V/0503/2023
Bericht des Beauftragten gegen Antisemitismus im Zuge des landesweiten Meldesystems für Prävention
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Jahresbericht von RIAS NRW Antisemitische Vorfälle in Nordrhein-Westfalen 2022
83847 Zeichen
Antisemitische Vorfälle in Nordrhein-Westfalen 2022 B Herausgeber_innen Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) Bankstr. 57, 40476 Düsseldorf Telefon: 0211 / 822 66 03 33 E-Mail: info@rias-nrw.de Düsseldorf, 1. Auflage Juni 2023 Dieser Jahresbericht kann auf www.rias-nrw.de kostenfrei heruntergeladen werden. V.i.S.d.P. ist Jörg Rensmann, Verein für Aufklärung und demokratische Bildung e.V. (VAdB e.V.), Bankstr. 57, 40476 Düsseldorf Konzept und Redaktion Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nord- rhein-Westfalen (RIAS NRW) Layout und Grafik gegenfeuer.net Bildnachweis Sofern nicht anders angege- ben, verbleiben die Bildrechte bei RIAS NRW bzw. dem VAdB e.V. Urheberrechtliche Hinweise © 2023 Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW). Alle Rechte vorbehalten. Diese Publikation wird für nichtkommerzielle Zwecke kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Herausgeber_innen behalten sich das Urheberrecht vor. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung, auch in Teilen, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustim - mung der Herausgeber_innen gestattet. Darüber hinaus muss die Quelle korrekt angegeben und ein Belegexemplar an RIAS NRW geschickt werden. Haftungsausschluss Die Informationen in diesem Bericht wurden nach bestem Wissen und Gewissen formuliert. Für die Vollstän - digkeit und Aktualität der Informationen übernehmen die Herausgeber_innen keine Gewähr. Diese Publikation enthält Links zu Webseiten Dritter, auf deren Inhalt wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der angegebenen oder verlinkten Webseiten sind stets die jeweiligen Anbieter_innen oder Betreiber_innen der Seiten verantwortlich. Schutzgebühr Es wird keine Schutzgebühr erhoben. Titelseite Aleph ist der erste Buchstabe im hebräischen Alphabet. Seine Verwendung verweist darauf, dass es sich bei der vorliegenden Publikation um den ersten Jahresbericht von RIAS NRW handelt. Die Gestaltung basiert auf einem von RIAS Berlin beim VdK – Verein für Demokratische Kultur e. V. entwickelten Format. Gender_Gap RIAS NRW benutzt den Gender_Gap, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten darzustellen. Der Unterstrich stellt den Zwischenraum für alle Menschen dar, die sich in der Zwei-Geschlechterordnung nicht wiederfin - den. Die Originalschreibweisen in Zitaten sowie in Gastartikeln werden beibehalten. Impressum Inhaltsverzeichnis Vorworte Über RIAS NRW Zusammenfassung: Antisemitische Vorfälle in NRW 2022 Statistische Darstellung Beispiele und Analysen antisemitischer Vorfälle Eine iranische Terrorzelle im Ruhrgebiet? Historische Kontinuitäten des Antisemitismus Anhang: Datengrundlage und Arbeitsweisen 2 6 8 10 16 35 42 47 2 Vorwort Seit Oktober 2021 gibt es auch in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, eine Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus, kurz RIAS NRW. Sie ist eingerichtet worden auf Initiative und mit tatkräftiger Unterstützung sowohl der jüdischen Landesverbände, Gemeinden und Gemeinschaften, die die Einrichtung der Meldestelle einhellig begrüßt haben und sie kontinuierlich unterstützen, wie auch der Antisemitismusbeauftragten des Landes NRW, Sabine Leutheusser-Schnar - renberger. Nicht nur in NRW ist Antisemitismus ein potentiell alltagsprägendes Phänomen für Jüdinnen_Juden, wie nicht zuletzt die Problembeschreibung „Antisemitismus in Nord - rhein-Westfalen. Wahrnehmungen und Erfahrungen jüdischer Menschen“ aus dem Jahre 2020 eindringlich gezeigt hat.1 Die Ergebnisse dieser Studie haben maßgeblich zur Einrichtung von RIAS NRW beigetragen. Dass die Aufklärung des enormen Dunkelfeldes Antisemitismus dringend notwendig ist, zeigt die Zahl der Meldungen, die RIAS NRW bereits im ersten Jahr der Erhebung erhalten hat und diese Meldungen dann verifizierte und nach wissenschaftlichen Kriterien auswertete. 1 Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit - Beratung bei Rassismus und Antisemitismus (SABRA) / Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e.V. / Bagrut - Verein zur Förderung demokratischen Bewusstseins e.V. / Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus / Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen. Wahrnehmungen und Erfahrungen jüdischer Menschen, Düsseldorf 2020. Online unter: https://www.report-antisemitism.de/documents/2020-09-07_rias-bund_ sabra_Problembeschreibung-Antisemitismus-in-NRW.pdf (Zugriff am 20.04.2023). 3 Jörg Rensmann Leiter RIAS NRW Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass die Meldestelle eine bestimmte Anzahl an Vorfällen nicht erreicht und diese dementsprechend nicht bekannt wer - den. Man spricht dabei von einem „Underreporting“, dessen Ursachen vielfältig sind. Manchmal haben Betroffene schlechte Erfahrungen mit dem Verhalten von Behörden gemacht und die Sinnhaftigkeit von Strafanzeigen bei den Strafverfolgungsbehör - den wird aufgrund dessen bezweifelt, aber auch mangelnde Sensibilität beklagt. Dies weist auf zentrale Defizite hin, die zu beheben sind. Bedrohungen, Beleidigungen, An- griffe, auch extreme Gewalt gegen Jüdinnen_Juden oder jüdische wie auch als jüdisch gelesene Einrichtungen in NRW sind schlicht und einfach nicht hinzunehmen. Sie tra - gen unmittelbar zur Verunsicherung der Betroffenen bei und gefährden mittelbar die Demokratie selbst: Wer fest verankerte, verinnerlichte antisemitische Weltbilder und Imaginationen pflegt und verbreitet, wähnt den demokratischen politischen Prozess als fremdgesteuert und dabei statisch, als je individuell durch zivilgesellschaftliches Engagement nicht zu beeinflussen. Das Melden und Analysieren antisemitischer Vorfälle dient keinem Selbstzweck, son - dern leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Sicherheit jüdischen Lebens, zu seiner erwünschten Sichtbarkeit auch in NRW. Neben der Antisemitismusforschung und den amtlichen Polizeistatistiken ist eine niedrigschwellige, rein zivilgesellschaft - liche Meldestelle, die die wichtige Aufgabe einer Sensibilisierung von Politik und de - mokratischer Öffentlichkeit erfüllt, eine wichtige Säule der Aufklärung, um relevante Informationen zu Prävention und Intervention gegen Antisemitismus im gesellschaft - lichen Alltag zu gewinnen. 4 Vorwort Für viele Menschen in der Welt und besonders in Europa ist es kaum denkbar, dass Antisemitismus immer noch existiert. Leider kann ich jedoch aus eigener Erfahrung und aus der Erfahrung meiner Tochter das Fortleben des Antisemitismus bestätigen. Viele bedienen sich eines Klischees - ob bewusst oder nicht bewusst, für mich persönlich spielt es keine Rolle - und über - schreiten somit die rote Linie. Antisemitische Vorfälle sind nicht immer mit physischer Gewalt verbunden. Viel öfter sind es „nur“ Wörter, wie z.B. im Laufe eines Streites jemanden als Juden zu beschimpfen, weil ein Beteiligter sich betrogen fühlte. Als ich in so einem Fall eingriff, hat der Mann angefangen sich sofort zu entschuldigen, es sei doch nicht so gemeint gewesen. Als meiner Tochter im Bus, in dem sie mit ihren jüdischen Freunden gefahren ist, „du scheiß Jude, ab in die Gaskammer“ zugerufen wurde, vergaßen manche offensichtlich, dass Worte einen auch verletzen und Wun - den in der Seele hinterlassen können. Und wenn derjenige einfach davonkommt, fühlt er sich möglicherweise ermutigt, seine Taten zu intensivieren, bis jemand wirklich schwer verletzt wird. Heute sind nicht nur jüdische Menschen gefährdet, sondern auch jüdische Einrich - tungen. Natürlich weil sich dort jüdische Menschen treffen, aber auch dadurch, dass manche jüdische Einrichtungen mit israelischen Einrichtungen gleichgesetzt werden, so wie jeder Jude gleich als Israeli gilt. Meiner auf Erfahrung basierenden Meinung nach ist die Alltäglichkeit des Antisemitismus nichts, was spezifisch deutsch ist. Lei - der passieren antisemitische Vorfälle heutzutage fast überall. Oft sind Menschen bei solchen antisemitischen Vorfällen allein und verängstigt, und kaum jemand, der diese Vorfälle mitbekommt, zeigt Zivilcourage, indem man jemanden in Schutz nimmt. Umso wichtiger sind die RIAS Meldestellen, die sich mit Antisemitismus beschäftigen, ihn dokumentieren und uns so zeigen, was um uns herum passiert. Wir als einzelne Personen und die ganze Gesellschaft können uns nur dann verbessern, wenn uns 5 unsere Fehler bewusst sind. RIAS hilft dabei, dass ein Bewusstsein für den Antisemi - tismus in unserer Gesellschaft entsteht. Es verlangt eine gewisse Stärke, um die Fas - sung bei manchen Vorfällen nicht zu verlieren, deswegen möchte ich mich bei RIAS NRW sowie bei SABRA, unserer lokalen Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit, für ihre Arbeit und die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir Juden haben uns geschworen und die ganze Welt hat uns versprochen: „Nie wie- der!“. Aus meiner Sicht ist die Arbeit von RIAS eine Hilfe für dieses Versprechen, damit wir sehen, in welche Richtung unsere Gesellschaft geht und wach werden, bevor es zu spät sein wird. Mark Z. Leiter der Sicherheitsabteilung einer Jüdischen Gemeinde in NRW Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) dokumentiert antisemitische Vorfälle im Bundesland und unterstützt Betroffene. RIAS NRW kann dabei als wichtiger Baustein bei der Prävention und der Bekämpfung von Antisemitismus insgesamt verstanden werden. Denn erst durch die kontinuierliche niedrigschwellige Doku - mentation und die wissenschaftliche Auswertung nach bundesweit einheitlichen Standards im RIAS Bun- desverband, wie zum Beispiel in diesem Jahresbericht, wird ein detaillierteres Bild von den Erscheinungsformen des Antisemitismus möglich. Wie zeigt Antisemitismus sich konkret, von wem geht er aus, gegen wen richtet er sich? 6 Über RIAS NRW 7 Jüdinnen_Juden sind in NRW regelmäßig mit Antisemitismus konfrontiert. Da bisher keine ausreichend quantitative und qualitative Sicht auf die Dimension des Antisemi - tismus existiert, bleiben diese Anfeindungen zumeist in einem Dunkelfeld verborgen. Im April 2022 hat RIAS NRW die Arbeit als Meldestelle aufgenommen und begonnen, dieses Dunkelfeld auszuleuchten, den Antisemitismus sichtbar zu machen und die Perspektiven der Betroffenen zu stärken. Dokumentiert werden dabei Vorfälle un - abhängig vom politisch-weltanschaulichen Hintergrund der Täter_innen und auch jene Vorfälle, die keinen Straftatbestand erfüllen. Das Ausmaß nicht strafbarer anti - semitischer Vorfälle ist der Öffentlichkeit zumeist unbekannt, aber auch strafbare antisemitische Diskriminierungen und Angriffe bleiben oft undokumentiert. Häu - fig werden sie von Betroffenen nicht zur Anzeige gebracht, da fehlendes Vertrauen in die staatlichen Institutionen und negative Erfahrungen mit der Polizei vorliegen. Zu oft bleiben Anzeigen für die Täter_innen ohne Konsequenzen, werden antisemi - tische Straftaten bagatellisiert oder nicht als solche erkannt. Immer wieder fühlen sich Betroffene dem Antisemitismus daher hilflos ausgeliefert, ohne ausreichende Unterstützung durch die Gesellschaft und Behörden. Dies führt zu Angst und Resi - gnation.2 RIAS NRW ergreift hier Partei und orientiert sich an den Bedürfnissen und Wahrnehmungen der Betroffenen, ihrer Angehörigen und jener, die antisemitische Vorfälle als Zeug_innen miterlebt haben. Darüber hinaus werden Betroffenen, je nach persönlichem Bedarf und Wunsch, im Rahmen einer Verweisberatung Angebote zur psychosozialen Beratung vermittelt. Um die nicht-jüdische Mehrheitsgesellschaft für das Phänomen und die Problemlage zu sensibilisieren, berichtet RIAS NRW regelmäßig über antisemitische Vorfälle im Bundesland und veröffentlicht in Absprache mit den Betroffenen einzelne Vorfälle auf den entsprechenden Social-Media Kanälen. Dabei entscheiden allein die Betrof - fenen, wie mit ihren Informationen verfahren wird. Zudem steht RIAS NRW in einem kontinuierlichen Austausch mit verschiedenen Behörden und macht politische und mediale Akteur_innen auf die Perspektiven der Betroffenen aufmerksam, um so Sen - sibilisierungs- und Solidarisierungsprozesse anzustoßen. 2 Ebd., S. 14 f. 8 Insgesamt wurden vier Fälle von extremer Gewalt, fünf Angriffe, sechs Bedrohungen, 27 gezielte Sachbeschädigungen, neun Massenzuschriften, 60 Versammlungen sowie 153 Fälle verletzenden Verhaltens von RIAS NRW erfasst. Besonders erschütternd ist die im bundesweiten Vergleich hohe Anzahl von Vorfällen extremer Gewalt. Diese umfassen die Anschlagsserie im Ruhrgebiet im November 2022 (siehe Kapitel „Eine iranische Terrorzelle im Ruhrgebiet?“ ab Seite 35 ) sowie einen Brandanschlag auf das Friedhofsgebäude der Synagogengemeinde Köln. Antisemitische Vorfälle, bei denen Betroffene festgestellt werden konnten, richteten sich im Jahr 2022 exakt jeweils zur Hälfte gegen Einzelpersonen und gegen Institutio- nen (jeweils 73). In zwei von drei Vorfällen waren Jüdinnen_Juden betroffen. In 85% aller Vorfälle kam es zu antisemitischen Äußerungen oder Handlungen von Angesicht zu Angesicht. Mit Blick auf die 73 Vorfälle mit Institutionen konnte festgestellt wer - den, dass es in knapp einem Drittel der Fälle jüdische Institutionen waren, die einer antisemitischen Anfeindung ausgesetzt waren. In 118 Fällen dokumentierte RIAS NRW antisemitische Äußerungen oder Handlungen ohne direkt Betroffene. Dazu gehören beispielsweise Schmierereien, Aufkleber oder antisemitische Plakate auf Demonstrationen. Bereits im ersten Jahr der Erfassung konnte RIAS NRW alle Erscheinungsformen von Antisemitismus dokumentieren. An erster Stelle standen dabei antisemitische Vorfälle, die dem Post-Schoa-Antisemitismus zugeordnet wurden – eine Erscheinungsform, Zusammenfassung: Antisemitische Vorfälle in NRW 2022 RIAS NRW erfasste für das Jahr 2022 insgesamt 264 antisemitische Vorfälle. Im Schnitt sind das fünf dokumentierte antisemitische Vorfälle in der Woche in Nordrhein-Westfalen. 9 die sich besonders häufig in Form von Leugnung, Relativierung oder Bagatellisie - rung der Schoa äußert (111 Vorfälle). Mit 105 Vorfällen folgt das sogenannte antise - mitische Othering, bei dem Jüdinnen_Juden als „fremd“ oder „nicht zugehörig“ zur Mehrheitsgesellschaft beschrieben werden. In 88 Fällen wurde im Verlauf des Vor - falls israelbezogener Antisemitismus geäußert. Dieser liegt beispielsweise dann vor, wenn in NRW lebende Jüdinnen_Juden persönlich für den Staat Israel oder dessen Politik verantwortlich gemacht werden. Die Erscheinungsform des modernen Anti - semitismus wurde in 68 Fällen erfasst; dieser zeichnet sich insbesondere durch Ver - schwörungsmythen aus, etwa wenn Jüdinnen_Juden besonders viel Macht oder eine vermeintliche „Weltverschwörung“ vorgeworfen wird. Schließlich wurden 20 Vorfälle der Erscheinungsform Antijudaismus zugeordnet. Unter diese Kategorie fällt religiös motivierte Judenfeindschaft. Oftmals berührt ein Vorfall mehr als eine der Erschei - nungsformen, wenn beispielsweise Schoa-relativierende Aussagen und israelbezo - gene antisemitische Narrative gemeinsam geäußert werden. Mehrfachzuordnungen von antisemitischen Erscheinungsformen sind demnach möglich. Die genannten Er - scheinungsformen von Antisemitismus beziehen sich jeweils auf die inhaltlich ge - tätigte Aussage oder Handlung; daraus lassen sich jedoch nicht zwangsläufig Rück - schlüsse auf den politisch-weltanschaulichen Hintergrund der Täter_innen ziehen, da die verschiedenen antisemitischen Erscheinungsformen in den unterschiedlichsten politischen Milieus wiederzufinden sind. Die meisten der 2022 in NRW dokumentierten Vorfälle konnten dem verschwörungs- ideologischen Milieu zugeordnet werden (14%), gefolgt vom israelfeindlichen Ak - tivismus (8%) und dem rechtsextremen bzw. rechtspopulistischen Milieu (7%). Mit 67% konnte jedoch die große Mehrheit der erfassten Vorfälle keinem politischen Hintergrund zugeordnet werden. Dies liegt insbesondere daran, dass RIAS NRW den politischen Hintergrund nur dann erfasst, wenn sich dieser eindeutig aus dem Vor - fall ergibt, beispielsweise wenn sich die Täter_innen selbst einem entsprechenden Milieu zuordnen. Insgesamt zeigen bereits die im ersten Jahr dokumentierten Vorfälle, dass es sich beim Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen um ein überaus virulentes Phänomen handelt, welches sich in zahlreichen Ausdrucks- und Erscheinungsformen manifestiert und mit einer realen Gefahr und Bedrohung für Betroffene einhergeht. Einschränkend muss mit Blick auf die Gesamtzahl der von RIAS NRW dokumentierten Vorfälle be - tont werden, dass weiterhin von einer hohen Dunkelziffer antisemitischer Vorfälle in NRW auszugehen ist. Gleichzeitig werden im Laufe der kommenden Jahre – also mit wachsendem Bekanntheitsgrad der Meldestelle und einer zunehmenden Vergleich - barkeit zwischen den Jahresberichten von RIAS NRW – die prävalenten Fälle in höhe - rem Ausmaß erfasst und Fragen zu Hintergründen und Zuordnungen antisemitischer Handlungen auf lokaler Ebene besser beurteilt werden können. Statistische Darstellung Nach Art des Vorfalls Extreme Gewalt 4 Angriff 5 Bedrohung 6 Gezielte Sachbeschädigung 27 Massenzuschrift 9 Verletzendes Verhalten 213 davon 60 Versammlungen 10 Arnsberg 45 Detmold 16 Düsseldorf 82 Köln 106 Münster 14 Geografische Verteilung Ein Vorfall konnte keinem Regierungsbezirk sicher zugewiesen werden. 264 Vorfälle insgesamt 11 Vorfälle mit Betroffenen Vorfälle mit jüdischen Einzelpersonen 49 Vorfälle mit nicht-jüdischen Einzelpersonen 24 Vorfälle mit jüdischen Institutionen 23 Vorfälle mit nicht-jüdischen Institutionen 50 Vorfälle ohne Betroffene 118 In 73 Fällen waren Einzelpersonen betroffen. In 73 Fällen waren Institutionen betroffen. Erscheinungsformen Post Schoa Antisemitismus 111 Othering 105 Israelbezogener Antisemitismus 88 Moderner Antisemitismus 68 Antijüdischer Antisemitismus 20 Häufig können antisemitische Aussagen im Rahmen eines Vorfalls mehrfach klassifiziert werden. Deshalb ist die Anzahl von Zuordnungen größer als die Anzahl der insgesamt dokumentierten Vorfälle. 12 Politisch-weltanschaulicher Hintergrund Unbekannt / Keine Angaben 178 / 67 % Verschwörungsideologisch 37 / 14 % Israelfeindlicher Aktivismus 21 / 8 % Rechtsextrem / rechtspopulistisch 19 / 7 % Politische Mitte 1 / 0,4 % Christlich / christlicher Fundamentalismus 3 / 1 % Links / Antiimperalistisch 2 / 0,8 % Islamisch / Islamistisch 3 / 1 % 13 Tatort Straße 84 Bildungseinrichtung 37 Gedenkort 33 Internet 32 ÖPNV 22 Wohnumfeld 12 öffentliches Gebäude 9 Synagoge 8 Gewerbe 8 Friedhof 6 öffentliche Grünanlage 4 Arbeitsplatz 2 Geschäftsstelle 2 Gastronomie 2 Privatgelände 2 Stadion 1 * erfasst werden nur persönlich adressierte Anfeindungen und mit NRW-Ortsbezug Offline : 232 Online: 32* 14 Vorfälle nach Monaten Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jahr 2022 Januar 26 Februar 22 März 20 April 24 Mai 22 Juni 18 Juli 14 August 28 September 19 Oktober 16 November 38 Dezember 17 Gesamt 264 Ø 22 Vorfälle im Monat 15 Beispiele und Analysen antisemitischer Vorfälle Im Folgenden werden die von RIAS NRW verwendeten Kategorien zunächst definiert, anschließend anhand der 2022 erfassten Vorfälle analysiert sowie über ausge- wählte Beispiele konkretisiert. Analysiert wurden die Vorfallskategorien extreme Gewalt, Angriff, Bedro- hung, gezielte Sachbeschädigung, verletzendes Verhalten und Massenzuschriften. 16 17 EXTREME GEWALT Als extreme Gewalt werden physische Angriffe oder Anschläge gewertet, die den Verlust von Menschenleben zur Folge haben können oder schwere Körperverletzun - gen darstellen. Zu der Kategorie gehören auch Entführungen, Messerangriffe oder Schüsse. Im Jahr 2022 wurden alleine in Nordrhein-Westfalen vier Vorfälle extremer Gewalt erfasst, was im bundesweiten Vergleich ausgesprochen hoch erscheint. Im Jahr 2021 wurden der Kategorie extreme Gewalt bundesweit insgesamt sechs Vorfälle zuge - ordnet, 2020 war es lediglich einer. Drei der vier Vorfälle extremer Gewalt beziehen sich auf die Anschlagsserie auf jüdische oder als jüdisch gelesene Einrichtungen im Ruhrgebiet im November 2022. Eine detaillierte Schilderung der Geschehnisse im Ruhrgebiet ist im Kapitel „Eine iranische Terrorzelle in NRW?“ ab Seite 35 nachzulesen. Ein weiterer Fall von extremer Gewalt trug sich im Mai 2022 auf dem jüdischen Fried- hof der Synagogen-Gemeinde Köln zu: Köln, 11. Mai 2022 In Köln-Bocklemünd wurde ein Brandanschlag auf das Friedhofsge - bäude der Synagogen-Gemeinde Köln verübt. Der Täter warf einen Molotow-Cocktail gegen das Gebäude und redete anschließend auf einen anwesenden Mann ein, wobei er die Worte „jüdisch“, „Georg Bush“ und „Joe Biden“ nannte. Dem Täter gelang die Flucht, er kehrte jedoch nur einen Monat später an den Tatort zurück, um das Friedhofsgebäude mit Steinen zu bewerfen. Im anschließenden Ge - richtsverfahren wurde dem Täter eine „durchaus schwere Straftat“ zur Last gelegt. Aufgrund einer diagnostizierten psychischen Erkrankung erklärte der Richter den Täter jedoch für schuldunfähig. Als Bewährungsauflage ordnete das Gericht eine Unterbringung in einer ambulanten psychiatrischen Klinik an. 3 In allen vier Vorfällen richtete sich die extreme Gewalt gegen jüdische oder jüdisch gelesene Institutionen. Alle vier Tatorte sind Orte des alltäglichen Lebens. Die Täter_ innen nahmen bei ihren Angriffen somit die Gefährdung von Menschen bereitwillig in Kauf. 3 Eine ausführliche Darstellung der beiden Vorfälle sowie des anschließenden Gerichtsprozess wurde von unserem Kooperationspartner, der Kölner Meldestelle für antisemitische Vorfälle bei der Fachstelle [m²], veröffentlicht und ist unter https://antisemitismus-melden.koeln/2023/der-brandanschlag-auf-das- friedhofsgebaeude-der-juedischen-gemeinde-in-koeln/ abrufbar. 18 ANGRIFFE Als Angriff wird jeder körperliche Angriff auf eine Person gezählt, der nicht lebens - bedrohlich ist und keine starken körperlichen Schädigungen nach sich zieht. Darunter fallen auch versuchte Angriffe, also Fälle, in denen sich die Betroffenen verteidigen oder die Flucht ergreifen. Als versuchter Angriff wird auch das Werfen von Gegen - ständen wie Steinen oder Flaschen gewertet, auch wenn diese ihr Ziel verfehlen. In fünf Fällen wurden körperliche Angriffe auf Personen dokumentiert. Alle fünf betroffenen Personen waren jüdisch. In vier Fällen waren die Betroffenen als jüdisch erkennbar, weil sie beispielsweise jüdische Symbole trugen oder den Täter_innen als jüdisch bekannt waren. Von den antisemitisch motivierten Angriffen sind zwei Vor - fälle dem Post-Schoa-Antisemitismus zuzuordnen, in denen unter anderem ein posi - tiver Bezug zu Taten und Symbolen des Nationalsozialismus genommen wurde und die Opfer der Schoa verhöhnt wurden. Antisemitisches Othering spielte ebenfalls bei zwei der fünf Vorfälle eine Rolle, da die Betroffenen neben den tätlichen Angriffen zusätzlich beschimpft oder gedemütigt wurden. Köln, 28. Oktober 2022 In der Kölner Innenstadt wurde ein aufgrund seiner Kippa als Jude erkennbarer Mann geschlagen. Zunächst hatte ein Ladendetektiv Passant_innen um Hilfe gebeten, einen Ladendieb bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Ein junger Kölner irakischer Herkunft, der sich gerade im Giur (Übertritt zum Judentum) befindet, unterstützte den Ladendetektiv. Als die Polizei bereits vor Ort war, wurde der Be - troffene von zwei hinzugekommenen Personen angesprochen, die den Betroffenen mit den Worten anfeindeten: „Was hältst du den überhaupt fest, ihr habt doch selbst Palästina geklaut!“. Der Betrof - fene erwiderte, dass das nichts mit der aktuellen Situation zu tun habe, doch die beiden Männer behaupteten weiter: „Doch, ihr tötet unsere Leute in Palästina“. Unvermittelt schlug einer der beiden dem Betroffenen mit der Faust auf die Nase. 4 4 Im Jahresbericht der Kölner Meldestelle findet sich ab Seite 38 neben einer ausführlichen Vorfallbeschreibung auch ein Interview mit dem Betroffenen des Angriffs. Siehe www.antisemitismus-melden.koeln/aktuelles/ 19 Das Beispiel verdeutlicht, dass sich antisemitische Ressentiments am arabisch-israeli - schen Konflikt entladen und zu tätlichen Angriffen in der Öffentlichkeit führen kön - nen. In diesem sowie in einem weiteren Fall aus Köln ereigneten sich die Angriffe zu - fällig auf offener Straße und im öffentlichen Personennahverkehr. In beiden Fällen kannten sich Täter_innen und Betroffene nicht. Weder ein mögliches Eingreifen durch Passant_innen noch die Aussicht Gegenstand polizeilicher Ermittlungen zu werden, hielten die Täter_innen davon ab, die körperlichen Übergriffe zu begehen. Häufig melden Jüdinnen_Juden, dass sie im Moment des antisemitischen Übergriffs keine Solidarität von umstehenden Zeuginnen_Zeugen erhalten und der Situation alleine gegenüberstehen. Die weiteren drei Fälle ereigneten sich im Schulkontext und können aus Gründen des Vertrauens- und Betroffenenschutzes nicht näher erläutert werden. 