V/0462/2024
Bredeheide - Ersatzneubau der Brücke über die A 1 durch die Autobahn GmbH
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Übersichtsplan
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Bredeheide/ A1 Plot 29.07.2024 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 1-Juli 2024RevermannJuli 2024HechtBrücke im Zuge "Bredeheide"Übersichtsplan
Beschlussvorlage
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V/0462/2024 V/0462/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bredeheide - Ersatzneubau der Brücke über die A 1 durch die Autobahn GmbH Beratungsfolge 29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sachstand zum geplanten Ersatzneubau der Brücke „Bredeheide“ über die A 1 durch die Autobahn GmbH wird zur Kenntnis genommen. 2. Seitens der Stadt Münster werden gegenüber der Autobahn GmbH keine Querschnittsände- rungen für das Ersatzbauwerk „Bredeheide“ geltend gemacht. Für die Stadt Münster entste- hen damit keine Kosten. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten entstehen. Begründung: Seitens der Autobahn GmbH sind 2022 auf dem Stadtgebiet Münster sieben Brücken über die A1/ A 43 als mindertragfähige Brückenbauwerke eingestuft worden. Für die A 1 sind die Brücken im Zuge der Straßen „Landwehr“, „Rüschhausweg“, „Bredeheide“, „Am Rohrbusch“ und „Bönneweg“ (wurde bereits erneuert) und für die A 43 „Vogelsang“ und „Wiedaustraße“ betroffen. Nach Informationen seitens der Autobahn GmbH sollen langfristig alle mindertragfähigen Bauwerke in deren Zuständigkeit durch Neubauten ersetzt werden. Bei Bauwerken mit einem Traglastindex von V soll dies planmäßig bis 2035 erfolgen. Zusätzlich erfolgt innerhalb dieser Bauwerke noch eine Priori- sierung, was bisher seitens der Autobahn GmbH aber noch nicht erfolgt ist. Amt für Mobilität und Tiefbau 07.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0462/2024 Für das Bauwerk „Bredeheide“ soll im Jahr 2024 der Entwurf und das Baurecht erlangt werden. Der weitere Ablauf des Projektes ist noch nicht abschließend geplant, da hier in Abhängigkeit der Baukos- ten, des Zeitaufwandes sowie der Fristen und der Einhaltung von z.B. der Fällperioden eine detaillier- te Zeitplanung noch aussteht. Das Bauwerk „Bredeheide“ wurde seitens der Autobahn GmbH vorge- zogen, da es aufgrund der Breite, Stützweite und des Bauwerkswinkels über einen sogenannten „Standardentwurf“ abgewickelt werden kann. Für die anderen mindertragfähigen Bauwerke liegt noch keine Zeitplanung vor. Die Stadt Münster ist um Stellungnahme gebeten worden, ob Änderungen an dem Bauwerksquer- schnitt oder an den Rampen für den geplanten Ersatzneubau des Bauwerkes 4011 695, Gemeinde- weg „Bredeheide“ über die A1 vorgenommen werden sollen. Bei Änderungsbedarfen würde eine Kos- tenteilung nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG für die Stadt Münster entstehen, ansonsten werden die Ge- samtkosten durch den Bund übernommen. Die Straße wird in ihrer Lage und Funktion als Wirtschaftsweg von landwirtschaftlichem Verkehr und Radverkehr (Basisroute gem. Fahrradnetz 2.0) genutzt. Die Brücke „Bredeheide“ hat im Bestand eine Breite von 4,50 m zwischen den Brückenkappen, der Wirtschaftsweg weist die gleiche Breite auf. Der Querschnitt wird bei dieser Verkehrsfunktion als ausreichend beurteilt und seitens der Stadt Münster keine Verbreiterung im Zuge des geplanten Ersatzbauwerks gefordert. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Übersichtsplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0462/2024 Kurzüberblick Die Autobahn GmbH plant für die Brücke im Zuge „Bredeheide“ über die A 1 einen Ersatzneubau. Zur Querschnittsgestaltung ist die Stadt Münster um Stellungnahme gebeten worden. Seitens der Stadt Münster werden keine Änderungen des Querschnitts gefordert. Damit entstehen für die Stadt Münster auch keine Kosten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: ohne Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Der Stadt Münster entstehen durch die Beschlussfassung keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Wiedaustraße
- Rüschhausweg
- Bönneweg
- Am Rohrbusch
- Bredeheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0462/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.07.2024
- Erstellt
- 29.07.2024 09:35