2753/2021
Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2021 über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, dem 19.09.2021
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Anlage 1 RVO 2021
1019 Zeichen
Anlage 1 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2021 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Köln vom ????? Der Rat hat in seiner Sitzung am ???? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet: § 1 Im Stadtgebiet Köln dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 19.09.2021, in der Zeit von 13-18 Uhr geöffnet sein. § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2021. Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde
Anlage 7 Ev. Kirchenverband 22.07.2021_geschwärzt
2225 Zeichen
1 32-Gewerbeangelegenheiten Von: Gesendet: Donnerstag, 22. Juli 2021 09:15 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Cc: Vorstand Betreff: AW: Verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Tag des Veedel am 19.09.2021 Sehr geehrter zu dem Antrag nehmen wir wie folgt Stellung: Der Evangelische Kirchenverband Köln & Region hält das Anliegen einer Sonntagsöffnung am Tag des Veedels am 19.09.2021 für nachvollziehbar. Unter den jetzigen Bedingungen der Auswirkungen der Corona-Pandemie erscheinen uns die vorgetragenen Sachgründe angemessen. Davon unberührt bleibt unsere kritische Haltung gegenüber Sonntagsöffnungen. Auch sehen wir in einer Stärkung der Konsum-Orientierung keine grundsätzliche Lösung der gegenwärtigen Probleme. Mit freundlichen Grüßen ----- Melanchthon Akademie des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region Kartäuserwall 24b 50678 Köln Hier können Sie unseren Newsletter abonnieren: www.melanchthon-akademie.de/newsletter V on: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Donnerstag, 15. Juli 2021 13:15 Betreff: Verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Tag des Veedel am 19.09.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, der Dachverband der Kölner Interessengemeinschaften „Veedellieben e.V.“ hat einen Antrag auf Genehmigung für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für den Tag des Veedel am 19.09.2021 gestellt. Der Antrag ist angelegt. Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 18.08.2021 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu seiner Genehmigung vorzulegen. 2 Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW habe ich Sie vor der Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags zu beteiligen/anzuhören. Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit sich bis zum 22.07.2021 zu dem Antrag zu äußern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221-221- Telefax: 0221-221-26480 E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Folgen Sie uns! www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln https://www.facebook.com/stadt.koeln50
Anlage 4 Einreichungen der IGs anonymisiert Stand 19.07.2021
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Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: Neustadt – Süd /ABC – Aktionsgemeinschaft rund um
Bonner Straße/Chlodwigplatz e.V.,
c/o , 50677 Köln
Teilnehmer: Ca. 70 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine
Anlassbeschreibung: Schnitzeljagd durch die Südstadt
In der gesamten Südstadt werden „Spuren“ ausgelegt, die
die Besucher finden müssen. Dazu gehört der Besucher
der verschiedenen teilnehmenden Gewerbe. Durch eine
„Stempelkarte“ (oder ähnliches) können die Besucher ihre
Erfolge dokumentieren. Bei vollständigen „Stempelkarten“
erhält der Besucher ein Geschenk (z.B.
Einkaufsgutschein/Rabattkarte etc.)
Da die Schnitzeljagd durch die gesamte Südstadt mit allen
Nebenstraßen führt, können auch sämtliche anliegenden
Gewerbe und Vereine sich beteiligen.
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Vereine, sowie die Kultureinrichtugen bieten eine offene
Tür an, damit man sich ausführlich informieren kann. Das
Comedia Theater bietet ein Führung durch die
Räumlichkeiten an
Die Gewerbetreiben werden neben Sonder-
Verkaufsaktionen zum Inhalt der Schnitzeljagden
anbieten: z.B. eigene kl. Geschenke oder Gutscheine,
wenn Sonderfragen beantwortet werden.
Da es um die Südstadt und ihre Besonderheiten geht,
werden von einigen Einzelhändlern Ausstellungen zu
besonderen Menschen der Südstadt gezeigt.
Wo die Möglichkeit besteht, werden Südstadt-Künstler in
bzw. vor den Geschäften kleine Straßenkonzerte geben.
Alle Aktionen werden auf Grund der CoronaPandemie
noch abgestimmt und auf das jeweilige
Infektionsgeschehen angepaßt.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: IG-Deutz e.V., c/o W&L Agentur, Barcelona Allee 1, 51103
Köln
Teilnehmer: Ca. 30 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine
Anlassbeschreibung: Das große Tag des Veedels Gewinnspiel der IG Deutz
1. Preis Einkaufsgutschein für Köln-Deutz im Wert von
150,00 Euro
2. 2 Tageskarten für die Claudius Therme
3. 2 Tickets für die LANXESS arena
Und so können Sie gewinnen:
Einfach am Sonntag den 19. September in der Zeit von
13:00 – 18:00 Uhr in Deutz für 10,00 Euro Einkaufen,
Essen oder auch Tanken.
Den Kassenbon per Facebook posten, per E-Mail an
per WhatsApp an
oder per Post an - 1, 51103
Köln schicken.
Teilnahmeschluss ist der 24.09.2021 und die
Veröffentlichung erfolgt am Montag den 27.09.2021 über
Köln-Deutz.de und Facebook.
Die Gewinner werden benachrichtigt.
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Vereine, sowie die Kultureinrichtugen bieten eine offene
Tür an, damit man sich ausführlich informieren kann.
Die Gewerbetreibenden werden unterschiedliche Sonder-
Verkaufsaktionen durchführen.
Evtl. werden Straßenmusiker vor den Geschäften, in den
vorgegebenen Zeiten ein wenig Musik darbieten.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: IG-Severinsviertel e.V., Kartäuserhof 50, 50678 Köln
Teilnehmer: Ca. 25 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
OTON, Die Hörakustiker, Severinstraße 42, 50678 Köln
Alle Kunden, die in der Aktionswoche einen kostenlosen
Hörtest bei OTON - Die Hörakustiker machen, nehmen
automatisch an der Verlosung der u.g. Preise teil. Die
Gewinner werden nach der Auktionswoche von OTON
informiert.
1er Preis: 50% auf das 2te Hörsystem
2er Preis: maßangefertigten Gehörschutz im Wert von
100,-€
3er Preis: In-Ear-Monitoring Easy-Up
4er bis 10er Preis: Ein Jahr Batterie Packet für einen
Hörsystem
______
Die Hörlounge, Severinstraße 99 – 101, 50678 Köln
In der Aktionswoche kann man sein Gedächtnis und
Gehör mit einem „Hörmemory“, spielerisch auf die Probe
stellen.
______
Gina Laura, Severinstrasse 50, 50678 Koeln
11 % Rabatt auf das Sortiment ( ab 39€ Einkaufswert) und
20 % Rabatt auf reduzierte Artikel; Give away für
Kundinnen
______
Fisch Hembsch, Severinstraße 68, 50678 Köln
Große Verkostung von verschiedenen Produkten.
Besondere Mittagstische in der Woche und Sonntag wird
frisch geräuchert.
_____
Euro Kaufhaus, Severinstraße 64, 50678 Köln
Das EURO Kaufhaus reduziert die Preise um 20% für
Haushaltswaren, Werkzeuge, Blumentöpfe, Elektroartikel
und mehr.
_____
Bäckerei Merzenich, Severinstraße 99-101, 50678 Köln
Berliner 6+1 (6 kaufen, einen gratis bekommen) &
Sonntagsbrot zum Aktionspreis von 2,50€ anstatt 2,95€
1
Brandt, Peter
Von:
Gesendet: Donnerstag, 15. Juli 2021 08:22
An:
Betreff: Rückmeldung Thema zum offenen Sonntag 19.09.2021 "Tag des Veedels"
Sehr geehrter ,
wie von Ihnen kommuniziert, erhalten Sie hiermit fristgerecht unsere Fehlmeldung zur Themen-Anforderung Tag des
V
eedels am 19.09.2021 für die Ausarbeitung des Antrags.
Gern stehe ich bei Fragen zur Verfügung und bedanke mich für Ihren hohen persönlichen Einsatz für den Kölner
H
andel.
Beste Grüße von
Sitz der Gesellschaft: Köln Amtsgericht Köln ∙ VR 12329
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Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat
d
ieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder
Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen.
The information contained in this email is confidential. It is intended solely for the addressee. Access to this email by anyone else is unauthorised. If
you are not the intended recipient, any form of disclosure, reproduction, distribution or any action taken or refrained from in reliance on it, is
prohibited and may be unlawful. Please notify the sender immediately.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V., Maternusstraße
14a, 50996 Köln
Teilnehmer: Ca. 50 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Im Eingangsbereich des Sommershof gibt es einen
Treffpunkt, wo Sie sich in geschützter Frischluft-Lage
informieren & aufwärmen, über Ihre Erlebnisse
austauschen & bei einem Döschen Prosecco musikalisch
entspannen können. Überall laden Geschäftsleute und
Künstler in entspannter Atmosphäre zu opulentem
Kunstgenuss, im ganzen Ort ist für musikalische
Unterhaltung gesorgt. Wir freuen uns ganz besonders, Sie
begrüßen zu dürfen!
Zahlreiche Geschäftsleute bieten – drinnen und draußen –
Prosecco oder Snacks an. Das alles natürlich unter
Wahrung der aktuellen Corona-Vorschriften….
Die Gastronomie wird Menüs kreieren, die es nur am Tag
des Veedels zu den speziellen Preisen geben wird.
Bäckerei Merzenich, Severinstraße 99-101, 50678 Köln
Berliner 6+1 (6 kaufen, einen gratis bekommen) &
Sonntagsbrot zum Aktionspreis von 2,50€ anstatt 2,95€
Die unterschiedlichsten Vereine werden sich verteilt im Ort
den Besuchern präsentieren.
Für Kinder und jugendliche wird es ein passendes
Angebot geben, was die vereine auf die Beine stellen
werden.
Bummeln Sie durch unser ‚Dorf‘ und genießen das
Rodenkirchener Flair!
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: IG-Zollstock im Wandel, Roisdorfer Straße 13, 50969 Köln
Teilnehmer: Ca. 20 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Tag des Veedels in Köln Zollstock
Bäckerei Merzenich, Höninger Weg
geöffnet
6 + 1 Berliner
Sonntagsbrot 2,50 € anstelle 2,95 €
Bücher Weyer, Höninger Weg 181
Öffnungszeiten zwischen 11 und 16 Uhr offen
Café Varme, Höninger Weg 204
geöffnet von 11.00 - 18.00 Uhr
Warmes & Kaltes, Kuchen & Teilchen zum Mitnehmen
DM, Drogeriemarkt, Höninger Weg 164
geöffnet - Verteilung von give aways
Dominos Pizza , Vorgebirgsstraße 332
20% Rabatt auf alle Hauptspeisen mit dem Code 429615
exklusiv für diesen Tag
Kodi, Höninger Weg 172
geöffnet
Lotto-Kluth, Inh. Manfred Kluth, Höninger Weg 184
geöffnet
Mack-Opt.ik, Höninger Weg 194
geöffnet
Rechtsanwälte Kreckel, Kreckel & Seitz,
Vorgebirgsstraße 176
Wir bieten im Rahmen des Tag des Veedels in der Zeit
von 11 Uhr bis 15 Uhr eine kostenlose Erstberatung.
Bestenfalls mit vorheriger Terminabsprache unter der
Rufnummer 0221 9 820 820. Sehr gerne können Sie aber
auch spontan in unseren Räumlichkeiten vorbeikommen.
Wir freuen uns auf Sie!
Südstadtwolle, Höninger Weg 166,
geöffnet von 11.00 bis 15.00 Uhr
Zollstock Unverpackt, Höninger Weg 177
geöffnet 13.00 bis 18.00 Uhr
Für alle, die das Prinzip des „unverpackten“ Einkaufens
kennenlernen wollen. Für Bons ab 15 EUR gibt es einen
Gutschein für ein Heißgetränk im Café Varme.
Eigene Gefäße sind sehr willkommen, damit auch der
erste „unverpackte“ Einkauf gut startet.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: Interessengemeinschaft Braunsfeld e.V., Aachener Straße
557a, 50933 Köln
Teilnehmer: Ca. 20 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Bei der Goldschmiede Robert Alt gibt es sommerliche
Prozente auf ausgewählte Schmuckstücke.
Die Braunsfelder Apotheke bietet eine Hautanalyse und
es gibt eine Rabatt -Aktion auf die Produkte von La Roche
Posay und Vichy
Bei Marleen gibt‘s tolle Angebote. Bei einem Einkauf ab
30,- Euro erhalten Sie zusätzlich ein
Überraschungsgeschenk. Es lohnt sich...„
Die Klarenbach-Buchhandlung hat sich ein tolles
Kinderrätsel ausgedacht
Bei Kisani wird es eine Special Price Aktion
die Parfümerie Meller hat wie gewohnt die 20%. Die
Veedels Aktion wird ein SUPER SALE sein, dass heißt
Preise bis zu 50% Rabatt.
GINSANITY-Gefährlich guter Gin: Zu jedem Kauf im
Destillerie-Shop gibt es einen 50ml-Gin im Wert von 9,50
Euro gratis dazu!
Bei Mandalou gibt es als Lösung für das Ratespiel kleine
Überraschungen für die Kinder ( & einige
Superschnäppchen, wie jedes Jahr ).
Beim catering kunz-mahl verwöhnt man die Besucher
mit kreativem Fingerfood und ofenwarmem Apfelcrumble
Butterfly der Laden hat eine Prozente Aktion geplant
Stefanie Spiegel Goldschmiedemeisterin zeigt ganz
neue Schmuckstücke aus der nagelneuen Kollektion
Michaelis friseure bieten einen Calligraphy Cut zum
Kennenlernen mit 15,- € Rabatt auf den Normalpreis /
10% auf eine Farbdienstleistung oder die
Verkaufsprodukte der Eigenmarke. Jeder der sich
bedienen läßt, darf sich mit einem Prosecco verwöhnen
lassen.
Braunsfelder Brillenrahmen: Genießen Sie bei uns
kühle außergewöhnliche Getränke. Tolle Angebote & ein
großer Werksverkauf ausgefallener Design Etuis warten
auf Sie.