20 BEDROHUNG Als Bedrohung wird jede eindeutige und konkret adressierte schriftliche oder mündli- che Drohung gewertet. Die Eindeutigkeit ergibt sich aus der direkten oder indirekten Androhung von Gewalt gegen Personen, Personengruppen oder Sachen. Die Kon - kretheit ist dann gegeben, wenn die Bedrohung gegen eine konkrete Person, eine Personengruppe oder Institution gerichtet ist RIAS NRW sind für das Jahr 2022 sechs Bedrohungen im Zuge antisemitischer An - feindungen bekannt geworden. In drei Fällen wurde die Bedrohung von Angesicht zu Angesicht ausgesprochen und zwar im Supermarkt, im öffentlichen Personen - nahverkehr und in einer Schule. Von den sechs Vorfällen antisemitischer Bedrohung richteten sich fünf direkt gegen Personen, wobei drei davon jüdisch waren und eine Bedrohung gegen eine jüdische Institution. Zwei Vorfälle ereigneten sich online in den sozialen Medien und eine Bedrohung wurde per Fax ausgesprochen. Was es be - deuten kann über soziale Netzwerke bedroht zu werden, zeigt folgendes Beispiel: Regierungsbezirk Detmold, 04. Dezember 2022 Auf Facebook erhält ein städtischer Mitarbeiter eine indirekte Mord- drohung. Schriftlich wird ihm mitgeteilt, dass es ihm so ergehen würde wie Thomas „Schmuddel“ Schulz, der 2005 von einem Neonazi in Dortmund mit einem Messer ermordet wurde.5 Zudem wurde ihm ein Video geschickt, in welchem zu sehen ist, wie jemand einen Auf - kleber mit der Aufschrift „Gegen jeden Antisemitismus“ mit einem Messer abzieht. Auf dem Messer ist der Name der Neonazi-Gruppe eingraviert. Die betroffene Person engagiert sich in der Stadtgesellschaft öffentlich gegen An - tisemitismus und Rechtsextremismus und ist in der Vergangenheit wiederholt von örtlichen Neonazis angefeindet worden. Es handelt sich nicht um das einzige RIAS NRW bekannte Beispiel, bei dem versucht wurde, politische und zivilgesellschaftliche Akteur_innen aufgrund ihres öffentlichen Einstehens gegen Antisemitismus einzu - schüchtern und zum Schweigen zu bringen. In drei der sechs dokumentierten antisemitischen Bedrohungen konnte ein rechts - extremer politischer Hintergrund identifiziert werden. Bei den verbleibenden drei Vorfällen war der politische Hintergrund der Täter_innen unbekannt. 5 https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/thomas-schulz/ (Zugriff am 25.04.2023). 21 In allen sechs Fällen von Bedrohungen bedienten sich die Täter_innen des antise - mitischen Otherings, indem die Betroffenen als fremd bzw. als nicht zugehörig zu Deutschland bezeichnet (und somit ausgeschlossen) wurden. In den drei Fällen aus dem rechtsextremen Milieu bedienten sich die Täter_innen zusätzlich der Motive des Post-Schoa-Antisemitismus, indem sie sich positiv auf den Nationalsozialismus bezogen. 22 GEZIELTE SACHBESCHÄDIGUNG Unter einer gezielten Sachbeschädigung wird die Beschädigung oder das Beschmie - ren jüdischen Eigentums mit antisemitischen Symbolen, Plakaten oder Aufklebern verstanden. Dazu zählt auch die Beschädigung oder Beschmutzung von Erinnerungs- zeichen oder -orten, also z.B. Gedenkstätten, Gedenktafeln, Stolpersteinen, aber auch von Geschäftsstellen entsprechender Institutionen. Im Jahr 2022 wurden RIAS NRW 27 gezielte Sachbeschädigungen gemeldet. In 17 der 27 Vorfälle wurden Erinnerungsorte, die den jüdischen Opfern des Nationalso - zialismus gedenken, zum Ziel mutwilliger Beschädigung. Besonders häufig traf es de - zentrale Erinnerungsorte wie Stolpersteine und Gedenktafeln im öffentlichen Raum: Insgesamt 53 Stolpersteine wurden beschmiert, beschädigt oder entfernt und es wurden fünf Gedenktafeln gestohlen oder beschädigt. Geilenkirchen, im November 2022 Im Abstand von nur wenigen Tagen wurden Stolpersteine zum Ge - denken an Mitglieder der Familien Gottschalk und Hertz wiederholt beschmiert. Nach dem ersten Vorfall am 9. November 2022, dem Jah- restag der Novemberpogrome, wurden die Stolpersteine gereinigt, um nur wenige Tage später erneut beschmiert zu werden. Insgesamt vier Mal wurden die vier Stolpersteine zur Familie Gottschalk sowie die sechs Stolpersteine zur Familie Hertz in der Konrad-Adenauer- Straße mit Farbe besprüht. Geilenkirchen, November 2022 © Wolfgang Robertz, Stadt Geilenkirchen 23 Rheinberg-Winterswick (Kreis Wesel), April 2022 © Jan Braunholz Mit Blick auf die inhaltlichen Erscheinungsformen dominierte mit 18 Fällen der Post- Schoa-Antisemitismus unter den Sachbeschädigungen. Die Beschädigung von Erinne - rungsorten an die Schoa ist dabei als Ausdruck von Erinnerungsabwehr zu interpre - tieren: Erinnerungskulturelle Symbole wie Stolpersteine oder Gedenktafeln werden von den Täter_innen als störend empfunden, da sie für die Täter_innen eine positive und ungebrochene Identifikation mit der deutschen Nation beeinträchtigen. Darüber hinaus waren im vergangenen Jahr in NRW immer wieder auch jüdische oder als jüdisch wahrgenomme Einrichtungen und Denkmäler von antisemitisch motivier - ter Sachbeschädigung betroffen, wie bei folgendem Beispiel aus dem Kreis Wesel: Rheinberg, 11. April 2022 Eine Infotafel am jüdischen Friedhof Winterswick in Rheinberg (Kreis Wesel) wurde beschädigt. Das Schild, welches über den alten jüdi - schen Friedhof und seine Geschichte informiert, wurde großflächig mit silberner Farbe beschmiert und zusätzlich zwei durchgestrichene Davidsterne in die Tafel geritzt. RIAS NRW wurden im Jahr 2022 zusammen mit dem oben genannten Vorfall insge - samt drei Sachbeschädigungen an jüdischen Friedhöfen und eine Sachbeschädigung an einer Synagoge gemeldet. Die verbliebenen fünf Sachbeschädigungen erfolgten am Arbeitsplatz, auf der Straße, an einer U-Bahnstation sowie an einer Geschäftsstelle. 24 VERLETZENDES VERHALTEN Die Kategorie verletzendes Verhalten schließt sämtliche Vorfälle ein, bei denen Jü - dinnen_Juden oder jüdische Institutionen gezielt böswillig oder diskriminierend ad - ressiert werden, unabhängig davon, ob der Text selbst antisemitische Stereotype ent- hält oder nicht. Des Weiteren fallen in diese Kategorie antisemitische Aussagen, die sich schriftlich oder mündlich gegen Nicht-Jüdinnen_Juden richten, antisemitische Schmierereien oder Aufkleber an nicht-jüdischem Eigentum sowie Demonstrationen oder Kundgebungen unter freiem Himmel bzw. öffentlich zugängliche Veranstal - tungen in geschlossenen Räumen, wenn entweder auf den Versammlungen selbst (in Form von Wortbeiträgen, gerufenen Parolen, gezeigten Transparenten oder ver - teilten Propagandamaterialien) oder in den Ankündigungen und Aufrufen zur Ver - sammlung antisemitische Inhalte feststellbar sind. Für das Jahr 2022 wurde in 213 Vorfällen verletzendes Verhalten dokumentiert; diese Kategorie macht mit 81% den mit Abstand größten Teil der Vorfälle aus. 58 Vorfälle mit verletzendem Verhalten richteten sich gegen Personen, davon waren in 39 Fällen Jüdinnen_Juden betroffen. Zudem wurden 37 jüdische wie nicht-jüdische Institutio - nen oder zivilgesellschaftliche Organisationen angefeindet, davon waren in neun Fällen jüdische Gemeinden oder ihre Einrichtungen betroffen. In 55% aller Fälle von verletzendem Verhalten gab es keine direkt betroffenen Personen oder Institutionen, wie etwa bei unadressierten Aufklebern, Graffitis oder Plakaten auf Versammlungen. Verbale Anfeindungen, bei denen sich Täter_innen und Betroffene direkt gegenüber- standen, wurden in 40 Fällen gemeldet. In 31 Fällen waren Jüdinnen_Juden betroffen. In den meisten Fällen waren die Betroffenen als jüdisch erkennbar, etwa durch das Tragen einer Davidstern-Kette, einer religiösen Kopfbedeckung oder anderer sicht - barer jüdischer Symbole/Kleidung. Herne, im Januar 2022 Ein Jude wurde in seinem Wohnumfeld mehrfach angefeindet. An - fang des Jahres 2022 beschimpft ihn sein Nachbar als „Judensau“ und ergänzte: „Wenn man deine Familie damals vergast hätte, hätte ich keine Probleme“. Anfeindungen im direkten Wohnumfeld sind für Betroffene häufig besonders be - drohlich und beängstigend, da der Schutz vor antisemitischen Übergriffen im eigenen Wohnumfeld nicht gegeben ist. RIAS NRW dokumentierte 13 Vorfälle mit verletzen - dem Verhalten, in denen Personen in ihrem Wohnumfeld oder auf einem Privatge - lände angefeindet wurden. In weiteren sechs Fällen erhielten die Betroffenen anti - semitische Flyer, Postkarten oder Magazine per Post. 25 In neun Fällen waren Personen in Bildungseinrichtungen betroffen, davon fanden acht Vorfälle in Schulen statt. 19 Vorfälle ereigneten sich im öffentlichen Personen - nahverkehr. Verletzendes Verhalten fand in 16 Fällen an Erinnerungsorten wie Stol - persteinen, NS-Gedenkstätten oder sonstigen Gedenkzeichen statt. Köln, 06. November 2022 Im Gästebuch des NS-Dokumentationszentrums wurde der Satz geschrieben „Ihr könntet hier auch mal wieder renovieren. Gruß ADOLF“. Detmold, 13. August 2022 In der Nacht zum 13. August wurden in Detmold die Mikwe-Hin - weistafel in der Freiligrathstraße sowie ein Banner der Ausstellung „Jüdische Spuren in Detmold“ an der Bruchmauer je mit einem anti - semitischen Zettel beklebt. Auf der Bruchmauerstraße befindet sich die ehemalige Synagoge. Die ehemalige Synagoge in Detmold war 2022 mehrfach Gegenstand antisemiti - scher Vorfälle. In dem historischen Gebäude an der Bruchmauerstraße befand sich die älteste Synagoge Norddeutschlands. Der Besitzer des Hauses lässt das denkmal - geschützte Haus verfallen und plant dort einen Parkplatz zu errichten, was zivilge - sellschaftlichen Protest hervorruft. 6 In 82 Vorfällen wurden Personen auf offener Straße zum Ziel antisemitischer Anfeindungen: Düsseldorf, 13. Mai 2022 Die meldende Person traf zufällig in einem Düsseldorfer Supermarkt eine ehemalige Lehrerin und sprach sie an. Im Laufe des Gesprächs, beide Personen hatten den Supermarkt mittlerweile verlassen, fragte die ehemalige Lehrerin den Meldenden: „Sie als erwachsener Mann […], was für eine Meinung haben Sie über das Christentum?“, er erwiderte, dass er jüdischen Glaubens ist und keine Meinung dazu habe. Nach kurzem Schweigen sagte die Frau: „Den Holocaust hat 6 Eine ausführliche Darstellung der Ereignisse rund um das historische Gebäude ist in der gemeinsamen Stellungnahme für den Erhalt der ehemaligen Synagoge von ADIRA, SABRA und RIAS NRW nachzulesen: https://adira-nrw.de/stellungnahme- die-ehemalige-synagoge-in-detmold-muss-erhalten-bleiben/. 26 es nie gegeben - alles eine Lüge!“. Auf die Nachfrage, wie sie darauf komme, antwortete sie mit einer langen, sehr schnell vorgetragenen Tirade über „Abraham und seine 70 Leute“, referierte über Inzucht und daraus resultierender Geisteskrankheit bei Jüdinnen_Juden. Auf die Nachfrage, ob sie dem Meldenden damit Geisteskrankheit unter- stellt, verneinte sie dies. Sie fuhr fort, dass sie im Besitz von 14 Briefen aus dem Vatikan sei, die beweisen würden, dass die Jüdinnen_Juden selber schuld seien am Holocaust und dieser früher passiert sei. Jü - dinnen_Juden hätten ihre Erstgeborenen selbst verbrannt. Der Mel - dende verabschiedete sich nun und entfernte sich. Die ehemalige Lehrerin ist bereits als Autorin antisemitischer Texte, v.a. über das Schächten und andere jüdische, religiöse Praktiken aufgefallen. Öffentlich sichtbare Anfeindungen wurden in 67 Fällen dokumentiert. Darunter fal - len Schmierereien (45 Vorfälle), Aufkleber (12 Vorfälle) sowie Zettel und Poster (10 Vorfälle). Detmold, Oktober 2022 27 Porta Westfalica, August 2022 Siegen, November 2022 Herne, April 2022 © Jannis Stenzel 28 Minden, Juni 2022 Porta Westfalica, August 2022 29 Düsseldorf, 21. März 2022 Werbeplakate zur Sonderausstellung der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf „Zwangssterilisiert. Eingriffe in die Menschenwürde in Düsseldorf 1934-1945“ wurden antisemitisch markiert und NS-rela - tivierend beklebt. Aufgesprühter Davidstern auf einem Plakat, Auf - kleber „zwangs geimpft/wieder aktuell 2022“ auf zwei weiteren Plakaten. Aachen, 21. Februar 2022 Schmiererei an einer Säule am Eingangsbereich des Uniklinikums: „Fickt euch ihr Juden“. Der Schriftzug wurde zuvor bereits durchge - strichen, so die meldende Person. Von 213 Fällen verletzenden Verhaltens fanden 22 Vorfälle online statt. 7 Davon wur- den zehn Vorfälle in sozialen Netzwerken erfasst, neun in E-Mails sowie jeweils ein Vorfall über Messenger-Dienste, auf einer Webseite sowie in einem Live-Stream eines Theaterstücks. Eine weitere Form verletzenden Verhaltens stellt die Diskriminierung dar. Dabei han - delt es sich um eine Benachteiligung aufgrund von tatsächlicher oder angenommener Zugehörigkeit zum Judentum beim Zugang zur Erwerbstätigkeit, bezüglich der Ar - beitsbedingungen, beim Zugang zu Bildung und Beratung, bezüglich Mitgliedschaf - ten, dem Sozialschutz, sozialen Vergünstigungen und bezüglich des Zugangs zu der Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (einschließlich Wohnraum). RIAS NRW hat für 2022 drei Vorfälle im Bereich Diskriminierung erfasst. Die Vorfälle ereigneten sich im öffentlichen Personennah - verkehr, im Krankenhaus sowie im Internet. In 74 Fällen, 35% der insgesamt 213 Vorfälle verletzenden Verhaltens, konnte der politische Hintergrund festgestellt werden. Demnach verteilt sich der politische Hin - tergrund wie folgt: In 33 Fällen wurde ein verschwörungsideologischer Hintergrund registriert - der am häufigsten dokumentierte politische Hintergrund in der Kategorie verletzendes Verhalten. In weiteren 16 Fällen wurde ein rechtsextremer Hintergrund erfasst. In 17 Fällen war antiisraelischer Aktivismus der politische Hintergrund. Drei weitere Fälle entstammten dem christlich- fundamentalistischen Milieu. Zwei Fälle 7 RIAS NRW dokumentiert antisemitische Vorfälle im Internet nur, wenn sie direkt adressiert sind. Journalistische Beiträge, Blogeinträge oder Chatgruppen, in denen antisemitische Kommentare veröffentlicht werden und die unadressiert sind, werden nicht aufgenommen. 30 konnten einem linken Milieu zugeordnet werden. Eine Person hat sich nach antise - mitischen Äußerungen dezidiert der politischen Mitte zugeordnet. In 139 Vorfällen, 65% der Fälle, konnte kein politischer Hintergrund festgestellt werden. Demonstrationen und Kundgebungen werden ebenfalls zu verletzendem Verhal - ten gezählt. RIAS NRW beobachtet keine Versammlungen proaktiv, jedoch können Versammlungen mit antisemitischer Ausrichtung von Zeuginnen_Zeugen gemeldet werden. Im Jahr 2022 sind entsprechend 60 Versammlungen gemeldet worden. Es ist davon auszugehen, dass dies nur ein kleinerer Teil der Versammlungen in Nordrhein- Westfalen war, auf denen antisemitische Parolen, Transparente und Sprechchöre zu sehen bzw. zu hören waren. Von 60 registrierten Versammlungen konnten 22 Versammlungen einem verschwö - rungsideologischen Spektrum zugeordnet werden, sieben Versammlungen hatten einen israelfeindlichen Hintergrund, sechs einen rechtsextremen Hintergrund und zwei einen christlich-fundamentalistischen. Besonders häufig wurden verschwörungsideologische Versammlungen gemeldet, auf denen Poster mit dem Titel „Der Great Reset“ gezeigt wurden. Die hier verbrei - tete Verschwörungserzählung suggeriert eine im Verborgenen agierende, als jüdisch wahrgenommene Elite, die sich eine neue Weltordnung zum Ziel gesetzt haben soll. Über die Darstellung einer vermeintlich allmächtigen Elite wird das antisemitische Narrativ bedient, wonach es einen Zusammenhang zwischen Jüdinnen_Juden, auf den Plakaten festgemacht an George Soros, und dem Wirtschafts- und Finanzwesen, personifiziert durch Klaus Schwab, geben würde. Häufig wird auch Bill Gates von Düsseldorf, März 2022 (c) Alerta0211 31 Verschwörungsgläubigen fälschlicherweise als Jude wahrgenommen und auf den Plakaten ausgewiesen. Verschwörungserzählungen sind strukturell anschlussfähig für Antisemitismus, da sie einen „Sündenbock“ benötigen, der für individuelle und gesellschaftliche Krisen verantwortlich gemacht werden kann. So richteten sich die erfassten verschwörungs - ideologischen Versammlungen hauptsächlich gegen die Maßnahmen zur Eindäm - mung der Covid-19-Pandemie. Wuppertal, 15. Oktober 2022 Eine Vorfeldorganisation der terroristischen PFLP hat zu einer israel - feindlichen Kundgebung aufgerufen, auf der „From the river to the sea - Palestine will be free“ skandiert wurde. Münster, 13. August 2022 Eine sich als antirassistisch verstehende linke Gruppierung hat zu einer israelfeindlichen Kundgebung in Münster aufgerufen. Dort wurde unter anderem „Kinderschlächter Israel“ gerufen. Wenn auf Kundgebungen oder Demonstrationen wie in diesen Fällen Israel das Exis - tenzrecht abgesprochen oder ein „Kindermord“-Vorwurf propagiert wird, sind diese Versammlungen als antisemitisch einzuordnen. Die „Kindermord“-Parole knüpft an die mittelalterliche Ritualmordlegende an, in der Jüdinnen_Juden bezichtigt wur - den, das Blut von getauften Kindern für die Herstellung von Matze-Brot zu verwen - den. In dieser modernisierten Neuauflage der alten Legende werden nicht christliche, sondern nun palästinensische Kinder ermordet. Der Vorwurf richtet sich nicht mehr gegen „die Juden“, sondern gegen Israel als jüdisches Kollektiv. Auch Boykott-Kam - pagnen, die Israel als jüdischen Staat dämonisieren und delegitimieren, sind bei sol - chen Gruppen und Veranstaltungen zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung der Mehrfachzuordnung antisemitischer Erscheinungsfor - men wurden unter den 60 erfassten Versammlungen bei 30 Zusammenkünften Aus - sagen getätigt, die dem Post-Schoa-Antisemitismus zuzuordnen sind. In 27 Fällen spielte moderner Antisemitismus eine Rolle. Auf 21 Versammlungen wurden antise - mitische Äußerungen mit Israelbezug dokumentiert. Auf 13 Versammlungen kam es zu religiös konnotierten antisemitischen Aussagen. Diese konnten dem antijudaisti - schen Antisemitismus zugeordnet werden. 32 Dortmund, 26. & 30. November 2022 Im November versammelten sich Abtreibungsgegner_innen in Dortmund-Körne vor einer Klinik, die unter anderem Schwanger - schaftsabbrüche durchführt. Die Teilnehmer_innen aus dem christ - lich-fundamentalistischen Spektrum riefen wiederholt zu einer soge - nannten „Mahnwache“ vor der Klinik auf und zeigten ein Transparent mit der Aufschrift „Abtreibung ist Babycaust“. Bereits auf der ersten Versammlung am 26.11. bezeichneten Teilnehmer_innen die Klinik als „Körne-Babycaust-Center“. Die Gleichsetzung von Schwangerschaftsabbrüchen mit der präzedenzlosen Ermor - dung von 6 Millionen Jüdinnen_Juden im Nationalsozialismus stellt eine offene Ba - gatellisierung der Schoa und weiterer NS-Verbrechen dar. Das Transparent wurde im Laufe der Versammlung von der Polizei beschlagnahmt. Dortmund, November 2022 © Robert Rutkowski 33 MASSENZUSCHRIFTEN Massenzuschriften sind antisemitische Zuschriften, die sich - meistens online – an einen größeren Kreis von Personen richten. Im Erfassungszeitraum 2022 wurden RIAS NRW neun antisemitische Massenzuschrif - ten gemeldet. Acht Vorfälle bestanden aus E-Mails mit antisemitischem Inhalt, die jeweils an einen größeren Personenkreis geschickt wurden. Eine antisemitische Hetz - schrift erreichte die Empfänger_innen postalisch. Charakteristisch für die erfassten Massenzuschriften sind sehr lange Texte, die eine Vielzahl antisemitischer Chiffren, Symboliken und Mythen enthalten. Alle Massenzuschriften enthielten verschwörungsideologische Versatzstücke und konnten dem modernen Antisemitismus zugeordnet werden. In sechs Fällen wurden zudem israelfeindliche Aussagen getroffen, die Bestandteile des israelbezogenen Antisemitismus aufwiesen. Die Kombination aus verschwörungsideologischen Er - zählungen und israelfeindlichen Aussagen zeigt eines der Kernelemente antisemiti - scher Denkweisen. Der antisemitische Topos, Jüdinnen_Juden seien mit besonders viel Macht ausgestattet, wird im israelbezogenen Antisemitismus auf Israel als jüdisches Kollektiv projiziert. In der folgenden Vorfallsmeldung wird die Verknüpfung von Ver- schwörungserzählungen mit Bezug zum jüdischen Staat deutlich: Köln, 07. August 2022 Massenzuschrift per E-Mail an 17 Adressat_innen. Angeschrieben wurden unter anderem Journalist_innen einer deutschen Medien - anstalt. Es ist die Rede von „völkischen National-Zionisten“ und „goy- imfeindliche[n] Nationalisten unter Ostjuden“. Es wird der Vorwurf erhoben, die Medien würden zensiert oder sich selbst zensieren, da immer unterschlagen würde, dass Jüdinnen_Juden sich als „ein Volk, eine Rasse, eine politische Partei, eine Nation“ sehen würden. Von Antisemitismus in Europa könne „keine Rede sein“, während Israel den „Jerusalemer Rassengesetze“ folgend seit Jahrzehnten Men - schen unterdrücke. Bereits 1897 soll die World Zionist Organisation das Ziel formuliert haben, die „Alleinherrschaft von National-Zionis - ten über alle Juden weltweit“ zu erlangen. Außerdem wird Israel in der E-Mail als „rassistischer Apartheidstaat“ bezeichnet. 34 Neuss, Dezember 2022 In der Massenzuschrift wird zudem der Begriff „National-Zionisten“ gewählt, der eine Assoziation mit „Nationalsozialisten“ hervorruft und somit eine Gleichsetzung der zio - nistischen Bewegung mit dem NS-Regime stark impliziert. Durch diese Gleichsetzung werden Narrative des Post-Schoa-Antisemitismus bedient. Post-Schoa-Antisemitismus wurde in insgesamt vier Massenzuschriften erfasst. In drei Massenzuschriften wurden Überschneidungen mit dem antisemitischen Othering dokumentiert. In acht Fällen konnte der politische Hintergrund festgestellt werden. Vier Massen - zuschriften sind demnach eindeutig dem verschwörungsideologischen Milieu zuzu - ordnen. Weitere vier Massenzuschriften konnten dem antiisraelischen Aktivismus zugeordnet werden. 35 17. November 2022, 22:41 Uhr: Ein unbekannter Täter feuert drei Schüsse auf den Eingangsbereich des ehemaligen Rabbinerhauses der Alten Synagoge Essen ab. Zwei Kugeln treffen die Panzerglasscheibe, eine weitere Kugel schlägt in den Tür - rahmen ein. Erneut war es die beschädigte Tür einer Synagoge, die bundesweit in den Medien zur Bebilderung extremer antisemitischer Gewalt diente – wie schon nach dem antisemitischen Terroranschlag in Halle 2019. Am darauffolgenden Tag zeigten rund 80 Menschen Solidarität mit der jüdischen Gemeinde und protestier - ten vor der Alten Synagoge gegen Antisemitismus. 8 Eine knappe Woche später wurde bekannt, dass die Polizei einen Deutsch-Iraner festgenommen hatte. Er wird verdächtigt einen Brandsatz auf die Hildegardis- Schule in Bochum geworfen zu haben, der allerdings keinen größeren Schaden anrichtete. Ein Bekannter von diesem Tatverdächtigen, ebenfalls Deutsch-Iraner, hatte die Polizei informiert, dass der Tatverdächtige zuvor versucht habe, ihn für einen Brandanschlag auf die Synagoge in Dortmund anzuwerben. Der Brandan - schlag in Bochum wurde von der Polizei daraufhin neu bewertet, da die betroffene 8 Weiermann, Sebastian: Protest gegen Judenhass nach Anschlag. In: Neues Deutschland, 21.11.2022, Seite 4. Eine iranische Terrorzelle im Ruhrgebiet? Schüsse auf die Alte Synagoge in Essen, ein Brandan- schlag in Bochum und ein geplanter Anschlag in Dortmund. Auch im Jahr 2022 blieben Synagogen in Nordrhein-Westfalen nicht nur das Ziel antisemitischer Gewalt, sondern es zeigte sich auch ein Steigerungs- potenzial in der Bedrohungslage. Koordiniert wurde all dies wahrscheinlich aus dem Iran. 36 Schule in direkter Nachbarschaft zur Bochumer Synagoge liegt und diese das ei - gentliche Anschlagsziel gewesen sei. Überwachungskameras zeichneten zudem den Wagen des Verdächtigen zum Tatzeitpunkt in der Nähe der Synagoge auf. Er - mittlungsbehörden und Politik sprachen nun von einer möglichen Einflussnahme und Steuerung durch staatliche Stellen des Iran. Dem Bekannten des Tatverdächti - gen soll eine sichere Ausreise in den Iran versprochen worden sein, ohne dass bis - her ermittelt werden konnte, wie seriös dieses Versprechen war. 9 Anfang Dezember 2022 wurden neue Ermittlungsergebnisse präsentiert, die den Verdacht einer iranischen Terrorzelle erhärteten, weshalb der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernahm. 10 Dem festgenommenen tatverdächtigen Deutsch-Ira - ner konnten intensive Kontakte zu Ramin Y. nachgewiesen werden, dem einstigem Chef der Hells Angels Mönchengladbach, der 2021 vor der Strafverfolgung wegen Mordes nach Teheran geflohen war. Er soll sieben Jahre zuvor ein abtrünniges Ro - ckerbandenmitglied getötet und seine zerstückelte Leiche in den Rhein geworfen haben. Ramin Y. geriet zwar schnell in den Fokus der Polizei, aber erst ein Kronzeuge konnte Jahre später die entscheidenden Beweise liefern; Y. setzte sich daraufhin in den Iran ab. Der Ex-Rockerboss, der sich ein Hakenkreuz tätowieren ließ, telefonierte mehrfach vor der Anschlagsserie im November 2022 mit dem Tatverdächtigen und soll diesem Anweisungen erteilt haben. Den Behörden war der festgenommene Deutsch-Iraner zuvor nicht bekannt, der Tatverdächtige bekannte sich in den sozia - len Medien aber vielfach zum iranischen Mullah-Regime und lobpries die iranischen Märtyrer, zu denen er auch den General Qasem Soleimani zählt. Dieser war Kom - mandeur der Quds-Brigaden, die den iranischen Revolutionsgarden angehören und für Spezialeinsätze außerhalb des Irans verantwortlich sind. Soleimani wurde 2020 vom US-Militär getötet. Zudem soll der tatverdächtige Deutsch-Iraner eine Moschee in Essen besuchen, die für ihre Nähe zu den iranischen Revolutionsgarden und zur Hisbollah bekannt ist. 11 9 Schneider, Frank: Gab der Iran Anschläge auf Essener Synagogen in Auftrag? In: Bild, 26.11.2022. Online unter https://www.bild.de/bild-plus/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet- aktuell/fahndungsdurchbruch-festnahme-nach-anschlag-auf-synagogen-in- essen-82068374.bild.html (Zugriff am 28.11.2022). 10 Naber, Ibrahim / Pfahler, Lennart: Terror im Ruhrgebiet – im Auftrag der Mullahs. In: Die Welt, 18.12.2022. Online unter https://www.welt.de/politik/ausland/plus242735475/ Iranische-Anschlaege-in-Europa-Terror-im-Auftrag-der-Mullahs.html (Zugriff am 19.12.2022). 11 Spilcker, Axel: Spur zu iranischer Rockergröße. In: Kölner Stadt-Anzeiger, 03.12.2022. Online unter: https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/antisemitische-anschlaege-iranischer-ro- cker-unter-verdacht-375694 (Zugriff am 04.12.2022). 