1891/2025
Erneuerung der Stützwand Untere Groov - Erweiterung der Maßnahme und Abbruch Teehaus
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 1891/2025 Freigabedatum 08.08.2025 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit- glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Erneuerung der Stützwand Untere Groov - Erweiterung der Maßnahme und Abbruch Teehaus Gremium Datum Bezirksvertretung Porz (7) per DE 1891/2025/1 Finanzausschuss 01.09.2025 Der nördliche Bereich von der Ufermauer Groov (Bereich Teehaus und angrenzende Ufer- mauer) wurde im Zuge der Bauwerksprüfung im Dezember 2024 gesperrt und muss ebenfalls saniert werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist die Dringlichkeit für den Beschluss zur Nutzung der Synergieeffekte (Zeit- und Kostenersparnis) mit dem bereits vergebenen Sanie- rungsauftrag der südlichen Ufermauer gegeben. Durch den vergebenen und seit Juni 2025 begonnenen Auftrag zur Instandsetzung des südli- chen Mauerabschnittes ist mit einer Auftragserweiterung zur Sanierung des nördlichen Ab- schnittes eine große Zeitersparnis und auch Kostenersparnis anzunehmen. Die Prüfung der vergaberechtlichen Belange ergab, dass der Auftrag für den südlichen Bauabschnitt um die Arbeiten des nördlichen Abschnitts erweitert werden kann. Die mögliche Zeitersparnis führt dazu, dass mit einer Fertigstellung der gesamten Ufermauer im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen ist. Der Zeitraum für die Ausschreibung und Vergabe würde durch eine direkte Auf- tragserweiterung entfallen. Dies führt auch zu Kostenersparnissen, da die bereits installierte Baustelleneinrichtung des beauftragten Unternehmens nicht erneut aufzubauen ist. Die Arbeiten im nördlichen Abschnitt sind planerisch und bauablauftechnisch weitestgehend deckungsgleich mit denen des südli- chen, bereits beauftragten Abschnittes. Eine Entscheidung ist bis Ende Juli 2025 erforderlich, da ansonsten bereits bauablaufbedingte Mehrkosten entstehen würden. Beschluss mit den Ergänzungen der BV Porz: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,39 Mio. € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6904-1302-7-0200 Ufermauer Groov im Haushaltsplan 2025/2026. Der Finanzausschuss beschließt, dass das Teehaus nach der Errichtung der neuen Stütz- wand nach historischem Vorbild wieder aufgebaut wird. Die Verwaltung soll in Zusammenar- beit mit dem Verein „Die Groov Paten e.V.“ eine Finanzierung sicherstellen. Der Fällung der Fällung der Trauerweide wird zugestimmt. 2 Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 08.08.2025 Reker Petelkau 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1,39 Mio € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 54.740 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 55.600,- € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der südliche Teil der Ufermauer an der unteren Groov wurde nach einem Teileinbruch im Sommer 2023 teilweise zurückgebaut. Bei den Sanierungsarbeiten gab es aufgrund der Was- serstände des Rheins und der vorgefundenen geologischen Gegebenheiten Probleme mit dem vorgesehenen Bauverfahren. Daher wurden die Arbeiten im November 2023 eingestellt und das gesamte Bauverfahren umgestellt. Die Sanierungsmaßnahme wurde planerisch und bautechnisch überarbeitet und nach öffentlicher Ausschreibung im Dezember 2024 erneut vergeben. Parallel zum Vergabeprozess wurden die nördlichen Teilbauwerke C (Uferwand unter Tee- haus) und D (Uferwand nördlich des Teehauses) durch die städtische Bauwerksprüfung der alle 6 Jahre erforderlichen turnusmäßigen Hauptuntersuchung nach DIN 1076 unterzogen. Dabei wurden fortgeschrittene Schädigungen der Gründung und des Mauerwerks festgestellt, welche so gravierend waren, dass die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben waren. Der Zugang zu der Ufermauer und des Teehauses wurde direkt danach land- seitig durch einen Bauzaun abgesperrt. 