2440/2018
Weitere Förderung des Vereins zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. (VfJ e.V.) im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung für die Jahre 2019 bis 2022
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Anlage_Änderungsvertrag_VfJ_2019_bis_2022
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Änderungsvertrag zum Zuschussvertrag vom 20.03.1996 und zur Vereinbarung vom 31.07.2003 zwischen Der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeist erin, Amt für Weiterbil- dung/Volkshochschule - im folgenden Stadt genannt – und dem Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V., vertreten durch den Vorstand - im folgenden Verein genannt – Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Zusc hussvertrag vom 20.03.1996 sowie die Vereinbarung vom 31.07.2003 werden wie folgt geändert: zu § 1 Vertragsgrundlagen (1) Mit Änderungsvertrag vom 15.12.2006 war zwische n den Vertragsparteien für die Jahre 2006 bis 2010 ein Festbetragszuschuss für den Betrieb der Tages- und Abendschule (TAS) in Höhe von 1.743.615 € vereinbart worden. Aufgrund der vom Verein geltend gemachten Mehrbedarfe wegen Tariflohnsteigerungen wurden dem Verein im Jahr 2010 100.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit Änderungsvertrag vom 05.09.2011 war ein weitere r Zuschussvertrag für die Jahre 2011 bis 2013 in Höhe von 1.943.615 € p.a . vereinbart worden. In einer Größenordnung von 100.000 € diente dieser Zus chuss - entsprechend einem Vorschlag aus dem Bürgerhaushaltsverfahren - für besondere Aufga- ben der TAS (z.B. im Bereich Gewaltprävention) zur Finanzierung von Sozial- arbeiterstellen. Im Übrigen wurde vereinbart, dass Nachforderungen (z.B. we- gen Tariflohnsteigerungen) ausgeschlossen sind. Dem Verein wurde aber das Recht eingeräumt, im Falle von Finanzierungsengpäss en die Schülerzahlen zu reduzieren. Mit Änderungsvertrag vom 21.11.2013 war ein weiterer Zuschussvertrag für das Jahr 2014 in Höhe von 1.943.615 € vereinbart worden. Mit Änderungsvertrag vom 07.12.2015 war für die Jahre 2015 bis 2018 in fol- gender Höhe ein weiterer Zuschussvertrag vereinbart worden: 2015: in Höhe von 2.023.675 € 2016: in Höhe von 2.031.061 € 2017: in Höhe von 2.041.898 € 2018: in Höhe von 2.095.977 € Für die Jahre 2017 und 2018 wurden zur Einrichtung des Selbstlernzentrums gemäß des politischen Veränderungsnachweises zum Ha ushaltsplan 2016/2017 sowie im Haushalt 2018 veranschlagt jewei ls 50.000,00 € an den Verein angewiesen. Es soll nunmehr für weitere 4 Jahre (2019 - 2022) u nter Berücksichtigung der beantragten Mehrbedarfe zum Betrieb der TAS sowie dem Betrieb des Selbst- lernzentrums ein Festbetragszuschuss vereinbart werden. (2) Grundlage des Betriebs der TAS ist das Konzept, das als Anlage 1 dem Zu- schussvertrag von 1996 beigefügt war, mit der Maßga be, dass ca. 50 Lehr- gänge mit rund 1200 Teilnehmern jährlich durchgefüh rt werden sowie der sich daraus ergebende Haushaltsplan und Stellenplan. Gru ndlage ist außerdem die jeweils für ein Jahr geltende Zielvereinbarung (vgl. Nr. 2 der Vereinbarung vom 31.07.2003). zu § 2 Kostenübernahme Um angesichts der angespannten Haushaltslage der St adt Köln beiden Vertragspar- teien für die nächsten Jahre Planungssicherheit zu geben, wird der Zuschuss der Stadt gegenüber dem Verein wie folgt geregelt: (1) Der Verein erhält wie folgt für die Jahre 2019 bis 2022 einen festen Zuschuss Jahr TAS Selbstlernzentrum Gesamtsumme : 2019 2.140.080,00 € 40.000,00 € 2.180.080,00 € 2020 2.200.976,00 € 40.000,00 € 2.240.976,00 € 2021 2.263.721,00 € 40.000,00 € 2.303.721,00 € 2022 2.328.373,00 € 40.000,00 € 2.368.373,00 € (2) Der Verein verpflichtet sich, aus diesem Zuschu ss nach Absatz 1 ausschließ- lich Kosten des Betriebs der TAS und des Selbstlern zentrums zu finanzieren. Dies gilt insbesondere auch für anfallende Personal kostensteigerungen. Der Verein ist berechtigt, angemessene Rückstellungen f ür