AN/0118/2025
Anfrage zum Umgang mit Lachgasverkauf an Minderjährige und möglichen Maßnahmen der Stadt Köln
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SPD Anfrage nach § 4
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Herrn Dr. Ralf Unna SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.01.2025 AN/0118/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 28.01.2025 Anfrage zum Umgang mit Lachgasverkauf an Minderjährige und möglichen Maßnahmen der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschus- ses am 28.01.2025 zu setzen: Der Missbrauch von Distickstoffmonoxid (Lachgas) als Partydroge nimmt insbesondere unter Minderjährigen besorgniserregend zu. Das Gas, das frei und altersunabhän gig verkäuflich ist, wird mittlerweile in vielen Kiosken und Geschäften konsumfertig angeboten, oft in Verpackun- gen, die gezielt junge Menschen ansprechen. Der Konsum birgt erhebliche Gesundheitsrisiken wie Sauerstoffmangel, neurologische Schäden und die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. Während Hamburg als Bundesland die gesetzgeberische Kompetenz nutzt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige seit diesem Jahr zu verbieten, fehlt Kommunen wie Köln diese Möglichkeit. Dennoch können kommunale Maßnahmen, etwa durch die neuen Regelungen in der Stadtordnung vom 10.12.2024 (Aufnahme von Lachgas in den Bereich „störendes Verhal- ten“), Aufklärungskampagnen und die Forderung an das Land Nordrhein-Westfalen, dem Bei- spiel Hamburgs zu folgen, einen Beitrag leis ten, um den Missbrauch einzudämmen und Min- derjährige besser zu schützen. Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Köln bisher ergriffen, um den Missbrauch von Lach- gas zu bekämpfen, und wurden die Wirksamkeit überprüft, wenn ja: mit welchem Er- gebnis? - 2 - 2. Wie plant die Stadt Köln, die Bevölkerung – insbesondere Jugendliche, Eltern und Schu- len – über die Risiken des Lachgaskonsums aufzuklären, insbesondere die Zusammen- arbeit mit den Trägern der Suchthilfe und Präventionsarbeit (z.B Drogenhilfe Köln)? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Köln im kommunalen Handlungsspielraum, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige einzuschränken? 4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein -Westfalen, um ge- setzgeberische Maßnahmen wie Verkaufs- oder Besitzverbote für Lachgas auf Landes- ebene anzustoßen? Wir bitten darum, die Antwort auch an den JHA weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0118/2025
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 23.01.2025
- Erstellt
- 23.01.2025 09:42