AN/1495/2021
Änderungsantrag zu TOP 3.1.15 betr. „Sozial gerechte Liegenschaftspolitik“
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Änderungsantrag nach § 13
4029 Zeichen
An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.06.2021 AN/1495/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Liegenschaftsausschuss 30.08.2021 Änderungsantrag zu TOP 3.1.15 betr. „Sozial gerechte Liegenschaftspolitik„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte nehmen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssit- zung vom 24. Juni 2021. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass Flä chenpolitik dem Ziel einer nach- haltigen und sozialen Stadtentwicklung dienen muss. Da Flächen dem We- sen nach ein knappes Gut sind, wird der Bestand an Flächen durch eine aktive Liegenschaftspolitik, d.h. den strategischen Ankauf von Flächen ausgebaut. Die Wiedereinführung des allgemeinen Vorkaufrechtes war hierbei ein wichtiger Baustein. Zugleich gilt bei der Veräußerung von Flä- chen, dass diese vorrangig im Wege von Erbbaurechten, Verpachtung und Vermietung erfolgt, um so die Nutzung der Flächen politisch s teuern zu können und das öffentliche Eigentum dauerhaft auch im Sinne künftiger Generationen zu erhalten. 2. Die Verwaltung legt dem Rat bis Ende 2021 eine Beschlussvorlage zur Ab- stimmung vor, in welcher gemäß den Ausführungen in der Mitteilung 1799/2020 zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 18.06.2020 ver- bindlich geregelt wird, dass städtische Grundstücke für den Wohnungsbau vorrangig unter Nutzung des Erbbaurechts veräußert werden. Hierbei ist – wie in der Anlage zur vorgenannten Mitteilung ausgeführt – die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum das Hauptziel. - 2 - 3. Zugleich legt die Verwaltung ein Konzept vor, wie auch bei der Veräuße- rung von Flächen für andere Zwecke als Wohnungsbau, die unter I. ge- nannten Ziele erreicht werden können. 4. Die Vergabe von Flächen e rfolgt grundsätzlich nach Konzeptqualität. Die Verwaltung wird über den bestehenden Ratsbeschluss vom 22.09.2016 zur Vergaben von Wohngrundstücken hinaus, geeignete Konzepte vorlegen, die sicherstellen, dass auch die Vergabe von Flächen für anderweitige Nut- zungen nach Konzeptqualität erfolgt. 5. Der Verkauf von Flächen erfolgt nur noch in begründeten Ausnahmefällen. Die Verwaltung legt hierfür einen verbindlichen Kriterienkatalog vor. Aus- nahmen können beispielsweise dann vorliegen, wenn eine Vergabe im We- ge de s Erbbaurechts ansonsten unlösbare rechtliche, technische oder fi- nanzielle Hindernisse verursachen würde. Maßgabe eines ausnahmsweisen Verkaufs muss immer sein, dass das Projekt den Zielen einer nachhaltigen und sozialen Stadtentwicklung dient. 6. Sollte nach Maßgabe der Ziffer V ein Verkauf stattfinden, so sind die Ziele durch geeignete Maßnahmen zu sicher, beispielsweise durch entsprechen- de kaufvertragliche Abreden, städtebauliche Verträge, grundbuchlich gesi- cherte Nutzungsbedingungen und Wiederkaufsrechte z ugunsten der Stadt Köln. 7. Die Verwaltung wird – wie in der Ratssitzung vom 28.06.2016 vom zu- ständigen Beigeordneten angekündigt, ein Konzept für ein strategisches Flächenmanagement vorlegen. Hierfür wird ein Instrumentarium entwi- ckelt, wie die vorhandenen Bedarfe für Wohnen, Grünflächen, Schule, Kin- der und Jugend, Sport, soziale Infrastruktur, Kultur, Wirtschaft, Verkehr und andere Nutzungen in einem objektivierten Rahmen und in transparen- ten Verfahren mit den vorhandenen Flächen abgedeckt werden können. 8. Die Verwaltung legt regelmäßig einmal jährlich eine Bilanz über den Be- stand städtischer Flächen sowie die zwischenzeitliche Veränderung (Zu - und Abgänge) vor. Dabei ist sowohl die Fläche anzugeben (in m 2 bzw. ha) als auch eine Aufschlüsselung nach Nutzungsart bzw. -Potenzial. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1495/2021
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 28.06.2021
- Erstellt
- 23.06.2021 11:16