Investitionen ins Schulgebäude vorzunehmen, die gem. Mietvertrag für Arbeitssicherheit und Brandschutz notwendig sind. (3) Der Verein legt der Stadt auf Grundlage der Zie lvereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Verein für abschlussbezogene Jug end- und Erwachse- nenbildung e.V. (VfJ) den Jahresbericht vor. (4) Sollten für den Verein Finanzierungsengpässe ab sehbar sein, ist es ihm ge- stattet, die ihm nach § 1 Absatz 2 obliegende Leist ung vorübergehend um bis zu 10 % zu reduzieren. Über die Leistungsreduzierun g wird er die Stadt un- verzüglich unterrichten. (5) Für den Fall, dass der Verein seine ihm nach § 1 Absatz 2 obliegende Leis- tung um mehr als 10 % reduziert, verpflichten sich die Vertragsparteien über die Höhe der städtischen Kostenübernahme neu zu verhandeln. zu § 9 Laufzeit und Kündigung Der Änderungsvertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien zum 01.01.2019 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2022. M it dem vorgenannten Zeitpunkt tritt der Änderungsvertrag außer Kraft, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die übrigen Regelungen der §§ 1, 2 und 9 des Zuschu ssvertrages vom 20.03.1996 sowie der Vereinbarung vom 31.07.2003 bleiben unverändert. Datum______________________ Datum__________________ ____ Für die Stadt Köln Für den VfJ Die Oberbürgermeisterin Der Vorstand Amt für Weiterbildung Im Auftrag Jakob Schüller Hildegard Fuhrmann Dieter Göbel Amtsleiter Vorsitzende stv. Vorsitzender
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/42 Vorlagen-Nummer 2440/2018 Freigabedatum 09.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weitere Förderung des Vereins zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. (VfJ e.V.) im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung für die Jahre 2019 bis 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. (VfJ e.V.) den als Anlage zu diesem Beschluss beiliegenden Zuschussver- trag ab 2019 abzuschließen. Die im Zuschussvertrag enthaltenen Beträge für die Jahre 2019 bis 2022 sollen zu einer auskömmlichen Finanzierung des Vereins sowie zur Betreibung der Tages- und Abendschule (TAS) und des angebundenen Selbstlernzentrums beitragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Teilplan 0414 Volkshochschule, Teilplanzeile 15 (Trans- feraufwendungen) in der Haushaltsplananmeldung 2019 (2.180.080 €) veranschlagt sowie für die Jahre 2020 bis 2022 in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt (2020: 2.240.976 €; 2021: 2.303.721 €; 2022: 2.368.373 €). Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 2019: 2.180.080 € 2020: 2.240.976 € 2021: 2.303.721 € 2022: 2.368.373 € € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangssituation Der Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. (VFJ) führt mit großem Erfolg im Auftrag der Stadt Köln Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüs- sen durch. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Festbetragsfinanzierung des VfJ e.V. zum 31.12.2018 würde nunmehr wieder die städtische Bezuschussung des VfJ e.V. aus dem Vertrag vom 20.03.1996 zum Tragen kommen, d.h. eine Bezuschussung in Form einer variablen Spitzenfinanzie- rung der nicht vom Land im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung übernommenen Kosten. Dem Auftrag zur Durchführung von Schulabschlusslehrgängen durch den VfJ e.V. bzw. die Tages - und Abendschule Köln (TAS) liegt ein Ratsbeschluss vom 19.03.1996 zu Grunde, in dem der Rat die Verwaltung beauftragt hat, dieses für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Jugendl i- chen, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, bedeutsamen Angebo t finanziell nach- haltig zu unterstützen. Die in den Schulabschlusslehrgängen der TAS befindlichen Jugendlichen sind in unterschiedlicher Weise besonders durch soziale Probleme wie z.B. Drogensucht, Straffälligkeit, finanzielle Probleme, Wohnungsnot und familiären