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2440/2018

Weitere Förderung des Vereins zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. (VfJ e.V.) im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung für die Jahre 2019 bis 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.22

Anlage_Änderungsvertrag_VfJ_2019_bis_2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage_Änderungsvertrag_VfJ_2019_bis_2022

5168 Zeichen

Änderungsvertrag zum Zuschussvertrag vom 20.03.1996 und zur Vereinbarung 
vom 31.07.2003 
 
zwischen  
 
Der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeist erin, Amt für Weiterbil- 
dung/Volkshochschule 
- im folgenden Stadt genannt – 
 
 
und  
 
dem Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend-  und Erwachsenenbildung 
e.V., vertreten durch den Vorstand 
- im folgenden Verein genannt – 
 
 
Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Zusc hussvertrag vom 20.03.1996 
sowie die Vereinbarung vom 31.07.2003 werden wie folgt geändert: 
 
 
zu § 1 Vertragsgrundlagen 
(1) Mit Änderungsvertrag vom 15.12.2006 war zwische n den Vertragsparteien für 
die Jahre 2006 bis 2010 ein Festbetragszuschuss für  den Betrieb der Tages- 
und Abendschule (TAS) in Höhe von 1.743.615 € vereinbart worden. Aufgrund 
der vom Verein geltend gemachten Mehrbedarfe wegen Tariflohnsteigerungen 
wurden dem Verein im Jahr 2010 100.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt. 
Mit Änderungsvertrag vom 05.09.2011 war ein weitere r Zuschussvertrag für 
die Jahre 2011 bis 2013 in Höhe von 1.943.615 € p.a . vereinbart worden. In 
einer Größenordnung von 100.000 € diente dieser Zus chuss - entsprechend 
einem Vorschlag aus dem Bürgerhaushaltsverfahren - für besondere Aufga- 
ben der TAS (z.B. im Bereich Gewaltprävention) zur Finanzierung von Sozial- 
arbeiterstellen. Im Übrigen wurde vereinbart, dass Nachforderungen (z.B. we- 
gen Tariflohnsteigerungen) ausgeschlossen sind. Dem Verein wurde aber das 
Recht eingeräumt, im Falle von Finanzierungsengpäss en die Schülerzahlen 
zu reduzieren. 
Mit Änderungsvertrag vom 21.11.2013 
 war ein weiterer Zuschussvertrag für 
das Jahr 2014 in Höhe von 1.943.615 € vereinbart worden. 
Mit Änderungsvertrag vom 07.12.2015  war für die Jahre 2015 bis 2018 in fol- 
gender Höhe ein weiterer Zuschussvertrag vereinbart worden: 
2015: in Höhe von 2.023.675 €

2016: in Höhe von 2.031.061 € 
2017: in Höhe von 2.041.898 € 
2018: in Höhe von 2.095.977 € 
Für die Jahre 2017 und 2018 wurden zur Einrichtung des Selbstlernzentrums 
gemäß des politischen Veränderungsnachweises zum Ha ushaltsplan 
2016/2017 sowie im Haushalt 2018 veranschlagt jewei ls 50.000,00 € an den 
Verein angewiesen. 
Es soll nunmehr für weitere 4 Jahre (2019 - 2022) u nter Berücksichtigung der 
beantragten Mehrbedarfe zum Betrieb der TAS sowie dem Betrieb des Selbst- 
lernzentrums ein Festbetragszuschuss vereinbart werden. 
(2) Grundlage des Betriebs der TAS ist das Konzept,  das als Anlage 1 dem Zu- 
schussvertrag von 1996 beigefügt war, mit der Maßga be, dass ca. 50 Lehr- 
gänge mit rund 1200 Teilnehmern jährlich durchgefüh rt werden sowie der sich 
daraus ergebende Haushaltsplan und Stellenplan. Gru ndlage ist außerdem 
die jeweils für ein Jahr geltende Zielvereinbarung (vgl. Nr. 2 der Vereinbarung 
vom 31.07.2003). 
 
