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Verkehrsrechtliche Maßnahmen aufgrund Straßenschäden

Mitteilung Ausschuss 2626/2024 vom 09.09.2024

Stand: Am 07.11.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 01_ Lageplan Industriestraße

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle III/665/23 Vorlagen-Nummer 09.09.2024 2626/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Verkehrsrechtliche Maßnahmen aufgrund Straßenschäden Hier: Temporeduzierung auf 50 Stundenkilometer der Örtlichkeit Industriestraße von Geestemünder Straße bis Emdener Straße Aufgrund eines Verkehrsunfalls und damit einer anlassbezogenen Überprüfung der vorhande- nen Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS) entlang der Industriestraße in Köln-Niehl wurde die grundsätzliche Eignung der bestehenden Schutzelemente durch die zuständigen Fachdienst- stellen der Stadt Köln neu bewertet. Die Prüfung des Fahrzeugrückhaltesystems (FRS) ergab, dass die bestehenden Anlagen im Teilabschnitt der Industriestraße zwischen dem „Niehler Ei“ und der „Emdener Straße“ nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Aufgrund des Alters der vorhandenen Schutzelemente können Reparaturen im Schadensfall (z.B. nach Verkehrsunfällen) nicht mehr fachgerecht und kurzfristig durchgeführt werden. Ebenfalls werden die erforderlichen „Aufhaltestufen“ und „Wirkungsbereiche“ nicht mehr er- reicht. Die „Aufhaltestufen“ und „Wirkungsbereiche“ der FRS geben an, welche Fahrzeuge un- ter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse, des Anprallwinkels und der Anprallgeschwindigkeit zurückgehalten werden können. Aus den vorgenannten Gründen befinden sich die FRS im benannten Teilabschnitt der Indust- riestraße in einem kritischen Zustand. Grundsätzlich sind in diesem Fall bauliche Maßnahmen zum vollständigen Ersatz der FRS an- zustoßen. Wegen der komplexen Zusammenhänge und einer Vielzahl zu berücksichtigender Faktoren (zulässige Höchstgeschwindigkeit, Schwerverkehrsanteil an der täglichen Verkehrs- stärke, schützenswerte Einrichtungen in den Nebenanlagen wie z.B. Wegweisertafeln, etc.) muss die Neuberechnung und Dimensionierung der FRS durch ein externes Ingenieurbüro, welches auf FRS spezialisiert ist, durchgeführt werden. Die zuständigen Dienststellen werden so schnell wie möglich eine Ausschreibung und Vergabe in die Wege leiten. Um dennoch einen verkehrssicheren Zustand zu gewährleisten, ist seitens der Verwaltung entschieden worden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Teilabschnitt der Industriestraße als Sofortmaßnahme auf 50 km/h herabzusetzen. 2 Zusätzlich ist gemäß § 9 (Fn20) Straßen- und Wegegesetz NRW auf den nicht verkehrssiche- ren Zustand durch Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen hinzuweisen. Bei zulässigen Geschwindigkeiten von max. 50 km/h sind in der Regel keine FRS notwendig. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist eine kurzfristig umsetzbare Übergangsmaßnahme bis zum Austausch der FRS. Durch den verkehrsrechtlichen Eingriff kann bis auf weiteres ein ver- kehrssicherer Zustand hergestellt werden. Weitreichende Sperrungen bzw. Teilsperrungen der Industriestraße mit massiven Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs, die Auswirkun- gen auf das gesamte Verkehrsnetz haben würden, können somit vermieden werden. Gez. Egerer Anlage Lageplan mit Standort Verkehrszeichen

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2024

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.2.19, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 19.09.2024

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.26, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 07.11.2024 zuletzt

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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