, die ohne pädagogische Begleitung von den Jugendlichen genutzt werden · 
können. 
Stellungnahme der~Verwaltung 
Grundsätzlich benötigen auch Jugendliche ihre Treffpunkte und Plätze im öffentlichem Raum. 
In den öffentlichen Grünflächen befinden sich auch hierfür Angebote, i. d. R. verbunden mit 
· Sport- und Freizeitangeboten, mit guter sozialer Kontrolle und auch für andere Nutzergruppen 
interessant. Münster verfügt stadtweit über eine gute Infrastruktur in der Kinder- und 
Jugendarbeit. Inzwischen gibt es in jedem Stadtteil Kinder- und Jugendeinrichtungen und 
darüber hinaus in fast allen Stadtteilen Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Die 
Einrichtungen werden durch pädagogische Fachkräfte der öftentächen und freien Jugendhilfe 
geleitetet; die Jugendlichen haben dort die Möglichkeit ihre Freizeit zu verbringen und im 
Einzelfall auch persönliche Beratung und Unterstützung zu erhalten. Gefördert werden diese 
Einrichtungen durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Im o.g. Antrag werden die angeregten Jugend-OutdoorTreffs als Orte für Jugendliche 
beschrieben, die zum „unorganisierten Treffen und Abhängen - ohne Streetworker" einladen. 
Sie sollen wettergeschützt mit Dach sowie ein bis zwei Seitenwänden sein und 
Sitzmöglichkeiten für fünfzehn Personen innerhalb und außerhalb des Schutz-Pavillons bieten. 
Hinzu sollen eine Feuerstelle und Einrichtungen zur Müllentsorgung kommen. Ausgestattet 
sollen die Jugend-OutdoorTreffs zudem mit freiem W-Lan, Lademöglichkeiten für Handys und 
Beleuchtung sein, betrieben idealerweise mit einer Photovoltaikanlage. 
Der Standort sollte zugleich gut erreichbar sein, aber auch soweit von der Wohnbebauung 
entfernt liegen, dass keine Konflikte entstehen. Schulhöfe, Sportanlagen oder die Nähe zu 
Spielplätzen sollte aufgrund der verschiedenen Nutzergruppen gemieden werden. 
Diese Kriterien werden derzeit nirgendwo erfüllt. Im Stadtbezirk Münster West sind neben 
zahlreichen Sitzangeboten im öffentlichem Grün und auf Spielplätzen derzeit. sieben 
Schutzhütten vorhanden. Während in Roxel und Nienberge keine Schutzhütten stehen, 
befinden sich in Mecklenbeck ·im Landschaftspark, · in Albachten im Offerbachpark, in 
Gievenbeck im Grünen Finger, am Legdenweg sowie am Möllmannsweg jeweils eine sowie in

