AN/0872/2020
Erwerb von landeseigenen Grundstücken im Otto- und Langen-Quartier durch die Stadt Köln
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SPD Anfrage nach § 4
2747 Zeichen
An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.07.2020 AN/0872/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 13.07.2020 Erwerb von landeseigenen Grundstücken im Otto- und Langen-Quartier durch die Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Börschel betr. „Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Sicherung des NRW.URBAN Geländes in Köln-Mülheim?“ geantwortet. Darin wird u.a. ausgeführt, dass der von der Stadt Köln favorisierte Direktver- kauf eingehend mit der Stadt Köln erörtert wurde, aber nach mehrfacher juristi- scher Beratung verworfen werden musste, da ein Direktverkauf gegen EU- Beihilferecht verstoßen könnte. Um im weiteren Verfahren die Interessen der Stadt Köln zu berücksichtigen, werde die Durchführung eines europaweiten Wettbewerbsverfahrens Umsetzung finden. Ebenso habe das Land Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit der Stadt Köln die NRW.URBAN Ende April dieses Jahres beauftragt, ein Verkaufsverfahren zu initiieren, das die städtebaulichen Ziele der Stadt Köln berücksichtigt. Nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sollen mit den geeigneten Investoren-Architekten-Teams Verhandlungen bzgl. der städtebaulichen Entwürfe, des Nutzungskonzeptes und des Kaufpreises geführt werden. Die SPD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen: - 2 - 1. Wie bewertet die Verwaltung die beihilfenrechtliche Einschätzung der Lan- desregierung? 2. Wieso hat sich die Oberbürgermeisterin bzw. die Stadt Köln trotz gegentei- liger Beschlusslage des Rates der Stadt Köln mit der Landesregierung da- hingehend abgestimmt, dass ein wettbewerbliches Verkaufsverfahren ein- geleitet werden soll? 3. Welche Möglichkeiten der Mitwirkung hat sich die Verwaltung im Gegenzug ihrer dahingehenden Abstimmung mit der Landesregierung für ein wett- bewerbliches Verkaufsverfahren rechtswirksam zusichern lassen, dass die städtebaulichen Ziele der Stadt Köln beachtet werden? Dies betrifft insbe- sondere die ganzheitliche Entwicklung des Otto- und Langen-Quartiers in einem gemeinwohlorientierten Mix aus bezahlbarem Wohnen sowie sozia- len, kulturellen und gewerblichen Nutzungen. 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den privaten Grundstückseigen- tümern im Otto- und Langen Quartier? Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0872/2020
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 03.07.2020
- Erstellt
- 02.07.2020 15:50