2802/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: „Öffentliche Bereitstellung der bekannten Beacons auf verschiedenen Plattformen“
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Anlage 1, Bürgereingabe Beacons
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Do 25.10.2018 11:25 Anregung nach § 24 GO NRW An 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de Sehr geehrte Damen und Herren, mit sogenannten "Beacons" lassen sich seit einigen Jahren die Positionen von Personen im öffentlichen Raum sehr zielgenau erfassen. Zumeist weiß der Bürger / die Bürgerin von dieser Erfassung seiner Person jedoch nichts, da diese Information z.B. in der Anwendung von Smartphone-Apps Verwendung findet. Daher meine Frage: * Wie viele Beacons sind der Stadt Köln auf städtischen Flächen bekannt? Meine Anregung: * Bereitstellung der bekannten Beacons als OpenData auf der Plattform www.offenedaten- koeln.de * Bereitstellung eines Kartenlayers der Beacon-Standorte auf www.stadt-koeln.de Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 2802/2019 Freigabedatum 20.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: „Öffentliche Bereitstellung der bekannten Beacons auf verschiedenen Plattformen„ Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, die aufgrund der in der Begründung genann- ten Aspekte nicht weiterverfolgt wird. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit sogenannten "Beacons" lassen sich seit einigen Jahren die Positionen von Personen im öffentli- chen Raum sehr zielgenau erfassen. Zumeist weiß die Bürgerin / der Bürger von dieser Erfassung seiner Person jedoch nichts, da diese Information z.B. in der Anwendung von Smartphone-Apps Verwendung findet. Der Petent bittet um die Beantwortung der Frage, wie viele Beacons der Stadt Köln auf städtischen Flächen bekannt sind. Zudem regt er die Bereitstellung der bekannten Beacons als OpenData auf der Plattform www.offenedaten-koeln.de sowie die Bereitstellung eines Kartenlayers der Beacon- Standorte auf www.stadt-koeln.de an. Stellungnahme der Verwaltung Dem Amt für Informationsverarbeitung sind keine städtischen Flächen bekannt, auf denen von Seiten der Stadt Köln „Beacons“ eingesetzt werden. Inwieweit private Anbieter diese Technik einsetzen, kann nicht beurteilt werden, da dem Amt für Informationsverarbeitung darüber keinerlei Informationen vorliegen. Die Stabsstelle Digitalisierung (I-D2) und das Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln stehen bei Fragen zur Anfrage für Erläuterungen zur Verfügung. Anlage
Anlage 2, Auszug Niederschrift AuB 03.09.2019 TOP 1.2
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Geschäftsführung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Frau Dederichs Telefon: (0221) 26144 Fax : (0221) E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 10.09.2019 Auszug aus der Niederschrift der 35. Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 03.09.2019 öffentlich 1.2 Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr.: „Öffentliche Bereitstellung der bekannten Beacons auf verschiedenen Plattformen“ 2802/2019 Der Petent führt aus, dass es 2016 die ersten Projekte auf Grundlage der Nutzung von Beacons mit Beteiligung der Stadt Köln im Projekt Digitale Viertel in Sülz und Klettenberg gegeben habe. Jeder Außenwerber setze an seinen Standorten Beacons ein. Er habe keine Aussage der Außenwerbedienstler erhalten. Im Umfeld der Köl n- Messe, an Kölner Bahnhöfen und Haltestellen habe es in der Vergangenheit bereits diverse Projekte in der Nutzungsanwendung gegeben, welche dazu gedient hätten, Menschenströme zu lenken und steuern. In der seit einem Monat veröffentlichten Ausschreibung zur Fortführung des KVB-Rades werde die Bluetoothfähigkeit zur In- teraktion mit der aktuellen Beacontechnologie und weiteren Anwendungen als Vo- raussetzung angegeben. Daher scheint es relativ unwahrscheinlich, dass diese nicht auf städtischen Flächen oder Flächen des Stadtwerkekonzerns eingesetzt würden. Er erhofft sich einen sensiblen Umgang mit dieser für Kölner Bürger unbemerkten digitalen Ausspionierung. Herr Blauhut, Stabsstelle Digitalisierung, teilt mit, dass das Amt für Informationstech- nologie geprüft habe, inwieweit es Beacons auf städtischen Flächen gebe. Beacons setzen Funksignale ab und teilen Standorte mit, worauf Gegenstellen reagieren kön- nen. Vor zwei Jahren sei ein Workshop mit dem Stadtwerkekonzern durchgeführt worden. Damals gab es keine große Nachfrage, sodass kein gemeinsames Projekt zustande gekommen sei. Die Technologie sei momentan eher zu vernachlässigen, weil sie zu viele Risiken für die Digitalisierung biete, sodass man sich auf aktive Sen- soren konzentriere, die gemeinsam mit der Bevölkerung und Interessierten gebaut werden (www.openair.cologne). Die Standorte und Daten sind als offene Daten ve r- öffentlicht. Die Stabstelle Digitalisierung ist unter anderem zuständig für das Portal www.offenedaten.koeln, das als ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Digitalisi e- rungsstrategie dient. Herr Frank, Grüne, ist über die Verwaltungsaussage irritiert, da sowohl der Wirt- schaftsausschuss als auch der AVR sich 2016/2017 mit dem Thema intensiv befasst hätten. Am 09.10.2017 habe sich der Wirtschaftsausschuss gegen den Einsatz von Beacons ausgesprochen, der überhaupt nur dann möglich sei, wenn der Stadtwer- bevertrag erweitert würde. Die Einschätzung des Petenten teile man, da die Welt keine Beacons brauche und diese auch Risiken beinhalten würden. Der Einsatz der Beacons bedürfe einer Genehmigung. Nach den Daten, die die Stadtwerke damals zur Verfügung gestellt hätten, setze die Firma JCDecaux auf 170 Werbeflächen Bea- cons ein, die Firma Stroer habe keine Angaben gemacht. Hierzu bittet er die Verwal- tung, die aktuellen Zahlen und die Standorte mitzuteilen. Darüber hinaus müsse den Werbepartnern mitgeteilt werden, dass der Einsatz von Beacons im öffentlichen Raum nicht erlaubt sei. Er verweist auf die Mitteilung Session-Nr. 1590/2016 (nichtöf- fentlicher Teil AVR am 12.12.2016) und die Niederschrift des Wirtschaftsausschus- ses am 09.10.2017 TOP 3.3( https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=633516&type=do& ). Der Petent gibt den Hinweis, die Apps des Stadtwerkekonzerns zu prüfen, wonach mindestens eine Applikation mit Beacons arbeite. Herr Schneider, SPD, bittet aufgrund der widersprüchlichen Angaben und, um der Sache gerecht zu werden, um Vertagung der Eingabe in die nächste Ausschusssit- zung und Klärung des Sachverhaltes. Herr Frank, Grüne, schließt sich der SPD an. Die Verwaltung müsse dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die aktuelle Anzahl der durch die Werbefirmen genutzten Beacons mitteilen. Der Wirtschaftsausschuss habe beschlossen, dass es keine Beacons auf öffentlichen Flächen geben solle. Wenn die Werbefirmen diese dennoch einsetzen möchten, müssten sie eine Änderung des Stadtwerbevertrags beantragen. Diese Änderung müsste der Rat beschließen. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, er vertagt die Beschlussvor- lage und bittet die widersprüchlichen Aussagen aufzuklären. Die aktuelle Anzahl der durch die Werbefirmen genutzten Beacons ist dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2802/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.10.2019
- Erstellt
- 15.08.2019 08:45