Sentrup .am Aasee zwei Schutzhütten. Die Schutzhütten haben zur besseren sozialen 
Kontrolle keine Seitenwände und sind in der Regel mit Bänken und Mülleimern ausgestattet. 
Die Hütten sind bautechnisch in einem guten Zustand. Die Schutzhütten sind frei zugänglich 
und können von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. In Gievenbeck ist im Grünen 
Trichter im Oxford-Quartier eine weitere Schutzhütte vorgesehen. 
Die im Stadtgebiet vorhandenen Schutzhütten werden, insofern sie von Jugendlichen als 
Treffpunkt genutzt werden, von den Fachkräften der aufsuchenden Jugendsozialarbeit der 
Jugendhilfe regelmäßig aufgesucht. Zum Aufgabenprofil der Aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit gehören hierbei Beratungs- und Hilfsangebote, Vermittlung bei Konflikten 
mit Anwohnenden und der Diskurs über das Verhalten im öffentlichen Raum. 
Der Landschaftsraum (hier Ausgleichs- und Ersatzflächen) bzw. Waldflächen dienen vor allem 
dem Schutz der Natur und nur untergeordnet der r:uhigen Erholungsnutzung. Sie stehen nicht 
zur Verfügung, so dass ein möglicher Standort nur im öffentlichen Grün zu finden wäre. - 
Vor dem Hintergrund der benötigten investiven und konsumtiven Finanzmittel, muss eruiert 
werden, an welchen Standorten ein tatsächlicher und priorisierter Bedarf besteht. Zudem hat 
die Erfahrung (Nutzungsspuren, Beschwerdelage) in den öffentlichen Grünflächen gezeigt, 
dass die Treffpunkte der Jugendlichen z.B. aufgrund der Gruppenzusammensetzung wandern. 
Konflikte können auch unter den Jugendlichen entstehen, wenn Bedarfe für mehrere Gruppen 
in einem Stadtquartier bestehen. 
Eine grobe Bedarfsermittlung könnte an den aktuellen Bevölkerungszahlen / -prognosen und 
den Erfahrungen aus der Kinder- und Jügendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit in 
den Stadtquartieren entwickelt werden. Hierbei sollte auch das aktuelle Nutzungsverhalten 
von Jugendlichen bezüqltch. der bestehenden sieben Schutzhütten im Stadtbezirk Münster 
West betrachtet werden. Diese weiteren detaillierten Anqaben werden benötigt, um die 
Standortsuche weiter konkretisieren zu können. 
Abhängig von diesen Bedarfen muss auch eine Verortung in öffentlichen Grünflächen möglich 
sein. Der Wunsch nach Treffpunkten unabhängig von Spielplätzen und anderen 
Freizeitangeboten ist dabei nachvollziehbar, dennoch muss eine soziale Kontrolle der 
Standorte dauerhaft gewährleistet bleiben. Eine · soziale Kontrolle ist wichtig,, um 
Fehlnutzunge_n und somit Konflikte vermeiden zu können. Es muss davon ausgegangen 
werden, dass die Treffpunkte auch andere Nutzgruppen anziehen. 
Es gibt keine rechtlichen Vorgaben bzgl. des Lärmschutzes aus denen sich ableiten lässt, was 
ein angemessener Abstand eines Jugendtreffpunkts zur Wohnbebauung darstellt. 
Baurechtlich handelt es sich um eine Schutzhütte in einer öffentlichen Grünfläche. Um eine 
Orientierungsgröße für den Abstand einer Schutzhütte für Jugendliche zu haben, kann der 
Pavillon im Offerbachpark in Albachten herangezogen werden. Dieser wird häufig von 
Jugendgruppen genutzt und bei einer Entfernung von ca. 80 m .zur Wohnbebauung treten 
immer wieder Beschwerden bzgl. des Lärms auf. Eine Verdoppelung des Abstandes .aut 160 
m würde den Lärmpegel noch einmal um ca. 6 DB senken. In Zeiten von tragbaren Musikboxen 
. hat sich jedoch Dauer und Intensität des Lärms weiterentwickelt. Um den Lärm, und somit 
Konflikte zur Wohnbebauung-zu reduzieren, bieten sich nur bautechnische Lösungen an (z.B. 
Lärmschutzwall Höhe ca. 3 m) im direkten Umfeld des Jugendtreffpunktes. Diese schränken 
jedoch anderseits wieder die soziale Kontrolle ein und führen somit zu anderen Konflikten. 
Letztendlich muss jeder Standort individuell bewertet werden. 
Feuerstellen werden seitens der Verwaltung in öffentlichen Grünflächen nicht angeboten und 
werden besonders im Zusammenhang mit den Jugendtreffpunkten sehr kritisch gesehen. Es 
besteht die Gefahr, dass offenes Feuer außer Kontrolle gerät, wie z.B. bei der abgebrannten 
Schutzhütte im Wienburgpark. In Zeiten immer trockenerer Sommer besteht zudem auch in