37 Zeitgleich wurde bekannt, dass ein ehemaliger Informant des Bundesamts für Ver - fassungsschutz (BfV) systematisch und umfassend Josef Schuster, den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, ausspioniert haben soll. Der Informant übermittelte laut BfV seine Erkenntnisse an das iranische Ministerium für Nachrich - tenwesen (MOIS).12 Vollständiger wird das Bild für die Öffentlichkeit bisher nicht, neue Ermittlungs - ergebnisse wurden zumindest bis Redaktionsschluss (Ende April 2023) nicht kom - muniziert. Aus Sicherheitskreisen war aber immer wieder zu vernehmen, dass von einer direkten staatlichen Involvierung des Iran bei der Ausspähung von (pro-)is - raelischen sowie (pro-)jüdischen Zielen in Deutschland und der Durchführung von Anschlägen auszugehen sei. 13 Der Iran gehe dabei auch gezielt auf Strukturen der organisierten Kriminalität zu, um diese für geheimdienstliche bis terroristische Ak - tivitäten anzuwerben. Eine zweistellige Anzahl von Personen bilde eine pro-irani - sche Zelle in Deutschland, der Schwerpunkt liege, neben Berlin und Hamburg, dabei in Nordrhein-Westfalen und es wird angenommen, dass weitere Mitglieder dieser Zelle in die Anschlagsserie involviert waren. 14 Dem iranischen Mullah-Regime wer - den seit seiner Machtübernahme 1979 Ausspähungen, Entführungen, Tötungen und Angriffe auf Gegner_innen im Ausland vorgeworfen. Die offen antisemitische Staatsideologie des Iran propagiert nicht nur explizit das Ziel der Vernichtung Is - raels, sondern zählt Jüdinnen_Juden weltweit zu den Feind_innen der „islamischen Revolution“.15 Antisemitismus funktioniert dabei als eine ideologische Klammer, die verschiedene politisch-weltanschauliche Milieus zusammenhält und zu gewalttätigen Handlun - gen motiviert. Kriminelle Rocker kooperieren in Deutschland mit einem islamisti - schen, pro-iranischen Milieu und sollen sich für den Staatsterrorismus der Islamischen 12 Attentat auf den Präsidenten des Zentralrats der Juden geplant? In: Focus, 02.12.2022. Online unter https://www.focus.de/magazin/archiv/rubriken-attentat-auf-den- praesidenten-des-zentralrats-der-juden-geplant_id_180423422.html (Zugriff am 02.12.2022). 13 Siehe Fußnote 11. 14 Naber, Ibrahim / Pfahler, Lennart: Rocker, Rapper, Revolutionsgarden – Die Spuren einer pro-iranischen Zelle in NRW. In: Die Welt, 29.12.2022. Online unter: https://www.welt.de/ politik/deutschland/plus242929245/Iran-Rocker-Rapper-Revolutionsgarden-Die-Spur- einer-radikalen-Zelle-in-NRW.html (Zugriff am 05.01.2023). 15 vgl. Schweitzer, Yoram / Shapira, Anat / Shine, Sima: Increased Iranian Terrorist Activities: Emphasis on Israeli and Jewish Targets. Online unter: https://www.inss.org.il/publication/ iran-terror/ (Zugriff am 31. März 2023). 38 Republik Iran einspannen lassen. Im Ruhrgebiet bestehen dazu gut gepflegte Netz- werke zwischen jenen Rockerstrukturen, Hooligans und der organisierten Naziszene, die sich bei offen rechtsextremen Kampfsportevents treffen und dort ihren Männ - lichkeitswahn sowie Gewaltfetisch zelebrieren. Antisemitismus hat auch hier wieder eine verbindende Funktion. Schmierereien, Steinwürfe, Schüsse – Eskalation der Gewalt Die 1913 eingeweihte Alte Synagoge ist eine der größten Synagogen Deutschlands, unübersehbar steht sie als bedeutsames Zeichen jüdischen Lebens am Schnittpunkt wichtiger Verkehrsachsen im Zentrum der Stadt Essen. Als jüdisches Gotteshaus wird sie jedoch schon seit den Novemberpogromen 1938 nicht mehr genutzt, nachdem diese fast vollständig ausbrannte, ohne einzustürzen. Noch heute sind die dunkel - roten Backsteine der benachbarten Friedenskirche davon gezeichnet, fast auf der gesamten Höhe ihrer der Synagoge zugewandten Rückseite sind die Rußspuren des Großbrandes zu sehen. 1980 entstand die Institution Alte Synagoge - die keine jüdi - sche Einrichtung ist, aber oft als jüdisch wahrgenommen wird. Eine Neukonzeption machte sie 2008 zum „Haus jüdischer Kultur“, regelmäßig finden in der Alten Syn - agoge Veranstaltungen und Ausstellungen statt. Im baulich nicht getrennten ehe - maligen Rabbinerhaus ist u.a. das „Salomon Ludwig Steinheim-Institut für deutsch- jüdische Geschichte“ angesiedelt. Ihre Historie, ihre Lage und ihre aktuelle Nutzung machen die Alte Synagoge auch heute noch zu einem Ort, der wiederholt von Anti - semit_innen angegriffen wird und an dem es immer wieder zu gezielten Sachbeschä - digungen kommt. Im Jahr 2000 warfen Teilnehmer_innen einer pro-palästinensischen Demonstration Steine auf die Alte Synagoge und schossen mit einer Schreckschuss - pistole. Die anwesenden Mitarbeiter_innen und Besucher_innen verriegelten zuerst die Alte Synagoge und verschanzten sich dann im Keller. 30 Fenster wurden zerstört, es entstand ein Sachschaden von 100.000 € und 150 Angreifer_innen wurden fest - genommen. 2014 verhinderte die Polizei nur knapp einen erneuten Angriff auf die Alte Synagoge, wieder versuchten Teilnehmer_innen einer pro-palästinensischen Demonstration das Gebäude zu attackieren. Als ihnen dies nicht gelang, zogen sie weiter zu einer pro-israelischen Kundgebung und griffen diese mit Flaschen, Steinen und Böllern an. Die jüdische Gemeinde der Stadt zog bereits 1959 in die nicht mehr im Stadtzentrum gelegene Neue Synagoge. Im November 2020 wurde diese mit Farbe beschmiert und mit Steinen beworfen, einige Tage später wurde eine Betonplatte auf die Synagoge geschleudert. Es entstand jeweils nur ein Sachschaden, aber das Sicherheitsgefühl der Gemeinde wurde erneut erschüttert. Nach den Schüssen auf die Alte Synagoge entdeckte man auch am Metallmantel der Neuen Synagoge verdächtige Löcher und vermutete zuerst weitere Einschüsse. Diese entpuppten sich jedoch als Resultat von 39 Schlägen oder Stößen. Vermutlich ein weiterer, bisher unbemerkt gebliebener An - griff auf die Neue Synagoge. Die Steigerung der Gewalt gegen jüdische Einrichtungen - von Farbschmierereien über Steinwürfe bis hin zu nun Schüssen - ist offensichtlich. Dabei sind die bisher ge - schilderten Vorfälle nur ein kleiner Einblick in die Bedrohungslage für Jüdinnen_Juden in NRW. Erinnert sei hier zum Beispiel an eine bis zu 180 Personen umfassende Men - schenmenge, die im Mai 2021 unter „Scheiß-Juden“-Rufen auf die Gelsenkirchener Synagoge zustürmte und erst im letzten Moment, nach einer völligen Fehleinschät - zung der Bedrohungslage durch die Polizei, von dieser gestoppt werden konnte. Die Teilnehmer_innen hatten sich von einer antiisraelischen Demonstration abgesetzt und waren zur Synagoge gezogen. Auch in Münster und Bonn zogen pro-palästi - nensische Demonstranten vor die lokalen Synagogen und machten Jüdinnen_Juden in Deutschland für die Politik Israels verantwortlich. In Bonn wurden Steine auf die Synagoge geworfen. 16 Verschiedene jüdische Gemeinden und Landesverbände wiesen klar darauf hin, dass ihr Lebens- und Sicherheitsgefühl stark beeinträchtigt sei und man befürchte, dass ein Gemeindeleben zukünftig nur noch unter absurd hohen Sicherheitsstan - dards möglich sei. Dabei gehe es nicht nur um Synagogen, sondern auch um jü - dische Kindergärten, Schulen, Jugendzentren oder Altenheime. Die Beantragung und Umsetzung baulicher Sicherheitsmaßnahmen, für die das Land Geld bereit - stellt, seien zu kompliziert und langwierig, eine schnelle Verbesserung der Sicher - heit darum oft nicht möglich. 17 Die jüdische Gemeinde im ostwestfälischen Min - den beklagt beispielsweise seit sechs Jahren Schwachstellen bei der Sicherheit. Bereits vor Jahren habe das Land zwar erkannt, dass dringend Verbesserungen nötig seien, passiert sei bisher aber nichts. Dafür gab es bereits drei Gefährdungs - analysen, ohne dass eine einzige der dort aufgeführten Schwachstellen mittler - weile behoben wurde. In einer sich deutlich verschärfenden Bedrohungslage schließt das Land Nordrhein- Westfalen in Einzelfällen also nicht konsequent genug bestehende und bereits be - kannte Sicherheitslücken, die zum Schutz von Jüdinnen_Juden nötig wären. Auf 16 Müller-Arnold, Benedikt: „Es ist reiner Antisemitismus“ . In: Süddeutsche Zeitung, 13.05.2021. Online unter: https://www.sueddeutsche.de/politik/synagogen-angriffe-de- monstration-israel-1.5293173 (Zugriff am 15.11.2022) 17 Zehrfeld, Sina: Jüdische Gemeinden fordern mehr Schutz. In: Rheinische Post, 24.11.2022. Online unter: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/nach-schuessen-in-essen-juedische- gemeinden-wollen-besseren-schutz_aid-80385749 (Zugriff am 24.11.2022). 40 Nachfrage von Journalist_innen verweigern die zuständigen Ministerien, hier kon - kret das Innen- und das Bauministerium, aus Sicherheitsgründen jegliche Auskünfte und verweisen jeweils auf die andere Behörde. 18 Ein unerträglicher Zustand für die betroffenen jüdischen Gemeinden. 19 18 Regier, Ilja: Polizei bewacht Mindener Synagoge: Gemeinde klagt bis heute über Sicher- heitslücken. In: Mindener Tageblatt, 20.12.2022. Online unter: https://www.mt.de/lokales/ minden/Polizei-bewacht-Mindener-Synagoge-Gemeinde-klagt-bis-heute-ueber-Sicher- heitsluecken-23439443.html (Zugriff am 05.01.2023). 19 Nachtrag Mai 2023: Mittlerweile sind die zuständigen Behörden des Landes NRW merklich bemüht Lösungen für die beschriebenen Missstände zu finden. Diese begrüßenswerte Entwicklung zeichnete sich aber erst nach Redaktionsschluss ab und konnte deshalb nicht mehr ausführlicher berücksichtigt werden. 41 Solidaritätskundgebung der Frida-Levy-Gesamtschule Essen am 24.11.2022 © Alte Synagoge Essen Die Einschusslöcher in der Tür des Nebeneingangs zum Rabbinerhaus © Steinheim-Institut Antisemitismus zeigt sich nicht nur in zahlreichen und teilweise höchst unterschiedlichen sowie sich mitunter auch widerspre- chenden Erscheinungsformen, sondern unterlag in seiner jahr- hundertelangen Genese auch verschiedenen Wandlungen. Diese waren von sich verändernden sozio-ökonomischen Struk- turen, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, dem Aufkom- men von Ideologien wie Nationalismus und Rassismus oder auch durch die zunehmende Säkularisierung beeinflusst. In ihrem Kern blieben die verschiedenen antijudaistischen und antisemi- tischen Narrative stabil, passten sich aber in Einzelheiten jeweils dem Zeitgeist an, was ihr Fortleben in einer modernisierten Form sicherte, ohne dass dabei ältere Varianten oder Bezugspunkte der antisemitischen Legenden völlig verschwanden. Diese histori- schen Kontinuitäten und Wandlungen des Antisemitismus lassen sich an einem historischen Fall aus NRW beispielhaft aufzeigen. Politischer Bilderbogen 8, Zeichnung zum Xantener Knabenmord aus einem Bilderbogen des antisemitisch-völkischen Schriftstellers Max Bewer von 1893 Historische Kontinuitäten des Antisemitismus 42 43 Der Xantener Knabenmord Am 14. Oktober 1891 wurde der Xantener Jude Adolf Buschhoff zusammen mit seiner Frau und seiner Tochter festgenommen. Der Vorwurf: Ritualmord an einem christli - chen Kind. Eine seit dem Hochmittelalter vorgebrachte Anklage, die Jüdinnen_Juden rituelle Tötungen unterstellt und meist Lynchjustiz und antisemitische Pogrome aus - löste. So auch in Xanten. In den Abendstunden des 29. Juni 1891 fand man in einer Scheune den seit dem Mor- gen vermissten Johann Hegmann mit durchtrennter Kehle. Eine erste Untersuchung behauptete, der fünfjährige Junge sei ausgeblutet, aber die vorgefundene Blutmenge wäre zu gering, damit der Fundort auch der Tatort sein könne oder es sei gezielt Blut entnommen worden. Zudem komme nur ein Fachmann als Täter infrage; der Be- griff „Schächterschnitt“ wurde in Umlauf gebracht. Eine am folgenden Tag in Kleve durchgeführte Obduktion widersprach dieser ersten Einschätzung, fand in einer sich aufheizenden Stimmung in Xanten aber kaum noch Gehör. Stattdessen beschuldigte man nun Adolf Buschhoff der Tat. Der 50-jährige wohnte nicht nur in direkter Nach - barschaft zur Scheune und zur Familie Hegmann, sondern war auch der ehemalige jüdische Schächter der Kleinstadt. Sowohl die erste Tatortuntersuchung als auch die öffentliche Meinung waren deut - lich von der antisemitischen Ritualmordlegende geprägt. Diese dichtet Jüdinnen_ Juden an, dass sie vor allem zu Pessach Christ_innen töten würden. Fast immer sind es Kinder und vor allem ist es deren Blut, welches für wahlweise religiöse, okkulte oder auch medizinische Zwecke benötigt würde. Der Gebrauch oder Genuss des Blutes spielte bei den ersten Ritualmordvorwürfen – die Ermordung des Jungen William im englischen Norwich im Jahr 1144 gilt als erster belegbarer Fall in Europa – hingegen noch keine Rolle. Die sogenannte Blutanklage tauchte erstmals zu Beginn des 13. Jahrhunderts in deutschsprachigen Gebieten auf. In Xanten befeuerte damals besonders die erzkatholische Presse den Vorwurf des Ritualmord und machte Stimmung gegen Jüdinnen_Juden. So urteilte im „Bote für Land und Stadt“ die Redaktion in einer Stellungnahme unumstößlich: „Man möge nur die christliche, speciell die katholische Sittenlehre mit der Sittenlehre der Juden, dem Talmud, vergleichen, so wird das Urtheil leicht sein, und auch nicht zu Ungunsten der Christen ausfallen können.“20 Johann Hegmann konnte in dieser antisemitischen Les - art nur das Opfer eines Ritualmordes sein. Dass Adolf Buschhoff ein lückenloses Alibi vorweisen konnte und zahlreiche Punkte gegen seine Täterschaft sprachen, 20 Bote für Stadt und Land, Nr. 71 vom 05.09.1891, zitiert nach Schmenk, Holger: Die Ritual- mordlegende im ausgehenden 19. Jahrhundert. Das Beispiel Xanten, in: Historischer Verein für den Niederrhein (Hrsg.): Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 213.1 (2010), Seite 173. 44 interessierte die Öffentlichkeit kaum. Sie forderte seine Festnahme und immer zahl - reichere, sich vielfach widersprechende Zeugenaussagen, die den ehemaligen Schäch - ter beschuldigten, wurden nun bei den Ermittlungsbehörden abgegeben. Am 12. Juli 1891 kam es dann zum Pogrom in Xanten. Jüdinnen_Juden wurden auf offener Straße angegriffen und ihre Häuser mit Steinen beworfen, während die Menge „Juden, das sind Sünder, schlachten Christenkinder, schneiden ihnen die Hälse ab, das verdammte Judenpack“ sang. 21 Am 24. Juli verwüsteten sie Buschhoffs Haus und steckten es in Brand, ein anonymes Schreiben forderte seine Festnahme und drohte mit Selbstjustiz. Der Hass hatte sich unmittelbar, so wie es in der Ritualmord - legende auch angelegt ist, gegen alle Jüdinnen_Juden gerichtet und so wünschte man sich in diesem Schreiben auch: „Möge doch diese verhaßte Brut in allen Städten des Rheines vertilgt werden, dazu muß vorgeschritten werden.“ 22 Am Niederrhein häuften sich im 19. Jahrhundert die Ritualmordvorwürfe. Allein zwi - schen 1891 und 1899 sind für das Deutsche Reich 120 Ritualmordanklagen belegt. Die 1871 erfolgte rechtliche Gleichstellung von Jüdinnen_Juden hatte zu einem erneuten Aufflammen der Ritualmordvorwürfe geführt und ihre Häufigkeit wurde dann von Antisemit_innen zynisch dazu genutzt, wieder die Entrechtung der Jüdinnen_Juden zu fordern. Antisemitismus als Gerücht über die Jüdinnen_Juden wurde so zur Be - gründung für die Forderung nach der erneuten Entrechtung der Jüdinnen_Juden. Die Familie Buschhoff floh aufgrund der Ausschreitungen nach Köln. Der Bürger - meister, der von Beginn an am Tatkonstrukt gegen Buschhoff beteiligt war, hatte sich zuvor geweigert, die Familie in Schutzhaft zu nehmen. Am 7. und 8. August kam es erneut zu einem Pogrom gegen die jüdische Gemeinde von Xanten. Im Laufe dieser antisemitischen Ausschreitungen zog ungefähr die Hälfte der rund 100 Jüdinnen_Juden in Xanten (mit damals zirka 4.000 Einwohnern) dauerhaft aus der Stadt fort. Nach einer neuerlichen Untersuchung, die sich auf fingierte Zeugenaussagen stützte, wurde Adolf Buschhoff am 14. Oktober festgenommen, im Dezember wieder entlas - sen, nur um im Februar des Jahres 1892 erneut aufgrund von absurden „Beweisen“ festgenommen zu werden. Doch das Landgericht Kleve sprach Buschhoff am 14. Juli 21 Trost, Ralph: Eine gänzlich zerstörte Stadt. Nationalsozialismus, Krieg und Kriegsende in Xanten, Münster 2004, Seite 234. 22 Nathan, Paul: Xanten-Cleve. Betrachtungen zum Prozeß Buschhof, Seperat-Abdruck aus Nation, Wochenschrift für Politik, Volkswirtschaft und Literatur, Berlin 1892, Seite 7. 45 1892 von allen Vorwürfen frei. Das Verfahren folgte rechtsstaatlichen Prinzipien und auch die damals noch üblichen Geschworenen ließen sich, nach Anhörung von mehr als 150 Zeuginnen_Zeugen, letztlich nicht von der antisemitischen Treibjagd in ihrer Urteilsfindung beeinflussen. Adolf Buschhoff lebte bis zu seinem Tod am 8. Juni 1912 in Köln. In Xanten blieb die Erinnerung an den „Fall Johann Hegmann“ lebendig, in den 1920er Jahren vermarktete die Stadt den Tatort gar als Touristenattraktion. Die National - sozialist_innen nutzten die Ereignisse mehrfach für ihre antisemitische Propaganda, besonders zum 50. Jahrestag 1941. Der Freispruch wurde in ihrem antisemitischen Weltbild natürlich nur als Beleg für die Macht der Jüdinnen_Juden gedeutet, die auch unabhängige Gerichte beeinflussen könnten. In den Verschwörungmythen von QAnon-Kreisen lebt auch heute noch die Ritual - mordlegende fort, wenn den „globalen Eliten“ unterstellt wird, diese würden in unter- irdischen Lagern Kindern ihr Blut zur Gewinnung des Stoffwechselproduktes Adre - nochrom abzapfen, weil sie dieses für Verjüngungskuren benötigten. In den 1890er Jahren wurde hingegen gelegentlich behauptet, die noch relativ neue und populärer werdende Homöopathie sei der Grund, warum Jüdinnen_Juden Christenblut benö - tigten. Dieses würden sie für eine homöopathische Therapie verwenden, welche die Reinhaltung der „jüdischen Rasse“ sichere. Auch die im Rahmen des Nahostkonfliktes regelmäßig geäußerten Vorwürfe, Israel erschieße (gezielt) Kinder - was auch in NRW immer wieder auf antiisraelischen De - monstrationen als „Kindermörder Israel“ skandiert wird –, speisen sich aus der christ - lichen Ritualmordlegende. Aber auch ganz direkte Bezugnahmen auf antijudaistische Narrative finden sich heutzutage noch. So bezog sich der Attentäter, der 2019 in die Synagoge in Poway (San Diego, USA) stürmte und auf Jüdinnen_Juden schoss und dabei eine Person tötete sowie mehrere verletzte, in seinem Manifest direkt auf eine der mittelalterlichen Ursprungslegenden: „Du bist nicht vergessen, Simon von Trient; den Horror, den du und zahllose andere Kinder von der Hand der Juden ertragen mussten, wird nie vergeben werden.“ Simon von Trient soll 1475 als Kleinkind einem Ritualmord zum Opfer gefallen sein, die Legende entwickelte sich zu einem der lang- lebigsten und bekanntesten Ritualmordvorwürfe. Der Junge wurde 1588 selig gespro - chen, erst 1965 machte die Katholische Kirche dies rückgängig und erklärte den Fall zum „Justizirrtum“. Doch auch heute noch motivieren diese antijudaistischen Legen - den Menschen zu Gewalttaten gegen Jüdinnen_Juden. Im Weltbild der Täter_innen verschmelzen dabei ältere antijudaistische und modernere antisemitische Elemente problemlos miteinander. 46 Über die Jahrhunderte hat die Ritualmordlegende Zigtausenden von Jüdinnen_Juden das Leben gekostet, indem sie als Begründung für gewaltsame Übergriffe, Pogrome, Folterungen und alltägliche Diskriminierungen diente; bis in unsere heutige Zeit. 47 Anhang: Datengrundlage und Arbeitsweisen 48 Meldungen über antisemitische Vorfälle werden bei RIAS NRW systematisch erfasst und anhand eines mehrstufigen Verfahrens verifiziert. Bei der Erfassung werden bun- desweit einheitliche Kategorien genutzt, welche die Bundesarbeitsgemeinschaft der RIAS Meldestellen festgelegt hat. Anhand der Kategorien lassen sich Aussagen über Formen, das Vorkommen und die Entwicklung antisemitischer Vorfälle in Nordrhein- Westfalen treffen. Daher werden im Folgenden Definitionen und Kategorien vorge - stellt, auf denen die vorangestellten Analysen basieren: Als inhaltlicher Referenzrahmen zur Bewertung antisemitischer Vorfälle dient die von der Bundesregierung empfohlene „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der Interna - tional Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). 23 Diese wurde in einer von RIAS Ber - lin und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen aus Berlin dem deutschsprachigen Kontext geringfügig angepassten Fassung von RIAS NRW übernommen. RIAS NRW orientiert sich zudem an der 2013 von der IHRA verabschiedeten „Arbeitsdefinition zur Leugnung und Verharmlosung des Holocaust“.24 Bei der Unterscheidung zwischen israelbezogenem Antisemitismus und nicht-antisemitischer Kritik an der Politik israeli- scher Regierungen wird außerdem die von Natan Sharansky vorgeschlagene Trias von Dämonisierung, Delegitimierung und Doppelstandards (der sogenannte 3-D-Test) zugrunde gelegt. Die Bedeutung der von RIAS NRW verwendeten Begriffe und Ka - tegorien ist nicht notwendigerweise deckungsgleich mit der Bedeutung der Begriffe und Kategorien, die etwa bei Sicherheitsbehörden Anwendung finden. Antisemitische Vorfälle werden von RIAS NRW in verschiedenen Kategorien erfasst. Bei der Weiterentwicklung und Anwendung dieser Kategorien sowie beim Austausch über Auswertungsmethoden steht RIAS NRW im regelmäßigen Austausch mit dem Bundesverband RIAS. Die im Folgenden beschriebenen, von RIAS NRW genutzten Kategorien zur systematischen Erfassung antisemitischer Vorfälle wurden ursprüng - lich vom Community Security Trust (CST) in Großbritannien entwickelt und von RIAS Berlin dem deutschen Kontext angepasst. Die Erfahrungen des Community Security Trust (CST) in Großbritannien, die bereits seit 1984 antisemitische Vorfälle dokumentieren, zeigen, dass erst nach rund fünf Jahren eine Meldestelle eine ausreichende Bekanntheit und das Vertrauen der jüdi - schen Community erlangt hat, um einen repräsentativen Überblick zur Dimension des Antisemitismus erzielen zu können. 23 https://www.holocaustremembrance.com/de/resources/working-definitions-charters/ arbeitsdefinition-von-antisemitismus (Zugriff am 25.04.2023). 24 https://www.osce.org/files/f/documents/4/7/475304.pdf (Zugriff am 25.04.2023). 49 Art des Vorfalls Als extreme Gewalt werden physische Angriffe oder Anschläge gewertet, die den Verlust von Menschenleben zur Folge haben können oder schwere Körperverletzun - gen darstellen. Zu der Kategorie gehören auch Entführungen, Messerangriffe oder Schüsse. Als physischer Angriff wird jeder körperliche Angriff auf eine Person gezählt, der nicht lebensbedrohlich ist und keine starken körperliche Schädigungen nach sich zieht. Darunter fallen auch versuchte Angriffe, also Fälle, in denen sich die Betroffe - nen verteidigen oder die Flucht ergreifen. Als versuchter Angriff wird auch das Wer - fen von Gegenständen (wie Steine, Flaschen etc.) gewertet, selbst wenn diese ihr Ziel verfehlen. Als Sachbeschädigun g zählt RIAS das Sprühen, Malen oder Schmieren antisemiti - scher Slogans oder Symbole, das Anbringen antisemitischer Aufkleber oder Plakate sowie die Beschädigung von jüdischem Eigentum oder von Orten der Erinnerung an die Schoa. Als Bedrohung wird jede eindeutige und konkret adressierte schriftliche oder münd - liche Drohung gewertet. Die Eindeutigkeit ergibt sich aus der direkten oder indirekten Androhung von Gewalt gegen Personen, Personengruppen oder Sachen. Die Kon - kretheit ist dann gegeben, wenn die Bedrohung gegen eine konkrete Person, eine Personengruppe oder Institution gerichtet ist. Die Kategorie verletzendes Verhalten schließt sämtliche Vorfälle ein, bei denen Jü - dinnen_Juden oder jüdische Institutionen gezielt böswillig oder diskriminierend ad - ressiert werden, unabhängig davon, ob der Text selbst antisemitische Stereotype ent- hält oder nicht. Des Weiteren fallen in diese Kategorie antisemitische Aussagen, die sich schriftlich oder mündlich gegen Nicht-Jüdinnen_Juden richten, antisemitische Schmierereien oder Aufkleber an nicht-jüdischem Eigentum sowie Demonstrationen oder Kundgebungen unter freiem Himmel bzw. öffentlich zugängliche Veranstal - tungen in geschlossenen Räumen, wenn entweder auf den Versammlungen selbst (in Form von Wortbeiträgen, gerufenen Parolen, gezeigten Transparenten oder ver - teilten Propagandamaterialien) oder in den Ankündigungen und Aufrufen zur Ver - sammlung antisemitische Inhalte feststellbar sind. Als Massenzuschriften kategorisiert RIAS antisemitische Texte, die sich an mindestens zwei Adressat_innen richten oder die auf andere Art und Weise der massenhaften Verbreitung ein möglichst breites Publikum erreichen sollen. Auch Texte ohne expli - zit antisemitische Inhalte werden als Vorfälle aufgenommen, wenn sie an jüdische Adressat_innen verschickt werden. 