AN/1113/2019
Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV - weitere Verfahrensschritte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
9113 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 29.08.2019 AN/1113/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV - weitere Verfahrensschritte Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt auf- zunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Am 14.09.2017 hat die Bezirksvertretung Innenstadt die dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) beschlossen (AN/1176/2017). Nachdem die Verwaltung danach 20 Monate lang untätig war, teilte sie der BV 1 im Rahmen einer Stellungnahme (1532/2019) mit, dass sie der Rechtsauffassung sei, der o.a. Beschluss habe überbezirkliche Bedeutung. Dieser Rechtsauffassung widerspricht die Bezirksver- tretung Innenstadt. Sie beauftragt daher den Bezirksbürgermeister den Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln gemäß § 44 (1) der Geschäftsord- nung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln anzurufen mit dem Ziel, dass dieser die alleinige örtliche und sachliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt für die Deutzer Drehbrücke feststellt, so dass der Beschluss unmittelbar umgesetzt werden kann; für den Fall, dass eine solche Feststellung durch den Hauptausschuss nicht erfolgt, den Klageweg zu beschreiten, um eine endgültige rechtliche Klärung herbeizuführen. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de Begründung: Derzeit erfolgt die Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV lediglich an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Diese Regelung ist das Ergebnis mehrerer Beschlüsse aus dem Jahr 2009. Auf Grundlage eines Antrags der SPD-Fraktion in der BV 1, im Rahmen der damals bevor- stehenden reparaturbedingten Sperrung der Drehbrücke eine Verkehrsuntersuchung zur Verlagerung der Autoverkehre durchzuführen, erfolgte am 10.11.2016 eine Mitteilung der Verwaltung (3364/2016). In dieser teilt sie der BV 1 mit, dass es eine solche Untersuchung bereits 2009 gegeben habe. Das Ergebnis beschreibt sie wie folgt: „Die damals ermittelten Verkehrsverlagerungen bzw. die Verkehrszunahmen auf der Sieg- burger Straße von ca. +1.300 Kfz/24Std., dem Poller Kirchweg (nördlich von der Straße „Am Schnellert“) von ca. +1.200 Kfz/24Std. und Am Schnellert von ca. +2.400 Kfz/24Std. führten zu keiner nennenswerten Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der angrenzenden Straßen und Kreuzungen. Die Verkehre konnten trotz vorgenannter Verlagerungseffek- te noch ordnungsgemäß abgewickelt werden.“ (Hervorhebungen durch den Autor.) In der Original-Beschlussvorlage 1854/2009 heißt es dazu weiterhin „Die Verkehrszunahmen beschränken sich aber ausschließlich auf den Bereich des Deutzer Hafens und führen zu keinen weiteren Verkehrszunahmen auf dem jeweiligen südlichen Teil der Siegburger Straße bzw. des Poller Kirchweges Richtung Poll.“ (Hervorhebungen durch den Autor.) Das Ergebnis dieser Verkehrsuntersuchung bestätigt also, dass eine Sperrung der Deutzer Drehbrücke keine nachvollziehbaren Auswirkungen auf die Kfz-Verkehre in den angren- zenden Stadtbezirk Porz hat. Am 14.09.2017 beschloss dann die BV 1 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV (AN/1176/2017). Nachdem der Beschluss nach über 6 Monaten noch nicht umgesetzt war, obwohl dies mit minimalem Auf- wand möglich wäre, erfolgte am 19.04.2018 eine förmliche Anfrage zum Sachstand (AN/0565/2018). Diese blieb dann in den nächsten beiden Sitzungen der BV 1 am 21.06.2018 und am 17.09.2018 noch in der Tagesordnung, danach tauchte sie dort, ohne beantwortet worden zu sein, nicht mehr auf. Mehrere nachfolgende fernmündliche und per- sönliche Sachstandsanfragen, unter anderem an den Amtsleiter 66, blieben ebenfalls unbe- antwortet. Am 09.05.2019 dann, erfolgte von unserer Fraktion ein Antrag zur Einleitung einer Dienst- aufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Beigeordnete Andrea Blome. Innerhalb kurzer Zeit erfolgte dann eine Stellungnahme seitens der Verwaltung in der Angelegenheit (1532/2019). In dieser legt die Verwaltung dar, dass nach ihrer Rechtsauffassung der Ur- sprungsbeschluss überbezirkliche Bedeutung habe und stellt dazu fest: „Danach wirkt sich eine Sperrung vorrangig auf den Stadtbezirk Porz aus“. In der weiteren Begründung verweist sie auf die oben genannte Mitteilung 3364/2016 zur 2009 durchgeführten Verkehrsuntersu- chung, die aber, wie oben dargelegt, das genaue Gegenteil dessen feststellt, was die Ver- waltung in ihrer Stellungnahme 1532/2019 behauptet, nämlich dass eine Sperrung eben kei- ne nachvollziehbare Auswirkung auf den Stadtbezirk Porz habe. Dies leuchtet auch unmittelbar ein, da es parallel zu dem Abschnitt der Alfred-Schütte-Alle zwischen Drehbrücke und Am Schnellert drei weitere Verbindungen für den MIV gibt, näm- lich den Poller Kirchweg, die Siegburger Straße (über die ohnehin der weit überwiegende Teil des MIV fließt) und die Dr.