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AN/1387/2025

Antrag zur Prüfung der Änderung der Geschäftsordnung Präambel und § 10, Abs. 1

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 25.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 09.06.2026, TOP 6.1

Änderungantrag Prüfauftrag nach §13 GOL am 25.11.2025

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Änderungantrag Prüfauftrag nach §13 GOL am 25.11.2025

8395 Zeichen

Grün Offene Liste Migration (GOL)     Datum: 25.11.2025 
 
An den Vorsitz  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
 
An die Geschäftsstelle  
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
Änderungsantrag nach § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 25.11.2025 
 
Änderungsantrag zur Prüfung der Änderung der Geschäftsordnung Präambel und 
§ 10, Abs. 1 
Die Verwaltung wird gebeten die im Folgenden aufgeführten Änderungs- bzw. 
Ergänzungsvorschläge zu prüfen: 
1. Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration beschließt eine 
Ergänzung der Präambel der Geschäftsordnung in: 
Präambel 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann sich gemäß der  
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein -Westfalen mit allen Angelegenheiten der  
Gemeinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Kölner*innen mit internationaler  
Familiengeschichte als solche betreffen, befassen. In diesem Sinne versteht  sich der 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration als kommunale Interessenvertretung 
aller Kölnerinnen und Kölner und kommunales Fachgremium zur Begleitung des 
Prozesses für Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe von Kölner*innen mit 
internationaler Familiengeschichte. Ziel des  Ausschusses für Chancengerechtigkeit und 
Integration ist es, den im Zusammenhang mit der Zuwanderung nach Köln stattfindenden 
Veränderungsprozess inhaltlich kompetent zu  begleiten. Der Ausschuss für 
Chancengerechtigkeit und Integration macht Vorschläge und  gibt Anregungen an Politik 
und Verwaltung, um die Potentiale von Migration aufzuzeigen und  den Gesamtprozess 
für mehr Chancengerechtigkeit in der Stadt positiv zu beeinflussen. 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration versteht das Grundgesetz und 
die dort genannten unveräußerlichen Grundrechte aller Menschen als Grundlage seiner  
politischen Arbeit. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration verurteilt 
jegliche Art von Diskriminierung und Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihrer 
ethnischen, religiösen, kulturellen oder sprachlichen Zugehörigkeit, ihrer sexuellen 
Orientierung, ihrer sexuellen Identität sowie aufgrund einer Behinderung. Er steht für 
die Gleichberechtigung von Frauen, Mä nnern und nicht -binären Personen, für die  
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wendet sich gegen 
Rassismus und Sexismus. Er kritisiert den Missbrauch von Ideologien und Religionen,

insbesondere wenn sie dazu genutzt werden, Mensche n herabzuwürdigen und  
auszugrenzen – in diesem Zusammenhang positioniert er sich auch klar gegen  
Antisemitismus, Antiziganismus sowie gegen jegliche Form von Feindlichkeit gegenüber  
Religionen wie zum Beispiel Islamfeindlichkeit, Christenfeindlichkeit, Judenfeindlichkeit et 
cetera. 
2. Der Ausschuss für Chancengleichheit und Integration beschließt eine Ergänzung 
des § 10, Abs. 1 der Geschäftsordnung in:  
§ 10 Teilnehmer*innen mit beratender Stimme (1) Neben den 33 stimmberechtigten  
Mitgliedern können an den Sitzungen des Ausschu sses für Chancengerechtigkeit und  
Integration im Einzelfall Vertreter*innen des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt, 
des Arbeitgeberverbandes, der Agentur für Arbeit Köln, des Caritasverbandes für die 
Stadt Köln,  des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Paritätischen 
Wohlfahrtsverbandes, des Kölner Flüchtlingsrates e. V., der Seniorenvertretung der Stadt 
Köln, des Runden Tisches für  Integration, einen*eine Vertreter*in mit internationaler 
Familiengeschichte der  anerkannten Interku lturellen Zentren Köln und ein *einen 
Vertreter*in des Rom e.V. als Expert*innen zu einzelnen Themen mit beratender Stimme 
teilnehmen. Die Institutionen schlagen dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und 
Integration ihre*n Vertreter*in vor. 
Begründung 
Zu 1: 
Die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in die Präambel entspricht den  
Verpflichtungen, die Deutschland mit der Ratifizierung der UN - 
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eingegangen ist. Die UN -BRK stellt klar, dass 
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Träger*innen aller Menschenrechte sind 
und dass Staaten aktiv dafür  Sorge tragen müssen, Diskriminierungen abzubauen, 
Teilhabe zu ermöglichen und Barrieren  in allen gesellschaftlichen Bereichen zu 
beseitigen. Mit der Nennung in der Präambel wir d dieser menschenrechtliche Anspruch 
auf kommunaler Ebene sichtbar gemacht und im  Selbstverständnis des Ausschusses 
verankert. Dies ist nicht nur ein symbolisches Signal,  sondern hat praktische Relevanz: 
Die kommunale Ebene ist der Ort, an dem Inklusion  gelebt, gestaltet und konkret 
umgesetzt wird – etwa bei Zugängen zu Bildung, Arbeit,  Wohnraum, Mobilität, 
Freizeitangeboten oder politischen Beteiligungsmöglichkeiten. 
Die ausdrückliche Erwähnung von Menschen mit Behinderungen stellt sicher, dass ihre  
Perspektiven in zukünftigen Entscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Sie  
schafft Klarheit, Orientierung und Verbindlichkeit für eine Politik, die Vielfalt anerkennt und 
Barrierefreiheit nicht als Zusatz, sondern als Grundprinzip versteht. Damit wird di e 
Präambel zu einem wichtigen Instrument, um die Ziele der UN-BRK – Selbstbestimmung, 
Teilhabe und Gleichberechtigung – lokal umzusetzen und eine inklusive Stadtgesellschaft 
zu fördern. 
Die explizite Nennung nicht-binärer Menschen ist notwendig, um der tatsächlichen Vielfalt 
geschlechtlicher Identitäten gerecht zu werden und den Anspruch auf Gleichberechtigung 
umfassend einzulösen. In vielen Texten wurden historisch nur „Frauen und Männer“  
genannt, was alle Personen ausschließt, die sich weder ausschließlich als weiblich noch  
ausschließlich als männlich verstehen. Dadurch entsteht nicht nur eine symbolische  
Unsichtbarkeit, sondern auch ein praktisches Risiko: Richtlinien, Maßnahmen und

