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V/0231/2011

Bebauungsplan Nr. 527 - Kenntnisnahme des Entwurfes zur Offenlegung

Vorlagen 07.04.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 19.05.2011, TOP 6.4

V-0231-2011-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

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Berichtsvorlage

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V-0231-2011-Anlage-1-Begruendung

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V-0231-2011-Anlage-3-Planverkleinerung

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V-0231-2011-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

2059 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0231/2011 
 
Textliche Festsetzungen  
zum Bebauungsplan Nr. 527:  
Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße  
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1 Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsnutzungen sind unzulässig (§ 1 (5) i. V. m. § 1 (9) 
BauNVO).  
Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsflächen von max. 250 qm Verkaufsfläche als 
untergeordneter Betriebsteil eines produzierendes, verarbeitenden oder handwerklich 
tätigen Gewerbebetriebes, wenn die vertriebenen Waren in einem unmittelbaren 
räumlichen oder betrieblichen Zusammenhang mit der auf dem Baugrundstück 
ausgeübten Produktion oder Dienstleistung stehen (§ 1 (5) i. V. m. § 1 (9) BauNVO).  
1.2 Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3) Nr. 2 BauNVO sind unzulässig (§ 1 (5) i.V.m. § 
1 (9) BauNVO).  
2. Hinweise 
2.1 Das Plangebiet ist erheblichen Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr ausgesetzt. 
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist der Nachweis des ausreichenden 
Immissionsschutzes durch Vorlage eines schalltechnischen Gutachtens zu erbringen.  
2.2 Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine 
Bodendenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Bei Bodeneingriffen in einer 
über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit 
archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden.  
Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt 
Münster (Tel. 0251/4926148) oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Bröderichweg 35, 
48159 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.  
2.3 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienststunden bei der Stadt Münster, im 
Kundenzentrum Planen – Bauen – Umwelt im Erdgeschoss des Stadthauses 3, 
Albersloher Weg 33, eingesehen werden.  
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1

Berichtsvorlage

2027 Zeichen

V/0231/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 527: Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße 
Kenntnisnahme des Entwurfes zur Offenlegung 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
19.05.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 527: Nienberge – Altenber-
ger Straße / Hägerstraße öffentlich auszulegen.  
Planungsanlass ist die künftige Nutzung auf dem Areal des ehemaligen Kfz- Betriebes mit Han-
del im Plangebiet vor dem Hintergrund wiederholter Anfragen zur Ansiedlung von großflächigen 
Einzelhandelseinrichtungen oder Spielstätten in diesem Bereich. Angesichts der Größe des Are-
als und seiner städtebaulichen Lage im Stadtteil ist seine künftige Entwicklung  für Nienberge von 
besonderer Bedeutung.  
Um sicherstellen zu können, dass die künftige Nutzung des Areals in Übereinstimmung mit einer 
geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgen wird, hat der Rat der Stadt Münster am 
11.02.2009 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Plangebiet gefasst 
(Vorlage Nr. V/1068/2008).  
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren 
als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 
4 BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 
Abs. 2 abgesehen.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Realisierung des Bebau-
ungsplanes keine Kosten entstehen. 
Die Offenlegung soll vor den Sommerferien erfolgen.  
 
i. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Textliche Festsetzungen 
3. Planverkleinerung 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0231/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 6140 / 6194 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.04.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

