0706/2022
Realisierung Antrag Jobrad für städtische Mitarbeitende, Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion, AN/0453/2022
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110/4 Vorlagen-Nummer 03.03.2022 0706/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 07.03.2022 Verkehrsausschuss 29.03.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022 Realisierung Antrag Jobrad für städtische Mitarbeitende, Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt- Fraktion, AN/0453/2022 Die o.g. Fraktionen bitten um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: Ab wann ist der Bezug von Jobrädern für die Beschäftigten der Stadt Köln möglich? Wodurch erge- ben sich die Verzögerungen in der Umsetzung? Antwort der Verwaltung: Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) datiert zwar vom 25.10.2020. Aufgrund von Verzögerungen in den Redaktionsverhandlungen zwischen der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften wurde die gültige Schlussfassung einschließlich der Ausführungshinweise des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (KAV NW) erst Mitte April 2021 vorge- legt. Die Verwaltung hat im Interesse der Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden die Übertragbarkeit des Tarifvertrages auf die städtischen Beamt*innen geprüft und auch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt. Das Ministerium hat Ende September 2021 mitgeteilt, dass eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings im Beamtenbereich nicht geplant sei. An der mangelnden Anwendbarkeit des TV-Fahrradleasing auch auf die Kommunalbeamt*innen wird sich somit zumindest absehbar nichts ändern. Zur besseren internen Abstimmung hat die Verwaltung das Vorhaben der Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte zum Zwecke des Fahrradleasings Ende Oktober 2021 auch im Arbeitskreis „Betrieb- liches Mobilitätsmanagement“, bestehend aus den Ämtern 62-Bauverwaltungsamt, 66-Amt für Stra- ßen und Verkehrsentwicklung, 11-Personal- und Verwaltungsmanagement und 1000-Zentrale Diens- te, vorgestellt. Die Tarifparteien haben das Angebot der Entgeltumwandlung als eine Kann-Leistung der Kommu- nen ausgestaltet. Darüber hinaus ist der erforderliche Rahmenvertrag zwischen der Stadt Köln und einem spezialisierten Leasing-Anbieter mit einem geschätzten Auftragsvolumen von ca. 1,4 Mio Euro ausschreibungspflichtig. Die Verwaltung klärt aktuell zudem die administrative Umsetzung. Nach Durchlaufen des formellen Vergabeprozesses kann die Entgeltumwandlung voraussichtlich ab Sep- tember 2022 angeboten werden. 2 Frage 2 und Frage 3: Wie ist der Sachstand bei der Möglichkeit, ein Vorschuss-Darlehen zum Erwerb eines Fahrrades zu erlangen? Welches sind die Rahmenbedingungen, den Vorschuss zu erhalten und bis zu welcher Höhe wird das Darlehen gewährt werden? Antwort der Verwaltung: Um den städtischen Beamt*innen im Interesse der Gleichstellung mit den Tarifbeschäftigten trotz mangelnder Übertragbarkeit des TV-Fahrradleasing ebenfalls ein Angebot zur Fahrradmobilität unter- breiten zu können, bereitet die Verwaltung eine Erweiterung der „Richtlinien über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen“ um den neuen Vorschussgrund „Beschaffung eines fabrikneuen Pedelecs oder Fahrrads“ vor. Diese gilt dann gleichermaßen für die Tarifbeschäftigten und die Be- amt*innen der Stadt Köln. Folgende Darlehenshöhe und Rahmenbedingungen sind geplant: Beschäftigten kann für den Erwerb eines Fahrrads, Lastenrads oder Pedelecs mit einer Tretunter- stützung bis 25 km/h ab einem Kaufpreis von 1.000 Euro ein Gehaltsvorschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten gewährt werden. Ein Maximalbetrag ist noch zu diskutieren. Der Zinsgewinn aus diesem Vorschuss ist in der Regel steuerfrei. Die Vorschussnehmer*innen erklären sich dazu bereit, das durch den Vorschuss beschaffte Pede- lec oder Fahrrad auch dienstlich bzw. für den Arbeitsweg zu verwenden. Das Fahrrad beziehungsweise Pedelec wird neu bei einem gewerblichen Händler erworben. Der Nachweis ist mittels einer (quittierten) Rechnung über das gekaufte Fahrrad oder Pedelec zu erbringen. Die Tilgung erfolgt in längstens 20 gleichbleibenden Monatsraten. Ein erneuter Vorschuss wird erst gewährt, wenn das derzeitige mit einem Vorschuss beschaffte Pedelec oder Fahrrad mindestens vor 5 Jahren beschafft worden oder nachweislich wegen eines Totalschadens oder Diebstahls ausgefallen ist. Bei einer Veräußerung des Pedelecs oder Fahrrads wird der nicht getilgte Vorschuss in einer Summe fällig. Gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) muss der Gesamtperso- nalrat (GPR) der Richtlinienerweiterung zustimmen. Die Verwaltung wird deshalb kurzfristig mit dem Entwurf einer entsprechenden Grundsatzverfügung an den GPR herantreten und nach erfolgter Ab- stimmung die Grundsatzverfügung in Kraft setzen. Eine Umsetzung kann voraussichtlich zum 01.06.2022 erfolgen. Frage 4: Hat die Verwaltung Anhaltspunkte dafür, dass gerade jetzt durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie und der Mobilitätswende dieses Angebot von mehr Beschäftigten als ursprünglich kalkuliert / berücksichtigt genutzt werden würde? Antwort der Verwaltung: Der Umfang von circa 5-7 Anfragen pro Woche nach der Entgeltumwandlung ist unverändert geblie- ben. Insofern haben sich nach Einschätzung der Verwaltung weder die Corona-Pandemie noch die Mobilitätswende auf die Nachfrage ausgewirkt. gez. Blome
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0706/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 03.03.2022
- Erstellt
- 28.02.2022 10:07