Schutzmechanismen greifen dann häufig nicht für alle, die von Diskriminie rung betroffen 
sein können. 
Die Erwähnung nicht -binärer Menschen macht deutlich, dass Gleichberechtigung  
unabhängig von der Geschlechtsidentität gilt, stärkt die Sichtbarkeit einer oft  
marginalisierten Gruppe und signalisiert, dass ihre Rechte, Bedürfnisse und Erfahrungen 
ausdrücklich mitgedacht werden. Damit wird ein inklusives Verständnis von 
Gleichberechtigung gefördert, das allen Menschen gerecht wird. 
Zu 2: 
Die anerkannten Interkulturellen Zentren in Köln leisten seit vielen Jahren einen zentralen 
Beitrag zur Förderung von Integration, Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Sie verfügen 
über unmittelbare Einblicke in die Lebensrealitäten von Menschen mit internationaler  
Familiengeschichte und kennen die Bedarfe, Herausforderungen und Potenziale in den  
Stadtteilen aus erster Hand. Durch ihre tägliche Arbeit in Beratung, Bildungsangeboten  
und Community-Arbeit sind die Zentren wichtige fachliche Akteur*innen, deren Expertise 
für die inhaltliche Arbeit des Ausschusses unverzichtbar ist. 
Die Beteiligung der Interkulturellen Zentren mit beratender Stimme ermöglicht es, fachlich 
fundierte Perspektiven in Entscheidungsprozesse einzubringen, die Relevanz und  
Wirksamkeit integrationspolitischer Maßnahmen zu erhöhen und eine bedarfsgerechte  
Ausrichtung der kommunalen Integrationsarbeit sicherzustellen. Damit tragen die Zentren 
maßgeblich dazu bei, den Ausschuss in seiner Arbeit zu stärken und  
integrationspolitische Entwicklungen in Köln konstruktiv zu begleiten. 
Die Benennung einer Vertreterin, eines Vertreters des Rom e .V. in den Ausschuss für  
Chancengerechtigkeit und Integration ist sinnvoll, da der Verein über ausgewiesene  
Expertise in der Bildungs -, Beratungs - und Antidiskriminierungsarbeit verfügt und seit  
vielen Jahren zentraler Ansprechpartner für die Belange von R om*nja und Sinti *zze in 
Köln ist. Durch seine langjährige Praxis und enge Anbindung an die Community kann der 
Rom e.V. wichtige fachliche Impulse zu Fragen von Chancengleichheit, Teilhabe und der 
Bekämpfung von  Antiziganismus einbringen. Die Mitwirkung ein er Vertreterin 
gewährleistet, dass die  Perspektiven einer häufig unterrepräsentierten Minderheit in die 
Ausschussarbeit einfließen und unterstützt eine evidenzbasierte, sozial verantwortliche 
kommunalpolitische Entscheidungsfindung. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
Ahmet Edis 
Elizaveta Khan

Beratungsverlauf (1)

09.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1387/2025
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
25.11.2025
Erstellt
25.11.2025 08:51