1691/2018
Delegation von Aufgaben aus dem Arbeitsbereich der Jugendgerichtshilfe an den AWO-Kreisverband Köln e.V.
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Beschlussvorlage Ausschuss
3074 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/51/511
Vorlagen-Nummer
1691/2018
Freigabedatum 24.05.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Delegation von Aufgaben aus dem Arbeitsbereich der Jugendgerichtshilfe an den AWO-
Kreisverband Köln e.V.
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines aktualisierten Vertr a-
ges zur Aufgabenübertragung im Arbe itsbereich der Jugendgerichtshilfe an den „AWO -Kreisverband
Köln“, im Umfang von 7,25 Vollzeitstellen und den im Begründungstext genannten inhaltlichen
Schwerpunkten, zum 01.01.2019.
Jugendhilfeausschuss 12.06.2018
2
Begründung:
Im September 2002 wurde zwischen der Jugendverwaltung und dem AWO-Kreisverband Köln e.V.
der seit 1988 bestehende Vertrag über die Übertragung von Aufgaben der Jugendgerichtshilfe aktu a-
lisiert.
Konkret wurde dabei die Jugendgerichtshilfe für türkische Jugendliche gemäß §38 Abs. 2 Sätze 1 -4
JGG, die nachgehende Ju gendgerichtshilfe gemäß §38 Abs.2 Sätze5 -9 JGG und die Durchführung
von sozialen Trainingskursen für straffällige gewordene Jugendliche und Heranwachsende gemäß
§10 Abs.1 Satz 3 Nr.6 JGG auf die AWO übertragen. Im Rahmen eines integrierten Betreuungsko n-
zeptes hat die AWO die oben genannten Aufgaben, in regelmäßiger Abstimmung mit der Jugen d-
verwaltung übernommen.
Die Verwaltung zahlt dem Träger für die übertragenen Aufgaben jährlich einen Betriebskostenz u-
schuss zu den anfallenden Personal-und Sachkosten (2018: 551.000 Euro).
Im letzten Qualitätsdialog zwischen AWO und der Jugendverwaltung bestand Einvernehmen, dass
die Übertragung der Aufgaben der JGH für ausschließlich türkische Jugendliche nicht mehr zeitg e-
mäß ist. Die AWO wurde von der Jugendverwaltung um Prüfung gebeten, ob eine inhaltliche Neuor i-
entierung unter Beibehaltung des derzeit geförderten Leistungsumfangs möglich sei.
Nach Prüfung konnten sich beide Seiten auf folgende Aufgabenschwerpunkte für eine aktualisierte
Aufgabenübertragung verständigen:
1. „Jugendgerichtshilfe“ und „nachfolgende Jugendgerichtshilfe“ im Umfang von 2 Vollzeitstellen
innerhalb des Teams der städtischen Jugendgerichtshilfe im Haus des Jugendrechts.
2. Durchführung sozialer Trainingskurse im Umfang von 5,25 Vollzeitstellen mit Ausrichtung auf
aktuelle Themen wie
- Sozialpädagogische Wochenende für Heranwachsende
- individuelle Elternberatung
- Mann sein ohne Gewalt- Jugendgruppe
- Demokratietraining für Jugendliche mit Straftaten mit extremistischem Hintergrund
- Medien Training für Jugendliche mit Straftaten im „virtuellen Raum“
- Sprachunabhängiges sozialer Trainingskurs für Jugendliche mit unzureichenden
Deutschkenntnissen
Bei grundsätzlicher Zustimmung durch den Jugendhilfeausschuss besteht die Absicht, den bestehe n-
den Vertrag mit Wirkung zum 01.01.2019 durch einen aktualisierten Vertrag zu ersetzen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1691/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.05.2018
- Erstellt
- 18.05.2018 11:53