AN/0376/2021
Hält das Stromnetz auch in Zukunft?
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Anfrage LINKE AN-0367-2021
3801 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.02.2021 AN/0376/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021, TOP 9.2.7 Hält das Stromnetz auch in Zukunft? Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25.02.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 04.03.2021 aufzunehmen: Lange war es für Mieter und Wohnungseigentümer fast unmöglich, eine Ladestation am Tiefgaragenstellplatz installieren zu lassen. Doch 2020 ist das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Ände- rung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisie- rungsgesetz (WEMoG)) in Kraft getreten. Jeder Wohnungseigentümer kann die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiefgarage oder auf seinem Parkplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. Doch nicht nur für Eigentümer, auch für Mieter ist es nun deutlich leichter, den Einbau ei- ner Wallbox durchzusetzen. Dafür sorgen Anpassungen und Harmonisierungen im Miet- recht. Da vor der Installation der Lademöglichkeit der Netzbetreiber zu informieren bzw. eine Genehmigung einzuholen ist, dürfte dem Netzbetreiber die Anzahl bekannt sein. Seit fast 40 Jahren steigt der weltweite Stromverbrauch. Der Pro-Kopf-Stromverbrauch in Deutschland betrug im Jahr 2018 laut Statistischem Bundesamt rund 7,2 Megawattstun- den Strom. Im Jahr 1995 lag der Wert noch bei 6,7 Megawattstunden. Durch die weitere DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs, aber auch durch den Einsatz von zum Beispiel Wärmepumpen, wird der Stromverbrauch zukünftig weiter steigen. Im Stadtbezirk Kalk ist in einigen Stadtteilen in den letzten Jahrzehnten stark nachverdich- tet worden (Ostheim, Vingst, Kalk) und andere wie Neubrück sind schon immer von Ge- schosswohnungsbau und Tiefgaragen geprägt. Dies könnte dazu führen, dass dort im Vergleich zum Beispiel zu Brück oder Rath/Heumar der höhere Stromverbrauch deutlich stärker spürbar wird. Strom wird aber nach heutiger Technik nicht kabellos, sondern durch Kabel transportiert, deren Querschnitt auf eine bestimmte Last ausgelegt ist. Von den heutigen Lasten konnte bei der ursprünglichen Verlegung noch nicht ausgegangen werden. Jetzt werden weitere Lasten hinzukommen. Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie hat sich in den Stadtteilen des Stadtbezirks Kalk und im Kalker Stadtbezirk ins- gesamt der Pro-Kopf-Stromverbrauch seit 1995 entwickelt? 2. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit das Stromnetz die zukünftig zu erwartenden Stromlasten zuverlässig übertragen kann? 3. Wie viele so genannte Wallboxen gibt es bereits in den Kalker Stadtteilen und wie ist die derzeitige und prognostizierte Entwicklung? 4. Kann sichergestellt werden, dass jede beantragte Wallbox genehmigt werden wird und wenn nein, wie wird dem abgeholfen? 5. Auf wessen Kosten würde die Verlegung und Installation einer stärkeren Stromlei- tung zum Beispiel zu einer Tiefgarage oder eines gesamten Stadtteils erfolgen? Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Dr. Tanja Groß Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0376/2021
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 25.02.2021
- Erstellt
- 25.02.2021 12:02