2786/2023
Projektanträge im Rahmen des fünften Antragsdurchlaufs des Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“
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Anlage 3 - VF_Antrag_Frauennetzwerk_Neubrueck_g
4777 Zeichen
Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 Kryeziu Irena Kryeziu für das Frauennetzwerk Europaring 72 51109 Ostheim und Neubrück mail@qm-ostheim-neubrueck.de 01.01.2024 Irena 25.09.2023 017643671167 Unterstützung des Frauennetzwerks Neubrück Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 - verschiedene Frauengruppen aus Neubrück - die Kinder der Frauen aus den Gruppen In Neubrück treffen sich regelmäßig verschiedene Frauengruppen, z.B. die albanische und arabische Gruppe oder die Nähgruppe. Um den Austausch untereinander und auch im Quartier zu fördern, hat im Frühjahr ein erstes gruppenübergreifendes Treffen mit bis zu 40 Teilnehmenden stattgefunden. Für das Jahr 2023 sollen jeweils für Ende des Sommers und für den Jahresausklang zwei weitere Treffen realisiert werden, um die geknüpften Kontakte zu verfestigen und den Austausch weiter zu fördern. Damit die Veranstaltungen alle kostenlos bleiben können und niederschwellig für alle Menschen zugänglich sind, werden Fördermittel aus dem Verfügungsfonds beantragt. Als erste Aktion ist ein Grillfest im Spätsommer geplant. Dafür werden Grillgut, Getränke und Kuchen benötigt. Salate werden die Teilnehmenden selbst mitbringen. Es werden 30 bis 40 Teilnehmende erwartet und die Kosten werden mit 400€ beziffert. Die zweite Aktion ist als Jahresausklang im Dezember angedacht, bei der die Kinder der Teilnehmenden kleine Weihnachtspäckchen erhalten sollen. Dafür werden 200€ kalkuliert. Zusätzlich soll mit den Kindern gebastelt werden. Die Materialien dazu organisieren die Teilnehmenden selbst. Die genauen Termine werden festgelegt, sobald die Räumlichkeiten geklärt werden konnten (Jugendzentrum Enbe oder TiP am Marktplatz) - Stärkung bestehender Netzwerke migrantischer Communities in Neubrück - Austausch verschiedener kultureller Gruppen - Aufbau von Selbsthilfe-Netzwerken Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie) Seite 3 von 4 600,00 Lebensmittel wie Grillgut, (alkoholfreie) Getränke, Kuchen Materialien und Süßigkeiten für Weihnachtspäckchen 200 400 Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn Höhe des beantragten Abschlags Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses, höchstens 1500 Euro. Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers Kontoinhaberin oder Kontoinhaber Familienname Kryeziu Geldinstitut Sparkasse koln Bonn IBAN OE633O501981933068056 BIC COLSDE33XXX Hinweis zum Datenschutz Vorname Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks-oder sozialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen. Irena Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVOo (Datenschutzgrundverordnung). Köln, 19.2. 2023 Xlch bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem in den Datenschutzhinweisen genannten Zweck einverstanden. Eine Bearbeitung ist ohne eine entsprechende Einwilligung nicht möglich. Ort und Datum Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers Seite 4 von 4
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1054 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Grundlage für die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds bildet eine kommunale Richtlinie, die auf Basis der Förderrichtlinie „Stadterneuerung 2008“ des Landes NRW erstellt und von der Bezirksvertretung Kalk beschlossen wurde (Vorlage Nr.1520/2022). Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 - VF_Antrag_PuppenSprachkurse_g
5868 Zeichen
Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 Chernyshov Integrations-, Kultur- und Bildungszentrum „Erfolg e.V. Köln“ Unter den Erlen 38 51145 Ostheim und Neubrück erfolg.koeln@gmail.com 27.01.2024 Marina 07.10.2023 015206303534 Handpuppen helfen Ukrainer Deutsch lernen und integrieren-Integrationcafé in Ostheim Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 Das Angebot richtet sich in erster Linie an ukrainische Geflüchtete in Ostheim und Neubrück und darüber hinaus. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zu dem Sprach- und Integrationsangebot sind explizit auch die Anwohnerinnen und Anwohner des Stadtteils eingeladen und dies wird auch beworben. Der Verein „Erfolg e.V. Köln“ wurde als Integrations-, Kultur- und Bildungszentrum im März 2022 gegründet und ist seitdem eine wichtige Anlaufstelle sowohl für neu ankommende als auch für schon länger in Köln lebende russischsprachige Migrant*innen geworden. Mit unserem Projekt „Handpuppen helfen Ukrainer Deutsch lernen und integrieren-Integrationcafé in Ostheim “ möchten wir vom Oktober 2023 bis Januar 2024 ein Sprachsangebot für ukrainische Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in Ostheim aufbauen und gleichzeitig bei der Integration unterstützen. Geplant sind insgesamt 17 Termine samstags in Räumlichkeiten des Veedel e.V. am Buchheimer Weg 5.Wir arbeiten mit Menschen aus Kriegsgebieten, die oft psychische Reaktionen wie Gefühle der Ohnmacht und des Kontrollverlusts über die Situation, Angst, körperliche Anspannung, Schlafstörungen haben. Es gibt auch emotionale Taubheit, wenn Menschen Schwierigkeiten haben, ihre Gefühle wahrzunehmen. Fast jeder hat Depression. Zu Anfang des Treffens findet ein dreistündiger Deutschunterricht für die Kinder und Erwachsenen mit Handpuppen unter Anleitung eines Referenten statt, die restliche Zeit wird Integrationsberatung angeboten. Die Handpuppen helfen auf spielerische Form die Dialoge, Geschichten, Märchen, Kommunikation auf Deutsch für traumatisierte Kinder und Erwachsene zu lernen. Auf den Input Teil folgt das Integrationscafé, zu dem explizit alle Menschen aus Ostheim und Neubrück eingeladen werden. Das Café dient zum Austausch und gegenseitigen Kennenlernen. Unterstützung der in Ostheim und Neubrück lebenden geflüchteten Ukrainer*innen Integration im Stadtteil, Austausch in lockerer Atmosphäre,Schaffung eines regelmäßigen Treffpunkts, Abbau von Berührungsängsten Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine Grundvoraussetzung für Flüchtlinge, um sich im Alltag selbständig zurechtzufinden, eine Arbeit zu finden und sich in Deutschland zu Hause zu fühlen. Die Sprache sei der Schlüssel dafür, dass Menschen gesellschaftlich teilhaben und Stellen finden können, die ihren Qualifikationen entsprechen. Wer seine Deutschkenntnisse verbessert, erhöht seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, zahlt aber langfristig auch höhere Steuern. Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie) Seite 3 von 4 2225,00 Handpuppen Honorarkosten Referenten (3h x 17Termine á 15 €/h) Verpflegung für Kaffeepausen (20 Euro x 17 Termine) 3 Ehrenamtler für Hilfe (3 x 2h x 17 Termine á 10€/h) 340 1020 100 765 Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn Höhe des beantragten Abschlags Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses, höchstens 1500 Euro. Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers Kontoinhaberin oder Kontoinhaber Familienname Vorname Geldinstitut IBAN BIC Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks- oder sozialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen. Hinweis zum Datenschutz Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem in den Datenschutzhinweisen genannten Zweck einverstanden. Eine Bearbeitung ist ohne eine entsprechende Einwilligung nicht möglich. Ort und Datum Ort und Datum Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers Seite 4 von 4 Kreissparkasse Köln Köln,den 08.08.2023 Chernyshov DE47 3705 0299 0000 7192 10 Marina
Anlage 2 - VF_Antrag_Lotsen_Unergruendlich_eV_g
4645 Zeichen
Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 Schmidt Unergründlich e.V. Zehnthofstr. 