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3425/2025

Errichtung einer inklusiven Wohnanlage Escher Str. 31

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 01.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.12.2025, TOP 10.2.7

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3855 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 3425/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.12.2025 
 
Errichtung einer inklusiven Wohnanlage Escher Str. 31 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 02.09.2025 hat Frau Bezirksvertreterin 
Everz in TOP 10.2.7 eine mündliche Anfrage gestellt. Sie nimmt Bezug auf eine Mitteilung der 
Verwaltung, welche unter der Vorlagen-Nr. 2231/2025 zum o. g. Grundstück erfolgt war. 
 
Frage: 
 
Wer ist der Bauherr / Träger? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Angaben zu Antragstellenden von baurechtlichen Vorhabenanträgen unterliegen dem Da-
tenschutz und werden daher nicht genannt. 
 
 
Frage: 
 
Was bedeutet inklusive Wohnanlage?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Benennung des Vorhabens im förmlichen Bauantragsvordruck ist allein der Dispositions-
hoheit der Bauantragstellenden und vor allem der zur Erstellung aller Bauvorlagen beauftrag-
ten Entwurfsverfassenden überlassen. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben der zu verwen-
denden Worte. Entscheidend für die amtliche Prüfung des Bauantrages ist daher ob sich mit 
den zum Bauantrag ergänzend ebenfalls einzureichenden Vordrucken der Baubeschreibung 
und bei Bedarf auch noch Betriebsbeschreibung dann eine hinreichende Darstellung ergibt, 
um das Vorhaben rein baurechtlich einzuordnen.   
 
Hier wurde noch in den begleitenden Unterlagen angegeben „Wohnungsgruppen für Men-
schen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot“  
 
 
Frage: 
 
Wie sieht das Konzept dazu aus?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu dem Bauantrag war kein Nutzungskonzept vorzulegen. Als Dienstleistungsbeschreibung

2 
 
wurde nur angegeben „besondere Wohnform für behinderte Menschen; Betreuung und Förde-
rung“.  
 
 
Frage: 
 
Wie viele Wohneinheiten umfasst das Haus jetzt?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die der Bezirksvertretung am 02.09.2025 gemäß der Zuständigkeitsordnung vorgelegte Bau-
vorhabeninformation betraf bekanntlich nur die Neuerrichtung einer Gebäudeanlage. Dazu 
waren gesetzlich keine Angaben im Bauantragsverfahren über die bisherige Nutzung zu ma-
chen und liegen dort nicht vor.  
 
Eine hilfsweise Rückfrage bei anderen Dienststellen der Verwaltung ergab, dass derzeit ins-
gesamt 42 Zimmer auf drei Wohngruppen verteilt bestehen sollen. 
 
 
Frage: 
 
Und wie viele nach dem Bau?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Gemäß dem Bauantrag ist die Neuerrichtung für die Nutzung durch 6 Wohngruppen sowie zu-
sätzlich 18 Wohneinheiten geplant.  
 
 
Frage: 
 
Wo werden die bisherigen Bewohner leben?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wie geschildert liegt nur ein Bauantrag zur Neuerrichtung vor. Darin waren gesetzlich keine 
Angaben im Bauantragsverfahren über den Umgang zu bisherigen Bewohnenden zu machen 
und liegen dort nicht vor.  
 
Eine hilfsweise Rückfrage bei anderen Dienststellen der Verwaltung ergab, dass -soweit be-
kannt- für Menschen mit Beeinträchtigungen beim Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH 
(SBK) vorübergehend Unterkünfte für die Dauer von zunächst zwei Jahren angemietet wur-
den. Nach Abschluss der entsprechenden Maßnahmen ist vorgesehen, dass diese Personen 
dorthin zurückkehren. Diese Regelung gilt ausschließlich für die Wohngruppen für Menschen 
mit Beeinträchtigungen. 
 
 
Frage: 
 
Werden Wohnungen an die Stadt Köln „30% Förderung sozialer Wohnraum“ gegeben?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nach Auskunft des für sozialen Wohnraum zuständigen Fachamtes werden die Wohnungen 
nicht an die Stadt Köln vermietet. Gemäß ergänzenden Angaben wird mit dem Neubau neuer 
sozialer Wohnraum für den allgemeinen Mietwohnungsbau geschaffen. Dieser Wohnraum be-
steht derzeit noch nicht, so dass nach Fertigstellung neue Mieter mit Wohnberechtigungs-
schein (WBS) einziehen werden.

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3425/2025
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
01.12.2025
Erstellt
01.12.2025 10:19