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2242/2020

Bedarfsfeststellungsvorlage:

Beschlussvorlage Ausschuss 19.08.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 10.51

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Beschlussvorlage Ausschuss

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0_Anlage_Dringlichkeitsbegründung

830 Zeichen

Anlage 0 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Die finanziellen Mittel wurden im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises in den 
Haushalt 2020/2021 eingestellt und werden zielführend auf die aufeinander aufbauenden 
Projektstufen bzw. Bausteine zur Leitbildentwicklung und Umsetzung sowie Verstetigung des 
im Projektverlauf zu erarbeitenden Maßnahmenpakets verteilt. 
Da die Mittel vorerst nur für das laufende Jahr 2020 zur Verfügung stehen, ist es nötig, dass 
die Bedarfsfeststellungsvorlage zügig beschlossen wird, damit das externe Vergabeverfah-
ren zur Umsetzung des Leitbildprozesses zeitnah eingeleitet werden kann. Gleichzeitig ist 
eine zügige Erarbeitung eines Leitbildes und Maßnahmen zur Attraktivierung der Innenstadt 
aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der Corona Pandemie in der aktuellen Situation 
geboten.

2_Anlage_Bedarfsfeststellungsvorlage_Leitbild_Innenstadt

735 Zeichen

Anlage 2 
 
2. Organisation des Leitbildprozesses 
Aus der Kulturförderabgabe werden für 2020 insgesamt 200.000 EUR bereitgestellt. 
„Gegenstand“ ist lt. Vorlage im Finanzausschuss: „Entwicklung eines Leitbildes zu den 
Handelslagen Hohe Str./Schildergasse und Umfeld in der Innenstadt.“ 
Zur Entwicklung eines konsensgetragenen Leitbildes ist die Einbindung von Politik, Verwaltung 
und (Innen)Stadtakteuren bereits bei der Planung des Leitbildprozesses unabdingbar. Hierzu 
sollten verschiedene Gremien installiert werden, welche den Prozess der Leitbildentwicklung 
in unterschiedlichen Funktionen begleiten und unterstützen. Darüber hinaus sollen externe 
Partner per Vergabeverfahren den Prozess zur Leitbildentwicklung begleiten.

Beschlussvorlage Ausschuss

9340 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 2242/2020 
Freigabedatum 
 19.08.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsvorlage:  
Entwicklung eines Leitbildes zu den Handelslagen Hohe Str./Schildergasse und Umfeld in der 
Innenstadt 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Leistungen zur Um-
setzung des Projekts zur „Entwicklung eines Leitbildes zu den Handelslagen Hohe Str./ Schildergasse 
und Umfeld in der Innenstadt“ extern zu vergeben und ein entsprechendes Vergabeverfahren einzu-
leiten. Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Fi-
nanzausschusses in seiner Sitzung am 07.09.2020. 
 
Die Mittel werden auf rund 200.000 € (brutto) geschätzt und sind im Doppelhaushalt 2020/2021, im 
Haushaltsjahr 2020, im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt worden. 
 
 
 
Wirtschaftsausschuss 20.08.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  200.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja (2020)  0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Kölner Innenstadt weist durch einen attraktiven Angebotsmix aus filialisierten Anbietern insbe-
sondere in den 1a-Lagen sowie individuellen und hoch spezialisierten Nutzungen in den Randlagen 
eine nach wie vor hohe Individualität, Vielfalt und überregionale Strahlkraft auf. Dabei zählen die 
Schildergasse und Hohe Straße zu den höchst frequentierten Innenstadtlagen Deutschlands. Doch 
auch in der Kölner Innenstadt ist dem bundesweiten Trend folgend durch die Umsatzgewinne des 
Onlinehandels sowie Veränderungen im Kundenverhalten ein Rückgang der Einzelhandelsbetriebe 
sowie der Verkaufsfläche in den letzten Jahren zu konstatieren. Neben diesen Herausforderungen für 
die Innenstadt im Allgemeinen und dem Einzelhandel im Besonderen kann davon ausgegangen wer-
den, dass die Corona-Pandemie, welche die Einzelhandelslandschaft, insb. des stationären Handels 
in eine große Krise gestürzt hat, als Beschleuniger der genannten Trends (u. a. zunehmende Digitali-
sierung im Handel und Rückgang der Anzahl der Betriebe des stationären Einzelhandels) wirkt. 
Gleichzeitig sind die mittel- und langfristigen Effekte auf die Handelslandschaft und Innenstädte noch 
nicht absehbar.  
Als Folge wird es zukünftig mehr denn je von Bedeutung sein, Perspektiven für eine nachhaltige und 
integrierte Innenstadtentwicklung mit der Formulierung von konkret definierten Maßnahmen zur Profi-
lierung der Innenstadt zu entwickeln, welche gemeinsam von den verschiedenen Akteuren vor Ort 
mitgetragen, umgesetzt und verstetigt werden sollen.

