Mandari Insight

2786/2023

Projektanträge im Rahmen des fünften Antragsdurchlaufs des Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 21.09.2023, TOP 8.1.2

Anlage 3 - VF_Antrag_Frauennetzwerk_Neubrueck_g

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - VF_Antrag_PuppenSprachkurse_g

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - VF_Antrag_Lotsen_Unergruendlich_eV_g

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Protokoll_5_Sitzung_Beratungsgremium_Ostheim_Neubrueck

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - VF_Antrag_Meilenstein_Ostheim_g

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - VF_Antrag_Frauennetzwerk_Neubrueck_g

4777 Zeichen

Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln
Antrag auf Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493
E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds
Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Familienname Vorname
Straße und Hausnummer Postleitzahl
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
Projekttitel
Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)
Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft
Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger
Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum
Projektbeginn Projektende
Seite 1 von 4
Kryeziu
Irena Kryeziu für das Frauennetzwerk
Europaring 72
51109
Ostheim und Neubrück
mail@qm-ostheim-neubrueck.de
01.01.2024
Irena
25.09.2023
017643671167
Unterstützung des Frauennetzwerks Neubrück

Beschreibung des Projektes
(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?
Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen?
(Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes)
Seite 2 von 4
- verschiedene Frauengruppen aus Neubrück
- die Kinder der Frauen aus den Gruppen
In Neubrück treffen sich regelmäßig verschiedene Frauengruppen, z.B. die albanische
und arabische Gruppe oder die Nähgruppe. Um den Austausch untereinander und auch
im Quartier zu fördern, hat im Frühjahr ein erstes gruppenübergreifendes Treffen mit bis
zu 40 Teilnehmenden stattgefunden. Für das Jahr 2023 sollen jeweils für Ende des
Sommers und für den Jahresausklang zwei weitere Treffen realisiert werden, um die
geknüpften Kontakte zu verfestigen und den Austausch weiter zu fördern. Damit die
Veranstaltungen alle kostenlos bleiben können und niederschwellig für alle Menschen
zugänglich sind, werden Fördermittel aus dem Verfügungsfonds beantragt.
Als erste Aktion ist ein Grillfest im Spätsommer geplant. Dafür werden Grillgut,
Getränke und Kuchen benötigt. Salate werden die Teilnehmenden selbst mitbringen. Es
werden 30 bis 40 Teilnehmende erwartet und die Kosten werden mit 400€ beziffert.
Die zweite Aktion ist als Jahresausklang im Dezember angedacht, bei der die Kinder
der Teilnehmenden kleine Weihnachtspäckchen erhalten sollen. Dafür werden 200€
kalkuliert. Zusätzlich soll mit den Kindern gebastelt werden. Die Materialien dazu
organisieren die Teilnehmenden selbst. Die genauen Termine werden festgelegt,
sobald die Räumlichkeiten geklärt werden konnten (Jugendzentrum Enbe oder TiP am
Marktplatz)
- Stärkung bestehender Netzwerke migrantischer Communities in Neubrück
- Austausch verschiedener kultureller Gruppen
- Aufbau von Selbsthilfe-Netzwerken

Kosten des Projektes
Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro
Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer)
Einnahmen des Projektes
Beiträge oder Spenden
Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen
Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie)
Seite 3 von 4
600,00
Lebensmittel wie Grillgut, (alkoholfreie) Getränke, Kuchen
Materialien und Süßigkeiten für Weihnachtspäckchen
200
400

Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn 
Höhe des beantragten Abschlags Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses, höchstens 1500 Euro. 
Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers Kontoinhaberin oder Kontoinhaber Familienname Kryeziu Geldinstitut Sparkasse koln Bonn IBAN OE633O501981933068056 BIC COLSDE33XXX 
Hinweis zum Datenschutz 
Vorname 
Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks-oder sozialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen. 
Irena 
Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVOo (Datenschutzgrundverordnung). 
Köln, 19.2. 2023 
Xlch bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem in den Datenschutzhinweisen genannten Zweck einverstanden. Eine Bearbeitung ist ohne eine entsprechende Einwilligung nicht möglich. 
Ort und Datum Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers 
Seite 4 von 4

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1054 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Grundlage für die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds bildet eine kommunale Richtlinie, 
die auf Basis der Förderrichtlinie „Stadterneuerung 2008“ des Landes NRW erstellt und von der 
Bezirksvertretung Kalk beschlossen wurde (Vorlage Nr.1520/2022). 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 - VF_Antrag_PuppenSprachkurse_g

5868 Zeichen

Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln
Antrag auf Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493
E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds
Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Familienname Vorname
Straße und Hausnummer Postleitzahl
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
Projekttitel
Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)
Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft
Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger
Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum
Projektbeginn Projektende
Seite 1 von 4
Chernyshov
Integrations-, Kultur- und Bildungszentrum „Erfolg e.V. Köln“
Unter den Erlen 38
51145
Ostheim und Neubrück
erfolg.koeln@gmail.com
27.01.2024
Marina
07.10.2023
015206303534
Handpuppen helfen Ukrainer Deutsch lernen und integrieren-Integrationcafé in Ostheim

