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AN/0131/2022

Köln braucht einen digitalen Masterplan

Gem. Änderungsantrag (SPD) 24.01.2022

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 17.01.2022

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

3465 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Volt-Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Digitalisierungsausschusses 
Manuel Jeschka 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2022 
 
AN/0131/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Digitalisierungsausschuss 17.01.2022 
 
Änderungsantrag zu 6.1 "Köln braucht einen digitalen Masterplan und eine(n) Chief 
Digital Officer" 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden Fraktionen bitten Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 6.1 
auf die Tagesordnung des nächsten Digitalisierungsausschuss am 17.01.2022 zu 
setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Ursprungsantrag AN/1311/2021 sowie Änderungsantrag AN/2108/2021 werden wie folgt 
ersetzt. 
 
„Köln braucht einen Masterplan Digitalisierung“ 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Weiterentwicklung der bisherigen 
digitalen Einzelkonzeptionen und Aktivitäten, z. B. des Digitalisierungsprogramms 2018-
2022, einen umfassenden und integrierten Masterplan „Digitales Köln 2025“ mit der Beteili-
gung der Kölner*innen, der Kölner Wirtschaft und der Hochschulen zu erarbeiten. Es ist zu 
prüfen, ob bis zur Besetzung des Dezernats IX bereits vorbereitende Arbeiten für den Mas-
terplan durchführbar sind.  
Bei der Erstellung des Masterplans ist auch die Vergabe an geeignete Expert*innen bzw. 
Büros zu prüfen und denkbar. Dabei sollen insbesondere auch nationale sowie internationale 
Erfahrungen anderer Kommunen (z. B. London, Wien, Amsterdam, Mannheim, Frankfurt) 
und Entwicklungen auf Landes- sowie Bundesebene in die Erarbeitung eingebunden wer-
den. Zudem sind die Digitalisierung der Bildung und die Entwicklung des Startup-
Ökosystems in Köln besondere Handlungsschwerpunkte.

- 2 - 
 
 
2. Die Verwaltung legt für den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Masterplans entsprechen-
de Zwischenberichte und halbjährlich ein jeweils aktualisiertes und detailliertes Handlungs-
konzept (mit Einzelprojekten) zur Umsetzung der Digitalisierung innerhalb und außerhalb der 
Verwaltung vor. 
 
3. Die Verwaltung stellt sicher, dass in die Erarbeitung des Masterplans die Digitalisierungs-
strategien und Maßnahmen der städtischen Gesellschaften (z. B. Messe, Rheinenergie, Köln 
Business, AWB) eingearbeitet werden bzw. diese in umfassendem Maße an der Erarbeitung 
des Masterplans beteiligt werden. Ebenso ist die Einbindung in regionale Entwicklungen zu 
berücksichtigen. 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten, eine dezidierte Stelle bzw. ein Amt zu benennen, die/das 
nach Fertigstellung des Masterplans dessen Umsetzung betreut. Sie erfüllt eine übergreifend 
koordinierende Funktion für die vielen einzelnen Maßnahmen in der Verwaltung, die bereits 
inhaltlich an Digitalisierungsthemen arbeiten. Die Stelle entwickelt u. a. die Strategie weiter, 
misst Fortschritte, unterstützt bei übergreifenden Fragestellungen und berät aus organisato-
rischer Sicht. Zudem soll sie bei dringlichen Schwierigkeiten aktiv und direkt gemeinsam mit 
den betroffenen Bereichen an einer Lösungsfindung arbeiten. 
 
  
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
  
Gez. Lino Hammer   Gez. Niklas Kienitz  Gez. Mike Homann  
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer  CDU- Fraktionsgeschäftsführer  SPD-Fraktionsgeschäftsführer  
 
Gez. Lucas Sickmöl ler 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

3426 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Volt-Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Digitalisierungsausschusses 
Manuel Jeschka 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2022 
 
AN/0131/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Digitalisierungsausschuss 17.01.2022 
 
Köln braucht einen digitalen Masterplan 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden Fraktionen bitten Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 6.1 
auf die Tagesordnung des nächsten Digitalisierungsausschuss am 17.01.2022 zu 
setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Ursprungsantrag AN/1311/2021 sowie Änderungsantrag AN/2108/2021 werden wie folgt 
ersetzt. 
 
„Köln braucht einen Masterplan Digitalisierung“ 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Weiterentwicklung der bisherigen 
digitalen Einzelkonzeptionen und Aktivitäten, z. B. des Digitalisierungsprogramms 2018-
2022, einen umfassenden und integrierten Masterplan „Digitales Köln 2025“ mit der Beteili-
gung der Kölner*innen, der Kölner Wirtschaft und der Hochschulen zu erarbeiten. Es ist zu 
prüfen, ob bis zur Besetzung des Dezernats IX bereits vorbereitende Arbeiten für den Mas-
terplan durchführbar sind.  
Bei der Erstellung des Masterplans ist auch die Vergabe an geeignete Expert*innen bzw. 
Büros zu prüfen und denkbar. Dabei sollen insbesondere auch nationale sowie internationale 
Erfahrungen anderer Kommunen (z. B. London, Wien, Amsterdam, Mannheim, Frankfurt) 
und Entwicklungen auf Landes- sowie Bundesebene in die Erarbeitung eingebunden wer-
den. Zudem sind die Digitalisierung der Bildung und die Entwicklung des Startup-
Ökosystems in Köln besondere Handlungsschwerpunkte.

- 2 - 
 
2. Die Verwaltung legt für den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Masterplans entsprechen-
de Zwischenberichte und halbjährlich ein jeweils aktualisiertes und detailliertes Handlungs-
konzept (mit Einzelprojekten) zur Umsetzung der Digitalisierung innerhalb und außerhalb der 
Verwaltung vor. 
 
3. Die Verwaltung stellt sicher, dass in die Erarbeitung des Masterplans die Digitalisierungs-
strategien und Maßnahmen der städtischen Gesellschaften (z. B. Messe, Rheinenergie, Köln 
Business, AWB) eingearbeitet werden bzw. diese in umfassendem Maße an der Erarbeitung 
des Masterplans beteiligt werden. Ebenso ist die Einbindung in regionale Entwicklungen zu 
berücksichtigen. 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten, eine dezidierte Stelle bzw. ein Amt zu benennen, die/das 
nach Fertigstellung des Masterplans dessen Umsetzung betreut. Sie erfüllt eine übergreifend 
koordinierende Funktion für die vielen einzelnen Maßnahmen in der Verwaltung, die bereits 
inhaltlich an Digitalisierungsthemen arbeiten. Die Stelle entwickelt u. a. die Strategie weiter, 
misst Fortschritte, unterstützt bei übergreifenden Fragestellungen und berät aus organisato-
rischer Sicht. Zudem soll sie bei dringlichen Schwierigkeiten aktiv und direkt gemeinsam mit 
den betroffenen Bereichen an einer Lösungsfindung arbeiten. 
 
  
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
  
Gez. Lino Hammer   Gez. Niklas Kienitz  Gez. Mike Homann  
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer  CDU- Fraktionsgeschäftsführer  SPD-Fraktionsgeschäftsführer  
 
Gez. Lucas Sickmöller  
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Digitalisierungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0131/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
24.01.2022
Erstellt
17.01.2022 15:09