zu § 2 Kostenübernahme 
Um angesichts der angespannten Haushaltslage der St adt Köln beiden Vertragspar- 
teien für die nächsten Jahre Planungssicherheit zu geben, wird der Zuschuss der 
Stadt gegenüber dem Verein wie folgt geregelt: 
(1) Der Verein erhält wie folgt für die Jahre 2019 bis 2022 einen festen Zuschuss 
Jahr TAS Selbstlernzentrum 
Gesamtsumme : 
2019 2.140.080,00 €  40.000,00 € 2.180.080,00 € 
2020 2.200.976,00 €  40.000,00 € 2.240.976,00 € 
2021 2.263.721,00 €  40.000,00 € 2.303.721,00 € 
2022 2.328.373,00 €  40.000,00 € 2.368.373,00 € 
(2) Der Verein verpflichtet sich, aus diesem Zuschu ss nach Absatz 1 ausschließ- 
lich Kosten des Betriebs der TAS und des Selbstlern zentrums zu finanzieren. 
Dies gilt insbesondere auch für anfallende Personal kostensteigerungen. Der 
Verein ist berechtigt, angemessene Rückstellungen f ür Investitionen ins 
Schulgebäude vorzunehmen, die gem. Mietvertrag für Arbeitssicherheit und 
Brandschutz notwendig sind. 
(3) Der Verein legt der Stadt auf Grundlage der Zie lvereinbarung zwischen der 
Stadt Köln und dem Verein für abschlussbezogene Jug end- und Erwachse- 
nenbildung e.V. (VfJ) den Jahresbericht vor. 
(4) Sollten für den Verein Finanzierungsengpässe ab sehbar sein, ist es ihm ge- 
stattet, die ihm nach § 1 Absatz 2 obliegende Leist ung vorübergehend um bis 
zu 10 % zu reduzieren. Über die Leistungsreduzierun g wird er die Stadt un- 
verzüglich unterrichten. 
(5) Für den Fall, dass der Verein seine ihm nach § 1 Absatz 2 obliegende Leis- 
tung um mehr als 10 % reduziert, verpflichten sich die Vertragsparteien über 
die Höhe der städtischen Kostenübernahme neu zu verhandeln.

zu § 9 Laufzeit und Kündigung 
Der Änderungsvertrag tritt mit Unterzeichnung durch  die Vertragsparteien zum 
01.01.2019 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2022. M it dem vorgenannten Zeitpunkt 
tritt der Änderungsvertrag außer Kraft, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 
 
 
Die übrigen Regelungen der §§ 1, 2 und 9 des Zuschu ssvertrages vom 20.03.1996 
sowie der Vereinbarung vom 31.07.2003 bleiben unverändert. 
 
 
Datum______________________ Datum__________________ ____ 
Für die Stadt Köln    Für den VfJ 
Die Oberbürgermeisterin   Der Vorstand 
Amt für Weiterbildung    
Im Auftrag 
 
 
Jakob Schüller    Hildegard Fuhrmann Dieter Göbel 
Amtsleiter     Vorsitzende   stv. Vorsitzender

Beschlussvorlage Rat

7152 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/42 
 
Vorlagen-Nummer 
 2440/2018 
Freigabedatum 
09.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weitere Förderung des Vereins zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und 
Erwachsenenbildung e.V. (VfJ e.V.) im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung für die Jahre 
2019 bis 2022 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und 
Erwachsenenbildung e.V. (VfJ e.V.) den als Anlage zu diesem Beschluss beiliegenden Zuschussver-
trag ab 2019 abzuschließen. Die im Zuschussvertrag enthaltenen Beträge für die Jahre 2019 bis 2022 
sollen zu einer auskömmlichen Finanzierung des Vereins sowie zur Betreibung der Tages- und 
Abendschule (TAS) und des angebundenen Selbstlernzentrums beitragen. 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Teilplan 0414 Volkshochschule, Teilplanzeile 15 (Trans-
feraufwendungen) in der Haushaltsplananmeldung 2019 (2.180.080 €) veranschlagt sowie für die 
Jahre 2020 bis 2022 in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt (2020: 2.240.976 €; 2021: 
2.303.721 €; 2022: 2.368.373 €). 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.     
2019: 2.180.080 € 
2020: 2.240.976 € 
2021: 2.303.721 € 
2022: 2.368.373 € € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Ausgangssituation 
Der Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. (VFJ) führt mit 
großem Erfolg im Auftrag der Stadt Köln Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüs-
sen durch. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Festbetragsfinanzierung des VfJ e.V. zum 
31.12.2018 würde nunmehr wieder die städtische Bezuschussung des VfJ e.V. aus dem Vertrag vom 
20.03.1996 zum Tragen kommen, d.h. eine Bezuschussung in Form einer variablen Spitzenfinanzie-
rung der nicht vom Land im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung übernommenen Kosten.  
 
Dem Auftrag zur Durchführung von Schulabschlusslehrgängen durch den VfJ e.V. bzw. die Tages - 
und Abendschule Köln (TAS) liegt ein Ratsbeschluss vom 19.03.1996 zu Grunde, in dem der Rat die 
Verwaltung beauftragt hat, dieses für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Jugendl i-
chen, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, bedeutsamen Angebo t finanziell nach-
haltig zu unterstützen. 
 
Die in den Schulabschlusslehrgängen der TAS befindlichen Jugendlichen sind in unterschiedlicher 
Weise besonders durch soziale Probleme wie z.B. Drogensucht, Straffälligkeit, finanzielle Probleme, 
Wohnungsnot und familiären Problemen betroffen. Eine Befragung zur sozialen Situation der Schül e-
rinnen und Schüler durch die TAS hat ergeben, dass rund 60 Prozent der gesamten Schülerschaft 
einen Migrationshintergrund aufweist. 
 
