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V/0617/2006

Bebauungsplan Nr. 262, 3. Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfes

Vorlage 17.08.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 21.09.2006, TOP 6.6

Berichtsvorlage

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V-0617-2006-Anlage-3-Textliche Festsetzungen.pdf

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Berichtsvorlage

2088 Zeichen

V/0617/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262: St. Mauritz - Mondstraße / Erikaweg 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
21.09.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262: St. 
Mauritz – Mondstraße / Erikaweg öffentlich auszulegen. 
 
Eine im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 262: St. Mauritz – Mondstraße / Erikaweg als Son-
dergebiet „Funkhaus“ festgesetzte Teilfläche von ca. 0,5 ha wird für Erweiterungszwecke des WDR 
nicht mehr benötigt. Sie soll einer Bebauu ng mit freistehenden, individuell geplanten Ein-
familienhäusern zugeführt werden. Zu diesem Zweck ist eine Änderung des bestehenden Pla-
nungsrechtes erforderlich. 
 
Die Beteiligung der Behörd en und Träger öffentlicher Bela nge wurde vom 26.05.2006 bis zum 
26.06.2006 durchgeführt. Di e frühzeitige Beteiligung der Öffentlic hkeit fand am 27.04.2006 statt. Die 
Äußerungen während dieser Beteiligungen wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beige fügten Anlagen sowie den Vorlagen Nr. 640/2006 
(23. Änderung des Flächennutzungsplanes) und Nr. 615/2006 (Änder ung des Bebauungsplanes) ent-
nommen werden. 
 
Der Stadt Münster entstehen keine Kosten und kei ne Folgekosten. Der für die Wohnbebauung vorge-
sehene Änderungsbereich befindet si ch im Eigentum der Stadt Münste r. Durch die Veräußerung der 
Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Herbst 2006 erfolgen. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0617/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.08.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

V-0617-2006-Anlage-3-Textliche Festsetzungen.pdf

2032 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 617/2006 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262  
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF 
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB für den Bereich der 3. Änderung 
 
1.1 Je Einzelhaus sind gemäß § 9 (1) Nr. 6 BauGB ma ximal 2 Wohneinheiten zulässig. 
 
1.2 Für die zweigeschossigen Wohngebäude darf eine Gebäudehöhe von 9,00 m nicht ü- 
berschritten werden. 
Bezugspunkt für die Höhenangabe ist die öffentliche . bzw. die private Verkehrsfläche, 
die zur Erschließung des Bauwerkes dient (§ 16 (2) 4 i. V. m. § 18 (1) Bau NVO). 
Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Wo hngebäude muss mindestens 
0,30 m über der Oberkante der jeweils der Erschließ ung dienenden Verkehrsfläche lie- 
gen (§ 9 (3) BauGB i. V. m. § 18 (1) Bau NVO). 
 
1.3 Im WR-Gebiet sind Garagen, Stellplätze und Nebe nanlagen nur innerhalb der überbau- 
baren Grundstücksflächen zulässig (§ 12 (6) Bau NVO und § 14 (1) Bau NVO). 
 
1.4 Im SO-Gebiet kann die festgesetzte Geschosszahl  ausnahmsweise um ein Vollgeschoss 
erhöht werden, wenn die GFZ nicht überschritten wir d. Hierbei darf nur auf maximal 30 
% der als dreigeschossig festgesetzten Fläche die f estgesetzte Geschosszahl über- 
schritten werden (§ 16 (6) i. V. m. § 20 BauNVO). 
 
1.5 Im SO-Gebiet sind außerhalb der nicht überbauba ren Grundstücksflächen Stellplätze 
nur in der besonders festgesetzten Fläche zulässig.  Ausnahmen sind möglich, wenn sie 
zu den angrenzenden Wohngebieten in einer Mindestbr eite von 5 m abgepflanzt wer- 
den. 
 
1.6 Im SO-Gebiet sind Parkpaletten nur in dem für S tellplatzflächen festgesetzten Bereich 
zulässig, wenn sie maximal 1,40 m über der Geländeoberfläche errichtet werden. 
 
 
2. Hinweis 
 
Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische 
Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfale n-Lippe, Westfälisches Muse- 
um für Archäologie / Landesmuseum und Amt für Boden denkmalpflege, Münster anzu- 
zeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).

V-0617-2006-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

5491 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 617/2006 
 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 1 
Amt für Stadtentwicklung,        Mai 2006 
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB  
zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262 St. Mauritz „Mondstraße / Erikaweg“ 
 
Anlass: Bebauungsplan Nr. 262 – Entwurf der 3. Ände rung St. Mauritz 
„Mondstraße / Erikaweg / WDR-Grundstück“ 
 
Stadtbezirk: Münster-Ost 
 
Zeit: 27.04.2006, 18.00 Uhr 
 
Ort: Gaststätte Maikotten, Maikottenweg 208, 
 48155 Münster 
 
Teilnehmer: ca. 40 Bürgerinnen und Bürger 
 
Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksvorsteher Herr S iegfried Grenda 
 
Vertreter der Verwaltung: Herr Ulrich Winter, Herr Bernd Kettler (Schriftführer) 
 
 
Der Bezirksvorsteher Herr Grenda begrüßt zu Beginn die anwesenden Bürgerinnen und Bürger 
und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. Er erl äutert kurz den Anlass dieser Bürgeranhörung 
und informiert die Anwesenden über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. 
 
Anschließend stellt Herr Winter den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262 St. 
Mauritz „Mondstraße / Erikaweg“ vor. 
 
