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3700/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion (Session-Nr. AN/1919/2023) betreffend Umsetzung Stellplatznutzung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.11.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2192 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 17.11.2023 
 3700/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion (Session-Nr. AN/1919/2023) 
betreffend Umsetzung Stellplatznutzung 
Die SPD-Fraktion hat zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.11.2023 eine Anfrage ge-
stellt. 
 
Frage 1: 
 
Ist die seinerzeit angekündigte Fachanwendungssoftware mittlerweile in Betrieb? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im November 2022 erfolgte der aktive Start einer neuen Fachanwendungssoftware zur Durch-
führung der Bauantragsbearbeitung. Die von der SPD-Fraktion als Zielhintergrund grundsätz-
lich angefragte Auswertungsschlüsselung ist in dieser Software noch nicht möglich. Dafür 
müsste ein Kennzahlensystem darin implementiert werden, was noch nicht geschehen ist. 
 
Nach der ressourcenbedingten Priorität kann erst nur weiter an der Anwendungserweiterung 
der Software gearbeitet werden, um sämtliche Antrags- und Verwaltungsverfahren des Bau-
aufsichtsamtes dort digital führen zu können. Daher kann noch kein Zeitpunkt für die Program-
mierung des o.g. Kennzahlensystems für die Stellplatzanzahlfrage genannt werden. 
 
Frage 2: 
 
Welcher Stellplatzschlüssel kam für die in den Jahren 2021 und 2022 genehmigten Bauvorha-
ben zur Anwendung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da (siehe Antwort zu Frage 1) die neue Fachan-
wendungssoftware noch nicht auf so etwas programmiert ist und die bisherige (alte) Fachver-
fahrenssoftware solch eine Auswertungsprogrammierung erst gar nicht ermöglicht. 
 
Frage 3: 
 
Greift die durch die neue Stellplatzsatzung erhoffte Reduzierung von Kfz-Stellplätzen in Bau-
vorhaben? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Durch die Stellplatzsatzung sind die zuvor anzusetzenden Stellplatzrichtzahlen für einige Be-

2 
 
reiche des Stadtgebietes von Köln gesenkt worden. In diesen Bereichen wird dementspre-
chend der Bedarf notwendiger Stellplätze im jeweiligen Bauantragsverfahren reduziert festge-
legt. Insofern kann die Frage 3 mit „ja“ beantwortet werden. 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

23.01.2024 Verkehrsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3700/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.11.2023
Erstellt
10.11.2023 11:22