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AN/0872/2020

Erwerb von landeseigenen Grundstücken im Otto- und Langen-Quartier durch die Stadt Köln

SPD Anfrage nach § 4 03.07.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.07.2020, TOP 3.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2747 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Hauptausschusses 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.07.2020 
 
AN/0872/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 13.07.2020 
 
Erwerb von landeseigenen Grundstücken im Otto- und Langen-Quartier durch die 
Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat auf eine Kleine Anfrage des 
Abgeordneten Börschel betr. „Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung 
zur Sicherung des NRW.URBAN Geländes in Köln-Mülheim?“ geantwortet.  
 
Darin wird u.a. ausgeführt, dass der von der Stadt Köln favorisierte Direktver-
kauf eingehend mit der Stadt Köln erörtert wurde, aber nach mehrfacher juristi-
scher Beratung verworfen werden musste, da ein Direktverkauf gegen EU-
Beihilferecht verstoßen könnte. Um im weiteren Verfahren die Interessen der 
Stadt Köln zu berücksichtigen, werde die Durchführung eines europaweiten 
Wettbewerbsverfahrens Umsetzung finden. 
 
Ebenso habe das Land Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit der Stadt Köln 
die NRW.URBAN Ende April dieses Jahres beauftragt, ein Verkaufsverfahren 
zu initiieren, das die städtebaulichen Ziele der Stadt Köln berücksichtigt. 
Nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sollen mit den 
geeigneten Investoren-Architekten-Teams Verhandlungen bzgl. der 
städtebaulichen Entwürfe, des Nutzungskonzeptes und des Kaufpreises 
geführt werden. 
 
Die SPD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

- 2 - 
 
1. Wie bewertet die Verwaltung die beihilfenrechtliche Einschätzung der Lan-
desregierung? 
2. Wieso hat sich die Oberbürgermeisterin bzw. die Stadt Köln trotz gegentei-
liger Beschlusslage des Rates der Stadt Köln mit der Landesregierung da-
hingehend abgestimmt, dass ein wettbewerbliches Verkaufsverfahren ein-
geleitet werden soll?  
3. Welche Möglichkeiten der Mitwirkung hat sich die Verwaltung im Gegenzug 
ihrer dahingehenden Abstimmung mit der Landesregierung für ein wett-
bewerbliches Verkaufsverfahren rechtswirksam zusichern lassen, dass die 
städtebaulichen Ziele der Stadt Köln beachtet werden? Dies betrifft insbe-
sondere die ganzheitliche Entwicklung des Otto- und Langen-Quartiers in 
einem gemeinwohlorientierten Mix aus bezahlbarem Wohnen sowie sozia-
len, kulturellen und gewerblichen Nutzungen. 
4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den privaten Grundstückseigen-
tümern im Otto- und Langen Quartier? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Rafael Struwe 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

13.07.2020 Hauptausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0872/2020
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
03.07.2020
Erstellt
02.07.2020 15:50