Bäckerei Ecke hat "Backen im Holzbackofen" auf dem
Programm.
Bäckerei Merzenich bietet 6 + 1 Berliner (6 kaufen und
einen gratis erhalten) und das Sonntagsbrot zum
Angebotspreis von 2,50€ anstatt 2,95€.
weitere Teilnehmer sind:
Zahnärztinnen köln
Style the brandstore
Second-Hand Dejavie
Else fashion
Köski Royal
Marienbild
Oberwalleney Raumausstattung
HausplusRente
Junkersdorf
www.joot-mode.de
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: IG-Rhein-Center Köln Weiden, Aachener Straße 1253,
50858 Köln
Teilnehmer: Ca. 150 Einzelhändler – Gastronomen
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Wir schauen am "Tag des Veedels" einmal genauer in und
auf die Geschichte unseres eigenen Stadtteils.
Am "Tag des Veedels" zeigen wir erstmalig eine eigens
geschaffene Foto-Ausstellung zur Geschichte unseres
Stadtteils und Veedels, von Beginn des 20. Jahrhunders
bis in die letzten Jahrzehnte.
Gemeinsam mit dem Hobby-Historiker Henry Faust wurde
die Ausstellung konzipiert und mit Inhalten gefüllt. Eine
einmalige Gelegenheit sich einmal genau anzuschauen,
wie es in Weiden früher aussah, als der Stadtteil noch ein
kleines Dorf vor den Toren Kölns war.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: IG-West-Kreuz Köln, Dürener Straße 409, 50858 Köln
Teilnehmer: Ca. 8 Einzelhändler – Gastronomen
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Dieses Jahr planen wir Veranstaltungen in mindestens 4
Verkaufshäusern in Marsdorf
mit Künstlern aus den Bereichen
Kabarett
Comedy
Chanson
Zauberei
Malerei
Ferner wird es speziell auf diesen Tag abgestimmte
Sonderaktionen in den einzelnen Geschäften geben wie
wir das auch bereits letztes Jahr
praktiziert haben.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: ISK Carrée Sülz/Klettenberg e.V., Berrenrather Straße
256, 50939 Köln
Teilnehmer: Ca. 40 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Am Tag des Veedels bieten wir für unsere Besucher einen
kostenlosen Rikscha – Service zu den einzelnen
Ausstellungsorten der Kunst im Carrée. Die Haltepunkte
(R) sehen Sie auf der Übersichtskarte zur Kunst im
Carrée.
Berrenrather Str.:
Nr. 138 eBike Erlebniscenter Nr. 1
Viele eBikes reduziert, 10% Rabatt auf alle Zubehörteile,
Inspektionspaket XL 50% Preisnachlass; 1 Stunde E-
Bikes probefahren
Nr. 205 S.A.L.E.
10% Rabatt und ein Geschenk bei einem Einkauf ab
25,00 €
Nr. 215 Der Schmuckdoktor
Einladung zum Betrachten und Erleben der exklusiv an
diesem Tag präsentierten Rauminstallation von Britta
Ebermann in unserer offenen Werkstatt.
Nr. 236 Bäckerei Merzenich
Aktionen: 6 + 1 Berliner (6 kaufen und einen gratis
erhalten) und das Sonntagsbrot zum Angebotspreis von
2,50€ anstatt 2,95€.
Nr. 256 VIVA
mit jedem Lächeln haben Sie die Chance auf einen
Gewinn - lassen Sie sich überraschen!
Nr. 262 RosengARTen
auf je 10 € Einkauf gibt es den doppelten Bonus
Nr. 313 Weinschmeckerei
Unsere Kunden können an einer Tombola teilnehmen: wir
verlosen 3 Geschenke mit Leckereien aus unserem
Geschäft
Nr. 330 Gold und Silberschmiede Natascha Overzier
Es gibt auf alle Dienstleistungen 5 % Rabatt
Nr. 343 Geschenkartikel Effinger
10 % Rabatt auf alle Artikel
Gottesweg:
Ecke Unkeler Str. - La Luna
Zum TdV gibt es von 13 – 18 Uhr 15 % Rabatt auf den
ganzen Einkauf
Nr. 171 Perlhund Fashion
gibt es bei Einkäufen bis 50 € 10 % / bis 100 € 15 % /
über 100 € 20 % auf die Sommer/Herbstware
(ausgenommen reduzierte Ware)
Lotharstrasse:
Nr. 36 Nautilius
wir veranstalten ein Schätzrätsel, bei dem es tolle Preise,
wie z.B. einen 50 € Gutschein, zu gewinnen gibt.
Stenzelbergstrasse:
Nr. 17 Deubners Wein und Schokolade
geniessen Sie feine Trinkschokoladen zwischen 13 und
18 Uhr
Sülzburgstrasse:
Nr. 34 Danny’s One Love
ab 50 € = 20 % auf den kompletten Einkauf
(ausgenommen reduzierte Ware) und kleine
Überraschungen für jede Kundin, die uns an diesem Tag
besucht.
Nr. 39 Bäckerei & Konditorei Mauel 1883
Auf alle Blechkuchen 20%, auf alle Sahnetorten 10 %
Nr. 68 INCI
10% auf alle Schals und Taschen
Nr. 104 Fitnesstreff für Frauen
Einmal Aushängen am elektronischen Aushänger
(Inversionsbank) zur Entlastung der Bandscheiben und
Förderung der Durchblutung
Luxemburger Straße:
Nr. 176 doodleDom
„das kleine doodle Dombauhüttchen“ das TdV Angebot:
Schnapp Dir Deine doodleDom – Tasse zum Sonderpreis
von 12,50 € statt 15,50 €
Nr. 245 Living Wohndesign
10 % auf den Einkauf bei Abgabe des KIC – Flyers
Nr. 250. Bäckerei Merzenich
6 + 1 Berliner (6 kaufen und einen gratis erhalten) und das
Sonntagsbrot zum Angebotspreis von 2,50€ anstatt 2,95€.
Nr. 258 Jeck Jewand
Kreativmarkt – Hol dir deinen karnevalistischen
Glücksmoment
Nr. 283 Die Nähwerkstatt
10% auf einen Nähkurs Deiner Wahl – Näh Dich Glücklich
Zülpicher Straße
Nr. 292 Glanz für Gloria
Bei jedem Einkauf ab 25 € bekommt der Kunde eine
Postkarte oder Mini Klappkarte im Wert von
1,50 – 2,50€ geschenkt, Ab 50 € gibt es eine Klappkarte
im Wert von 3,70€ dazu.
Nr. 316 Dreikäsehoch Köln UG
Als Verkaufsaktion gibt es 10 % Rabatt auf das gesamte
Playshoes-Sortiment.
Es gibt ein kleines Gewinnspiel und jeder Besucher erhält
eine kleine Dreikäsehoch – Überraschung.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: Ring Lindenthaler Geschäftsleutee.V., Dürener Straße
148, 50931 Köln
Teilnehmer: Ca. 30 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung: Lindenthal in und mit allen Facetten erleben und
genießen, ein toller Tag für Groß und Klein, mit Musik,
Darbietungen von Vereinen und tanz durch die
Tanzschule.
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Lindenthal lädt ein zum Genießen: ob im schönen
Stadtwald, im Lindenthaler Tierpark oder auf der Shopping
Meile Dürener Straße mit vielen kleinen, inhabergeführten
Geschäften, Lokalen und Boutiquen.
Hier eine Auswahl der geplanten Aktivitäten.
1. A+E IDEE
Dürener Str. 205, 50931 Köln
Liebe Kunden! ....am Tag des Veedels wartet dieses Jahr,
ab 30 € Einkaufswert, ein besonderes Goodie � auf Sie...
2. Bäckerei Merzenich
Dürener Str. 142, 50931 Köln
Aktionen: Berliner 6+1 (6 kaufen, einen gratis bekommen)
& Sonntagsbrot zum Aktionspreis von 2,50€ anstatt 2,95€
3. Cologne Couture
Dürener Str. 142, 50931 Köln
Jeder Besucher der Second Hand Etage erhält einen
Chiffon Schal als Geschenk. Zusätzlich geben wir 20%
Rabatt auf alles (neue Abendmode 30%).
4. Corner 212
Dürener Str. 212, 50931 Köln
Für den verkaufsoffenen Sonntag am 19..09.. bieten wir
als Sonderaktion auf alle Wintermäntel und Jacken einen
Rabatt in Höhe von 20 Prozent an.
5. Die Brille
Dürener Str. 211-213, 50931 Köln
Unsere Kunden bekommen am 19.09.. 50% Rabatt auf
ausgewählte vorhandene Sonnenbrillen
6. Dresscoders
Dürener Str. 192, 50931 Köln
Unsere Kunden bekommen am 19..09. 20% Rabatt auf
alle Mutter & Kind Outfits
7. Estilo Argentino
Falkenburgstr. 12, 50935 Köln
„Ab einem Einkauf von 30€ schenken wir Ihnen eine
Flasche Wein für den Genuss zu Hause mit Ihren Lieben.
8. Kölner Kaffeemanufaktur
Dürener Str. 123-129, 50931 Köln
hier unseren Aktionen:
· Individuelle Kaffee- oder Espresso-Mischung
Jeder Kunde kann sich seine ganz individuelle Mischung
aus bis zu acht verschiedenen Grundkaffees
zusammenstellen
· Schokoladen-Präsent
Für jeden Gast gibt’s als Geschenk kleine Schokoladen-
Täfelchen von Valrhona
· Spende von 11% der Tageseinnahmen für
hilfsbedürftige Kinder
11% der Tageseinnahmen fließen an die Kölner Stiftung
„Helfen ist Gold“. In 2021 organisiert die Stiftung unter
dem Motto „Frühstück für Pänz“ ein mobiles
Frühstücksangebot für hilfsbedürftige Kinder an Kölner
Schulen.
9. Königreich
Dürener Str. 128, 50931 Köln
wir würden am 19.09.2021 jedem Käufer (unabhängig von
der Kaufsumme) einen Schal in der von ihm gewünschten
Farbe schenken.
10. Fleischerei Eckart
Dürener Str. 233, 50931 Köln
Wir grillen hausgemachte Bratwurst und es gibt Sekt von
der Lindenthal Edition!
11. S.A.L.E
Dürener Str. 224, 50931 Köln
Bei uns bekommen Sie:
· 10% Rabatt auf alles
· Überraschung bei einem Einkauf ab €25,00
12. Schuhhaus Röseler
Dürener Str. 234, 50931 Köln
Bei uns erhalten Sie am Veedel Tag, Sonntag
19.09.21, 10% Rabatt auf alles.
13. Sotos Finest - Goldschmiedekunst - Ingo
Telkmann
Landgrafenstr. 36, 50931 Köln
Am Tag des Veedels machen wir folgende Aktion:
"Das blaue Wunder" - Genießen Sie eine Präsentation
blauer Edel-und Schmucksteine in ihrer großen Vielfalt
und Faszination, bei einem erfrischenden Schluck
"blauen" Sekts.
14. Weinkontor Lindenthal
Geibelstr. 33, 50931 Köln
anbei unsere Aktion.
10% Rabatt auf Alles außer bereits Rabattierte Artikel.
Strüssjer Bier, Lindenthal Piccolo Sekt & Prisecco Piccolo
Sekt Alkoholfrei TO GO!
Das Strüssje Bier:
KURT – Der Kölner Urtyp – Im Stil eines Kreutebieres
gebraut, ist er ein Kölsches Original.
FRIEDA – Das fruchtige Wiess – der fruchtige und
unfiltrierte Vorgänger des Kölsch
Lindenthal Sekt:
Unser Lindenthal Sekt Weiß und Rosé ist unsere eigene
Sekt Edition für Lindenthal!
Gemeinsam mit der Familie Baumann – Schlosskellerei
Affaltrach – produzieren wir schon seit mehreren Jahren
erfolgreich die Lindenthal Sekt Edition.
Jörg Geiger Prisecco Alkoholfrei: Die Alkoholfreien
Priseccos von der Manufaktur Jörg Geiger, sind DIE
hochwertige Alkoholfreien Sektalternativen für den
anspruchsvolle Gaumen. Kreative Kompositionen aus
Früchten, Kräutern und Gewürzen, sind der absolute
Geheimtipp!
15. Vom Fass
Dürener Str. 212, 50931 Köln
Unsere Kunden bekommen auf vorabgefüllte, verpackte
Flaschen (Essig/Ölkombi) oder Liköre an diesem Tag 10%
Rabatt.
Darüber hinaus erreichen Sie „To-Go“ Überraschungen
von unserer wunderbaren und schmackhaften
Gastronomie. Ebenso sind individuelle, interessante
Angebote der auf der Dürener Strasse und im Umfeld
befindlichen Unternehmen für Sie vorbereitet. Seien Sie
neugierig und freuen Sie sich auf eine angenehme
Stimmung, ein schönes Flanieren in einem der schönsten
Kölner Stadtteile auf einer der abwechslungsreichsten
Einkaufsstraßen und unterstützen Sie Ihren Stadtteil in
dieser schweren und anspruchsvollen Zeit.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: Geschäftsleute in Sürth
Teilnehmer: Ca. 10 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Die Sürther Geschäfte freuen sich auf Ihre Besucher im
Sürther Veedel. Stöbern, probieren, genießen .... einfach
mal die Seele baumeln lassen.
Sonderverkäufe, Rabatte, Verköstigung von Gewürzen &
Tees. Gerne stellen wir auch Ihre Geschenkwünsche
zusammen.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: Händlergemeinschaft Landmannstraße, Neuehrenfeld
Teilnehmer: Ca. 17 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung: Tag des veedel in der Landmannstraße – aus dem Veedel
für das Veedel – Genießen, Shoppen, Flanieren, Musik
hören, Kultur erleben.
