2192/2022
Sinti Siedlung „Auf dem Ginsterberg"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4486 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 09.08.2022 2192/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Sinti Siedlung „Auf dem Ginsterberg" Mit der Anfrage AN/1069/2022 bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen um Mitteilung zum aktuellen Sachstand der Sinti-Siedlung „Auf dem Ginsterberg“ und um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ist die Verwaltung in der Lage, den Planungsbeschluss bis spätestens Herbst 2022 zur Be- schlussfassung vorzulegen? 2. Ist sichergestellt, dass Bewohner*innen und Interessenten frühzeitig und unter Beachtung von aktuellen Standards der Bürgerbeteiligung in die Planung einbezogen werden? Ist dabei auch an professionelle externe Begleitung beispielsweise durch Roma und Sinti Dachverbände ge- dacht? 3. Ist nach wie vor Planungsgrundlage der Abriss/Neubau der 15 Einfamilienhäuser (Nr. 6 – 34) sowie die Sanierung des Mehrfamilienhauses (Nr.2)? 4. Im Mehrfamilienhaus war früher u.a. eine Kita untergebracht. Plant die Verwaltung dort auch in Zukunft eine soziale Nutzung beispielweise in Form einer kleinen Begegnungsstätte zwi- schen Bewohner*innen und umliegender Nachbarschaft in freier Trägerschaft? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit zu 1.) In den Gebäuden Auf dem Ginsterberg 6-37, 50737 Köln wurden bei der damaligen Er- richtung die zwingend erforderlichen Abdichtungen mittels Feuchtigkeitssperren nicht durchge- führt. Es bestehen entsprechende Bausubstanzschäden und Schimmelbefall. Die ursprünglich geplante Sanierung der 15 Häuser wurde mit Beschluss des Rates vom 22.08.2017 (1708/2017) aufgrund der Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens eingestellt. In der Ämterbespre- chung vom 06.03.2020 wurde erläutert, dass ein Neubau der nicht mehr sanierungsfähigen Gebäude nach deren Abriss auf gleichem Fußabdruck denkbar sei. Bei der Bauaufsichtsbe- hörde konnte ein Aktenzeichen zum damaligen Bauvorhaben ermittelt werden. Ohne den Hinweis, dass eine Baugenehmigung vorliegt, konnte die Bauaufsichtsbehörde dem Neubau- vorhaben nicht zustimmen. WeitereVoraussetzung gemäß vorgenannter Ämterbesprechung ist die Sicherstellung einer ausreichend ausgebildeten Erschließung, welche inzwischen ge- währleistet werden kann. Die Vorlage eines Planungsbeschlusses in diesem Herbst ist trotz aller Bemühungen bedauer- licherweise nicht möglich. Im Rahmen der internen Standortprüfung stehen, aufgrund einer Verzögerung durch Kampfmittelfunde, noch gutachterliche Stellungnahmen aus, für deren Ab- schluss mit einem Zeitraum von ca. 6-8 Wochen zu rechnen ist. Anschließend müssen die Kosten für ein solches Projekt von einem externen Planungsbüro im Rahmen einer Machbar- keitsstudie ermittelt werden (sogenannte Kostenermittlung), auch um die Wirtschaftlichkeit des 2 angedachten Vorhabens sicherzustellen. Die Anforderungen an den energetischen Standard haben sich in den letzten Monaten rasant verändert, so dass diese noch nicht in den Baukos- tendatenbanken des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) aufgenommen wurden. Insofern ist die Beauftragung eines externen Architekten, nach Einho- lung der ausstehenden Gutachten, im Rahmen einer neuen Machbarkeitsstudie zur Kosten- ermittlung erforderlich, um eine valide Datengrundlage zur Fertigung des Planungsbeschlus- ses zu erhalten. zu 2.) Die Anregungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Verwaltung gerne auf und wird eine geeignete externe Begleitung einbinden. Seitens des Amtes für Wohnungswesen ist die Durchführung entsprechender Workshops, u.a. unter Einbindung des Vereins „Vereinigung der Sinti und Roma für Mensch und Rechte Köln e.V.“ im Zusammenhang mit diesem Bauvor- haben geplant. zu 3.) Wie unter Punkt 1 dargestellt, ist der Abriss und Neubau der Einfamilienhäuser alternativlos. Grundsätzlich ist - statt der Sanierung - auch ein Neubau des Mehrfamilienhauses möglich. Eine entsprechende Untersuchung wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgen. zu 4.) Die Verwaltung bedankt sich für die Hinweise, die Vorschläge fließen in die weitere Planung ein. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird das Projekt in einer Ämterbesprechung noch- mals vorgestellt werden. Im Zusammenhang mit den unter Punkt 2 erwähnten Workshops werden die vor Ort erforderlichen Bedürfnisse ermittelt und nach Möglichkeit umgesetzt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Auf dem Ginsterberg 6
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Details
- Aktenzeichen
- 2192/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.08.2022
- Erstellt
- 07.07.2022 16:47