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AN/1495/2021

Änderungsantrag zu TOP 3.1.15 betr. „Sozial gerechte Liegenschaftspolitik“

SPD Änderungsantrag nach § 13 28.06.2021

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 14.02.2022, TOP 3.1.1

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

4029 Zeichen

An die Vorsitzende 
des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.06.2021 
 
AN/1495/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
Liegenschaftsausschuss 30.08.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.15 betr. „Sozial gerechte Liegenschaftspolitik„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte nehmen Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssit-
zung vom 24. Juni 2021.  
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass Flä chenpolitik dem Ziel einer nach-
haltigen und sozialen Stadtentwicklung dienen muss. Da Flächen dem We-
sen nach ein knappes Gut sind, wird der Bestand an Flächen durch eine 
aktive Liegenschaftspolitik, d.h. den strategischen Ankauf von Flächen 
ausgebaut. Die Wiedereinführung des allgemeinen Vorkaufrechtes war 
hierbei ein wichtiger Baustein. Zugleich gilt bei der Veräußerung von Flä-
chen, dass diese vorrangig im Wege von Erbbaurechten, Verpachtung und 
Vermietung erfolgt, um so die Nutzung der Flächen politisch s teuern zu 
können und das öffentliche Eigentum dauerhaft auch im Sinne künftiger 
Generationen zu erhalten. 
2. Die Verwaltung legt dem Rat bis Ende 2021 eine Beschlussvorlage zur Ab-
stimmung vor, in welcher gemäß den Ausführungen in der Mitteilung 
1799/2020 zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 18.06.2020 ver-
bindlich geregelt wird, dass städtische Grundstücke für den Wohnungsbau 
vorrangig unter Nutzung des Erbbaurechts veräußert werden. Hierbei ist – 
wie in der Anlage zur vorgenannten Mitteilung ausgeführt – die Schaffung 
von bezahlbarem Wohnraum das Hauptziel.

- 2 - 
 
3. Zugleich legt die Verwaltung ein Konzept vor, wie auch bei der Veräuße-
rung von Flächen für andere Zwecke als Wohnungsbau, die unter I. ge-
nannten Ziele erreicht werden können. 
4. Die Vergabe von Flächen e rfolgt grundsätzlich nach Konzeptqualität. Die 
Verwaltung wird über den bestehenden Ratsbeschluss vom 22.09.2016 zur 
Vergaben von Wohngrundstücken hinaus, geeignete Konzepte vorlegen, 
die sicherstellen, dass auch die Vergabe von Flächen für anderweitige Nut-
zungen nach Konzeptqualität erfolgt. 
5. Der Verkauf von Flächen erfolgt nur noch in begründeten Ausnahmefällen. 
Die Verwaltung legt hierfür einen verbindlichen Kriterienkatalog vor. Aus-
nahmen können beispielsweise dann vorliegen, wenn eine Vergabe im We-
ge de s Erbbaurechts ansonsten unlösbare rechtliche, technische oder fi-
nanzielle Hindernisse verursachen würde. Maßgabe eines ausnahmsweisen 
Verkaufs muss immer sein, dass das Projekt den Zielen einer nachhaltigen 
und sozialen Stadtentwicklung dient. 
6. Sollte nach Maßgabe der Ziffer V ein Verkauf stattfinden, so sind die Ziele 
durch geeignete Maßnahmen zu sicher, beispielsweise durch entsprechen-
de kaufvertragliche Abreden, städtebauliche Verträge, grundbuchlich gesi-
cherte Nutzungsbedingungen und Wiederkaufsrechte z ugunsten der Stadt 
Köln. 
7. Die Verwaltung wird – wie in der Ratssitzung vom 28.06.2016 vom zu-
ständigen Beigeordneten angekündigt, ein Konzept für ein strategisches 
Flächenmanagement vorlegen. Hierfür wird ein Instrumentarium entwi-
ckelt, wie die vorhandenen Bedarfe für Wohnen, Grünflächen, Schule, Kin-
der und Jugend, Sport, soziale Infrastruktur, Kultur, Wirtschaft, Verkehr 
und andere Nutzungen in einem objektivierten Rahmen und in transparen-
ten Verfahren mit den vorhandenen Flächen abgedeckt werden können. 
8. Die Verwaltung legt regelmäßig einmal jährlich eine Bilanz über den Be-
stand städtischer Flächen sowie die zwischenzeitliche Veränderung (Zu - 
und Abgänge) vor. Dabei ist sowohl die Fläche anzugeben (in m 2 bzw. ha) 
als auch eine Aufschlüsselung nach Nutzungsart bzw. -Potenzial. 
  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

24.06.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
14.02.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1495/2021
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
28.06.2021
Erstellt
23.06.2021 11:16