V-0231-2011-Anlage-1-Begruendung

16484 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0231/2011 
 
Begründung   
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 527:  
Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße  
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................1 
2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................1 
3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................1 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 1 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen.......................................... 2 
4. Räumliche und strukturelle Situation.....................................................................................................2 
5. Planungsziele und Inhalte der Planung.................................................................................................2 
5.1 Art der baulichen Nutzung.......................................................................................................... 2 
5.2 Maß der baulichen Nutzung ....................................................................................................... 3 
6. Verkehr ..................................................................................................................................................4 
7. Fläche für die Wasserwirtschaft ............................................................................................................4 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht .....................................................................................4 
8.1 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 4 
8.2 Altlasten / Altstandorte................................................................................................................ 4 
9. Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................................5 
10. Durchführungsmaßnahmen...................................................................................................................5 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen  
Planungsanlass ist die künftige Nutzung auf dem Areal des ehemaligen Kfz- Betriebes mit 
Handel im Plangebiet vor dem Hintergrund wiederholter Anfragen zur Ansiedlung von 
großflächigen Einzelhandelseinrichtungen oder Spielstätten in diesem Bereich. Angesichts der 
Größe des Areals und seiner städtebaulichen Lage im Stadtteil ist seine künftige Entwicklung 
für Nienberge von besonderer Bedeutung.  
Um sicherstellen zu können, dass die künftige Nutzung des Areals in Übereinstimmung mit 
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgen wird, hat der Rat am 11.02.2009 den 
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Plangebiet gefasst.  
2. Geltungsbereich  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil 
Nienberge, südwestlich begrenzt durch die Altenberger Straße (L 510), südlich und östlich 
durch Grundstücke an der Straße Am Baumberger Hof und nördlich durch eine Waldfläche 
südöstlich der Hägerstraße.  
Innerhalb des Plangebietes befinden sich die folgenden Flurstücke: 
Gemarkung Nienberge: Flur 20, Teil des Flurstücks 182, Flurstück 274.  
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch 
einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet.  
3. Planungsrechtliche Situation  
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche 
dar. Wohnnutzung ist das Langfristziel für eine bauliche Entwicklung und Nutzung der Fläche.  
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 5

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für  
Bebauungsplan Nr. 527 
Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße 
Die Festsetzung eines Mischgebietes im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 527 erfolgt vor dem 
Hintergrund des für die Fläche bestehenden Erbbaurechts und soll unerwünschte Nutzungen 
ausschließen. Mischgebiete dienen gem. § 6 (1) BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung 
von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Vor diesem Hintergrund sind 
die Inhalte des Bebauungsplans im Sinne des § 8 (2) Satz 1 Baugesetzbuch als aus den 
Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt anzusehen.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen  
Der Bereich ist planungsrechtlich gemäß § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen und entspricht in 
seiner vorhandenen Struktur einem Mischgebiet.  
Im Norden grenzt das Plangebiet an den Landschaftsplan „Nördliches Aatal und 
Vorbergshügel“. Der Landschaftsplan weist hier ein Landschaftsschutzgebiet aus. Die nördlich 
angrenzende Waldfläche sowie das Gewässer sind Bestandteil des Schutzgebietes und 
gleichzeitig Teil des Landschaftsplanes. Es handelt sich um den Wasserlauf Nienberger Bach 
(Hagelbach) und um einen namenlosen Seitengraben. Als Fläche für die Gewässerentwicklung 
und -unterhaltung ist im nördlichen Plangebiet ein 5,00 m breiter Streifen oberhalb der 
Böschungskante – als Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt – von jeglicher Nutzung 
freizuhalten.  
4. Räumliche und strukturelle Situation  
Ca. sieben Kilometer nordwestlich der Innenstadt Münsters liegt der Stadtteil Nienberge, an 
dessen nordöstlicher Grenze in unmittelbarer Nähe des Zentrums Nienberge sich das 
Plangebiet befindet.  
Der Stadtteil hat heute ca. 6.500 Einwohner. Die Lage im Nordwesten Münsters mit einer guten 
Erreichbarkeit der Innenstadt und der universitären Einrichtungen hat die kontinuierliche 
Entwicklung von einem dörflich geprägten Ort zu einem überwiegend dem Wohnen dienenden 
Stadtteil begünstigt.  
Das nähere Umfeld des Plangebietes ist im Norden und Osten hauptsächlich durch die freie 
Landschaft gekennzeichnet, in der die landwirtschaftliche Nutzung überwiegt. Unmittelbar am 
nördlichen Plangebietsrand grenzt eine kleine Waldfläche mit Bachlauf (Nienberger Bach) an. 
Die Ortsmitte mit dem Gräftenhof Mersmann bef indet sich südlich des Plangebietes. Östlich 
besteht eine Randbebauung als Arrondierung zur freien Landschaft und südwestlich befindet 
sich der Ortskern von Nienberge mit der Sebastiankirche und Versorgungseinrichtungen für den 
täglichen Bedarf. Das stadtteilorientierte Gewerbegebiet ist südwestlich der Altenberger Straße 
Richtung Altenberge angesiedelt. Eine größere Nutzungsvielfalt von gewerblich genutzten 
Bereichen und Wohngebäuden ist ein weiteres prägendes Element der direkt angrenzenden 
Bereiche.  
Das Gebiet wird von Gebäuden für die Wartung von Kraftfahrzeugen sowie von 
Ausstellungsflächen eines ehemaligen Kfz-Handels geprägt. Für das ca. 0,7 ha große 
Plangebiet wird zurzeit eine angemessene Nachfolgenutzung gesucht.  
5. Planungsziele und Inhalte der Planung  
5.1 Art der baulichen Nutzung  
Durch die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes wird, der bestehenden 
Nutzungsstruktur entsprechend, ein Mischgebiet festgesetzt.  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 5

