2242/2020
Bedarfsfeststellungsvorlage:
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
0_Anlage_Dringlichkeitsbegründung
830 Zeichen
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung: Die finanziellen Mittel wurden im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises in den Haushalt 2020/2021 eingestellt und werden zielführend auf die aufeinander aufbauenden Projektstufen bzw. Bausteine zur Leitbildentwicklung und Umsetzung sowie Verstetigung des im Projektverlauf zu erarbeitenden Maßnahmenpakets verteilt. Da die Mittel vorerst nur für das laufende Jahr 2020 zur Verfügung stehen, ist es nötig, dass die Bedarfsfeststellungsvorlage zügig beschlossen wird, damit das externe Vergabeverfah- ren zur Umsetzung des Leitbildprozesses zeitnah eingeleitet werden kann. Gleichzeitig ist eine zügige Erarbeitung eines Leitbildes und Maßnahmen zur Attraktivierung der Innenstadt aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der Corona Pandemie in der aktuellen Situation geboten.
2_Anlage_Bedarfsfeststellungsvorlage_Leitbild_Innenstadt
735 Zeichen
Anlage 2 2. Organisation des Leitbildprozesses Aus der Kulturförderabgabe werden für 2020 insgesamt 200.000 EUR bereitgestellt. „Gegenstand“ ist lt. Vorlage im Finanzausschuss: „Entwicklung eines Leitbildes zu den Handelslagen Hohe Str./Schildergasse und Umfeld in der Innenstadt.“ Zur Entwicklung eines konsensgetragenen Leitbildes ist die Einbindung von Politik, Verwaltung und (Innen)Stadtakteuren bereits bei der Planung des Leitbildprozesses unabdingbar. Hierzu sollten verschiedene Gremien installiert werden, welche den Prozess der Leitbildentwicklung in unterschiedlichen Funktionen begleiten und unterstützen. Darüber hinaus sollen externe Partner per Vergabeverfahren den Prozess zur Leitbildentwicklung begleiten.
Beschlussvorlage Ausschuss
9340 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 2242/2020 Freigabedatum 19.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsvorlage: Entwicklung eines Leitbildes zu den Handelslagen Hohe Str./Schildergasse und Umfeld in der Innenstadt Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Leistungen zur Um- setzung des Projekts zur „Entwicklung eines Leitbildes zu den Handelslagen Hohe Str./ Schildergasse und Umfeld in der Innenstadt“ extern zu vergeben und ein entsprechendes Vergabeverfahren einzu- leiten. Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Fi- nanzausschusses in seiner Sitzung am 07.09.2020. Die Mittel werden auf rund 200.000 € (brutto) geschätzt und sind im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020, im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt worden. Wirtschaftsausschuss 20.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja (2020) 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Kölner Innenstadt weist durch einen attraktiven Angebotsmix aus filialisierten Anbietern insbe- sondere in den 1a-Lagen sowie individuellen und hoch spezialisierten Nutzungen in den Randlagen eine nach wie vor hohe Individualität, Vielfalt und überregionale Strahlkraft auf. Dabei zählen die Schildergasse und Hohe Straße zu den höchst frequentierten Innenstadtlagen Deutschlands. Doch auch in der Kölner Innenstadt ist dem bundesweiten Trend folgend durch die Umsatzgewinne des Onlinehandels sowie Veränderungen im Kundenverhalten ein Rückgang der Einzelhandelsbetriebe sowie der Verkaufsfläche in den letzten Jahren zu konstatieren. Neben diesen Herausforderungen für die Innenstadt im Allgemeinen und dem Einzelhandel im Besonderen kann davon ausgegangen wer- den, dass die Corona-Pandemie, welche die Einzelhandelslandschaft, insb. des stationären Handels in eine große Krise gestürzt hat, als Beschleuniger der