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AN/0118/2025

Anfrage zum Umgang mit Lachgasverkauf an Minderjährige und möglichen Maßnahmen der Stadt Köln

SPD Anfrage nach § 4 23.01.2025

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 13.05.2025, TOP 3.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2789 Zeichen

An 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des  
Gesundheitsausschusses 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.01.2025 
 
AN/0118/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 28.01.2025 
 
Anfrage zum Umgang mit Lachgasverkauf an Minderjährige und möglichen 
Maßnahmen der Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschus-
ses am 28.01.2025 zu setzen: 
Der Missbrauch von Distickstoffmonoxid (Lachgas) als Partydroge nimmt insbesondere unter 
Minderjährigen besorgniserregend zu. Das Gas, das frei und altersunabhän gig verkäuflich ist, 
wird mittlerweile in vielen Kiosken und Geschäften konsumfertig angeboten, oft in Verpackun-
gen, die gezielt junge Menschen ansprechen. Der Konsum birgt erhebliche Gesundheitsrisiken 
wie Sauerstoffmangel, neurologische Schäden und die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. 
Während Hamburg als Bundesland die gesetzgeberische Kompetenz nutzt, um den Verkauf 
von Lachgas an Minderjährige seit diesem Jahr zu verbieten, fehlt Kommunen wie Köln diese 
Möglichkeit. Dennoch können kommunale Maßnahmen, etwa durch die neuen Regelungen in 
der Stadtordnung vom 10.12.2024 (Aufnahme von Lachgas in den Bereich „störendes Verhal-
ten“), Aufklärungskampagnen und die Forderung an das Land Nordrhein-Westfalen, dem Bei-
spiel Hamburgs zu folgen, einen Beitrag leis ten, um den Missbrauch einzudämmen und Min-
derjährige besser zu schützen. 
 
Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:  
1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Köln bisher ergriffen, um den Missbrauch von Lach-
gas zu bekämpfen, und wurden die Wirksamkeit überprüft, wenn ja: mit welchem Er-
gebnis?

- 2 - 
 
2. Wie plant die Stadt Köln, die Bevölkerung – insbesondere Jugendliche, Eltern und Schu-
len – über die Risiken des Lachgaskonsums aufzuklären, insbesondere die Zusammen-
arbeit mit den Trägern der Suchthilfe und Präventionsarbeit (z.B Drogenhilfe Köln)? 
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Köln im kommunalen Handlungsspielraum,  den 
Verkauf von Lachgas an Minderjährige einzuschränken? 
4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein -Westfalen, um ge-
setzgeberische Maßnahmen wie Verkaufs- oder Besitzverbote für Lachgas auf Landes-
ebene anzustoßen? 
 
Wir bitten darum, die Antwort auch an den JHA weiterzuleiten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Thomas Breustedt 
 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

13.05.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0118/2025
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
23.01.2025
Erstellt
23.01.2025 09:42