3369/2021
Verlängerung der institutionellen Förderung raum13 gGmbH und Sommerblut e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
8886 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle /VII Vorlagen-Nummer 3369/2021 Freigabedatum 15.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung der institutionellen Förderung raum13 gGmbH und Sommerblut e.V. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022- die Fortführung der Institutionellen Förderung für die nachfolgenden Kulturbetriebe im Haushaltsjahr 2022 wie folgt: - raum 13 gGmbH 75.000 Euro - Sommerblut e.V. 50.000 Euro Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2022: 125.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Raum 13 gGmbH Als Akteur im Schnittfeld zwischen Kunst und Stadtgesellschaft arbeitet raum13 an der Produktion von Räumen als Begegnungsräume, die nicht nur Schichten der Vergangenheit zum Vorschein brin- gen, sondern auch eine ebenfalls vielschichtige Stadt-Utopie skizzenhaft gestalten. Die bisherige Förderung ermöglichte der raum 13 gGmbH die Erschließung eines neuen Kulturortes im rechtsrhei- nischen Mülheim. Raum 13 hat dort mit der Schaffung des Deutzer Zentralwerks der schönen Künste nicht nur einen neuen Spielort für Künstler*innen aller Sparten geschaffen, sondern durch die Kunst eine Vision für das Otto-&-Langen-Quartier entwickelt. Diese Vision war es, die das Areal im Sommer 2021 einer Investoren gesteuerten Entwicklung entzogen und eine alternative Entwicklung erst denk- bar gemacht hat. In dem im September 2021 eingereichten Konzeptionspapier für eine Verlängerung des 2021 auslau- fenden Betriebskostenzuschusses skizziert die raum 13 gGmbH die geplante Weiterentwicklung des Standortes. Die Raum 13 gGmbH plant – laut diesem Konzept – die bis hierhin etablierten Strukturen und Netzwerke der künstlerischen Arbeit, zur partizipativen Kulturarbeit und Quartiersentwicklung von raum13 weiter auszubauen und die Vernetzung im Quartier, des Stadtteils, der Stadt sowie überregi- onal und international weiter voranzutreiben. 3 Im Mülheimer Süden und im Stadtteil Mülheim insgesamt bedeute dies konkret, auch Menschen aus materiell schwachen Milieus, die aktuell geringe(re) Chancen auf kulturelle Teilhabe haben, von den Möglichkeiten kultureller Stadtentwicklung profitieren zu lassen. Hierzu soll das Quartier durch Per- formances, Konzerte, Ausstellungen sowie theatrale Stadtführungen und Erkundungstouren bespielt werden. Als Ziel benennt das Konzept, mit Mitteln von Kunst und Kultur eine Entwicklungsperspektive für das Quartier und seine Bewohner*innen zu skizzieren. Die Kulturverwaltung empfiehlt die weitere institutionelle Förderung des Standortes, da sowohl die bisher geleistete Arbeit als auch die für die Zukunft skizzierte Perspektive Förderschwerpunkte des Bereichs Kulturelle Teilhabe umsetzt. Hierzu gehört unter anderem die Schaffung kultureller Angebo- te in Stadtteilen, welche bisher kulturell nicht gut erschlossen sind. Besonders positiv gesehen wird hier die geplante Vertiefung der Vernetzung mit dem lokalen Umfeld, hier im Besonderen der Stegerwald-Siedlung, aber auch dem gesamten Mülheimer Süden. Die Raum 13 will hier sowohl zum Anlaufpunkt für Bürger*innen der unmittelbaren Umgebung werden, aber auch mit ihren geplanten Aktivitäten aktiv in den Stadtteil wirken. Die Raum 13 gGmbH macht für 2022 einen Gesamtfinanzbedarf von 197.000 Euro geltend. Dieser entsteht laut Wirtschaftsplan vor allem durch folgende Kostenpositionen: 110.500 Euro für Personal- und Honorarkosten, Strukturkosten in Höhe von 60.500 Euro sowie Veranstaltungskosten in Höhe von 26.000 Euro. Es werden weitere öffentliche Förderungen und Drittmittel in Höhe von 85.000 Euro sowie Einnahmen in Höhe von 37.000 Euro eingeplant. Der Finanzbedarf wurde förderrechtlich ge- prüft und wird von der Kulturverwaltung als nachvollziehbar und realistisch bewertet, weshalb eine städtische Bezuschussung in der bisherigen Höhe von maximal 75.000 Euro befürwortet werden kann. Sommerblut Kulturfestival