Darüber hat die TAS in den vergangenen vier J ahren viele junge Geflüchtete mit hohen sprachlichen

3 
und sozialen Problemen aufgenommen und sie insbesondere durch ihre begleitende sozialpädagog i-
sche Arbeit erfolgreich integriert. 
 
Vor allem für diesen Personenkreis wurde im Jahre 2017 eigens ein Selbstl ernzentrum an der TAS 
etabliert. 
 
Die TAS bietet als „Schule der 2. Chance“ ihren Schülerinnen und Schülern zum einen eine individ u-
elle Chance auf die Perspektive der gesellschaftlichen Teilhabe und zum anderen die Sicherung des 
Lebensunterhalts durch Arbeit.  
Sie entlastet mit ihren äußerst erfolgreichen Schulabschlusslehrgä ngen mittel - und langfristig den 
städtischen Haushalt, weil sich den Jugendlichen aufgrund des erfolgreich erworbenen Schula b-
schlusses eine berufliche Perspektive bietet und sie von pot entiellen Transferempfängern zu Steue r-
zahlern macht. 
 
Finanzierung 
Sowohl aus Sicht der Stadt Köln als auch aus Sicht des VfJ e.V. ist es sinnvoll, die Bezuschussung 
des Vereins auch weiterhin als Festbetragszuschuss auszugestalten. Der Vorteil einer Festbetrags-
bezuschussung besteht insbesondere darin, dass beide Vertragsparteien für die Laufzeit des Vertra-
ges Planungssicherheit haben und damit sowohl die auf den städtischen Haushalt zukommende Be-
lastung als auch der Finanzrahmen für die fachliche Arbeit des Vereins überschaubar und berechen-
bar ist. 
 
Nach den zwischenzeitlich von der Verwaltung mit dem Vorstand des VfJ e.V. geführten Verhandlun-
gen besteht dementsprechend Einigkeit darüber, dass die weitere Finanzierung wieder als Festbe-
tragsfinanzierung ausgestaltet werden soll.  
 
Der städtische Festbetragszuschuss für die Jahre 2015-2018 betrug  
2015: in Höhe von 2.023.675 € 
2016: in Höhe von 2.031.061 € 
2017: in Höhe von 2.041.898 € 
2018: in Höhe von 2.095.977 € 
 
Dieser Festzuschuss beinhaltet u.a. die Finanzierung von Personal zur sozialpädagogische Betreu-
ung im Umfang von drei Stellen in Höhe von 100.000 EUR entsprechend dem Vorschlag Nr. 301/14 
aus dem Bürgerhaushaltsverfahren 2010 für besondere Aufgaben der TAS (z.B. Gewaltprävention). 
 
Zusätzlich wurden für die Jahre 2017 aufgrund des politischen Veränderungsnachweises zum Haus-
halt 2016/2017 sowie 2018 zur Fortführung des politischen Willens ein Zuschuss zur Errichtung eines 
Selbstlernzentrums in Höhe von 50.000 €/p.a. ausgezahlt. 
 
Zuschuss für die Jahre 2019 bis 2022 
 
Die seitens des VfJ e.V. angemeldete finanzielle Mehrbedarf zur Aufrechterhaltung des Betriebes der 
TAS und des Selbstlernzentrums und die damit verbundene Neufestsetzung des städtischen Zu-
schusses zur Fortführung und Weiterentwicklung des Angebots der TAS als „Schule der 2. Chance“ 
werden anerkannt. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Zuschussbetrag wie folgt für vier Jahre vertraglich festzuschreiben: 
 
Jahr TAS Selbstlernzentrum Gesamtsumme: 
2019 2.140.080,00 € 40.000,00 € 2.180.080,00 € 
2020 2.200.976,00 € 40.000,00 € 2.240.976,00 € 
2021 2.263.721,00 € 40.000,00 € 2.303.721,00 € 
2022 2.328.373,00 € 40.000,00 € 2.368.373,00 € 
 
Bei der Berechnung des jeweiligen jährlichen Zuschussbetrags wurden Tarifsteigerungen und erhöhte 
Sachausgaben berücksichtigt.

4 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Teilplan 0414 Volkshochschule, Teilplanzeile 15 (Trans-
feraufwendungen) in der Haushaltsplananmeldung 2019 (2.180.080 €) veranschlagt sowie für die 
Jahre 2020 bis 2022 in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt (2020: 2.240.976 €; 2021: 
2.303.721 €; 2022: 2.368.373 €). 
 
Anlagen 
Entwurf des Zuschussvertrages mit dem VfJ e.V.

Beratungsverlauf (3)

04.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2440/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.08.2018
Erstellt
24.07.2018 14:26