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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion (Session-Nr. AN/1919/2023) betreffend Umsetzung Stellplatznutzung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3700/2023 vom 17.11.2023

Stand: Am 23.01.2024 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 17.11.2023 3700/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion (Session-Nr. AN/1919/2023) betreffend Umsetzung Stellplatznutzung Die SPD-Fraktion hat zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.11.2023 eine Anfrage ge- stellt. Frage 1: Ist die seinerzeit angekündigte Fachanwendungssoftware mittlerweile in Betrieb? Antwort der Verwaltung: Im November 2022 erfolgte der aktive Start einer neuen Fachanwendungssoftware zur Durch- führung der Bauantragsbearbeitung. Die von der SPD-Fraktion als Zielhintergrund grundsätz- lich angefragte Auswertungsschlüsselung ist in dieser Software noch nicht möglich. Dafür müsste ein Kennzahlensystem darin implementiert werden, was noch nicht geschehen ist. Nach der ressourcenbedingten Priorität kann erst nur weiter an der Anwendungserweiterung der Software gearbeitet werden, um sämtliche Antrags- und Verwaltungsverfahren des Bau- aufsichtsamtes dort digital führen zu können. Daher kann noch kein Zeitpunkt für die Program- mierung des o.g. Kennzahlensystems für die Stellplatzanzahlfrage genannt werden. Frage 2: Welcher Stellplatzschlüssel kam für die in den Jahren 2021 und 2022 genehmigten Bauvorha- ben zur Anwendung? Antwort der Verwaltung: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da (siehe Antwort zu Frage 1) die neue Fachan- wendungssoftware noch nicht auf so etwas programmiert ist und die bisherige (alte) Fachver- fahrenssoftware solch eine Auswertungsprogrammierung erst gar nicht ermöglicht. Frage 3: Greift die durch die neue Stellplatzsatzung erhoffte Reduzierung von Kfz-Stellplätzen in Bau- vorhaben? Antwort der Verwaltung: Durch die Stellplatzsatzung sind die zuvor anzusetzenden Stellplatzrichtzahlen für einige Be- 2 reiche des Stadtgebietes von Köln gesenkt worden. In diesen Bereichen wird dementspre- chend der Bedarf notwendiger Stellplätze im jeweiligen Bauantragsverfahren reduziert festge- legt. Insofern kann die Frage 3 mit „ja“ beantwortet werden. gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2024

    Verkehrsausschuss

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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