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V/0462/2024

Bredeheide - Ersatzneubau der Brücke über die A 1 durch die Autobahn GmbH

Vorlagen 29.07.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 04.09.2024, TOP 6.1

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Übersichtsplan

214 Zeichen

Bredeheide/ A1
Plot 29.07.2024
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
1-Juli 2024RevermannJuli 2024HechtBrücke im Zuge "Bredeheide"Übersichtsplan

Beschlussvorlage

3296 Zeichen

V/0462/2024 
V/0462/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bredeheide - Ersatzneubau der Brücke über die A 1 durch die Autobahn GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sachstand zum geplanten Ersatzneubau der Brücke „Bredeheide“ über die A 1 durch die 
Autobahn GmbH wird zur Kenntnis genommen.  
 
2. Seitens der Stadt Münster werden gegenüber der Autobahn GmbH keine Querschnittsände-
rungen für das Ersatzbauwerk „Bredeheide“ geltend gemacht. Für die Stadt Münster entste-
hen damit keine Kosten.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Seitens der Autobahn GmbH sind 2022 auf dem Stadtgebiet Münster sieben Brücken über die A1/ A 
43 als mindertragfähige Brückenbauwerke eingestuft worden. Für die A 1 sind die Brücken im Zuge 
der Straßen „Landwehr“, „Rüschhausweg“, „Bredeheide“, „Am Rohrbusch“ und „Bönneweg“ (wurde 
bereits erneuert) und für die A 43 „Vogelsang“ und „Wiedaustraße“ betroffen. 
 
Nach Informationen seitens der Autobahn GmbH sollen langfristig alle mindertragfähigen Bauwerke in 
deren Zuständigkeit durch Neubauten ersetzt werden. Bei Bauwerken mit einem Traglastindex von V 
soll dies planmäßig bis 2035 erfolgen. Zusätzlich erfolgt innerhalb dieser Bauwerke noch eine Priori-
sierung, was bisher seitens der Autobahn GmbH aber noch nicht erfolgt ist.  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
07.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0462/2024 
Für das Bauwerk „Bredeheide“ soll im Jahr 2024 der Entwurf und das Baurecht erlangt werden.  Der 
weitere Ablauf des Projektes ist noch nicht abschließend geplant, da hier in Abhängigkeit der Baukos-
ten, des Zeitaufwandes sowie der Fristen und der Einhaltung von z.B. der Fällperioden eine detaillier-
te Zeitplanung noch aussteht. Das Bauwerk „Bredeheide“ wurde seitens der Autobahn GmbH vorge-
zogen, da es aufgrund der Breite, Stützweite und des Bauwerkswinkels über einen sogenannten 
„Standardentwurf“ abgewickelt werden kann. Für die anderen mindertragfähigen Bauwerke liegt noch 
keine Zeitplanung vor. 
 
Die Stadt Münster ist um Stellungnahme gebeten worden, ob Änderungen an dem Bauwerksquer-
schnitt oder an den Rampen für den geplanten Ersatzneubau des Bauwerkes 4011 695, Gemeinde-
weg „Bredeheide“ über die A1 vorgenommen werden sollen. Bei Änderungsbedarfen würde eine Kos-
tenteilung nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG für die Stadt Münster entstehen, ansonsten werden die Ge-
samtkosten durch den Bund übernommen. 
 
Die Straße wird in ihrer Lage und Funktion als Wirtschaftsweg von landwirtschaftlichem Verkehr und 
Radverkehr (Basisroute gem. Fahrradnetz 2.0) genutzt. Die Brücke „Bredeheide“ hat im Bestand eine 
Breite von 4,50 m zwischen den Brückenkappen, der Wirtschaftsweg weist die gleiche Breite auf. Der 
Querschnitt wird bei dieser Verkehrsfunktion als ausreichend beurteilt und seitens der Stadt Münster 
keine Verbreiterung im Zuge des geplanten Ersatzbauwerks gefordert. 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Übersichtsplan

Anlage A

1152 Zeichen

Anlage A zur V/0462/2024 
Kurzüberblick 
Die Autobahn GmbH plant für die Brücke im Zuge „Bredeheide“ über die A 1 einen Ersatzneubau. 
Zur Querschnittsgestaltung ist die Stadt Münster um Stellungnahme gebeten worden. Seitens der 
Stadt Münster werden keine Änderungen des Querschnitts gefordert. Damit entstehen für die 
Stadt Münster auch keine Kosten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: ohne  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Der Stadt Münster entstehen durch die Beschlussfassung keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (2)

29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wiedaustraße
  • Rüschhausweg
  • Bönneweg
  • Am Rohrbusch
  • Bredeheide

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Details

Aktenzeichen
V/0462/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2024
Erstellt
29.07.2024 09:35