V/0626/2018
Optimierung der verkehrlichen Erschließung an der neugeplanten Drei-Gruppen-Kita in Alt Angelmodde in der Straße Alt Angelmodde
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Anlage 1
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346 (geplant) Anlage 1 zur V/0626/2018 Bau/Unterhaltung Amt 23 FA Vor, Zu \ Wegung Brian, 9 Friedhop (geplant) 355 vorh. Radwege- und 4 / Fußverbindung 10 Besucherstellp! 4.75 Fahrbahn vorh. Kita |vor.VZan | Leuchte versetzen Datum [Name Juli 2018_|Sowa i 2018_|Revermanr) 1) ‚Amt für Stadtentwicklung, |Maßstab_ | o. M. Stadtplanung, Verkehrsplanung] 783 |Plotdatum 24.09.2018 & 0 =] Alt Angelmodde 1161 Planung Zuwegung Kita -Kosten-
Anlage A
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Anlage A zur V/0626/2018 Kurzüberblick Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Baubeschluss für eine Drei-Gruppen-Einrichtung vorzu- legen, in dem die verkehrliche Situation der Straße Alt Angelmodde umfassend dargelegt wird und in dem auf dem städtischen Kita-Grundstück ausreichend Park- und Wendemöglichkeiten berücksichtigt werden. Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung bauliche und verkehrslenkende Maßnahmen vor, um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu Erhöhen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln mit hohen Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Sicherere Verkehrsabwicklung im Bereich der neugeplanten Kita“. Zielerreichung: Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll direkt im Anschluss an die Fertigstel- lung der Kita erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? - Ja - Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen für mehr Sicherheit sorgen. Die weiteren Querschnittsthemen haben keine Relevanz für die Planung.
Beschlussvorlage
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V/0626/2018 V/0626/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Optimierung der verkehrlichen Erschließung an der neugeplanten Drei-Gruppen-Kita in Alt Angelmodde in der Straße Alt Angelmodde Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung vom Juli 2018 (Anlage 1) zur Optimierung der verkehrlichen Erschließung an der geplanten Drei-Gruppen-Kita in Alt Angelmodde wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 63.000 € ent- stehen. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau u. E r- neuerung Auszahlungen 2019 63.000 Saldo 63.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Erge b- nis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 24.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6156 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0626/2018 Begründung: Anlass: Der Rat der Stadt Münster hat am 22.03.2017 mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0032/2017/1 beschlossen, an der Straße Alt Angelmodde eine neue Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen zu errichten. In der Begründung der o. g. Vorlage sagte die Verwaltung zu, einen Baubeschluss für eine drei Gruppen Einrichtung vorzulegen, in dem die verkehrliche Situation der Straße Alt Angelmodde um- fassend dargelegt wird und in dem auf dem städtischen Kita-Grundstück ausreichend Park- und Wendemöglichkeiten berücksichtigt werden. Der Baubeschluss für den Neubau ist mit der Vorlage V/0418/2018 herbeigeführt worden. Darin sind die Grundzüge der neuen Verkehrsregelung bereits beschrieben worden. Bestand Die Straße Alt Angelmodde liegt in einer Tempo -30-Zone und wird als Wohnstraße eingestuft. Das Verkehrsaufkommen beschränkt sich weitestgehend auf den gebietseigenen Quell - und Zielverkehr und ist als gering anzusehen. Im Einmündungsbereich beträgt die Fahrbahnbreite der Straße Alt Angelmodde ca. 5,00 m. Auf be i- den Seiten verläuft ein Gehweg in einer Breit e von ca. 1,50 – 2,00 m. Eine Engstelle im Gehweg ist vor Hausnummer 2 vorhanden. An dieser Stelle beträgt die Gehwegbreite aufgrund der vorhandenen historischen Bebauung nur ca. 1,00 m. Tempo-30-Zone-Beschilderung ist im Einmündungsbereich ebenfalls vorhanden. Zudem wurden als Sicherungsmaßnahmen auf der Nordseite der