Beschreibung des Projektes
(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?
Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen?
(Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes)
Seite 2 von 4
Das Angebot richtet sich in erster Linie an ukrainische Geflüchtete in Ostheim und
Neubrück und darüber hinaus. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zu
dem Sprach- und Integrationsangebot sind explizit auch die Anwohnerinnen und
Anwohner des Stadtteils eingeladen und dies wird auch beworben.
Der Verein „Erfolg e.V. Köln“ wurde als Integrations-, Kultur- und Bildungszentrum im
März 2022 gegründet und ist seitdem eine wichtige Anlaufstelle sowohl für neu
ankommende als auch für schon länger in Köln lebende russischsprachige
Migrant*innen geworden. Mit unserem Projekt „Handpuppen helfen Ukrainer Deutsch
lernen und integrieren-Integrationcafé in Ostheim “ möchten wir vom Oktober 2023 bis
Januar 2024 ein Sprachsangebot für ukrainische Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in
Ostheim aufbauen und gleichzeitig bei der Integration unterstützen. Geplant sind
insgesamt 17 Termine samstags in Räumlichkeiten des Veedel e.V. am Buchheimer
Weg 5.Wir arbeiten mit Menschen aus Kriegsgebieten, die oft psychische Reaktionen
wie Gefühle der Ohnmacht und des Kontrollverlusts über die Situation, Angst,
körperliche Anspannung, Schlafstörungen haben. Es gibt auch emotionale Taubheit,
wenn Menschen Schwierigkeiten haben, ihre Gefühle wahrzunehmen. Fast jeder hat
Depression. Zu Anfang des Treffens findet ein dreistündiger Deutschunterricht für die
Kinder und Erwachsenen mit Handpuppen unter Anleitung eines Referenten statt, die
restliche Zeit wird Integrationsberatung angeboten. Die Handpuppen helfen auf
spielerische Form die Dialoge, Geschichten, Märchen, Kommunikation auf Deutsch für
traumatisierte Kinder und Erwachsene zu lernen. Auf den Input Teil folgt das
Integrationscafé, zu dem explizit alle Menschen aus Ostheim und Neubrück eingeladen
werden. Das Café dient zum Austausch und gegenseitigen Kennenlernen.
Unterstützung der in Ostheim und Neubrück lebenden geflüchteten Ukrainer*innen
Integration im Stadtteil, Austausch in lockerer Atmosphäre,Schaffung eines
regelmäßigen Treffpunkts, Abbau von Berührungsängsten
Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine Grundvoraussetzung für Flüchtlinge, um
sich im Alltag selbständig zurechtzufinden, eine Arbeit zu finden und sich in
Deutschland zu Hause zu fühlen.
Die Sprache sei der Schlüssel dafür, dass Menschen gesellschaftlich teilhaben und
Stellen finden können, die ihren Qualifikationen entsprechen.
Wer seine Deutschkenntnisse verbessert, erhöht seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt,
zahlt aber langfristig auch höhere Steuern.

Kosten des Projektes
Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro
Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer)
Einnahmen des Projektes
Beiträge oder Spenden
Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen
Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie)
Seite 3 von 4
2225,00
Handpuppen
Honorarkosten Referenten (3h x 17Termine á 15 €/h)
Verpflegung für Kaffeepausen (20 Euro x 17 Termine)
3 Ehrenamtler für Hilfe (3 x 2h x 17 Termine á 10€/h)
340
1020
100
765

Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn
Höhe des beantragten Abschlags
Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses,
höchstens 1500 Euro.
Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers
Kontoinhaberin oder Kontoinhaber
Familienname Vorname
Geldinstitut
IBAN
BIC
Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die
beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige
Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks- oder
sozialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit
der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig
und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen.
Hinweis zum Datenschutz
Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach
Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem in den
Datenschutzhinweisen genannten Zweck einverstanden. Eine Bearbeitung ist ohne
eine entsprechende Einwilligung nicht möglich.
Ort und Datum
Ort und Datum Unterschrift der Antragstellerin oder des
Antragstellers
Seite 4 von 4
Kreissparkasse Köln
Köln,den 08.08.2023
 Chernyshov
DE47 3705 0299 0000 7192 10
Marina

Anlage 2 - VF_Antrag_Lotsen_Unergruendlich_eV_g

4645 Zeichen

Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln
Antrag auf Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493
E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds
Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Familienname Vorname
Straße und Hausnummer Postleitzahl
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
Projekttitel
Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)
Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft
Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger
Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum
Projektbeginn Projektende
Seite 1 von 4
Schmidt
Unergründlich e.V.
Zehnthofstr. 26
51107
Ostheim und Neubrück
unergruendlich.ev@web.de
Dezember 2023
Christoph
August 2023
0221-2854202
0221-2854203
Schulung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen "spirituelle Begleitung - Spiritual Care"

