AN/1387/2025
Antrag zur Prüfung der Änderung der Geschäftsordnung Präambel und § 10, Abs. 1
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Änderungantrag Prüfauftrag nach §13 GOL am 25.11.2025
8395 Zeichen
Grün Offene Liste Migration (GOL) Datum: 25.11.2025 An den Vorsitz des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration An die Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Frau Dr. Gülşen Dikbaş Änderungsantrag nach § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 Änderungsantrag zur Prüfung der Änderung der Geschäftsordnung Präambel und § 10, Abs. 1 Die Verwaltung wird gebeten die im Folgenden aufgeführten Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zu prüfen: 1. Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration beschließt eine Ergänzung der Präambel der Geschäftsordnung in: Präambel Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann sich gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein -Westfalen mit allen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte als solche betreffen, befassen. In diesem Sinne versteht sich der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration als kommunale Interessenvertretung aller Kölnerinnen und Kölner und kommunales Fachgremium zur Begleitung des Prozesses für Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte. Ziel des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist es, den im Zusammenhang mit der Zuwanderung nach Köln stattfindenden Veränderungsprozess inhaltlich kompetent zu begleiten. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration macht Vorschläge und gibt Anregungen an Politik und Verwaltung, um die Potentiale von Migration aufzuzeigen und den Gesamtprozess für mehr Chancengerechtigkeit in der Stadt positiv zu beeinflussen. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration versteht das Grundgesetz und die dort genannten unveräußerlichen Grundrechte aller Menschen als Grundlage seiner politischen Arbeit. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration verurteilt jegliche Art von Diskriminierung und Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen, religiösen, kulturellen oder sprachlichen Zugehörigkeit, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer sexuellen Identität sowie aufgrund einer Behinderung. Er steht für die Gleichberechtigung von Frauen, Mä nnern und nicht -binären Personen, für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wendet sich gegen Rassismus und Sexismus. Er kritisiert den Missbrauch von Ideologien und Religionen, insbesondere wenn sie dazu genutzt werden, Mensche n herabzuwürdigen und auszugrenzen – in diesem Zusammenhang positioniert er sich auch klar gegen Antisemitismus, Antiziganismus sowie gegen jegliche Form von Feindlichkeit gegenüber Religionen wie zum Beispiel Islamfeindlichkeit, Christenfeindlichkeit, Judenfeindlichkeit et cetera. 2. Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration beschließt eine Ergänzung des § 10, Abs. 1 der Geschäftsordnung in: § 10 Teilnehmer*innen mit beratender Stimme (1) Neben den 33 stimmberechtigten Mitgliedern können an den Sitzungen des Ausschu sses für Chancengerechtigkeit und Integration im Einzelfall Vertreter*innen des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt, des Arbeitgeberverbandes, der Agentur für Arbeit Köln, des Caritasverbandes für die Stadt Köln, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Kölner Flüchtlingsrates e. V., der Seniorenvertretung der Stadt Köln, des Runden Tisches für Integration, einen*eine Vertreter*in mit internationaler Familiengeschichte der anerkannten Interku lturellen Zentren Köln und ein *einen Vertreter*in des Rom e.V. als Expert*innen zu einzelnen Themen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Institutionen schlagen dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ihre*n Vertreter*in vor. Begründung Zu 1: Die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in die Präambel entspricht den Verpflichtungen, die Deutschland mit der Ratifizierung der UN - Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eingegangen ist. Die UN -BRK stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Träger*innen aller Menschenrechte sind und dass Staaten aktiv dafür