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für  
Bebauungsplan Nr. 527 
Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße 
• Entwicklung des Wohnens und verträglicher gewerblicher Nutzungen  
Entsprechend den Zielsetzungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes soll die 
Entwicklung des Wohnens in diesem Bereich gefördert werden. Die zentrale Lage im Stadtteil 
und zu seinen Versorgungsangeboten prädestiniert den Bereich hierfür. Zugleich bieten sich die 
vorhandenen Baustrukturen für eine weitere gewerbliche Nutzung an. Die Festsetzung eines 
Mischgebietes stellt die Verträglichkeit einer möglichen gewerblichen Nutzung mit einer 
Wohnnutzung hinsichtlich des Lärmschutzes sicher.  
• Steuerung des Einzelhandels  
In Übereinstimmung mit dem vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept 2009 und dessen Leitlinien für die räumliche Entwicklung, soll sich die 
Einzelhandelsentwicklung vorrangig auf die Zentren der Stadt, hier auf das Zentrum Nienberge 
an der Sebastianstraße und die daran räumlich und funktional anknüpfenden Abschnitte der 
Altenberger Straße, konzentrieren. Konkurrenzstandorte außerhalb dieses räumlich 
abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiches, wie auf dem Grundstück des ehem. Kfz- 
Handels, würden dieser Zielsetzung zuwiderlaufen.  
Um die ausgeführten Ziele umzusetzen, wird durch textliche Festsetzung die Zulässigkeit von 
Einzelhandelsflächen und Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen. Die angestrebte Stärkung 
des zentralen Versorgungsbereichs des Stadtteilzentrums von Nienberge erfordert den 
Ausschluss der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet.  
Damit im Plangebiet zukünftigen Betrieben die Möglichkeit der Vermarktung ihrer eigenen 
Produkte in einem begrenzten Umfang gegeben wird bzw. erhalten bleibt, wird in den textlichen 
Festsetzungen dieses durch die sog. Handwerkerklausel berücksichtigt:  
„Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsflächen von max. 250 qm Verkaufsfläche als 
untergeordneter Betriebsteil eines produzierendes, verarbeitenden oder handwerklich tätigen 
Gewerbebetriebes, wenn die vertriebenen Waren in einem unmittelbaren räumlichen oder 
betrieblichen Zusammenhang mit der auf dem Baugrundstück ausgeübten Produktion oder 
Dienstleistung stehen (§ 1 (5) i. V. m. § 1 (9) BauNVO).“  
• Ausschluss von Vergnügungsstätten  
Die potenziellen Störungen, die durch die Nutzer von Spielstätten im engeren Umfeld des 
Stadtteilzentrums erzeugt werden können, sind geeignet, die beabsichtigte städtebauliche 
Entwicklung hier zu beeinträchtigen. Damit eine Niveauabsenkung – Trading-Down-Effekt – im 
Stadtteilzentrum sowie negative städtebauliche Auswirkungen auf die nahen Wohngebiete 
vermieden werden, soll eine Entwicklung zum Spielhallenstandort hier nicht erfolgen.  
Aus den genannten Gründen sollen Vergnügungsstätten für den engbegrenzten Bereich des 
Mischgebietes ausgeschlossen werden. Außerhalb dieses Bereiches sind Alternativstandorte 
im weitläufigen Gewerbegebiet im Bebauungsplan 306 „Nienberge – Gewerbegebiet und 
Sportzentrum Feldstiege“ grundsätzlich denkbar.  
Demgemäß wird festgesetzt, dass Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3) Nr. 2 BauNVO 
unzulässig sind (§ 1 (5) i.V.m. § 1 (9) BauNVO).  
5.2 Maß der baulichen Nutzung  
Zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung wird einerseits eine GRZ von 0,6 sowie 
großzügige Baugrenzen festgesetzt, was eine flexible Bebauung ermöglichen soll. 
Insbesondere wird ein ausreichender Abstand der Bebauung zur Altenberger Straße von 5,0 m 
bis 7,5 m und zur nördlichen Waldfläche von 21,0 m gewahrt. Der Bestandsschutz für die 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 5

