3317/2017
Weihnachtsmärkte auf Plätzen in der Innenstadt
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 29.11.2017 3317/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Weihnachtsmärkte auf Plätzen in der Innenstadt In seiner Sitzung am 20.06.2016 hat der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales den gemeinsamen Änderungsantrag Session Nr. AN/1181/2016 der Frakti- onen CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussvorlage der Verwaltung Session Nr. 1662/2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP beschlossen. Demnach wurde u.a. festgelegt, dass a) zusätzliche Veedels-Weihnachtsmärkte im Stadtbezirk Innenstadt in Ausnahmefällen vorstell- bar sind. Ihre Durchführung bedarf der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Innenstadt und des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales. b) wesentliche Kriterien für die Genehmigung der Veedels-Weihnachtsmärkte in der Innenstadt die Trägerschaft durch den lokalen insbesondere inhabergeführten Einzelhandel sowie des bürgerschaftlichen Engagements sind. Somit werden primär und keine gewinnorientierten Ab- sichten verfolgt. Die Anbietenden auf dem Markt müssen überwiegend im jeweiligen Viertel ansässig sein. c) für 2017 geprüft werden soll, auf dem Chlodwigplatz einen zeitlich deutlich eingeschränkten Weihnachtsmarkt unter Einbindung der ortsnahen Geschäfte und Institutionen (Schulen, Ver- eine) durchzuführen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu a) Nach erneuter Prüfung der Zuständigkeit liegt das Entscheidungsrecht über die sogenannten Vee- dels-Weihnachtsmärkte in der Innenstadt gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt der Stadt Köln bei der Bezirksvertretung Innenstadt, da die Vergabe der Veedelsplätze keine Bedeutung hat, die wesentlich über den Bezirk hinausgeht. Daraufhin hat die Bezirksvertretung Innenstadt sich dieses Recht auch in dem Vergabekonzept Chlodwigplatz, welches Sie in ihrer Sitzung am 04.05.2017 beschlossen hat (Session Nr. 0490/2017), vorbehalten. Der Bezirksvertretung Innenstadt wurden für das Jahr 2017 die beiden eingereichte Konzepte für ei- nen Weihnachtsmarkt auf dem Chlodwigplatz mittels Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt. Die Be- zirksvertretung Innenstadt hat am 26.10.2017 im Rahmen dieser Dringlichkeitsentscheidung ent- schieden, den Chlodwigplatz im Jahr 2017 nicht für einen Weihnachtsmarkt zu vergeben. 2 Zu b) Die Stadt Köln hat kein unmittelbares, eigenes Interesse an der Durchführung dieser Märkte. Insofern würde auch keine Verpflichtung zur Durchführung mit den Veranstaltern vereinbart. Aus diesem Grunde würde auch keine Konzession vergeben, weshalb auch keine vergaberechtliche Ausschrei- bungspflicht bestünde. Die Verpflichtung zur Durchführung des Marktes nach Gewerberecht bleibt hiervon unberührt. Eine Verpflichtung zur Bekanntmachung kann sich jedoch aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz ergeben, wenn mehrere, nicht bekannte potentielle Bewerber existieren. Derzeit liegt der Verwaltung nur eine begrenzte Anzahl von Anträgen vor. Sofern die Vorgabe von Kriterien – wie beispielsweise die Quotierung der Aussteller - nach denen der Veedels- Weinachtsmarkt durchzuführen ist, vorgesehen wird, hat dies zur Folge, dass diese Kriterien den be- kannten Interessenten mitgeteilt werden müssten. Da jedoch der Kreis potentieller Veranstalter nicht bekannt ist, müssten die vorgegebenen Kriterien bzw. Bedingungen allgemein zugänglich bekannt gemacht werden, so dass in diesem Fall eine öffent- liche Bekanntmachung erforderlich wäre. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat bisher auf die Vorgabe von Zulassungskriterien verzichtet und an die Eigenverantwortung der Antragsteller für ihr Veedel appelliert. Die beiden für den Chlodwigplatz eingereichten Konzepte sahen eine Quote von ortsansässigen Aus- stellern aus dem Veedel von mehr als 50% vor Zu c) Ein zeitlich deutlich eingeschränkter Weihnachtsmarkt ist für die Antragsteller aufgrund der immer nur einjährigen Vergabe wirtschaftlich nicht darstellbar. Zu der Einbindung von ortsnahen Geschäften wird auf die Antwort zu b) verwiesen. Institutionen – insbesondere gemeinnützige Vereine - haben ebenfalls in beiden Konzepten ein Platz in Form einer kostenlos nutzbaren „Sozialhütte“ gefunden. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3317/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.11.2017
- Erstellt
- 26.10.2017 18:22