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V/0338/2014

Besetzung der Gremien der EUREGIO e. V.

Vorlagen 27.05.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.06.2014, TOP 8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4319 Zeichen

V/0338/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung der Gremien der EUREGIO e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.06.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
In die Gremien der EUREGIO e. V. werden entsandt: 
 
1.  Mitgliederversammlung 
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 
Mitglieder  Stellvertretungen 
   
1.  1.  
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
5.  5.  
6.  6.  
7.  7.  
8.  8.  
von der Verwaltung (ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
9. Jürgen Kupferschmidt 9. Dezernent Rainer Uetz 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0338/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0338/2014 
2.  EUREGIO-Rat  
 - Vertretung der Stadt Münster - 
 
 
Mitglieder Stellvertretungen 
   
1.  1.   
2.  2.  
3.  3.  
4.  4.  
von der Verwaltung (ein/e vom Oberbürgermeister vorgeschlagene/r Bedienstete/r): 
5. Jürgen Kupferschmidt 5. Christiane Lösel 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Mitgliederversammlung 
 
Die Anzahl der von den Mitgliedskörperschaften zu entsendenden Vertreter/innen richtet sich 
nach Artikel 6 Abs. 2 der Satzung der EUREGIO e. V. Die Stadt Münster als Mitgliedskörpe r-
schaft mit über 250.000 Einwohnern ist daher mit 9 Vertretern/innen in der Mitgliederversamm-
lung vertreten. 
 
2. EUREGIO-Rat 
 
Die Anzahl der Sitze für die Kreise und kreisfreien Städte im EUREGIO -Rat bestimmt sich auf-
grund ihrer Einwohnerzahlen im Verhältnis zur Anzahl der insgesamt zur Verfügung stehenden 
Sitze auf deutscher Seite. 
 
Mit Schreiben vom 12.05.2014 teilt die EUREGIO e. V. mit, dass von der Stadt Münster 5 Ve r-
treter in den EUREGIO-Rat entsendet werden. 
 
Gemäß Artikel 10 Abs. 5 der Satzung der EUREGIO e.V. entspricht die Wahlzeit der Mitglieder 
des EUREGIO-Rates der Wahlzeit der EUREGIO-Mitgliedskörperschaften. 
 
Die EUREGIO bittet darum, die Vertreterinnen und Vertreter möglichst zeitnah nach der Ko m-
munalwahl zu benen nen, da voraussichtlich noch vor den Sommerferien eine Sitzung stattfi n-
det. Daher ist eine Besetzung in der konstituierenden Sitzung des Rates am 12.06.2014 erfo r-
derlich. 
 
Zu 1. und 2. 
 
Nach Artikel 6 Abs. 3 der Satzung bestimmt sich die Entsendung der Vertreter nach dem jewe i-
ligen Kommunalrecht der Mitgliedskörperschaften. Entsprechend findet § 113 in Verbindung mit 
§ 50 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Anwen-
dung.  
 
Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, so ist der einstimmige 
Beschluss des Rates über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheit-
licher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Ve r-

- 3 - 
V/0338/2014 
hältniswahl (Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer) statt. Es wird in einem Wahlgang abg e-
stimmt. 
 
Bisher wurden von der Verwaltung in die Mitgliederversammlung entsandt: 
 
Mitglied Jürgen Kupferschmidt 
Stellvertreter Dezernent Rainer Uetz 
 
 
Bisher wurden von der Verwaltung in den EUREGIO-Rat entsandt: 
 
Mitglied Stadtdirektor Hartwig Schultheiß 
Stellvertreter Jürgen Kupferschmidt 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung 
zu achten. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 
2011-2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritä-
tische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder 
die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und B eiräten sowie 
bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem 
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der G e-
setze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

12.06.2014 Rat
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0338/2014
Typ
Vorlagen
Datum
27.05.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37