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für  
Bebauungsplan Nr. 527 
Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße 
bestehenden Gebäude erlaubt auch weiterhin die Nutzung im Rahmen der Zulässigkeit dieses 
Bebauungsplans.  
6. Verkehr  
Das Plangebiet grenzt an den Knotenpunkt Altenberger Straße / Hägerstraße / Hülshoffstraße. 
Um verkehrliche Beeinträchtigungen im Kreuzungsbereich durch Anliegerverkehre zu 
vermeiden, wird ein Zu- und Abfahrtsverbot auf ca. 65 m Länge zur Altenberger Straße – bis 
zum Ende der Ortsdurchfahrt – festgesetzt.  
7. Fläche für die Wasserwirtschaft 
Im nördlichen Bereich des Plangebietes befinden sich der Wasserlauf Nienberger Bach 
(Hagelbach)  Nr. 328.8000.300 sowie der namenlose Seitengraben Nr. 328.8000.310. Als 
Fläche für die Gewässerentwicklung und –unterhaltung wird im Plangebiet ein 5 m breiter 
Streifen oberhalb der Böschungsoberkante von jeglicher Nutzung freigehalten und als Fläche 
für die Wasserwirtschaft festgesetzt.   
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  
Gegenüber der bisherigen Rechtslage des § 34 Baugesetzbuch werden durch die Aufstellung 
eines Bebauungsplanes keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Umwelt ermöglicht. 
Erhebliche nachteilige Umwelteinwirkungen sind nicht zu erwarten. Es sind somit keine 
Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere der Schutzgüter des § 1 (6) Nr. 7 
Baugesetzbuch durch den künftigen Bebauungsplan beeinträchtigt werden. Von einem 
Umweltbericht wird entsprechend § 13a Baugesetzbuch abgesehen.  
8.1 Immissionsschutz  
Das Plangebiet ist Lärmimmissionen insbesondere von der Altenberger Straße ausgesetzt, die 
gemäß den Angaben der Lärmminderungsplanung Tagwerte von 68 dB(A) und Nachtwerte von 
60 dB(A) erreichen. Die Verkehrsbelastung auf der Altenberger Straße stadtauswärts beträgt 
ca. 11.300 KFZ/24 h bis zur Kreuzung und ca. 9.300 KFZ/24 h im weiteren Verlauf. Die 
Belastung auf der Hägerstraße liegt bei ca. 4.700, die der Hülshoffstraße bei ca. 6.700 KFZ/24 
h. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist der Nachweis des ausreichenden 
Immissionsschutzes durch Vorlage eines schalltechnischen Gutachtens zu erbringen. Der 
Bebauungsplan enthält einen entsprechenden textlichen Hinweis (H 2.1).  
8.2 Altlasten / Altstandorte  
Im Plangebiet befindet sich ein ehemaliger Kfz- Handel mit angeschlossener Werkstatt sowie 
eine Tankstelle auf einem gemeinsamen Gewerbegrundstück. Auf dem Gewerbegrundstück 
befindet sich die Altlast-/ Verdachtsfläche 546 bzw. die schädliche Bodenveränderung 50003.  
Altlast-/ Verdachtsfläche 546  
Bereits 1989, wie auch bei weiteren Untersuchungen 2008, wurden im Bereich der 
Entwässerungsführung (Abscheider) der Kfz- Werkstatt / Tankstelle Verunreinigungen im 
Boden festgestellt. Eine Gefährdung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser ist derzeit nicht 
gegeben.  
Eine Kennzeichnung der Altlastenverdachtsfläche ist im Bebauungsplan enthalten.  
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 5