den Grünflächen eine erhöhte Wald- bzw. Flächenbrandgefahr. Seitens der Stadt Münster 
werden daher keine Anlagen angeboten, die das Feuer machen im öffentlichen Raum fördern. 
Eine Beleuchtung in öffentlichen Grünflächen, sei es für den Treffpunkt oder auch für den 
Zuweg werden seitens der Verwaltung abgelehnt. Grünflächen und ihre Wege werden 
grundsätzlich nicht beleuchtet, da sie i. d. R. keine Bedeutung für die Erschließung eines 
Stadtquartiers haben. Wege werden in öffentlichen Grünflächen nur dann beleuchtet, wenn 
sie im Rahmen des B-Plan-Verfahrens als so bedeutend für die Erschließung einzustufen sind, 
dass sie als Verkehrsfläche gewidmet werden. Im Normallfall dienen die Wege und Flächen 
hauptsächlich für die Freizeit und Erholung. Die Hauptnutzungszeiten liegen damit im Zeitraum 
zwischen Sonnenaufgang und Dämmerung. Hierdurch werden auch zusätzliche Konflikte vor 
allem in den Abendstunden vermieden. Grünflächen werden auch deshalb nicht beleuchtet, 
da die Flächen in der Nacht als Rückzugsgebiete für Tiere gelten. Insbesondere nachtaktive 
Tiere werden durch künstliche Beleuchtung gestört. 
Sollten sich Standorte im öffentlichen Grün finden, sind bei der baulichen Umsetzung 
verschiedene Punkte zu betrachten. Mit Blick auf die Kosten sollten standardisierte Produkte 
verwendet werden. Hierzu bieten sich Schutzhütten (Grundfläche ca. 15-20 m2) mit 
Seitenwand in Hauptwindrichtung an. Jeweils 4 Bänke oder sog. Lümmelbänke innen und. 
außen sowie Abfallbehälter können die Schutzhütte ergänzen. Vor dem Bau einer Schutzhütte 
muss die Fläche entsprechend hergerichtet werden. Für den Bau eines solchen Treffpunktes 
(ohne Fe4erstelle, Beleuchtung, W-Lc1n und Ladestationen) entstehen Investitionskosten von 
ca. 56.000 €. Die Folgekosten für die Unterhaltung des Treffpunktes betragen jährlich 3.500 € 
zuzüglich 2.800 € bilanzielle Abschreibung. Berücksichtigt wurden bei der 
Folgekostenberechnung die zu erwartenden erhöhten Reinigungsaufwände der Flächen, des 
Umfelds sowie der. Einrichtungsgegenstände. Vergleichbar mit Spielplätzen wurde aufgrund 
der hohen zu erwartenden Frequentierung .eine wöchentliche Sichtkontrolle kalkuliert. Im 
Haushaltsplan sind sowohl für die Errichtung als auch für die Fo1gelasten keine Finanzmittel 
in der Produktgruppe 1301 vorhanden. Aussagen zu W-Lan, Ladestationen oder Solartechnik 
sind, da es sich um ein elektrotechnisches Gewerk handelt, seitens des Amtes für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nicht möglich. 
Eine Beteiligung im Rahmen der Planung von Jugendlichen ist wünschenswert. Bei einer 
standardisierten Ausführung ist jedoch der Gestaltungsspielraum relativ gering und kann bei 
den Juqendlichen zu Enttäuschungen führen. 
Ein Bedarf an zusätzlichen Treffpunkten für Jugendliche im öffentlichen Raum ist 
wahrscheinlich gegeben. Die Schaffung von entsprechend ausgestatteten Jugend­ 
OutdoorTreffs, wie im o.g. Antrag beschrieben, mit u.a. Feuerstellen und Beleuchtung, wird 
aufgrund der angeführten Argumente von Seiten der Verwaltung aus nicht unterstützt. 
Inwieweit weitere Schutzhütten im Stadtbezirk Münster West dem Bedarf von Treffpunkten im 
öffentlichen Raum für Jugendliche decken können muss kritisch betrachtet werden. 
Eine Bedarfsprüfung und daraus folgenden Priorisierung sollten der Errichtung 'neuer 
Schutzhüf m zugrunde gelegt werden. Es bedarf der Klärung an welchen Standorten eine 
Verortung von weiteren Schutzhütten in öffentlichen Grünflächen möglich wäre. Eine erste 
Betrachtung der öffentlichen Grünflächen im Stadtbezirk Münster West hat unter 
Berücksichtigung der Kriterien gute Erreichbarkeit, unabhängig von Spiel- und 
Freizeitangeboten, ausreichende Entfernung zu Wohnbebauung und zugleich ausreichende 
soziale Kontrolle keine positiven Ergebnisse zur Folge. Ein Abstand von 160 m zur 
Wohnbebauung kann in keiner öffentlichen Grünfläche bis auf den Landschaftspark am 
Kinderbach eingehalten werden. Die Entfernung zur Wohnbebauung kann in diesem Fall aber 
auch negativ bewertet werden, da ein langer Weg aus den Quartieren in Kauf genommen 
werden muss - was erfahrungsgemäß oft zur Nichtnutzung führen kann - und es zudem an 
sozialer Kontrolle fehlt.

Zusätzliche Schutzhütten als Jugendtreffpunkt in öffenflichen Grünflächen können somit die 
o.g. Kriterien nicht erfüllen, vor allem bei der Suche von Standorten muss mit eingeschränkten 
Qualitäten und zusätzlichen Konflikten gerechnet werden. 
Die regelmäßige Präsenz der aufsuchenden Jugendsozialarbeit an Schutzhütten, die von 
Jugendlichen genutzten werden, wird auch für ggf. neu errichtete Treffpunkte lm -öffentlichen 
Raum empfohlen. 
Gez. 
Paschert Niggemann