4 Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass eine Ertüchtigung der bestehenden Uferwände wirt- schaftlich nicht möglich ist und auf Grund der nach heutigen Vorschriften unzureichenden Gründungsqualität mit erheblichen Restrisiken verbunden wäre. Die Planung sieht eine Errich- tung der Uferwände auf neuen Fundamenten vor. Betroffen von der Maßnahme ist auch das sogenannte Teehaus, ein historisches Gebäude, welches früher zu einem privaten Grundstück gehörte und heute in der öffentlich zugänglichen Grünfläche liegt. Das Gebäude wurde in den letzten Jahrzehnten als Technik- und Lagerraum genutzt. Da das Teehaus teilweise auf der Ufermauer gegründet ist, ist aus Sicht der Verwaltung im Zuge der erforderlichen Erneuerung der Ufermauer ein vorheriger Abbruch des Gebäudes un- umgänglich. Obwohl kein Denkmalschutz für das Teehaus besteht, ist sich die Verwaltung des historischen Wertes und stadtbildprägenden Ortes des Teehauses bewusst und hat verschie- dene Möglichkeiten zu einem Erhalt des Teehauses betrachtet. Der Zustand der Ufermauer und die daraus resultierende Gründungssituation des Teehauses lassen allerdings keine prak- tikablen Alternativen abbilden. Ein Ab- und Wiederaufbau des Gebäudes ist zwar grundsätz- lich technisch möglich, aber der sehr hohe erforderliche Aufwand steht aus Sicht der Verwal- tung, auch unter Berücksichtigung der historischen Bezüge, in keinem Verhältnis zum Wert des Gebäudes mit der geringfügigen Nutzung nach der Umverlegung der Steuertechnik. Das Gebäude wurde 2017 vertraglich von der Stadt Köln an die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) übertragen. Innerhalb des Hauses befinden sich unter anderem Steuerungsanlagen für die Fontäne, welche für die Unterhaltung des Gewässers Groov dauerhaft erforderlich sind. Nach Abstimmung mit den StEB können diese Anlagen zukünftig in einen hochwasserge- schützten Schaltschrank verlegt werden. Weiterhin wird das Gebäude durch die Groov-Paten e.V. zur Lagerung von Pflege- und Arbeitsutensilien genutzt. Damit auch weiterhin die Groov- Paten ihrer Aufgabe nachgehen können, sollen die Gerätschaften in einen neu angeschafften Container während der Bauzeit umgelagert werden. Da somit keine technische Notwendigkeit des Teehauses mehr besteht, ist eine Wiederher- stellung seitens der Verwaltung nicht geplant. Kosten für einen Wiederaufbau sind im Projekt der Erneuerung der Ufermauer nicht vorgesehen. Das Gebäude wurde detailliert vermessen und mittels Scanverfahren eingehend dokumentiert. Eine erweiterte Dokumentation, die die Möglichkeit eines späteren Wiederaufbaus offenhält bzw. eine ausreichende Archivierung der Bestandssituation gewährleistet, ist aus Sicht der Verwaltung auf Grund der Historie des Ge- bäudes angemessen und wurde durchgeführt. Im Zuge der Arbeiten muss auch die an das Teehaus angrenzende Trauerweide entfernt wer- den, da diese direkt im Aushubbereich steht und die Wurzeln des Baumes mit der Gründung der Ufermauer verbunden sind. Eine qualitativ angemessene Neupflanzung einer Weide soll nach Abschluss der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erfolgen. Die Eichen in der Nähe der Mauer werden zum Schutz vor den Bauar- beiten im Kronenbereich eingekürzt und erhalten einen Wurzelschutz. Die baulichen Maßnah- men sind mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt und werden durch eine ökologische Baubegleitung überwacht. Die Bezirksvertretung Porz hat im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung 1891/2025/1 der Maßnahme zugestimmt. Finanzierung Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme ist eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1,39 Mio. € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6904-1302-7-0200, Ufermauer Groov notwendig. Die Deckung erfolgt durch ent- sprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Bau- maßnahmen bei Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserschutz U-Bahn-Anlagen. Die Umsetzung dieser Maßnahme verzögert sich. 5 Im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau steht in Teilplanzeile 13, Sach- und Dienstleistungen, ein entsprechender Ansatz für die Abbruchkosten des Teehauses in Höhe von 54.740 € im Haushaltsplan 2025/2026 bereit. Im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau steht in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen ein entsprechender An- satz für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 55.600 € ab dem Jahr 2027 bereit. Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 55.600 € ab dem Jahr 2027 wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vor- sehen. Bei der hier beschriebenen Maßnahme handelt es sich um eine zwingende Verkehrssiche- rungspflicht, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Vorgaben der Bewirtschaftungs- verfügung wurden demnach eingehalten.
