4311/2021
Verwendung von Mitteln aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Hpl 2022
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/6 510/6 Vorlagen-Nummer 4311/2021 Freigabedatum 14.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung von Mitteln aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Hpl 2022 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Für die Teilpläne 0604 – Kinder- und Jugendarbeit und 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre Eltern, sind zum Haushalt 2022 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises Mittelzuset- zungen erfolgt. Teilweise stehen die zugesetzten Mittel unter einem Freigabevorbehalt durch den zuständigen Fachausschuss – im vorliegenden Fall durch den Jugendhilfeausschuss. Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – nimmt nun die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen wie von der Verwaltung im Begründungstext vorgeschlagen. Die unter Freigabevorbehalt stehenden Mittel werden hierfür vollumfänglich freigegeben. Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 735.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 20.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung der Dringlichkeit: Mit Ratsbeschluss vom 09.11.2021 (Sondersitzung zur Verabschiedung des Haushaltes 2022) sind bei der Jugendverwaltung in den Teilplänen 0604 | Kinder- und Jugendarbeit und 0606 | Hilfen für junge Menschen und ihre Eltern, im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises diverse Mittel zugesetzt worden. Mit Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 14.12.2021 ist die Haushaltssatzung 2022 der Stadt Köln genehmigt worden. Um mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Interesse der Kinder- und Jugendlichen unver- züglich beginnen zu können, ist eine Behandlung der Vorlage noch in der Sitzung des JHA am 25.01.2022 vonnöten. Begründung: Die Verwaltung beabsichtigt die zugesetzten Mittel wie folgt zu verwenden: Teilplan 0604 | Kinder und Jugendarbeit 3 Einrichtung und Förderung zweier Jugendtreffplätze (je einer links- und rechtsrheinisch) unter Partizipation der Jugendlichen 100.000 € Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Kinderrecht und schon viele Jahre gelebte Pra- xis in Köln. Das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ verleiht diesen Entwicklungen aber noch größe- re Bedeutung und stellt Kinder und Jugendliche als Expert:innen in eigener Sache in den Fokus. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen drei Aspekte im Vordergrund stehen: a) Die digitale Dokumentation der Beteiligungsprozesse der Spiel- und Bolzplatzplanung und Gestaltung in 20-jähriger Tradition über die Social Media-Kanäle der Stadt Köln bietet jungen Menschen, aber auch der gesamten Stadtgesellschaft die Möglichkeit die aktuellen Entwick- lungen zu verfolgen und ein Verständnis dieser Planungsprozesse aufzubauen. b) Im Rahmen des Großgruppenbeteiligungsformates „Veedels-Check Mülheim“ in der ersten Jahreshälfte wird durch die Erkundung des Stadtbezirks und die Auseinandersetzung mit Ist- und Wunschzustand für jungen Menschen die Möglichkeit geboten, gemeinsam mit Ex- pert:innen aus Verwaltung und Stadtgesellschaft einen jugendgerechten Platz im rechtsrheini- schen Raum zu ermitteln und für einen Ausbau vorzubereiten. c) Linksrheinisch bietet ein Partizipationsprozess für den im Nippeser Grüngürtel verorteten Basketballplatz unter Beteiligung verschiedener Akteur:innen wie der Koordination „Kinder- freundliche Kommune“, dem kooperativen Kinder- und Jugendbüro, dem Sachgebiet „Kinder- interessen“, Jugendverbänden, Jugendeinrichtungen und natürlich den Jugendlichen selbst die Option gemeinsam eine Zwischennutzung des Platzes zu planen und