Durch die 3. Änderung des bestehenden Bebauungsplan es Nr. 262, soll ein nicht mehr benötig- 
tes Grundstück des WDR, welches von der Stadt Münst er zurück erworben wurde, mit 10 frei- 
stehenden Einfamilienhäusern bebaut werden. Die Ers chließung ist über den vorhandenen 
Hans-Bredow-Weg und über eine private Stichstraße g esichert. Auf Grund der großzügigen 
Einfamilienhausgrundstücke sollen keine Festsetzung en zu Firstrichtung, Dachneigung und 
Materialwahl getroffen werden, um den zukünftigen B auherren mehr Gestaltungsmöglichkeiten 
zu geben. Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist e ine FNP- Änderung für eine Teilfläche 
erforderlich, da das bisherige WDR – Grundstück ins gesamt als SO-Gebiet mit der Zweckbe- 
stimmung „Funkhaus“ festgesetzt ist. 
 
Herr Grenda bittet anschließend die anwesenden Bürg erinnen und Bürger sich zu der vorlie- 
genden Planung zu äußern. 
 
- Ein Bürger erkundigt sich nach den geplanten Größen  der zukünftigen Bau- 
grundstücke. 
 
 Herr Winter sagt, dass die zukünftigen Baugrundstü cke in einer Größe von ca. 450 qm 
bis 650 qm geplant sind. 
 
- Mehrere Bürger fragen, ob evtl. öffentliche Stellpl ätze durch geplante Zufahrten 
entfallen bzw. zusätzliche öffentliche Stellplätze geschaffen werden können. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorhanden en öffentlichen Stellplätze am Hans 
– Bredow-Weg erhalten bleiben.

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262  
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 2 
Ein Bedarf weiterer öffentlicher Stellplätze ist nicht zwingend erforderlich. 
Bei der weiteren Planung wird jedoch geprüft, ob im  Bereich der gepl. privaten Stich- 
straße zusätzliche Stellplätze angeboten werden kön nen. Hierdurch entstehen keine Er- 
schließungskosten für die Anlieger der bestehenden Bebauung. 
 
- Ein Bürger fragt, ob die vorhandene öffentliche Sti chstraße des Hans-Bredow-
Weges, die teilweise zur Erschließung der geplanten  Baugrundstücke dient, aus- 
gebaut werden soll. 
 
 Herr Winter teilt mit, dass dies aus Wirtschaftlic hkeitsgründen nicht vorgesehen ist und 
auch nicht zwingend erforderlich sei. 
 
- Einige Bürger halten die Ausweisung allgemeines Wohngebiet (WA) für falsch und 
befürchten, dass hierdurch der Charakter des besteh enden reinen Wohngebietes 
(WR) verloren geht. Gleichzeitig sollte auch die GR Z (0,4) bzw. die GFZ (0,8) redu- 
ziert werden. Hier sollten die Festsetzungen, die a uch für die bestehende Bebau- 
ung gelten, nämlich reines Wohngebiet (WR), GRZ 0,3 , GFZ 0,6 zugrunde gelegt 
werden. 
 
Herr Winter sagt zu, sowohl die Festsetzung WA als auch das Maß der baulichen Nut- 
zung (GRZ/GFZ) zu überprüfen und wenn möglich der v orhandenen Bebauung anzu- 
passen. 
 
- Einige Bürger betonen, dass die geplante Freizügigk eit der entstehenden Bebau- 
ung sich evtl. störend auf das inzwischen harmonisc he Bild der vorhandenen Be- 
bauung auswirken könnte, welches damals durch stren ge textliche Festsetzungen 
im Hinblick auf Material, Dachfarbe, Dachform, Dachneigung entstanden ist. 
 
Es wird bewusst eine relativ geringe Regelungsdicht e angestrebt, um hier ein entspre- 
chendes Grundstücksangebot bereitstellen zu können.  Die  verbleibenden Festsetzun- 
gen (insbesondere zur Gebäudehöhe) stellen die städtebauliche  Einfügung sicher.  
Festsetzungen sollen nur in Hinblick auf die Gebäud ehöhe (max. 9,0 m), Wohneinheiten 
(max. 2 Wohneinheiten pro Gebäude) sowie Grundstück seinfriedigungen (max. 1,20 m 
zu den Erschließungsflächen) getroffen werden.  
Zu beachten ist weiterhin, dass nach bisher geltend em Planungsrecht ein dreigeschos- 
siges Bürogebäude entstehen könnte.  
 
- Ein Bürger fragt, ob eine Erschließung des Baugebie tes von Norden über eine 
zusätzliche Stichstraße vom Hans-Bredow-Weg möglich  ist, um die vorhandene  
Stichstraße (4,5 m breit) nicht weiter zu belasten. 
 
 Eine Stichstraße vom Hans-Bredow-Weg nach Süden is t unwirtschaftlich (einseitige 
Erschließung) und würde zusätzliche Versiegelung von Flächen bedeuten. 
 Demgegenüber wird die vorhandene öffentliche Stich straße, die zur Zeit einseitig bebaut 
ist, nach der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung wirtschaftlicher genutzt. 
 
Anschließend bedankt sich Herr Grenda bei den Anwes enden für die konstruktiven Bei 
träge und beendet die Bürgeranhörung um 19.10 Uhr. 
 
 
I. A. 
 
 
Grenda        Kettler 
Bezirksvorsteher       Schriftführer

V-0617-2006-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf

123 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage Nr. 617/2006 
Entwurf der 3. Änderung des 
Bebauungsplanes Nr. 262 
-Verkleinerung-  
Maßstab: 1:1000

Beratungsverlauf (2)

14.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.09.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 262, 3. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Mondstraße
  • Erikaweg
  • Maikottenweg 208
  • Hans-Bredow-Weg

Bebauungsplan Nr. 262, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – St. Mauritz - Mondstraße / Erikaweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0617/2006
Typ
Vorlage
Datum
17.08.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37