Anlage 1 geänderter Beschluss-DE BV Porz
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(sw© Stadt Köln • ♦ Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 1891/2025/1 Dezernat, Dienststelle lll/lll Freigabedatum 16.07.2025 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Erneuerung der Stützwand Untere Groov - Erweiterung der Maßnahme / Abbruch Teehaus Gremium Bezirksvertretung 7 (Porz) Datum 02.09.2025 Der nördliche Bereich von der Ufermauer Groov (Bereich Teehaus und angrenzende Ufer mauer) wurde im Zuge der Bauwerksprüfung im Dezember 2024 gesperrt und muss ebenfalls saniert werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist die Dringlichkeit für den Beschluss zur Nutzung der Synergieeffekte (Zeit- und Kostenersparnis) mit dem bereits vergebenen Sanie rungsauftrag der südlichen Ufermauer gegeben. Durch den vergebenen und seit Juni 2025 begonnenen Auftrag zur Instandsetzung des südli chen Mauerabschnittes ist mit einer Auftragserweiterung zur Sanierung des nördlichen Ab schnittes eine große Zeitersparnis und auch Kostenersparnis anzunehmen. Die Prüfung der vergaberechtlichen Belange ergab, dass der Auftrag für den südlichen Bauabschnitt um die Arbeiten des nördlichen Abschnitts erweitert werden kann. Die mögliche Zeitersparnis führt dazu, dass mit einer Fertigstellung der gesamten Ufermauer im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen ist. Der Zeitraum für die Ausschreibung und Vergabe würde durch eine direkte Auf tragserweiterung entfallen. Dies führt auch zu Kostenersparnissen, da die bereits installierte Baustelleneinrichtung des beauftragten Unternehmens nicht erneut aufzubauen ist. Die Arbeiten im nördlichen Abschnitt sind planerisch und bauablauftechnisch weitestgehend deckungsgleich mit denen des südli chen, bereits beauftragten Abschnittes. Eine Entscheidung ist bis Ende Juli 2025 erforderlich, da ansonsten bereits bauablaufbedingte Mehrkosten entstehen würden. Ergänzter Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maß nahme „Erneuerung Stützwand Groov“ mit den voraussichtlichen Kosten in der Höhe von 1.390.000 € brutto. Unter der Bedingung, dass das Teehaus nach der Errichtung der neuen Stützwand nach historischem Vorbild wieder aufgebaut wird. Die Verwaltung soll in Zusam menarbeit mit dem Verein „Die Groov Paten e.V.“ eine Finanzierung sicherstellen. Die Bezirksvertretung stimmt außerdem der Fällung der Trauerweise zu. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,39 Mio. € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn bau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß nahmen, bei Finanzstelle 6904-1302-7-0200 Ufermauer Groov im Haushaltsplan 2025/2026. Unter der Bedingung, dass das Teehaus nach der Errichtung der neuen Stützwand nach historischem Vorbild wieder aufgebaut wird. Die Verwaltung soll in Zusam menarbeit mit dem Verein „Die Groov Paten e.V.“ eine Finanzierung sicherstellen. Die Bezirksvertretung stimmt außerdem der Fällung der Trauerweise zu. □ □ungeändert zugestimmt Kl geändert zugestimmt (siehe Beschlusstext)) abgelehnt □ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht, (ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2) Datum Unterschrift 16.07.2025 77^ Unten fifl 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen □ Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse Nein □ Ja 1,39 Mio_€ Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 54.740 € Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) b) c) Personalaufwendungen Sachaufwendungen etc. bilanzielle Abschreibungen 55.600,- € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten ab Haushaltsjahr: Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. Beginn, Dauer ab Haushaltsjahr: Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der südliche Teil der Ufermauer an der unteren Groov wurde nach einem Teileinbruch im Sommer 2023 