Straße Alt Angelmodde in Richtung der vorh. KiTa eine zusätzliche Beschilderung VZ “Achtung Kinder“ mit dem Zusatzzeichen „Kinde r- garten“ aufgestellt, um noch mehr auf den sensiblen Bereich der Zuwegung KiTa aufmerksam zu ma- chen. Um den Begegnungsverkehr im Einmündungsbereich sicherzustellen, wurde durchgehend auf der Nordseite der Straße Alt Angelmodde das absolute Haltverbot angeordnet. Auf der Südseite zwischen den Häusern 10a und 2 besteht ebenfalls ein Haltverbot mit zeitlicher Beschränkung (Freitag 7-9h). Bei der Sackgasse handelt es sich nach der derzeitigen Beschilderung um eine Tempo -30-Zone mit geringer Verkehrsbedeutung. Durch diesen Stichweg werden der westlich gelegene Friedhof, 3 Ei n- familienhäuser und eine kleine Lagerhalle eines Getränkemarktes erschlossen. Westlich der Einmü n- dung befindet sich die Kita der AWO. An der südlichen Grundstücksgrenze befindet sich zwischen dem zu bebauen den Grundstück und der bestehende K ita eine befestigte Zuwegung zum Friedhof mit Stellplätzen. Zusätzlich gibt es im nördlichen Bereich der geplanten Kita eine direkte Radwege - und Fußverbin- dung, die in den Angelmodder Weg einmündet. Planung Die Erschließung der gepl. Kindertageseinrichtung soll über die Sackgasse Alt Angelmodde erfolgen. Der Neubau einer Drei-Gruppen-Kindertagesstätte ist an dieser Stelle aus verkehrlicher Sicht vertre t- bar. Die in dieser Größenordnung auftretenden Verkehre von ca. 200 -210 Kfz-Fahrten pro Werktag sind, auch nach Erfahrungswerten anderer KiTa -Standorte und deren verkehrlichen Erschließung s- bedingungen (Neubauvorhaben), mit den nachstehenden ergänzenden Maßnahme abwickelbar. Um die Verkehrsabwicklung im unmittelbaren Umfeld des g epl. Kita-Standortes (Hol- und Bringver- kehre) zu verbessern, werden folgende Maßnahmen bei der Planung berücksichtigt: - Zum Schutz der Kinder und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird an dieser Stelle ein 2,00 m breiter Gehweg zu Lasten der vorh. Kita angelegt. Die Fahrbahn beträgt in dem Bereich 4,75 m. Im Einmündungsbereich weist die Fahrbahn eine Breite von ca. 6,00 m auf. Der Einmündungsbereich ist so weit ausgeführt, dass dieser dauerhaft mit Großfahrzeugen der Feuerwehr befahrbar ist. - 3 - V/0626/2018 Der Gehweg beginnt im südlichen Kreuzungsbereich bis zur Einmündung Friedhof und wird durch einen privaten Gehweg von 2,00 m Breite im Bereich der Kita bis zum Eingangsbereich der KiTa ergänzt. - Um ein verkehrswidriges Kurzzeitparken auf der schmalen Fahrbahn zu vermeiden, wird eine ausreichende Stellplatzmöglichkeit für die Besucher der KiTa geschaffen. Südlich des Eingangs der gepl. KiTA werden drei Pkw-Stellplätze, inkl. einem Behindertenstellplatz angeordnet, die der Kita (Privatstellplätze der Kita) direkt zugeordnet sind. Nördlich der vorhandenen Zuwegung zum Friedhof werden 10 weitere Stellplätze ergänzt, inkl. eines Behindertenstellplatzes. Um den Bring- und Holverkehr zu verbessern, werden an dieser Stelle 4 Kurzzeitparkplätze eingerichtet. - wenn es vor dem Eingangsbereich der gepl. KiTa zur kritischen Situationen kommen sollte, werden zusätzliche Maßnahmen (Poller, Haltverbotszeichen) eingerichtet. - Um den Zusatzverkehr in dem Einmündungsbereich Alt Angelmodde/Angelmodder Weg besser abzuwickeln, wird das vorh. Haltverbot zwischen den Häusern 10a und 2 ausgeweitet und zeitlich auf (werktags 7-18h) beschränkt. Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 07.06.2018 wurden folgende Punkte angeregt: - Einbahnstraßensystem in der Straße Alt Angelmodde - Aufpflasterung in der Straße Alt Angelmodde - Ausbau eines Gehweges vor dem Haus 18-22 im Verlauf der Straße Alt Angelmodde - Nutzung der KiTa- bzw. Stellplatzflächen für die Allgemeinheit z. B. für Veranstaltungen Zu den einzelnen Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Einbahnstraßensystem in der Straße Alt Angelmodde Einbahnstraßen werden in Wohngebieten überwiegend dann angeordnet, wenn diese zur Unterbi n- dung von Durchgangsverkehr notwendig sind. Das Kfz-Aufkommen in der Straße Alt Angelmodde kann im jetzigen Zustand und auch mit dem Ne