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AN/0461/2022

Haltestelle Leuchterstrasse stadteinwärts (bei der geplanten Verlängerung) nach Süden verlegen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 03.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 07.03.2022, TOP 8.1.7

Antrag Leuchterstr Haltestelle

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Sachstandsbericht BV

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Antrag Leuchterstr Haltestelle

1800 Zeichen

DIE LINKE Fraktion 
Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion 
DIE PARTEI Einzelmandatsträger 
in der BV Köln- Mülheim 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2a 
51065 Köln 
 
Gleichlautend an:     
        
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs      
-Stadtbezirk Mülheim-     
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Heriette Reker 
-Rathaus- 
 
           Köln, den 12.02.2022 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ,  DIE LINKE und der Einzelmandatsträger 
von DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden 
Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.    
   
Antrag: 
 
Haltestelle Leuchterstrasse stadteinwärts (bei der geplanten Verlängerung) nach 
Süden verlegen 
 
Die BV beauftragt KVB und Verwaltung die KVB-Haltestelle der Linie 4 -stadteinwärts- bei 
der geplanten Verlängerung der Bahnsteige folgendermaßen zu verlegen: 
1. Die Haltestelle soll genau gegenüber der Haltestelle stadtauswärts angelegt werden, 
also südlich der Leuchterstr. 
2. Am südlichen Ende der beiden dann gegenüberliegenden Bahnsteige soll ein Überweg 
für Fußgänger*innen geplant werden. 
3. Die zu fällenden Bäume sollen ortsnah nachgepflanzt werden. 
 
 
Begründung: 
Die Verlegung des Bahnsteigs würde eine Gefahrensituation an der Leuchterstr. 
beseitigen. Täglich laufen Umsteigende aus den Buslinien und Eltern/Schüler*innen der 
Rosenmaarschule (teilweise bei Rot) über die Zeisbuschweg- und Leuchterstrassen-
Ampel um die ankommende Straßenbahn zu erreichen. Insbesondere für die vielen 
Schulkinder wäre nach der Verlegung gar keine Straßenüberquerung mehr notwendig und 
ein großer Gefahrenpunkt beseitigt. 
 
 
gez. Winfried Seldschopf  gez. Nijat Bakis gez. Andreas Altefrohne

Sachstandsbericht BV

2466 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0461/2022
Stand: 28.09.2023 
Sachstandsbericht  
Haltestelle Leuchterstrasse stadteinwärts (bei der geplanten Verlängerung) nach Süden 
verlegen 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und 
des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 12.02.2022Geänderter Be-
schluss 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt KVB und Verwaltung die Verlegung der KVB-Halte-
stelle der Linie 4 stadteinwärts bei der geplanten Verlängerung der Bahnsteige ergebnisoffen 
zu prüfen und dabei folgende Maßnahmen mit zu prüfen 
 
1. Die Haltestelle soll genau gegenüber der Haltestelle stadtauswärts angelegt werden, 
also südlich der Leuchterstr. 
2. Am südlichen Ende der beiden dann gegenüberliegenden Bahnsteige soll ein Überweg 
für Fußgänger*innen geplant werden. 
3. Die zu fällenden Bäume sollen ortsnah nachgepflanzt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aus Gründen des Betriebs und der Sicherheit lehnt die KVB eine Verlegung des stadteinwärts 
führenden Bahnsteigs auf die südliche Straßenseite ab. Im Bestand fahren die Stadtbahnen 
aus dem Stand aus der Haltestelle ab und damit mit geringen Geschwindigkeiten in die Kreu-
zung ein. Bei einer Verlegung der Haltestelle auf die südliche Seite würde die stadteinwärts 
fahrende Bahn von der freien Strecke in die Kreuzung einfahren. Durch die höheren Ge-
schwindigkeiten erhöht sich das Konfliktpotenzial, wodurch die Sicherheit der Kreuzung ge-
genüber dem Bestand verringert. Gleichzeitig wird die Leistungsfähigkeit der Strecke einge-
schränkt, da die Bahn bei einer durch den MIV belegten Kreuzung vor der Kreuzung warten 
muss. Dies ist auch für die Fahrgäste nachteilig und führt zu längeren Reisezeiten. 
 
Darüber hinaus liegt der vorgeschlagene neue Standort in dem Landschaftsschutzgebiet L28 
Dünnwalder Wald, in welchem verschiedene Verbote gelten, z.B. ein Bauverbot im Schutzge-
biet. Eine Befreiung bzw. Ausnahme von diesen Verboten kann unter Beachtung des Vermei-
dungsgrundsatzes und der Prüfung von Alternativen erfolgen. Diese Alternative liegt hier aber 
mit dem bestehenden Standort des Bahnsteigs vor, so dass kein neuer Eingriff erforderlich ist, 
der zudem auch noch aus den anderen o.g. Gründen geeigneter ist.  
 
Nächste Schritte:

2 
 
Die Prüfung ist abgeschlossen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0461/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
03.03.2022
Erstellt
22.02.2022 09:48