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Köln braucht einen digitalen Masterplan

Gem. Änderungsantrag (SPD) AN/0131/2022 vom 24.01.2022

Stand: Am 17.01.2022 im Digitalisierungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Digitalisierungsausschusses Manuel Jeschka Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2022 AN/0131/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Digitalisierungsausschuss 17.01.2022 Köln braucht einen digitalen Masterplan Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden Fraktionen bitten Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 6.1 auf die Tagesordnung des nächsten Digitalisierungsausschuss am 17.01.2022 zu setzen: Beschluss: Der Ursprungsantrag AN/1311/2021 sowie Änderungsantrag AN/2108/2021 werden wie folgt ersetzt. „Köln braucht einen Masterplan Digitalisierung“ 1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Weiterentwicklung der bisherigen digitalen Einzelkonzeptionen und Aktivitäten, z. B. des Digitalisierungsprogramms 2018- 2022, einen umfassenden und integrierten Masterplan „Digitales Köln 2025“ mit der Beteili- gung der Kölner*innen, der Kölner Wirtschaft und der Hochschulen zu erarbeiten. Es ist zu prüfen, ob bis zur Besetzung des Dezernats IX bereits vorbereitende Arbeiten für den Mas- terplan durchführbar sind. Bei der Erstellung des Masterplans ist auch die Vergabe an geeignete Expert*innen bzw. Büros zu prüfen und denkbar. Dabei sollen insbesondere auch nationale sowie internationale Erfahrungen anderer Kommunen (z. B. London, Wien, Amsterdam, Mannheim, Frankfurt) und Entwicklungen auf Landes- sowie Bundesebene in die Erarbeitung eingebunden wer- den. Zudem sind die Digitalisierung der Bildung und die Entwicklung des Startup- Ökosystems in Köln besondere Handlungsschwerpunkte. - 2 - 2. Die Verwaltung legt für den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Masterplans entsprechen- de Zwischenberichte und halbjährlich ein jeweils aktualisiertes und detailliertes Handlungs- konzept (mit Einzelprojekten) zur Umsetzung der Digitalisierung innerhalb und außerhalb der Verwaltung vor. 3. Die Verwaltung stellt sicher, dass in die Erarbeitung des Masterplans die Digitalisierungs- strategien und Maßnahmen der städtischen Gesellschaften (z. B. Messe, Rheinenergie, Köln Business, AWB) eingearbeitet werden bzw. diese in umfassendem Maße an der Erarbeitung des Masterplans beteiligt werden. Ebenso ist die Einbindung in regionale Entwicklungen zu berücksichtigen. 4. Die Verwaltung wird gebeten, eine dezidierte Stelle bzw. ein Amt zu benennen, die/das nach Fertigstellung des Masterplans dessen Umsetzung betreut. Sie erfüllt eine übergreifend koordinierende Funktion für die vielen einzelnen Maßnahmen in der Verwaltung, die bereits inhaltlich an Digitalisierungsthemen arbeiten. Die Stelle entwickelt u. a. die Strategie weiter, misst Fortschritte, unterstützt bei übergreifenden Fragestellungen und berät aus organisato- rischer Sicht. Zudem soll sie bei dringlichen Schwierigkeiten aktiv und direkt gemeinsam mit den betroffenen Bereichen an einer Lösungsfindung arbeiten. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer Gez. Niklas Kienitz Gez. Mike Homann Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU- Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
  • Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Digitalisierungsausschusses Manuel Jeschka Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2022 AN/0131/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Digitalisierungsausschuss 17.01.2022 Änderungsantrag zu 6.1 "Köln braucht einen digitalen Masterplan und eine(n) Chief Digital Officer" Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden Fraktionen bitten Sie, beigefügten Änderungsantrag zu TOP 6.1 auf die Tagesordnung des nächsten Digitalisierungsausschuss am 17.01.2022 zu setzen: Beschluss: Der Ursprungsantrag AN/1311/2021 sowie Änderungsantrag AN/2108/2021 werden wie folgt ersetzt. „Köln braucht einen Masterplan Digitalisierung“ 1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Weiterentwicklung der bisherigen digitalen Einzelkonzeptionen und Aktivitäten, z. B. des Digitalisierungsprogramms 2018- 2022, einen umfassenden und integrierten Masterplan „Digitales Köln 2025“ mit der Beteili- gung der Kölner*innen, der Kölner Wirtschaft und der Hochschulen zu erarbeiten. Es ist zu prüfen, ob bis zur Besetzung des Dezernats IX bereits vorbereitende Arbeiten für den Mas- terplan durchführbar sind. Bei der Erstellung des Masterplans ist auch die Vergabe an geeignete Expert*innen bzw. Büros zu prüfen und denkbar. Dabei sollen insbesondere auch nationale sowie internationale Erfahrungen anderer Kommunen (z. B. London, Wien, Amsterdam, Mannheim, Frankfurt) und Entwicklungen auf Landes- sowie Bundesebene in die Erarbeitung eingebunden wer- den. Zudem sind die Digitalisierung der Bildung und die Entwicklung des Startup- Ökosystems in Köln besondere Handlungsschwerpunkte. - 2 - 2. Die Verwaltung legt für den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Masterplans entsprechen- de Zwischenberichte und halbjährlich ein jeweils aktualisiertes und detailliertes Handlungs- konzept (mit Einzelprojekten) zur Umsetzung der Digitalisierung innerhalb und außerhalb der Verwaltung vor. 3. Die Verwaltung stellt sicher, dass in die Erarbeitung des Masterplans die Digitalisierungs- strategien und Maßnahmen der städtischen Gesellschaften (z. B. Messe, Rheinenergie, Köln Business, AWB) eingearbeitet werden bzw. diese in umfassendem Maße an der Erarbeitung des Masterplans beteiligt werden. Ebenso ist die Einbindung in regionale Entwicklungen zu berücksichtigen. 4. Die Verwaltung wird gebeten, eine dezidierte Stelle bzw. ein Amt zu benennen, die/das nach Fertigstellung des Masterplans dessen Umsetzung betreut. Sie erfüllt eine übergreifend koordinierende Funktion für die vielen einzelnen Maßnahmen in der Verwaltung, die bereits inhaltlich an Digitalisierungsthemen arbeiten. Die Stelle entwickelt u. a. die Strategie weiter, misst Fortschritte, unterstützt bei übergreifenden Fragestellungen und berät aus organisato- rischer Sicht. Zudem soll sie bei dringlichen Schwierigkeiten aktiv und direkt gemeinsam mit den betroffenen Bereichen an einer Lösungsfindung arbeiten. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer Gez. Niklas Kienitz Gez. Mike Homann Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU- Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Lucas Sickmöl ler Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 17.01.2022

    Digitalisierungsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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