Beschreibung des Projektes
(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?
Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen?
(Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes)
Seite 2 von 4
Für die Fortbildung werden Menschen gewonnen, die sich ehrenamtlich engagieren
möchten und diese wichtige Aufgabe übernehmen.
Für die zukünftigen Begleitungen werden insbesondere ältere Menschen
angesprochen, aber auch alle, die Krisen durchleben. Insbesondere die mittlerweile   40
% der konfessionslosen Bürger*innen finden sich beim Unergründlich e.V. begleitet.
Unergründlich e.V. ist ein gemeinnütziger Verein für konfessionsfreie Spiritualität. Hier
treffen sich Menschen zum Austausch bei Fragen nach dem Sinn des Lebens, nach
Verbundenheit, nach Vertrauen uvm. Es gibt regelmäßig ein Café Spiritualität,
Workshops zum Thema und Lebensfeiern.
Zwei hauptamtliche Mitarbeiter - Diplom-Theologen und Kunst- und Psychotherapeuten
- betreuen als konfessionsfreie Seelsorger (Spiritual Care-Fachbegleiter) in enger
Kooperation mit dem Ambulanten Palliativteam SAPV Köln schwerstkranke und
sterbende Menschen.
Nun ist die Idee entstanden, ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in spiritueller Begleitung
zu schulen. Sie könnten dann als Spiritual Care-Begleiter*innen von den Bürger*innen
Ostheims angefragt werden bei Lebensfragen, Krisen, Einsamkeit, allgemeinen
Glaubensfragen, Trauer oä. Sie machen dazu Hausbesuche und unterstützen die
Menschen bei diesen Fragen. Zudem könnten Sie, falls notwendig, auf andere
Beratungsstellen und professionelle Hilfe hinweisen und sie vermitteln.
Die Schulung umfasst 36 UE - 2 Tage je 8 UE und 4 Abende je 5 UE - und wird von den
beiden Seelsorgern geleitet. Wir rechnen mit 8 TN. Das Honorar umfasst die UE mit
Vor- und Nachbereitung, orientiert sich an den üblichen Sätzen für Fortbildungen
Ehrenamtlicher im Palliativ- und Hospizbereich mit 95€/UE und ist noch günstiger.
Soziale Kontakte in Krisenzeiten
Überwindung von Isolation und Rückzug
Stärkung von Vertrauen und inneren (anderen spirituellen) Ressourcen
Ermutigung zur Teilnahme am Veedel-Leben
Die teilnehmenden Personen aus Ostheim profitieren durch die Ausbildung, aber
gleichzeitig auch der ganze Stadtteil durch die neuen Begleiter*innen. Über
Öffentlichkeitsarbeit in der Lokalpresse, Einrichtungen im Stadtteil
(Sozialraumkoordination, Starke Veedel Büro), Social Media, Vernetzung mit
Senior*inneneinrichtungen soll auf die neuen Ehrenamtlichen aufmerksam gemacht
werden.

Kosten des Projektes
Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro
Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer)
Einnahmen des Projektes
Beiträge oder Spenden
Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen
Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie)
Seite 3 von 4
3804,00
0
0
Küchenhilfe
Honorar 36 UE x 85 €
Verpflegung 8 TN x 4 Tage x 12 €
Raumkosten an 2 Tagen und 4 Abenden
0
384 €
200 €
160 €
3060 €

Hinweis des Antragsstellers zur erneuten Einreichung des Antrags, nachdem dieser in der letzten
Runde aufgrund des begrenzten Budgets geschoben wurde:
Da wir vollumfänglich von Spenden leben, freuen wir uns über jede Form der Unterstützung. Auch
ein Teilbetrag der notwendigen Kosten würde uns sehr helfen. Wir planen, den Kurs in jedem Fall
anzubieten und einen Eigenanteil hinzuzufügen.

Anlage 6 - Protokoll_5_Sitzung_Beratungsgremium_Ostheim_Neubrueck

3022 Zeichen

Sitzung zur 5. Antragsrunde  
Beratungsgremium für den Verfügungsfonds „Ostheim und Neubrück“ 
Ort: Digital   
Zeit: Mittwoch, 16. April 2023, 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr  
_________________________________________________________________ 
Protokoll 
Anwesende: Frau Lemcke (Leiterin Bürgeramt Kalk), Herr Damme (Sozialraumkoordinator), 
Herr Dreger (Quartiersmanager)  
Urlaubsbedingt nicht anwesend: Frau Kaiser (Interkultureller Dienst), Herr Münnich 
(Bezirksjugendpfleger) 
TOP 1: Begrüßung und Überblick 
Herr Dreger  begrüßt alle Anwesenden und stellt die Kostenübersicht der  ersten fünf 
Antragsrunden vor. Nach der 5. Antragsrunde bleibt wie zu Projektbeginn geplant Budget für 
eine letzte 6. Antragsrunde übrig. Die Frist hierfür soll im Frühjahr 2024 liegen, damit auch 
im kommenden Jahr noch einmal Anträge eingereicht werden können. Die genaue Frist wird 
von Herrn Dreger abgestimmt, sobald die Sitzungen der BV terminiert sind. 
TOP 2: Diskussion und Priorisierung der Anträge 
 
Das Beratungsgremium schlägt der BV Kalk folgende Beschlussfassung  der Anträge vor. Das 
Abstimmungsergebnis ist einstimmig. 
01 
Netzwerkveranstaltungen, 
Frauennetzwerk Neubrück 
Der Antrag wird zur Bewilligung empfohlen. 
 