genannten Trends (u. a. zunehmende Digitali- sierung im Handel und Rückgang der Anzahl der Betriebe des stationären Einzelhandels) wirkt. Gleichzeitig sind die mittel- und langfristigen Effekte auf die Handelslandschaft und Innenstädte noch nicht absehbar. Als Folge wird es zukünftig mehr denn je von Bedeutung sein, Perspektiven für eine nachhaltige und integrierte Innenstadtentwicklung mit der Formulierung von konkret definierten Maßnahmen zur Profi- lierung der Innenstadt zu entwickeln, welche gemeinsam von den verschiedenen Akteuren vor Ort mitgetragen, umgesetzt und verstetigt werden sollen. 3 Um dieses Ziel zu realisieren hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 11.10.2019 Mittel in Höhe von 200.000 € aus der Kulturförderabgabe bereitgestellt um einen Leitbildprozess für die Kölner Innenstadt umzusetzen (AN/1377/2019). Gegenstand der Vorlage ist die „Entwicklung eines Leitbil- des zu den Handelslagen Hohe Str./Schildergasse und Umfeld in der Innenstadt.“ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 die Verwaltung damit beauftragt, ein ent- sprechendes Konzept für die Leitbildentwicklung für die Handelslagen der Kölner Innenstadt zu erar- beiten (AN/0780/2020). Die in dem Antrag der Fraktionen zu berücksichtigenden inhaltlichen Baustei- ne der Leitbildentwicklung werden dabei Bestandteil im Projektverlauf sein. Die Zielstellung des Projektes ist es, die Kölner Innenstadt mit ihren unterschiedlichen Handelslagen über die Entwicklung eines gemeinsam durch die innerstädtischen Akteure getragenen Leitbildes zu profilieren und somit gemeinsam einen Entwicklungsrahmen für die zukünftige Positionierung der Innenstadt zu definieren. Als Grundlage dienen hierbei u. a. die entsprechenden Ausführungen im bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) bzw. in der Entwurfsfassung der aktuellen Konzeptfortschreibung. In diesem Rahmen der Leitbildentwicklung sollen konkret formulierte Aufga- benfelder und Maßnahmen abgeleitet werden, welche zukünftig zur Attraktivierung der Kölner Innen- stadt für die Kölner Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die zahlreichen Touristen in Köln beitra- gen sollen. Hierzu soll mit externer Hilfe ein kurzfristig umzusetzender Leitbild-Prozess für die inner- städtischen Handelslagen angestoßen und durchgeführt werden. Zur Unterstützung des Prozesses sollen verschiedene Gremien gebildet werden um die Leitbildentwicklung fortlaufend zu begleiten und inhaltlich mit der entsprechenden Fachexpertise zu unterstützen (siehe Anlage 2 - Organisation des Leitbildprozesses). Konkret sind folgende Projektmodule als Bestandteil des Prozesses zur Leitbildentwicklung vorgese- hen (s. Anlage 1 - Struktur des Leitbildprozesses): - Situationsanalyse der Innenstadt sowie Analyse der Stärken/ Schwächen und Chancen/ Risiken unter Einbezug sekundärstatistischer Daten und Materialien (insb. der Weiterentwicklung der in- nerstädtischen Lagenprofilierung des EHZK) - Konzeption und Umsetzung eines Werkstatt- bzw. Beteiligungsverfahrens mit relevanten Innen- stadtakteuren zur Leitbildentwicklung - Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit konkret formulierten Maßnahmen und Entwicklungsstra- tegien, aufgelistet nach Relevanz und zeitlicher Umsetzung - Dem Leitbildprozess nachgelagerte Koordination und Steuerung der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen - Evaluation der Maßnahmen Federführend für Beantragung und Vergabe der Maßnahmen ist die Stadt Köln nach den Maßgaben des geltenden Vergaberechts. Die externe Vergabe des Projektes, insb. die Konzeption, Durchführung und Auswertung des Werk- stattverfahrens ist sowohl aus Kapazitätsgründen als auch aus Gründen der Neutralität