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AN/1113/2019

Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV - weitere Verfahrensschritte

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 12.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.09.2019, TOP 5.2.1

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

9113 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 29.08.2019 
AN/1113/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 
 
Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV - weitere Verfahrensschritte 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Innenstadt auf-
zunehmen. 
 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
 
Am 14.09.2017 hat die Bezirksvertretung Innenstadt die dauerhafte Sperrung der Deutzer 
Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) beschlossen (AN/1176/2017). 
Nachdem die Verwaltung danach 20 Monate lang untätig war, teilte sie der BV 1 im Rahmen 
einer Stellungnahme (1532/2019) mit, dass sie der Rechtsauffassung sei, der o.a. Beschluss 
habe überbezirkliche Bedeutung. Dieser Rechtsauffassung widerspricht die Bezirksver-
tretung Innenstadt. Sie beauftragt daher den Bezirksbürgermeister 
 
 den Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln gemäß § 44 (1) der Geschäftsord-
nung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln anzurufen mit dem Ziel, 
dass dieser die alleinige örtliche und sachliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung 
Innenstadt für die Deutzer Drehbrücke feststellt, so dass der Beschluss unmittelbar 
umgesetzt werden kann; 
 
 für den Fall, dass eine solche Feststellung durch den Hauptausschuss nicht erfolgt, 
den Klageweg zu beschreiten, um eine endgültige rechtliche Klärung herbeizuführen. 
 
 
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

Begründung: 
 
Derzeit erfolgt die Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV lediglich an Samstagen, 
Sonn- und Feiertagen. Diese Regelung ist das Ergebnis mehrerer Beschlüsse aus dem Jahr 
2009.  
 
Auf Grundlage eines Antrags der SPD-Fraktion in der BV 1, im Rahmen der damals bevor-
stehenden reparaturbedingten Sperrung der Drehbrücke eine Verkehrsuntersuchung zur 
Verlagerung der Autoverkehre durchzuführen, erfolgte am 10.11.2016 eine Mitteilung der 
Verwaltung (3364/2016). In dieser teilt sie der BV 1 mit, dass es eine solche Untersuchung 
bereits 2009 gegeben habe. Das Ergebnis beschreibt sie wie folgt: 
 
„Die damals ermittelten Verkehrsverlagerungen bzw. die Verkehrszunahmen auf der Sieg-
burger Straße von ca. +1.300 Kfz/24Std., dem Poller Kirchweg (nördlich von der Straße „Am 
Schnellert“) von ca. +1.200 Kfz/24Std. und Am Schnellert von ca. +2.400 Kfz/24Std. führten 
zu keiner nennenswerten Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der angrenzenden 
Straßen und Kreuzungen. Die Verkehre konnten trotz vorgenannter Verlagerungseffek-
te noch ordnungsgemäß abgewickelt werden.“ (Hervorhebungen durch den Autor.) 
 
In der Original-Beschlussvorlage 1854/2009 heißt es dazu weiterhin „Die Verkehrszunahmen 
beschränken sich aber ausschließlich auf den Bereich des Deutzer Hafens und führen zu 
keinen weiteren Verkehrszunahmen auf dem jeweiligen südlichen Teil der Siegburger 
Straße bzw. des Poller Kirchweges Richtung Poll.“ (Hervorhebungen durch den Autor.) 
 
Das Ergebnis dieser Verkehrsuntersuchung bestätigt also, dass eine Sperrung der Deutzer 
Drehbrücke keine nachvollziehbaren Auswirkungen auf die Kfz-Verkehre in den angren-
zenden Stadtbezirk Porz hat.  
 
Am 14.09.2017 beschloss dann die BV 1 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die 
dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV (AN/1176/2017). Nachdem der 
Beschluss nach über 6 Monaten noch nicht umgesetzt war, obwohl dies mit minimalem Auf-
wand möglich wäre, erfolgte am 19.04.2018 eine förmliche Anfrage zum Sachstand 
(AN/0565/2018). Diese blieb dann in den nächsten beiden Sitzungen der BV 1 am 
21.06.2018 und am 17.09.2018 noch in der Tagesordnung, danach tauchte sie dort, ohne 
beantwortet worden zu sein, nicht mehr auf. Mehrere nachfolgende fernmündliche und per-
sönliche Sachstandsanfragen, unter anderem an den Amtsleiter 66, blieben ebenfalls unbe-
antwortet. 
 