Die Anwesenden begrüßen ausdrücklich, dass auch „kleine“ 
Anträge von Engagierten im Verfügungsfonds eingereicht und so 
niederschwellige Angebote ausgebaut werden.  
 
02 Lotsenausbildung, 
Unergründlich e.V.  
Der Antrag wird grundsätzlich begrüßt, allerdings die 
Antragssumme als hoch angesehen im Vergleich zu den zu 
erwarteten erreichten Menschen in Ostheim und Neubrück und 
im Vergleich zu den anderen Anträgen der Antragsrunde. Zudem 
kann durch eine Einsparung von Fördermitteln das Budget der 
nächsten und letzten Antragsrunde erhöht werden, bei der mit 
vielen Anträgen gerechnet wird. Weiterhin hat der Antragssteller 
im Antrag vermerkt, das Projekt auch mit Eigenmitteln umsetzen 
zu wollen.

Der Antrag wird daher mit einer begrenzten Fördersumme von 
zwei Dritteln der Antragssumme (2500 Euro) zur Bewilligung 
empfohlen.  
 
03 Sanierung Meilenstein 
Ostheim, 
Bürgervereinigung 
Ostheim 
Der Antrag wird zur Bewilligung empfohlen.  
 
Für den Rücktransport und das Aufstellen des Meilensteins nach 
der Restaurierung, kann über das Bürgeramt gerne in der Politik 
nachgefragt werden, ob die BV hierfür Stadtverschönerungsmittel 
bereitstellt. Hierzu bitte telefonisch bei Frau Brecher 0221-221-
98313 oder Frau Lemcke im Bürgeramt ansprechen. Ein Anspruch 
darauf besteht leider nicht, aber ein Versuch wäre es wert, da der 
Politik die Pflege der bezirklichen Denkmäler wichtig ist. Als 
Alternative könnten auch bezirksorientierte Mittel beantragt 
werden. Hierfür kann ebenfalls Kontakt zum Bürgeramt 
aufgenommen werden. 
 
04 Puppensprachkurse 
und Integrationscafé, 
Erfolg e.V. 
Der Antrag wird zur Bewilligung empfohlen.  
 
 
Top 4: Ausblick   
Herr Dreger wird für den Termin für das nächste Treffen wieder eine Termin-Umfrage an die 
Mitglieder des Gremiums versenden.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7581 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/152/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2786/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Projektanträge im Rahmen des fünften Antragsdurchlaufs des Verfügungsfonds für das 
Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück„  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt  
 
 dem Antrag des Unergründlich e.V. auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für 
das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt „Schulung für ehren-
amtliche Mitarbeiter*innen "spirituelle Begleitung - Spiritual Care"“ in Höhe von 
2.500,00 € brutto, 
 
 dem Antrag des Frauennetzwerks Neubrück auf Zuwendungen aus dem Verfügungs-
fonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt „Unterstüt-
zung des Frauennetzwerks Neubrück“ in der beantragten Höhe von 600,00 € brutto, 
 
 dem Antrag des Integrations-, Kultur- und Bildungszentrum „Erfolg e.V. Köln“ auf Zu-
wendungen aus dem Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und 
Neubrück“ für das Projekt „Handpuppen helfen Ukrainer Deutsch lernen und integrie-
ren - Integrationcafé in Ostheim“ in der beantragten Höhe von 2.225,00 € brutto, 
 
 dem Antrag des Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. auf Zuwendungen aus dem Ver-
fügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neubrück“ für das Projekt 
„Sanierung des preußischen Meilensteins in Ostheim“ in der beantragten Höhe von 
2.316,32 € brutto, 
 
 
 
 
statt zu geben. 
 
Beschlussalternative  
 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, dass für die Anträge oder für einen einzelnen Antrag 
keine Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und 
Neubrück“ bereitgestellt werden.  
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023

2

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  66.666,00€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 46.662,62 
€      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr. 2899/2016) für die 
Durchführung des Leitkonzepts „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Pro-
gramm „Starke Veedel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem 
Förderbedarf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartie-
ren lebenden Menschen im Fokus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bür-
ger*innen ist daher ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke 
Veedel – Starkes Köln“.  
Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Programmgebiet 
„Ostheim und Neubrück“ am 06.05.2021 (Vorlage-Nr.: 3704/2020) wurde die Grundlage ge-
schaffen, um Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen.  
Der Förderantrag zur Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ 
wurde mit Zuwendungsbescheid vom 16.06.2021 durch den Fördermittelgeber positiv be-
schieden. Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement 
und Aktivierung“.

