Beantwortung der Anfrage von MdR Hegenbarth in der AVR-Sitzung vom 12.12.2016
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0178/2017 vom 01.02.2017
Stand: Am 06.02.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1000 Vorlagen-Nummer 0178/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.02.2017 Beantwortung der Anfrage von MdR Hegenbarth in der AVR-Sitzung vom 12.12.2016 hier: 7.1 Versand von städtischen Poststücken In der AVR-Sitzung am 12.12.2016 bezog sich MdR Hegenbarth auf den Versand von städtischen Poststücken, der zurzeit durch die Deutsche Post AG sichergestellt werde. Von Seiten der Bürger- schaft sei er gefragt worden, inwiefern es diesbezüglich preisgünstigere Möglichkeiten gebe. Als Bei- spiel hierfür nannte er die Stadt Frankfurt. Er bittet um Information, inwiefern hier ausschreibungs- technisch etwas passiere und warum der jetzige Anbieter im Vergleich zu anderen sinnvoller sei. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die Verwaltung arbeitet derzeit bereits neben der Deutschen Post AG auch mit dem Briefdienstleister Postcon, um den gesamtstädtischen Postausgang zu gewährleisten. Je nach Sendungsprodukt und Sendungsmenge wird die wirtschaftlichste Sendungsart ausgewählt, so dass bereits Portoeinsparun- gen in erheblichem Umfang erzielt werden. Darüber hinaus können durch die Einführung und Umsetzung neuer Projekte in 2017 (z. B. die Über- führung des Arbeitsplatzdrucks in den Massendruck, vgl. Vorlagen-Nr. 0002/2017) durch den ver- mehrten Einsatz der Daten-Verarbeitung-Freimachung weitere Portokosten eingespart werden. Derzeit besteht eine Rahmenvereinbarung über die teilleistungsfähige Aufbereitung und Einlieferung von maschinenlesbaren Inlands-Briefsendungen mit der Deutschen Post AG durch einen Konsolidie- rer. Die Rahmenvereinbarung wurde im Offenen Verfahren unter der Federführung der Stadt Köln in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) für einen Zeitraum von vier Jahren (Lauf- zeit bis 31.1.2018) ausgeschrieben. Eine Anfrage bei der von MdR Hegenbarth genannten Stadt Frankfurt ist erfolgt. Eine abschließende Antwort liegt noch nicht vor. Sollten sich hier neue, für die Stadt Köln positive Erkenntnisse ergeben, so würden diese selbstverständlich im Rahmen künftiger Vereinbarungen mit Briefdienstleistern (wenn nötig/sinnvoll mit vorheriger Ausschreibung) berücksichtigt werden.
Beratungsverlauf
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06.02.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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