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1691/2018

Delegation von Aufgaben aus dem Arbeitsbereich der Jugendgerichtshilfe an den AWO-Kreisverband Köln e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 24.05.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 12.06.2018, TOP 2.3.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3074 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 
 1691/2018 
Freigabedatum 24.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Delegation von Aufgaben aus dem Arbeitsbereich der Jugendgerichtshilfe an den AWO-
Kreisverband Köln e.V. 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines aktualisierten Vertr a-
ges zur Aufgabenübertragung im Arbe itsbereich der Jugendgerichtshilfe an den „AWO -Kreisverband 
Köln“, im Umfang von 7,25 Vollzeitstellen und den im Begründungstext genannten inhaltlichen 
Schwerpunkten, zum 01.01.2019. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 12.06.2018

2 
Begründung: 
Im September 2002 wurde zwischen der Jugendverwaltung und dem AWO-Kreisverband Köln e.V. 
der seit 1988 bestehende Vertrag über die Übertragung von Aufgaben der Jugendgerichtshilfe aktu a-
lisiert. 
Konkret wurde dabei die Jugendgerichtshilfe für türkische Jugendliche gemäß §38 Abs. 2 Sätze 1 -4 
JGG, die nachgehende Ju gendgerichtshilfe  gemäß §38 Abs.2 Sätze5 -9 JGG und die Durchführung 
von sozialen Trainingskursen für straffällige gewordene Jugendliche und Heranwachsende gemäß 
§10 Abs.1 Satz 3 Nr.6 JGG auf die AWO übertragen. Im Rahmen eines integrierten  Betreuungsko n-
zeptes hat die AWO die oben genannten Aufgaben,  in regelmäßiger Abstimmung mit der Jugen d-
verwaltung übernommen. 
Die Verwaltung zahlt dem Träger für die übertragenen Aufgaben jährlich einen Betriebskostenz u-
schuss zu den anfallenden Personal-und Sachkosten (2018: 551.000 Euro). 
Im letzten Qualitätsdialog zwischen AWO und der Jugendverwaltung bestand  Einvernehmen, dass 
die Übertragung der Aufgaben der JGH für ausschließlich türkische Jugendliche nicht mehr zeitg e-
mäß ist. Die AWO wurde von der Jugendverwaltung  um Prüfung gebeten, ob eine inhaltliche Neuor i-
entierung unter Beibehaltung des derzeit geförderten Leistungsumfangs möglich sei. 
Nach Prüfung konnten sich beide Seiten auf folgende Aufgabenschwerpunkte für eine aktualisierte 
Aufgabenübertragung verständigen: 
 
1. „Jugendgerichtshilfe“ und „nachfolgende Jugendgerichtshilfe“  im Umfang von 2 Vollzeitstellen 
innerhalb des Teams der städtischen Jugendgerichtshilfe im Haus des Jugendrechts. 
2. Durchführung sozialer Trainingskurse im Umfang von 5,25 Vollzeitstellen mit Ausrichtung auf 
aktuelle Themen wie 
             - Sozialpädagogische Wochenende für Heranwachsende 
             - individuelle Elternberatung 
              - Mann sein ohne Gewalt- Jugendgruppe 
              - Demokratietraining für Jugendliche mit Straftaten mit extremistischem Hintergrund 
              - Medien Training für Jugendliche mit Straftaten im „virtuellen Raum“ 
               - Sprachunabhängiges sozialer Trainingskurs für Jugendliche mit unzureichenden  
                  Deutschkenntnissen 
Bei grundsätzlicher Zustimmung durch den Jugendhilfeausschuss besteht die Absicht, den bestehe n-
den Vertrag mit Wirkung zum 01.01.2019 durch einen aktualisierten Vertrag zu ersetzen.

Beratungsverlauf (1)

12.06.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1691/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.05.2018
Erstellt
18.05.2018 11:53