4 
Das Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung hat zum 01.06.2022 seine Arbeit begon-
nen und ist auf 24 Monate zeitlich begrenzt. Für das Soziale-Stadt-Gebiet „Ostheim und Neu-
brück“ stehen im geplanten Durchführungszeitraum Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds 
mit einem Gesamtvolumen von 66.666,00 € zur Verfügung. Die maximale Zuwendungshöhe 
pro Projektantrag wird auf 4.999,00 Euro netto begrenzt. 
Grundlage für die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds bildet eine kommunale 
Richtlinie, die auf Basis der Förderrichtlinie „Stadterneuerung 2008“ des Landes NRW erstellt 
und von der Bezirksvertretung Kalk beschlossen wurde (Vorlage Nr.1520/2022).  
Über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds entscheidet die Bezirksver-
tretung Kalk nach einer Vorprüfung der Anträge durch ein Fachgremium, das aus dem Quar-
tiersmanagement, je einer/einem Sozialraumkoordinator*in für die Räume Ostheim und Neu-
brück, der Bezirksjugendpflege sowie je einer/einem Vertreter*in des Interkulturellen Dienstes 
und des Bürgeramtes Kalk gebildet wird.  
In der gesamten Projektlaufzeit sind regelmäßige Antragsdurchläufe vorgesehen. 
Im Rahmen des zum 14.08.2023 beendeten fünften Antragsdurchlaufes wurden vier Anträge 
als grundsätzlich förderfähig an das Fachgremium weitergeleitet. Das Antragsvolumen der för-
derfähigen Anträge beträgt im fünften Durchlauf 8.945,32 € brutto, die beabsichtigte Förde-
rung soll sich auf 7.641,32 € belaufen. Damit wird das Ziel, auch im ersten Halbjahr 2024 för-
derfähige Projekte noch mit ausreichend finanziellen Mitteln zu unterstützen, erreicht.   
 
 
Aus dem Beratungsgremium ergeht die Empfehlung an die Bezirksvertretung Kalk, alle 
eingegangenen Projekte zu bewilligen: 
 
Antragsteller*in Projekt Gesamtprojekt-
kosten brutto 
Beantragte  
Förderung 
netto (Brutto-
wert abzgl. 19% 
MwSt) 
Förderung 
brutto 
 
Eigenanteil 
brutto 
(v om Antrag-
steller zu tra-
gen) 
Unergründlich 
e.V. 
               -gekürzt- 
„Schulung für ehrenamtli-
che Mitarbeiter*innen "spiri-
tuelle Begleitung - Spiritual 
Care““ 
3.804,00 € 3.196,64 € 2.500,00 € 1.304,00 € 
Frauennetzwerk 
Neubrück 
„Unterstützung des Frauen-
netzwerks Neubrück“  
600,00 € 504,20 € 600,00 € 0 € 
Integrations-, Kul-
tur- und Bildungs-
zentrum „Erfolg 
e.V.“ 
 
  
„Handpuppen helfen       
Ukrainer Deutsch lernen 
und integrieren – Integra-
tioncafé in Ostheim“  
2.225,00 € 
 
 
1.869,75 € 
 
 
2.225,00 € 0 € 
Bürgervereinigung 
Köln-Ostheim e.V.  
„Sanierung des preußi-
schen Meilensteins in 
Ostheim“ 
2.316,32€  1.946,48 € 2.316,32 € 0 € 
 
 
 
 
Finanzen 
Der fünfte Antragsdurchlauf endete zum 14.08.2023. Die vier fristgerecht beantragten Projekte 
umfassen ein förderfähiges Gesamtvolumen von 8.945,32 € brutto. Das Gesamtvolumen der 
vier zur Bewilligung empfohlenen Projekte beträgt 7.641,32 € brutto. Mit der beschlossenen 
Summe von 45.043,20 € brutto aus den ersten vier Durchläufen des Verfügungsfonds 
„Ostheim und Neubrück“ beläuft sich die Gesamtsumme aller beschlossenen Projekte - nach 
Beschluss des fünften Durchlaufs - dann auf 52.684,52 € brutto.

5 
 
Die Finanzierung der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt aus dem Teilergeb-
nisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Projektantrag „Schulung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen "spirituelle Beglei-
tung - Spiritual Care“ 
Anlage 3 Projektantrag „Unterstützung des Frauennetzwerks Neubrück“ 
Anlage 4 Projektantrag „Handpuppen helfen Ukrainer Deutsch lernen und integrieren - 
Integrationcafé in Ostheim“ 
Anlage 5 Projektantrag „Sanierung des preußischen Meilensteins in Ostheim“ 
Anlage 6 Gremienprotokoll zum Verfügungsfonds „Ostheim und „Neubrück“ vom 
16.08.2023 
 
Anlagen

Anlage 5 - VF_Antrag_Meilenstein_Ostheim_g

16169 Zeichen

Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln
Antrag auf Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Telefax 0221 / 221-28493
E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds
Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Familienname Vorname
Straße und Hausnummer Postleitzahl
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
Projekttitel
Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)
Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft
Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger
Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum
Projektbeginn Projektende
Seite 1 von 4
Herrmann
Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V.
Neunkircher Straße 12
51107
Ostheim und Neubrück
15.12.2023
Hans
1.10.2023
 0177 55 14 895
Sanierung des preußischen Meilensteins in Ostheim