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
1. Bethlehem – ab 15.00 Uhr gibt es libanesische
Köstlichkeiten „to go“ und als Präsent ein Dessert auf´s
Haus
2. Due Lune – wunderbare Angebote, lassen Sie sich
überraschen
3. Foto Malinka – nur am 19.09.2021 gibt es das Kinder
(4-14 Jahre) Einzelportrait 10x15cm für €10,00
4. Goldschmiede Schommer – 10% Rabatt auf
individuellen Silberschmuck
5. Grote Contraste – einzigartige Schmuckstücke,
keines gleicht dem anderen
6. Happy Moments Brautmoden – Bei uns erhalten Sie
20% Nachlass auf aktuelle Fashionmode und Taschen
7. Imagine – 20% Nachlass auf aktuelle Wintermode
8. Meisterfriseure Köhler – Geschenk eines auf den
Haartyp abgestimmtes 100ml Shampoos
9. My Body & Health – Nehmen Sie sich die Zeit für die
Präsentation des neuesten EMS Gerätes
10. Pantine und die bunte Bande – Unterstützen Sie Ihr
Veedel, wir spenden von Ihrem Einkauf 20% für durch den
Lockdown geschädigte IG-Unternehmen in Neuehrenfeld
pro Einkauf
11. Parfümerie Meller – duftende 20% Nachlass und ein
Überraschungs-Geschenk bei Ihrem Einkauf
12. S.A.L.E. Mode – erhalten Sie ein Geschenk bei jedem
Einkauf über €15,00, darüber hinaus unterstützen Sie Ihr
Veedel mit 20% Spende von Ihrem Einkaufswert für
Lockdown geschädigte IG-Unternehmen in Neuehrenfeld
13. Spielwerk – 20% auf Kinderkleidung (außer „disana“
und Winterjacken)
14. Stein Optik – neueste Brillenmodelle mit aktuellen
Angeboten
15. Stielecht Floristik – bei jedem Einkauf ab €20,00
erhalten Sie einen Trockenstrauß als Geschenk
16. Tee de Colgne – duftende, aromatische Teesorten für
den muckeligen Winter neu eingetroffen
17. Wera Wäsche & Mode – genießen Sie 10% Nachlass
auf das gesamte Sortiment.
Zusätzlich wird an unterschiedlichen Ecken Musik geben,
sowie eine Info der umliegenden Vereine und
Kulturtreibenden.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: Longericher Geschäftsleute
Teilnehmer: Ca. 30 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Wir laden herzlich ein zum Tag des Veedels in Lunke!
Freut Euch auf viele Schnäppchen und Aktionen - mit
dabei sind:
• Südstadtsport: Wir feiern 25! Zu unserem
Jubiläum gibt es 25% auf alles (reduzierte Ware
ausgeschlossen) sowie viele weitere
Überraschungen.
• Haarstudio Außergewöhnlich: 20% auf alle
Leistungen -> https://www.haarstudio-
aussergewoehnlich.de/
• Fahrrad Pützfeld: 10% auf Beleuchtung ->
https://www.fahrrad-puetzfeld.de/
• Klein Orthopädie-Schuhtechnik: 20% auf
Schuhe, Eröffnung der neuen Werkstatt ->
https://www.schuh-klein.de/
• Modehaus Tag und Nacht: Räumungsverkauf
wegen Umbau -> http://modehaustagundnacht.de/
• Goldschmiede Fischer: 10% Rabatt
• Teeladen, der Fachhandel für Kräuter und Tee:
Einladung zu einem kostenlosen Workshop.
Entdecken Sie Ihren Lieblingsduft. Alles Rund um
die Kostbarkeiten der Räucherwerke und äth. Öle -
> https://www.flora19.de/index.php
• Drogerie Bach -> https://www.reformhaus-
parfuemerie.de/
• Sonnenstudio Ayk
• Friedhofsgärtnerei Heiliger ->
http://www.blumen-heiliger.de/
• Zum alten Brauhaus
• Da Enzo
• Trattoria Etna
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: Blauer Abend, Nippes
Teilnehmer: Ca. 30 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Nippes öffnet am Sonntag seine Türen und viele
inhabergeführte Geschäfte und Orte sind dabei. Es
erwartet Sie ein entspanntes Bummeln und manches
schöne Angebot. Es sind dabei:
AIDA & Herzstück Nippes
Merheimer Str. 195
Antiquariat Langguth
Restaurierung Paulussen
Auguststraße 46
Frau Schulze
Auguststraße 51
"frau schulze" feiert an diesem Tag ihren 10jährigen
Geburtstag.
Wir laden alle ein, mit uns zu feiern und gewähren an dem
Tag 10% auf unser Sortiment.
Lucky Grün wird uns an diesem Tag auch besuchen und
sein leckeres Luckygrün vorstellen.
Baudriplatz Eins
Baudriplatz 1
Druckschwestern
Baudristraße 2
Tante Olga
Viersenerstr. 6
Zum verkaufsoffenen Tag des Veedels gibt es bei uns am
Wilhelmplatz alles rund um die gesunde biologische
Ernährung. Neben Tipps, pestizid- und plastikfreien
Produkten füllen wir Euch gern auch einen Immunbooster,
eine Goldmilch in Euren mitgebrachten Becher – damit Ihr
gesund bleibt und wir gemeinsam zeigen, dass ToGo
nicht bedeuten muss, dass wir massenhaft Müll
hinterlassen. Alle Heißgetränke gibt’s zum Sonderpreis –
für einen stärkenden Sonntagnachmittags-Spaziergang
durch Nippes‘ schöne Lädchenlandschaft.
Mooii
Wilhelmstraße 54
Nippes 49
Wilhelmstraße 49
NippS49 ist am Tag des Veedels mit
Musik, Gebäck und einigen Prozenten am Start!
Werstoff . sinnvolle Kleidung
Florastraße 7
Annika & Tommy
Florastraße 39
Am „Tag des Veedels“ bekommen Sie bei uns 10% auf
den gesamten Vintage-Schmuck und es gibt einen
Bücherflohmarkt für Kinder und Erwachsene.
Nippes Optik
Neusser Straße 284
Selbstgebackenes To Go für jeden Besucher.
Mayersche Buchhandlung
Neusser Straße 226
Buchladen Neusser Straße
Neusser Straße 197
Wir feiern mit Abstand und Hygiene unseren Preis.
Ausgezeichnet als eine von 100 hervorragenden
Buchhandlungen in Deutschland öffnen wir an diesem
Sonntag besonders gerne die Türen und feiern mit Ihnen.
Schuhhaus Zimmermann
Neusser Straße 173
Wir gewähren am „Tag des Veedels“ beim Kauf von 1
Paar Schuhe/Sandalen 10%, bei 2 Paar 20% und bei 3
Paar 25%, außer auf bereits reduzierte Ware.
Zauberschule
Kempener Straße 24
Willkommen in Nippes
Dormagener Straße 5
Bäckerei Merzenich
Neusser Str. 250
6 + 1 Berliner (6 kaufen und einen gratis erhalten) und das
Sonntagsbrot zum Angebotspreis von 2,50€ anstatt 2,95€.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: Innenstadtgemeinschaft Porz e.V., Bahnhofstraße 14,
51143 Köln
Teilnehmer: Ca. 30 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
• kostenfreies Parken im Parkhaus des City-Centers
• diverser Rabattaktionen der Unternehmen im City-
Center
• Im Außenbereich wird für das leibliche Wohl
gesorgt mit Würstchen, Reibekuchen, Süßwaren
etc.
• Parfümerie Scholz in der Bahnhofstraße –
Mehrwertsteuer komplett geschenkt - Verkauf von
Rucksäcken zu Gunsten von „Lichtblicke"
• Marktapotheke – Mehrwertsteuer auf frei
verkäufliche Produkte komplett geschenkt -
Verkauf von Rucksäcken zu Gunsten von
„Lichtblicke"
• Basar im Center mit handgefertigten Gestecken
• Musik mit „Deluxe hoch 2“ im Center von 13.00-
18.00 Uhr
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels Antragsteller: Interessengemeinschaft Porz e.V., Frankfurter Straße 50, 501147 Köln Teilnehmer: ca. 16 Einzelhändler – Dienstleister
Anlassbeschreibung: Jahrmarktsmeile Aktionen der Gewerbe und Vereine Es wird eine Jahrmarktsmeile vor den Unternehmen errichtent sowie, je nach Inzidenzlage und Vorgaben der Stadt Köln bzw. des Landes, Kinderschminken und Live-Musik. Zudem werden alle Unternehmen Promotionen für „Veedellieben / Tag des Veedels“ im gesamten Haus und auf dem Parkplätzen machen.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels Antragsteller: Händlergemeinschaft Porz-Eil Teilnehmer: ca. 10 Einzelhändler – Dienstleister
Anlassbeschreibung: Antik-Markt Aktionen der Gewerbe und Vereine Am 19.09. werden wir den Porzer Antik Markt veranstalten. Neben diversen Antiquitäten wird es Unterhaltung aus vergangenen Epochen wie Gaukler aber auch mittelalterliche Musik geben.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: Interessengemeinschaft Rath/Heumar e.V., Rösrather
Straße 629, 51107 Köln
Teilnehmer: Ca. 25 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine.
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
• La Vida: "Im Namen der Rose“ bereits am
Samstag. Wir gewähren beim Kauf von 1 Teil 10%,
bei 2 Teilen 15% und bei 3 Teilen 20%. Bei jedem
Kauf am Sonntag bekommst du eine Rose
geschenkt. Sichere dir deine Rose, denn jede
zehnte Rose hat eine tolle Überraschung für dich.
• KLEEWALD Stoffe & Kurzwaren: Unter allen
Kunden verlosen wir 3 Überraschung-Stoffpakete
im Wert von je 100 €. In Kooperation mit
NATÜRLICH ELINA präsentieren wir von 14 bis 16
Uhr den GARSACK „NATÜRLICH
SELBSTGENÄHT“.
• Böörger Rath: wir halten ein besonderes extra-
Angebot des Tages bereit: Currywurst -> der Erlös
des Currywurstverkaufs ist eine Spende für den
Rather Basar
• Königslust: Wir öffnen beide Filialen (Eiler Straße
und Rösrather Straße) für Sie. Wir werden unter
Anderem viele kleine Überraschungsgeschenke an
unsere Kunden verteilen. Außerdem erhalten Sie
auf alle Artikel ab 20€ einen Rabatt von 20%
• Pänz Pänz: Bei uns gibt es am „Tag des Veedels“
20% auf Alles. Zusätzlich, neben guter Stimmung,
auch Getränke und Snacks.
• Rather Burg Apotheke: Passend zur Jahreszeit
bieten wir einen Ausschank gesunden Getränken
an.
• Flammenwerk: Ich stehe mit meinem Foodtruck
auf dem Platz des BVZ und biete Food „to go“
• Gartenbau Neumann: wir werden einen Teil
unseres Maschinenparks auf dem Platz des BVZ
zeigen und stehen für Fragen rund um das Thema
Garten gern zur Verfügung.
• Sport Küpper: bei uns bekommen Sie 20% auf
Alles, außer auf bereits reduzierte Ware
• Küchenstudio Schmitz: Unter dem Motto:
„Küche, Kunst und Kaffeeklatsch“ gibt es bei uns
eine Schmuckausstellung vonClaudia Gran, und
eine Bilderausstellung von Claudia und Lisa
Müller. Die Beleuchtung wird von Elektrotechnik
Kalkuhl gestaltet und wir bieten Kaffeeklatsch mit
Waffeln an.
• Augenblick Optik: Wir freuen uns, dass die
Damen vom St. Cornelius uns ihre
Köstlichkeiteiten zum Verkauf zur Verfügung
stellen. Der Erlös kommt der Kita St. Cornelius
zugute. Außerdem gibt es auf die aktuelle
Sonnenbrillenkollektion 20% Nachlass.
• Gios-Lifestyle and Fashion: Unter dem Motto
„Art meets fashion“ präsentieren wir unsere Mode,
kombiniert mit winterlichen Accessoires und
kostenlose Mode – und Stylingberatung. Bei einem
Kauf ab 50€ wartet ein kleines „Dankeschön“-
Präsent. Die Malerwerkstatt lädt zum „spinksen“
ein, außerdem können Gemälde abstrakter Kunst
aus der Ausstellung auch gekauft werden. Für
Interessierte gibt es Gutscheine für eine
Schnupperstunde in unserer Malerwerkstatt. Unter
Wahrung der dann aktuellen Corona-Vorschriften
werden Getränke und Snacks angeboten.
• Rather Bücherstube: Spendenaktion für den
Rather Adventsbasar!„Blind date with a Book“: Wir
haben für Sie Leseexemplare verpackt, mit einem
kurzen Hinweis zum Inhalt versehen und Sie
lassen sich überraschen. Jedes Buch kostet 2€,
Sie dürfen natürlich gerne mehr spenden.
Außerdem können Sie sich noch Restexemplare
des Rath-Heumarer „Kulturkränzjes“ sichern.
Spenden sind erwünscht!
• Blumen Boddenberg: Am „Tag des Veedels“
bieten wir in unseren Räumen Platz für die
Verkaufsstände für den bevorstehenden Rather
Adventbasars.
• Bestattungshaus Koziol: Wir stellen unsere
Fahrzeuge aus und möchten gern bei einem
Getränk über unsere Arbeit informieren
• Rather Reisebüro: Für alle Weltenbummler unter
euch haben wir uns etwas Besonderes überlegt:
da Verreisen momentan teilweise schwierig ist,
wollen wir das Fernweh in die eigenen vier Wände
locken. Dafür haben wir in unserem Fotoarchiv
gewühlt und schöne Reiseandenken aus den
Schnappschüssen gezaubert. Zum Verschenken
an Globetrotter und Reiselustige oder für die
eigene Vorfreude auf die nächste große Reise.
• Susanne Köln-Rath: Suchen Sie im Geschäft ihr
Lieblingsoutfit aus und lassen ein Foto machen.
Dieses Foto können Sie sich aufs Handy senden
lassen und an einem Gewinnspiel
teilnehmenGewinnspiel: Foto bei Instagram oder
Facebook ins Profil stellen und Likes sammeln.
Diejenige mit den meisten Likes nach 14 Tagen,
gewinnt einen Gutschein in Höhe von 111€
• Optik Jahn Hörakustik: Am „Tag des Veedels“
gibt es bei uns natürlich auch die aktuelle
Monatsaktion. Zudem werden wir einen Stand des
Rather Basars bei uns haben. Es werden Bücher
(Neuware) vom Taschenverlag ausgestellt und
verkauft.