3 
Um dieses Ziel zu realisieren hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 11.10.2019 Mittel in 
Höhe von 200.000 € aus der Kulturförderabgabe bereitgestellt um einen Leitbildprozess für die Kölner 
Innenstadt umzusetzen (AN/1377/2019). Gegenstand der Vorlage ist die „Entwicklung eines Leitbil-
des zu den Handelslagen Hohe Str./Schildergasse und Umfeld in der Innenstadt.“ 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 die Verwaltung damit beauftragt, ein ent-
sprechendes Konzept für die Leitbildentwicklung für die Handelslagen der Kölner Innenstadt zu erar-
beiten (AN/0780/2020). Die in dem Antrag der Fraktionen zu berücksichtigenden inhaltlichen Baustei-
ne der Leitbildentwicklung werden dabei Bestandteil im Projektverlauf sein. 
 
Die Zielstellung des Projektes ist es, die Kölner Innenstadt mit ihren unterschiedlichen Handelslagen 
über die Entwicklung eines gemeinsam durch die innerstädtischen Akteure getragenen Leitbildes zu 
profilieren und somit gemeinsam einen Entwicklungsrahmen für die zukünftige Positionierung der 
Innenstadt zu definieren. Als Grundlage dienen hierbei u. a. die entsprechenden Ausführungen im 
bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) bzw. in der Entwurfsfassung der aktuellen 
Konzeptfortschreibung. In diesem Rahmen der Leitbildentwicklung sollen konkret formulierte Aufga-
benfelder und Maßnahmen abgeleitet werden, welche zukünftig zur Attraktivierung der Kölner Innen-
stadt für die Kölner Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die zahlreichen Touristen in Köln beitra-
gen sollen. Hierzu soll mit externer Hilfe ein kurzfristig umzusetzender Leitbild-Prozess für die inner-
städtischen Handelslagen angestoßen und durchgeführt werden. Zur Unterstützung des Prozesses 
sollen verschiedene Gremien gebildet werden um die Leitbildentwicklung fortlaufend zu begleiten und 
inhaltlich mit der entsprechenden Fachexpertise zu unterstützen (siehe Anlage 2 - Organisation des 
Leitbildprozesses).  
Konkret sind folgende Projektmodule als Bestandteil des Prozesses zur Leitbildentwicklung vorgese-
hen (s. Anlage 1 - Struktur des Leitbildprozesses): 
- Situationsanalyse der Innenstadt sowie Analyse der Stärken/ Schwächen und Chancen/ Risiken 
unter Einbezug sekundärstatistischer Daten und Materialien (insb. der Weiterentwicklung der in-
nerstädtischen Lagenprofilierung des EHZK) 
- Konzeption und Umsetzung eines Werkstatt- bzw. Beteiligungsverfahrens mit relevanten Innen-
stadtakteuren zur Leitbildentwicklung 
- Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit konkret formulierten Maßnahmen und Entwicklungsstra-
tegien, aufgelistet nach Relevanz und zeitlicher Umsetzung 
- Dem Leitbildprozess nachgelagerte Koordination und Steuerung der Umsetzung der erarbeiteten 
Maßnahmen 
- Evaluation der Maßnahmen 
Federführend für Beantragung und Vergabe der Maßnahmen ist die Stadt Köln nach den Maßgaben 
des geltenden Vergaberechts. 
Die externe Vergabe des Projektes, insb. die Konzeption, Durchführung und Auswertung des Werk-
stattverfahrens ist sowohl aus Kapazitätsgründen als auch aus Gründen der Neutralität und Objektivi-
tät des Prozesses zur Leitbildentwicklung erforderlich. 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Mittel in Höhe von 200.000 € sind im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020, im Teil-
ergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen, veranschlagt worden. Die Mittel wurden im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 
eingestellt und werden zielführend auf die aufeinander aufbauenden Projektstufen bzw. Bausteine zur 
Leitbildentwicklung und Umsetzung sowie Verstetigung des im Projektverlauf zu erarbeitenden Maß-
nahmenpakets verteilt (s. Anlage 3 – Kosten- und Finanzierungsübersicht).

