1196/2020
Corona-bedingte Maßnahmen und Ausweitung des Notfallfonds für Kulturbetriebe und Kulturvereine
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 24.04.2020 1196/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 Corona-bedingte Maßnahmen und Ausweitung des Notfallfonds für Kulturbetriebe und Kulturvereine Die Kulturverwaltung hat ihre Förderregularien an die Corona bedingten Veränderungen für Kultur- veranstalter und Kulturinitiativen angepasst und im März 2020 neue Maßnahmen auf den Weg ge- bracht. Damit hat sie schnell für die durch das Corona-bedingte Veranstaltungsverbot betroffenen geförderten Kulturveranstalter und Kulturschaffenden Vorsorge getroffen und die Maßnahmen detail- liert auf die Maßnahmen und Regelungen des Landes NRW abgestimmt. Seit März 2020 gelten folgende Regelungen: 1. Bereits bewilligte Förderungen werden nicht deshalb zurückgefordert, weil Veranstaltungen und Projekte wegen der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Ent- standene und unvermeidbare Kosten und Ausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt, auch wenn die geförderten Veranstaltungen oder Projekte nicht oder nur teilweise durchge- führt werden konnten. Das Kulturamt schließt sich einer neuen Regelung des Landes NRW an und wird bei Bewilligungen in Teilen auch Ausfallhonorare erstatten. 2. Institutionell geförderte Institutionen (Betriebskostenzuschussempfänger) werden bei Bedarf – zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Liquidität – mit vorgezogenen Abschlagszahlungen un- terstützt. 3. Zudem werden kleinere Aufstockungsbedarfe bei aktuellen Projektförderungen im Zuge der bereits laufenden Bewilligungsverfahren vom Kulturamt geprüft. Ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung hat die Stadt Köln außerdem einen „Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona- bedingten Krisensituationen“ aufgesetzt. Dieser greift, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten. Dieser Notfallfonds wird nun erweitert. Das städtische Soforthilfeprogramm wendet sich demnach an geförderte sowie neu bisher nicht geförderte freie Kulturbetriebe und Kultur-vereine, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Finanzierungsengpässe geraten. In den Fonds fließen bisher städtische Mittel in Höhe von drei Millionen Euro. Das Kulturamt informiert auf seiner Corona-Seite über die Maßnahmen in der Kulturförderung und ebenso über die Bedingungen des Notfallfonds unter www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung-zeiten-von-corona. Die Bedingungen werden zurzeit für die Verlängerung und die Ausweitung des Fonds insbesondere auf aktuelle Zuschusskriterien überarbeitet. Aktueller Stand zu den Corona-Maßnahmen: Sehr vielen geförderten Kulturinstitutionen konnte bereits durch die Aufrechterhaltung der bisherigen städtischen Förderung – auch im Falle von Veranstaltungsabsagen – und vorgezogene Abschlags- zahlungen geholfen werden sowie durch moderate Zuschusserhöhungen im Zuge laufender Bewilli- 2 gungen. Zurzeit (Stand 21.4.) liegen dem Kulturamt 10 Anträge zum Notfallfonds vor, die geprüft werden und z.T. bereits bewilligt wurden. Zahlreiche weitere Beratungen finden derzeit zum Notfallfonds statt, weitere Anträge sind daher sowie nach dem neuen Erlass vom Bund und den damit einhergehenden Einschränkungen für Kulturveranstalter zu erwarten. Soforthilfemaßnahmen von Land und Bund Nach Informationen der Stadt Köln haben zahlreiche Kölner Kunstschaffende Anträge beim Soforthil- feprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (Gesamthöhe des Hilfsprogramms 5 Milli- onen Euro) gestellt. An Künstlerinnen und Künstler aus dem Regierungsbezirk Köln wurden ca. 1,8 Millionen Euro bewilligt. Ebenso haben zahlreiche Kunstschaffende und Kulturbetriebe Förderung durch das Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen der Bundesregierung, das durch das Wirtschaftsministeri- um NRW verwaltet wird, erhalten. Angaben zur Höhe der Förderung an Antragsteller aus dem Regie- rungsbezirk Köln liegen noch nicht vor. Das Programm läuft noch. Bisher können Solo-Selbständige bei diesem Programm nur Betriebskosten, aber keine Lebenshaltungskosten geltend machen. Hierzu finden jedoch nach Informationen der Stadt Köln gerade Gespräche zwischen dem Land NRW und der Bundesregierung statt, um diese Lücke etwa durch Orientierung am nachgewiesenen Verdienst- ausfall zu schließen. Dort wo versicherungspflichtig angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sind, wurde nach Kenntnisstand der Stadt Köln auch von Kulturbetrieben Kurzarbeitergeld beantragt. In wenigen Fällen sind Einrichtungen nur für einen kurzen Zeitraum in der Lage, das Gehalt aufzustocken. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1196/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.04.2020
- Erstellt
- 21.04.2020 14:14