e.V. Sommerblut verbindet als inklusives Kulturfestival der Stadt Köln unterschiedliche gesellschaftliche, soziale und politische Standpunkte und Identitäten miteinander. Der hier geprägte Inklusionsbegriff ist bewusst weit gefasst und umfasst körperliche und kognitive Merkmale, Lebensformen, Wertesyste- me, Traditionen, Glaubensrichtungen. Das Festival ermöglicht so einen Perspektivwechsel, in Rich- tung einer grenzüberschreitenden, mutigen Kunst und Kultur. Die bisherige Förderung ermöglichte es dem Sommerblut Festival e.V. die oben beschriebene Ausrichtung zu schärfen. Sommerblut hat es geschafft mit seinem Programm der Kölner Stadtgesellschaft neue Kunstformen und Möglichkeiten der Darstellung zu eröffnen. Ebenso hat das Festival wichtige Impulse in die Szene hinsichtlich der Diversität der Künstler*innen gegeben und gleichsam das Thema Barrierefreiheit für Rezipient*innen mehr in den Fokus gerückt. In dem im September 2021 eingereichten Konzeptionspapier für eine Weiterbewilligung eines Be- triebskostenzuschusses skizziert das Sommerblut Kulturfestival e.V. die Weiterentwicklung digitaler Formate und eine damit verbundene Erhöhung der Reichweite sowie von Zugängen. Überdies sollen die Kernkompetenzen des Festivals hinsichtlich der Diversität des Programms sowie der kontinuierli- chen Erhöhung der Zugänglichkeit des Gezeigten weiter ausgebaut werden. Ein drittes Ziel ist die Steigerung der Nachhaltigkeit hinsichtlich der Eigenproduktion. Hierzu zählen die Erhöhung der Zahl von Gastspielen sowie eine Überführung der Produktion in das Programm in Köln ansässiger Spiel- stätten. Die Kulturverwaltung empfiehlt die weitere institutionelle Förderung des Standortes, da sowohl die bisher geleistete Arbeit als auch die für die Zukunft skizzierte Perspektive Förderschwerpunkte des Bereichs Kulturelle Teilhabe umsetzt. Hierzu zählen die Erreichung von mehr sensorischer Barriere- freiheit, räumlicher Teilhabe sowie die Verbesserung der Ansprache von Kulturnutzer*innen. Sommerblut Festival e.V. macht für 2022 einen Gesamtfinanzbedarf von 538.892,39 Euro geltend. Dieser entsteht laut Wirtschaftsplan vor allem durch folgende Kostenpositionen: 23.500 Euro Perso- nalkosten für die Strukturelle Umsetzung des Festivals, 19.584 Euro Mietkosten für Büroräume sowie 6.952 Euro Bürobedarf und Mietnebenkosten. 488.892,39 Euro fallen auf die Umsetzung der Som- merblut-Projekte. Es werden weitere öffentliche Förderungen und Drittmittel in Höhe von 448.297,89 Euro eingeplant sowie 40.594,50 Euro durch Einnahmen, Spenden und Mitgliedsbeiträge. Der Fi- nanzbedarf wurde förderrechtlich geprüft und wird von der Kulturverwaltung als nachvollziehbar und realistisch bewertet, weshalb eine städtische Bezuschussung in der bisherigen Höhe von maximal 4 50.000 Euro befürwortet werden kann. Ausblick auf 2023ff Alle institutionellen Förderungen im Förderbereich kulturelle Teilhabe ab 2023 sollen gemäß dem beschlossenen Förderkonzept Kulturelle Teilhabe mit Votierung durch den Fachbeirat Kulturelle Teil- habe und Vergabe durch die Kulturverwaltung für vier Jahre ausgeschrieben werden. Auf dieser Ba- sis erfolgt in 2022 zur Vergabe der institutionellen Förderungen ab 2023 eine entsprechende Be- schlussvorlage. Finanzierung: Die Verwaltung hat den Betrag in Höhe von insgesamt 125.000 Euro im Haushaltsplanentwurf 2022 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berück- sichtigt. Bewirtschaftungsverfügung: Die Vorlage folgt dem Förderkonzept Kulturelle Teilhabe und generell dem kulturfachlichen Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Mit dem angestrebten Beschluss sollen die vorgeschlagenen Zuschussnehmenden substanziell in die Lage versetzt werden, die in der Begründung beschriebenen Entwicklungen zu erreichen. Dies dient der Stärkung der Fördermittel- nehmenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kulturszene.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3369/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.10.2021
- Erstellt
- 22.09.2021 09:40