Am 09.05.2019 dann, erfolgte von unserer Fraktion ein Antrag zur Einleitung einer Dienst-
aufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Beigeordnete Andrea Blome. Innerhalb kurzer 
Zeit erfolgte dann eine Stellungnahme seitens der Verwaltung in der Angelegenheit 
(1532/2019). In dieser legt die Verwaltung dar, dass nach ihrer Rechtsauffassung der Ur-
sprungsbeschluss überbezirkliche Bedeutung habe und stellt dazu fest: „Danach wirkt sich 
eine Sperrung vorrangig auf den Stadtbezirk Porz aus“. In der weiteren Begründung verweist 
sie auf die oben genannte Mitteilung 3364/2016 zur 2009 durchgeführten Verkehrsuntersu-
chung, die aber, wie oben dargelegt, das genaue Gegenteil dessen feststellt, was die Ver-
waltung in ihrer Stellungnahme 1532/2019 behauptet, nämlich dass eine Sperrung eben kei-
ne nachvollziehbare Auswirkung auf den Stadtbezirk Porz habe. 
 
Dies leuchtet auch unmittelbar ein, da es parallel zu dem Abschnitt der Alfred-Schütte-Alle 
zwischen Drehbrücke und Am Schnellert drei weitere Verbindungen für den MIV gibt, näm-
lich den Poller Kirchweg, die Siegburger Straße (über die ohnehin der weit überwiegende 
Teil des MIV fließt) und die Dr.-Simons-Straße. 
 
Hinzu kommt, dass sich in den zehn Jahren seit der Verkehrsuntersuchung der Modal Split

in Köln erfreulicher Weise deutlich weg vom MIV und hin zum Umweltverbund verlagert hat. 
Während der MIV-Anteil im Modal Split im Jahr 2006 noch bei 43% lag, ist er im Jahr 2017 
auf 35% gesunken. Der Radverkehrsanteil ist im gleichen Zeitraum von 12% auf 19% deut-
lich gestiegen. Insofern ist schlüssig davon auszugehen, dass die 2009 ermittelten Verlage-
rungseffekte für den MIV im Jahr 2019 noch deutlich moderater ausfallen würden. Ebenso ist 
erfreulich festzustellen, dass der Radverkehr speziell auch auf der Alfred-Schütte-Allee auf 
mittlerweile rund 4.000 Radfahrende pro Tag angewachsen ist. Dies war einer Pressemittei-
lung der Stadt Köln vom 08.05.2019 zu entnehmen.  
 
Bereits im Juli 2018 stellt die Verwaltung in einer Pressemitteilung unter dem Titel „Mobili-
tätswende in Köln in vollem Gang“ den Wandel im Modal Split fest. In derselben Mitteilung 
kommt sie in Bezug auf die Verkehrswende zu dem Schluss „Dabei zeigen die Zahlen deut-
lich, dass der Radverkehr zumindest kurz- bis mittelfristig den Erfolgsfaktor für die Verkehrs-
wende in Köln darstellt. Deshalb müssen entsprechende Verbesserungen der Radinfrastruk-
tur intensiv und zügig weiterverfolgt werden.“ Eine ebensolche Verbesserung der Radinfra-
struktur würde auch die beschlossene Sperrung der Drehbrücke für den MIV darstellen. 
 