Beschreibung des Projektes
(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?
Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen?
(Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes)
Seite 2 von 4
Die Sanierung des Meilensteins soll eine Aufwertung für den gesamten Stadtteil und
damit alle Bewohnerinnen und Bewohner erreichen. Die Sanierung dieses Wahrzeichen
sendet ein positives Signal an die Nachbarschaft und steigert das Image und des
Stadtteils, in dem diese Besonderheit Ostheims hervorgehoben wird. Bereits in der
Vergangenheit wurde in der Presse über den Meilenstein berichtet, daran soll im Sinne
einer positiven Öffentlichkeitsarbeit für Ostheim angeknüpft werden.
Der preußische Meilenstein ist Wahrzeichen von Ostheim und der einzige
Ganzmeilenstein Kölns - darüber hinaus dringend sanierungsbedürftig. Dieser Zustand
beschäftigt mehrere Bewohner*innen aus dem Stadtteil, die sich zum Ziel gemacht
haben, den Meilenstein sanieren zu lassen. Diese Sanierung könnte nun in einem
gemeinsamen Lehrforschungsprojekt mit dem Institut für Restaurierungs- und
Konservierungswissenschaft der TH Köln realisiert werden. Der Meilenstein würde in
diesem Fall für ca. drei bis vier Semester von Ostheim auf den Campus der TH in die
Südstadt geholt und dort saniert werden. Im Anschluss wird der Meilenstein wieder an
der historischen Stelle aufgestellt. Für die Projektumsetzung fallen insbesondere
Transportkosten und Materialkosten für die Sanierung für den Meilenstein an. Der erste
Umzug des Meilensteins in die Südstadt als Start des Projektes soll dafür über den
Verfügungsfonds beantragt werden. Der Transport muss durch eine Fachfirma
durchgeführt werden, da der Meilenstein unter Denkmalschutz steht. Für weitere
entstehende Kosten trifft der Bürgerverein Ostheim eine Vereinbarung mit der TH Köln.
Bei der laufenden Öffentlichkeitsarbeit unterstützt zudem das Starke Veedel Büro. Die
denkmalrechtliche Genehmigung für das Projekt durch die Stadt Köln als Eigentümerin
des Meilensteins ist dem Antrag beigefügt.
Eine Bewilligung des Projektes würde die Engagierten im Stadtteil stärken, die sich
schon lange für eine Sanierung des Meilensteins einsetzen und darin viel
ehrenamtliche Arbeit gesteckt haben. Darüber hinaus führt das Projekt zu einer
innerstädtischen Vernetzung und einem Austausch zwischen Studierenden der TH und
dem Stadtteil Ostheim. Durch die Verschönerung profitieren darüber hinaus alle
Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, ebenso von einer positiven
Berichterstattung über Ostheim.
Hinweis: Zur Kostenschätzung wurde telefonisch ein Angebot der Firma Grabowski
Restaurierung aus Köln eingeholt. Der Abbau und Trasport des Meilensteins sollte
1000 Euro nicht übersteigen, daher wird dieser Betrag als Budget beantragt. Weitere
Angebote wurden in den letzten Monaten vergeblich angefragt.

Kosten des Projektes
Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro
Summe der Kosten (inklusive Mehrwertsteuer)
Einnahmen des Projektes
Beiträge oder Spenden
Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen
Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro netto laut Richtlinie)
Seite 3 von 4
2316,32
Abbau und Transport des Meilensteins zur TH
Materialkosten (Aufschlüsselung siehe Anhang)
Informationsschild zum Projekt nach Abtransport
1200
250
866,32

Begründung zur AUszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn 
Höhe des beantragten Abschlags Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses, höchstens 1500 Euro. 
Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers Kontoinhaberin oder Kontoinhaber Familienname Bürgervereinigung Geldinstitut Sparkasse Köln Bonn IBAN DE24370501980003102431 BIC 
Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks-oder sOzialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen. Hinweis zum Datenschutz 
Vorname Köln-Ostheim e.V. 
Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). X lch bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem in den Datenschutzhinweisen genannten Zweck einverstanden. Eine Bearbeitung ist ohne eine entsprechende Einwilligung nicht möglich. 
Ort undDátum Unterschift der Antragstellerin oder des Antragstellers 
Seite 4 von 4

TH Köln · Gustav-Heinemann-Ufer 54 · 50968 Köln 
 
Hans Herrmann 
Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. 
Neunkircher Straße 12 
 
51107 Köln 
 
Niklas Underwood M.A. 
Lehrkraft für besondere Aufgaben 
Studienrichtung Wandmalerei  
und Kulturgut aus Stein 
+49 221 8275-3067 
niklas.underwood@th-koeln.de 
Ubierring 40  
D-50678 Köln 
 
 
Technische Hochschule Köln 
 
Postanschrift: 
Gustav-Heinemann-Ufer 54 
50968 Köln 
 
Sitz des Präsidiums: 
Claudiusstraße 1 
50678 Köln 
 
www.th-koeln.de 
 
Steuer-Nr.: 214/5817/3402 
USt-IdNr.: DE 122653679 
 
Bankverbindung: 
Sparkasse KölnBonn 
IBAN DE34 3705 0198 1900 7098 56 
BIC COLSDE33 
 
 
 
 
Köln, den 20.07.2023 
 
Kostenaufstellung Lehrforschungsprojekt „Preußischer Meilenstein, 
Köln Ostheim“ 
 
Sehr geehrter Herr Herrmann, 
 
nachstehende Unkosten für die Konservierungs- und Restaurierungsmaßnah-
men wurden anhand der Ersteinschätzung vor Ort und durch Erfahrungen aus 
vergleichbaren Lehrforschungsprojekten näherungsweise geschätzt. 
 
