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AN/0376/2021

Hält das Stromnetz auch in Zukunft?

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 25.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.03.2021, TOP 9.2.7

Anfrage LINKE AN-0367-2021

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Anfrage LINKE AN-0367-2021

3801 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247- 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.02.2021 
AN/0376/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021, TOP 9.2.7 
 
Hält das Stromnetz auch in Zukunft? 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25.02.2021 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk am 04.03.2021 aufzunehmen: 
 
Lange war es für Mieter und Wohnungseigentümer fast unmöglich, eine Ladestation am 
Tiefgaragenstellplatz installieren zu lassen. Doch 2020 ist das Gesetz zur Förderung der 
Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Ände-
rung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisie-
rungsgesetz (WEMoG)) in Kraft getreten. 
Jeder Wohnungseigentümer kann die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung 
in der Tiefgarage oder auf seinem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. 
Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die 
Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. 
 
Doch nicht nur für Eigentümer, auch für Mieter ist es nun deutlich leichter, den Einbau ei-
ner Wallbox durchzusetzen. Dafür sorgen Anpassungen und Harmonisierungen im Miet-
recht. 
Da vor der Installation der Lademöglichkeit der Netzbetreiber zu informieren bzw. eine 
Genehmigung einzuholen ist, dürfte dem Netzbetreiber die Anzahl bekannt sein. 
 
Seit fast 40 Jahren steigt der weltweite Stromverbrauch. Der Pro-Kopf-Stromverbrauch in 
Deutschland betrug im Jahr 2018 laut Statistischem Bundesamt rund 7,2 Megawattstun-
den Strom. Im Jahr 1995 lag der Wert noch bei 6,7 Megawattstunden. Durch die weitere 
DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk  Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln   
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs, aber auch durch den Einsatz von 
zum Beispiel Wärmepumpen, wird der Stromverbrauch zukünftig weiter steigen. 
 
Im Stadtbezirk Kalk ist in einigen Stadtteilen in den letzten Jahrzehnten stark nachverdich-
tet worden (Ostheim, Vingst, Kalk) und andere wie Neubrück sind schon immer von Ge-
schosswohnungsbau und Tiefgaragen geprägt. Dies könnte dazu führen, dass dort im 
Vergleich zum Beispiel zu Brück oder Rath/Heumar der höhere Stromverbrauch deutlich 
stärker spürbar wird. 
Strom wird aber nach heutiger Technik nicht kabellos, sondern durch Kabel transportiert, 
deren Querschnitt auf eine bestimmte Last ausgelegt ist. Von den heutigen Lasten konnte 
bei der ursprünglichen Verlegung noch nicht ausgegangen werden. Jetzt werden weitere 
Lasten hinzukommen.  
 
 
Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Wie hat sich in den Stadtteilen des Stadtbezirks Kalk und im Kalker Stadtbezirk ins-
gesamt der Pro-Kopf-Stromverbrauch seit 1995 entwickelt? 
2. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit das Stromnetz die zukünftig 
zu erwartenden Stromlasten zuverlässig übertragen kann? 
3. Wie viele so genannte Wallboxen gibt es bereits in den Kalker Stadtteilen und wie 
ist die derzeitige und prognostizierte Entwicklung? 
4. Kann sichergestellt werden, dass jede beantragte Wallbox genehmigt werden wird 
und wenn nein, wie wird dem abgeholfen? 
5. Auf wessen Kosten würde die Verlegung und Installation einer stärkeren Stromlei-
tung zum Beispiel zu einer Tiefgarage oder eines gesamten Stadtteils erfolgen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
HP Fischer      gez. Dr. Tanja Groß 
Fraktionsvorsitzender      Stellvertretende  Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/0376/2021
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
25.02.2021
Erstellt
25.02.2021 12:02