26 51107 Ostheim und Neubrück unergruendlich.ev@web.de Dezember 2023 Christoph August 2023 0221-2854202 0221-2854203 Schulung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen "spirituelle Begleitung - Spiritual Care" Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 Für die Fortbildung werden Menschen gewonnen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten und diese wichtige Aufgabe übernehmen. Für die zukünftigen Begleitungen werden insbesondere ältere Menschen angesprochen, aber auch alle, die Krisen durchleben. Insbesondere die mittlerweile 40 % der konfessionslosen Bürger*innen finden sich beim Unergründlich e.V. begleitet. Unergründlich e.V. ist ein gemeinnütziger Verein für konfessionsfreie Spiritualität. Hier treffen sich Menschen zum Austausch bei Fragen nach dem Sinn des Lebens, nach Verbundenheit, nach Vertrauen uvm. Es gibt regelmäßig ein Café Spiritualität, Workshops zum Thema und Lebensfeiern. Zwei hauptamtliche Mitarbeiter - Diplom-Theologen und Kunst- und Psychotherapeuten - betreuen als konfessionsfreie Seelsorger (Spiritual Care-Fachbegleiter) in enger Kooperation mit dem Ambulanten Palliativteam SAPV Köln schwerstkranke und sterbende Menschen. Nun ist die Idee entstanden, ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in spiritueller Begleitung zu schulen. Sie könnten dann als Spiritual Care-Begleiter*innen von den Bürger*innen Ostheims angefragt werden bei Lebensfragen, Krisen, Einsamkeit, allgemeinen Glaubensfragen, Trauer oä. Sie machen dazu Hausbesuche und unterstützen die Menschen bei diesen Fragen. Zudem könnten Sie, falls notwendig, auf andere Beratungsstellen und professionelle Hilfe hinweisen und sie vermitteln. Die Schulung umfasst 36 UE - 2 Tage je 8 UE und 4 Abende je 5 UE - und wird von den beiden Seelsorgern geleitet. Wir rechnen mit 8 TN. Das Honorar umfasst die UE mit Vor- und Nachbereitung, orientiert sich an den üblichen Sätzen für Fortbildungen Ehrenamtlicher im Palliativ- und Hospizbereich mit 95€/UE und ist noch günstiger. Soziale Kontakte in Krisenzeiten Überwindung von Isolation und Rückzug Stärkung von Vertrauen und inneren (anderen spirituellen) Ressourcen Ermutigung zur Teilnahme am Veedel-Leben Die teilnehmenden Personen aus Ostheim profitieren durch die Ausbildung, aber gleichzeitig auch der ganze Stadtteil durch die neuen Begleiter*innen. Über Öffentlichkeitsarbeit in der Lokalpresse, Einrichtungen im Stadtteil (Sozialraumkoordination, Starke Veedel Büro), Social Media, Vernetzung mit Senior*inneneinrichtungen soll auf die neuen Ehrenamtlichen aufmerksam gemacht werden. Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie) Seite 3 von 4 3804,00 0 0 Küchenhilfe Honorar 36 UE x 85 € Verpflegung 8 TN x 4 Tage x 12 € Raumkosten an 2 Tagen und 4 Abenden 0 384 € 200 € 160 € 3060 € Hinweis des Antragsstellers zur erneuten Einreichung des Antrags, nachdem dieser in der letzten Runde aufgrund des begrenzten Budgets geschoben wurde: Da wir vollumfänglich von Spenden leben, freuen wir uns über jede Form der Unterstützung. Auch ein Teilbetrag der notwendigen Kosten würde uns sehr helfen. Wir planen, den Kurs in jedem Fall anzubieten und einen Eigenanteil hinzuzufügen.
Anlage 6 - Protokoll_5_Sitzung_Beratungsgremium_Ostheim_Neubrueck
3022 Zeichen
Sitzung zur 5. Antragsrunde Beratungsgremium für den Verfügungsfonds „Ostheim und Neubrück“ Ort: Digital Zeit: Mittwoch, 16. April 2023, 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr _________________________________________________________________ Protokoll Anwesende: Frau Lemcke (Leiterin Bürgeramt Kalk), Herr Damme (Sozialraumkoordinator), Herr Dreger (Quartiersmanager) Urlaubsbedingt nicht anwesend: Frau Kaiser (Interkultureller Dienst), Herr Münnich (Bezirksjugendpfleger) TOP 1: Begrüßung und Überblick Herr Dreger begrüßt alle Anwesenden und stellt die Kostenübersicht der ersten fünf Antragsrunden vor. Nach der 5. Antragsrunde bleibt wie zu Projektbeginn geplant Budget für eine letzte 6. Antragsrunde übrig. Die Frist hierfür soll im Frühjahr 2024 liegen, damit auch im kommenden Jahr noch einmal Anträge eingereicht werden können. Die genaue Frist wird von Herrn Dreger abgestimmt, sobald die Sitzungen der BV terminiert sind. TOP 2: Diskussion und Priorisierung der Anträge Das Beratungsgremium schlägt der BV Kalk folgende Beschlussfassung der Anträge vor. Das Abstimmungsergebnis ist einstimmig. 01 Netzwerkveranstaltungen, Frauennetzwerk Neubrück Der Antrag wird zur Bewilligung empfohlen. Die Anwesenden begrüßen ausdrücklich, dass auch „kleine“ Anträge von Engagierten im Verfügungsfonds eingereicht und so niederschwellige Angebote ausgebaut werden. 