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2802/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: „Öffentliche Bereitstellung der bekannten Beacons auf verschiedenen Plattformen“

Beschlussvorlage Ausschuss 15.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 21.01.2020, TOP 1.1.1

Anlage 1, Bürgereingabe Beacons

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2, Auszug Niederschrift AuB 03.09.2019 TOP 1.2

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Anlage 1, Bürgereingabe Beacons

817 Zeichen

Do 25.10.2018 11:25 
Anregung nach § 24 GO NRW 
An 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit sogenannten "Beacons" lassen sich seit einigen Jahren die Positionen von Personen im 
öffentlichen Raum sehr zielgenau erfassen. 
Zumeist weiß der Bürger / die Bürgerin von dieser Erfassung seiner Person jedoch nichts, da 
diese Information z.B. in der Anwendung von Smartphone-Apps Verwendung findet. 
 
Daher meine Frage: 
* Wie viele Beacons sind der Stadt Köln auf städtischen Flächen bekannt? 
 
Meine Anregung: 
* Bereitstellung der bekannten Beacons als OpenData auf der Plattform www.offenedaten-
koeln.de 
* Bereitstellung eines Kartenlayers der Beacon-Standorte auf www.stadt-koeln.de 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

1787 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 2802/2019 
Freigabedatum 
20.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: „Öffentliche Bereitstellung der bekannten Beacons 
auf verschiedenen Plattformen„ 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, die aufgrund der in der Begründung genann-
ten Aspekte nicht weiterverfolgt wird.  
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit sogenannten "Beacons" lassen sich seit einigen Jahren die Positionen von Personen im öffentli-
chen Raum sehr zielgenau erfassen. 
Zumeist weiß die Bürgerin / der Bürger von dieser Erfassung seiner Person jedoch nichts, da diese 
Information z.B. in der Anwendung von Smartphone-Apps Verwendung findet. 
 
Der Petent bittet um die Beantwortung der Frage, wie viele Beacons der Stadt Köln auf städtischen 
Flächen bekannt sind. Zudem regt er die Bereitstellung der bekannten Beacons als OpenData auf der 
Plattform www.offenedaten-koeln.de sowie die Bereitstellung eines Kartenlayers der Beacon-
Standorte auf www.stadt-koeln.de an.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Dem Amt für Informationsverarbeitung sind keine städtischen Flächen bekannt, auf denen von Seiten 
der Stadt Köln „Beacons“ eingesetzt werden. Inwieweit private Anbieter diese Technik einsetzen, 
kann nicht beurteilt werden, da dem Amt für Informationsverarbeitung darüber keinerlei Informationen 
vorliegen.  
Die Stabsstelle Digitalisierung (I-D2) und das Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln stehen 
bei Fragen zur Anfrage für Erläuterungen zur Verfügung. 
 
Anlage

Anlage 2, Auszug Niederschrift AuB 03.09.2019 TOP 1.2

4680 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Anregungen und 
Beschwerden 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 10.09.2019 
Auszug 
aus der Niederschrift der 35. Sitzung des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden  vom 03.09.2019  
öffentlich 
1.2 Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: „Öffentliche Bereitstellung 
der bekannten Beacons auf verschiedenen Plattformen“ 
2802/2019 
Der Petent führt aus, dass es 2016 die ersten Projekte auf Grundlage der Nutzung 
von Beacons mit Beteiligung der Stadt Köln im Projekt Digitale Viertel in Sülz und 
Klettenberg gegeben habe. Jeder Außenwerber setze an seinen Standorten Beacons 
ein. Er habe keine Aussage der Außenwerbedienstler erhalten. Im Umfeld der Köl n-
Messe, an Kölner Bahnhöfen und Haltestellen habe es in der Vergangenheit bereits 
diverse Projekte in der Nutzungsanwendung gegeben, welche dazu gedient hätten, 
Menschenströme zu lenken und steuern. In der seit einem Monat veröffentlichten 
Ausschreibung zur Fortführung des KVB-Rades werde die Bluetoothfähigkeit zur In-
teraktion mit der aktuellen Beacontechnologie und weiteren Anwendungen als Vo-
raussetzung angegeben. Daher scheint es relativ unwahrscheinlich, dass diese nicht 
auf städtischen Flächen oder Flächen des Stadtwerkekonzerns eingesetzt würden. 
Er erhofft sich einen sensiblen Umgang mit dieser für Kölner Bürger unbemerkten 
digitalen Ausspionierung. 
 
