AN/0522/2017
Rechtsberatung OB Reker
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AfD Anfrage nach § 4
2608 Zeichen
An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus (Historisches Rathaus) 50667 Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Roger Beckamp Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 roger.beckamp@stadt- koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.03.2017 AN/0522/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.04.2017 Rechtsberatung OB Reker Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der kommenden Ratssitzung aufzunehmen. In der Ratssitzung vom 14.02.2017 überreichte AfD-Fraktionsvorsitzender Roger Beckamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Namen des Bundesverbandes der AfD eine Unterlassungsaufforderung, da sie sich öffentlich gegen einen Parteitag der AfD in einem Kölner Hotel ausgesprochen und damit das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verletzt hat. Nachdem diese Erklärung nicht abgegeben wurde, kam es zu einem einstweiligen Anord- nungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az. 4 L 750/17). Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln wird die Oberbürgermeisterin von der Anwaltskanzlei Rede- ker/Sellner/Dahs aus Bonn vertreten. Mit Blick auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Oberbürgermeisterin stel- len sich folgende Fragen: 1. Wurde die Oberbürgermeisterin zusätzlich auch außergerichtlich von der Anwalts- kanzlei Redeker/Sellner/Dahs vertreten bzw. beraten? Falls ja, wieso geschah dies nicht durch das mit zahlreichen Juristen besetzte Rechtsamt der Stadt Köln? - 2 - 2. Wie teuer war die Rechtsberatung von Frau Reker bisher? Wurde nach Gebühren- ordnung oder nach Stundensatz abgerechnet? Wie viele Stunden wurden veran- schlagt und zu welchem Stundensatz? 3. Die Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs schreibt in einem Schriftsatz an das Ver- waltungsgericht Köln vom 20. März 2017 auf Seite 6 oben: „Ihr (Anm: Der Oberbürgermeisterin Reker) kommt zudem eine mit der Funkti- on des Bundespräsidenten vergleichbare Repräsentations- und Integrations- funktion zu, die sie dazu berechtigt, sich auch offensiv politisch zu positionie- ren.“ Ist die Oberbürgermeisterin tatsächlich der Auffassung, dass sie eine dem Bundes- präsidenten gleichkommende Repräsentationsfunktion inne hat? 4. Hat sie die Anwaltskanzlei deshalb beauftragt, weil diese im Jahr 2011 den damali- gen Bundespräsidenten Christian Wulff in einem Rechtsstreit vertreten hatte? gez. Wilhelm Geraedts (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0522/2017
- Typ
- AfD Anfrage nach § 4
- Datum
- 28.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27