teilweise zurückgebaut. Bei den Sanierungsarbeiten gab es aufgrund der Was serstände des Rheins und der vorgefundenen geologischen Gegebenheiten Probleme mit dem vorgesehenen Bauverfahren. Daher wurden die Arbeiten im November 2023 eingestellt und das gesamte Bauverfahren umgestellt. Die Sanierungsmaßnahme wurde planerisch und bautechnisch überarbeitet und nach öffentlicher Ausschreibung im Dezember 2024 erneut vergeben. Parallel zum Vergabeprozess wurden die nördlichen Teilbauwerke C (Uferwand unter Tee haus) und D (Uferwand nördlich des Teehauses) durch die städtische Bauwerksprüfung der alle 6 Jahre erforderlichen turnusmäßigen Hauptuntersuchung nach DIN 1076 unterzogen. Dabei wurden fortgeschrittene Schädigungen der Gründung und des Mauerwerks festgestellt, welche so gravierend waren, dass die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben waren. Der Zugang zu der Ufermauer und des Teehauses wurde direkt danach land seitig durch einen Bauzaun abgesperrt. % % € € € € € € 4 Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass eine Ertüchtigung der bestehenden Uferwände wirt schaftlich nicht möglich ist und auf Grund der nach heutigen Vorschriften unzureichenden Gründungsqualität mit erheblichen Restrisiken verbunden wäre. Die Planung sieht eine Errich tung der Uferwände auf neuen Fundamenten vor. Betroffen von der Maßnahme ist auch das sogenannte Teehaus, ein historisches Gebäude, welches früher zu einem privaten Grundstück gehörte und heute in der öffentlich zugänglichen Grünfläche liegt. Das Gebäude wurde in den letzten Jahrzehnten als Technik- und Lagerraum genutzt. Da das Teehaus teilweise auf der Ufermauer gegründet ist, ist aus Sicht der Verwaltung im Zuge der erforderlichen Erneuerung der Ufermauer ein vorheriger Abbruch des Gebäudes un umgänglich. Obwohl kein Denkmalschutz für das Teehaus besteht, ist sich die Verwaltung des historischen Wertes und stadtbildprägenden Ortes des Teehauses bewusst und hat verschie dene Möglichkeiten zu einem Erhalt des Teehauses betrachtet. Der Zustand der Ufermauer und die daraus resultierende Gründungssituation des Teehauses lassen allerdings keine prak tikablen Alternativen abbilden. Ein Ab- und Wiederaufbau des Gebäudes ist zwar grundsätz lich technisch möglich, aber der sehr hohe erforderliche Aufwand steht aus Sicht der Verwal tung, auch unter Berücksichtigung der historischen Bezüge, in keinem Verhältnis zum Wert des Gebäudes mit der geringfügigen Nutzung nach der Umverlegung der Steuertechnik. Das Gebäude wurde 2017 vertraglich von der Stadt Köln an die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) übertragen. Innerhalb des Hauses befinden sich unter anderem Steuerungsanlagen für die Fontäne, welche für die Unterhaltung des Gewässers Groov dauerhaft erforderlich sind. Nach Abstimmung mit den StEB können diese Anlagen zukünftig in einen hochwasserge schützten Schaltschrank verlegt werden. Weiterhin wird das Gebäude durch die Groov-Paten e.V. zur Lagerung von Pflege- und Arbeitsutensilien genutzt. Damit auch weiterhin die Groov- Paten ihrer Aufgabe nachgehen können, sollen die Gerätschaften in einen neu angeschafften Container während der Bauzeit umgelagert werden. Da somit keine technische Notwendigkeit des Teehauses mehr besteht, ist eine Wiederher stellung seitens der Verwaltung nicht geplant. Kosten für einen Wiederaufbau sind im Projekt der Erneuerung der Ufermauer nicht vorgesehen. Das Gebäude wurde detailliert vermessen und mittels Scanverfahren eingehend dokumentiert. Eine erweiterte Dokumentation, die die Möglichkeit eines späteren Wiederaufbaus offenhält bzw. eine ausreichende Archivierung der Bestandssituation gewährleistet, ist aus Sicht der Verwaltung auf Grund der Historie des Ge bäudes angemessen und wurde durchgeführt. Im Zuge der Arbeiten muss auch die an das Teehaus angrenzende Trauerweide entfernt wer den, da diese direkt