AN/0682/2023
Kein Interim des Gymnasiums Rondorf am Standort Eygelshovener Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (SPD BV2)
3290 Zeichen
SPD-Fraktion - BV2 Rodenkirchen Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0682/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Kein Interim des Gymnasiums Rondorf am Standort Eygelshovener Straße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.05.2023 zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet den Stadtrat der Stadt Köln kein Interim des Gymnasiums Rondorf an der Eygelshovener Straße zu errichten. Stattdessen sollen andere geeignete Standorte für Gymnasialplätze geprüft werden. Begründung: Seitens der Stadt Köln wird ein vorgezogener Beginn des Gymnasiums Rondorf am Standort Eygelshovener Straße als Interim geplant. Der bisher vorgesehene Interimsstandort ist aus vielfältigen Aspekten gänzlich ungeeignet. So befinden sich aktuell bereits mit der Gesamtschule Rodenkirchen, der Offenen- Schule Köln (OSK), der EMMAnuel-Grundschule sowie den Ausbildungseinrichtungen der Diakonie Michaelshoven tausende Schüler*innen im Sürther Feld. Dadurch bestehen - 2 - aktuell bereits erhebliche Verkehrs- und Sicherheitsprobleme. Für das Sürther Feld besteht immer noch kein Verkehrskonzept, sodass z. B. Problematiken wie der sichere Schülerverkehr über die Sürther Feldallee noch ungelöst sind. Des Weiteren beeinträchtigt das Interim die Einrichtung des schon lange beschlossenen Nahversorgungszentrums in Michaelshoven. Zudem würde ein Interim erhebliche Einschränkungen für die Gesamtschule Rodenkirchen bedeuten. So sind bereits jetzt die Fachräume und Turnhallenkapazitäten nicht ausreichend. Mit dem Gymnasium Rondorf als weiteren Nutzer wäre eine Beeinträchtigung der fachlichen Schullaufbahn aller Schüler*innen zu erwarten. Das Elternwahlverhalten kann dazu führen, dass sich die Heterogenität der Schulformempfehlungen in der Gesamtschule dramatisch verschlechtert. Die bislang bekannten Anmeldezahlen (nur sehr wenige Ablehnungen) am Gymnasium Rodenkirchen lassen zudem nicht erwarten, dass eine hohe Nachfrage nach weiteren Gymnasialplätzen im Stadtteil Rodenkirchen überhaupt besteht. Das Gymnasium Rodenkirchen verfügt außerdem über Expansionsfläche auf dem Campusgelände Ringelnatzstraße (ehem. Hauptschule). Der nicht gedeckte Bedarf an Gymnasialplätzen liegt im Kölner Westen und Norden. Somit ist zu erwarten, dass das Interim des Gymnasiums Rondorf nicht mit Schüler*innen aus dem Einzugsbereich Rondorf (für diese ist das Gymnasium Rodenkirchen näher), sondern aus sehr viel weiter entfernt liegenden Stadtteilen belegt würde. Dieser Sachlage entspricht der Schulkonferenzbeschluss der Gesamtschule Rodenkirchen vom März 2023. Dieser lehnt das Interim an diesem Standort entschieden ab und empfiehlt hingegen die Errichtung einer Gesamtschule in Rondorf. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
Sachstandsbericht BV
1938 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer AN/0682/2023 Stand: 15.06.2023 Sachstandsbericht Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.06.2023 8.2.2 Kein Interim des Gymnasiums Rondorf am Standort Eygelshovener Straße, Antrag der SPD-Fraktion AN/0682/2023 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hatte in der letzten Sitzung, das Amt für Schulentwicklung zu diesem Antrag um eine Stellungnahme gebeten. Ebenfalls wurde das Stadtplanungsamt von der Bezirksvertretung Rodenkirchen um Stellung- nahme zum Sachstand des Vollversorgers gebeten. Der Antrag wurde bis zur nächsten Sitzung mit der Maßgabe vertagt, dass Herr Beigeordneter Voigtsberger zur nächsten Sitzung das Thema aus Sicht der Schulentwicklung und die Stadtplanung ebenfalls ihre Planungen zum Vollversorger gemeinsam abgestimmt vorstellen. Mittlerweile liegt auch unter TOP 9.2.1 die Vorlage 0767/2023 zum Thema „Schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50996 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2024/25“ vor. Die Tagesordnungspunkte Top 8.1.2, Top 8.2.2 und TOP 9.2.1 werden gemeinsam behandelt. An der Sitzung nimmt Herr Pfeuffer, Leiter der Stabsstelle für Schulentwicklung, teil und beantwortet die Fragen der Politik. Ausführungen sind unter TOP 9.2.1 zu entnehmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet den Stadtrat der Stadt Köln kein Interim des Gymnasiums Rondorf an der Eygelshovener Straße zu errichten. Stattdessen sollen andere geeignete Standorte für Gymnasialplätze geprüft werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit Stimmen der CDU-Fraktion (5) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (6) und der FDP-Fraktion (2) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (3) ab- gelehnt. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (7)
- Eygelshovener Straße
- Industriestraße 161
- Sürther Feldallee
- Ringelnatzstraße
- Sürther Straße 191
- Michaelshoven
- Straße 19
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0682/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 23.04.2023
- Erstellt
- 23.04.2023 10:32