50 Erscheinungsformen Inhaltlich unterscheidet RIAS NRW bei der Erfassung antisemitischer Vorfälle fünf verschiedene Erscheinungsformen von Antisemitismus. Im antisemitischen Othe - ring werden Jüdinnen_Juden als fremd oder nicht-dazugehörig beschrieben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nicht-jüdische Institutionen oder Personen als „Jude“ beschimpft werden. Religiös begründete Stereotype sind Teil des antijudaistischen Antisemitismus , so etwa im Fall des Vorwurfs, Jüdinnen_Juden seien für den Tod Jesu Christi verant - wortlich. Wird Jüdinnen_Juden, etwa im Rahmen von Verschwörungsmythen, eine besondere politische oder ökonomische Macht zugeschrieben, so wird dies als moderner Anti - semitismus bezeichnet. Der Post-Schoa-Antisemitismus bezieht sich auf die Ermordung der Jüdinnen_Juden im Nationalsozialismus, beispielsweise wenn die Erinnerung daran abgelehnt wird. Der israelbezogene Antisemitismus richtet sich gegen den jüdischen Staat Israel, etwa indem diesem die Legitimität abgesprochen wird. Politisch-weltanschaulicher Hintergrund RIAS NRW klassifiziert den politischen Hintergrund der Verantwortlichen für antisemi - tische Vorfälle. Dieser ergibt sich entweder aus der Selbstbezeichnung der Personen oder Organisationen oder aus verwendeten Stereotypen, die sich eindeutig einem be- stimmten politischen Spektrum zuordnen lassen. In vielen Fällen lässt sich jedoch auf der Grundlage der Informationen, die RIAS NRW vorliegen, dieser politische Hinter - grund nicht eindeutig bestimmen. Grundsätzlich unterscheidet RIAS NRW zwischen folgenden sieben politischen Spektren: Als rechtsextrem/rechtspopulistisch werden antisemitische Vorfälle erfasst, die mit dem rechtsextremen oder dem rechtspopulistischen Spektrum verbunden sind. Rechtsextremismus wird als Sammelbegriff verwendet für anti-moderne, antidemo - kratische, antipluralistische und gegen die Menschenrechte gerichtete Einstellungen, Handlungen und Strömungen. Verbindendes Element des Rechtsextremismus sind Ideologien menschlicher Ungleichwertigkeit, das Streben nach ethnischer Homo - genität von Völkern und die Unterordnung des Individuums unter die Gemeinschaft. Rechtspopulismus wird hingegen als Sammelbegriff für eine abgemilderte und mo - dernisierte Variante des Rechtsextremismus verstanden. Während der traditionelle Rechtsextremismus die Ideologien menschlicher Ungleichwertigkeit, insbesondere 51 Rassismus und Antisemitismus, vorwiegend biologistisch begründet, bedient sich der Rechtspopulismus vor allem kulturell-religiöser und wirtschaftlicher Begründungs - muster. Der Rechtspopulismus verfolgt nicht die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie, wie der Rechtsextremismus, sondern ihre autoritäre Umformung und Aushöhlung. Rechtspopulismus wird des Weiteren als eine bestimmte Form politischer Kommunikation und Mobilisierung verstanden, die auf die scharfe Abgrenzung von und Entgegensetzung zu bestimmten politischen Eliten abzielt und sich zumindest nach außen hin von rechtsextremen Positionen und Akteur_innen abgrenzt. Als links/antiimperialistisch wird ein Vorfall klassifiziert, wenn das Vertreten linker Werte oder die Selbstverortung der Personen oder Gruppen in einer linken Tradition einhergeht mit einer binären Weltsicht und einer – häufig befreiungsnationalistischen – Imperialismuskritik. Unter christlich/christlicher Fundamentalismus werden antisemitische Vorfälle er - fasst, die mit einer positiven Bezugnahme auf christliche Glaubensinhalte oder Sym - boliken, darunter auch fundamentalistische, verbunden sind, und bei denen kein anderer weltanschaulich-politischer Hintergrund dominiert. Als islamisch/islamistisch werden antisemitische Vorfälle erfasst, die mit einer posi - tiven Bezugnahme auf Glaubensinhalte oder Symboliken unterschiedlicher Islamver - ständnisse, darunter auch islamistische, verbunden sind und bei denen kein anderer weltanschaulich-politischer Hintergrund dominiert. Einem verschwörungsideologischen Milieu werden Gruppen oder Personen zuge - rechnet, bei denen die Verbreitung von antisemitischen Verschwörungsmythen im Vordergrund steht. Diese Personen und Gruppen können im herkömmlichen politi - schen Spektrum mitunter nicht eindeutig verortet werden. Auch für das Milieu des israelfeindlichen Aktivismus gilt, dass es teilweise nicht ein - deutig politisch zugeordnet werden kann: Hier überwiegt die israelfeindliche Mo - tivation der verantwortlichen Personen bzw. Gruppen eindeutig gegenüber einer Positionierung etwa im linken, rechten oder islamistischen Milieu. Zum israelfeind - lichen Aktivismus zählt RIAS NRW beispielsweise säkulare palästinensische Gruppen sowie Aktivist_innen, die antisemitische Boykottkampagnen gegen den jüdischen Staat Israel unterstützen. Der politischen Mitte werden antisemitische Vorfälle zugeordnet, die im Sinne der RIAS-Kategorien weltanschaulich nicht als rechtsextrem/rechtspopulistisch, links-an - tiimperialistisch oder religiös-fundamentalistisch verortet werden können und deren Akteure für sich beanspruchen, eine demokratische Position einzunehmen. 52 Datengrundlage Ein großer Teil der dokumentierten Vorfälle wurde RIAS NRW direkt über die mehr - sprachige Meldeseite www.rias-nrw.de bzw. www.report-antisemitism.de mitgeteilt. Jüdische und israelische Organisationen mit Sitz in NRW werden regelmäßig gefragt, ob es ihnen gegenüber zu antisemitischen Anfeindungen kam bzw. melden diese. Darüber hinaus fließen auch Erhebungen und Beobachtungen anderer zivilgesell - schaftlicher Projekte und Träger, die ebenfalls in der Antisemitismusprävention tätig sind, in diesen Bericht ein. RIAS NRW arbeitet eng mit der Kölner Meldestelle für antisemitische Vorfälle bei der Fachstelle [m²] im NS-Dokumentationszentrum zusammen. Als Kooperationspartner stellt die Kölner Meldestelle unter Berücksichtigung aller datenschutzrelevanten Auf - lagen Vorfallszahlen aus Köln für den Jahresbericht von RIAS NRW zu Verfügung. Für das Jahr 2022 fand kein Abgleich von der polizeilichen Statistik über politisch mo- tivierte Kriminalität (PMK) und den bei RIAS NRW gemeldeten Vorfällen statt. Von den 264 RIAS NRW bekannt gewordenen Vorfällen wurden laut Angaben der Mel - denden lediglich 64 Vorfälle, dass heißt in 24% aller Fälle, bei der Polizei angezeigt. Ein Abgleich mit der PMK-Statistik unter Berücksichtigung der bereits dargestellten RIAS-Kategorien wird angestrebt. 53 Antisemitismus melden! Wenden Sie sich an uns, wenn Sie von Antisemitismus betroffen oder Zeuge von antisemitischen Vorfällen sind! Wir arbeiten vertraulich, anonymisierend und parteilich. Сообщите oб антисемитском инциденте! Свяжитесь с нами, если Вы столкнулись с антисемитизмом или являетесь свидетелем антисемитских инцидентов! Наша работа конфиденциальна, анонимна и мы на стороне потерпевших. Report Antisemitism! Contact us if you are affected by antisemitism or are a witness to antisemitic incidents! Our service is confidential, anonymizing, and we stand unequivocally at the side of those affected. In Trägerschaft des Gefördert vom Jederzeit können Sie uns Ihre Erfahrungen und Beobachtungen zu antisemitischen Vorfällen mitteilen: www.rias-nrw.de | 0211 / 822 66 03 33 | info@rias-nrw.de instagram.com/rias_nrw facebook.com/RIASNRW twitter.com/Report_Antisem (Account des Bundesverbands) UNSERE ANGEBOTE X Vertrauliche Annahme von Meldungen X Unterstützung bei Anzeigenstellung X Vermittlung von weiteren Beratungsangeboten X Unterstützung bei öffentlicher Kommunikation der Erfahrungen X Auskünfte zu antisemitischen Erscheinungsformen
Vierter Bericht der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen. Fak-ten, Projekte, Perspektiven. Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2022
125148 Zeichen
www.antisemitismusbeauftragte.nrw Vierter Bericht der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen Fakten, Projekte, Perspektiven Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2022 Inhalt Vorwort 4 1 Antisemitismus 2022 7 1.1 Kriminalitätsstatistik 7 1.2 Documenta fifteen 7 1.3 Nationale Strategie 9 1.4 Rückblick Festjahr 1700 Jahre 10 2 Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen 2022 12 2.1 Kriminalitätsstatistik 12 2.2 Änderungsstaatsvertrag mit den jüdischen Landesverbänden 15 2.3 Meldestelle Antisemitismus 16 2.4 SABRA 17 3 Schwerpunkte der Arbeit 2022 20 3.1 Justiz 20 3.1.1 Antisemitismusbeauftragte bei den Staatsanwaltschaften 20 3.1.2 Strafvollzug 21 3.2 Bildung 22 3.3 Kommunen 23 3.4 Studien/Forschung 25 3.4.1 Studie zu Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen 25 3.4.2 Antisemitismus im Gaming als mögliches Forschungsfeld 27 3.4.3 Weitere Studien des Jahres 2022 27 3.5 Podcast 30 3.6 Neue Homepage und Social Media 31 4 Geförderte Projekte der Antisemitismusbeauftragten 33 5 Handlungsempfehlungen 39 Anhang 43 4 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, Antisemitismus ist nach wie vor Alltag in Deutschland. Das ist keine Übertreibung, das ist kein Alarmismus, das ist leider eine Zustandsbeschreibung – für Nordrhein-Westfalen und für ganz Deutschland. Die jüngste Studie von RIAS Bund bestätigt dies.1 Sie beruht auf Befragungen von Mitgliedern jüdischer Gemeinden. Die Befragten berichten von antisemitischen Vorfällen beim Zahnarzt, bei der Abschlussfeier an der Schule oder bei der Wohnungssuche. Für Jüdinnen und Juden in Deutschland hat dies grundlegende Auswirkungen, etwa darauf, wie offen sie sich als jüdisch zu erkennen geben. Die Studie setzt damit fort, was die Problembeschreibung in Nordrhein-Westfalen 2019 festge- stellt hat: Viele Jüdinnen und Juden haben angesichts judenfeindlicher Übergriffe und sichtbaren israelfeindlichem Antisemitismus Angst in Deutschland. Die Schüsse im November 2022 auf das ehemalige Rabbinerhaus, welches an die Alte Synagoge Essen grenzt, haben uns noch einmal die Gefährlichkeit des weit verbreiteten Antisemitismus vor Augen geführt. Das wirft Fragen auf: Warum verfangen immer wieder antisemitische Haltungen und Stereotype? Was für Folgen hat dies für das jüdische Leben? Welche Präventionsarbeit ist am wirkungsvollsten? Welche Wirkungen entfaltet Erinnerungsarbeit? Mit diesen Problemstellungen befasst sich das T eam der Antisemitismusbeauftragten seit 2019 intensiv. Für uns ist der unverändert gegenwärtige Antisemitismus täglicher Ansporn und Herausforderung. Und es gibt Erfolge: Es werden immer mehr Menschen mit Informationen über die verschiedenen Formen des Antisemitismus erreicht und zum Engagement ermutigt, es wird die Arbeit in den Schulen gegen Antisemitismus weiterentwickelt, die Strukturen zum Vorgehen gegen Antisemitismus wurden verbessert und die Vernetzung wird vorangetrieben. Dabei hilft auch die neue Webseite der Antisemitismusbeauftragten. Mit dem vierten Bericht lege ich eine Bilanz meiner T ätigkeit im Jahr 2022 vor, die zusammen mit meinen 3,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet wurde. Unserer Arbeit liegt die Aufgabenbeschreibung der Antisemitismusbeauftragten seit ihrer Einrich- tung 2018 zu Grunde: Ansprechpartner für Betroffene, Prävention in allen Bereichen sowie Vernet- zung und Koordinierung bestehender Angebote.2 Geprägt wurde unsere Arbeit wie schon 2020 und 2021 vom dritten Jahr der Corona Pandemie. Noch immer mussten einige Veranstaltungen digital durchgeführt und viel Arbeit im Homeoffice erledigt werden. Aber auch die angebliche Verantwortung der Jüdinnen und Juden für die Pandemie und die dadurch verursachten finanziellen Engpässe und existenziellen Nöte vieler Unternehmerin- nen und Unternehmer, Künstlerinnen und Künstler und Bürgerinnen und Bürger sowie die Impfpra- xis wirkten als antisemitische Stereotype fort: angebliche jüdische Weltherrschaft und Ausbeutung der Menschheit fallen auf positiven Resonanzboden. 1 Vgl. Bundesverband RIAS (2020), Jüdische Perspektiven aus Antisemitismus in Deutschland 2017-2020, abrufbar unter: https:/ /report-antisemitism.de/documents/2023-02-28_Isolierte_Situation_Web.pdf. 2 Vgl. Landtagsdrucksache 17/2749. Vorwort 5 Der seit dem 24. Februar 2022 geführte völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat zusätzliche neue antisemitische Verschwörungsnarrative hervorgebracht. Mit der angeblich notwendigen „Entnazifizierung“ der Ukraine, wie sie Kern der russischen Kriegspropa- ganda ist, wird eine nationale Erneuerung angesichts einer vermeintlichen Demütigung der Nation verkündet, die sich weltanschaulich gegen ethnische oder religiöse Minderheiten, Liberale, Feminis- tinnen, Einwanderer und Homosexuelle richtet. Jüdinnen und Juden sind in dieser faschistischen Ideologie zentrale Feindbilder. Das kommt uns mit Blick auf unsere Geschichte bekannt vor. Sie sind in solchen Weltbildern angeblich Verursacher für den behaupteten moralischen Verfall einer Nation. Es ist schon bedrückend, wie der Antisemitismus von seinen Verfechtern den jeweiligen Krisen und Herausforderungen angepasst wird. Und deshalb dürfen die Anstrengungen gegen seine Entste- hung und seine Verbreitung nicht nachlassen. Dies gilt besonders, weil mit der documenta fifteen erstmals eine weltweit anerkannte Kunstausstellung mit antisemitischer Bildsprache die öffen liche Debatte prägte und der Umgang mit offenkundigen antisemitischen Abbildungen nicht nur bei vielen Jüdinnen und Juden Entsetzen auslöste. Es führte auch dazu, dass die Unsicherheiten über das künftige jüdische Leben in Deutschland größer geworden sind. Leider ist die Situation in Israel und den palästinensischen Gebieten von Konfrontation und immer wieder auch Gewaltanwendung geprägt und sehr angespannt. Von der Regierungskoalition ve r- einbarte Reformen wie der Umbau der Justiz und die Wiedereinführung der T odesstrafe führen zu Demonstrationen in T el Aviv und Jerusalem mit hunderttausenden T eilnehmenden. Die Gefahr ist latent, dass es auch zu Demonstrationen in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen kommen kann, die wie im Mai 2021 auch gewalttätig sein können. Die Emotionalität lässt die Unterscheidung zwischen berechtigter Kritik an der Politik Israels und dem israelbezogenen Antisemitismus aus dem Blick geraten. Das wiederum kann zu weiterer Verunsicherung führen. Wir werden deshalb weiter Aufklärung betreiben, Informationen vermitteln und an strukturellen Veränderungen wie der verpflichtenden Befassung mit Antisemitismus in der Ausbildung zum Lehramt arbeiten. Mit einer Dunkelfeldstudie wollen wir noch genauer dem Antisemitismus in allen Bereichen der Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen nachspüren. Nach der Konstituierung des Landtages nach den Landtagswahlen 2022 und der Bildung der neuen CDU/Grünen Koalitionsregierung bin ich als Antisemitismusbeauftragte erneut bestellt worden. Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und werde meine Arbeit mit meinem T eam engagiert fortsetzen. Dem Landtag und Präsident André Kuper danke ich für die gute Zusammenarbeit und die vielfältige Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 7 1 Antisemitismus 2022 1.1 Kriminalitätsstatistik „In Zeiten der Krise müssen Jüdinnen und Juden häufig als Sündenböcke herhalten. Das hat auch Übergriffe zur Folge“, mahnte der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, in einem Interview im vergangenen Jahr.3 Dass dies immer noch gilt, haben nicht zuletzt die antisemitischen Vorfälle der vergangenen Jahre im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der sogenannten Querdenker-Bewegung gezeigt. Auch für dieses Jahr weisen die Zahlen der Politisch motivierten Kriminalitäts-Statistik (PMK) einen hohen Stand von mehr als sieben anti- semitischen Straftaten pro T ag in Deutschland aus. Für das Jahr 2022 hat das Bundeskriminalamt 2 641 antisemitische Straftaten in Deutschland erfasst.4 Erschreckend deutlich wird in der Statistik, dass sich Antisemitismus immer häufiger gewalttätig manifestiert. So ist die Zahl judenfeindlicher Gewalttaten 2022 im Vergleich zum Vorjahr von 63 auf 88 Delikte gestiegen. Darunter fallen unter anderem gefährliche Körperverletzung und räuberische Erpressung.5 Die Zahlen machen deutlich, dass für Jüdinnen und Juden in Deutschland die Kon- frontation mit Antisemitismus T eil ihres Alltags ist. Hier ist eine stärkere Einbeziehung der jüdi- schen Perspektive auch in der Präventionsarbeit unabdingbar. Darüber hinaus müssen auch aktiver Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze in den Blick genommen werden und reagiert werden. Ein wichtiger Faktor ist hierbei auch Hass und Hetze im Internet. Denn durch T aten oder Aussagen, wel- che nicht in den Strafbarkeitsbereich fallen, wird der Weg für schwerwiegendere und gewalt tätige Fälle bereitet oder auch normalisiert. 1.2 Documenta fifteen Der öffentliche Diskurs zum Thema Antisemitismus im Jahr 2022 wurde besonders durch die antisemitisch geprägten Vorfälle im Vorfeld und auf der Kunstschau documenta fifteen, die vom 18. Juni bis 25. September 2022 in Kassel stattfand, beeinflusst. Die künstlerische Leitung der Aus- stellung wurde dem Künstlerkollektiv Ruangrupa aus dem sogenannten globalen Süden übertra- gen. Schon im Vorfeld der documenta fifteen gab es Kritik an der Vergabe, da Ruangrupa eine große Nähe zur BDS-Bewegung sowie Boykott von israelischen Künstlern vorgeworfen wird. Im Vorfeld der documenta sollte daher ein Fachpodium durchgeführt werden, welches sich mit diesen Vorwür- fen auseinandersetzen sollte. Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte in einem offenen Brief an Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Die Ausrichtung der Podien hat für mich eine ein- deutige Schlagseite zu ungunsten des Antisemitismus“ und „mehrfach haben wir darum gebeten (…) mit unserer Expertise eingebunden zu werden.“ Die jüdische Perspektive wäre in den Fachforen nicht vertreten gewesen. Nach öffentlicher Kritik wurde die Fachdebatte abgesagt.6 3 Vgl. Jeden T ag fünf judenfeindliche Straftaten in Deutschland, 26.10.2022, abrufbar unter: https:/ /www.spiegel.de/politik/ deutschland/antisemitismus-jeden-tag-fuenf-judenfeindliche-straftaten-in-deutschland-a-391af6c4-d326-4fc8-a515- 9cfeedbf24cc. 4 Vgl. Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2022, Bundesministerium des Inneren und Heimat, 2023, abrufbar unter: https:/ /www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/05/pmk2022-factsheets. pdf;jsessionid=A20F34AEAC27D9D558FDE5C2AD212E72.1_cid322?__blob=publicationFile&v=4, S. 11.. 5 Vgl. Bundestags-Drs. 20/5767 , Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 20/5509. 6 Vgl. Prof. Dr. Nicole Deitelhoff u. a., Abschlussbericht – Gremium zur fachwissenschaftlichen Begleitung der documenta fifteen, 2023, S.75. 1 Antisemitismus 20228 Mit der Enthüllung des Banners „People’s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs T aring Padi am 21. Juni weitete sich die Debatte national und international aus. Auf dem Banner, welches pro- minent auf dem Friedrichsplatz in Kassel aufgestellt war, waren eindeutige antisemitische Motive zu sehen.7 Das Werk wurde nach deutlicher Kritik erst verhüllt und dann abgehängt. Neben dem Banner People’s Justice wurden weitere Werke auf der documenta kritisiert und die kontroverse Debatte über Postkolonialismus und Antisemitismus sowie Kunstfreiheit ausgeweitet.8 Eine aus- führliche Analyse der ausgestellten Werke sind im Sonderbericht RIAS Hessen zu finden.9 Olaf Zimmermann, Vorsitzender des Kulturrates resümierte: „Die diesjährige documenta hat einen Blick in den Kulturbereich eröffnet, den viele, auch ich, uns lieber erspart hätten, der jetzt aber aus- gehalten werden muss. Wir dürfen nach dem Ende der Ausstellung nicht erleichtert wegschauen, sondern müssen uns mit den Themen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit in der Kunst nachhal- tig auseinandersetzen.“10 Die Aufarbeitungen zu der documenta fifteen, die Fragen der Verantwortlichkeit und der Auslegung der Kunstfreiheit einschließen, dauern noch an. Der Verfassungsrechtler Prof. Christoph Möllers kommt in seinem Gutachten zur documenta fifteen im Auftrag der Staatsministerin für Kultur und Medien zu dem Schluss, dass auch antisemitische und rassistische Werke und Äußerungen von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt sein können, auch in staatlich finanzierten Instituten. Die Eingriffsmöglichkeiten durch den Staat seien begrenzt. Dass man sich antisemitisch oder rassis- tisch äußern dürfe, erscheine skandalös, „aber es ist der Skandal einer liberalen Ordnung, die nicht alles rechtlich sanktioniert, was sie politisch verurteilt“.11 Die Grenze liege bei Straftatbeständen wie Beleidigung, Volksverhetzung, Aufrufen zu Gewalt oder der Leugnung des Holocausts. Mit der Vergabe der künstlerischen Leitung würde auch die Verantwortung für die künstlerischen Fragen abgegeben. Der Staat dürfe künstlerische Programme weder zensieren noch vorab kontrollieren. Der einzige Handlungsspielraum der Politik bei der documenta sei die klare öffentliche Distanzie- rung und Verurteilung der Werke gewesen.12 Leider hat es daran gefehlt. Prof. em. Oldemeyer und Prof. Dr. iur. utr. Tinnefeld sehen die Schranken der Kunstfreiheit durch die Verfassung gesetzt, das heißt auch im Namen der Kunstfreiheit dürften die Würde des Menschen oder Persönlichkeitsrechte nicht beschädigt werden. Zu den ausgestellten Werken auf der documenta kommen sie zu einer anderen Bewertung: „Die Darstellung der Arbeit des indonesi- schen Kollektives T aring Padi bedient jede Art von bösartigen jüdischen Stereotypen. Sie kann sich daher weder auf die verfassungsrechtliche Garantie der Kunstfreiheit noch auf die Meinungs freiheit berufen.“ Für sie erfülle die Darstellung den strafrechtlichen T atbestand der Volksverhetzung.13 7 RIAS Hessen, documenta fifteen – „Es wurde eine dunkelrote Linie überschritten“, 2023, abrufbar unter: https:/ /rias- hessen.de/wp-content/uploads/2023/02/documentafifteen_Antisemitismus_fin.pdf. 8 Vgl. Prof. Dr. Nicole Deitelhoff u. a., Abschlussbericht – Gremium zur fachwissenschaftlichen Begleitung der documenta fifteen, 2023. 9 Auf der T agung der Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten am 23. Juni 2022 in Berlin haben alle Antisemitismusbeauftragten die Aufstellung des Werkes People’s Justice aufs schärfste verurteilt. Weiter forderten die Antisemitismusbeauftragten, „die Versäumnisse und Fehler bei Planung, Vorbereitung und Durchführung der documenta klarzustellen und Konsequenzen zu ziehen. Die Antisemitismusbeauftragten sind sich einig, dass es keine finanzielle Förderung für Antisemitismus geben darf“. Vgl. Pressemitteilung vom 23.06.2022. Antisemitismusbeauftragte von Bund und Länder verurteilen antisemitische Werke auf der documenta. 10 Olaf Zimmermann, September 2022, Antisemitismus und Israelfeindlichkeit haben keinen Platz im Kulturbereich!, Politik & Kultur Nr. 9/22, S. 18. 11 Vgl. Prof. Dr. Deitelhoff, Nicole u. a., Abschlussbericht – Gremium zur fachwissenschaftlichen Begleitung der documenta fifteen (2023). 12 Vgl. Prof. Dr. Möllers, Christoph, Grundrechtliche Grenzen und grundrechtliche Schutzgebote staatlicher Kulturförderung, (2023), abrufbar unter: https:/ /www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2160112/fdca2bc5a35492e43f7478c5 ef09e157/2023-01-24-bkm-gutachten-moellers-data.pdf?download=1. 13 Vgl. Oldemeyer, K., Tinnefeld, MT . Antisemitismus: Krisen und Veränderungen. Datenschutz Datensich 47 (2023), S. 108–109. 1 Antisemitismus 2022 9 Neben der Befassung mit den Grenzen der Kunstfreiheit wurde im Nachgang zur documenta ein Expertengremium zur Aufarbeitung unter der Leitung der Friedens- und Konfliktforscherin Nicole Deitelhoff eingesetzt. Die Experten machten insbesondere strukturelle Probleme aus. Es habe auch zu wenige inhaltliche Überlegungen gegeben, zum Beispiel habe kein Konsens darüber bestanden, welche Antisemitismu-Definition als Grundlage der Diskussion herangezogen werden solle. Es sei auch zukünftig nicht auszuschließen, dass einzelne Kunstwerke mit antisemitischen Inhalten auf der documenta gezeigt werden könnten. Der Umgang damit könne aber deutlich verbessert wer- den. In einer Sitzung des Kulturausschusses im Bundestag vertrat Deitelhoff die Auffassung, dass es nicht akzeptabel sei, Antisemitismus erst dann zu ächten, wenn er als strafrechtlich relevante Bildsprache zum Ausdruck käme. Fälle, die als Volksverhetzung gewertet würden, seien ledig lich die schlimmsten Vorfälle, man müsse darüber hinaus auch moralische Grundsätze festlegen. Diese könnten zum Beispiel auch in einem Vertrag der documenta mit der künstlerischen Leitung verein- bart werden – ebenso wie Verfahrensmöglichkeiten bei der Überschreitung dieser Grenzen.14 Die über die Kunstfreiheit und ihre Grenzen angestoßene Debatte ist wichtig und muss kritisch und offen geführt werden. Sie sollte sich nicht nur auf die Vorfälle rund um die documenta fifiteen kon- zentrieren, sondern insgesamt den Kunst- und Kulturbereich in den Blick nehmen. Insbesondere der Umgang mit Unterstützern der BDS-Bewegung und mit jüdischen Kulturschaffenden sollte untersucht und hinterfragt werden. Antisemitismus findet sich in vielfältiger Form in T exten, Karika- turen und bildenden Künsten. Kunst kann Antisemitismus vermitteln, Kunst kann Antisemitismus aber auch entlarven. Auch der Kulturbereich hat eine gesellschaftliche Verantwortung, sich gegen Antisemitismus zu engagieren. Diese Verantwortung wird auch aus den Ergebnissen der Untersuchungen zur documenta durch RIAS Hessen deutlich: „Die Werke der zeitgenössisch weltgrößten Kunstschau sowie der Diskurs darüber wirkten sich für Jüdinnen und Juden über Kassel hinaus aus, auch konkret im Privaten. Der Antisemitismus traf nicht nur Besuchende vor Ort, sondern jüdische Menschen in ganz Hessen auf der Arbeit, im Nahverkehr oder sogar im eigenen Hausflur. RIAS Hessen konnte 38 antisemitische Vorfälle im Zusammenhang mit der documenta fifteen dokumentieren.“15 Die Kunstschau hat also auch zu einem Vertrauensverlust von Jüdinnen und Juden in Deutschland in die Politik, in die Diskursbereitschaft und in die klare Positionierung der Verantwortlichen gegen Antisemitismus beigetragen. 1.3 Nationale Strategie Bei der Bekämpfung von Antisemitismus sind alle sozialen und gesellschaftlichen Bereiche so wie alle politischen Ebenen gefordert wie Kommunen, Länder, Bund und auch die Europäische Union. Antisemitismus ist mit den Grundwerten Europas unvereinbar. Mit der Verabschiedung der EU- Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens16 im Jahr 2021 legte die Europäische Union laut der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, eine Strategie vor, die „einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise dar [stellt], wie wir auf Antisemitismus reagieren“.17 Die Europäische Union hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, 14 Vgl. Fachgespräch zur documenta: Kunstfreiheit und Bekämpfung von Antisemitismus, 27 . Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien, Video abrufbar unter: https:/ /www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-pa-kultur-medien-929282. 