Herr Blauhut, Stabsstelle Digitalisierung, teilt mit, dass das Amt für Informationstech-
nologie geprüft habe, inwieweit es Beacons auf städtischen Flächen gebe. Beacons 
setzen Funksignale ab und teilen Standorte mit, worauf Gegenstellen reagieren kön-
nen. Vor zwei Jahren sei ein Workshop mit dem Stadtwerkekonzern durchgeführt 
worden. Damals gab es keine große Nachfrage, sodass kein gemeinsames Projekt 
zustande gekommen sei. Die Technologie sei momentan eher zu vernachlässigen, 
weil sie zu viele Risiken für die Digitalisierung biete, sodass man sich auf aktive Sen-
soren konzentriere, die gemeinsam mit der Bevölkerung und Interessierten gebaut 
werden (www.openair.cologne). Die Standorte und Daten sind als offene Daten ve r-
öffentlicht. Die Stabstelle Digitalisierung ist unter anderem zuständig für das Portal 
www.offenedaten.koeln, das als ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Digitalisi e-
rungsstrategie dient.

Herr Frank, Grüne, ist über die Verwaltungsaussage irritiert, da sowohl der Wirt-
schaftsausschuss als  auch der AVR sich 2016/2017 mit dem Thema intensiv befasst 
hätten. Am 09.10.2017 habe sich der Wirtschaftsausschuss gegen den Einsatz von 
Beacons ausgesprochen, der überhaupt nur dann möglich sei, wenn der Stadtwer-
bevertrag erweitert würde. Die Einschätzung des Petenten teile man, da die Welt 
keine Beacons brauche und diese auch Risiken beinhalten würden. Der Einsatz der 
Beacons bedürfe einer Genehmigung. Nach den Daten, die die Stadtwerke damals 
zur Verfügung gestellt hätten, setze die Firma JCDecaux auf 170 Werbeflächen Bea-
cons ein, die Firma Stroer habe keine Angaben gemacht. Hierzu bittet er die Verwal-
tung, die aktuellen Zahlen und die Standorte mitzuteilen. Darüber hinaus müsse den 
Werbepartnern mitgeteilt werden, dass der Einsatz von Beacons im öffentlichen 
Raum nicht erlaubt sei. Er verweist auf die Mitteilung Session-Nr. 1590/2016 (nichtöf-
fentlicher Teil AVR am 12.12.2016) und die Niederschrift des Wirtschaftsausschus-
ses am 09.10.2017 TOP 3.3( https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=633516&type=do& ). 
 
Der Petent gibt den Hinweis, die Apps des Stadtwerkekonzerns zu prüfen, wonach 
mindestens eine Applikation mit Beacons arbeite. 
 
Herr Schneider, SPD, bittet aufgrund der widersprüchlichen Angaben und, um der 
Sache gerecht zu werden, um Vertagung der Eingabe in die nächste Ausschusssit-
zung und Klärung des Sachverhaltes.  
 
Herr Frank, Grüne, schließt sich der SPD an. Die Verwaltung müsse dem Ausschuss 
für Anregungen und Beschwerden die aktuelle Anzahl der durch die Werbefirmen 
genutzten Beacons mitteilen. Der Wirtschaftsausschuss habe beschlossen, dass es 
keine Beacons auf öffentlichen Flächen geben solle. Wenn die Werbefirmen diese 
dennoch einsetzen möchten, müssten sie eine Änderung des Stadtwerbevertrags 
beantragen. Diese Änderung müsste der Rat beschließen.  
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, er vertagt die Beschlussvor-
lage und bittet die widersprüchlichen Aussagen aufzuklären. Die aktuelle Anzahl der 
durch die Werbefirmen genutzten Beacons ist dem Ausschuss für Anregungen und 
Beschwerden mitzuteilen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2802/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.10.2019
Erstellt
15.08.2019 08:45