Materialien Schätzpreise in EUR 
Strahlmittel, Reinigung 150 
Festigungsmittel 150 
Steinergänzungsmörtel 400 
Stein-Kleber 100 
Verbrauchsmaterialien 
(Skalpellklingen, Glasfaserradierer, 
Spachtel, Reinigungsschwämme, 
Bürsten, Pinsel, Zellstofflagen etc.) 
200 
Dokumentation 200 
Summe 1.200 
 
 
Über die Unterstützung durch eine entsprechende Aufwandsentschädigung 
für die Durchführung des Lehrforschungsprojektes würde ich mich sehr 
freuen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Niklas Underwood

Dipl.-Rest. Victor Kliewe & Dipl.-Rest. Michaela Janke 
Grabowski Restaurierungen, Albert-Einstein-Ring 9 b, 50374 Erftstadt 
Grabowski 
Restaurierungen 
Albert-Einstein-Ring 9b 
50374 Erftstadt 
Telefon: 
Büro: +49 (0)2235 7947536 
V. Kliewe:+49 (0)178 2106580 
M. Janke: +49 (0)163 3641396 
info@steinkonservierung.de 
www.steinkonservierung.de 
St-Nr: 218/5077/3192 
USt-IdNr: DE322122896 
Bankverbindung: 
GLS Gemeinschaftsbank eG 
BIC: GENODEM1GLS 
IBAN DE12 4306 0967 4133 6395 00 
 
 
 
 
 
 
 
Erftstadt, den 12.04.2023 
Koa Meilenstein Köln Ostheim.docx 
 
 
 
Kostenangebot 
 
 
Betr.:   Abbau und Transport eines preußischen Meilensteins (Obelisk ganze Meile), Standort Köln 
Ostheim an der Frankfurter Straße Ecke Bensheimer Straße zu Fachhochschule Köln 
 
Pos. Leistung Menge EP [€] GP [€] 
1 Material laden, Anfahrt, Kranstellung 3 Std. 60,00 180,00 
2 Aufnahme Bodenbelag, Abbau des Steins, 
Aufladen und sichern 6 Std. 60,00 360,00 
3 Transport des Stein ins Institut für 
Restaurierungs- und 
Konservierungswissenschaft, Ubierring 40, 
50678 Köln sowie Abladen des Steins 2 Std. 60,00 120,00 
4 Fahrtkosten 80 km 80 km 0,85 68,00 
 Nettosumme    728,00 
 
zuzüglich der dann geltenden gesetzl. 
Umsatzsteuer, z. Zt. 19%   138,32 
Bürgervereinigung Köln-Ostheim e.V. 
Vorsitzender: Hans Herrmann 
Neunkircher Straße 12 
51107 Köln

Koa Meilenstein Köln Ostheim.docx 
Seite 2 von 2 
Pos. Leistung Menge EP [€] GP [€] 
 Bruttosumme   866,32 
 
Anmerkungen: 
Für den Fall, das der Stein im Boden verankert ist oder das Gesamtgewicht 1,50 to übersteigt 
können zusätzliche Kosten entstehen. Die Kommunikation Bezüglich des Abbaus des Stein (etc.) mit 
der Stadt Köln übernimmt der Auftraggeber. 
Ggflls. muss die Abbaustelle gesichert werden, wir bitten auch hier um Rücksprache. 
 
Die Gültigkeit dieses Angebots ist bis zum 29.05.2024 befristet. 
 
Mit freundlichen Grüßen

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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags – freitags von 7 – 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördennummer 115 oder 0221/221-0 
 
Erlaubnis  
gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) 
 
Guten Tag Herr Herrmann, 
 
1. Hiermit erteile ich Ihnen unbeschadet privater Rechte Dritter die Erlaubnis, das 
Baudenkmal 
 
Preußischer Meilenstein (bei Frankfurter Str. 765), Köln-Ostheim 
 
entsprechend Ihrem Antrag zu verändern. 
 
2. Auf Ihren Antrag hin erteile ich Ihnen unbeschadet der privaten Rechte Dritter die 
Erlaubnis, folgende von Ihnen vorgesehenen Maßnahmen auszuführen: 
 
Transport zur Restaurierung an der TH Köln (Ubierring 40, 50678 Köln)  
gem. Angebot Fa. Grabowski Restaurierungen vom 12.04.23 
 
Auflagen: 
- Der Stein darf durch die Transportmaßnahmen nicht (weiter) beschädigt 
werden. 
- Der Aufstellungsort ist so zu dokumentieren, dass der Stein nach der 
Restaurierung wieder an derselben Stelle aufgestellt werden kann. 
 
