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1196/2020

Corona-bedingte Maßnahmen und Ausweitung des Notfallfonds für Kulturbetriebe und Kulturvereine

Mitteilung Ausschuss 24.04.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 28.04.2020, TOP 2.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4855 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 24.04.2020 
 1196/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 
 
Corona-bedingte Maßnahmen und Ausweitung des Notfallfonds für Kulturbetriebe und 
Kulturvereine 
Die Kulturverwaltung hat ihre Förderregularien an die Corona bedingten Veränderungen für Kultur-
veranstalter und Kulturinitiativen angepasst und im März 2020 neue Maßnahmen auf den Weg ge-
bracht. Damit hat sie schnell für die durch das Corona-bedingte Veranstaltungsverbot betroffenen 
geförderten Kulturveranstalter und Kulturschaffenden Vorsorge getroffen und die Maßnahmen detail-
liert auf die Maßnahmen und Regelungen des Landes NRW abgestimmt.  
 
Seit März 2020 gelten folgende Regelungen: 
1. Bereits bewilligte Förderungen werden nicht deshalb zurückgefordert, weil Veranstaltungen 
und Projekte wegen der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Ent-
standene und unvermeidbare Kosten und Ausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt, 
auch wenn die geförderten Veranstaltungen oder Projekte nicht oder nur teilweise durchge-
führt werden konnten. Das Kulturamt schließt sich einer neuen Regelung des Landes NRW an 
und wird bei Bewilligungen in Teilen auch Ausfallhonorare erstatten. 
2. Institutionell geförderte Institutionen (Betriebskostenzuschussempfänger) werden bei Bedarf – 
zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Liquidität – mit vorgezogenen Abschlagszahlungen un-
terstützt. 
3. Zudem werden kleinere Aufstockungsbedarfe bei aktuellen Projektförderungen im Zuge der 
bereits laufenden Bewilligungsverfahren vom Kulturamt geprüft. 
 
Ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung hat die Stadt Köln 
außerdem einen „Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-
bedingten Krisensituationen“ aufgesetzt. Dieser greift, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen 
zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten.  
 
Dieser Notfallfonds wird nun erweitert. Das städtische Soforthilfeprogramm wendet sich demnach an 
geförderte sowie neu bisher nicht geförderte freie Kulturbetriebe und Kultur-vereine, die durch die 
Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Finanzierungsengpässe 
geraten. In den Fonds fließen bisher städtische Mittel in Höhe von drei Millionen Euro. 
 
Das Kulturamt informiert auf seiner Corona-Seite über die Maßnahmen in der Kulturförderung und 
ebenso über die Bedingungen des Notfallfonds unter www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung-zeiten-von-corona.  
Die Bedingungen werden zurzeit für die Verlängerung und die Ausweitung des Fonds insbesondere 
auf aktuelle Zuschusskriterien überarbeitet. 
  
Aktueller Stand zu den Corona-Maßnahmen: 
Sehr vielen geförderten Kulturinstitutionen konnte bereits durch die Aufrechterhaltung der bisherigen 
städtischen Förderung – auch im Falle von Veranstaltungsabsagen – und vorgezogene Abschlags-
zahlungen geholfen werden sowie durch moderate Zuschusserhöhungen im Zuge laufender Bewilli-

2 
 
gungen. 
 
Zurzeit (Stand 21.4.) liegen dem Kulturamt 10 Anträge zum Notfallfonds vor, die geprüft werden und 
z.T. bereits bewilligt wurden. Zahlreiche weitere Beratungen finden derzeit zum Notfallfonds statt, 
weitere Anträge sind daher sowie nach dem neuen Erlass vom Bund und den damit einhergehenden 
Einschränkungen für Kulturveranstalter zu erwarten. 
 
Soforthilfemaßnahmen von Land und Bund 
Nach Informationen der Stadt Köln haben zahlreiche Kölner Kunstschaffende Anträge beim Soforthil-
feprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (Gesamthöhe des Hilfsprogramms 5 Milli-
onen Euro) gestellt. An Künstlerinnen und Künstler aus dem Regierungsbezirk Köln wurden ca. 1,8 
Millionen Euro bewilligt. 
Ebenso haben zahlreiche Kunstschaffende und Kulturbetriebe Förderung durch das Hilfspaket für 
Solo-Selbständige und Kleinunternehmen der Bundesregierung, das durch das Wirtschaftsministeri-
um NRW verwaltet wird, erhalten. Angaben zur Höhe der Förderung an Antragsteller aus dem Regie-
rungsbezirk Köln liegen noch nicht vor. Das Programm läuft noch. Bisher können Solo-Selbständige 
bei diesem Programm nur Betriebskosten, aber keine Lebenshaltungskosten geltend machen. Hierzu 
finden jedoch nach Informationen der Stadt Köln gerade Gespräche zwischen dem Land NRW und 
der Bundesregierung statt, um diese Lücke etwa durch Orientierung am nachgewiesenen Verdienst-
ausfall zu schließen. 
Dort wo versicherungspflichtig angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sind, wurde 
nach Kenntnisstand der Stadt Köln auch von Kulturbetrieben Kurzarbeitergeld beantragt. In wenigen 
Fällen sind Einrichtungen nur für einen kurzen Zeitraum in der Lage, das Gehalt aufzustocken. 
 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

28.04.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1196/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.04.2020
Erstellt
21.04.2020 14:14