umzusetzen, sowie an einer weiteren Gestaltung maßgeblich mitzuwirken Die Zusetzung der 100.000 € erfolgte einmalig zum Haushaltsjahr 2022. Eine verstetigte Be- rücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. Die Mittel stehen unter Freiga- bevorbehalt des Fachausschusses. Projektförderung „Kinder stärken und schützen“ 200.000 € Gemäß Haushaltsbegleitbeschluss hat die Mittelverwendung an vier Träger zu erfolgen: a) Fair.Stärken e.V. (46.000 €) FAIR.STÄRKEN wurde 2017 von erfahrenen Pädagog:innen gegründet. Im Focus der Verein- sarbeit stehen das Wohlergehen und die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche in ei- nem „bunten“ und inklusiven Köln. Kinder haben Rechte, und für diese stehen die Mitarbei- ter:innen ein. Ganz besonders setzt sich der Verein für Kinder und Jugendliche mit und ohne Zuwande- rungsgeschichte in benachteiligenden Lebenslagen ein. In Schulen, Kitas und an weiteren Or- ten finden Gruppenangebote mit den Schwerpunkten „Soziales Lernen“, „Vielfalt und Teilhabe“ sowie „Demokratie und Nachhaltigkeit“ statt. Ergänzt werden die Angebote durch pädagogi- sche Ferienfahrten. Der Grundgedanke, der all diesen Aktionen zu Grunde liegt, ist die Entwicklung persönlicher Resilienz der Kinder und Jugendlichen und somit auch ein wesentlicher Baustein zur Konflikt- fähigkeit und Gewaltprävention. Aus fachlicher Sicht wird das Angebot positiv bewertet und ist zu befürworten. b) Kölner Freiwilligen Agentur/ Lesewelten (50.000.-) Das Projekt „LeseWelten“ engagiert sich bereits seit Jahren, um bei Kindern das Interesse am Lesen zu wecken, ihre Lesekompetenz zu fördern und damit einen Beitrag zur Chancen- gleichheit in der frühen Bildung insbesondere auch in Stadtgebieten mit besonderem Entwick- lungsbedarf zu leisten. Trotz der Pandemie hat der Träger auch in den Jahren 2020/2021 ständig neue Möglichkeiten und Wege gesucht, um Vorlesesituationen für seine Zielgruppe zu entwickeln und zu schaffen. Inzwischen finden wieder viele Angebote in Präsenz statt, die Nachfrage der Einrichtungen ist sehr hoch und auch ehrenamtliche Vorleser:innen werden 4 wieder erfolgreich für das Projekt angeworben. Mit dem kommunalen Zuschuss finanziert der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. insbesondere Personalkosten, aber auch Sachkosten beispielsweise für Miete und Raumkosten für Fortbil- dungsveranstaltungen. Die Sicherung und weitere Qualifizierung der Maßnahme über einen kommunalen Zuschuss wird aus fachlicher Sicht befürwortet. c) Hennamond e.V. (59.000 €) Der Verein Henna Mond e. V. ist seit 2008 in der Integrations- und Beratungsarbeit insbeson- dere für Jugendliche und Eltern mit Zuwanderungsgeschichte sowie Multiplikator:innen tätig. Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe setzt sich Hennamond e. V. für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen jegliche Art vor Unterdrückung und Gewalt ein und stärkt sie in ihrer Entwicklung für ein partizipatives und selbstbestimmtes Leben. Als spezialisierter Träger im Bereich Interkulturalität bietet der Verein fachlich kompetente und unterstützende Angebote wie Beratung in neun Sprachen, Aufklärungsarbeit, Workshop an Schulen, Seminare und Fortbildungen für Jugendliche, Eltern und Multiplikatoren an. Sie animieren dazu, Tabus über Geschlechterrollen und Wertvorstellungen anzusprechen und u. a. gegen Unterdrückung im Namen der Ehre, Zwangsheirat, Salafismus, Sexismus Stellung zu beziehen. Ziel ist es, gemeinsam Umstände in der Gesellschaft zu hinterfragen und den Jugendlichen alternative Sichtweisen anzubieten. Somit leistet Hennamond einen wichtigen Beitrag zur Auflösung der tradierten und archai- schen Lebensverhältnisse und stärkt damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie das gleichberechtigte, demokratische Miteinander in der Stadtgesellschaft. Der Ausweitung der Arbeit ist eine wichtige Bereicherung und wird aus fachlicher Sicht befür- wortet d) A.R.T. e.V. (45.000 €) Bezüglich des im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises für den Träger A.R.T. e.V. vorgesehenen Betrages in Höhe von 45.000 € wird seitens der Verwaltung auf die Vorla- ge Nr. 4172/2021 zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe verwiesen. Die Zusetzung der 200.000 € erfolgte einmalig zum Haushaltsjahr 2022. Eine verstetigte Berück- sichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. Die Förderung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich in 2022. Konzeptionierung eines Jugendzentrums mit Gaming-Schwerpunkt 125.000 € Digitale Spiele sind als jugendmediales Kulturgut längst selbstverständliches Element des Alltags von Kindern und Jugendlichen: Bereits 2020 war ihr Anteil an der Mediennutzung (Spielen an Konsole, PC oder Handy, Betrachten von Let’s Play- und Walkthrough-Videos) in der Freizeit größer als die des jahrelang dominanten Fernsehens. In den Einrichtungen und Initiativen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist Gaming diskurspräsen- tes Thema. Den Anforderungen der überaus diversen Zielgruppe an eine professionelle pädagogi- sche Begleitung entsprechen zu können, fordert den beteiligten Fachkräften dabei ein hohes Maß an Interesse, aktueller Information, Kompetenz und Feldkompatibilität ab. Sich für ein dermaßen buntes, dynamisches und multidimensional anspruchsvolles Thema „fit“ zu machen (oder es zu bleiben) übersteigt regelmäßig die wirtschaftlichen wie zeitlichen „Hausmittel“. Aus medienpädagogischer Sicht ist es daher erforderlich, auch solche Einrichtungen der Offenen Kinder und Jugendarbeit, die nicht dem unmittelbaren Kanon medienpädagogischer Facheinrichtungen zuzuordnen sind, dahinge- hend zu befähigen, adäquate Angebote errichten zu können. Unterstützt werden soll die Entwicklung von Konzepten, die die Kompetenzerweiterung von Fachkräften zum Ziel haben, wie etwa die Akqui- se und der Einsatz von Expert:innen als Coaches, die Teilnahme an Fortbildungsangeboten und the- menspezifischen Veranstaltungen, die Analyse der Gaming-Gewohnheiten und –Interessen in der Besucher:innenschaft. 5 Die Förderung wird über ein durch die Fachabteilung „Kinderinteressen und Jugendförderung“ koor- diniertes Interessenbekundungsverfahren vergeben und sich in eine Antrags-, Konzeptentwicklungs-, Umsetzungs- und Evaluationsphase gliedern, jeweils begleitet durch die Fachstelle „Medienpädago- gik“ unter Einbeziehung kompetenter Partner:innen Die Zusetzung der 125.000 € erfolgte einmalig zum Haushaltsjahr 2022. Eine verstetigte Berück- sichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht. Die Mittel stehen unter Freigabevorbe- halt des Fachausschusses. Angebotsausbau Ehrenamtskarte u Jugendleiter*innen-Card (Juleica) sowie Weiterführung der Ferienfreizeitkarte 20.000 € Aufgrund der überwiegend ehrenamtlich agierenden Jugendverbände ist die Aufwertung der Aner- kennung dieser Leistungen von meist Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Vergünstigungen in Verbindung mit der JULEICA angebracht und bietet einen Anreiz für junge Menschen sich ehren- amtlich zu engagieren. Flankierende Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Bekanntmachung der JULEICA werden realisiert. Aufgrund der Organisationsstruktur ist es optimal, wenn der Kölner Jugendring diese Maß- nahmen umsetzt. Damit ist ebenso die Beteiligung der Mitgliedsorganisationen sichergestellt. Eine Umsetzung der Maßnahme wird aus fachlicher Sicht befürwortet. Die Zusetzung der 20.000 € erfolgte dauerhaft. Ausbau der digitalen Infrastruktur Jugendzentrum Deutz