02 Lotsenausbildung, Unergründlich e.V. Der Antrag wird grundsätzlich begrüßt, allerdings die Antragssumme als hoch angesehen im Vergleich zu den zu erwarteten erreichten Menschen in Ostheim und Neubrück und im Vergleich zu den anderen Anträgen der Antragsrunde. Zudem kann durch eine Einsparung von Fördermitteln das Budget der nächsten und letzten Antragsrunde erhöht werden, bei der mit vielen Anträgen gerechnet wird. Weiterhin hat der Antragssteller im Antrag vermerkt, das Projekt auch mit Eigenmitteln umsetzen zu wollen. Der Antrag wird daher mit einer begrenzten Fördersumme von zwei Dritteln der Antragssumme (2500 Euro) zur Bewilligung empfohlen. 03 Sanierung Meilenstein Ostheim, Bürgervereinigung Ostheim Der Antrag wird zur Bewilligung empfohlen. Für den Rücktransport und das Aufstellen des Meilensteins nach der Restaurierung, kann über das Bürgeramt gerne in der Politik nachgefragt werden, ob die BV hierfür Stadtverschönerungsmittel bereitstellt. Hierzu bitte telefonisch bei Frau Brecher 0221-221- 98313 oder Frau Lemcke im Bürgeramt ansprechen. Ein Anspruch darauf besteht leider nicht, aber ein Versuch wäre es wert, da der Politik die Pflege der bezirklichen Denkmäler wichtig ist. Als Alternative könnten auch bezirksorientierte Mittel beantragt werden. Hierfür kann ebenfalls Kontakt zum Bürgeramt aufgenommen werden. 04 Puppensprachkurse und Integrationscafé, Erfolg e.V. Der Antrag wird zur Bewilligung empfohlen. Top 4: Ausblick Herr Dreger wird für den Termin für das nächste Treffen wieder eine Termin-Umfrage an die Mitglieder des Gremiums versenden.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
7581 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/152/1
Vorlagen-Nummer
2786/2023
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Projektanträge im Rahmen des fünften Antragsdurchlaufs des Verfügungsfonds für das
Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück„
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt
dem Antrag des Unergründlich e.V. auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für
das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt „Schulung für ehren-
amtliche Mitarbeiter*innen "spirituelle Begleitung - Spiritual Care"“ in Höhe von
2.500,00 € brutto,
dem Antrag des Frauennetzwerks Neubrück auf Zuwendungen aus dem Verfügungs-
fonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt „Unterstüt-
zung des Frauennetzwerks Neubrück“ in der beantragten Höhe von 600,00 € brutto,
dem Antrag des Integrations-, Kultur- und Bildungszentrum „Erfolg e.V. Köln“ auf Zu-
wendungen aus dem Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und
Neubrück“ für das Projekt „Handpuppen helfen Ukrainer Deutsch lernen und integrie-
ren - Integrationcafé in Ostheim“ in der beantragten Höhe von 2.225,00 € brutto,
dem Antrag des Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. auf Zuwendungen aus dem Ver-
fügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt
„Sanierung des preußischen Meilensteins in Ostheim“ in der beantragten Höhe von
2.316,32 € brutto,
statt zu geben.
Beschlussalternative
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass für die Anträge oder für einen einzelnen Antrag
keine Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und
Neubrück“ bereitgestellt werden.
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 66.666,00€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 46.662,62
€ %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr. 2899/2016) für die
Durchführung des Leitkonzepts „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Pro-
gramm „Starke Veedel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem
Förderbedarf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartie-
ren lebenden Menschen im Fokus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bür-
ger*innen ist daher ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke
Veedel – Starkes Köln“.
Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Programmgebiet
„Ostheim und Neubrück“ am 06.05.2021 (Vorlage-Nr.: 3704/2020) wurde die Grundlage ge-
schaffen, um Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen.
Der Förderantrag zur Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“
wurde mit Zuwendungsbescheid vom 16.06.2021 durch den Fördermittelgeber positiv be-
schieden. Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement
und Aktivierung“.
