0906/2026
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2026/27
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Neue_Familienzentren_26_27
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Adresse Träger Einzel/ Verbund plusKITA Stadtteil EK 1 Prio 1 Städtische Kindertageseinrichtung Im Riephagen Im Riephagen 18, 51069 Köln Stadt Köln Einzelfamilienzentrum x 905 / Dellbrück 29,4% 1 2 Städtische Kindertageseinrichtung Allerstraße Allerstraße 1, 50765 Köln Stadt Köln Einzelfamilienzentrum x 609 / Chorweiler 67,2% 2 3 Städtische Kindertageseinrichtung Kieskauler Weg Kieskauler Weg 55, 51109 Köln Stadt Köln Verbundfamilienzentrum x 806 / Merheim 44,4% 3 4 Kita Lumiland Stüttgenweg 3, 50935 Köln pme Familienservice gGmbH Einzelfamilienzentrum x 306 / Junkersdorf 0,0% 4 5 AWO Kita Mittendrin Hillscheider Weg 1, 51105 Köln AWO Kreisverband Köln Einzelfamilienzentrum 69,0% 5 5 Kita Quäker Pänz Damiansweg 76; 50765 Köln Quäker Nachbarschaftsheim e.V. Einzelfamilienzentrum 52,4% 6 7 Kindertagesstätte Schatzinsel Am Donatushof 7, 50765 Köln AWO Kreisverband Köln Einzelfamilienzentrum 28,4% 7 8 Stepke-KiTa Drachenflieger Johannesstr. 12-14, 51145 Köln Stepke Kids Kitas gGmbH Einzelfamilienzentrum 24,5% 8 9 Stepke-KiTa Distelfalter Distelfalterweg 10, 50999 Köln Stepke Kids Kitas gGmbH Einzelfamilienzentrum 14,4% 9 10 Fröbel-Kindergarten Weidenwichtel Kronstädter Straße 100, 50858 Köln Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH Einzelfamilienzentrum 7,6% 10 11 Fröbel-Kindergarten An St. Peter Schönsteinstr. 24, 50825 Köln Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH Verbundfamilienzentrum 3,6% 11 12 Fröbel-Kindergarten ForscherPänz Am Aspelkreuz 30, 50859 Köln Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH Verbundfamilienzentrum 3,6% 12 Neue Familienzentren für das Kindergartenjahr 25/26 Kindertageseinrichtung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Auswahl der Familienzentren unterliegt festgelegten Kriterien im Rahmen der Bedarfsplanung.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0906/2026 Freigabedatum 14.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2026/27 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählte folgende Kindertageseinrich- tung neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2026/27 anzumelden: 1. Städtische Kindertageseinrichtung Im Riephagen , Im Riephagen 18 im Stadtteil Dellbrück (905), Träger: Stadt Köln Mit diesem neuen Familienzentrum werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2026/27 insgesamt 166 Familienzentren in Köln gefördert. Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 42 in Verbindung mit § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kinderta- geseinrichtungen, die über das reguläre Angebot hinaus „insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln.“ Dabei haben diese in besonderer Weise die Aufgabe, sowohl Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen als auch mit den Part- nern im Sozialraum zu kooperieren und vernetzend tätig zu sein sowie Sprachförderung fü r Kinder und Familien anzubieten und an Präventionsangeboten mitzuwirken. Dabei können sie auf Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes auch als Verbund tätig sein. Familienzentren werden aktuell mit rund 25.304 € Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. Die Mittel sind dynamisiert und werden fortlaufend angepasst. Mit einem Schreiben vom 11.08.2025 informierte das LVR -Landesjugendamt Rheinland die Verwaltung, dass im Kindergartenjahr 26/27 ein neues Familienzentrum durch übertragene Kontingente gefördert werden kann. In einer Mail vom 17.02.26 an die Mitglieder des AK 80 Kindertagesbetreuung wurde den Trä- gervertreter*innen der freien Jugendhilfe mitgeteilt, dass sie ihre Interessensbekundungen für die Förderung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren bis zum 10.03.26 an die Ver- waltung melden können. Insgesamt zwölf Interessensbekundungen für neue Familienzentren wurden gemeldet. Am 26.03.26 wurden die Trägervertreter*innen im Umlaufverfahren seitens der Verwaltung über die Indikatoren zur Verteilung der Mittel, die Interessensbekundungen und den Verteilungsvorschlag informiert. Bis zum 27.03.24 konnten Einwände gemeldet werden. Hierzu gab es keine Rückmeldungen seitens der Trägervertreter*innen. Auswahl- und Priorisierungskriterien für den Ausbau zu Familienzentren Die Verwaltung sieht für die Vergabe der Kontingente zum Ausbau von Kindertageseinrichtun- gen zu Familienzentren folgende Priorisierung vor: 1. Erstens werden Einrichtungen berücksichtigt, die bereits selbst oder über einen Ver- bundpartner eine Förderung als plusKITA erhalten. Ziel ist die bestmögliche Ausschöp- fung von Synergieeffekten innerhalb der bestehenden Strukturen, da beide Förderfor- men primär auf Kinder mit besonderen Armuts- und Bildungsrisiken fokussieren. 2. Sollte die Anzahl der Interessensbekundungen aus dem Bereich der plusKITAs das ver- fügbare Kontingent übersteigen, erfolgt eine nachgelagerte Priorisierung zweitens zu- gunsten von Einrichtungen in Stadtteilen, in denen bislang kein Familienzentrum mit Erstzertifizierung etabliert ist. 3. Drittens werden Einrichtungen in Sozialräumen mit überdurchschnittlich hoher Kinder- armutsquote gefördert. Als maßgeblicher Bemessungsgrundlage dient hierbei der Indi- 3 kator EK 1 (prozentualer Anteil an Eltern in der Einkommensgruppe 1 in der Kinderta- geseinrichtung). Die ausgewählte Kindertageseinrichtung (siehe Anlage: Neue_Familienzentren_26_27) erfüllt die genannten Kriterien wie folgt: 1. Die Kindertageseinrichtung erhält plusKITA-Mittel. 2. Die Kindertageseinrichtung liegt in einem Stadtteil, in dem es bisher kein Familienzent- rum mit Erstzertifizierung gibt. Sollten von Seiten des Landesjugendamtes bzw. des Landesministeriums im weiteren Verlauf des Jahres zusätzliche Kontingente für den Ausbau von neuen Familienzentren im Kindergar- tenjahr 26/27 für Köln zur Verfügung gestellt werden, werden diese analog des Verteilvor- schlags (siehe Anlage: Neue_Familienzentren_26_27) verteilt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0906/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.04.2026
- Erstellt
- 26.03.2026 11:26