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Delegation von Aufgaben aus dem Arbeitsbereich der Jugendgerichtshilfe an den AWO-Kreisverband Köln e.V.
Beschlussvorlage Ausschuss 1691/2018 vom 24.05.2018
Stand: Am 12.06.2018 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 1691/2018 Freigabedatum 24.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Delegation von Aufgaben aus dem Arbeitsbereich der Jugendgerichtshilfe an den AWO- Kreisverband Köln e.V. Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines aktualisierten Vertr a- ges zur Aufgabenübertragung im Arbe itsbereich der Jugendgerichtshilfe an den „AWO -Kreisverband Köln“, im Umfang von 7,25 Vollzeitstellen und den im Begründungstext genannten inhaltlichen Schwerpunkten, zum 01.01.2019. Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 2 Begründung: Im September 2002 wurde zwischen der Jugendverwaltung und dem AWO-Kreisverband Köln e.V. der seit 1988 bestehende Vertrag über die Übertragung von Aufgaben der Jugendgerichtshilfe aktu a- lisiert. Konkret wurde dabei die Jugendgerichtshilfe für türkische Jugendliche gemäß §38 Abs. 2 Sätze 1 -4 JGG, die nachgehende Ju gendgerichtshilfe gemäß §38 Abs.2 Sätze5 -9 JGG und die Durchführung von sozialen Trainingskursen für straffällige gewordene Jugendliche und Heranwachsende gemäß §10 Abs.1 Satz 3 Nr.6 JGG auf die AWO übertragen. Im Rahmen eines integrierten Betreuungsko n- zeptes hat die AWO die oben genannten Aufgaben, in regelmäßiger Abstimmung mit der Jugen d- verwaltung übernommen. Die Verwaltung zahlt dem Träger für die übertragenen Aufgaben jährlich einen Betriebskostenz u- schuss zu den anfallenden Personal-und Sachkosten (2018: 551.000 Euro). Im letzten Qualitätsdialog zwischen AWO und der Jugendverwaltung bestand Einvernehmen, dass die Übertragung der Aufgaben der JGH für ausschließlich türkische Jugendliche nicht mehr zeitg e- mäß ist. Die AWO wurde von der Jugendverwaltung um Prüfung gebeten, ob eine inhaltliche Neuor i- entierung unter Beibehaltung des derzeit geförderten Leistungsumfangs möglich sei. Nach Prüfung konnten sich beide Seiten auf folgende Aufgabenschwerpunkte für eine aktualisierte Aufgabenübertragung verständigen: 1. „Jugendgerichtshilfe“ und „nachfolgende Jugendgerichtshilfe“ im Umfang von 2 Vollzeitstellen innerhalb des Teams der städtischen Jugendgerichtshilfe im Haus des Jugendrechts. 2. Durchführung sozialer Trainingskurse im Umfang von 5,25 Vollzeitstellen mit Ausrichtung auf aktuelle Themen wie - Sozialpädagogische Wochenende für Heranwachsende - individuelle Elternberatung - Mann sein ohne Gewalt- Jugendgruppe - Demokratietraining für Jugendliche mit Straftaten mit extremistischem Hintergrund - Medien Training für Jugendliche mit Straftaten im „virtuellen Raum“ - Sprachunabhängiges sozialer Trainingskurs für Jugendliche mit unzureichenden Deutschkenntnissen Bei grundsätzlicher Zustimmung durch den Jugendhilfeausschuss besteht die Absicht, den bestehe n- den Vertrag mit Wirkung zum 01.01.2019 durch einen aktualisierten Vertrag zu ersetzen.
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