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AN/0682/2023

Kein Interim des Gymnasiums Rondorf am Standort Eygelshovener Straße

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 23.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 05.06.2023, TOP 8.2.2

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

3290 Zeichen

SPD-Fraktion - BV2 Rodenkirchen 
Rathaus Rodenkirchen  
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221 -221-92303 
Email: spd -bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0682/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
 
Kein Interim des Gymnasiums Rondorf am Standort Eygelshovener Straße 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.05.2023 zu setzen: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet den Stadtrat der Stadt Köln kein Interim des 
Gymnasiums Rondorf an der Eygelshovener Straße zu errichten. Stattdessen sollen 
andere geeignete Standorte für Gymnasialplätze geprüft werden. 
Begründung: 
Seitens der Stadt Köln wird ein vorgezogener Beginn des Gymnasiums Rondorf am 
Standort Eygelshovener Straße als Interim geplant. Der bisher vorgesehene 
Interimsstandort ist aus vielfältigen Aspekten gänzlich ungeeignet.  
So befinden sich aktuell bereits mit der Gesamtschule Rodenkirchen, der Offenen- Schule 
Köln (OSK), der EMMAnuel-Grundschule sowie den Ausbildungseinrichtungen der 
Diakonie Michaelshoven tausende Schüler*innen im Sürther Feld. Dadurch bestehen

- 2 - 
aktuell bereits erhebliche Verkehrs- und Sicherheitsprobleme. Für das Sürther Feld besteht 
immer noch kein Verkehrskonzept, sodass z. B. Problematiken wie der sichere 
Schülerverkehr über die Sürther Feldallee noch ungelöst sind. Des Weiteren beeinträchtigt 
das Interim die Einrichtung des schon lange beschlossenen Nahversorgungszentrums in 
Michaelshoven. 
Zudem würde ein Interim erhebliche Einschränkungen für die Gesamtschule Rodenkirchen 
bedeuten. So sind bereits jetzt die Fachräume und Turnhallenkapazitäten nicht 
ausreichend. Mit dem Gymnasium Rondorf als weiteren Nutzer wäre eine Beeinträchtigung 
der fachlichen Schullaufbahn aller Schüler*innen zu erwarten. Das Elternwahlverhalten 
kann dazu führen, dass sich die Heterogenität der Schulformempfehlungen in der 
Gesamtschule dramatisch verschlechtert. Die bislang bekannten Anmeldezahlen (nur sehr 
wenige Ablehnungen) am Gymnasium Rodenkirchen lassen zudem nicht erwarten, dass 
eine hohe Nachfrage nach weiteren Gymnasialplätzen im Stadtteil Rodenkirchen überhaupt 
besteht. Das Gymnasium Rodenkirchen verfügt außerdem über Expansionsfläche auf dem 
Campusgelände Ringelnatzstraße (ehem. Hauptschule). Der nicht gedeckte Bedarf an 
Gymnasialplätzen liegt im Kölner Westen und Norden. Somit ist zu erwarten, dass das 
Interim des Gymnasiums Rondorf nicht mit Schüler*innen aus dem Einzugsbereich Rondorf 
(für diese ist das Gymnasium Rodenkirchen näher), sondern aus sehr viel weiter entfernt 
liegenden Stadtteilen belegt würde.  
Dieser Sachlage entspricht der Schulkonferenzbeschluss der Gesamtschule Rodenkirchen 
vom März 2023. Dieser lehnt das Interim an diesem Standort entschieden ab und empfiehlt 
hingegen die Errichtung einer Gesamtschule in Rondorf.  
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland

Sachstandsbericht BV

1938 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0682/2023
Stand: 15.06.2023 
Sachstandsbericht  
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.06.2023 
 
8.2.2 Kein Interim des Gymnasiums Rondorf am Standort Eygelshovener Straße,  
Antrag der SPD-Fraktion 
AN/0682/2023 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hatte in der letzten Sitzung, das Amt für  
Schulentwicklung zu diesem Antrag um eine Stellungnahme gebeten. 
Ebenfalls wurde das Stadtplanungsamt von der Bezirksvertretung Rodenkirchen um Stellung-
nahme zum Sachstand des Vollversorgers gebeten. 
Der Antrag wurde bis zur nächsten Sitzung mit der Maßgabe vertagt, dass Herr  
Beigeordneter Voigtsberger zur nächsten Sitzung das Thema aus Sicht der Schulentwicklung 
und die Stadtplanung ebenfalls ihre Planungen zum Vollversorger gemeinsam abgestimmt 
vorstellen.  
 
Mittlerweile liegt auch unter TOP 9.2.1 die Vorlage 0767/2023 zum Thema „Schulrechtliche 
Errichtung eines neuen Gymnasiums im Stadtbezirk Rodenkirchen mit Start im 
Interimsgebäude Sürther Straße 191 / Eygelshovener Straße, 50996 Köln-Rodenkirchen 
gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zum Schuljahr 2024/25“ vor.  
Die Tagesordnungspunkte Top 8.1.2, Top 8.2.2 und TOP 9.2.1 werden gemeinsam behandelt. 
An der Sitzung nimmt Herr Pfeuffer, Leiter der Stabsstelle für Schulentwicklung, teil und 
beantwortet die Fragen der Politik. Ausführungen sind unter TOP 9.2.1 zu entnehmen. 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet den Stadtrat der Stadt Köln kein Interim des Gymnasiums Rondorf 
an der Eygelshovener Straße zu errichten. Stattdessen sollen andere geeignete Standorte für 
Gymnasialplätze geprüft werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit Stimmen der CDU-Fraktion (5) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen (6) und der FDP-Fraktion (2) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (3) ab-
gelehnt.

2

Beratungsverlauf (1)

05.06.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Eygelshovener Straße
  • Industriestraße 161
  • Sürther Feldallee
  • Ringelnatzstraße
  • Sürther Straße 191
  • Michaelshoven
  • Straße 19

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Details

Aktenzeichen
AN/0682/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
23.04.2023
Erstellt
23.04.2023 10:32