Originalantrag

4245 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster 
Fraktion In der Bezirksvertretung Münster-West 
. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster· Windthorststr. 7 · 48143 Münster 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
BÜNDNIS90 
DIE GRÜNEN 
Münster, 31.05.2022 
STADT MÜN -• Te: 
" :- 1. JUNI 2022· . 
Amt für .ßürQ-61'- LI. H:;;tß~Ot · 
Bozir1<.9'J«ws.lti.u 1A"efft 
Schaffung von „Jugend-OutdoorTreffs" in den Stadtteilen Im Westen 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Standorten in den Stadtteilen im Stadtbezirk 
West „Jugend-OutdoorTreffs" geschaffen oder bestehende Pavillons ausgebaut und ertüchtigt werden 
können. 
Die Kosten für die Maßnahmen sind zu ermitteln und der Bezirksvertretung mitzuteilen. 
Begründung: 
„Die Vielfalt der Stadtteile" ist eines der zehn Leitthemen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 
Münster (ISEK 2030 https://www.muensterzukunft.de/leitthemen/vielfalt-der-stadtteile.html). 
Die Stadtteile und Quartiere werden als „Mosaiksteine einer lebendigen Stadt" bezeichnet. 
Ihre Vielfältigkeit gilt es zu erhalten und zu stärken, so die einhellige Meinung aller Beteiligten. 
Begegnungsräume sind Lebensräume. Dabei sind die unterschiedlichen Interessen, Ansprüche und 
Bedürfnisse der jeweiligen Lebenslagen und Gruppen aus der Stadtbevölkerung zu berücksichtigen. 
Die Corona-Zeit hat den Jugendlichen in den letzten zwei Jahren viel abverlangt. Sie hat u.a. dazu 
geführt, dass das soziale Miteinander zum Teil nur sehr begrenzt bis gar nicht möglich war. Vie.le 
Angebote konnten nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden. Folglich gab es wenige 
Gelegenheiten, um zusammen zu kommen und sich austauschen zu können. 
Insbesondere Möglichkeiten für Jugendliche, sich draußen zu treffen, um einfach „abzuhängen", sind 
begrenzt. Ohne Streetworker, uriorganisiert, individuell. · 
Manchmal bilden sich Treffpunkte .aus dem Mangel heraus", zum Beispiel auf der Bezirkssportanlage < 
in Roxel. Manchmal werden auch Schulhöfe oder Spielplätze genutzt, was dann nicht selten zu 
Konflikten mit der Nachbarschaft führt. 
Zwar gibt es schon einige einfache Pavillons in den Stadtteilen, diese bieten jedoch nicht wirklich 
Schutz vor Wind und Wetter. Hinzu kommt, dass die Sitzgelegenheiten ~enig einladend und zudem 
nicht ausreichend sind. Außerdem liegen sie häufig an Spielplätzen, was aufgrund der 
unterschiedlichen Nutzerinnengruppen Konfliktpotenzial birgt.

Um den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht zu werden, müssen sie die Gelegenheit erhalten, sich 
auch vor Ort und draußen treffen zu können, ohne weite Wege in Kauf zu nehmen. · 
Die „Jugend-OutdoorTreffs" sollen wettergeschützt sein, um ganzjährig genutzt werden zu können, 
d.h. sie sollten. ein Dach und Außenwände an einer oder zwei Seiten haben. 
Die Orte sollten gut erreichbar, jedoch passend weit entfernt von Wohnbebauung sein, um das 
Konfliktpotenzial bezüglich eventueller Geräuschentwicklung mit Anwohnerinnen so gering wie· 
möglich zu halten. Ausreichend Sitzgelegenheiten für fünfzehn Personen innerhalb und außerhalb des 
,,Jugend-OutdoorTreffs" sind obligatorisch. 
Zur Infrastruktur eines solchen Ortes sollte freies WLAN, eine Ladegelegenheit für Handy-Akkus 
sowie eine ausreichende Beleuchtung ge~ören. In diesem Zusammenhang ist die Anbringung einer 
Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zu prüfen. 
Zudem sollte es die Möglichkeit zur Errichtung einer Feuerstelle geben. 
Ausreichend Gelegenheiten zur Müllentsorgung in unmittelbarer Nähe müssen gegeben sein. 
Um den Bedürfnissen der Jugendlichen an einen „Jugend-OutdoorTreff'' gerecht zu werden, ist eine 
Befragung oder ein Workshop mit ihnen durchzuführen. Entsprechend einer Befragung von 
Nachbarschaft, wenn ein Spielplatz in der Nähe geplant wird. Die Ergebnisse sind im 
Planunqsprozess zu berücksichtigen. 
Fraktion· Bündnis 90/bie Grünen/GAL in der BV West 
' Anke Pallas 
Kai Bleker 
· Karina Kuschewski 
Jörg Nathaus 
Dr. Hedwig Wening 
Josef Freitag 
BÜNDNIS 90/Dlf;: GRÜNEN/GAL MÜNSTER in der BV West 
Grünes Zentrum• Windthorststr. 7 • 48143 Münster 
T 0251-8995810 • F 0251-899581 
E bv-west@gruene-muenster de 
1 https·//www grueoe-muenster-west de

Beratungsverlauf (1)

08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Windthorststraße 7
  • Legdenweg
  • Möllmannsweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0019/2022
Typ
Antrag an die BV West
Datum
01.06.2022
Erstellt
01.06.2022 17:19