und Objektivi- tät des Prozesses zur Leitbildentwicklung erforderlich. Finanzierung: Die Mittel in Höhe von 200.000 € sind im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020, im Teil- ergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen, veranschlagt worden. Die Mittel wurden im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises eingestellt und werden zielführend auf die aufeinander aufbauenden Projektstufen bzw. Bausteine zur Leitbildentwicklung und Umsetzung sowie Verstetigung des im Projektverlauf zu erarbeitenden Maß- nahmenpakets verteilt (s. Anlage 3 – Kosten- und Finanzierungsübersicht). 4 Begründung der Maßnahme unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsverfügung II/20/202 vom 25.03.2020: Der stationäre Einzelhandel zählt in NRW und damit auch in Köln aufgrund der verfügten Einschrän- kungen zu den durch die Corona-Pandemie besonders stark betroffenen Branchen. Dabei sind die Auswirkungen in der Kölner Innenstadt als wichtigster Handelsstandort der Stadt mit überregionaler Bedeutung besonders deutlich zu spüren. Gleichzeitig sind die mittel- und langfristigen Folgen für die Innenstadt in ihrem ganzheitlichen Ausmaß noch nicht absehbar. Folglich ist es alternativlos und wichtiger denn je in der aktuellen Situation, schnell und zielführend neue Prozesse, Projekte und Maßnahmen für die Innenstadt in die Wege zu leiten um die aktuelle Krise bestmöglich zu bewältigen und die bestehenden Strukturen in der Innenstadt nachhaltig zu sichern. Mit Blick auf diese Rahmenbedingungen soll mit der Einleitung des Verfahrens zur externen Vergabe eines Konzeptes für die Begleitung des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses zur Leitbildent- wicklung zeitnah begonnen werden. Ein zügiges Verfahren ist geboten und zielführend, da eine ge- meinsam getragene Entwicklungsperspektive und die Umsetzung von Maßnahmen zur Attraktivierung der Kölner Handelslagen insbesondere mit Blick auf die aktuell noch nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie mittelfristig von großer Relevanz sein wird um die Kölner Innenstadt auch in Zu- kunft für Besucherinnen und Besucher als attraktiver Einkaufsstandort mit hoher Aufenthaltsqualität profilieren zu können. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung geht davon aus, dass das Projekt zur Leitbildentwicklung keine wesentlichen Auswir- kungen auf den Klimaschutz haben wird. Anlagen: Anlage 0: Dringlichkeitsbegründung Anlage 1: Struktur des Leitbildprozesses Anlage 2: Organisation des Leitbildprozesses Anlage 3: Kosten- und Finanzierungsübersicht
3_Anlage_Bedarfsfestellungsvorlage_Leitbild_Innenstadt
799 Zeichen
Anlage 3 3. Kosten- und Finanzierungsübersicht Kosten der Vergabe Leistung / Vergaben Kosten (netto) Kosten (Brutto) 1. Ausschreibung und Vergabe eines Konzeptes für die Begleitung des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses zur Leitbildentwicklung 86.206,90 € 100.000 € 2. Koordination, Steuerung und Verstetigung der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen für die Innenstadt 25.862,07 € 30.000 € 3. Mittel für Organisation und Öffentlichkeitsarbeit 8.620,69 € 10.000 € 4. Mittelbereitstellung als Möglichkeit zur Anschubfinanzierung für die Umsetzung der im Leitbildprozess erarbeiteten Maßnahmen 47.413,79 € 55.000 € 5. Mittelbereitstellung für die nachgelagerte Evaluation der Maßnahmenumsetzung 4.310,34 € 5.000 € Summe 172.413,80 € 200.000 € (inkl. 16 % MwSt.)
1_Anlage_Bedarfsfeststellungsvorlage_Leitbild_Innenstadt
45 Zeichen
Anlage 1 1. Struktur des Leitbildprozesses
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2242/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.08.2020
- Erstellt
- 21.07.2020 16:16