15 Vgl. Pressemitteilung RIAS Hessen, 23.02.2023, Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Hessen veröffentlicht Analysen und Gespräche zur documenta fifteen und Antisemitismus in Kunst und Kultur, abrufbar unter: https:/ /beratungs- netzwerk-hessen.de/wp-content/uploads/2023/02/RIAS-Hessen-documenta-15-PM-Veroeffentlichung.pdf. 16 Vgl. Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 05.10.2021, Kommission legt erstmals eine EU-Strategie zur Be kämp- fung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens vor, abrufbar unter: https:/ /ec.europa.eu/commission/ presscorner/detail/de/ip_21_. 17 Ebd. 1 Antisemitismus 202210 im „weltweiten Kampf gegen Antisemitismus eine Führungsrolle zu übernehmen“18. Die Strategie beruht auf drei Bausteinen: Verhütung aller Formen von Antisemitismus, Schutz und Förderung jüdischen Lebens sowie Förderung von Forschung, Aufklärung und Gedenken an den Holocaust. Bereits im Dezember 2020 hatten sich die Mitgliedstaaten in einer Erklärung des Europäischen Rates dazu verpflichtet, alle Formen des Antisemitismus mithilfe von neuen oder bereits bestehen- den nationalen Strategien zu bekämpfen. Die EU-Strategie legte dafür den Rahmen fest: Die natio- nalen Strategien sollten bis Ende 2022 erarbeitet werden und werden nun von der Kommission bis Ende 2023 bewertet. 19 Am 28. Januar 2022 wurde in der 724. Sitzung des Bundesrats die EU-Strategie beraten und ausdrücklich begrüßt: „Die Länder sehen es (…) als ihre Aufgabe an, die Bundesregierung bei der Erarbeitung der deutschen Strategie zur Antisemitismusprävention und -bekämpfung bis Ende 2022 zu unterstütze.“20 Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, hat im November 2022 die „Nationale Strategie gegen Antisemitis- mus und für jüdisches Leben“ (NASAS) vorgestellt21 und damit die Verpflichtung umgesetzt, die Deutschland gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten der EU eingegangen ist. An der Erstel- lung waren alle Bundesressorts sowie über vierzig jüdische und nichtjüdische zivilgesellschaftliche Organisationen, die in einen mehrstufigen Partizipationsprozess eingebunden waren, beteiligt. Fünf Handlungsfelder und drei Querschnittsdimensionen bilden ein innovatives 5x3-Modell, welches die konkrete Anwendbarkeit der Strategie hervorhebt. In die fünf Handlungsfelder fließen Handlungs- aufträge aus den drei Querschnittsdimensionen ein. Die Handlungsfelder sind auf jede politische und soziale Ebene übertragbar und umfassen dabei: 1. Datenerhebung, Forschung und Lage- bild, 2. Bildung als Antisemitismusprävention, 3. Erinnerungskultur, Geschichtsbewusstsein und Gedenken, 4. Repressive Antisemitismusbekämpfung und Sicherheit, 5. Jüdische Gegenwart und Geschichte. Die Querschnittsdimensionen umfassen: 1. Betroffenenperspektive, 2. Strukturbildung, 3. Digitalität.22 Als Nationale Strategie beinhaltet sie nicht nur Zielvorgaben für die Bundesregierung, sondern auch allgemeine Ziele für alle, die damit arbeiten wollen. Sie bezieht die Betroffenenperspektive systematisch mit ein und enthält Best Practice-Beispiele aus Bund und Ländern. In den Best Practice-Beispielen werden aus Nordrhein-Westfalen die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW), das Forschungsprojekt „Antisemitismus als soziales Phänomen in der Institution Schule“ sowie die Kooperationsvereinbarung mit der Internationalen Schule für Holocaust-Studien (ISHS) Y ad Vashem zur Lehrerfortbildung mit jährlichen Bildungsreisen aufgeführt.23 Es liegt nun sowohl am Bund, wie auch den Ländern, diese Strategie mit Leben zu füllen. 1.4 Rückblick Festjahr 1700 Jahre Jüdinnen und Juden dürfen nicht nur als Opfer gesehen werden, sondern sind unverzichtbarer T eil unseres Lebens in Deutschland. Das Festjahr „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“, welches im Sommer 2022 zu Ende gegangen ist, sollte jüdisches Leben sichtbarer und für viele Menschen wahrnehmbarer machen. Das Festjahr wurde am 21. Februar 2021 von Bundespräsident 18 Ebd. 19 „Develop national strategies by end 2022 on combating antisemitism, or include measures in their national action plans against racism, and provide sufficient funding to implement them. ”Vgl. Ebd. S. 6. 20 Vgl. Bundesrat-Drucksache 790/21, Beschluss Punkt 10, abrufbar unter: https:/ /www.bundesrat.de/drs.html?id=790- 21%28B%29. 21 Vgl. Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben, abrufbar unter: https:/ /www.antisemitismus beauftragter.de/nasas. 22 Vgl. Ebd. S. 9-10. 23 Vgl. Ebd. 1 Antisemitismus 2022 11 Frank-Walter Steinmeier, der gleichzeitig auch Schirmherr des Festjahres war, feierlich eröffnet. Es ging auf ein Edikt von Kaiser Konstantin an die Stadt Köln zurück, welches besagte, dass Juden städtische Ämter in den Kurien, den römischen Stadträten, bekleiden durften. Durch seinen historischen Ursprung in Köln hatte das Festjahr gerade für Nordrhein-Westfalen eine besondere Bedeutung. In Nordrhein-Westfalen haben 588 Veranstaltungen stattgefunden und damit eine breite Öffentlichkeit erreicht.24 Durch die Corona-Pandemie konnten viele geplante Veranstaltungen und Projekte im Jahr 2021 nicht stattfinden, so dass das Festjahr bis zum Sommer 2022 verlängert wurde. Insgesamt fanden im Rahmen des Festjahres 2433 vielfältige Veranstaltungen statt. In die- ser Zeit hat das Judentum in Nordrhein-Westfalen und Deutschland eine neue Sichtbarkeit erfah- ren. Damit das Festjahr nachhaltig wirkt, stellt sich die Frage, was mit den vorhandenen Materialien, Konzepten und Erfahrungen passiert. So kann sich die Antisemitismusbeauftragte der Europäi- schen Union, Katharina von Schnurbein, eine Übertragung auf die europäische Ebene vor stellen: „Das ‚Festjahr 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ ist ein gutes Beispiel – wir sollten eine ähnliche Initiative europaweit auf den Weg bringen.“25 24 Vgl. 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland (Hg.) (2023), Das Festjahr #2021JLID, Hentrich&Hentrich. S. 100. 25 Vgl. Reitzenstein, Julien, Der monumentale Umbruch in der Gedenkkultur, Abrufbar unter: https:/ /www.welt.de/debatte/ kommentare/article242243353/Antisemitismus-Der-monumentale-Umbruch-in-der-Gedenkkultur.html. 12 2 Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen 2022 2.1 Kriminalitätsstatistik In Nordrhein-Westfalen gab es im Jahr 2022 nach der statistischen Erfassung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) 331 antisemitische Straftaten.26 Diese sind folgenden Phänomenbereichen zuzuordnen: 287 rechts27, 1 links, 2 religiöse Ideologie, 10 ausländische Ideologie, 31 nicht zuzu- ordnen.28 Damit liegen die antisemitischen Straftaten in Nordrhein-Westfalen weiterhin auf einem konstant hohen Niveau. Im Vergleich zum Jahr 2021, in dem es in Nordrhein-Westfalen mit 437 angezeigten antisemitischen Straftaten einen Höchststand gab, konnte für das Jahr 2022 ein nomi- neller Rückgang verzeichnet werden. Dafür kann es vielfältige Gründe geben. Zum einen scheinen die vielfältigen Präventionsmaßnahmen Wirkung zu entfalten. Zum anderen war der Anstieg 2021 auch auf die Straftaten im Mai 2021 im Zugsammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt und den daraus resultierenden „Demonstrationen“ in Nordrhein-Westfalen29, sowie auf die Besonderheit bei Delikten im Internet30 zurückzuführen. Unter den 331 antisemitischen Straftaten im Jahr 2022 konnten bei weniger als der Hälfte der T aten T atverdächtige ermittelt werden – es konnten zwei T at- verdächtige festgenommen werden.31 Der nominelle Rückgang gibt keinerlei Anlass zur Entwarnung. Die Zahlen zeigen, dass es durch- schnittlich zu rund sechs Straftaten pro Woche allein in Nordrhein-Westfalen kommt. Auch in diesem Jahr ist die Großzahl der Straftaten dem rechten Spektrum zuzuordnen. Doch Antisemitis- mus ist alltäglich und tritt in vielerlei Formen, in allen sozialen Bereichen und in allen Gesellschafts- gruppen auf. Antisemitismus ist mit Gewalt verbunden – verbale, digitale, physische. Es sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die PMK-Statistik nur die angezeigten und strafrechtlich relevanten Vorfälle dokumentiert. Das Dunkelfeld wird ungleich größer sein. Denn besonders das Anzeigeverhalten Betroffener muss als zurückhaltend bewertet werden. Der Verfassungsschutzbericht für Nordrhein-Westfalen hat auch in diesem Jahr einen Sonderteil zu Antisemitismus.32 26 Stichtag für die PMK-Statistik ist der 31. Januar. 27 An den Zahlen der PKM-Statistik – insbesondere der Zuordnung „rechts“ – gibt es Kritik, da, wenn sich aus den Umständen der T at und/oder der Einstellung des T äters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur T ätermotivation ergeben antisemitische Straftaten pauschal der Kategorie „rechts“ zugeordnet werden. Auf Initiative von Minister Reul beschäftigt sich die Innenministerkonferenz mit der Problematik. Vgl. Kritik an Polizeistatistik, Jüdische Allgemeine vom 14.06.2021, online abrufbar unter: https:/ /www.juedische-allgemeine.de/politik/innenminister-wollen-antisemitismus-besser-erfassen/. 28 Vgl. Landtags-Drucksache 18/2882, Antwort Kleine Anfrage Drs. 18/2474. 29 Vgl. Jahresbericht der Antisemitismusbeauftragten 2021. Abrufbar unter: https:/ /www.antisemitismusbeauftragte.nrw/ publikationen-archiv. 30 Im Jahr 2021 stellte das Bundeskriminalamt in 61 Fällen im Internet begangene antisemitischen Straftaten fest, die wegen des Feststellorts und den fehlenden weiteren T äterhinweisen nach dem T atortprinzip statistisch NRW zugerechnet wurden. Vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2021, S. 32, Online abrufbar unter: https:/ / www.im.nrw/system/files/media/document/file/vs_bericht_nrw_2021.pdf. 31 Vgl. Landtags-Drucksache 18/2882, Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 18/2474. 32 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2022, abrufbar unter: https:/ /www.im.nrw/ system/files/media/document/file/verfassungsschutzbericht_nrw_2022.pdf. 2 Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen 2022 13 Neben den angezeigten antisemitischen Straftaten gegen Personen oder Personengruppen in der PMK-Statistik wurden für das Jahr 2022 sechs antisemitische Straftaten gegen jüdische Einrich- tungen erfasst. Zähldelikt Phänomenbereich Tatort Tatmonat Volksverhetzungsdelikt PMK-rechts Düsseldorf April Volksverhetzungsdelikt PMK- nicht zuzuordnen Düsseldorf August Körperverletzungsdelikt PMK-rechts Essen Juni Bedrohungsdelikt PMK-rechts Paderborn September Brandstiftungsdelikt PMK-ausländische Ideologie Bochum November Sachbeschädigungsdelikt PMK-ausländische Ideologie Essen November Davon richteten sich vier Straftaten zugleich auch gegen jüdische Personen oder Personengruppen.33 Unter den sechs Straftaten ist auch der Anschlag auf die Alte Synagoge Essen zu verorten. Auf die T ür des Rabbinerhauses an der Alten Synagoge in Essen wurden in der Nacht vom 17 . auf den 18. November 2022 mit einer scharfen Waffe vier Schüsse abgegeben.34 Die Alte Synagoge wird von der Jüdischen Gemeinde Essen nicht mehr für Gottesdienste genutzt und ist heute das Haus der jüdischen Kultur in Essen und steht in der T rägerschaft der Stadt Essen. Es werden dort Ausstellun- gen zur jüdischen Geschichte gezeigt. Im ehemaligen Rabbinerhaus sind das Salomon Ludwig 33 Vgl. Drucksache 18/2816, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 18/2365. 34 Vgl. Protokoll der 6. Sitzung (Sondersitzung) Innenausschuss am 25.11.2022, Landtags-Ausschussprotokoll 18/89. Antisemitische Straftaten in NRW PMK-rechts 2019: 291 2020: 256 2021: 368 2022: 287 PMK-links 2019: 1 2020: 4 2021: 2 2022: 1 PMK-Religiöse Ideologie 2019: 3 2020: 3 2021: 3 2022: 2 PMK -Ausländische Ideologie 2019: 5 2020: 8 2021: 45 2022: 10 PMK-nicht zuzuordnen 2019: 10 2020: 5 2021: 19 2022: 31 0 100 200 300 400 500 2022202120202019 2 Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen 202214 Steinheim-Institut für deutsch-jüdische Geschichte sowie Räume der Universität Duisburg-Essen untergebracht.35 Obwohl die Räumlichkeiten der Alten Synagoge von der jüdischen Gemeinde Essen lediglich zu besonderen Anlässen genutzt werden, stellt die Alte Synagoge ein wichtiges Symbol für das jüdische Leben in Deutschland dar. Die unmittelbaren Reaktionen der Sicherheits- behörden haben diesem Umstand Rechnung getragen und gezeigt, dass hier der Kontext richtig eingeordnet wurde. Daher war und ist es unerlässlich, dass sich, nach Bekanntwerden des Anschlags, alle Behörden auf allen Ebenen schnell austauschten und abgestimmt haben. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Generalbundesanwalt) hat in Gänze die Ermittlun- gen am 02. Dezember 2022 übernommen.36 Über die Schüsse auf das Rabbinerhaus hinaus gab es in einem engen zeitlichen Zusammenhang noch weitere Anschläge mit antisemitischem Hinter- grund im Ruhrgebiet.37 Eine lückenlose Aufklärung zu den Angreifern und Hintergründen der T at ist unerlässlich. Der Anschlag auf das Rabbinerhaus hatte bundesweit Bestürzung ausge- löst. Gleichzeitig war eine große Soli- darität mit der jüdischen Gemeinde Essen sichtbar. So bekräftigte unter anderem der Landtag Nordrhein- Westfalen und die Landesregie- rung in einer aktuellen Stunde am 23. November 2022 ihre Unterstüt- zung für den Schutz und die Förde- rung jüdischen Lebens in Nordrhein- Westfalen.38 Auch die Stadt Essen verabschiedete im Rat eine Resolu- tion „Zum Anschlag auf das Rabbi- nerhaus neben der Alten Synagoge.39 Ebenfalls zeigte die Zivilgesellschaft eine große Unterstützung für die jüdische Gemeinde und organisierte Mahnwachen.40 Ich selbst habe die Alte Synagoge am 29. November 2022 besucht und mich mit der stellvertretenden Leiterin der Alten Synagoge, dem Geschäftsbereichs- vorstand für Kultur der Stadt Essen sowie der jüdischen Gemeinde Essen ausgetauscht. Die Einschusslöcher in der T ür der Alten Synagoge waren erschütternd und zeigen eindrücklich, wie wichtig wirksame strafrechtliche Verfolgung von T aten, Sicherungsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen sowie Bildungsarbeit sind. 35 Vgl. dpa-infocom, dpa:221119-99-579626/8. 36 Vgl. Drucksache 18/2394 – Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 18/2113. 37 Vgl. Protokoll der 6. Sitzung (Sondersitzung) Innenausschuss am 25.11.2022, Landtags-Ausschussprotokoll 18/89. 38 Vgl. Landtag-Plenarprotokoll 18/14, 14. Sitzung. 39 Vgl. Pressemitteilung Stadt Essen vom 30.11.2022, Rat verabschiedet Resolution gegen den Anschlag auf die Alte Synagoge Essen, Abrufbar unter: https:/ /www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1484874.de.html. 40 Vgl. u. a. Pressemitteilung vom 28.11.2022, Solidaritätsaktion für die Alte Synagoge, abrufbar unter: https:/ /www.essen.de/ meldungen/pressemeldung_1484588.de.html. T ür des alten Rabbinerhaus in Essen am 29. November 2022 2 Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen 2022 15 2.2 Änderungsstaatsvertrag mit den jüdischen Landes- verbänden Kurz nach dem Anschlag auf die Alte Synagoge wurden die Sicherheitsvorkehrungen an den Syna- gogen und jüdischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen überprüft. Im Bedarfsfall verstärkte die Polizei den Streifendienst und setzte weitere Sicherheitsmaßnahmen zügig um.41 Erkenntnisse hinsichtlich eines möglichen unmittelbar bevorstehenden Anschlags gegen jüdische Einrichtungen oder andere Gotteshäuser liegen den Sicherheitsbehörden aktuell nicht vor. Jedoch ist im Allgemei- nen weiterhin von einer hohen abstrakten Gefährdungslage auszugehen.42 Der sechste Änderungsstaatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Landes- verbänden der jüdischen Gemeinden, welcher einstimmig von allen Fraktionen im Landtag Nord- rhein-Westfalen beschlossen wurde, trägt ebenfalls zur Erhöhung der Sicherheit der jüdischen Einrichtungen bei. Im Jahr 1992 schloss das Land den ersten Staatsvertrag mit den jüdischen Landesverbänden und hat diesen in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach den veränderten Rah- menbedingungen angepasst. Das Land trägt mit den Landesleistungen zur Erhaltung und Pflege des jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen bei und beteiligt sich an den laufenden Ausgaben der jüdischen Vertragspartner für ihre religiösen, sozialen und kulturellen Zwecke. Die Landesleistun- gen wurden mit dem Änderungsvertrag im März 2022 für die vier Landesverbände, die insgesamt 22 jüdische Gemeinden und ca. 26 000 Mitglieder zählen, von zuletzt ca. 18,36 Mio. Euro (im Jahr 2021) auf jährlich 23,5 Mio. Euro ab dem Jahr 2022 erhöht. Für die jüdischen Gemeinden wurde somit eine Grundlage geschaffen, ein breiteres Angebot im Gemeindeleben sowohl für Bedürftige und Senioren als auch für junge Gemeindemitglieder anbieten zu können. In der Landesleistung enthalten sind zudem Aufwendungen für zusätzliche Sicherheitsleistungen an jüdischen Einrich- tungen im Zusammenhang mit Wachdiensten in Höhe von 5 Mio. Euro. Bereits nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 hat das Land Nordrhein-Westfalen den jüdischen Lan- desverbänden im Jahr 2020 einmalig 1,5 Mio. Euro zusätzlich für Sicherheitskosten im Zusammen- 41 Vgl. Protokoll der 6. Sitzung (Sondersitzung) Innenausschuss am 25.11.2022, https:/ /www.essen.de/meldungen/presse meldung_1484874.de.html 18/89. 42 Vgl. Landtags-Drucksache 18/2394, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 18/2112. Vertragsunterzeichnung des Sechsten Änderungsstaatsvertrags zwischen den Jüdischen Landesverbänden und dem Land Nordrhein-Westfalen, Foto: LandNRW/Günther Ortmann 2 Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen 202216 hang mit Wachdiensten zur Verfügung gestellt. Mit dem Sechsten Änderungsvertrag gab es nun eine Erhöhung dieser Sicherheitsleistungen von bislang 3 Mio. Euro auf nun 5 Mio. Euro jährlich ab dem Jahr 2022.43 2.3 Meldestelle Antisemitismus Nachdem im Jahr 2021 mit dem Aufbau, der Vernetzung und Einrichtung der Recherche- und Infor- mationsstelle Antisemitismus (kurz RIAS NRW) begonnen wurde, hat die Meldestelle Antisemitis- mus im April 2022 offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Bereits zu Beginn meiner Amtszeit setzte ich mich für die Einrichtung einer Meldestelle für antisemitische Vorfälle auch in Nordrhein-Westfalen ein. Die Meldestelle nimmt Meldungen über antisemitische Vorfälle auf, analysiert und dokumen- tiert diese und unterstützt Betroffene von Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich zur PMK-Statistik dokumentiert die Meldestelle auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Ein antisemitischer Vorfall kann dabei beispielsweise eine beiläufige Bemerkung im Gespräch, eine antisemitische Schmiererei oder ein tätlicher Angriff sein. Sie arbeitet dabei nach den bundesein- heitlichen RIAS-Standards und leistet so auch ihren Beitrag nicht nur zur Erhellung des Dunkelfelds in Nordrhein-Westfalen, sondern auch für ein bundesweites Lagebild.44 Ich kann nur alle Betroffenen oder Zeugen von antisemitischen Vorfällen ermutigen, sich an die Meldestelle zu wenden. Möglich ist dies telefonisch, per Mail, postalisch oder auch persönlich: https:/ /report-antisemitism.de/rias-nrw/. Die Meldestelle wird im Sommer 2023 ihren ersten Jahresbericht vorstellen. 43 Vgl. Pressemitteilung Land NRW vom 05.04.2022., Engere Partnerschaft mit jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-West- falen – Unterzeichnung des 6. Änderungsstaatsvertrages, abrufbar unter: https:/ /www.land.nrw/pressemitteilung/ engere- partnerschaft-mit-juedischen-landesverbaenden-nordrhein-westfalen. 44 Vgl. Pressemitteilung Land NRW vom 12.04.2022, Meldestelle für Antisemitismus nimmt Arbeit auf, abrufbar unter: https:/ / www.land.nrw/pressemitteilung/meldestelle-fuer-antisemitismus-nimmt-arbeit-auf. v. l.: Abraham Lehrer, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Staatssekretär a. D. Andreas Bothe, Jörg Rensmann 2 Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen 2022 17 2.4 SABRA Ein wichtiger Partner in der Antisemitismusprävention in Nordrhein-Westfalen ist die Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit Beratung bei Rassismus und Antisemitismus – SABRA. Im Jahr 2022 konnte SABRA sein fünfjähriges Bestehen feiern. Seit 2017 leistet das T eam von SABRA einen wichti- gen und unerlässlichen Beitrag zur Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus in Nordrhein- Westfalen. Die Arbeit umfasst insbesondere Einzelfallberatung für Betroffene von Antisemitismus und Rassismus, antisemitismuskritische Präventions- und Bildungsarbeit sowie Netzwerk- und Gre- mienarbeit auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Dabei ist es ein zentrales Anliegen, jüdische Perspektiven, insbesondere zum Thema Antisemitismus, in allen relevanten Bereichen einzubringen und dafür zu sensibilisieren. Zusammen mit SABRA habe ich als Antisemitismusbeauftragte viele Initiativen und Kooperationen umsetzen können. So haben wir zusammen die wichtige Problem- beschreibung „Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen. Wahrnehmungen und Erfahrungen jüdischer Menschen“45 durchgeführt, welche Grundlage für die Einrichtung der Meldestelle Antisemitismus ist. 45 Hause, Katrin u. a., Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen – Wahrnehmungen und Erfahrungen jüdischer Menschen, 2020, Abrufbar unter: https:/ /report-antisemitism.de/documents/2020-09-07_rias-bund_sabra_Problembeschreibung- Antisemitismus-in-NRW.pdf?fbclid=IwAR3jjXz4QIcpZNGfc3uccaFFQXPn6LbPMXj2KXCPKw_dmHCS1T zk0_9SNHo. Interview mit Jörg Rensmann, Leiter der Meldestelle RIAS NRW Warum sollte man Vorfälle bei RIAS melden? Vorfälle sollten Betroffene und Zeugen solcher Vorkomm- nisse melden, um einen zivilgesellschaftlichen Beitrag zum Lagebild von Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen leisten zu können, da es auch Vorfälle gibt, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen, aber nichtsdestoweniger antisemitisch motiviert sein können. Dies dient sowohl einer Sensibilisierung von Politik und Gesellschaft wie der Entwicklung geeigneter Maßnahmen zu Prävention und Intervention. Natürlich können auch Strafanzeigen unab- hängig von einer Meldung an unsere zivilgesellschaftliche Einrichtung gestellt werden. Wie wird die Arbeit von RIAS angenommen? Schon nach vergleichsweise kurzer Zeit der Arbeit unserer Meldestelle hat sich die Not- wendigkeit von deren Einrichtung gezeigt. Der Prozeß der Bekanntmachung unserer Arbeit als Meldestelle mit den entsprechenden Kontaktmöglichkeiten ist ein kontinuierlicher, doch wird unsere Arbeit bereits jetzt als sehr sinnvoll und zielführend vor allem aus Sicht von Jüdinnen und Juden wahrgenommen. Waren Sie von der Anzahl der Vorfälle überrascht? Von der Anzahl der bei uns gemeldeten Vorfälle war ich tatsächlich insofern weniger über- rascht, als ich für Nordrhein-Westfalen einen ähnlichen T rend erwartet hatte wie im Bundes- gebiet. Es zeigt sich, dass der Antisemitismus in all seinen Erscheinungs- und Artikulations- formen auch bei uns hier im Bundesland eine große Herausforderung ist. Es wird darauf ankommen, dem sowohl behördlich wie zivilgesellschaftlich entschieden entgegenzutreten. 2 Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen 202218 Interview mit Sophie Brüss, Fachliche Leiterin bei SABRA Was sind die Aufgaben von SABRA? SABRA berät Betroffene von Antisemitismus sowie Institutionen und Einzelpersonen, die sich dagegen engagieren wollen. Außerdem bietet SABRA mit MALMAD und ihrer Fortbildungsreihe „Kompetent und konsequent gegen Antisemitismus“ sowie weiteren Qualifizierungs- angeboten, Pädagog*innen ein großes Spektrum viel- fältiger und kreativer Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und zur Vermittlung der jüdi- schen Vielfalt an. Nicht zuletzt sind diese zwei Aspekte, neben der Einbindung jüdischer Perspektiven, auch Kernthemen in der Netzwerkarbeit. Ein zentrales Anliegen ist die Einbindung der jüdischen Perspektive. Warum ist das so wichtig? Jüdische Perspektiven werden erst seit kurzem überhaupt beachtet – sowohl, wenn wir über Antisemitismus sprechen, aber auch in der Achtung von Feiertagen und religiösen und kulturellen T raditionen. Wir möchten Jüdinnen* Juden aus einer opferzentrierten und his- torisierenden Wahrnehmung lösen und dennoch auf die Auswirkungen des gegenwärtigen Antisemitismus für die Betroffenen hinweisen. Wie hat sich die Arbeit in den fünf Jahren entwickelt? Zunächst hat sich unser T eam in den fünf Jahren vergrößert, sodass wir mehr Möglich- keiten zur Beratung von Betroffenen haben. Gerade unser innovatives Bildungsangebot für Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen ist immer größer und vielfältiger geworden: Wir bieten Methoden, Hintergrundwissen, Fortbildungen, Kurzfilme und bald einen mobilen Escape Room. Für die Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Schule und Bildung unterstützen uns drei abgeordnete Lehrkräfte mit insgesamt 2 vollen Stellen anteilen. Sie beraten Schulen und schulische Institutionen und bieten ein vielfältiges Qualifizierungsangebot an. Des Weiteren kooperieren wir auch mit dem Zentrum für Inter- kulturelle Kompetenz des nordrhein-westfälischen Justizministeriums und bieten Fortbil- dungen für Angehörige der Justiz an. Auch befinden wir uns im fortdauernden Austausch mit verschiedenen Wissenschaftsstandorten in Deutschland und sind langjährige Praxispart- nerin mehrerer Forschungsprojekte. Von Anfang an haben wir gemerkt, dass unser Angebot dankbar und mit Interesse angenommen wird und dass das Interesse mit jedem T ag auch weiterhin steigt. 