• Körperformen: Am „Tag des Veedels“ bieten wir
in unserem Studio kostenfreie Körperanalysen an.
• Mrs. Sporty: Bei uns kann man am Tag des
Veedels Taschen und Rucksäcke (mit Liebe +
Freude genäht von Rosi Rick) kaufen und sich
gratis die Beine in den Recovery Boots massieren
lassen. Außerdem können die
Besucher/innenFragen zur Ernährung stellen und
sie erhalten drei individuelle, wirksame Übungen
für ihren persönlichen Alltag. Je nachdem, ob
Rücken, Bauch oder Beine gestärkt und/oder die
Stabilität verbessert werden soll, für jeden gibt es
individuelle Übungen fürzuhause.
• SP Maes: Wir planen eine Rabattaktion und die
Vorführung aktueller Smart-Tv ́s. Sie können also
an diesem Tag brilliante Bilder in Ultra-HD mit
beeindruckendem Sound in Dolby Atmos erleben.
Wenn Sie sich zum Kauf entscheiden, gewähren
wir Ihnen 10% Rabatt. Es gibt verpackte
Leckereien zum Mitnehmen.
• Die freiwillige Feuerwehr steht ebenfalls auf dem
Platz des BVZ und bieten den Kindern an die
Fahrzeuge zu inspizieren.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: StandortGemeinschaft Kalk e.V., Wiersbergstraße 21,
51103 Köln
Teilnehmer: Ca. 20 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine, sowie alle Unternehmen der Köln Arcaden
Anlassbeschreibung: Zahlreiche Geschäften in Kalk werden zum ,,Tag des
Veedels“ öffnen.
Auch die Köln Arcaden sind an dem besagten Sonntag mit
dabei. Damit ist „Der Tag des Veedels" eine tolle
Möglichkeit die Vielfalt & Individualität unseres Stadtteils
live zu erleben.
Die Händler werden diverse Rabatt-Aktionen und
Verköstigungen durchführen, vereinzelt werden sich vor
den Geschäften unterschiedliche Vereine aus Klak
präsentieren, um ihr Angebot und ihre Vielfalt den
Besuchern zu präsentieren.
In den Arcaden wird es unterschiedliche Programme und
Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche geben,
Wir freuen uns an diesem Tag ,,DER“ Shopping-Hotspot
auf der „Schäl Sick“ zu sein.
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
Vereine, sowie die Kultureinrichtugen bieten eine offene
Tür an, damit man sich ausführlich informieren kann.
Die Gewerbetreibenden werden unterschiedliche Sonder-
Verkaufsaktionen durchführen.
Evtl. werden Straßenmusiker vor den Geschäften, in den
vorgegebenen Zeiten ein wenig Musik darbieten.
Antrag Verkaufsoffener Sonntag am 19.09.2021 Tag des Veedels
Antragsteller: IG-DELLBRÜCKerLeben e.V., Dellbrücker Hauptstraße
111, 51059Köln
Teilnehmer: Ca. 30 Einzelhändler – Gastronomen – Dienstleister und
Vereine
Anlassbeschreibung:
Aktionen der Gewerbe und
Vereine
. Macht ein Selfie vor Eurer Dellbrücker Lieblingskulisse
und postet es mit dem hashtag #dellbrückerleben2021 auf
instagram und facebook! Für die kreativsten Posts
erwartet Euch eine Dellbrücker Überraschung!
Die Dellbrücker Unternehmen sind bereit und bieten Euch
unter Anderem
Bei Schulte Textil schenken wir euch zu eurem Einkauf
am „Tag des Veedels“ ein Glückslos! Neugierig?! Soviel
sei verraten: jedes Los gewinnt ;-)
im Schmuckdoktor dreht sich alles vom Entwurf bis zum
meisterlichen Schmuckstück.
Am Tag des Veedels stellen wir in unserer Goldschmiede
den Werdegang eines Meisterstückes vor und zeigen das
jüngst angefertigte Meister-Collier unserer Kollegin Lisa.
Ratet in der ZWÖLf , wer unter der Maske steckt, und
gewinnt ein Goodiebag und 12% Rabatt auf euren
Einkauf!
Im DELLVINO bieten wir, unter Wahrung der aktuellen
Corona- Vorschriftenunseren Pflaumenglühwein und
Snacks an.
...und noch vieles mehr!
Anlage 9 Handelsverband_geschwärzt
2207 Zeichen
Handelsverband Aachen - Düren - Köln ⋅ An Lyskirchen 14 ⋅ 50676 Köln Verkaufsoffener Sonntag anlässlich „Tag des Veedels“ am 19. September 2021 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Möglichkeit, zu dem aktuellen Antrag über einen ver- kaufsoffenen Sonntag am 19. September 2021, Stellung zu beziehen. Wir unterstützen als Handelsverband die Initiative der Veedel, ihre individuel- len Angebote am 19. September 2021 zu präsentieren. Die Pandemie hat mittlerweile viele Unternehmen - gerade auch kleinere - zur Aufgabe gezwungen. Ohnehin schon geschwächte Standorte haben weiter Federn lassen müssen. Entwicklungen, die ansonsten Jahre gedauert hätten, sind im Zeitraffer abgelaufen. Nicht nur die kleinen Veedel haben gelitten auch die größeren Zentren haben unter der Pandemie und der damit einhergehen- den weggebrochenen Frequenz gelitten. Keine Kongress -Gäste, lange Zeit keine Touristen und kaum Besucher aus dem Umland. Dazu kommt jetzt noch das Hochwasser, dass gerade in d en Quellgebieten für die Besucher Kölns gewütet hat und viele Menschen erst einmal von einer Fahrt nach Köln abhält. Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, dass der örtliche Einzelhandel sich zeigen kann, dass er seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen kann. Es ist wich- tig, dass der Kunde wieder den Kontakt zu seinem Händler in seinem Veedel findet. Viele Kontakte sind in der Pandemie verschüttet gewesen und müssen erst wieder neu geknüpft werden. Auch hierzu ist ein Tag des Veedels, an dem die Kommunikatio n eine herausragende Rolle spielen sollte, bestens ge- eignet. Mit freundlichen Grüßen Köln , Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen - Düren - Köln Geschäftsstelle Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln Tel.: 0221 20 80 40 Fax: 0221 20 80 440 Geschäftsstelle Aachen Theaterstraße 65 52062 Aachen Tel.: 0241 93 688 96-0 Fax: 0241 29 906 kontakt@ehdv.de www.ehdv.de Vereinsregister AG Köln VR 5486 Gerichtsstand Köln An die Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln
Anlage 8 DGB-Stellungnahme Sonntagsöffnung 2021-09-19_geschwärzt1
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Deutscher Gewerkschaftsbund
DGB-Region Köln-Bonn
DGB-Region Köln-Bonn | Hans-Böckler-Platz 1 | 50672 Köln
Jörg Mährle
Regionsgeschäftsführer
Telefon:
Telefax: 0221-500032-20
Mobil:
Hans-Böckler-Platz 1
50672 Köln
www.Koeln-Bonn.DGB.de
Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Angaben
w
erden vorübergehend gespeichert.
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Material.
Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung
per Mail
Stellungnahme zur geplanten Sonntagsöffnung am 19.09.2021 22. Juli 2021
Sehr geehrter ,
gerne nehme ich Stellung zur beantragten Sonntagsöffnung am 19.09.2021.
Ich teile die rechtliche Bedenken, die ver.di mit Schreiben vom 20.07.2021 geäußert hat.
Mit der Genehmigung von Sonntagsöffnungen greift die Stadt Köln in die gesetzlich ge-
schützte Arbeitsruhe von Beschäftigten ein und damit letztlich in den Arbeitsschutz. Die ge-
setzlichen Hürden für diesen Eingriff sind hoch – auch wenn das Ladenöffnungsgesetz
NRW einen anderen Eindruck erweckt. Bundesgesetzgebung und vor allem die Rechtspre-
chung zeigen regelmäßig kommunale Fehleinschätzungen, rechtswidriges Abstimmungs-
verhalten und die Mängel des Landesgesetzes auf.
Aus meiner Sicht besteht Konsens, dass Köln mit Blick auf eine wohnortnahe Versorgung
und als attraktiver Standort einen gut funktionierenden Einzelhandel benötigt. Konsens be-
steht auch darin, dass der stationäre Handel durch die Online-Konkurrenz, durch ständig
steigende Gewerbemieten und Mietnebenkosten unter erheblichem Druck steht. Hinzu
kommt eine über Jahre wachsende Verkaufsfläche in der Region, die die Konkurrenz unter-
einander verstärkte. Die Folgen der Pandemie haben diesen Druck auf Teile des stationären
Handels verschärft.
Ich mache mir Sorgen um den stationären Handel: Interessengemeinschaften und Ver-
bandsvertretungen fällt scheinbar neben Sonntagsöffnungen und über Jahre praktizierter
Reduzierung von Personalkosten kaum etwas ein, um die Branche zukunftsfähig zu gestal-
ten. Die Attraktivität des stationären Handels steigt nicht durch (vermehrte) Sonntagsöff-
nungen. Um die „Vielfalt der lokalen Stadtteile herauszustellen“ (Zitat aus den Antragsun-
terlagen), gibt es bessere Wege, die nicht zu Lasten der Schutzrechte von Beschäftigten
gehen.
Der Antrag enthält zudem widersprüchliche Aussagen und Ziele:
Einerseits soll der Handel in den „Veedeln“ und der Erhalt von „Traditionsgeschäften“ ge-
stärkt werden. Andererseits soll die Öffnung das gesamte Stadtgebiet umfassen. Hier be-
steht aus meiner Sicht die Gefahr, dass die Sonntagsöffnung nicht dem wohnortnahen
Seite 2 von 2 des Schreibens vom 22.07.2021
Handel in den Stadtteilen und den dort ansässigen „Traditionsgeschäften“ nützt, sondern
den großen Einkaufszentren und dem Handel in der Innenstadt.
Hinzu kommt, dass die Öffnung von Einkaufszentren und Innenstadt zu einem Kaufkraftab-
zug aus dem Umland führt und damit der stationäre Handel der umliegenden Städte und
Gemeinden betroffen ist. Diese „Kanibalisierung“ ist kein Verstoß gegen das Ladenöff-
nungsgesetz NRW, zeigt aber, dass die Branche nicht zukunftsfähig aufgestellt ist.
Insgesamt halte ich es für bedenklich, dass der Antragsteller keine belastbaren Angaben zu
den geplanten Angeboten und ihrem Umfang und zur genauen räumlichen Ausdehnung
der sogenannten Anlässe machen. Der Antrag wirkt damit wie ein gewünschter „Freifahrt-
schein“ für die Sonntagsöffnung. Es geht – wie im Antrag selber beschrieben – um „alle
Möglichkeiten der Umsatzgenerierung auszuschöpfen“. Das halte ich mit dem Sonntags-
schutz nicht vereinbar.
Erwähnenswerte ist auch, dass die Anlässe von Handel und Dienstleistern unter Einbezie-
hung der Gastronomie selber organisiert werden. Sofern zur Durchführung dieser Anlässe
zwingend Arbeitnehmer/innen aus dem Handel eingesetzt werden, ist das rechtlich nur mit
einer genehmigten Sonntagsöffnung möglich. Insofern sind Anlass und Sonntagsöffnung
untrennbar miteinander verbunden.