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Das Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung hat zum 01.06.2022 seine Arbeit begon-
nen und ist auf 24 Monate zeitlich begrenzt. Für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neu-
brück“ stehen im geplanten Durchführungszeitraum Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds
mit einem Gesamtvolumen von 66.666,00 € zur Verfügung. Die maximale Zuwendungshöhe
pro Projektantrag wird auf 4.999,00 Euro netto begrenzt.
Grundlage für die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds bildet eine kommunale
Richtlinie, die auf Basis der Förderrichtlinie „Stadterneuerung 2008“ des Landes NRW erstellt
und von der Bezirksvertretung Kalk beschlossen wurde (Vorlage Nr.1520/2022).
Über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds entscheidet die Bezirksver-
tretung Kalk nach einer Vorprüfung der Anträge durch ein Fachgremium, das aus dem Quar-
tiersmanagement, je einer/einem Sozialraumkoordinator*in für die Räume Ostheim und Neu-
brück, der Bezirksjugendpflege sowie je einer/einem Vertreter*in des Interkulturellen Dienstes
und des Bürgeramtes Kalk gebildet wird.
In der gesamten Projektlaufzeit sind regelmäßige Antragsdurchläufe vorgesehen.
Im Rahmen des zum 14.08.2023 beendeten fünften Antragsdurchlaufes wurden vier Anträge
als grundsätzlich förderfähig an das Fachgremium weitergeleitet. Das Antragsvolumen der för-
derfähigen Anträge beträgt im fünften Durchlauf 8.945,32 € brutto, die beabsichtigte Förde-
rung soll sich auf 7.641,32 € belaufen. Damit wird das Ziel, auch im ersten Halbjahr 2024 för-
derfähige Projekte noch mit ausreichend finanziellen Mitteln zu unterstützen, erreicht.
Aus dem Beratungsgremium ergeht die Empfehlung an die Bezirksvertretung Kalk, alle
eingegangenen Projekte zu bewilligen:
Antragsteller*in Projekt Gesamtprojekt-
kosten brutto
Beantragte
Förderung
netto (Brutto-
wert abzgl. 19%
MwSt)
Förderung
brutto
Eigenanteil
brutto
(v om Antrag-
steller zu tra-
gen)
Unergründlich
e.V.
-gekürzt-
„Schulung für ehrenamtli-
che Mitarbeiter*innen "spiri-
tuelle Begleitung - Spiritual
Care““
3.804,00 € 3.196,64 € 2.500,00 € 1.304,00 €
Frauennetzwerk
Neubrück
„Unterstützung des Frauen-
netzwerks Neubrück“
600,00 € 504,20 € 600,00 € 0 €
Integrations-, Kul-
tur- und Bildungs-
zentrum „Erfolg
e.V.“
„Handpuppen helfen
Ukrainer Deutsch lernen
und integrieren – Integra-
tioncafé in Ostheim“
2.225,00 €
1.869,75 €
2.225,00 € 0 €
Bürgervereinigung
Köln-Ostheim e.V.
„Sanierung des preußi-
schen Meilensteins in
Ostheim“
2.316,32€ 1.946,48 € 2.316,32 € 0 €
Finanzen
Der fünfte Antragsdurchlauf endete zum 14.08.2023. Die vier fristgerecht beantragten Projekte
umfassen ein förderfähiges Gesamtvolumen von 8.945,32 € brutto. Das Gesamtvolumen der
vier zur Bewilligung empfohlenen Projekte beträgt 7.641,32 € brutto. Mit der beschlossenen
Summe von 45.043,20 € brutto aus den ersten vier Durchläufen des Verfügungsfonds
„Ostheim und Neubrück“ beläuft sich die Gesamtsumme aller beschlossenen Projekte - nach
Beschluss des fünften Durchlaufs - dann auf 52.684,52 € brutto.
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Die Finanzierung der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt aus dem Teilergeb-
nisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.
Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Projektantrag „Schulung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen "spirituelle Beglei-
tung - Spiritual Care“
Anlage 3 Projektantrag „Unterstützung des Frauennetzwerks Neubrück“
Anlage 4 Projektantrag „Handpuppen helfen Ukrainer Deutsch lernen und integrieren -
Integrationcafé in Ostheim“
Anlage 5 Projektantrag „Sanierung des preußischen Meilensteins in Ostheim“
Anlage 6 Gremienprotokoll zum Verfügungsfonds „Ostheim und „Neubrück“ vom
16.08.2023
Anlagen
Anlage 5 - VF_Antrag_Meilenstein_Ostheim_g
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Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 Herrmann Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. Neunkircher Straße 12 51107 Ostheim und Neubrück 15.12.2023 Hans 1.10.2023 0177 55 14 895 Sanierung des preußischen Meilensteins in Ostheim Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 Die Sanierung des Meilensteins soll eine Aufwertung für den gesamten Stadtteil und damit alle Bewohnerinnen und Bewohner erreichen. Die Sanierung dieses Wahrzeichen sendet ein positives Signal an die Nachbarschaft und steigert das Image und des Stadtteils, in dem diese Besonderheit Ostheims hervorgehoben wird. Bereits in der Vergangenheit wurde in der Presse über den Meilenstein berichtet, daran soll im Sinne einer positiven Öffentlichkeitsarbeit für Ostheim angeknüpft werden. Der preußische Meilenstein ist Wahrzeichen von Ostheim und der einzige Ganzmeilenstein Kölns - darüber hinaus dringend sanierungsbedürftig. Dieser Zustand beschäftigt mehrere Bewohner*innen aus dem Stadtteil, die sich zum Ziel gemacht haben, den Meilenstein sanieren zu lassen. Diese Sanierung könnte nun in einem gemeinsamen Lehrforschungsprojekt mit dem Institut für Restaurierungs- und Konservierungswissenschaft der TH Köln realisiert werden. Der Meilenstein würde in diesem Fall für ca. drei bis vier Semester von Ostheim auf den Campus der TH in die Südstadt geholt und dort saniert werden. Im Anschluss wird der Meilenstein wieder an der historischen Stelle aufgestellt. Für die Projektumsetzung fallen insbesondere Transportkosten und Materialkosten für die Sanierung für den Meilenstein an. Der erste Umzug des Meilensteins in die Südstadt als Start des Projektes soll dafür über den Verfügungsfonds beantragt werden. Der Transport muss durch eine Fachfirma durchgeführt werden, da der Meilenstein unter Denkmalschutz steht. Für weitere entstehende Kosten trifft der Bürgerverein Ostheim eine Vereinbarung mit der TH Köln. Bei der laufenden Öffentlichkeitsarbeit unterstützt zudem das Starke Veedel Büro. Die denkmalrechtliche Genehmigung für das Projekt durch die Stadt Köln als Eigentümerin des Meilensteins ist dem Antrag beigefügt. Eine Bewilligung des Projektes würde die Engagierten im Stadtteil stärken, die sich schon lange für eine Sanierung des Meilensteins einsetzen und darin viel ehrenamtliche Arbeit gesteckt haben. Darüber hinaus führt das Projekt zu einer innerstädtischen Vernetzung und einem Austausch zwischen Studierenden der TH und dem Stadtteil Ostheim. Durch die Verschönerung profitieren darüber hinaus alle Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, ebenso von einer positiven Berichterstattung über Ostheim. Hinweis: Zur Kostenschätzung wurde telefonisch ein Angebot der Firma Grabowski Restaurierung aus Köln eingeholt. Der Abbau und Trasport des Meilensteins sollte 1000 Euro nicht übersteigen, daher wird dieser Betrag als Budget beantragt. Weitere Angebote wurden in den letzten Monaten vergeblich angefragt. Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie) Seite 3 von 4 2316,32 Abbau und Transport des Meilensteins zur TH Materialkosten (Aufschlüsselung siehe Anhang) Informationsschild zum Projekt nach Abtransport 1200 250 866,32 Begründung zur AUszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn Höhe des beantragten Abschlags Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses, höchstens 1500 Euro. Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers Kontoinhaberin oder Kontoinhaber Familienname Bürgervereinigung Geldinstitut Sparkasse Köln Bonn IBAN DE24370501980003102431 BIC Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks-oder sOzialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen. Hinweis zum Datenschutz Vorname Köln-Ostheim e.V. Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). X lch bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem in den Datenschutzhinweisen genannten Zweck einverstanden. Eine Bearbeitung ist ohne eine entsprechende Einwilligung nicht möglich. Ort undDátum Unterschift der Antragstellerin oder des Antragstellers Seite 4 von 4 TH Köln · Gustav-Heinemann-Ufer 54 · 50968 Köln Hans Herrmann Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. Neunkircher Straße 12 51107 Köln Niklas Underwood M.A. Lehrkraft für besondere Aufgaben Studienrichtung Wandmalerei und Kulturgut aus Stein +49 221 8275-3067 niklas.underwood@th-koeln.de Ubierring 40 D-50678 Köln Technische Hochschule Köln Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Sitz des Präsidiums: Claudiusstraße 1 50678 Köln www.th-koeln.de Steuer-Nr.: 214/5817/3402 USt-IdNr.: DE 122653679 Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN DE34 3705 0198 1900 7098 56 BIC COLSDE33 Köln, den 20.07.2023 Kostenaufstellung Lehrforschungsprojekt „Preußischer Meilenstein, Köln Ostheim“ Sehr geehrter Herr Herrmann, nachstehende Unkosten für die Konservierungs- und Restaurierungsmaßnah- men wurden anhand der Ersteinschätzung vor Ort und durch Erfahrungen aus vergleichbaren Lehrforschungsprojekten näherungsweise geschätzt. Materialien Schätzpreise in EUR Strahlmittel, Reinigung 150 Festigungsmittel 150 Steinergänzungsmörtel 400 Stein-Kleber 100 Verbrauchsmaterialien (Skalpellklingen, Glasfaserradierer, Spachtel, Reinigungsschwämme, Bürsten, Pinsel, Zellstofflagen etc.) 200 Dokumentation 200 Summe 1.200 Über die Unterstützung durch eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Durchführung des Lehrforschungsprojektes würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Niklas Underwood Dipl.-Rest. Victor Kliewe & Dipl.-Rest. Michaela Janke Grabowski Restaurierungen, Albert-Einstein-Ring 9 b, 50374 Erftstadt Grabowski Restaurierungen Albert-Einstein-Ring 9b 50374 Erftstadt Telefon: Büro: +49 (0)2235 7947536 V. Kliewe:+49 (0)178 2106580 M. Janke: +49 (0)163 3641396 info@steinkonservierung.de www.steinkonservierung.de St-Nr: 218/5077/3192 USt-IdNr: DE322122896 Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG BIC: GENODEM1GLS IBAN DE12 4306 0967 4133 6395 00 Erftstadt, den 12.04.2023 Koa Meilenstein Köln Ostheim.docx Kostenangebot Betr.: Abbau und Transport eines preußischen Meilensteins (Obelisk ganze Meile), Standort Köln Ostheim an der Frankfurter Straße Ecke Bensheimer Straße zu Fachhochschule Köln Pos. Leistung Menge EP [€] GP [€] 1 Material laden, Anfahrt, Kranstellung 3 Std. 60,00 180,00 2 Aufnahme Bodenbelag, Abbau des Steins, Aufladen und sichern 6 Std. 60,00 360,00 3 Transport des Stein ins Institut für Restaurierungs- und Konservierungswissenschaft, Ubierring 40, 50678 Köln sowie Abladen des Steins 2 Std. 60,00 120,00 4 Fahrtkosten 80 km 80 km 0,85 68,00 Nettosumme 728,00 zuzüglich der dann geltenden gesetzl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19% 138,32 Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. Vorsitzender: Hans Herrmann Neunkircher Straße 12 51107 Köln Koa Meilenstein Köln Ostheim.docx Seite 2 von 2 Pos. Leistung Menge EP [€] GP [€] Bruttosumme 866,32 Anmerkungen: Für den Fall, das der Stein im Boden verankert ist oder das Gesamtgewicht 1,50 to übersteigt können zusätzliche Kosten entstehen. Die Kommunikation Bezüglich des Abbaus des Stein (etc.) mit der Stadt Köln übernimmt der Auftraggeber. Ggflls. muss die Abbaustelle gesichert werden, wir bitten auch hier um Rücksprache. Die Gültigkeit dieses Angebots ist bis zum 29.05.2024 befristet. Mit freundlichen Grüßen / 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags – freitags von 7 – 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördennummer 115 oder 0221/221-0 Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) Guten Tag Herr Herrmann, 1. Hiermit erteile ich Ihnen unbeschadet privater Rechte Dritter die Erlaubnis, das Baudenkmal Preußischer Meilenstein (bei Frankfurter Str. 765), Köln-Ostheim entsprechend Ihrem Antrag zu verändern. 2. Auf Ihren Antrag hin erteile ich Ihnen unbeschadet der privaten Rechte Dritter die Erlaubnis, folgende von Ihnen vorgesehenen Maßnahmen auszuführen: Transport zur Restaurierung an der TH Köln (Ubierring 40, 50678 Köln) gem. Angebot Fa. Grabowski Restaurierungen vom 12.04.23 Auflagen: - Der Stein darf durch die Transportmaßnahmen nicht (weiter) beschädigt werden. - Der Aufstellungsort ist so zu dokumentieren, dass der Stein nach der Restaurierung wieder an derselben Stelle aufgestellt werden kann. Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft: Frau Kliemt Team D – Porz, Kalk, Mülheim Telefon: 0221-221-22350 Telefax: 0221-221-22293 E-Mail Stadtkonservator@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 48 Stadt Köln – Stadtkonservator/in Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Bürgerverein Köln-Ostheim e.V. Herrn Hans Herrmann Neunkircher Str. 12 51107 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 24.07.2023 48/ 2 Kl 08.08.2023 Seite 2 / 3 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags – freitags von 7 – 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördennummer 115 oder 0221/221-0 ☐ Näheres entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anlag e, die Bestandteil dieser Erlaubnis ist. ☐ Folgende denkmalpflegerische Abstimmungen sind noc h erforderlich: ☐ Nachstehende Unterlagen sind mir vor Baubeginn noc h vorzulegen: ☒ Beginn und Abschluss der Arbeiten sind mir formlos mitzuteilen. 3. Diese Erlaubnis ergeht zum Schutze des Denkmals unter der Auflage, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege während der Bauzeit der Zutritt zum Baudenkmal zu ermöglichen ist. Begründung Gemäß § 9 Abs. 1 DSchG NRW bedarf derjenige, der ei n Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Gemäß § 9 Abs. 2 DSchG NRW bedarf darüber hinaus de r Erlaubnis, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnah me verlangt (§ 9 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW). Ich bin als Untere Denkmalbehörde für die Erteilung der Erlaubnis zuständig (§ 9 Abs. 1, 2 DSchG NRW, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 DSchG NRW). Bei dem zu verändernden Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 DSchG NRW. Gründe des Denkmalschutzes standen den Maßnahmen nicht entgegen. Hinweise Gemäß § 24 Abs. 7 DSchG NRW erlischt diese Erlaubni s, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder wenn die Durchführung länger als ein Jahr unterbrochen worde n ist. Die Frist kann auf Antrag in Textform jeweils bis zu einem Jahr verlängert werde n. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Denkmalbehörde eingegangen ist. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Erlaubnis nicht zu Arbeiten am Baudenkmal berechtigt, die einer Genehmigungspflich t nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen. Diese Erlaubnis gilt nur für die aufgeführten Maßnahmen . Zusätzliche Arbeiten oder eine abweichende Ausführung bedarf einer erneuten Erlaubnis/ schriftlichen Abstimmung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die u nerlaubte Veränderung eines Denkmals gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 DSchG NRW als Ordnungswidri gkeit mit erhöhten Bußgeldern bedroht ist. Außerdem entfallen die besonderen steu erlichen Absetzungsmöglichkeiten und Seite 3 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags – freitags von 7 – 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördennummer 115 oder 0221/221-0 zugesagte Zuschüsse, wenn die Maßnahmen nicht mit d en Denkmalbehörden abgestimmt worden sind. Steuerliche Vergünstigungen in Bezug auf die Denkmaleigenschaft werden nur dann gewährt, wenn die Maßnahmen entsprechend dieser Erlaubnis un d in Abstimmung mit der Denkmalbehörde durchgeführt werden. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die erlaubten Maßnahmen nicht zwangsläufig steuerlich bescheinigungsfähig sind. Über die Frage der Besche inigungsfähigkeit wird auf Ihren schriftlichen Antrag im Rahmen eines gesonderten und gebührenpflichtigen Verfahrens nach erfolgreicher Beendigung der Arbeiten entschieden (§ 36 DSchG NRW). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln erheben. Hinweise Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des U rkundenbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefanie Kliemt Anlage(n): Hinweis: Für Baudenkmäler können Eigentümerinnen und Eigentümer Steuervergünstigungen geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen. Das Gebäude muss in der Denkmalliste eingetragen sein oder gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) als vorläufig eingetragen gelten. Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie im Internet auf den Serviceseiten der Stadt Köln unter: www.stadt-koeln.de/service/produkt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2786/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.09.2023
- Erstellt
- 29.08.2023 14:35