 
 
 
 
 
 
  Stadtkonservator/in, 
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege  
 
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft:  Frau Kliemt 
Team D – Porz, Kalk, Mülheim 
Telefon: 0221-221-22350 
Telefax: 0221-221-22293 
E-Mail Stadtkonservator@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 
sowie nach besonderer Vereinbarung 
 
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156 
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie 
RE-/RB und Fernverkehr 
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 
 
48 
Stadt Köln – Stadtkonservator/in 
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
 
 
Bürgerverein Köln-Ostheim e.V. 
Herrn Hans Herrmann 
Neunkircher Str. 12 
51107 Köln  
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
24.07.2023 48/ 2 Kl  08.08.2023

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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags – freitags von 7 – 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördennummer 115 oder 0221/221-0 
☐ Näheres entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anlag e, die Bestandteil dieser Erlaubnis ist. 
☐ Folgende denkmalpflegerische Abstimmungen sind noc h erforderlich: 
☐ Nachstehende Unterlagen sind mir vor Baubeginn noc h vorzulegen:  
☒ Beginn und Abschluss der Arbeiten sind mir formlos  mitzuteilen. 
 
3. Diese Erlaubnis ergeht zum Schutze des Denkmals unter der Auflage, dass den 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
während der Bauzeit der Zutritt zum Baudenkmal zu ermöglichen ist. 
 
Begründung 
 
Gemäß § 9 Abs. 1 DSchG NRW bedarf derjenige, der ei n Baudenkmal oder einen Teil eines 
Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige 
Nutzung ändern will, der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. 
 
Gemäß § 9 Abs. 2 DSchG NRW bedarf darüber hinaus de r Erlaubnis, wer in der engeren 
Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich 
dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken 
kann. 
 
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder 
ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnah me verlangt (§ 9 Abs. 3 Satz 1 DSchG 
NRW). 
 
Ich bin als Untere Denkmalbehörde für die Erteilung der Erlaubnis zuständig (§ 9 Abs. 1, 2 
DSchG NRW, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 DSchG NRW). 
 
Bei dem zu verändernden Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal im Sinne des § 2 
Abs. 2 DSchG NRW. 
 
Gründe des Denkmalschutzes standen den Maßnahmen nicht entgegen. 
 
Hinweise 
 
Gemäß § 24 Abs. 7 DSchG NRW erlischt diese Erlaubni s, wenn nicht innerhalb von drei 
Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder wenn die 
Durchführung länger als ein Jahr unterbrochen worde n ist. Die Frist kann auf Antrag in 
Textform jeweils bis zu einem Jahr verlängert werde n. Sie kann auch rückwirkend verlängert 
werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Denkmalbehörde eingegangen ist. 
 
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Erlaubnis nicht zu Arbeiten am 
Baudenkmal berechtigt, die einer Genehmigungspflich t nach der Bauordnung des Landes 
Nordrhein-Westfalen unterliegen. 
Diese Erlaubnis gilt nur für die aufgeführten Maßnahmen . Zusätzliche Arbeiten oder eine 
abweichende Ausführung bedarf einer erneuten Erlaubnis/ schriftlichen Abstimmung. 
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die u nerlaubte Veränderung eines Denkmals 
gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 DSchG NRW als Ordnungswidri gkeit mit erhöhten Bußgeldern 
bedroht ist. Außerdem entfallen die besonderen steu erlichen Absetzungsmöglichkeiten und

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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags – freitags von 7 – 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördennummer 115 oder 0221/221-0 
zugesagte Zuschüsse, wenn die Maßnahmen nicht mit d en Denkmalbehörden abgestimmt 
worden sind. 
 
Steuerliche Vergünstigungen in Bezug auf die Denkmaleigenschaft werden nur dann gewährt, 
wenn die Maßnahmen entsprechend dieser Erlaubnis un d in Abstimmung mit der 
Denkmalbehörde durchgeführt werden. 
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die erlaubten Maßnahmen nicht zwangsläufig steuerlich 
bescheinigungsfähig sind. Über die Frage der Besche inigungsfähigkeit wird auf Ihren 
schriftlichen Antrag im Rahmen eines gesonderten und gebührenpflichtigen Verfahrens nach 
erfolgreicher Beendigung der Arbeiten entschieden (§ 36 DSchG NRW). 
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung 
 
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem 
Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln erheben.  
 
Hinweise  
 
Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des U rkundenbeamten der Geschäftsstelle oder 
in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar 
an das Verwaltungsgericht. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
 
Stefanie Kliemt 
 
Anlage(n):  
 
 
Hinweis: 
 
Für Baudenkmäler können Eigentümerinnen und Eigentümer Steuervergünstigungen geltend machen. 
Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes 
als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen. Das Gebäude muss in der Denkmalliste 
eingetragen sein oder gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) als vorläufig 
eingetragen gelten. Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie im Internet auf den Serviceseiten der 
Stadt Köln unter:   
www.stadt-koeln.de/service/produkt

Beratungsverlauf (1)

21.09.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2786/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.09.2023
Erstellt
29.08.2023 14:35