2 Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen 2022 19 In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche hervorragende Service- und Beratungsstellen: Servicestellen gegen Antisemitismus www.ADIRA.de www.SABRA.de Opferberatungsstellen https:/ /www.opferberatung-rheinland.de/ https:/ /backup-nrw.org/ Eine umfangreiche Aufstellung finden Sie bei der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus (LKS) https:/ /www.lks.nrw.de/ Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit https:/ /www.ada.nrw/ Mein Dank gilt allen Haupt- und Ehrenamtlichen für ihren unermüdlichen Einsatz und das große Engagement im Kampf gegen Antisemitismus. Ich freue mich auf eine weiterhin gute und ver- trauensvolle Zusammenarbeit für eine demokratische und weltoffene Gesellschaft. 20 3 Schwerpunkte der Arbeit 2022 Nach fast drei Jahren, die von der Corona-Pandemie mit vielen Absagen von Veranstaltungen und persönlichen T reffen geprägt waren, konnten ab dem zweiten Halbjahr 2022 vielfältige Aktivitäten durchgeführt und nachgeholt werden. Die Schwerpunkte meiner Arbeit lagen auf den Themenberei- chen Justiz sowie Schule und Bildung. Darüber hinaus wurden neben fortlaufenden Projekten wie der Podcastreihe auch neue Projekte wie der Kommunaltag und eine neue Internetpräsenz umgesetzt. 3.1 Justiz Mit der Übernahme des Co-Vorsitzes der Bund-Länder-Kommission in der zweiten Jahreshälfte 2021 habe ich das Thema Antisemitismus und Justiz zu einem Schwerpunkt meiner Arbeit in Nord- rhein-Westfalen und in der Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten gemacht. Denn nach Erhebungen werden gerade einmal 20 Prozent aller Vorfälle von Betroffenen angezeigt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Besorgniserregend ist jedoch, dass viele Jüdinnen und Juden ange- ben, dass sie oft zu wenig Vertrauen in die Arbeit der Justizbehörden haben.46 Es ist mir ein beson- deres Anliegen zu helfen, dieses Vertrauen wieder aufzubauen. 3.1.1 Antisemitismusbeauftragte bei den Staatsanwaltschaften Eine meiner zentralen Forderungen in dem Bereich war die Einsetzung von Antisemitismusbeauf- tragten bei den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften. Diese strukturelle Verbes- serung wurde vom Justizminister im April 2022 mit der Einsetzung von 22 Antisemitismusbeauf- tragten bei den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften umgesetzt. Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen sind gerade in dem rechtlich komplexen Bereich anti- semitisch motivierter Straftaten nicht ohne weiteres für juristische Laien nachvollziehbar und stel- len auch strafrechtliche Expertinnen und Experten vor besondere Herausforderungen. Straftaten sind nicht immer direkt als antisemitische zu erkennen. Es ist unerlässlich, Erfassung, Einordnung und Bewertung antisemitischer Stereotype frühzeitig zu erkennen, alle Indizien und Umstände des Einzelfalls einzubeziehen und dann den Kontext richtig herzustellen. Es macht einen Unterschied, ob Steine auf eine Synagoge geworfen werden oder auf ein Auto am Fußballplatz. Es macht einen Unterschied, ob vor jüdischen Kindergärten und Schulen oder ob in einer Fachdiskussion die Politik Israels kritisiert wird. Die Antisemitismusbeauftragten sollen daher in zwei Richtungen helfen: Einerseits sollen sie den jüdischen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von Antisemitismus zur Verfügung stehen. Einstellungen von Verfahren sind für Betroffene oft schwer nachzuvollziehen und bedürfen einer Erklärung.47 Andererseits sollen 46 Vgl. Beschluss der Gemeinsamen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens vom 25.11.2022, abrufbar unter: https:/ /www.land.nrw/media/25485. 47 Vgl. Pressemitteilung Land NRW vom 05.04.2022, Dialog zwischen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und Strafverfolgungsbehörden stärken, Antisemitismus mit Nachdruck entgegentreten – die Justiz Nordrhein-Westfalen setzt 22 Antisemitismusbeauftragte ein, abrufbar unter: https:/ /www.land.nrw/pressemitteilung/dialog-zwischen-juedischen- mitbuergerinnen-und-mitbuergern-und. 3 Schwerpunkte der Arbeit 2022 21 sie in die Behörden hineinwirken und die gesamte Bandbreite möglicher Erscheinungsformen von Antisemitismus zu überblicken helfen.48 Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf Herr Caspers hat die Aufgabe des Koordinators der Antisemitismusbeauftragten übernommen. Nach den Vorgaben des Ministeriums der Justiz hat er die Aufgabe, auf eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Bearbeitung antisemitischer Delikte hinzuwirken. In Ausübung dieser T ätigkeit wird ein Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Strafta- ten in Nordrhein-Westfalen erstellt, der sich an entsprechenden Leitfäden der Generalstaatsanwalt- schaften anderer Länder orientiert.49 Für die Antisemitismusbeauftragten mussten keine zusätzlichen Planstellen geschaffen werden, sondern es wurden bereits etablierte (General)Staatsanwälte damit beauftragt. Bei der Auftaktver- anstaltung im April wurden Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden, Einrichtungen und Verbänden in Nordrhein-Westfalen die Antisemitismusbeauftragten vorgestellt. Die Förderung der Netzwerke ist unerlässlich für eine erfolgreiche Arbeit der Antisemitismusbeauftragten, denn nur wenn die Betroffenen antisemitischer Straftaten Vertrauen in die Justiz haben, werden die Straftaten auch zur Anzeige gebracht. Ebenfalls wichtig ist ein länderübergreifendes Netzwerk der Antisemitismusbeauftragten. In der Bund-Länder-Kommission haben wir im Jahr 2021 ein solches Netzwerk gefordert.50 Eine länderübergreifende Vernetzung der justiziellen Antisemitismusbeauf- tragten ist auf Ebene der Generalstaatsanwaltschaften und des Generalbundesanwalts bereits erfolgt und eine Verstetigung ist in Aussicht genommen.51 Ich bin davon überzeugt, dass die Ein- führung von Antisemitismusbeauftragten bei den Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwalt- schaften ein wichtiger Schritt ist, dieses Vertrauen zu stärken und die Kommunikation nach innen und mit den Betroffenen zu intensivieren. Die Antisemitismusbeauftragten werden jährlich einen Bericht vorlegen, beginnend im Sommer 2023.52 3.1.2 Strafvollzug Im Jahr 2022 fand ein von meinem Büro unterstützter Fachtag des Kompetenznetzwerks Antisemi- tismus (KOMPAS) mit dem Titel „Polizei, Justiz und Strafvollzug: Wie erfolgreich ist der Rechtsstaat im Kampf gegen Antisemitismus?“ statt. Experteninnen und Experten aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft referierten dazu über verschiedene Ansätze und Erfahrungen in den Bundesländern.53 Diskutiert wurden Erscheinungsformen von Antisemitismus insbesondere auch im Strafvollzug, denn werden T äter gefasst und zu Haftstrafen verurteilt, gelangen sie in das „geschlossene System“ des Strafvollzugs. Gefängnisse sind Orte, an denen antisemitische und andere menschenverach- tende Einstellungen von Inhaftierten zutage treten, unabhängig vom Haftgrund der Personen. Vor- gestellt wurde u. a. eine qualitativ ausgerichtete Studie zu verschiedenen Ausprägungen von Anti- semitismus im Strafvollzug männlicher Jugendstrafgefangener. „Basierend auf leitfadengestützten 48 Im Einzelnen werden Ihnen unter anderem folgende Aufgaben zuteil: Zentraler Ansprechpartner für andere Behörden sowie für jüdische Einrichtungen, Ansprechpartner für RIAS Nordrhein-Westfalen e. V., Zentraler justizinterner Ansprechpartner für (Zweifels-)Fragen bei antisemitischen Straftaten – etwa zur Bewertung antijüdischer Aspekte eines T atgeschehens, Hinwirken auf eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung bei der Bearbeitung antisemitischer Delikte sowie Durchführung von themenspezifischen Fortbildungsmaßnahmen. Vgl. schriftlicher Bericht „Umgang in der Justiz mit antisemitischen Straftaten“, Sitzung des Rechtsausschusses am 16.11.2022, Landtags-Vorlage 18/417 . 49 Zum Zeitpunkt der Redaktion dieses Jahresberichts befand sich dieser Leitfaden noch in der Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden. 50 Vgl. Beschluss der Gemeinsamen Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens vom 25.11.2022, abrufbar unter: https:/ /www.land.nrw/media/25485. 51 Vgl. schriftlicher Bericht „Umgang in der Justiz mit antisemitischen Straftaten“, Sitzung des Rechtsausschusses am 16.11.2022, Landtags-Vorlage 18/417 . 52 Vgl. Landtags-Drucksache 18/1496, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 18/1148. 53 Die Vorträge und Panels der T agung sind vollständig im Videoformat auf https:/ /kompetenznetzwerk-antisemitismus.de/ veranstaltung/fachtag-polizei-justiz-und-strafvollzug-wie-erfolgreich-ist-der-rechtsstaat-im-kampf-gegen-antisemitismus/ dokumentiert und abrufbar. 3 Schwerpunkte der Arbeit 202222 Experteninterviews mit internen Mitarbeitenden unterschiedlicher Abteilungen und Funktionen in den Haftanstalten (Anstaltsleitung, Sozialdienst, Schule, Psychologischer Dienst, Seelsorge und Allgemeiner Vollzugsdienst) sowie externen Bildungsreferentinnen und -Referenten zivilge- sellschaftlicher T räger wurden diverse Perspektiven aus dem Strafvollzug zusammengefügt. Es handelt sich damit um eine rekonstruierende Untersuchung, die anhand der Auskünfte der Befrag- ten Einblicke in Prozesse und Situationen im Strafvollzug ermöglicht.“54 Die vorgestellten Beispiel- fälle und Forschungsergebnisse verdeutlichen, dass sich Mitarbeitende in Jugendhaft anstalten in ihrem Umgang mit Antisemitismus fortbilden und professionalisieren sollten. Dabei sollten auch die Abläufe im Gefängnis betrachtet werden. Diese institutionelle Perspektive kann zum Beispiel bedeuten, Sanktions- und Meldesysteme in JVAs zu überdenken und weiterzuent wickeln. 3.2 Bildung Schule und Bildung sind seit Beginn meiner T ätigkeit als Antisemitismusbeauftragte ein Schwer- punkt meiner Arbeit. In den Schulen kommen Kinder und Jugendliche aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen, mit den unterschiedlichsten religiösen Überzeugungen und Weltan- schauungen zusammen. Dadurch stehen die Schulen mehr denn je vor großen Herausforderun- gen, haben gleichzeitig aber auch die Chance, allen Formen von Rassismus und Antisemitismus präventiv zu begegnen. Wir wissen durch verschiedene Studien, dass an dem Ort, an dem wir als Gesellschaft und Staat nahezu einmalig die Chance haben, systematisch und koordiniert Werte und Normen des toleranten und weltoffenen Miteinanders an junge heranwachsende Menschen zu vermitteln, Antisemitismus alltäglich auftritt. So wird in der Problembeschreibung von 2019 von Betroffenen Schule als der Ort genannt, an dem antisemitische Vorfälle, vor allem unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, am häufigsten auftreten.55 Es ist daher unerlässlich, dass vor allem die Lehrkräfte für das Thema sensibilisiert sind und sich fortbilden können. Ihnen sind auch die richtigen Materialien an die Hand zu geben. Zusam- men mit dem Ministerium für Schule und Bildung habe ich daher die Studie „Antisemitismus als soziales Phänomen in der Institution Schule“ bei der Ruhr-Universität Bochum im Jahr 2020 in Auftrag gegeben. Die Studie besteht aus teilnehmenden Unterrichtsbeobachtungen und hat die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien mit der Formulierung konkreter Handlungsanweisungen für Lehrkräfte zum Ziel. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Möglichkeit zur teilnehmenden Beobachtung stark eingeschränkt, so dass die Arbeiten an der Studie verlängert werden mussten. Die Dokumentation von Interaktionsdynamiken mit Blick auf situative Emotionen und non-verbale Anteile der Unterrichtskommunikation, auf welchen der Fokus der Studie liegt, waren im Distanz- unterricht nur sehr schwer möglich. Ein Abschluss der Arbeiten an der Studie soll im Jahr 2023 erfolgen. Auch bezüglich der Meldung von antisemitischen Vorfällen an Schulen setze ich mich für eine deutliche Verbesserung ein. Für die Lehrkräfte sind gegenüber den Schulbehörden lediglich strafrechtlich relevante Fälle meldepflichtig. Eine offensichtliche Diskrepanz zwischen den ge - meldeten Vorfällen und dem Alltag in den Schulen wird von vielen Seiten bestätigt. Einen landes- einheitlichen Meldeweg für antisemitische Vorfälle in Schulen, insbesondere unterhalb der Straf- barkeit, gibt es derzeit nicht. Dies ist auch eine der gemeinsamen Empfehlungen des Zentralrates der Juden in Deutschland, der Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten und der Kultusministerkonferenz 54 Vgl. Antisemitismus im Jugendstrafvollzug. Zentrale Forschungsergebnisse und Handlungsempfehlungen, 2022, Abrufbar unter: https:/ /www.annefrank.de/fileadmin/user_upload/2022_Studie_Antisemitismus_im_Jugendstrafvollzug_web.pdf. 55 Vgl. Hause, Katrin u. a., Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen – Wahrnehmungen und Erfahrungen jüdischer Menschen, 2020, Abrufbar unter: https:/ /report-antisemitism.de/documents/2020-09-07_rias-bund_sabra_Problembeschreibung-An- tisemitismus-in-NRW.pdf?fbclid=IwAR3jjXz4QIcpZNGfc3uccaFFQXPn6LbPMXj2KXCPKw_dmHCS1T zk0_9SNHo. 3 Schwerpunkte der Arbeit 2022 23 (KMK) zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule56, dessen Umsetzung mir auch im Jahr 2022 ein großes Anliegen war und ich Gespräche mit den vielfältigen Akteuren geführt und Vorschläge zur weiteren Umsetzung in Nordrhein-Westfalen gemacht habe. Auf KMK-Ebene wurde eine dauerhafte Arbeitsgruppe gebildet, der auch Vertreter der Bund-Länder-Kommission der Antise- mitismusbeauftragten angehören. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der Empfehlungen und der formulierten Zielsetzungen zu definieren. Eine länderübergreifende Koordination ist wichtig. Gleich- zeitig sind aber die Länder wegen ihrer Schulkompetenz nicht aus ihrer Aufgabe entlassen, mit den Empfehlungen zu arbeiten. Verbesserungen im Schulbereich bleibt auch in den kommenden Jahren einer meiner Schwerpunkte. 3.3 Kommunen Kommunen sind und bleiben vor Ort erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Sie sind die „Herzkammer“ der Exekutive und mit ihren Gremien auch der örtlichen Legislative. Das Wissen über und die Arbeit gegen Antisemitismus sind daher für die kommunale Ebene unerlässlich. Kom- munen in Nordrhein-Westfalen bekennen sich zunehmend zur IHRA-Definition und einige haben in den letzten Jahren Beauftragte oder Ansprechpartner für Antisemitismus eingerichtet bzw. benannt, um Antisemitismus vor Ort zu begegnen. Diese Entwicklung begrüße ich sehr und möchte diese fördern und weiterentwickeln. In den Bereich der Kommunalverwaltung fallen unter anderem die Zuständigkeiten für Schule, Kultur und Sport. Gerade dies sind entscheidende Gebiete für die Antisemitismusprävention. Da es zu meinen Aufgaben gehört, die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren in der Arbeit gegen Antisemitismus zu fördern, unterstütze ich auch die kommunalen Netzwerke. Daher habe ich 2022 die erste Kommunalfachtagung Antisemitismus im Regierungs- bezirk Münster durchgeführt. Zusammen mit Regierungspräsident Andreas Bothe konnte ein deutschlandweites Pilotprojekt erfolgreich umgesetzt werden. Rund 50 T eilnehmende konnten in den Räumlichkeiten der Bezirksregierung Münster zur ersten Fachtagung für kommunale Vertreter begrüßt werden. Die T eilnehmenden setzten sich aus Ver- tretern aller kommunalen Ebenen zusammen. Besonders die T eilnahme von Bürgermeistern der Region zeigte die Bedeutung des Themas. Ziel der T agung war die Vermittlung von Wissen über Antisemitismus, praktische Handreichungen für die kommunale Arbeit vor Ort sowie der Aufbau von Netzwerken. Sharon Fehr, Vorstandsmitglied des Landesverbands der jüdischen Gemeinden Westfalen-Lippe, erinnerte daran, dass nicht alleine die statistisch erfassten Straftaten das Ausmaß von Antisemitis- mus widerspiegeln, sondern sich Antisemitismus in vielen Formen ausdrückt und hob die Bedeu- tung der Kommunen im Kampf gegen Antisemitismus hervor. Angela Stähler, Bürgermeisterin der Stadt Münster, warb dafür, die Möglichkeiten der Kommunen zu nutzen, um Antisemitismus entge- gen zu treten. Nach einem fachlichen Input von Stefan Querl und Peter Römer von dem Geschichts- ort Villa ten Hompel, gaben sie einen Einblick in die Arbeit als Antisemitismusbeauftragte der Stadt Münster. Gerade für die Verwaltung stellen sie mit ihrer Expertise eine wichtige Beratungsfunktion dar, wenn es um Fragen der Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren geht. Jörg Rensmann, Leiter der Meldestelle RIAS NRW, stellte seine Arbeit vor. Für ein gutes Gelingen der Arbeit der Meldestelle sei es unerlässlich, dass diese bekannt gemacht werde, nur so könne ein wirkliches Bild von antisemitischen Vorfällen in Nordrhein-Westfalen aufgezeigt und das Dunkelfeld erhellt werden. In dem jährlichen Bericht würden die Vorfälle auch nach Städten aufgeschlüsselt werden. Die T eil- nehmer regten an zu prüfen, ob die Aufschlüsselung auch nach Kreisen erfolgen könne, um die Lage vor Ort besser beurteilen zu können. Vorgestellt wurde darüber hinaus die Arbeit von ADIRA, 56 Vgl. Gemeinsame Empfehlung des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Bund-Länder-Kommission der Antisemitismus- beauftragten und der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule, abrufbar unter: https:/ /www. kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_10-Gemeinsame_Empfehlung- Antisemitismus.pdf. 3 Schwerpunkte der Arbeit 202224 der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit mit dem Schwerpunkt Antisemitismus. Sie bietet Beratung für Betroffene von Antisemitismus und Diskriminierung in der Region Westfalen Lippe sowie anlassbezogene Fachberatung bei antisemitischen Vorfällen an. Der Zuspruch der T eilnehmenden für die deutschlandweit erste T agung speziell für kommunale Vertreter im Bereich Antisemitismus hat deutlich gemacht, dass auch in den Kommu- nen das Bewusstsein für das Problem des erstarkenden Antisemitismus vorhanden ist und angegangen wird. Nach der T agung wurden von mehre- ren Kommunen aus dem Regierungs- bezirk Anträge zur Unterstützung durch das Büro der Antisemitismus- beauftragten für Projekte vor Ort gestellt. Ich freue mich darauf, die in Münster gewonnenen Erfahrungen bei der Durchführung von Kom- munaltagen in den anderen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen zu vertiefen. Für das Jahr 2023 sind T agungen im Regierungsbezirk Detmold sowie in Arnsberg geplant. Interview mit Stefan Querl, Beauftragter gegen Antisemitismus in Münster sowie Leiter Geschichtsort Villa ten Hompel Warum hat die Stadt Münster einen Antisemitismus- beauftragten ernannt? Weil es geschichtskulturell wie partei- und gremien- übergreifend einen Konsens in der Stadt gibt, auf diesem Feld ganz besonders wachsam zu sein. Im Rathaus und Regierungspräsidium, in Polizei, Justiz, wichtigen ande- ren Behörden, an den Schulen und Hochschulen machen die maßgeblichen Menschen klar, dass sie Strukturen gegen Antisemitismus schaffen möchten, die dauerhaft tragen. Funktioniert das auch? Ja und nein. Exzellent funktionieren Kommunikation und konkrete Planungen von Projekten zur Prävention. Nicht sicher ist jedoch, ob immer schnell und adäquat auf die neuen Formen des alten Hasses klug reagiert werden kann. Im Münsterland wechselt der Antisemitismus wie ein Chamäleon häufig die Farbe oder tarnt sich. Dranbleiben thematisch ist das Wesent- liche, was hilft, denn die NS-Vergangenheit oder der Nahostkonflikt sind Quellen, aus denen sich oft plötzlich Aggressivität speisen kann. Gerade deshalb müssen wir nichtjüdischen Nachbarn und Nachbarinnen den jüdischen Gemeinden zur Seite stehen und Hilfsbereit- schaft ausstrahlen. Wie sorgsame, freundliche Leute von nebenan, die aufeinander achten, ohne sich zu nahe zu treten. Solches Wirken im Kleinen finde ich in der lokalen Arbeit wichti- ger als lautstarke Appelle oder langatmige Erklärungen. Foto: Alexander Basta Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei der Kommunaltagung am 7 . Dezember 2022 in der Bezirksregierung Münster 3 Schwerpunkte der Arbeit 2022 25 3.4 Studien/Forschung Statistisch erfasst werden Straftaten und Vorfälle mit antisemitischem Hintergrund. Daraus können jedoch nur bedingt Rückschlüsse auf die Verbreitung von antisemitischen Vorurteilen und Ressentiments gezogen werden. Wir brauchen einen umfassenderen Einblick und eine bessere Datenbasis. Daher ist es mir auch immer ein großes Anliegen, mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln Studien zu unterschiedlichen Fragestellungen zu initiieren. 3.4.1 Studie zu Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen Das Wissen über die Verbreitung antisemitischer Vorurteile und Ressentiments in der Gesellschaft ist bei der Erarbeitung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen unerlässlich. Ich freue mich daher sehr, dass wir im Jahr 2022 die große Forschungsstudie „Antisemitismus in der Gesamtge- sellschaft von Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023“ auf den Weg gebracht haben. Das Projekt wird durchgeführt in Kooperation mit dem Innenministerium, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie der Universität Passau und ermöglicht so eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis. Mit Prof. Dr. Heiko Beyer und Prof. Dr. Lars Rensmann konnten zwei renommierte Exper- ten ihrer Disziplin mit Antisemitismus-Erfahrung gewonnen werden. Die Kriminalistisch-Kriminolo- gische Forschungsstelle des Innenministeriums wird ebenfalls intensiv eingebunden. Sehen Sie besondere Herausforderungen? Ja. Synagogen sind sensible, enorm wertvolle Orte. Sie bedürfen besonderen Schutzes, aber auch einer steten Öffnung für den Austausch mit anderen Religionen, Weltanschauungen und Kulturen. Gar nicht so einfach im Alltag. Dabei lässt sich noch viel tun, und dankens- werterweise sind die Gemeindevorstände meiner Meinung nach auch innovationsfreudig, was spannende Formen der Begegnungen anbelangt. v. l.: Prof. Dr. Heiko Beyer, Prof. Dr. Lars Rensmann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Minister Herbert Reul, Foto: LandNRW/Martin Götz 3 Schwerpunkte der Arbeit 202226 Die Studie beleuchtet die unterschiedlichen milieuspezifischen und situativen Ausprägungen antisemitischer Rede- und Verhaltenspräferenzen und soll den Antisemitismus in Nordrhein-West- falen gerade in spezifischen sozialen und situativen Kontexten, Formen und Ausmaßen erfassen und die Milieus erhellen. Bei Umfragen zu als tabuisiert wahrgenommenen Themen beobachten wir in der Regel, dass die Befragten nicht wahrheitsgemäß, sondern sozial erwünscht antworten. Befragte, die Fragebögen ausfüllen, passen ihr Antwortverhalten häufig an wahrgenommene soziale Normen an. In Anbetracht der T atsache, dass diskriminierende Einstellungen im Allgemeinen und antisemitische Überzeugungen im Besonderen in den meisten Ländern als gesellschaftlich inak- zeptabel angesehen werden, wenn sie in der Öffentlichkeit geäußert werden, sind die Antworten in bisherigen Umfragen höchstwahrscheinlich stark verzerrt. In der Studie werden deshalb neben klassischen Befragungsinstrumenten auch experimentelle Umfragedesigns eingesetzt, um validere Ergebnisse zu erzielen. Mit dieser Studie wird erstmals das Umfrage-Instrumentarium entschei- dend im Hinblick auf modernisierte Formen des Antisemitismus erweitert. Die Kombination der eingesetzten Instrumente wird einen viel genaueren und umfangreicheren Blick auf Antisemitismus und seine gesellschaftliche Bedeutung in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Von diesen sozial- wissenschaftlichen Erkenntnissen erhoffe ich mir vor allem entscheidende neue Erkenntnisse zur besseren, effektiveren und nachhaltigen Bekämpfung von Judenfeindschaft, nicht zuletzt im Kon- text von Schulen, politischer Bildung und gesellschaftlichen Institutionen. Der empirische Fokus ist hierbei das Land Nordrhein-Westfalen, aber die Befunde werden ohne Zweifel auch weit über das Land hinaus Bedeutung haben. Aus den Ergebnissen sollen dann Handlungsempfehlungen für die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesregierung entwickelt werden, die eine gezieltere Präventionsarbeit ermöglichen. Für meine Arbeit sowie die Arbeit des Innenministeriums wird die Studie wichtige Erkenntnisse liefern. Die Ergebnisse werden 2024 vorgestellt. Interview mit Prof. Dr. Heiko Beyer Warum ist die Studie gerade jetzt so wichtig? In den letzten 10 Jahren ist die Anzahl registrierter anti- semitischer Straftaten kontinuierlich angestiegen, mit einem Höchststand von 3027 Fällen im Jahr 2021. Rechts- extreme Anschläge wie jener auf die Hallenser Synagoge im Oktober 2019, öffentliche Holocaust-Relativierungen bei Demonstrationen der Querdenken-Bewegung oder im Rahmen des Berliner Al-Quds-Marschs sowie die jüngste Debatte um antisemitische Exponate während der Documenta in Kassel verdeutlichen, dass Antisemitismus nicht nur ein hoch aktuelles Phänomen, sondern auch über ideologische Lager hinweg verbreitet ist. Was ist das Neue an der Studie? Bisherige Untersuchungen zum Antisemitismus in Deutschland haben vor allem das Problem, dass Sie durch die starke Normierung des Themas den Bevölkerungsanteil mit antisemitischen Einstellungen unterschätzen. Befragte antworten bei solchen Umfragen in der Regel sozial erwünscht. Unsere Studie wird unter anderem mit Umfrageexperimen- ten diesen Effekt zu minimieren versuchen und darüber hinaus auch antisemitische Kommu nikationsnormen (was ist in welchen Kontexten sagbar) und Handlungsintentionen erfassen. Foto: Timan Schenk 3 Schwerpunkte der Arbeit 2022 27 3.4.2 Antisemitismus im Gaming als mögliches Forschungsfeld Mit der Studie „Die Suszeptibilität von Jugendlichen für Antisemitismus im Gangsta Rap und Möglichkeiten der Prävention“ wurde im Jahr 2021 ein Studienprojekt mit der Perspektive, Anti- semitismus im Bereich der Jugendkultur zu untersuchen, gestartet. Wie in musikbezogenen Jugendszenen kommt Antisemitismus auch in anderen jugendbezogenen Medien vor, wie zum Beispiel im Gaming. Während des Jahres 2022 sowie nochmals intensiver zum Jahreswechsel 2022/23 erhielt dieses Thema kurzzeitig etwas Aufmerksamkeit, weil sich mit der Veröffentlichung des Computerspiels „Hogwarts Legacy“ mehrere Beiträge möglichen antisemitischen Erzähl- mustern und Stereotypen in diesem Spiel widmeten. Abgesehen von diesem und anderen Einzel- beispielen ist die Thematik Antisemitismus im Gaming bisher nicht systematisch untersucht. Für den englischsprachigen Raum gibt es aktuelle Untersuchungen zu Hatespeech im amerikanischen Gaming-Markt, die auch Hinweise auf Verbreitungen von antisemitischen Inhalten und Hassbot- schaften im Gaming-Bereich beinhalten. Die Sphäre Gaming sollte dabei allerdings nicht nur als T eil der Jugendkultur oder jugendbezogener Medien verstanden werden. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass mehr als die Hälfte aller Deutschen Video- und Computerspiele konsumieren. Etwa 11 Prozent der betreffenden Personen sind zwischen 60 und 69 Jahre alt. Auf die 10- bis 19-Jährigen entfallen 16 Prozent, 14 Prozent sind 20 bis 29 Jahre alt und 18 Prozent der Gamer sind zwischen 30 und 39 Jahre alt. Die Gruppe der 40- bis 49-Jährigen stellt 15 Prozent der Computerspieler, bei den 50- bis 59-Jährigen sind es 18 Prozent. Computer- und Videospiele sind also ein Medium, das quer durch die Gesellschaft in allen Altersgruppen konsumiert wird. Das Durchschnittsalter liegt bei etwa 37 Jahre. Das Verhältnis von männlichen und weiblichen Spielern ist in Deutschland relativ ausgeglichen. Dokumentierte Einzelfälle und Studien zu anderen Medien legen nahe, dass auch im Gaming-Bereich die Verbreitung von antisemitischen Narrativen, Stereotypen und Inhalten stattfindet. Dies kann sowohl in Spielen selbst bspw. durch klar anti- semitische Spielinhalte oder entsprechende Chiffren geschehen. Solche Fälle sind relativ schnell diskutiert und werden ggf. auch von Spielplattformen entfernt. Wenig beleuchtet sind hingegen Äußerungen bspw. in ‚Ingame-Chats‘ in Multiplayer-Games oder auf Plattformen des Gaming- Bereichs. Dies können Foren, Imageboards oder auch Kommentarbereiche bspw. bei Vertriebsplatt- formen sein. Wir stehen im Austausch mit mehreren Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um Möglichkeiten einer systematischen und wissenschaftlichen Erstbefassung mit dem Thema im deutschsprachigen Raum zu diskutieren. 3.4.3 Weitere Studien des Jahres 2022 Auf der neuen Homepage der Antisemitismusbeauftragten werden auch fortlaufend Studien zum Thema Antisemitismus vorgestellt. Auch wenn diese nicht speziell auf Nordrhein-Westfalen aus- gerichtet sind, lassen sich für das bevölkerungsreichste Bundesland oftmals Rückschlüsse ziehen. Eine kleine Auswahl von Studien im Jahr 2022 möchte ich hier vorstellen: Welche Erwartungen haben Sie an die Studie? Die Studie wird umfassende Erkenntnisse über die Verbreitung und gruppenspezifische Ver- teilung antisemitischer Einstellungen, Kommunikationsnormen und Handlungsintentionen in der nordrhein-westfälischen Gesellschaft liefern. 3 Schwerpunkte der Arbeit 202228 Antimuslimische und antisemitische Einstellungen im Einwanderungsland – (k)ein Einzelfall Sachverständigenrat für Integration und Migration (Oktober 2022) In der Studie wurde untersucht, wie negative Einstellungen bestimmter Bevölkerungsgruppen mit soziodemographischen, migrationsbedingten und sozialen Merkmalen zusammenhängen und auf Basis der Analyse Handlungsempfehlungen entwickelt. Laut der Studie seien Befragte mit Migrationshintergrund, die in Deutschland die Schule besucht haben, seltener antisemitisch oder antimuslimisch eingestellt als jene, die in einem anderen Land zur Schule gegangen sind. Auch bei Menschen, die regelmäßig Kontakt zu Personen anderer Her- kunft haben, seien Ressentiments deutlich seltener. Statistisch gesehen nähmen Menschen mit Migrationshintergrund häufiger eine antisemitische Haltung ein als Menschen ohne. Die Studie geht davon aus, dass antisemitische Einstellungen unter türkischstämmigen Musliminnen und Muslimen zum T eil religiös-theologisch begründet sind. Die Haltung von arabischstämmigen Zugewanderten sei dagegen eher auf das politisch-gesellschaftliche Narrativ im Herkunftsland zurückzuführen. Hier spiele der Nahostkonflikt eine nicht unbedeutende Rolle. Zudem sei deutlich geworden, dass auch Diskriminierungserfahrungen zum T ragen kämen. So neigten Menschen mit Migrationshintergrund, die sich aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert fühlen, häufiger zu antisemi- tischen Einstellungen als Menschen, die eine solche Diskriminierung nicht erfahren haben.57 Antisemitismus in Deutschland – Eine Repräsentativbefragung American Jewish Committee Berlin (AJC) (Mai 2022) Die Studie untersucht die Verbreitung von Antisemitismus in der deutschen Bevölkerung, explizit auch unter Muslimen. Insgesamt sind der Umfrage zufolge 60 Prozent aller Befragten der Ansicht, dass Judenfeindschaft „eher“ beziehungsweise „auf jeden Fall“ weit verbreitet sei. Das sehen 53 Prozent der Muslime ebenfalls so. Knapp zwei Drittel zeigten sich überzeugt, dass das Problem in den vergangenen zehn Jahren zugenommen habe. Bei Muslimen denkt dies etwa jeder zweite. Sowohl die Gruppe der Muslime (55 Prozent) als auch die Gesamtbevölkerung (52) seien sich einig, dass angemessen über Antisemitismus gesprochen werde. Auf die direkte Frage, ob man Juden sympathisch findet, sagten 43 Prozent ja; nur sechs Prozent bekannten sich dazu, Juden unsympathisch zu finden. In der Gruppe der befragten Muslime waren die Werte 36 Prozent und 22 Prozent. Wurde gezielt nach antijüdischen Stereotypen gefragt, fiel das Bild anders aus als bei der direkten Frage. So bejahten insgesamt 65 Prozent das Vorurteil, Juden hielten eng zusammen – bei den befragten Muslimen waren es 63 Prozent. 34 Prozent aller Befragten sagten, Juden nutzten ihren Status als Opfer des Völkermords im Zweiten Weltkrieg zum eigenen Vorteil; in der Gruppe der Muslime sagten das 54 Prozent. Der Aussage, Juden hätten zu viel Macht in der Wirtschaft, stimmten insgesamt 23 Prozent zu, unter Muslimen 49 Prozent. Insgesamt 11 Prozent bejahten die Auffassung, Juden seien für viele Wirtschaftskrisen verantwort- lich – unter Muslimen 33 Prozent.58 57 Vgl. Sachverständigenrat für Integration und Migration, Antimuslimische und antisemitische Einstellungen im Einwanderungs- land – (k)ein Einzelfall? (2022) abrufbar unter: https:/ /www.svr-migration.de/presse/presse-forschung/antimuslimische- und-antisemitische-einstellungen/. 58 Vgl. Dr. Leemhuis, Remko, Antisemitismus in Deutschland – Eine Repräsentativbefragung (2022) abrufbar unter: https:/ / ajcgermany.org/de/broschuere/antisemitismus-deutschland-eine-repraesentativbefragung. 3 Schwerpunkte der Arbeit 2022 29 Deutschland und Israel heute: Zwischen Verbundenheit und Entfremdung Bertelsmann-Stiftung (September 2022) In der repräsentativen Bevölkerungsbefragung wurden Deutsche und Israelis zu der Wahrnehmung der beiden Länder befragt. 46 Prozent der Deutschen hätten eine gute Meinung, 34 Prozent hin- gegen eine schlechte Meinung über Israel. Dem stehe ein ausgesprochen positives Deutschland- bild vieler Israelis gegenüber. 63 Prozent von ihnen hätten eine gute, nur 19 Prozent dagegen eine schlechte Meinung von Deutschland. Unterschiedlich beantworten die Befragten beider Länder die Frage, ob sich aus der Geschichte eine besondere Verantwortung Deutschlands für das jüdische Volk ergibt: 58 Prozent der Israelis seien davon überzeugt, aber nur 35 Prozent der Deutschen sähen das ebenfalls uneingeschränkt so. Eine aus der Geschichte abgeleitete Verantwortung für den Staat Israel sähen sogar nur 27 Pro- zent der Deutschen, aber 57 Prozent der Israelis. Israelis hätten demnach Erwartungen an die Deut- schen, welche die deutschen Befragten mehrheitlich nicht teilten. Auf politischer Ebene zeige sich das zum Beispiel bei der Frage, wie die deutsche Politik diese Verantwortung wahrnehmen soll. So erhofften sich 61 Prozent der Israelis von der Bundesregierung eine einseitige politische Unterstüt- zung ihrer Position im israelisch-palästinensischen Konflikt. Allerdings teilten nur 12 Prozent der deutschen Befragten diese Haltung. Und während knapp zwei Drittel (64 Prozent) aller deutschen Befragten überzeugt seien, dass beide Seiten in diesem Konflikt zu gleichen T eilen nachgeben müssten, sähen mehr als jeder zweite Israeli (55 Prozent) die palästinensische Seite in der Verant- wortung, in diesem Konflikt einzulenken.59 History under attack: Holocaust denial and distortion on social media UNESCO und Jüdischer Weltkongress (WJC) (2022) „History under attack“ ist eine datengestützte Studie zu Holocaust-Leugnung und -Verzerrung in den sozialen Medien. Dafür wurden im Sommer 2021 4 000 Inhalte mit Holocaust-Bezug auf fünf großen Plattformen gesammelt: Facebook, T witter, TikT ok, Instagram und T elegram. Die Wissen- schaftler haben die Plattformen auf Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch durchsucht. Sowohl nach neutralen Schlagworten wie „Juden“ oder „Judentum“, Ausdrücken mit Holocaust- Bezug wie „Auschwitz“ oder „Arbeit macht frei“ wie auch antisemitischen Phrasen wie „Zionist Occupied Government“ und rechtsextremen oder verschwörungstheoretischen Codes, zum Bei- spiel „Holohoax“. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass fast die Hälfte (49 Prozent) der öffentlichen Inhalte mit Holocaust-Bezug auf T elegram die Fakten leugnet oder verzerrt. Dieser Anteil steigt auf über 80 Prozent bei Nachrichten in deutscher Sprache. Diese Beiträge, die leicht zugänglich sind, seien ausdrücklich antisemitisch. Auf anderen Plattformen wie T witter, Facebook, Instagram oder Tiktok seien Leugnung und Verzerrung auf den ersten Blick geringer. Dort werde die Moderation von Inhalten umgangen, indem Memes verbreitet würden. Antisemitische Inhalte kämen so „humorvoll“ daher.60 Weitere Studien finden Sie auch unter: https:/ /www.antisemitismusbeauftragte.nrw/publikationen- archiv 59 Vgl. Bertelsmannstiftung, Deutschland und Israel heute: Zwischen Verbundenheit und Entfremdung (2022), abrufbar unter: https:/ /www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/deutschland-und-israel-heute-zwischen- verbundenheit-und-entfremdung. 60 Vgl. WJC, History under attack: Holocaust denial and distortion on social media (2023) abrufbar unter: https:/ /unesdoc. unesco.org/ark:/48223/pf0000382159. 3 Schwerpunkte der Arbeit 202230 3.5 Podcast In dem Podcast „Gegen das Vergessen“ spreche ich mit Gästen, wie Iris Berben, über das vielfäl- tige Engagement für Demokratie und T oleranz und gegen das Vergessen. Im Jahr 2022 habe ich mich besonders über die Gespräche mit Zeitzeugen gefreut. Wir müssen alle Wege nutzen, um die Lebensgeschichten der Zeitzeugen des Nationalsozialismus nachhaltig zu bewahren. So konnte ich unter anderem mit T amar Dreifuss, Ruth Weiss sowie Herbert Rubinstein über ihr Leben sprechen. Ruth Weiss ist eine eindrucks- volle Persönlichkeit, mit der ich im Sommer 2022 einen Podcast über ihr Leben aufzeichnen durfte. Am 27 . Januar 2023 war Ruth Weiss Haupt- rednerin bei der Gedenkstunde im Landtag Nordrhein-Westfalen. In dem Podcast beschreibt Ruth Weiss den Prozess der Ausgrenzung bis hin zu den Rassegesetzen von Jüdinnen und Juden in Deutschland nach 1933. „Ich wurde sofort in der Schule ausge- grenzt (…). Meine Schwester wurde beschimpft und mit Dreck beworfen“. Zu den immer weitreichenderen Erlassen gegen die Juden in Deutschland und der Nicht-Wahrnehmung durch die Bevölkerung sagt sie: „Das waren alles Sachen, die uns betrafen und an allen anderen vorbeigingen“. Ihr Vater konnte kurz nachdem er seine Arbeit verloren hatte nach Südafrika auswandern. Die Familie folgte mit dem letzten Schiff, welches in Südafrika anlegen durfte, 1936 und entkam so den Nationalsozialis- ten. Seitdem engagiert sie sich eindrucksvoll gegen Antisemitismus und Rassismus. In Südafrika wurde sie eine Aktivistin gegen die Apartheit. Mehr zu Ruth Weiss gibt es auch auf der Seite der Ruth Weiss Gesellschaft e. V. https:/ /ruth-weiss- gesellschaft.de/ Die Holocaust-Überlebende T amar Dreifuss, Jahrgang 1938, hielt am 27 . Januar 2022 eine bewe- gende Rede anlässlich des Holocaust-Gedenktages im Landtag von Nordrhein-Westfalen. In meinem Podcast erinnert sie sich an die schrecklichen Jahre und eine fast unglaubliche Flucht aus dem Durchgangslager T auroggen. Nach einer angeordneten Gemeinschaftsdusche besorgte ihre Mutter für sich und T amar ordentliche Kleidung und passierte mit dem Kind an der Hand selbst- bewusst den diensthabenden Wachmann, als seien sie nur Besucherinnen gewesen. „Ich verneige mich vor meiner Mutter (…). Den Mut, den sie aufgebracht hat, ist unglaublich.“ Die Geschichte schrieb T amar Dreifuss in dem Kinderbuch „Die wundersame Rettung der kleinen T amar 1944“ auf. Frau Dreifuss sprach jahrelang vor Schulklassen über ihr Leben und setzt sich für die Erinnerungs- arbeit ein. Herbert Rubinstein schildert in dem Podcast eindrücklich seine Zeit im Ghetto in Czernowitz, heute in der Ukraine. „Im Gedächtnis geblieben ist mir der furchtbare Gestank im Ghetto“. Nur durch Zufälle sind er und seine Familie den Deportationen aus dem Ghetto in Lager entkommen – ,,dass ich überlebt habe, war pures Glück.“ Herr Rubinstein war 1996 bis 2009 hauptamtlicher Geschäfts- führer beim Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein im Rheinland. Seit Jahren spricht er vor Schülerinnen und Schülern, um gegen Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit anzugehen. Die heutige Zeit sieht er mit großer Sorge: „Das, was ich heute mitmache, erinnert mich sehr an das, was schon einmal gewesen ist. Das Strickmuster ist fast identisch.“ Auch der Ukraine- Krieg ist ein Thema in dem Podcast. Rubinstein schildert Begegnungen und Gedanken seiner vielen Reisen nach Czernowitz. v. l.: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Ruth Weiss 3 Schwerpunkte der Arbeit 2022 31 2002 erhielt die bekannte Schauspielerin Iris Berben vom Zentralrat der Juden in Deutschland den Leo-Baeck-Preis aufgrund ihres kontinuierlichen Engagements gegen Rechtsextremismus, Anti- semitismus und für das Existenzrecht Israels in sicheren Grenzen. Über die Beweggründe ihres Engagements und die aktuellen Entwicklungen erzählt sie in meinem Podcast. Einen wichtigen Bau- stein im Kampf gegen Antisemitismus sieht Iris Berben im Bildungsbereich und dort insbesondere bei den Lehrkräften. Es bedürfe „Lehrerinnen und Lehrer, die die Behandlung dieses Themas nicht als Abhaken des Geschichtsunterrichts sehen (…). Sondern es kommt ganz stark darauf an, diese Thematik wirklich als ein gesellschaftspolitisches Problem auch in der heutigen Zeit zu sehen.“ Iris Berben ist Schirmherrin des Musiktheater-Projekts „Die Kinder der toten Stadt“, das Schulen mit pädagogischem Begleitmaterial für Aufführungen zur Verfügung steht und durch den Ansatz der Musik neue didaktische Wege im Sinne der Erinnerungskultur anbietet. Durchgeführt wird das Projekt von Frau Dr. Kass, Leiterin des von ihr gegründeten Deutschen Instituts für Erinnerungs- kultur. Alle Podcast-Folgen finden Sie unter: https:/ /www.antisemitismusbeauftragte.nrw/podcast 3.6 Neue Homepage und Social Media Das Büro der Antisemitismusbeauftragten ist dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei zugeordnet. Die Informationen zur Arbeit der Antisemitismusbeauftragten wurden daher als eine Unterseite auf www.land.nrw dargestellt. Um die Informationen präsenter und besser auffindbar zu machen, hat der Landtag mit der Bereitstellung der Haushaltsmittel für 2022 ermöglicht, ein neues Webangebot zu initiieren. Die neue Homepage (www.antisemitismusbeauftragte.nrw) der Antisemitismusbeauf- tragten ist nun eine unabhängige Seite und bietet eine erste Anlaufstelle zum Thema Antisemitis- mus in Nordrhein-Westfalen. Neben aktuellen Informationen zur T ätigkeit der Antisemitismus- beauftragten und ihres T eams werden auch Projekte, Studien, Veranstaltungshinweise und Akteure der Präventionsarbeit gegen Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen vorgestellt und die Möglichkeit zum Netzwerken erleichtert. v. l.: Dr. Sarah Kass, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Iris Berben 3 Schwerpunkte der Arbeit 202232 Neben der neuen unabhängigen Webseite soll auch der neue Social Media Auftritt der Antisemitis- musbeauftragten mehr Sichtbarkeit bringen. Dabei wird die Entwicklung der letzten Monate in den sozialen Medien, insbesondere bei T witter von uns weiter kritisch betrachtet. Einer Studie zufolge hat die Verbreitung antisemitischer Nachrichten auf T witter nach der Übernahme durch Elon Musk im Oktober 2022 stark zugenommen. Das Volumen der englischsprachigen antisemitischen T weets habe sich in der Zeit nach der Übernahme von Musk mehr als verdoppelt. Man habe „einen starken und anhaltenden Anstieg antisemitischer Posts auf T witter festgestellt“, heißt es in der Untersu- chung des Institute for Strategic Dialogue (ISD) und der Organisation CASM T echnology. Zwischen Juni 2022 und Februar 2023 sei die durchschnittliche Menge judenfeindlicher Botschaften pro Woche nach Musks Übernahme von T witter um 106 Prozent von 6 204 auf 12 762 Mitteilungen gestiegen.61 Vorher gesperrte Accounts seien wieder freigeschaltet worden, das Beratungsgre- mium „T rust and Safety Council“ wurde aufgelöst, mehr als die Hälfte der Mitarbeiter von T witter, darunter viele, die mit der Moderation von Inhalten befasst waren, entlassen. Hassrede und Hetze seien auf T witter heute leichter zugänglich als vor dem Oktober 2022. Musks Versprechen, Hass- Inhalten die Reichweite und den geschäftlichen Erfolg durch Werbeeinkünfte zu nehmen werde nicht erfüllt.62 Plattformen müssen ihren gesetzlichen Pflichten und ihrer Verantwortung für ein demokratisches Miteinander ohne Hass und Hetze nachkommen. Ob T witter das momentan leistet, muss diskutiert und weiter beobachtet werden. Neben ihrem T witteraccount pflegt die Antisemitismusbeauftragte seit 2022 auch auf der Plattform Mastodon einen Account. 61 Vgl. Hanfeld, Michael, Antisemitismus ist bei T witter kein Einzelfall, FAZ vom 21.03.2023, abrufbar unter: https:/ /www.faz. net/aktuell/feuilleton/medien/twitter-als-musk-kam-verdoppelten-sich-die-antisemitischen-tweets-18765722.html. 62 Vgl. Miller, Carl u. a., Antisemitism on T witter Before and After Elon Musk’s Acquisition, (2023), abrufbar unter: https:/ /www. isdglobal.org/isd-publications/antisemitism-on-twitter-before-and-after-elon-musks-acquisition/. 33 4 Geförderte Projekte der Antisemitismusbeauftragten Zur Initiierung und Unterstützung von Projekten und Präventionsmaßnahmen steht dem Büro der Antisemitismusbeauftragten ein Budget zur Verfügung. Seit dem Haushaltsjahr 2022 wurde in die Haushaltsaufstellung für das Büro der Antisemitismusbeauftragten ein Haushaltstitel für Zuwen- dungen in Höhe von 200 000 Euro aufgenommen. So haben gemeinnützige Vereine und Organisa- tionen die Möglichkeit, Zuwendungsmittel zur Förderung für Projekte der Antisemitismuspräven- tion zu beantragen. Im vergangenen Jahr konnten durch das Budget der Antisemitismusbeauftragte viele vielfältige Projekte gefördert werden, von denen sich hier einige exemplarisch vorstellen:63 Zweitzeugen e. V. ZWEITZEUGEN e. V. ermutigt und befähigt (junge) Menschen, sich selbst als Zweitzeuginnen und Zweitzeugen aktiv gegen Antisemitismus und andere Diskriminierungsformen im Heute einzusetzen. Der Zeitzeuge Elie Wiesel sagte einst: »Jeder, der heute einem Zeugen zuhört, wird selbst ein Zeuge werden.« Davon geleitet, werden junge Menschen in unseren Bildungsangeboten selbst zu zweiten Zeuginnen und Zeugen – Zweitzeuginnen/Zweitzeugen – die wir dazu ermutigen und befähigen, sich gegen Antisemitismus und andere Diskriminierungen in ihrem Alltag einzusetzen. Mit den persönlichen Erzählungen der Geschichten von Zeitzeuginnen Zeitzeugen des Holocaust macht ZWEITZEUGEN e. V. Geschichte nachfühlbar(er) und begreifbar(er). Bald werden uns die Zeitzeu- ginnen und Zeitzeugen gänzlich fehlen, die persönlich von ihrem Leben berichten können. Damit sie nicht verstummen, erzählen wir als Zweitzeuginnen und Zweitzeugen von ihren Geschichten über das Leben vor, während und nach dem Holocaust. Wir haben bisher 37 Geschichten dokumen- tiert und mehr als 21 000 Kinder und Jugendliche erreicht. Für den Verein engagieren sich rund 135 Ehrenamtliche und 22 Hauptamtliche (10,7 Vollzeitäquivalente) und ermöglichen die Wirkungs- arbeit. Mit der großen Unterstützung des Büros der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein- Westfalen und weiteren Partnerinnen und Partnern, konnten im Jahr 2022 mehr als 3 800 Kinder und Jugendliche durch unser politisches Bildungsangebot allein in Nordrhein-Westfalen zu Zweit- zeuginnen und Zweitzeugen werden. Für die T eilnehmenden der Workshops kamen didaktische Hefte, ZWEITZEUGEN-Ausweise, Lebensstationskarten und viele weitere Materialien zum Einsatz. Erstmals arbeiteten wir mit jungen Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen. Dafür wurde das didaktische Material zugänglicher gestaltet, mit Leichte Sprache-Heften und PDFs für Screen- reader, Untertiteln und Audiodeskription. Vier Überlebensgeschichten wurden zudem digital und barrierearm aufbereitet, veröffentlicht und sind frei zugänglich auf www.werde-zweitzeuge.de/ www.werde-zweitzeugin.de. Ergänzend entstand das hybride Unterrichtskonzept ZWEITZEUGEN+ für Lehrkräfte. 63 Die Auswahl der vorgestellten Projekte stellt weder eine Bewertung noch Rangordnung dar. Ich bin von allen geförderten Projekten vollends überzeugt. Die Beschreibungen der Projekte wurde durch die Projektpartner selbst vorgenommen und werden hier kommentarlos wiedergegeben. 4 Geförderte Projekte der Antisemitismusbeauftragten34 Zudem wurden fünf neue Interview- Magazine der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen veröffentlicht. Damit sind neben dem Ausstellungskatalog mit 10 Interviews, insgesamt 18 Zeitzeu- ginnen und Zeitzeugen-Geschichten als Magazine erhältlich. Die Überle- bensgeschichten können außerdem durch den neuen ZWEITZEUGEN- Podcast mit sechs Folgen (https:/ / zweitzeugen.de/podcast) kennenge- lernt werden. Damit erreichen wir im Schnitt über 250 Hörerinnen und Hörer pro Folge. Eine zweite Staffel ist in Produktion und wird im Frühjahr 2023 veröffentlicht. Unterrichts- und Schultheaterprojekt „Die Kinder der toten Stadt“ Das Unterrichts- und Schultheaterprojekt „Die Kinder der toten Stadt“ handelt von den Kindern, die im Ghetto Theresienstadt die Kinderoper Brundibár zu Propagandazwecken aufführen mussten und ihre Hoffnung auf Freiheit in die Musik gesetzt haben. Sie alle wurden aber nach der Aufführung in die T odeslager geschickt und ermordet. Das Stück vermittelt die Thematik des Holocaust didak- tisch und pädagogisch aufbereitet und kann fächerübergreifend eingesetzt werden. Im Zentrum stehen die gefangenen Jugendlichen und Kinder. Erzählt werden mehrere Handlungsstränge. Sie basieren alle auf den realen Schilderungen von Menschen, die Theresienstadt überlebt haben. „Die Kinder der toten Stadt“ (DKDTS) eignet sich als Sujet und Theatertext für die Integration in den Unterricht. Doch vor allem wurde es für die schuleigene Inszenierung konzipiert und aufbereitet. Von der Darbietung mit Schulorchester über ein Kammermusikensemble bis zur Schulband oder der einfachen Kla- vierbegleitung ist alles möglich. Wer möchte, kann sogar mit den Original- Playbacks der Hörspielproduktion arbeiten. Iris Berben ist Schirmherrin des Projekts. Mit Unterstützung der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen wurden Schulen im Jahr 2022 Workshops vom DKDTS-Projektteam angeboten. Auch Theatertext und Unterrichtsbegleitmaterialien standen kostenfrei zur Verfügung. Für interessierten Lehrkräfte gab es Info-T utorials, wie sie das Stück einfach und individuell auf die Möglichkeiten ihrer jeweiligen Schulen zugeschnitten umsetzen können. Im Rahmen dieser NRW-Initiative haben bereits 2022 einige der Schulen und Verbände ausge- wählte Szenenfolgen aus dem Stück inszeniert und teilweise sogar aufgeführt. Für das Jahr 2023 wird die Weiterführung der Initiative geplant. Interessierte Schulen und Jugendverbände, aber auch Theater in Nordrhein-Westfalen finden ausführliche Informationen über das Theaterprojekt sowie Kontaktdaten auf www.DKDTS.de. v. l.: Dr. Sarah Kass, Iris Berben, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 4 Geförderte Projekte der Antisemitismusbeauftragten 35 „Polizei, Justiz und Strafvollzug: Wie erfolgreich ist der Rechtsstaat im Kampf gegen Antisemitismus?“ – Fachforum des Kompetenznetzwerks Antisemitismus Seit Beginn der Corona-Pandemie wird Antisemitismus immer wieder offen zur Schau gestellt: Auf Demonstrationen werden Opfer der Shoah verhöhnt und Verschwörungstheorien verbreitet. Sicher- heitsbehörden und zivilgesellschaftliche Organisationen verzeichnen schon lange einen alarmieren- den Anstieg antisemitischer T aten. Die Erscheinungsformen und T atorte sind vielfältig: Sie reichen von Propagandadelikten im öffentlichen Raum und Hate Speech im Internet über Anschläge auf jüdische Friedhöfe und Synagogen bis hin zu körperlicher Gewalt gegen Jüdinnen und Juden. Wie reagieren Polizei-, Justiz- und Strafvollzugsbehörden auf die Zu - nahme antisemitischer Angriffe und welche Fortschritte gibt es bei der Verfolgung antisemitischer Straf- taten? Zu diesen Fragen diskutierten rund hundert Expertinnen und Exper- ten aus Wissenschaft, Zivilgesell- schaft und Justiz am 21. September in der Landesvertretung Nordrhein- Westfalen in Berlin. Zudem wurden Ergebnisse einer Studie zum Umgang mit Antisemitismus in Jugendstrafanstalten vorgestellt. Die Studie wurde von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschule Merseburg in Koope- ration mit dem Anne Frank Zentrum durchgeführt und vom Bundesministerium der Justiz gefördert. Das Fachforum wurde vom Kompetenznetzwerk Antisemitismus in Kooperation mit der Anti- semitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Eine Dokumentation der Veranstaltung ist über die Webseite des Kompetenznetzwerks Antisemitismus abrufbar: www.kompetenznetzwerk-antisemitismus.de „Vor dem Ball sind alle gleich!