u- bau der KiTa überwiegend dem Quell - und Zielverkehr des Stadtviertels zugeordnet werd en. Der Durchgangsverkehr wird aufgrund der Lage der Straße im Straßennetz als gering angesehen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass gerade die Enge der Straße Alt Angelmodde zu einer lan g- samen Fahrweise beiträgt, und den Autofahrer zu besonderer Aufm erksamkeit zwingt. Eine Einbahn- straßenregelung würde einerseits zu Umwegfahrten führen und anderseits zu höheren Fahrg e- schwindigkeiten, da in Einbahnstraßen nicht mit Gegenverkehr gerechnet werden muss. Die Breite der Fahrbahn in Verbindung mit dem Ausblei ben von Gegenverkehr würde die Verkehrssicherheit und die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner nachhaltig negativ beeinträchtigen. Eine Verbesserung der verkehrlichen Situation durch die Einrichtung einer Einbahnstraße wird daher nicht gesehen. Aufpflasterung (Schwellen) in der Straße Alt Angelmodde Eine bauliche Umgestaltung der Straßen ist angesichts der bestehenden und der zukünftigen Ve r- kehrsverhältnisse, die als ausreichend verkehrssicher beurteilt werden, nicht erforderlich und wäre unverhältnismäßig. Bauliche Maßnahmen (Fahrbahneinengungen, Schwellen) führen zu einer Verlangsamung des Kfz - Verkehrs. Sie werden vorzugsweise eingerichtet, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit erhe b- - 4 - V/0626/2018 lich überschritten wird oder der Straßenabschnitt für den Durchgan gsverkehr unattraktiv gestaltet werden muss. In diesem Bereich sind beide Voraussetzungen nicht erfüllt, daher wird seitens der Verwaltung keine Veranlassung gesehen, zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich vorzunehmen. Zum Thema Schwellen: Durch den Einbau von Schwellen kann der Straßenabschnitt zwar unattraktiv gestaltet werden, doch sinkt die Wohnqualität im Umfeld durch die größere Lärmbelastung, die durch abruptes Bremsen, lautstarkes Wiederbeschleunigen, Ladung in Lieferfahrzeugen oder Anhängern etc. hervorgerufen wird. Zudem stellen Schwellen ein unattraktives Hindernis für Radfahrer dar. Stadtweite Erfahrungen haben gezeigt, dass aufgrund der nicht unerheblichen Lärmbelastung die Akzeptanz der Schwellen bei den unmittelbaren Anliegern nicht gege ben ist und immer wieder Rückbauforderungen gestellt werden. Der Einbau von Fahrbahnschwellen wird daher in Wohngebieten nicht mehr vorgesehen. Ausbau eines Gehweges vor den Häusern 18-22 im Verlauf der Straße Alt Angelmodde Diese Anregung wurde seitens der Verwaltung geprüft und modifiziert aufgegriffen. Seitens der Verwaltung wird die Errichtung eines Gehweges vor den Häusern 18-22 nicht befürwortet. Da die Errichtung des Gehweges auf der Ostseite aufgrund der fehlenden Flächen nicht durchgängig bis zur Einmündung realisiert werden kann, wird die Errichtung eines Gehweg nur vor den Häusern 18-22 nicht für sinnvoll erachtet. Zum einen würde die Errichtung nur an dieser Stelle zu keiner Ver- besserung für die Allgemeinheit führen und zum anderen würde der Ausbau an dieser Stelle die Bei- tragspflicht nach KAG auslösen. Nutzung der KiTa- bzw. Stellplatzflächen für die Allgemeinheit z. B. für Veranstaltungen Die geplanten Besucherstellplätze südlich der neuen KiTa stehen außerhalb der Öffnungszeiten der KiTa auch als Parkangebot den Anwohnern oder Besuchern des Friedhofs zur Verfügung und ko m- pensieren die entfallenen Parkplätze. Reduktionsvariante: Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An- forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions- umbaumaßnahmen sind nicht möglich. Kosten/Finanzierung: Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll direkt im Anschluss an die Fertigstellung der Kita erfol- gen. Die Gesamtkosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 63.000 €. Beiträge nach KAG werden nicht erhoben. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1: Planung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Angelmodder Weg
- Alt Angelmodde 346
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Details
- Aktenzeichen
- V/0626/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37