mit Gaming-Schwerpunkt/ E-Sport 100.000 € eSports (oder „ProGaming“) sind in ihrer Bedeutung aus der Perspektive junger Menschen längst physisch ausgeübten Sportarten gleichzusetzen. Digitale Spiele stellen nicht länger das Hobby einer scharf abzugrenzenden Zielgruppe dar, sondern haben einen festen Platz in der Lebenswelt von Kin- dern und Jugendlichen. Das im Oktober 2021 eröffnete jugendzentrum:digital verfügt über eine den aktuellen Ansprüchen junger Menschen optimal angepasste technische wie fachliche Infrastruktur. Diskurspräsente The- men wie Streaming, Coding und Making können dort adäquat abgebildet werden. Um den Erwartun- gen im Bereich der digitalen Kinder- und Jugendarbeit umfassend gerecht werden zu können, sind Angebote zu eSports und Gaming unabdingbar. Insbesondere als physische Anlaufstelle für digitale Angebote bietet das jugendzentrum:digital die Möglichkeit, mit den Zielgruppen in unmittelbaren Kon- takt zu treten. Ein medienpädagogisch begleiteter und geschützter Raum, um das Thema e- Sports/Gaming vor Ort verhandeln zu können, stellt aus fachpädagogischer Sicht eine so erforderli- che wie sinnvolle Ergänzung des Angebots der Einrichtung dar und ist daher zu unterstützen. Die technischen Anforderungen an die hierzu erforderliche Ausstattung sind groß – nur moderne Hard- ware mit hoher Rechenleistung und entsprechend hochwertiger Peripherie (Gaming-Monitor/- tastatur/-maus etc.) ist zur Nutzung geeignet. Das Jugendzentrum:digital und die JugZ als Träger sind so bewährte wie verlässliche Kooperationspartner:innen der Stadt Köln (u.a. „Jugendforum NRW“) und verfügen über die zur Umsetzung notwendige Erfahrung und Expertise. Die Angebots- erweiterung ist damit aus fachlicher Sicht positiv zu werten und zu unterstützen Die Zusetzung der 100.000 € erfolgte im investiven Teil des Haushaltsplanes 2022. Teilplan 0606 | Hilfen für junge Menschen und ihre Eltern Stadtteilmütter Mülheim (inklusive Evaluierung) 290.000 € Das Projekt „Stadtteilmütter Mülheim“ hat seinen Ursprung im „Integrierten Handlungsprogramm MÜLHEIM 2020“. Das nun zu fördernde Projekt „Stadtteilmütter Mülheim“ hat als wesentliche Aufga- 6 benstellung die aufsuchende und begleitende Hilfe der Gesundheitsförderung und Pandemiebekämp- fung und baut konzeptionell auf dem Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit 2017/2018 des Ge- sundheitsamtes der Stadt Köln auf. Diesem ist zu entnehmen, dass die Indikatoren für gesundheitli- che Mängel bei den Kindern insbesondere in rechtsrheinischen Stadtteilen über dem Durchschnitt liegen (vgl. a.a.O., S. 76 ff). Die eingesetzten Stadtteilmütter sind selbst Teil von Communities zuge- wanderter und geflüchteter Menschen in Köln und können daher zum einen niederschwellig Unter- stützung in der präventiven Gesundheitsförderung, beispielsweise zum Thema Covid19- Schutzimpfung leisten. Zum anderen auch mehrsprachige Begleitung bei konkreten Covid19- Erkrankungen Familien in Krisensituationen anbieten. Die Stadtteilmütter sind organisatorisch der Sozialraumkoordination des Trägers zugeordnet. Bezüglich der weiteren Ausgestaltung der Maßnahme, vor allem auch bezüglich der Evaluierung, besteht noch Gesprächsbedarf sowohl innerhalb der Verwaltung, als auch mit dem Träger, der Christ- liche Sozialhilfe Köln e.V. Bis zum Abschluss dieser Gespräche werden die zugesetzten Mittel für eine unveränderte Weiterfi- nanzierung der bestehenden Stadtteilmütter beim Träger verwendet. Die Zusetzung der 290.000 € erfolgte einmalig zum Haushaltsjahr 2022. Eine verstetigte Berück- sichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte nicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4311/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.01.2022
- Erstellt
- 10.12.2021 10:13