-Simons-Straße. Hinzu kommt, dass sich in den zehn Jahren seit der Verkehrsuntersuchung der Modal Split in Köln erfreulicher Weise deutlich weg vom MIV und hin zum Umweltverbund verlagert hat. Während der MIV-Anteil im Modal Split im Jahr 2006 noch bei 43% lag, ist er im Jahr 2017 auf 35% gesunken. Der Radverkehrsanteil ist im gleichen Zeitraum von 12% auf 19% deut- lich gestiegen. Insofern ist schlüssig davon auszugehen, dass die 2009 ermittelten Verlage- rungseffekte für den MIV im Jahr 2019 noch deutlich moderater ausfallen würden. Ebenso ist erfreulich festzustellen, dass der Radverkehr speziell auch auf der Alfred-Schütte-Allee auf mittlerweile rund 4.000 Radfahrende pro Tag angewachsen ist. Dies war einer Pressemittei- lung der Stadt Köln vom 08.05.2019 zu entnehmen. Bereits im Juli 2018 stellt die Verwaltung in einer Pressemitteilung unter dem Titel „Mobili- tätswende in Köln in vollem Gang“ den Wandel im Modal Split fest. In derselben Mitteilung kommt sie in Bezug auf die Verkehrswende zu dem Schluss „Dabei zeigen die Zahlen deut- lich, dass der Radverkehr zumindest kurz- bis mittelfristig den Erfolgsfaktor für die Verkehrs- wende in Köln darstellt. Deshalb müssen entsprechende Verbesserungen der Radinfrastruk- tur intensiv und zügig weiterverfolgt werden.“ Eine ebensolche Verbesserung der Radinfra- struktur würde auch die beschlossene Sperrung der Drehbrücke für den MIV darstellen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Drehbrücke als Bauwerk. In diesem Jahr wurde der 111. Ge- burtstag der Deutzer Drehbrücke begangen. Die Brücke ist schon lange als Denkmal einge- stuft und muss ab Ende diesen Jahren sehr aufwändig saniert werden, wofür Kosten in Höhe von € 3.655.000,00 eingeplant sind. Ohne jeden Zweifel ist die Drehbrücke niemals für eine solche Belastung ausgelegt gewesen, wie sie durch das ständige Befahren mit Pkw entsteht. Also wäre eine entsprechende Sperrung auch aus Sicht des Denkmalschutzes unbedingt geboten. Im Rahmen der Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Rat und BVen stellt die Verwal- tung in ihrer Stellungnahme 1532/2019 fest, dass die Alfred-Schütte-Alle „voraussichtlich als bezirkliche Gemeindestraße eingestuft“ wird, woraus sich eine Zuständigkeit der BV Innen- stadt ergebe. Aber, so führt die Verwaltung weiterhin aus: „Eine Sperrung von bezirklichen Gemeindestraßen liegt dann in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung, wenn diese Straße nicht über die Bezirksgrenze hinausführt, §2 Abs. 1 Ziff. 3.1. Die Alfred-Schütte-Allee führt durch den Bezirk Innenstadt und den Bezirk Porz. Danach ist für die Entscheidung über die Sperrung weiterhin der Verkehrsausschuss zuständig.“ Hierzu ist Folgendes festzustellen: Der Beschluss AN/1176/2017 sieht keine Sperrung der Alfred-Schütte-Allee vor. Die Zu- fahrt ist über die Straße Am Schnellert auch für den MIV nach wie vor möglich, so dass die Straße in voller Länge befahrbar bleibt. Auch sind alle anliegenden Liegenschaften nach wie vor durch den MIV anfahrbar. Eine Sperrung der Drehbrücke hätte lediglich zur Folge, dass der Motorisierte Durchgangsverkehr unterbunden wird. Abschließend sei noch ausgeführt, dass im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes für den Deutzer Hafen eine vollständige Freistellung der Alfred-Schütte-Allee vom Motorisierten Individualverkehr ohnehin längst beschlossen ist. Im Übrigen steht eine komplette Sperrung der Drehbrücke im Rahmen der anstehenden Sanierung für (geplante) 40 Wochen bevor. Auch diese wird mit absoluter Sicherheit, wie schon in der Vergangenheit, nicht zum Ver- kehrskollaps führen. Antje Kosubek Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Sachstandsbericht 2021
1425 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
/
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/1113/2019
Stand: 04.01.2022
Sachstandsbericht
Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV - weitere Verfahrensschritte, Antrag Grüne
Beschluss:
Am 14.09.2017 hat die Bezirksvertretung Innenstadt die dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke
für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) beschlossen (AN/1176/2017). Nachdem die Verwaltung
danach 20 Monate lang untätig war, teilte sie der BV 1 im Rahmen einer Stellungnahme (1532/2019)
mit, dass sie der Rechtsauffassung sei, der o.a. Beschluss habe überbezirkliche Bedeutung. Dieser
Rechtsauffassung widerspricht die Bezirksvertretung Innenstadt. Sie beauftragt daher den Bezirks-
bürgermeister
den Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln gemäß § 44 (1) der Geschäftsordnung für den Rat
und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln anzurufen mit dem Ziel, dass dieser die alleinige örtliche
und sachliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt für die Deutzer Drehbrücke feststellt;
für den Fall, dass eine solche Feststellung durch den Hauptausschuss nicht erfolgt, den Klageweg zu
beschreiten, um eine endgültige rechtliche Klärung herbeizuführen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Vor 2021: erledigt Mitteilung 0097/2020 -30.01.2020
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93350
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Ludwigstraße 8
- Siegburger Straße
- Alfred-Schütte-Allee
- Poller Kirchweg
- Am Schnellert
- Dr.-Simons-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1113/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 12.09.2019
- Erstellt
- 29.08.2019 09:25