Problemen betroffen. Eine Befragung zur sozialen Situation der Schül e- rinnen und Schüler durch die TAS hat ergeben, dass rund 60 Prozent der gesamten Schülerschaft einen Migrationshintergrund aufweist. Darüber hat die TAS in den vergangenen vier J ahren viele junge Geflüchtete mit hohen sprachlichen 3 und sozialen Problemen aufgenommen und sie insbesondere durch ihre begleitende sozialpädagog i- sche Arbeit erfolgreich integriert. Vor allem für diesen Personenkreis wurde im Jahre 2017 eigens ein Selbstl ernzentrum an der TAS etabliert. Die TAS bietet als „Schule der 2. Chance“ ihren Schülerinnen und Schülern zum einen eine individ u- elle Chance auf die Perspektive der gesellschaftlichen Teilhabe und zum anderen die Sicherung des Lebensunterhalts durch Arbeit. Sie entlastet mit ihren äußerst erfolgreichen Schulabschlusslehrgä ngen mittel - und langfristig den städtischen Haushalt, weil sich den Jugendlichen aufgrund des erfolgreich erworbenen Schula b- schlusses eine berufliche Perspektive bietet und sie von pot entiellen Transferempfängern zu Steue r- zahlern macht. Finanzierung Sowohl aus Sicht der Stadt Köln als auch aus Sicht des VfJ e.V. ist es sinnvoll, die Bezuschussung des Vereins auch weiterhin als Festbetragszuschuss auszugestalten. Der Vorteil einer Festbetrags- bezuschussung besteht insbesondere darin, dass beide Vertragsparteien für die Laufzeit des Vertra- ges Planungssicherheit haben und damit sowohl die auf den städtischen Haushalt zukommende Be- lastung als auch der Finanzrahmen für die fachliche Arbeit des Vereins überschaubar und berechen- bar ist. Nach den zwischenzeitlich von der Verwaltung mit dem Vorstand des VfJ e.V. geführten Verhandlun- gen besteht dementsprechend Einigkeit darüber, dass die weitere Finanzierung wieder als Festbe- tragsfinanzierung ausgestaltet werden soll. Der städtische Festbetragszuschuss für die Jahre 2015-2018 betrug 2015: in Höhe von 2.023.675 € 2016: in Höhe von 2.031.061 € 2017: in Höhe von 2.041.898 € 2018: in Höhe von 2.095.977 € Dieser Festzuschuss beinhaltet u.a. die Finanzierung von Personal zur sozialpädagogische Betreu- ung im Umfang von drei Stellen in Höhe von 100.000 EUR entsprechend dem Vorschlag Nr. 301/14 aus dem Bürgerhaushaltsverfahren 2010 für besondere Aufgaben der TAS (z.B. Gewaltprävention). Zusätzlich wurden für die Jahre 2017 aufgrund des politischen Veränderungsnachweises zum Haus- halt 2016/2017 sowie 2018 zur Fortführung des politischen Willens ein Zuschuss zur Errichtung eines Selbstlernzentrums in Höhe von 50.000 €/p.a. ausgezahlt. Zuschuss für die Jahre 2019 bis 2022 Die seitens des VfJ e.V. angemeldete finanzielle Mehrbedarf zur Aufrechterhaltung des Betriebes der TAS und des Selbstlernzentrums und die damit verbundene Neufestsetzung des städtischen Zu- schusses zur Fortführung und Weiterentwicklung des Angebots der TAS als „Schule der 2. Chance“ werden anerkannt. Die Verwaltung beabsichtigt, den Zuschussbetrag wie folgt für vier Jahre vertraglich festzuschreiben: Jahr TAS Selbstlernzentrum Gesamtsumme: 2019 2.140.080,00 € 40.000,00 € 2.180.080,00 € 2020 2.200.976,00 € 40.000,00 € 2.240.976,00 € 2021 2.263.721,00 € 40.000,00 € 2.303.721,00 € 2022 2.328.373,00 € 40.000,00 € 2.368.373,00 € Bei der Berechnung des jeweiligen jährlichen Zuschussbetrags wurden Tarifsteigerungen und erhöhte Sachausgaben berücksichtigt. 4 Haushaltsmäßige Auswirkungen Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Teilplan 0414 Volkshochschule, Teilplanzeile 15 (Trans- feraufwendungen) in der Haushaltsplananmeldung 2019 (2.180.080 €) veranschlagt sowie für die Jahre 2020 bis 2022 in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt (2020: 2.240.976 €; 2021: 2.303.721 €; 2022: 2.368.373 €). Anlagen Entwurf des Zuschussvertrages mit dem VfJ e.V.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2440/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.08.2018
- Erstellt
- 24.07.2018 14:26