Deswegen gibt es aus meiner Sicht nur eine Empfehlung: Den Antrag ablehnen und die In-
teressengemeinschaften auffordern, endlich vernünftige Konzepten zum Überleben der
Branche auf den Tisch zu legen. Gerne unterstützen wir die Branche dabei. Denkbar wäre
ein gemeinsames Eintreten für einen Mietenstopp bei Gewerbeimmobilien.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 12 DE unterschrieben
1996 Zeichen
Vorlagen-Nummer 2753/2021 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle 1/32/321 1-32-321-1 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2021 über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, dem 19.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 Begründung Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.08.2021 ist vor dem Hintergrund der verspäteten Antragstellung durch den Dachverband der Interessengemeinschaften „Veedellieben e.V." und mit Blick auf den Termin am 19.09.2021 zwingend erforderlich. Aufgrund der verzögerten Antragstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der zu betei- ligenden Institutionen nach $ 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) mit angemessener Anhörungsfrist, ist vor dem Hintergrund der sitzungsfreien Zeit eine Vorla- geneinbringung unter der Gewährleistung der Sitzungsreihenfolgen nicht möglich. Eine fristgerechte Beteiligung der vorberatenden Ausschüsse Wirtschaftsausschuss und des Ausschusses Allgemeine Rechtsfragen /Vergabe und Internationales ist ebenfalls nicht möglich. Beschluss: Gemäß $ 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit $ 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund des vom Dachverband eingereichten Antrags, fol- genden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt gemäß $ 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit $ 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ord- nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 am 19.09.2021 anlässlich des Tag des Veedels. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift z 2.08. Zuaghinuf ur pe Fra
Anlage 5 Stellungnahme ver.di_geschwärzt1
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Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft ver.di + Hans-Böckler-Platz 9 « 50672 Köln Geschäftsführung Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung UT Gewerbeabteilung Hans Bacher pat 9 Willy-Brandt-Platz 3 von 50679 Köln Telefon: 0221 / 48 55 80 Durchwahl: 443 Telefax: 309 PC-Fax: * Mobil: Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zum ee 20.07.2021 Verkaufsoffenen Sonntag am 19.09.2021 Ihre Zeichen Unsere Zeichen 0445/bm Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter EEE Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Antrag (Eingang in unserem Haus am 19.07.2021) am 19. September 2021, eine Sonntagsöffnung von Verkaufsstätten in Köln zuzulassen, nehmen wir wie folgt Stellung: Die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten des Einzelhandels Sonntagsarbeit, sie können an diesen Sonntagen nichts mit ihren Freunden und Familien unternehmen, nicht am kulturellen und politischen Leben teilnehmen. Deswegen werden verkaufsoffene Sonntage von uns aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt. Umgekehrt hat das Interesse grundsätzlich ein geringeres Gewicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt: „Weder das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber, die von der Anziehungskraft der Veranstaltung profitieren, noch das Shopping- Interesse potenzieller Kunden kommen als Sachgründe einer Sonntagsöffnung in Betracht (vgl. oben Rn. 15). Dem Versorgungsinteresse kommt angesichts der völligen Freigabe werktäglicher Öffnungszeiten ($ 3 Abs. 1 LadÖG BW) und der weitreichenden Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung, die nach 88 4 bis 6 und 7 bis 9 LadÖG BW für dort näher bezeichnete Verkaufsstellen, Orte und Warengruppen gelten, kein nennenswertes Gewicht mehr zu. Das gilt *Festneizpreis 14 cY/min, . . IBAN DE36500500000082001405 ilft ii i erst recht, wenn bereits die Anlassveranstaltung BIC-Code HELADEFFXK se mama Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung dem Warenverkauf und der Bedarfsdeckung dient. Veranstaltungen im Sinne des $ 8 Abs. 1 Satz 1 LadÖG BW können daher nur Ladenöffnungen von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter des betreffenden Sonntags rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 <100>). Dazu muss die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung größer sein als die der Ladenöffnung und der dadurch ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die Ladenöffnung als bloßer Annex der Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 23 f. und vom 12. Dezember 2018-8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19) und zugleich als anlassbedingte Ausnahme vom Sonntagsschutz erkennbar wird“. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020-8 CN 1/19 -, BVerwGE 168, 338-356, Rn. 21. Eine sonntägliche Ladenöffnung kann daher nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Eine solche Ausnahme ist hier für uns nicht erkennbar. Im Hinblick auf den Bereich der Ladenöffnungen ist offen, ob die Ladenöffnungen in den gesamten Veddeln zugelassen werden soll, wobei jeweils die genannte Zahl von Einzelhändlern in den jeweiligen Stadtvierteln teilnehmen wird oder ob der Bereich der Ladenöffnung innerhalb der Veddel begrenzt werden soll. Pure Rabattaktionenkönnen hier nicht als Anlassbezug hinzugezogen werden (vgl. u.a. IG-Severinstrasse, hier sind ausschließlich Rabattaktionen als Anlass angegeben) Auf die Auswirkungen der Corona Pandemie für den Einzelhandel kann eine Öffnung von Verkaufsstellen in Köln nicht gestützt werden. Die Erwägung dem stationären Einzelhandel als Ausgleich der Einbußen durch die Corona-Pandemie auch an Sonntagen zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zu eröffnen ist mit der grundsätzlich zu wahrenden Arbeitsruhe an den betroffenen Sonntagen nicht vereinbar. „Die landes- und bundesweit eingetretenen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, so gravierend sie für viele Unternehmer des stationären Einzelhandels sind, rechtfertigen es auch angesichts des weiten Umfangs, in dem der Landesgesetzgeber gerade der Berufsausübungsfreiheit der Verkaufsstelleninhaber wie auch der allgemeinen Handlungsfreiheit potentieller Kunden mit werktäglich vollständig freigegebenen Öffnungszeiten und zahlreichen Ausnahmeregelungen Rechnung getragen hat, nicht, ohne Weiteres vier 2 Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Geschäftsführung beliebigen Sonntagen ab 13.00 Uhr praktisch werktägliches Gepräge mit allen damit verbundenen Begleiterscheinungen zu geben.“ Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03. September 2020 -4 B 1253/20.NE —, Rn. 33 - 35, juris. Sollte der Rat gleichwohl die ordnungsbehördlichen Verordnungen beschließen, teilen Sie uns bitte das Datum der Bekanntgabe mit.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/32/321
I-32-321-1
Vorlagen-Nummer
2753/2021
Freigabedatum
23.08.2021
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung
Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2021 über das Offenhalten von Verkaufsstellen
am Sonntag, dem 19.09.2021
Gremium Datum
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021
Begründung
Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.08.2021 ist vor dem Hintergrund der verspäteten
Antragstellung durch den Dachverband der Interessengemeinschaften „Veedellieben e.V.“ und mit
Blick auf den Termin am 19.09.2021 zwingend erforderlich.
Aufgrund der verzögerten Antragstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der zu betei-
ligenden Institutionen nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG
NRW) mit angemessener Anhörungsfrist, ist vor dem Hintergrund der sitzungsfreien Zeit eine Vorla-
geneinbringung unter der Gewährleistung der Sitzungsreihenfolgen nicht möglich. Eine fristgerechte
Beteiligung der vorberatenden Ausschüsse Wirtschaftsausschuss und des Ausschusses Allgemeine
Rechtsfragen /Vergabe und Internationales ist ebenfalls nicht möglich.
Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung
der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund des vom Dachverband eingereichten Antrags, fol-
genden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ord-
nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 am
19.09.2021 anlässlich des Tag des Veedels.
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift
23.08.2021 zugestimmt gez. Pöttgen gez. Spelthann
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Begründung
Der Rat hat zuletzt in seiner Sitzung am 10.09.2020 (Vorlagen-Nr.: 2030/2020) den von den Interes-
sen- und Werbegemeinschaften gestellten Antrag für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-
und Feiertagen anlässlich des Tags des Veedels am 08.11.2020 genehmigt.
Auch in diesem Jahr, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Corona-Pandemie, be-
antragt, namentlich der Dachverband der Kölner Interessengemeinschaften „Veedellieben e.V.“, die
Genehmigung des dritten Tags des Veedels am 19.09.2021 im Kölner Stadtgebiet Auf den Vortrag
des Dachverbandes wird nachfolgend verwiesen (s. Anlagen 2 und 2.1). Vom Dachverband werden
die in der Anlage 4 in den Veedeln geplanten Anlässe/Aktionen/Veranstaltungen an diesem Tag be-
schrieben.
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LÖG NRW liegt ein die Ladenöffnung rechtfertigendes Interesse vor,
wenn die Öffnung dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Ein-
zelhandelsangebotes dient.
Der Einzelhandel bildet in Nordrhein-Westfalen den drittgrößten Wirtschaftszweig. Mehr als 100.000
Einzelhandelsbetriebe erwirtschafteten in NRW im Jahr 2019 einen Umsatz von über 122 Mrd. Euro
und damit gut ein Viertel des gesamten deutschen Einzelhandelsumsatzes. Mit mehr als 750.000
Beschäftigten und Auszubildenden ist der Einzelhandel in NRW darüber hinaus einer der wichtigsten
Arbeitgeber und Nachwuchsförderer, da jeder zehnte Arbeitsplatz im Einzelhandel liegt. Der lokale
Einzelhandel ist insbesondere auch für die Kommunen und Menschen vor Ort von Bedeutung, die
dort ihre Beschäftigung finden oder auf dessen Versorgungsfunktion angewiesen sind. Der stationäre
Einzelhandel zählt in NRW und damit auch in Köln aufgrund der verfügten Einschränkungen zu den
durch die Corona-Pandemie besonders stark betroffenen Branchen. Nach dem monatelangen nahezu
vollständigen Lockdown gelten auch noch nach der positiven Entwicklung bei der Bekämpfung der
Corona-Pandemie, weiterhin Einschränkungen.
Nach Erhebungen des Handelsverbands NRW in 2020 haben Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen
erhebliche Umsatz- und Kundenfrequenzrückgänge zu verzeichnen (vgl. Presseinformation des Han-
delsverbandes NRW vom 19.05.2020 und Newsletter des Handelsverbandes NRW vom 23.06.2020).
Umfragen des Handelsverbands NRW haben ergeben, dass im Einzelhandel in beachtlichem Umfang
das Risiko für Geschäftsaufgaben besteht. Die Umfragen zeigen weiter, dass die Corona-Pandemie
erhebliche Umsatzrückgänge gegenüber den Vorjahren zur Folge hat.
Insgesamt ist zu konstatieren, dass der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Köln
durch die Corona-Pandemie erheblich unter Druck geraten ist. Weniger als ein Drittel der Betriebe hat
so viel Umsatz wie im Vorjahr oder mehr erzielt, während mehr als zwei Drittel der Betriebe weiterhin
erhebliche Einbußen zu verzeichnen haben.
Im Mai 2020 befanden sich ein Drittel der Non-Food-Einzelhändler laut einer Umfrage des Handels-
verbandes (HDE) bei mehr als 600 Einzelhandelsunternehmen aus dem Non-Food-Bereich in akuter
Existenznot (https://www.handelsverband-nrw.de/2020/05/22/coronakrise-ein-drittel-der-nicht-
lebensmittelhaendler-in-akuter-existenznot/ ). Mitte Juni 2020 schätzte jeder fünfte Teilnehmer einer
Umfrage des Handelsverbandes NRW das Risiko einer Geschäftsaufgabe mit „groß bis sehr groß“
ein (Presseinformation des Handelsverbandes NRW vom 23.06.2020). Aufgrund der Corona-
Pandemie ist der stationäre Einzelhandel flächendeckend und damit in allen nordrhein-westfälischen
Kommunen gefährdet. Dieser flächendeckenden Gefährdung kann allein mit Ladenöffnungen von
Montag bis Samstag nicht erfolgreich begegnet werden, da erlittene und noch zu erwartende Einbu-
ßen zu hoch ausfallen. Bund und Länder haben zahlreiche Programme aufgelegt, um von der
Coronakrise betroffene Unternehmen zu unterstützen. Sinnvoll und notwendig sind flankierend hierzu
aber auch Maßnahmen, die dem lokalen Einzelhandel Kunden zuführen und zusätzliche Einnahme-
möglichkeiten eröffnen.
Die Umfrage des Handelsverbandes NRW zur Situation im Einzelhandel von 07/2020 (s. Verwal-
tungsvorlage 2030/2020 Anlage 4) belegt eindrucksvoll, dass in den Kalenderwochen 17–19 von über
40 der Unternehmen nur Umsätze von 20–40 % des Vorjahres generiert wurden.
Die DIHK Blitzumfrage vom Mai 2020 belegt die Einschätzung des Handels, dass jeder achte eine
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Existenzbedrohung (Insolvenz) für sich sieht. Knapp vier von 5 Unternehmen (78 %) rechneten für
das Gesamtjahr 2020 mit einem erheblichen Rückgang ihrer Umsätze
(https://www.dihk.de/resource/blob/23678/8c0d2a3825d536b5ebc3a71b3caa2cf2/blitzumfrage-
corona-nr-3-data.pdf).
Ausgehend von einem im Jahre 2019 im Einzelhandel in NRW erzielten Jahresumsatz von ca. 122
Mrd. Euro und einem prozentualen Anteil des an verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen erwirtschafte-
ten Anteils am Jahresumsatz von 3 %, würde im Jahr 2020 der Ausfall verkaufsoffener Sonn- und
Feiertage im Zeitraum März bis August für den Einzelhandel einen Umsatzverlust i. H. v. ca. 1,84
Mrd. zur Folge haben. Die durch die Coronaschutzverordnungen erlassenen Beschränkungen, haben
den Umsatzverlust für den Handel wachsen lassen.
Der über Monate andauernde „Lockdown“ hat einen Einkauf außer in Lebensmittelgeschäften, Droge-
rien, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkten unmöglich gemacht. Eine solche längerfristige
Schließung der Geschäfte kann nicht nur eine noch weitergehende Verlagerung des Kaufgeschehens
in den Onlinehandel zur Folge haben, sondern auch die Struktur des Einzelhandels gefährden.
Die Corona-Pandemie, ihre erheblichen Auswirkungen und deren Abmilderung stellen einen weiteren
nicht normierten Sachgrund dar. Es gilt diese Folgen im öffentlichen Interesse so gut wie möglich
aufzufangen, vielleicht sogar zu beseitigen.
Gesellschaftlich besteht ein erhebliches Interesse daran, dass die gesamte Wirtschaft und insoweit
insbesondere auch der lokale Einzelhandel in Folge der durch die Corona-Pandemie erlittenen
Schwächungen gestärkt wird und durch die Vermeidung einer Welle von Betriebsaufgaben die Folgen
für einzelne Betroffene (etwa Ladeninhaber*Innen und Beschäftigte), aber auch für den Staat und die
Gesamtheit der Steuerzahler so gering wie möglich gehalten werden. Dabei ist weiter zu berücksich-
tigen, dass mit dem lokalen Einzelhandel ein Absatzmarkt über viele Monate ausgefallen war und
weiterhin mit Einschränkungen belegt ist, was zugleich nachteilige Auswirkungen auf die Produzenten
der verkauften Güter mit sich bringt. Bund und Länder haben zahlreiche Programme aufgelegt, um
von der Corona-Krise betroffene Unternehmen zu unterstützen, zum Teil über Zuschussregelungen,
insbesondere aber über Kreditgewährung. Kredite sind aus Sicht von Staat und Wirtschaft ein sinn-
volles Instrument, wenn die Kreditempfänger in die Lage versetzt werden, diese auch zurückzahlen
zu können.
Sinnvoll sind daher weitergehende Impulse zur Schaffung zusätzlicher Umsatzmöglichkeiten, wie dies
verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Einzelhandel darstellen.
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage haben vielerorts für den Einzelhandel eine erhebliche wirtschaft-
liche Bedeutung und können daher neben anderen Instrumenten dazu dienen, die wirtschaftlichen
Folgen der Pandemie abzuschwächen. Ladeninhaber*innen wird durch verkaufsoffene Sonn- und
Feiertage die Möglichkeit geboten, Umsatz zu generieren, nachdem dieser in der gesamten Branche
über Monate weggebrochen war und in vielen Betrieben eine Rückkehr auf das Niveau vor der
Corona-Krise nicht absehbar, sondern in weite Ferne gerückt ist. Eine Bekämpfung der Auswirkungen
der Corona-Pandemie ist umso mehr geboten, wenn aufgrund der Pandemie bereits festgesetzte
verkaufsoffene Sonn- und Feiertage ausgefallen und die damit im Zusammenhang stehenden Veran-
staltungen nicht durchführbar waren. Die Neufestsetzung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage ist
insoweit als unmittelbare Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemiefolgen einzuordnen.