4 
 
Begründung der Maßnahme unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsverfügung II/20/202 
vom 25.03.2020: 
 
Der stationäre Einzelhandel zählt in NRW und damit auch in Köln aufgrund der verfügten Einschrän-
kungen zu den durch die Corona-Pandemie besonders stark betroffenen Branchen. Dabei sind die 
Auswirkungen in der Kölner Innenstadt als wichtigster Handelsstandort der Stadt mit überregionaler 
Bedeutung besonders deutlich zu spüren. Gleichzeitig sind die mittel- und langfristigen Folgen für die 
Innenstadt in ihrem ganzheitlichen Ausmaß noch nicht absehbar. Folglich ist es alternativlos und 
wichtiger denn je in der aktuellen Situation, schnell und zielführend neue Prozesse, Projekte und 
Maßnahmen für die Innenstadt in die Wege zu leiten um die aktuelle Krise bestmöglich zu bewältigen 
und die bestehenden Strukturen in der Innenstadt nachhaltig zu sichern. 
Mit Blick auf diese Rahmenbedingungen soll mit der Einleitung des Verfahrens zur externen Vergabe 
eines Konzeptes für die Begleitung des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses zur Leitbildent-
wicklung zeitnah begonnen werden. Ein zügiges Verfahren ist geboten und zielführend, da eine ge-
meinsam getragene Entwicklungsperspektive und die Umsetzung von Maßnahmen zur Attraktivierung 
der Kölner Handelslagen insbesondere mit Blick auf die aktuell noch nicht absehbaren Folgen der 
Corona-Pandemie mittelfristig von großer Relevanz sein wird um die Kölner Innenstadt auch in Zu-
kunft für Besucherinnen und Besucher als attraktiver Einkaufsstandort mit hoher Aufenthaltsqualität 
profilieren zu können. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass das Projekt zur Leitbildentwicklung keine wesentlichen Auswir-
kungen auf den Klimaschutz haben wird.  
 
Anlagen: 
 
Anlage 0: Dringlichkeitsbegründung 
Anlage 1: Struktur des Leitbildprozesses 
Anlage 2: Organisation des Leitbildprozesses 
Anlage 3:  Kosten- und Finanzierungsübersicht

3_Anlage_Bedarfsfestellungsvorlage_Leitbild_Innenstadt

799 Zeichen

Anlage 3 
 
3. Kosten- und Finanzierungsübersicht 
Kosten der Vergabe 
Leistung / Vergaben Kosten (netto) Kosten (Brutto) 
1. Ausschreibung und Vergabe 
eines Konzeptes für die 
Begleitung des Kommunikations- 
und Beteiligungsprozesses zur 
Leitbildentwicklung 
86.206,90 € 100.000 € 
2. Koordination, Steuerung und 
Verstetigung der Umsetzung der 
erarbeiteten Maßnahmen für die 
Innenstadt 
25.862,07 € 30.000 € 
3. Mittel für Organisation und 
Öffentlichkeitsarbeit 
8.620,69 € 10.000 € 
4. Mittelbereitstellung als 
Möglichkeit zur 
Anschubfinanzierung für die 
Umsetzung der im 
Leitbildprozess erarbeiteten 
Maßnahmen 
47.413,79 € 55.000 €  
5. Mittelbereitstellung für die 
nachgelagerte Evaluation der 
Maßnahmenumsetzung 
4.310,34 € 5.000 € 
Summe 172.413,80 € 200.000 € 
(inkl. 16 % MwSt.)

1_Anlage_Bedarfsfeststellungsvorlage_Leitbild_Innenstadt

45 Zeichen

Anlage 1 
 
1. Struktur des Leitbildprozesses

Beratungsverlauf (4)

20.08.2020 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.28 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.51 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2242/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.08.2020
Erstellt
21.07.2020 16:16