Sorge tragen müssen, Diskriminierungen abzubauen, Teilhabe zu ermöglichen und Barrieren in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beseitigen. Mit der Nennung in der Präambel wir d dieser menschenrechtliche Anspruch auf kommunaler Ebene sichtbar gemacht und im Selbstverständnis des Ausschusses verankert. Dies ist nicht nur ein symbolisches Signal, sondern hat praktische Relevanz: Die kommunale Ebene ist der Ort, an dem Inklusion gelebt, gestaltet und konkret umgesetzt wird – etwa bei Zugängen zu Bildung, Arbeit, Wohnraum, Mobilität, Freizeitangeboten oder politischen Beteiligungsmöglichkeiten. Die ausdrückliche Erwähnung von Menschen mit Behinderungen stellt sicher, dass ihre Perspektiven in zukünftigen Entscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Sie schafft Klarheit, Orientierung und Verbindlichkeit für eine Politik, die Vielfalt anerkennt und Barrierefreiheit nicht als Zusatz, sondern als Grundprinzip versteht. Damit wird di e Präambel zu einem wichtigen Instrument, um die Ziele der UN-BRK – Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung – lokal umzusetzen und eine inklusive Stadtgesellschaft zu fördern. Die explizite Nennung nicht-binärer Menschen ist notwendig, um der tatsächlichen Vielfalt geschlechtlicher Identitäten gerecht zu werden und den Anspruch auf Gleichberechtigung umfassend einzulösen. In vielen Texten wurden historisch nur „Frauen und Männer“ genannt, was alle Personen ausschließt, die sich weder ausschließlich als weiblich noch ausschließlich als männlich verstehen. Dadurch entsteht nicht nur eine symbolische Unsichtbarkeit, sondern auch ein praktisches Risiko: Richtlinien, Maßnahmen und Schutzmechanismen greifen dann häufig nicht für alle, die von Diskriminie rung betroffen sein können. Die Erwähnung nicht -binärer Menschen macht deutlich, dass Gleichberechtigung unabhängig von der Geschlechtsidentität gilt, stärkt die Sichtbarkeit einer oft marginalisierten Gruppe und signalisiert, dass ihre Rechte, Bedürfnisse und Erfahrungen ausdrücklich mitgedacht werden. Damit wird ein inklusives Verständnis von Gleichberechtigung gefördert, das allen Menschen gerecht wird. Zu 2: Die anerkannten Interkulturellen Zentren in Köln leisten seit vielen Jahren einen zentralen Beitrag zur Förderung von Integration, Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Sie verfügen über unmittelbare Einblicke in die Lebensrealitäten von Menschen mit internationaler Familiengeschichte und kennen die Bedarfe, Herausforderungen und Potenziale in den Stadtteilen aus erster Hand. Durch ihre tägliche Arbeit in Beratung, Bildungsangeboten und Community-Arbeit sind die Zentren wichtige fachliche Akteur*innen, deren Expertise für die inhaltliche Arbeit des Ausschusses unverzichtbar ist. Die Beteiligung der Interkulturellen Zentren mit beratender Stimme ermöglicht es, fachlich fundierte Perspektiven in Entscheidungsprozesse einzubringen, die Relevanz und Wirksamkeit integrationspolitischer Maßnahmen zu erhöhen und eine bedarfsgerechte Ausrichtung der kommunalen Integrationsarbeit sicherzustellen. Damit tragen die Zentren maßgeblich dazu bei, den Ausschuss in seiner Arbeit zu stärken und integrationspolitische Entwicklungen in Köln konstruktiv zu begleiten. Die Benennung einer Vertreterin, eines Vertreters des Rom e .V. in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ist sinnvoll, da der Verein über ausgewiesene Expertise in der Bildungs -, Beratungs - und Antidiskriminierungsarbeit verfügt und seit vielen Jahren zentraler Ansprechpartner für die Belange von R om*nja und Sinti *zze in Köln ist. Durch seine langjährige Praxis und enge Anbindung an die Community kann der Rom e.V. wichtige fachliche Impulse zu Fragen von Chancengleichheit, Teilhabe und der Bekämpfung von Antiziganismus einbringen. Die Mitwirkung ein er Vertreterin gewährleistet, dass die Perspektiven einer häufig unterrepräsentierten Minderheit in die Ausschussarbeit einfließen und unterstützt eine evidenzbasierte, sozial verantwortliche kommunalpolitische Entscheidungsfindung. Mit freundlichen Grüßen, Ahmet Edis Elizaveta Khan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1387/2025
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 25.11.2025
- Erstellt
- 25.11.2025 08:51