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass der Vortrag des Dachverbandes auch das Vorliegen
des öffentlichen Interesses nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LÖG NRW begründet.
Mit Schreiben vom 15.07.2021/19.07.2021 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Ge-
werkschaften, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerks-
kammer zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Stellungnahmen/ Ergebnis
Mit Schreiben vom 20.07.2021 hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die beabsichtigte sonntägli-
che Öffnung abgelehnt (s. Anlage 5 anonymisiert; Original liegt der Verwaltung vor).
Mit Schreiben vom 21.07.2021 unterstützt die Industrie- und Handelskammer zu Köln den eingereich-
ten Antrag und die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntag (Anlage 6 anonymisiert; Original liegt der
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Verwaltung vor).
Der ev. Kirchenverband Köln und Region hat am 22.07.2021 Stellung zum verkaufsoffenen Sonntag
bezogen (Anlage 7 anonymisiert; Original liegt der Verwaltung vor).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund, DGB Region Köln-Bonn, hat mit Schreiben vom 22.07.2021, An-
lage 8 anonymisiert; Original liegt der Verwaltung vor) zum Tag des Veedel Stellung genommen.
Mit Schreiben vom 30.07.2021 hat der Handelsverband Aachen-Düren-Köln zur beantragten Sonn-
tagsöffnung Stellung genommen (s. Anlage 9 anonymisiert; Original liegt der Verwaltung vor).
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt mit Schreiben vom 16.08.2021 ebenfalls
die Genehmigung der beantragten Verkaufsstellenöffnung (Anlage 11 anonymisiert; Original liegt der
Verwaltung vor).
Fazit
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu genehmigen.
Belege für die schwierige Situation der Kölner Handels- und Verkaufsstellen und der Verkaufsstellen
im Land NRW ergeben sich aus der Medienberichterstattung und den im Internet zu entnehmenden
Darstellungen, die in Anlage 10 exemplarisch, aber nicht abschließend aufgezeigt werden.
Die vom Dachverband vorgetragenen Daten, Zahlen, Fakten (s. auch Anlage 3) sind auch durch die
vorgenannten Quellen nachvollziehbar und glaubhaft dargestellt.
Es werden von der Verwaltung keinerlei Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit der vorgetragenen exis-
tenzbedrohenden Fakten erhoben.
Die Öffentlichkeit und auch der Kölner Handel haben nach der Lockerung der Einschränkungen der
CoronaSchVO mit wenigen Ausnahmen vorbildlich gezeigt, dass Handel und Öffentlichkeit sich auf
die weiterhin bestehenden Einschränkungen eingelassen haben und diese nachahmenswert leben.
Die Einhaltung der aktuellen Corona-Regelungen am Tag des Veedels, dem 19.09.2021, ist obligato-
risch und wird von den Antragstellenden, dem Handel und der Öffentlichkeit beachtet werden.
Hinweis:
Aufgrund der Sommerpause ist eine Beteiligung der Fachausschüsse vor der Sitzung des Rates nicht
möglich.
Die Bezirksvertretungen werden über diese Dringlichkeitsvorlage, wegen der fehlenden Möglichkeit,
diese im Rahmen der üblichen Sitzungsreihenfolge zu erreichen, per Dringlichkeitsentscheidung an-
gehört.
Anlage 1 RVO 2021
Anlage 2 und 2.1 Antrag final Dachverband
Anlage 3 Umfrage lokale Händler
Anlage 4 Einreichungen der IGs anonymisiert
Anlage 5 Stellungnahme Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Anlage 6 Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln
Anlage 7 Stellungnahme des evangelischen Kirchenverbands
Anlage 8 Stellungnahme DGB Region Köln-Bonn
Anlage 9 Stellungnahme Handelsverband Aachen-Düren-Köln
Anlage 10 Medienberichterstattung
Anlage 11 KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
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Hinweis: Die Anlagen 3 und 4 werden zur Ressourcenschonung nur im Ratsinformationssystem zur
Verfügung gestellt.
Anlage 2.1 Antrag final Dachverband
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Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG) im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Das LÖG ist in seiner geänderten Form am 30.03.2018 in Kraft getreten. Auszug zum § 6 Abs. 6 LÖG: § 6 (Fn 3) Weitere Verkaufssonntage und -feiertage (1) An jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung 1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt, 2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient, 3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, 4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder 5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert. Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Bei Werbemaßnahmen des Veranstalters müssen die jeweiligen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 für die Öffnung der Verkaufsstellen im Vordergrund stehen. (2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. (3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden. (4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nach Absatz 1 insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe nach Absatz 1 für das gesamte Gemeindegebiet, darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden. Erfolgt die Freigabe nach Absatz 1 beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. (5) Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen: 1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 2. Ostersonntag, 3. Pfingstsonntag, 4. der 1. und 2. Weihnachtstag und 5. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Folgende Eckpunkte der Novellierung sind hervorzuheben: • an höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse in der Zeit von13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein (beachte in der Ratssitzung zuletzt am 07.06.2018 bekräftigte Selbstbeschränkung auf drei Sonn- und Feiertage) • innerhalb einer Gemeinde, bestimmten Bezirkes, Ortsteiles oder Handelszweiges dürfen insgesamt nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage im Jahr freigegeben werden • der bisher geltende Anlassbezug ist entfallen; es müssen nun gewichtige Sachgründe eine weiterhin ausnahmsweise Sonn- oder Feiertagsöffnung begründen und im öffentlichen Interesse liegen
Nach LÖG liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn ! sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfindet ! dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären Einzelhandelsangebotes ! dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche ! der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren ! der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient. Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den Interessengemeinschaften des Handels, den anderen Beteiligten(vgl. § 6 Abs. 4 LÖG) und den Kommunen ein Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen. Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW zum Download bereit. Nach Inkrafttreten des LÖG NRW sind verschiedenste Urteile von Verwaltungsgerichten (VG) und Oberverwaltungsgerichten (OVG) unter Berücksichtigung des novellierten Rechts ergangen. Diese müssen alle Beteiligten im Verfahren berücksichtigen. Nachfolgend beispielhaft eine kleine Auswahl der ergangenen Entscheidungen. • OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018, 4 B 571/2018 • OVG Münster, Beschluss vom 04.05.2018, 4 B 590/2018 • VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018, 3 L 1462/2018 • OVG Münster, Beschluss vom 25.05.2018, 4 B 707/2018 • VG Köln, Beschluss vom 03.12.2018, 1 L 2649/2018 • VG Köln, Beschluss vom 03.12.2018, 1 L 2650/2018 • VG Köln, Beschluss vom 03.12.2018, 1 L 2651/2018 • OVG Münster, Beschluss vom 17.07.2019, 4 D 36/19.NE Die mit der Novellierung über den des Sachgrundes im Zusammenhang mit Festen, Märkten u.a. geschaffenen Sachgrund hinaus, sind Sachgründe, die aus Sicht der Verwaltung einer politischen/wirtschaftspolitischen Vorgabe durch den Rat der Stadt Köln bedingen. Anträge von Interessengemeinschaften können mit diesen Sachgründen selbstverständlich begründet werden. Sie sind dann vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik und der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, ehemals Amt für Wirtschaftsförderung, dahingehend zu prüfen sein. Über diese Expertise verfügt die zuständige Ordnungsbehörde in diesen Fällen nämlich nicht. Für eine Beantragung einer Verkaufsstellenöffnung gem. § 6 LÖG wird nachfolgender Antragsvordruck vorbereitet um den Interessengemeinschaften die Antragstellung zu erleichtern:
Beachte: Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte Feiertage) Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. Antragsteller: Veedellieben e.V. Dachverband der Kölner Interessengemeinschaften Hauptstraße 94 50996 Köln Bezeichnung des Anlass: Tag des des Veedels als stadtweites Event
verkaufsoffener Sonntag: 19.09.2021, 13 – 18 Uhr. Anlassbeschreibung: Der Tag des Veedels: Am 19. September 2021 ist der dritte Aktionstag zum “Tag des Veedels“ geplant. Bereits 2019 und 2020 fand der Aktionstag in zwölf bzw. vierundzwanzig Kölner Stadtteilen mit einem Rahmenbegleitprogramm von Händlern, Gastronomen und Dienstleistern statt. In diesem Jahr ist, wie in 2020, ist eine erneute stadtweite Öffnung geplant, an dem wieder mindestens vierundzwanzig Veedel teilnehmen werden. Der Tag des Veedels soll Köln in seiner unterschiedlichsten Ausprägung und Vielfalt der einzelnen Stadtteile / Veedel präsentieren und die Verbundenheit zur Stadtteilkultur stärken. Die Rahmenbedingungen für Handel, Gastronomie und Dienstleistung sind in den vergangenen Jahren durch steigende Mietpreise, Onlineangebote bzw. sich stark verändernde Märkte aber auch gesellschaftliche Veränderungen immer schwieriger geworden. Der LockDown im Frühjahr 2020 und von Dezember 2020 bis Mai 2021 hat zu diesen tiefgreifenden Veränderungen nochmals viele Unternehmer/ Unternehmen vor die größten Herausforderungen aller Zeiten, vor allem existenzieller Natur gestellt. Umso wichtiger ist es, die Vielfalt der
einzelnen Stadtteile herauszustellen, die lokalen Angebote und die Services zu stärken. Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie ist das ein wichtiges Unterfangen, um das weitere Aussterben von Traditionsgeschäften zu unterbinden und den Menschen diese Vorzüge nahe zu bringen. Der stationäre Einzelhandel ist Impulsgeber sowie Rückgrat in den Veedeln und als größter Arbeitgeber der Stadt eine tragende Säule der lokalen Volkswirtschaft. Der „Tag des Veedels“ wird in diesem Jahr also noch bedeutsamer sein als in den beiden Jahren zuvor. Der „Tag des Veedels“ findet in diesem Jahr zum dritten Mal statt und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Verbundenheit zum Stadtteil und die Vorzüge des stationären Handels zu fördern, zu unterstützen, sowie das Heimatgefühl und die Aufenthaltsqualität im Veedel zu stärken. Von daher werden alle Unternehmen den Gästen an diesem Tag etwas Besonderes bieten, um die eigenen Produkte, Leistungen und das Veedelsgefühl zu vermitteln.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht.
X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche zum dritten stattfindet ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche:
das gesamte Kölner Stadtgebiet inkl. Gewerbeflächen und Einkaufszentren.
Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Die Corona-Krise trifft auch den gesamten Kölner Einzelhandel bzw. die gesamte Kölner Gastronomie. Eine Befragung der Mitglieder aller Interessengemeinschaften durch den Dachverband Veedellieben e.V. im April 2021 hat ergeben, dass sich 2/3 der Befragten wirtschaftlich schlechter als 2019 darstehen, dass 4 von 10 Unternehmen sich in ihrer Existenz bedroht fühlen und die Frequenz in den Veedeln extrem zurückgegangen ist und das bei konstanten oder gar gestiegenen Kosten. Der Einzelhandel und die Gastronomie im gesamten Stadtgebiet sind stark gefährdet. Es drohen zunehmende Leerstände, Verarmung des Angebots und der Abbau von Arbeitsplätzen. Untermauert wird die Darstellung durch die Umfrage des Dachverbandes Veedellieben e.V. die sich ausschließlich nur auf das gesamte Kölner Stadtgebiet bezieht vom April 2021, die als Anlage beiliegt.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Anlage 10
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Anlage 10 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/291581/umfrage/besucherfrequenz-im- einzelhandel-in-deutschland-ggue-dem-vorjahr/ https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/einzelhandel-kauflaune-anreize- aussichten-100.html https://www.dw.com/de/einzelhandel-corona-todessto%C3%9F-f%C3%BCr-deutsche- innenst%C3%A4dte/a-53803050 https://www.handelsjournal.de/corona/juli/warum-onlinehaendler-auch-nach-der-krise- profitieren.html https://taz.de/Schlechte-Prognosen-fuer-Einzelhandel/!5689876/ https://www.ifhkoeln.de/nc/blog/details/infoblog-covid-19-und-die-auswirkungen-fuer-den- handel/ https://www.springerprofessional.de/handel/vertriebskanaele/64-000-handelsunternehmen- von-pleitewelle-bedroht/17836970 https://www.radioerft.de/artikel/rhein-erft-einzelhandel-droht-kollaps-wegen-corona- 647956.html https://www.iwkoeln.de/presse/in-den-medien/beitrag/hans-peter-kloes-so-bedroht-die- pandemie-die-existenz-vieler-deutscher.html https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/michael-groemling-thomas- schleiermacher-schwer-angeschlagen.html https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/corona-stoppt-wachstum-im-einzelhandel- warnt-handelsverband-a-8bd638bc-b173-401f-a6ca-f319b7fbcafd https://www.tagesschau.de/inland/gewerbesteuer-corona- 101.html?utm_source=upday&utm_medium=referral https://www.businessinsider.de/wirtschaft/handelsverband-schlaegt-alarm-dreifacher- tsunami-rollt-auf-innenstaedte-zu/ https://einzelhandel.de/component/attachments/download/10449 https://www.veedellieben.de/wp-content/uploads/2021/04/Praesentation-Umfrage-Lokaler- Haendler-Koeln.pdf
Anlage 6 Stellungnahme_IHK_Koeln_Tag des Veedels_geschwärzt
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Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 IHK Köln, 50606 Köln Per E-Mail Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom Unser Zeichen | Ansprechpartner E-Mail Telefon | Fax Datum 21. Juli 2021 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln Ihre Aufforderung vom 15.07.2021 Sehr geehrter , wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 15.07.2021 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zum Verkaufsoffenen Sonntag, anlässlich des Tag des Veedel am 19.09.2021 gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. Auf die Videokonferenz am 06.07.2021, zu der Herr Dirk Michel, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses, eingeladen hatte, nehmen wir Bezug. Die vorgetragenen Argumente waren aus unserer Sicht konstruktiv und lösungsorientiert. Wir begrüßen daher den Vorschlag der Stadtverwaltung, auf Basis des Runderlasses vom 09.07.2020 der Landesregierung NRW, die neuen Möglichkeiten zur Begründung von verkaufsoffenen Sonntagen in Köln zu nutzen und der fortgeltenden Ausnahmesituation im Einzelhandel aufgrund der Corona- Pandemie Rechnung zu tragen. Der Runderlass verweist darauf, dass der stationäre Einzelhandel in NRW aufgrund der Corona- Pandemie flächendeckend gefährdet ist (Runderlass, Seite 4). Diese Einschätzung deckt sich auch in 2021 mit den von den Verbänden des Handels veröffentlichten Situationsbeschreibungen des Handels. Auch im Jahr 2021 gibt es unverändert Belastungen des Einzelhandels durch Frequenz- und Umsatzrückgänge. Weiterhin ist der Non-Food-Einzelhandel stark durch die Corona-Krise betroffen. Die Geschäftsschließungen in einzelnen Stadtteilen und der signifikante Rückgang der Besucherfrequenz in der Kölner Innenstadt belegen dies u.a. durch Leerstände der Ladenlokale. Zu erwarten ist, dass die Umsatzverluste im Non-Food-Einzelhandel bis Ende 2021 nicht kompensiert werden können. Besonders die innenstadt-relevanten Branchen haben mit hohen Umsatzverlusten zu kämpfen. 22. Juli 2021 | Seite 2 Aufgrund der corona-bedingten Gefährdungssituation des Einzelhandels sieht der Runderlass vor, dass auf Basis von § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 LÖG NRW (Sachgrund Nr. 2) Sonntagsöffnungen einen Beitrag zur Abwehr der Corona-Folgen leisten kann. Diese Einschätzung teilen wir. Auch wenn Sonntagsöffnungen als alleinige Maßnahme nicht ausreichend sind, stellen sie jedoch aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument dar, um den Umsatzverlusten im Einzelhandel entgegenzuwirken. Der Runderlass verweist zudem im Zusammenhang mit § 6 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 (Sachgrund Nr. 4) LÖG NRW darauf hin, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Struktur der Innenstädte gefährden (Runderlass, Seite 5). Eine immer noch drohende Insolvenzwelle des stationären Einzelhandels hätte unabsehbare Folgen für die Attraktivität der Innenstadt und der Kölner Veedel. Um einer Verödung der Innenstädte und der Veedel entgegenzuwirken, stellen Sonntagsöffnungen einen Baustein zur Stärkung von Handelsstandorten dar. Zugleich weisen wir darauf hin, dass weitere Unterstützungsprogramme auf kommunaler und Landesebene notwendig sein werden, um den großen Herausforderungen des stationären Einzelhandels zu begegnen. Im Ergebnis unterstützen wir den beantragten Termin für die stadtweite Sonntagsöffnung im Rahmen des für den 19.09.2021 geplanten Tag des Veedels. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln
Anlage 11 KBW-Stellungnahme Tag des Veedels_geschwärzt
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KölnBusiness • Börsenplatz 1 • 50667 Köln KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH Börsenplatz 1 • 50667 Köln info@koeln.business • www.koeln.business Geschäftsführung Dr. Manfred Janssen • Michael Josipovic Vorsitzender des Aufsichtsrats Nicolai Lucks USt-IdNr DE323166763 Amtsgericht Köln HRB 96833 Sparkasse KölnBonn IBAN DE 63 3705 0198 1934 6821 29 BIC COLSDE33XXX Kontakt Telefon E-Mail Datum +49 (0) 221 99501- 16.08.2021 Stellungnahme Unterstützung des stationären Einzelhandels am verkaufsoffenen Sonntag über die stadtweite Veranstaltung „Tag des Veedels“ am 19.09.2021 Sehr geehrte/r die Veranstaltung „Tag des Veedels“, die der Verein Veedellieben e.V. erstmalig 2019 initiiert hat, wurde bereits die letzten beiden Jahre von der KölnBusiness unterstützt. Auch dieses Jahr soll die Veranstaltung mit einem stadtweiten verkaufsoffenen Sonntag einhergehen und insbesondere die Gewerbebetriebe in den Kölner Veedeln in der Corona-Pandemie nach Beendigung des lock-down fördern. Der stationäre Handel ist aktuell nach wie vor besonders von der Corona-Situation betroffen, weswegen die Veedel nun gemeinsam mit der Innenstadt verstärkt ihre Kräfte und Ausstrahlkraft bündeln wollen. Voraussichtlich werden sich 24 Interessensgemeinschaften aus den jeweiligen Veedeln inkl. der Innenstadt am Tag des Veedels beteiligen. Aus unserer Sicht sprechen daher folgende Gründe für eine Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags in diesem Jahr: - Bündelung der Veedel und Innenstadt (sowie der verantwortlichen Akteure) ist absolut begrüßenswert - Aktuelle Notsituation des stationären Handels bedarf einer zusätzlichen & verstärkten Unterstützung, um die entgangenen Umsätze nachzuholen - Die Durchführung sendet ein klares Signal zur Sicherung und Attraktivierung des Einzelhandels- und Lebensstandortes Köln - Die Veranstaltung wird größer aufgezogen als im Vorjahr und verspricht daher auch eine erhöhte Sichtbarkeit Kölns (u.a. ist wieder eine stadtweite Kommunikation über Radio Köln sowie die KVB und die Werbefirma Ströer geplant) Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Dezernat Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales Stabsstelle Wirtschaftsförderung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln
Anlage 3 Umfrage lokale Händler
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STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET 2IFH KÖLN 2/3 der Befragten stehen wirtschaftlich schlechter dar als 2019 4 von 10 Personen sehen sich in ihrer Existenz bedroht Unterstützungshilfen im 2. Lockdown lediglich in 3 von 10 Fällen vollständig ausgezahlt Digitalisierung in Vertrieb und Marketing mit starkem Fokus auf Homepage und Social Media lokale Vernetzung und Vernetzung mit eigener IG wird positiv betrachtet Frequenzverlust und fehlende Sauberkeit prägen das Erscheinungsbild der Veedel es herrscht Unzufriedenheit mit den politischen Entscheidungen im Land und der/dem Stadt/Veedel Fazit STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET 3IFH KÖLN Einführung Wirtschaftliche Lage Hilfen im 1. Lockdown Hilfen im 2. Lockdown Probleme Persönliche Maßnahmen Maßnahmen von außen Aktuelle Stimmungslage Strukturdaten Umfrageergebnisse der Händlerbefragung zur aktuellen Situation in Köln STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET 4IFH KÖLN Coronapandemie und Maßnahmen der Regierung führen zu außergewöhnlicher Situation der Wirtschaft Notwendigkeit einer Umfrage zur Beurteilung der Situation in den Veedeln Gemeinsame Erstellung der Umfrage durch die Interessengemeinschaften des Dachverbands Veedell(i)eben e.V. und des Instituts für Handelsforschung Köln (IFH) Durchführung der Umfrage im Zeitraum vom 23.3-9.4.2021 Teilnehmer der Umfrage aus Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung und Handwerk Einführung STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET Wirtschaftliche Lage STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH KÖLN 5IFH Köln: Status quo: Lokale Wirtschaft in Köln gefährdet etwa 2/3 der Händler stehen wirtschaftlich schlechter dar, als zum Vergleichsjahr 2019 lediglich 1/5 der Händler hat Zuwächse erfahren knapp 17% merken keine Unterschiede 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 16,5% 19,4% 31,1% 33,0% 0,0% Wirtschaftliche Lage im Vergleich zu 2019 Wirtschaftliche Lage STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH KÖLN 6IFH Köln: Status quo: Lokale Wirtschaft in Köln gefährdet 2/3 der Händler haben ohne Umsatzplus abgeschlossen 37% der Befragten fühlen sich, zum jetzigen Zeitpunkt in Ihrer Existenz bedroht 32,7% 56,4% 10,9% Haben Sie 2020 mit einem Umsatzplus abgeschlossen? Ja Nein Gleichbleibend 37,1% 53,3% 9,5% Fühlen Sie sich in Ihrer Existenz bedroht? Ja Nein Weiß nicht 7IFH KÖLN STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET 1. Lockdown 66,7% 33,3% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% Unterstützungshilfen beantragt Ja Nein 89,2% 10,8% 0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 100,0% Unterstützungshilfen genehmigt Ja Nein 91,2% 2,9% 5,9% 0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 100,0% Unterstützungshilfen ausgezahlt Ja zum Teil in Gänze 2/3 Drittel der Händler stellten im ersten Lockdown Anträge für Unterstützungshilfen In 9 von 10 Fällen wurden die Anträge genehmigt in mehr als 90% der Fälle wurden die Hilfen in vollem Umfang ausgezahlt 8IFH KÖLN STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET 2. Lockdown 35,0% 65,0% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% Unterstützungshilfen beantragt Ja Nein 69,2% 30,8% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% Unterstützungshilfen genehmigt Ja Nein 32,4% 40,5% 27,0% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% Unterstützungshilfen ausgezahlt Nein zum Teil in Gänze fast 2/3 Drittel der Händler stellten im 2. Lockdown keine Anträge für Unterstützungshilfen bei 70% der Befragten, die Anträge stellten, wurden die Anträge genehmigt in 3 von 10 Fällen wurden die Hilfen in vollem Umfang, in 4 von 10 Fällen in Teilen ausgezahlt Probleme STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH KÖLN 9IFH Köln: Status quo: Lokale Wirtschaft in Köln gefährdet Die Beschaffung von Produkten führte bei jeder zweiten Befragten Person zu Problemen in fast jedem vierten Betrieb erhöhten sich die Verpackungsmaterialien 13,8% 36,2% 50,0% Beschaffung von Produkten starke Probleme schwache Probleme keine Probleme 38,5% 53,8% 7,7% Anteil Verpackungsmaterialien erhöht? Ja Nein Weiß nicht 10IFH KÖLN STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH Köln: Status quo: Lokale Wirtschaft in Köln gefährdet 7,7% 10,3% 39,7% 42,3% 26,9% 62,8% 48,7% 21,8% 9,0% 14,1% 11,5% 30,8% 30,8% 25,6% 15,4% Virtual Showroom Virtual Shopping Kommunikation und Beratung mit dem Händler auf WhatsApp Kommunikation und Beratung mit dem Händler über Social Media Angebote von Gutscheinen/Rabattkarten Telefonservice des Händlers zur Bestellung Lieferservice von Händlern vor Ort Social Commerce Bestellung von Produkten per QR-Code Verkauf über lokale Marktplätze Verkauf über internationale Plattformen Eigener Onlineshop Informationsbereitstellung über Google MyBusiness und Google AdWords Lieferung bestellter Produkte durch den Händler vor Ort noch am selben Tag Abhol-/Lieferservice in der Gastronomie Online-Vertriebsmöglichkeiten meistgenutzte Vertriebsmöglichkeit der Händler sind der Telefonservice, eigene Lieferservices, die Kommunikation und Beratung über Social Media und WhatsApp sowie ein eigener Onlineshop und die Nutzung von Google-Konten wie MyBusiness und AdWords Persönliche Maßnahmen 11IFH KÖLN STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH Köln: Status quo: Lokale Wirtschaft in Köln gefährdet 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 58,1% 41,9% 0,0% Newsletter Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 53,7% 44,8% 1,5% Lokale Printmedien Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht 0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 24,4% 75,6% 0,0% Social Media Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht 0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 100,0% 12,0% 88,0% 0,0% Homepage Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht lokale Marketingstrategien sind bekannt Newsletter und Printmedien werden weniger genutzt Vielzahl der Betriebe setzt auf eine eigene Homepage und die Vermarktung in sozialen Medien wie