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für  
Bebauungsplan Nr. 527 
Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 5 
Schädliche Bodenveränderung 50003  
Untersuchungen im Bereich der Tankstelle haben 1993 Verunreinigungen des Bodens durch 
tankstellentypische Schadstoffe ergeben, die sich auch im Grundwasserschwankungsbereich 
(„Stauwasser“) zeigten. Eine mit Blick auf die Gewerbenutzung durchgeführte Sanierung der 
Bodenluft wurde 1994 abgeschlossen.  
Im Rahmen der Kampfmittelüberprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-
Lippe wurde eine Luftbildauswertung durchgeführt. Auf den vorhandenen Luftbildern ist eine 
Kriegsbeeinflussung (vereinzelte Bombardierung) zu erkennen. Spezifische Hinweise auf 
Bomberblindgänger-Einschlagsstellen liegen jedoch nicht vor. Zur Überprüfung des 
Baugrundstückes auf das Vorhandensein von Kampfmitteln wird eine systematische Absuche 
der zu bebauenden Grundfläche (diese nach bauseitigem Abtrag der Oberfläche bis zum 
gewachsenen Boden und / oder der ausgehobenen Baugruben) durch den 
Kampfmittelbeseitigungsdienst empfohlen.  
9. Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine 
Bodendenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetztes NW. Bei Bodeneingriffen in einer über 
Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische 
Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden.  
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG) ist die Entdeckung eines Bodendenkmals 
unverzüglich der Stadt Münster (Tel. 0251/492 6148) oder der LWL- Archäologie für Westfalen, 
Bröderichweg 35, 48159 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert 
zu erhalten. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
10. Durchführungsmaßnahmen  
Die Realisierung der Planung wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im bzw. am 
Plangebiet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen 
in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist nicht 
erforderlich.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 527: Nienberge – Altenberger Straße 
/ Hägerstraße.  
Münster,  
Der Oberbürgermeister  
I.V.  
Schultheiß  
Stadtdirektor

V-0231-2011-Anlage-3-Planverkleinerung

642 Zeichen

Nienberger Bach  ( 
)  Nr. 328.8000.300 
namenloser Seitengraben Nr. 328.8000.310 
Altlastenverdachtsfläche 546 und 
schädliche Bodenveränderung 50003 
MI 0,6 
Am Baumberger Hof 
28 
83 
29 
580 
333 
30 
185 
2
334 
274 
36 
182 
II 
II 
273 
32 
320 
I
30 
II 
34 
I
194 
514 
L 510  Altenberger Straße 
1,4 293 
Weg 
516 
528 
II 
29 
30 
400 
290 
W
eg 
283 
L 
529 
  Häger
straße 
513 
Radweg 
527 
526 
510 
I
I
538 
28 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0231/2011 
Bebauungsplan Nr. 527 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße 
Planverkleinerung Maßstab 1:1000 
ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (2)

05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.05.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Bebauungsplan Nr. 527 (amtlicher Umring) amtlich
  • Altenberger Straße 1
  • Hägerstraße 1
  • Sebastianstraße
  • Hülshoffstraße
  • Bröderichweg 35
  • Albersloher Weg 33
  • Am Baumberger Hof 28
  • Feldstiege

Bebauungsplan Nr. 527

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0231/2011
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37