im Aushubbereich steht und die Wurzeln des Baumes mit der Gründung der Ufermauerverbunden sind. Eine qualitativ angemessene Neupflanzung einer Weide soll nach Abschluss der Baumaßnahme in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erfolgen. Die Eichen in der Nähe der Mauer werden zum Schutz vor den Bauar beiten im Kronenbereich eingekürzt und erhalten einen Wurzelschutz. Die baulichen Maßnah men sind mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt und werden durch eine ökologische Baubegleitung überwacht. Finanzierung Zur Umsetzung der zwingend notwendigen Maßnahme ist eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1,39 Mio. € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6904-1302-7-0200, Ufermauer Groov notwendig. Die Deckung erfolgt durch ent sprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau, Teilplanzeile 8, Auszahlung für Bau maßnahmen bei Finanzstelle 6904-1302-0-2505, Hochwasserschutz U-Bahn-Anlagen. Die Umsetzung dieser Maßnahme verzögert sich. Im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau steht in Teilplanzeile 13, Sach- und Dienstleistungen, ein entsprechender 5 Ansatz für die Abbruchkosten des Teehauses in Höhe von 54.740 € im Haushaltsplan 2025/2026 bereit. Im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1302, Wasserbau steht in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen ein entsprechender An satz für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 55.600 € ab dem Jahr 2027 bereit. Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 55.600 € ab dem Jahr 2027 wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vor sehen. Bei der hier beschriebenen Maßnahme handelt es sich um eine zwingende Verkehrssiche rungspflicht, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Vorgaben der Bewirtschaftungs verfügung wurden demnach eingehalten.
Anlage 2 Stellungnahme zum geänderten BV-Beschluss
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Anlage 2 DE 1891/2025 Erneuerung der Stützwand Untere Groov - Erweiterung der Maßnahme / Abbruch Teehaus Stellungnahme zu dem geänderten Beschluss der BV Porz vom 16.07.2025 Aufgrund der Dringlichkeit für die Sanierung der nördlichen Ufermauer Untere Groov und der Erweiterung des bestehenden Bauvertrags wurde der BV Porz die Maßnahme in einem Fachgespräch am 16.07.2025 vorgestellt. Die BV Porz beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme der Erneuerung der nördlichen Uferwand Untere Groov. Dem Rückbau des dort befindlichen Teehauses stimmte die BV Porz ebenfalls zu, unter der Voraussetzung, „dass das Teehaus nach Errichtung der neuen Ufermauer wieder in Anlehnung an das historische Vorbild aufgebaut wird und die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Groov Paten e.V. die Finanzierung sicherstellt“. Das Teehaus wurde bereits aufgemessen und fotodokumentarisch aufgenommen. Nach der ersten Kostenschätzung vom Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau liegen die Kosten für einen Neubau des Teehauses bei ca. 140.000,- Euro. Für den Neubau des Teehauses sind derzeit keine Mittel vorhanden. Die Verwaltung wird sich mit allen beteiligten Ämtern und Institutionen wegen der Neuerrichtung des Teehauses abstimmen und die Finanzierung für den Neubau des Teehauses nach Fertigstellung der neuen Ufermauer klären. Des Weiteren sind die zukünftigen Eigentumsverhältnisse und Unterhaltungspflicht eines neuen Teehauses zu klären. Da die Sanierung der Ufermauer den vorherigen Abbruch des Teehauses erfordert, muss aufgrund der Dringlichkeit mit der Baumaßnahme unverzüglich begonnen werden. Parallel erfolgen die weiteren Planungen zum Neubau des Teehauses und die Sicherstellung der Finanzierung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1891/2025
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.08.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 15:06