Facebook oder Instagram Digitalisierung von großer Bedeutung 12IFH KÖLN STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH Köln: Status quo: Lokale Wirtschaft in Köln gefährdet 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 45,1% 28,2% 26,8% Resonanz der Kunden auf Marketingaktionen Positiv, mehr Kunden Negativ, weniger Kunden Weiß nicht 63,4% 36,6% Nutzen Sie die lokale Vernetzung Ihrer Interessengemeinschaft? Ja Nein 63,4% 1,2% 35,4% Fühlen Sie sich gut vernetzt? Ja Nein Verbesserungsbedarf Marketingaktionen führen bei 45% der Befragten zu mehr Kunden 28% haben weniger Kunden, Gründe müssen nicht bei Marketingaktionen liegen fast 2/3 der Händler nutzen lokale Vernetzung der Interessengemeinschaften fördert Zusammenhalt und kann zu Kooperationen führen 2/3 der Händler fühlen sich bereits gut vernetzt lediglich 1% fühlt sich schlecht vernetzt 35% sehen noch Verbesserungsbedarf 13IFH KÖLN STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH Köln: Status quo: Lokale Wirtschaft in Köln gefährdet 53,2% 36,4% 10,4% 53,3% 33,3% 13,3% 61,9% 15,9% 22,2% 23,0% 4,9% 72,1% 52,2% 13,0% 34,8% 20,0% 6,7% 73,3% 40,6% 36,2% 23,2% 40,8% 50,0% 9,2% 0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht Kenne ich Kenne ich und nutze ich Kenne ich nicht Welche Initiativen werden genutzt? Veedel l(i)eben Veedelsretter Veedel-Shopping Starke Veedel - starkes Köln Support your locals Schenk lokal Tag des Veedels Chairity 14IFH KÖLN Maßnahmen von außen STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH Köln: Status quo: Lokale Wirtschaft in Köln gefährdet 76,2% 64,3% 60,0% 55,7% 45,7% 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% weniger Frequenz mehr Leerstand von Gewerbeflächen mehr Müll zu wenig Parkmöglichkeiten Reinigungsrythmen der AWB sollten erhöht werden Veränderungen Erscheinungsbild Top 5 Veränderungen in der Wahrnehmung der Veedel werden vor allem in den Frequenzeinbrüchen deutlich (>75%) Leerstände werden vermehrt wahrgenommen Sauberkeit als wichtiger Aspekt, für das Image der Veedel Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung 15IFH KÖLN STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH Köln: Status quo: Lokale Wirtschaft in Köln gefährdet 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 2,7% 9… 37,8% 35,1% 14,9% Zufriedenheit mit Entscheidungen im Rat der Stadt Köln 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 4,1% 6,8% 52,1% 17,8% 19,2% Zufriedenheit mit politischen Entscheidungen im Veedel 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 2,7% 12,2% 44,6% 27,0% 13,5% Zufriedenheit mit Arbeit der Stadtverwaltung Unzufriedenheiten in allen Bereichen der Verwaltungsebene über den Rat und die Stadtverwaltung bis in die Veedel es wird viel Verbesserungsbedarf gefordert die Minderheit der Befragten ist mit der Arbeit und den Entscheidungen zufrieden Forderungen an die Kölner Politik STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH KÖLN 16 Bürokratie-Abbau Öffnung des Einzelhandels Identifikation mit Gewerbetreibenden Einbindung des Dachverbands bei politischen Entscheidungen Entschlossenheit Umsetzungskraft Kreativität Fahrzeugwahl nicht einschränken Gradlinigkeit kurzer, harter Lockdown klare Entscheidungen Sauberkeit Ordnung Unterstützung Transparenz Wünsche an die Politik für die Veedel STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH KÖLN 17 Sonntagsöffnungen Bürgergespräche Unterstützung Kommunikation Vernetzung Entscheidungsfreiheit Sauberkeit Pflege Vertrauen Parkplätze Grünanlagen Fußgängerzonen Wünsche an die Stadtverwaltung STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH KÖLN 18 Beschaffung Impfdosen Öffnung aller Geschäfte Mehr verkaufsoffene Sonntage Durchsetzungskraft Kreativität einheitliche Beschlüsse Gerechtigkeit geregelte Öffnungszeiten klare Struktur Steuersenkungen schnelle Hilfen Zusatzsteuern Versandhandel CO2-Steuer Zuschüsse Maßnahmenwünsche an die Länder zur Belebung der Veedel STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH KÖLN 19 Änderung Impfstrategie Öffnung Geschäfte einheitliche Beschlüsse Gerechtigkeit Vertrauen klare Struktur Steuersenkungen Entscheidungsmacht für IG verkaufsoffene Sonntage Unterstützung weniger Bürokratie Maßnahmenwünsche an die Interessengemeinschaften zur Belebung der Veedel STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH KÖLN 20 aktivere Mitglieder Durchhaltevermögen Unterstützung Kommunikation mit Politik Leerstandsmanagement Vernetzung Werbung Präsenz im Veedel Halt- und Rückendeckung Zuschüsse Aktionen Gemütslage der Händler STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH KÖLN 21 überfordert belastet ausgelaugt mürbe desillusioniert Corona-müde genervt erschöpftExistenzängste frustriertsauer hoffnungslos demotiviert gut positiv optimistisch schwerfällig bescheiden hilflosbeteiligungslos traurig „mütend“ schlecht bevormundet leer ratlos 22IFH KÖLN STATUS QUO: LOKALE WIRTSCHAFT IN KÖLN GEFÄHRDET IFH Köln: Status quo: Lokale Wirtschaft in Köln gefährdet 38,6% 28,6% 18,6% 14,3% Umsatzgrößenklasse Unter 200.000 € 200.000 bis 500.000 € 500.000 - 1,5 Mio. € über 1,5 Mio. € 76,6% 15,6% 5,2% 2,6% Betriebsgröße 0 - 9 Mitarbeiter 10 - 30 Mitarbeiter 31 - 50 Mitarbeiter 50 Mitarbeiter und mehr 54,5% 3,9% 26,0% 15,6% Branchenzugehörigkeit Einzelhandel Gastronomie Dienstleister Handwerk @ifhkoeln /company/ifh-koeln-gmbh IFH Köln GmbH Dürener Str. 401 b 50858 Köln +49 (0) 221 943607-10 www.ifhkoeln.de b.hedde@ifhkoeln.de +49 (0) 221 943607-11 Geschäftsführer Boris Hedde WENN SIE FRAGEN HABEN … hg.grawe@veedelieben.de +49 (0) 151-12532330 Geschäftsführer/Handelskümmerer Hans-Günter Grawe info@veedellieben.de Dachverband der Kölner Interessengemeinschaften Veedell(i)eben e.V. IFH KÖLN 23
Anlage 2 Antrag final Dachverband
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Beantragung offener Sonntag (19.09.2021) Quartal III 2021 Stadtgebiet Köln: Hiermit beantragen wir für das Stadtgebiet Köln folgenden Termin f ü r einen verkaufsoffenen Sonntag nach §6 LÖG NRW mit einer Öffnungszeit von 13.00-18.00 Uhr: Sonntag, 19. September 2021 – TAG DES VEEDELS Für die Beantragung des og. Termins l i e g t e i n ö f f e n t l i c h e s I n t e r e s s e i n s b e s o n d e r e dahingehend vor, dass er nachstehenden Sachgründen § 6 L Ö G N R W e n t s p richt und der Tag des Veedels in diesem Jahr bereits zum dritten Mal stattfinden wird und in den vergangenen zwei Jahren große Beliebtheit bei allen Kölner*innen erlangt hat. 1. Sachgrund Nr. 2: d e m E r h a l t , d e r S t ä r k u n g o d e r d e r E n t w i c k l u n g e i n e s vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot Durch die Beschränkungen der Corona-Pandemie s i n d e i n e G r o ß t e i l a l l e r U n t e r n e h m e n , insbesondere der Einzelhandel und die Gastronomie, in NRW und damit auch in Köln nicht nur erheblich unter Druck g e r a t e n. Sie zählen s o g a r z u d e n b e s o n d e r s s t a r k b e t r o f f e n e n Branchen der Pandemieauswirkungen. Akute Existenznöte verbunden mit einem eingeschätzten Risiko der Geschäftsaufgabe von „groß bis sehr groß“ plagen noch immer Großteile der Branchen. Die weiterhin, wenn auch aktuell abgeschwächte aber immer noch u n s i c h e r e S i t u a t i o n b z g l . l a t e n t a n h a l t e n de Schwankungen der Pandemie-Infektionszahlen mit ungewissen Prognosen lassen kaum Planungssicherheit mit steigenden Umsätzen zu. Die Umfrage des Dachverbandes aller Kölner Interessengemeinschaften, Veedellieben e.V., im April 2021, belegt die Einschätzungen des Handels, dass jedes zehnte Unternehmen eine Existenzbedrohung für sich sieht. Auch wenn die Frequenzen wieder ansteigen, ist die Konsumlaune auch derzeit noch stark gebremst und es ist nicht abzusehen, wie sie sich weiterentwickeln wird. 75 % d e r B e f r a g t en sagten auch in diesem Jahr e i n e n weiteren Umsatzrückgang aus. Die Rückmeldungen gerade aus dem Textileinzelhandel und hier auch insbesondere im Damen und Herrenbereich in der Innenstadt zeigen eine aktuelle Einschätzung zum Jahresende mit einem Verlust zum Plan von bis zu einem Drittel auf. In den Kölner Veedeln ist die Umsatzentwicklung (branchenübergreifend) nicht anderes. Umfragen des Handelsverbands haben ergeben, dass im Einzelhandel im beachtlichen Umfang das Risiko für Geschäftsaufgaben besteht. Problematisch sind die laufenden oftmals gestiegenen Kosten durch die COVID-Sicherheitsmaßnahmen. Die DIHK Umfrage von Mai 2020 hat auch deutlich aufgezeigt, wie sich die Umsatz-Kostenentwicklung auf das Betriebsergebnis und vor allem die Liquidität auswirken. Diese Aussage hat auch für das Jahr 2021 Gültigkeit. Hier kommt es in fast jedem fünften Handelsunternehmen zu Engpässen. Diese aktuellen Fakten lassen erahnen, welchen Herausforderungen sich die Branche stellen muss und was dies nicht nur für die Umsätze, sondern auch für die Beschäftigungszahlen bedeutet. Der private Konsum als Folge auch des letzten Lockdowns ist derzeit massiv beeinträchtigt und selbst jetzt lässt die Kauflaune, besonders im mittleren und gehobenen Segment noch auf sich warten. Damit stehen insbesondere dem Einzelhandel, der etwa 30 Prozent am privaten Konsum ausmacht, noch immer unsichere Zeiten bevor. Deshalb ist es dringend nötig, alle Möglichkeiten der Umsatzgenerierung auszuschöpfen bzw. mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket aller Akteure den stationären Einzelhandel zu stärken und die Basis für einen Ausgleich der verlorenen Umsätze bzw. eine signifikante Steigerung der aktuellen Umsätze nach dem monatelangen Lockdown m i t s e i n e n Langzeitauswirkungen zu schaffen. Beim Tag des Veedels geht es weniger um das Verkaufen sondern darum, den Menschen in ihren Stadtteilen etwas Besonderes zu bieten. Es sollen Dinge entdeckt werden können, die es nur in den einzelnen Veedeln gibt und somit das Bewusstsein geschafft werden für das Veedel und deren Unternehmen. Die persönliche Ansprache der Händler, Gastronomen, Handwerker, Dienstleister, Vereine etc. dem Kunden gegenüber steht an diesem Tag im Vordergrund, nebenbei werden dem Kunden noch Rabatte, Getränke sowie kulinarische Köstlichkeiten geboten. Der Tag des Veedels wird – wie in den beiden Jahren davor auch – durch eine Vielfalt von Aktionen und Veranstaltungen in den Veedeln geprägt. Der Tag des Veedels wird Köln in seiner unterschiedlichen Ausprägung und Vielfalt der einzelnen Veedel präsentieren, Brücken zwischen den einzelnen Unternehmensbereichen, dem links- und rechtsrheinischem und die Verbundenheit zur Stadtteilkultur stärken. Zudem wird der Tag des Veedels erneut unterstreichen, dass der stationäre Einzelhandel Impulsgeber und Rückgrat der Veedel und damit als größter Arbeitgeber der Stadt eine tragende Säule der lokalen Volkswirtschaft ist. Unter Corona-Bedingungen war der Tag des Veedels in letzten Jahr ebenfalls ein großer Erfolg, an dem 2021 trotz der derzeitigen Pandemie-Lage angeknüpft werden soll. Durch die große mediale Berichterstattung in der Woche vor dem Tag des Veedels sowie am Tag des Veedels selbst, wir eine stadtweite Erreichbarkeit der Kölner*innen garantiert. Der Tag des Veedels ist ein – wichtiger - B a u s t e i n den benannten Umsatzverlusten entgegen zu wirken. Eine flächendeckende Gefährdung kann sicherlich nicht allein mit den Ladenöffnungstagen von Montag bis Samstag a u sgeglichen b z w . e r f o l g r e i c h b e g e g n e t werden, da erlittene und noch zu erwartende Einbußen zu hoch ausgefallen s i n d. Verkaufsoffene Sonntage haben in der Vergangenheit mit bis zu 3% des Gesamtumsatzes in nicht unerheblichem Maße beigetragen und sind damit für den stationären Einzelhandel von nicht unerheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Es drängt sich daher auf, dass durch offene Sonntage der durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen erheblichen Gefährdung des Einzelhandels entgegen gewirkt werden kann. Eine vollständige Abwehr dessen kann durch die Sonntagsöffnung nicht allein abgewehrt werden, ist aber für die Einigung eines solchen Mittels nicht erforderlich. Ausreichend ist, wenn es als ein Mittel für diesen Zweck förderlich ist. Vor diesem Hintergrund sind verkaufsoffene Sonn- und Feiertage ein geeignetes Mittel, einer durch die Corona Krise eingetretenen und mittelfristigen auch absehbaren Gefährdung des lokalen Einzelhandels entgegen zu treten. 2. Sachgrund Nr. 4: der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- o d e r Ortsteilzentren dient Eine solche längerfristige Schließung der Geschäfte kann nicht noch eine weitere Verlagerung des Kaufgeschehens in den Onlinehandel zur Folge haben, sondern auch die Struktur der Innenstädte / Veedel gefährden. Solche Folgewirkung zu vermeiden kann und darf verfassungsrechtlich Ziel einer sonntäglichen Öffnung sein. D a d u r c h k ö n n e n B ürger wieder vermehrt a u f d e r I n n e n s t ä d t e , O r t s k e r n e , S t a d t- o d e r O r t s t e i l z e n t r e n a u f m e r k s a m gemacht werden und durch die Stärkung des Handels zugleich einer zunehmenden Verödung entgegen gewirkt werden. 3. Sachgrund: Bekämpfung der Corona Pandemie Auswirkungen als nicht normierter Sachgrund Die Bekämpfung der Corona Pandemie Auswirkungen ist ein nicht ausdrücklich normiertes öffentliches Interesse wodurch die erlittenen Schwächungen gestärkt werden und durch die Vermeidung einer Welle von Betriebsaufgaben die Folgen für einzelne Betroffene, aber auch den Staat und die Gesamtheit der Steuerzahler so gering wie möglich gehalten werden. Sinnvoll sind daher weitergehende Impulse für zusätzliche Umsatzmöglichkeiten zu schaffen, verkaufsoffene Sonntage haben vielerorts eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung und können daher neben anderen Instrumenten dazu dienen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzuschwächen. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass über sonntägliche Verkaufsöffnung nach wie vor eine gewisse Entzerrung des Einkaufsverhaltens erreicht werden kann. 4. Kumulation der Sachgründe: Die Zulassung des verkaufsoffenen Sonntags k a n n m i t m e h r e r e n Sachgründen begründet werden. Deshalb sollten sonntägliche Öffnungen, die ihren Grund in der Corona-Pandemie haben, auf alle der genannten Sachgründe//Begründungen gestützt werden. www.dihk.de/resource/blob/23678/8c0d2a3825d536b5ebc3a71b3caa2cf2/blitzumfrage-corona-nr-3-data.pdf https://www.dihk.de/resource/blob/24024/2ff8d1676cde19266e6dd98af632d033/dihk-sonderauswertung-corona-und-einzelhandel-data.pdf https://einzelhandel.de/component/attachments/download/10449 https://www.veedellieben.de/wp-content/uploads/2021/04/Praesentation-Umfrage-Lokaler-Haendler-Koeln.pdf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2753/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.08.2021
- Erstellt
- 03.08.2021 18:14