Ein weiterer Aspekt betrifft die Drehbrücke als Bauwerk. In diesem Jahr wurde der 111. Ge-
burtstag der Deutzer Drehbrücke begangen. Die Brücke ist schon lange als Denkmal einge-
stuft und muss ab Ende diesen Jahren sehr aufwändig saniert werden, wofür Kosten in Höhe 
von € 3.655.000,00 eingeplant sind. Ohne jeden Zweifel ist die Drehbrücke niemals für eine 
solche Belastung ausgelegt gewesen, wie sie durch das ständige Befahren mit Pkw entsteht. 
Also wäre eine entsprechende Sperrung auch aus Sicht des Denkmalschutzes unbedingt 
geboten. 
 
Im Rahmen der Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Rat und BVen stellt die Verwal-
tung in ihrer Stellungnahme 1532/2019 fest, dass die Alfred-Schütte-Alle „voraussichtlich als 
bezirkliche Gemeindestraße eingestuft“ wird, woraus sich eine Zuständigkeit der BV Innen-
stadt ergebe. Aber, so führt die Verwaltung weiterhin aus: „Eine Sperrung von bezirklichen 
Gemeindestraßen liegt dann in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung, wenn diese Straße 
nicht über die Bezirksgrenze hinausführt, §2 Abs. 1 Ziff. 3.1. Die Alfred-Schütte-Allee führt 
durch den Bezirk Innenstadt und den Bezirk Porz. Danach ist für die Entscheidung über die 
Sperrung weiterhin der Verkehrsausschuss zuständig.“ Hierzu ist Folgendes festzustellen: 
Der Beschluss AN/1176/2017 sieht keine Sperrung der Alfred-Schütte-Allee vor. Die Zu-
fahrt ist über die Straße Am Schnellert auch für den MIV nach wie vor möglich, so dass die 
Straße in voller Länge befahrbar bleibt. Auch sind alle anliegenden Liegenschaften nach wie 
vor durch den MIV anfahrbar. Eine Sperrung der Drehbrücke hätte lediglich zur Folge, dass 
der Motorisierte Durchgangsverkehr unterbunden wird. 
 
Abschließend sei noch ausgeführt, dass im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes für 
den Deutzer Hafen eine vollständige Freistellung der Alfred-Schütte-Allee vom Motorisierten 
Individualverkehr ohnehin längst beschlossen ist. Im Übrigen steht eine komplette Sperrung 
der Drehbrücke im Rahmen der anstehenden Sanierung für (geplante) 40 Wochen bevor. 
Auch diese wird mit absoluter Sicherheit, wie schon in der Vergangenheit, nicht zum Ver-
kehrskollaps führen. 
 
 
Antje Kosubek       Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende       Bezirksvertreter

Sachstandsbericht 2021

1425 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1113/2019 
 Stand: 04.01.2022 
Sachstandsbericht  
Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV - weitere Verfahrensschritte, Antrag Grüne 
Beschluss: 
Am 14.09.2017 hat die Bezirksvertretung Innenstadt die dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke 
für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) beschlossen (AN/1176/2017). Nachdem die Verwaltung 
danach 20 Monate lang untätig war, teilte sie der BV 1 im Rahmen einer Stellungnahme (1532/2019) 
mit, dass sie der Rechtsauffassung sei, der o.a. Beschluss habe überbezirkliche Bedeutung. Dieser 
Rechtsauffassung widerspricht die Bezirksvertretung Innenstadt. Sie beauftragt daher den Bezirks-
bürgermeister 
den Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln gemäß § 44 (1) der Geschäftsordnung für den Rat 
und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln anzurufen mit dem Ziel, dass dieser die alleinige örtliche 
und sachliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt für die Deutzer Drehbrücke feststellt; 
für den Fall, dass eine solche Feststellung durch den Hauptausschuss nicht erfolgt, den Klageweg zu 
beschreiten, um eine endgültige rechtliche Klärung herbeizuführen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: erledigt Mitteilung 0097/2020 -30.01.2020 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93350

Beratungsverlauf (1)

12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ludwigstraße 8
  • Siegburger Straße
  • Alfred-Schütte-Allee
  • Poller Kirchweg
  • Am Schnellert
  • Dr.-Simons-Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1113/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
12.09.2019
Erstellt
29.08.2019 09:25