“ – Stadionschule Bielefeld Das Fan-Projekt Bielefeld und der DSC Arminia Bielefeld sind die Initiatoren des außerschulischen Bildungsprojekts Stadionschule Bielefeld, das seit dem Jahr 2008 in der SchücoArena durchge- führt wird. Die Stadionschule ist ein außerschulisches Bildungsangebot für Schüler*innen aus Bielefeld und bietet die einmalige Möglichkeit, das Stadion als außergewöhnlichen Lernort kennenzulernen und sich dabei in wichtigen Dingen des Lebens weiterzuentwickeln. Sie hat sich innerhalb des letzten Jahrzehnts zu einem festen Bestandteil der Bielefelder Bildungslandschaft entwickelt: Seit ihrem Bestehen konnten weit über 5 000 Jugendliche in der SchücoArena begrüßt werden! Durch die Förderung der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen konnte im Jahr 2022 der Workshop „Vor dem Ball sind alle gleich!“ konzipiert und durchgeführt werden. Der Workshop wird im Rahmen des außerschulischen Bildungsprojekts Stadionschule Bielefeld durch- geführt. Schwerpunkte des Workshops sind die Themen Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutsch- land. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit den Vereinen Zweitzeugen e. V. und Meet a Jew ein Fachtagung in der Landesvertretung Berlin am 21. September 2022 4 Geförderte Projekte der Antisemitismusbeauftragten36 interessantes und aufeinander aufbauendes Programm entwickelt. In einem zweiten Schwerpunkt nutzt die Stadionschule die Faszination für den Fußball, um die Jugendlichen für gesellschafts- politische Themen zu sensibilisieren. In den Workshops beschäftigen sich die T eilnehmenden mit Themen wie Vorurteile, Cybermobbing oder Nachhaltigkeit. Der ungewöhnliche Ort und das besondere Setting der Workshops ermöglichen allen Zielgruppen einen Zugang zu politischer Bildung. Der Workshop „Vor dem Ball sind alle gleich!“ konnte an drei, jeweils dreitägigen T erminen, im Stadion des DSC Arminia Bielefeld durchgeführt werden. Über 70 Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 13 und 15 haben an dem Projekt teilgenommen. „Bildungsbaustein Antisemitismusprävention NRW“ des Mideast Freedom Forum Durch die Förderung der Antisemitismusbeauftragten hat das Mideast Freedom Forum mit dem „Bildungsbaustein Israel“ einen Baukasten mit Bildungsmodulen konzipiert, der sowohl eine Orientierungsfähigkeit im Nahostkonflikt vermitteln, Strukturmerkmale des israelbezogenen und modernen Antisemitismus aufzeigen als auch die Grenze zwischen Kritik und Antisemitismus klar erkennbar machen soll. Der Modulbaukasten zur israelischen Demokratie, zum Nahostkonflikt und zu israelbezogenem Antisemitismus kann je nach Bedarf in einzelnen mehrstündigen Modulen, oder als abgeschlosse- ner Lerntag durchgeführt werden, an dem die unterschiedlichen Aspekte des Themas vorgestellt, reflektiert und diskutiert werden. Es werden die Besonderheiten der israelischen Demokratie erklärt. Auf der Basis historischen Lernens wird vermittelt, wie die jüdische nationale Bewegung, der Zionismus, aus der europäischen Geschichte und als Reaktion auf den europäischen Antise- mitismus entstand. Anhand von verschiedenen ausgewählten Stationen lernen die T eilnehmenden die wichtigsten Fakten über den arabisch-israelischen Konflikt. Sie erlangen so eine Orientierungs- fähigkeit im Thema und kennen die Wurzeln des Konflikts, die Forderungen der unterschiedlichen Akteure und besonders umstrittene Aspekte. Die auf viele Menschen überfordernd wirkende Kom- plexität des Konflikts verliert somit ihren überwältigenden Charakter, ohne jedoch einer unzulässi- gen Vereinfachung zu unterliegen. Das Seminar zielt darauf ab, die T eilnehmenden für die Auseinandersetzung mit dem Themenkom- plex Antisemitismus zu sensibilisieren und regt zu kritischer Medienanalyse, zur Selbstreflexion und zu Perspektivwechseln an. Die einzelnen Module werden an unterschiedliche Bedarfe und an Vor- wissen der T eilnehmenden angepasst und können auch unabhängig voneinander gebucht werden. Das Bildungsprojekt richtet sich an alle kommunalen, behördlichen, zivilgesellschaftlichen Institu- tionen in Nordrhein-Westfalen, die Präventionsarbeit zu israelbezogenem Antisemitismus leisten wollen, unter anderem an kommunale T räger, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Akteure, Ein- richtungen der Sozialarbeit, Lehrkräfte, Studierende, Multiplikator*innen der politischen Bildung, an Einrichtungen der Verwaltung, der Justiz und der Polizei. Ein pädagogisch-altersgerecht konzi- pierter Lerntag wird auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II zu Projekttagen an Schulen angeboten. Theaterstück „ZEITSPIEL – Das Mädchenorchester von Auschwitz“ Das „Junge Ensemble Mariengarden“ ist ein Theater-Ensemble bestehend aus ehemaligen Schü- lerinnen und Schülern des Gymnasiums Mariengarden/Burlo im Münsterland, das aus verschie- denen Schuljahrgängen der dortigen Theater-AG hervorgegangen ist. Seit 2016/17 führte das Junge Ensemble unter der Leitung von Sascha Dücker „ZEITSPIEL – Das Mädchenorchester von Auschwitz“ auf. 4 Geförderte Projekte der Antisemitismusbeauftragten 37 Das Stück basiert auf dem Buch „Das Mädchenorchester von Auschwitz“, geschrieben von der Holocaust Überlebenden Fania Fénelon. Fania Fénelon wird 1943 aus Paris nach Auschwitz deportiert, wird dort als Sängerin erkannt und kommt daher in das so genannte Mädchenorchester von Auschwitz. Dieses Orchester, maßgeblich mitbegründet von Lagerkommandant Josef Kramer und der inoffiziellen Lagerführerin des Frauenlagers Maria Mandel, bestand aus weiblichen Insas- sinnen des KZs und spielte sowohl zur Unterhaltung der SS als zum Marsch der Arbeitskolonnen. Das Theaterstück zeigt den grausamen Alltag der Mädchen und jungen Frauen des Orchesters, das die Geigerin und Gustav-Mahler-Nichte Alma Rosé leitete. Sie trieb und prügelte ihre meist ama- teurhaften Musikerinnen zu Höchstleistungen an und kannte nur spielen, spielen und noch einmal spielen, um die SS zu befriedigen und Zeit zum Überleben zu gewinnen. Das Theaterstück bringt den Zuschauerinnen und Zuschauern den Alltag im KZ sehr nahe und berührt auf persönlicher Ebene. Es gibt einen Einblick in das Leben dieser 13 bis 20 Jahre alten jungen Frauen und ruft die Grausamkeit des Nationalsozialismus ins Gedächtnis. Es berührt damit insbesondere seine jugendlichen Zuschauerinnen und Zuschauern. Aufführung Junges Ensemble Mariengarden – Zeitspiel Im Februar des Jahres 2022 wurde das Stück im Areal Böhler in einer Filmfassung aufgenommen. Im August spielte das Junge Ensemble in einer Kooperation zwischen der Antisemitismusbeauf- tragten, der deutschen Botschaft in Frankreich, der Abbé Stock Stiftung und der Stadt Paris im Théâtre Saint-Léon in Paris. Zum diesjährigen Gedenken an die Novemberpogrome fanden zwei Vorstellungen, eine davon gefördert durch die Antisemitismusbeauftragte, in der Stadthalle Erkelenz statt, denen Frau Leutheusser-Schnarrenberger eine Diskussionsrunde voranstellte. Die Abendvorstellungen wurden in Kooperation mit den weiterführenden Schulen der Stadt Erkelenz ebenfalls von Schülerinnen und Schüler der dortigen Abschlussklassen besucht. Schülerwettbewerb „Shalom – jüdisches Leben heute!“ Der Schüler-Wettbewerb „Shalom – jüdisches Leben heute!“ wird von der Bezirksregierung Müns- ter seit 2021 durchgeführt. T eilnehmen können Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der Jahrgangsstufen 6 bis 9 aller Schulen im Regierungsbezirk Münster. Der Wettbewerb findet unter 4 Geförderte Projekte der Antisemitismusbeauftragten38 der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten und mit starker Unterstützung der Antisemitismus- beauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen statt, die auch der Jury angehört. Bei dem Wettbewerb geht es um die Vielfalt jüdischen Lebens heute in Deutschland. Dabei gehen die Schülerinnen und Schüler Fragen wie „Was bedeutet es eigentlich jüdisch zu sein?“, „Wie leben jüdische Menschen in Deutschland?“, „Was passiert bei der Bar Mizwa und wie schmeckt typisch jüdisches Essen?“ und „Gibt es jüdische Musik und jüdischen Sport?“ nach. Dabei soll ausdrücklich der Kontakt mit den jüdischen Gemeinden und anderen Menschen, die sich dem jüdischen Glauben und der jüdischen Kultur zugehörig fühlen, gesucht werden. Die Einsendungen des Schülerwettbewerbs 2022 waren vielfältig. Dies zeigt sich auch in der Band- breite der prämierten Projekte. Ausgezeichnet wurden ein Podcast „Hörspiel zum Judentum“, ein Film „Ein Stern für jede T räne“ sowie ein Spiel „Memory Aid“. Auch im Jahr 2023 findet der Wettbewerb „Shalom-jüdisches Leben heute!“ wieder statt. Interes- sierte Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte des Regierungsbezirks Münster finden alle Infor- mationen unter: https:/ /www.bezreg-muenster.de/de/shalom_schuelerwettbewerb/index.html. 39 5 Handlungsempfehlungen Im Jahr 2023 wird an die Schwerpunktsetzung des Jahres 2022 angeknüpft. Wie auch in den ver- gangenen Jahresberichten möchte ich Vorschläge für strukturelle Verbesserungen gegen Antisemi- tismus darlegen. Universitäten Im vergangenen Jahr fiel das medizinische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen auf den jüdischen Feiertag Sukkot. Der jüdische Studierendenverband NRW (JSV NRW) hat sich bereits 2021 an das IMPP (Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen) gewandt, um einen Ersatz- termin für 2022 zu erwirken. Leider ohne Erfolg. Dies ist kein Einzelfall, immer wieder kommt es vor, dass zum Beispiel Prüfungstermine auf Feiertage fallen, was praktizierende jüdische Studierende in große Konflikte stürzen kann. Zwar haben Studierende zumeist die Möglichkeit, in solchen Fällen Ausweichtermine für Prüfungen zu beantragen. Dies führt jedoch zu einem erheblichen Mehrauf- wand und dazu, dass sich für die Betroffenen andere Prüfungssituationen ergeben. Die Universitä- ten sollten es nicht den Betroffenen überlassen, Ausweichtermine zu beantragen, sondern selbst dafür sorgen, dass dies nicht notwendig ist und religiöse Feiertage bei Prüfungs-T erminierungen berücksichtigen. Die Ruhr-Universität-Bochum gilt mit einem Senatsbeschluss von 2020 als Positivbeispiel. Sie hat sich dazu verpflichtet, Prüfungstermine so festzulegen, dass sie nicht mit religiösem Arbeitsverbot oder hohen Feiertagen kollidieren. Dies sollte Vorbildcharakter für alle Uni- versitäten in Nordrhein-Westfalen haben. Bildung Die Bedeutung von Schule und Bildung für den Kampf gegen Antisemitismus und die Präventions- arbeit wurde in Kapitel 3.3. dargelegt. Die Handlungsempfehlungen orientieren sich an denen des Zentralrates der Juden in Deutschland, der Bund-Länder-Kommission der Antisemitismusbeauf- tragten und der KMK zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule aus dem Jahr 202064. Wich- tige Empfehlungen sind: Ausbildung der Lehrkräfte Antisemitismus kann in verschiedenen Fächern in allen Schularten eine Rolle spielen. Alle Lehr- kräfte sollten deshalb in ihrer Ausbildung darauf vorbereitet werden. Das Thema Antisemitismus sollte verpflichtend in den Curricula enthalten sein. Dazu gibt es zwei Wege. Es kann von den Universitäten Antisemitismus so in den Studieninhalten verankert werden, dass jeder Studierende damit verpflichtend befasst ist. Die Fernuniversität Hagen entwickelt beispiels- weise gerade zusammen mit der Ruhr-Universität Bochum Weiterbildungs-Studiengang (Master) „Gewalt in Kultur und Gesellschaft“ mit den Schwerpunkten der Aus- und Weiterbildung zu den Themen Antisemitismus, Rassismus, Nationalsozialismus, Kriege und Konflikte als bundesweites Pilotprojekt. Der Studiengang wird als Vollstudiengang ab dem Wintersemester 2024 studierbar 64 Vgl. Gemeinsame Empfehlung des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Bund-Länder-Kommission der Antisemitismus- beauftragten und der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule, abrufbar unter: https:/ /www. kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2021/2021_06_10-Gemeinsame_Empfehlung- Antisemitismus.pdf. 5 Handlungsempfehlungen40 sein. Neben dem Vollstudium ist es möglich, über ausgesuchte Vertiefungen Weiterbildungszertifi- kate zu erwerben. Der Studiengang bietet Kompetenzen für die universitäre Forschung, die beruf- liche Praxis in schulischen und außerschulischen Lehrkontexten sowie in T ransferbereichen der politischen Bildung (Gedenkstätten, Verwaltung, Justiz, Gesundheits- und Sicherheitsbereiche) an.65 Österreich plant im Zusammenhang mit der Umsetzung der Nationalen Strategie Österreichs gegen Antisemitismus, dreigliedrige Bildungsangebote zum Umgang mit Antisemitismus an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten zu schaffen. Grundangebote sind Pflichtveranstaltungen für alle Studierende eines Lehramtsstudiums, Erweiterungsangebote sind verpflichtend für Studierende der Fachrichtungen Geschichte und politische Bildung. Vertiefungsangebote sind Wahlveranstaltungen.66 Eine zweite Möglichkeit ist der Vorbereitungsdienst. Im Curriculum des Referendariats wird im „Handlungsfeld E“ Antisemitismus als ein Thema aufgeführt. Lehramtsanwärterinnen und -anwär- ter können entsprechende Ausbildungsangebote zum Thema Antisemitismus annehmen. Eine ver- pflichtende Befassung für jede angehende Lehrkraft ist jedoch nicht vorgesehen. Ich habe diesen Weg der Ministerin für Schule und Bildung vorgeschlagen und um Prüfung gebeten. Etablierung des Themas in den Kernlernplänen Derzeit erarbeitet das Ministerium neue Kernlernpläne für die Sekundarstufe II. Eine Befassung mit den Themen Antisemitismus und jüdischem Leben sollte darin verpflichtend Berücksichtigung finden. SABRA, die mit ihrem Bildungskoffer MALMAD und jahrelanger Arbeit Erfahrung mit anti- semitismuskritischer Bildung hat, kann viele Anregungen in die entsprechende Entwicklung der Kernlernpläne einbringen. Die Befassung mit Antisemitismus und jüdischem Leben sollte auch fächerübergreifend gesche- hen. So forderte beispielsweise der Fachverband Deutsch im Deutschen Germanistenverband e. V. in einem offenen Brief an die KMK eine obligatorische Einbindung der Holocaustliteratur in die Curricula.67 Umsetzung der Ergebnisse der Schulbuchuntersuchung Das Georg-Eckert-Institut hat die Schulbücher in Nordrhein-Westfalen in einer großen Studie auf Darstellungen des Judentums, jüdischer Geschichte sowie des Staates Israel untersucht. Insge- samt wurden 252 NRW-Schulbücher aus verschieden Fächern von Geschichte über Geografie bis zu Politik und Religion in beiden Sekundarstufen auf ihre Inhalte geprüft. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse müssen nun bewertet und Anpassungen zügig umgesetzt werden. Meldewege Die Diskrepanz zwischen angezeigten antisemitischen Vorfällen bei den Schulbehörden und den Berichten von Betroffenen lässt auf ein entsprechendes Dunkelfeld schließen. Vor allem die Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze müssen besser dokumentiert werden. Dafür müssen die Melde- wege vereinfacht sowie vereinheitlicht werden. Das Ministerium erarbeitet derzeit ein schulspezi- fisches Meldeformular mit RIAS NRW. Dies muss schnellstmöglich umgesetzt und entsprechend an allen Schulen bekannt gemacht und beworben werden. 65 Vgl. Pressemitteilung der Fernuni Hagen vom 15.09.2021, Rassismus und Ausgrenzung – ein Beitrag zur Prävention Abrufbar unter: https:/ /www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2021/09/antisemitismus-beauftragte-besucht-covio.shtml. 66 Vgl. Rosenfeld, Jana u. a., Prävention von Antisemitismus durch Bildung, (2022), Abrufbar unter: https:/ /oead.at/fileadmin/ Dokumente/oead.at/KIM/Downloadcenter/OeAD_E.AT_Strategiepapier_FIN_01.pdf. 67 Vgl. Prof. Dr. Feuchert, Sascha u. a., Deutschlehrkräfte fordern obligatorische Einbindung der Holocaustliteratur in die Curricula. Paderborner Erklärung des Fachverbandes Deutsch e. V. im Deutschen Germanistenverband zur Erinnerungskul- tur, (2022), abrufbar unter: https:/ /fachverband-deutsch.de/verbandsprofil/positionierungen/. 5 Handlungsempfehlungen 41 Justiz Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftliche Organisationen verzeichnen schon lange einen Anstieg antisemitischer T aten. Werden die T äter gefasst und zu Haftstrafen verurteilt, gelangen sie in das „geschlossene System“ des Strafvollzugs. Auf Grundlage der Studie „Prävention von Antisemitismus im Strafvollzug – Qualifizierung, Vernetzung und Praxisforschung“ der Hochschule Merseburg wissen wir, dass es auch im Strafvollzug antisemitische Vorfälle, die von diskriminie- renden Aussagen bis hin zu Gewaltausübung reichen, gibt – sowohl von Inhaftierten, als auch von Vollzugsbeamten. Der „Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug“ mit Sitz in Essen befasst sich mit der Prävention gegen den religiösen und politischen Extremismus und die Bekämpfung von Radikalisierungsgefahren im Justizvollzug. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die Beratung der Justizvollzugseinrichtungen im Allgemeinen sowie anlassbezogen in konkreten Einzelfällen zu religiösen, ideologischen und kulturellen Fragestellungen, die Unterstützung der Justizvollzugein- richtungen beim Ausbau der Betreuung von muslimischen Gefangenen sowie der Aufbau eines Berichtswesens zur Koordinierung von Verdachtsfällen in Bezug auf extremistische Einstellungen. Die seit 2018 bestellten Integrationsbeauftragten in den Justizvollzugseinrichtungen, die sieben im Justizvollzug eingesetzten Präventionsbeauftragten und die 31 Stellen für Extremismusbeauf- tragte befassen sich mit Deradikalisierung, Sicherheitsfragen und der für Integration notwendigen Sprach- und Wissensvermittlung. Für den Antisemitismus sehe ich teilweise vergleichbare Aufgabenstellungen: Wissensvermittlung, Fortbildung, kulturelle Einordnung. Für die Handlungsempfehlungen sehe ich deshalb den gleichen Dreiklang, wie im Bereich Bildung: Fortbildungen für die Aufsichtspersonen, Befassung mit dem Themenkomplex sowie adäquate Unterrichtsmaterialien. Fortbildungen für Vollzugsbeamte Rechtsextreme, antisemitische und menschenverachtende Einstellungen zu erkennen und auf geeignete Art und Weise zu reagieren, ist eine Gesamtaufgabe für den Strafvollzug. Hierzu müssen Bedienstete sensibilisiert werden, um die sich häufig schnell weiterentwickelnden Symboliken und sprachlichen Codes, die auf Antisemitismus hinweisen, zu erkennen und entsprechend zu inter- venieren. Entsprechende Aus- und Fortbildungen sollten alle Bediensteten wahrnehmen. Politische Bildung als Maßnahme im Jugendstrafvollzug Die politische Bildung in Jugendstrafvollzug korrespondiert eng mit allgemeinen Vollzugszielen. Das Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten setzt voraus, dass die Jugendlichen künftig die Interessen und Bedürfnisse anderer Menschen anerkennen und respektieren. Entspre- chende Bildungsbausteine für jugendliche Inhaftierte zum Thema Antisemitismus würden auch nachhaltig präventiv wirken können. Spezifische, zielgruppengerechte Bildungsmaterialien entwickeln Um das Interesse und damit auch den Bildungserfolg zu steigern, sollte politische Bildung medial angemessen vermittelt werden. Unterrichtsmaterialien sollten deshalb nicht auf zu hohem Abstraktionsniveau beruhen, sondern auf alltäglichen Lebenssituationen aufbauen. Sicherheitsbehörden Der Polizei muss bei antisemitischen T aten intervenieren. Aber um Beweggründe und Ziele von T aten überhaupt als antisemitisch deuten zu können, benötigen sie thematisches Wissen. Im Grund- und Hauptstudium des Bachelorstudiengangs Polizeivollzugsdienst sind der Kampf gegen Antisemitismus und für Menschenrechte feste Bestandteile. Eine kontinuierliche Befassung mit 5 Handlungsempfehlungen42 den Themen sollte auch im späteren Berufsalltag erfolgen. Fortbildungsangebote für alle Polizei- kräfte sollten verstetigt und ausgebaut werden. Darüber hinaus haben Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt schon gute Erfahrungen mit sogenannten „Polizeirabbinern“ gemacht. In ihrer Rolle vermitteln sie an Polizeischulen Wissen über das jüdische Leben in Deutschland, laden in die Synagoge ein und sollen jederzeit Ansprechpartner für Fragen zu jüdischen Themen sein. Eine solche zentrale Ansprechperson, die kein Rabbiner sein muss, würde nicht nur der internen Wissensvermittlung dienen, sondern auch das Vertrauen zwischen Jüdischen Gemeinden und Polizei fördern. In Ergänzung zu den Extremismusbeauftragten bei den Polizeibehörden, deren Aus- und Fortbildungen auch einen besonderen Fokus auf Antisemitismus legen, würde eine zentrale Ansprechperson für jüdisches Leben vor allem präventiv wirken und bei den einzelnen Polizeibehör- den für Antisemitismus sensibilisieren. Integration Eines der Ergebnisse der Studie des Sachverständigenrats für Integration und Migration 2022 „Antisemitische und antimuslimische Einstellungen im Einwanderungsland“68 zeigt, dass statis- tisch gesehen Menschen mit Migrationshintergrund häufiger eine antisemitische Haltung ein- nehmen als Menschen ohne. Die Studienergebnisse zeigen darüber hinaus, dass der Schulbesuch in Deutschland zum Abbau von antisemitischen Ressentiments entscheidend beiträgt, weil der Holocaust im deutschen Lehrplan eine zentrale Stellung einnimmt. Eine verstärkte Aufklärung über den Holocaust ist deshalb auch im Rahmen integrationspolitischer Maßnahmen sinnvoll. Hier bie- tet sich der verpflichtende Integrationskurs für Neuzugewanderte an. Integrationskurse umfassen einen Sprachförderteil und einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechts- ordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland. Eine deutlichere Schwerpunktsetzung zum Thema Antisemitismus und Jüdisches Leben sollte daher geprüft werden. Die Vorgaben für die Integrationskurse erfolgen durch den Bund. Im Rahmen des Forschungspro- jekts Evaluation der Integrationskurse wurde das BAMF im vergangenen Jahr mit der Durchführung einer T eilstudie zum Orientierungskurs beauftragt. Dabei sollen nähere Erkenntnisse dahingehend gewonnen werden, welche möglichen (Miss-)Erfolgsfaktoren es im Orientierungskurs gibt und wel- che Werteeinstellungen Lehrkräfte und Kursteilnehmenden haben und welche Konfliktsituationen auftreten. Ergebnisse sollen im Frühjahr nächsten Jahres vorliegen. Erinnerungskultur Offizielle Gedenktage, wie der 27 . Januar oder 9. November, sind ein T eil unserer wichtigen Erinne- rungskultur. Diese dürfen aber niemals zu einem standardisierten Ritual werden, welches über den T ag hinaus nur wenig Wirkung entfaltet. Berichte von Zeitzeugen stehen, berechtigterweise, oft im Zentrum der Gedenkstunden. Sie beeindrucken mit ihrer Authentizität und ihrer Überlebens- kraft und bringen den Zuhörerinnen und Zuhörern das unsägliche Verbrechen des Holocaust in unvergesslicher Weise nahe. Die Zahl der Zeitzeugen, die von ihrer Lebens- und Leidensgeschichte erzählen können, wird immer kleiner. In nicht allzu langer Zeit wird kein Überlebender mehr die Möglichkeit haben, uns zu berichten. Dies stellt auch die Erinnerungsarbeit vor neue Herausforde- rungen – nicht nur an Gedenktagen. Es gibt viele gute Projekte, die sich auf vielfältige Weise diesem Problem stellen. Die Digitalisierung kann neue Möglichkeiten eröffnen. Die Unterstützung, insbe- sondere der Mahn- und Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen, bei der Bewältigung der Herausfor- derungen sehe ich als eine gemeinschaftliche Aufgabe. Erinnern muss immer auch in die Zukunft weisen, jüdisches Leben in Deutschland immer stärker sichtbar machen und sichern. Erinnerungs- arbeit wird sich neben den Opfern des Holocaust noch stärker mit den T ätern befassen müssen. 68 Vgl. Kapitel 3.5.3. „Schwerpunkte der Arbeit der Antisemitismusbeauftragten – weitere Studien des Jahres 2022“. 43 Anhang IHRA-Definition Die Arbeitsgrundlage der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die am 26. Mai 2016 in Bukarest von der Vollversammlung der damals 31 Mitgliedsstaaten beschlossen wurde. „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder T at gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ Um die IHRA bei ihrer Arbeit zu leiten, können die folgenden Beispiele zur Veranschaulichung dienen: Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden. Antisemitismus umfasst oft die Anschuldigung, die Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Ver- schwörung und seien dafür verantwortlich, dass „die Dinge nicht richtig laufen“. Der Antisemi- tismus manifestiert sich in Wort, Schrift und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt unheilvolle Stereotype und unterstellt negative Charakterzüge. Aktuelle Beispiele von Antisemitismus im öffentlichen Leben, in den Medien, Schulen, am Arbeits- platz und in der religiösen Sphäre können unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts folgendes Verhalten einschließen, ohne darauf beschränkt zu sein: Der Aufruf zur T ötung oder Schädigung von Jüdinnen und Juden im Namen einer radikalen Ideo- logie oder einer extremistischen Religionsanschauung sowie die Beihilfe zu solchen T aten oder ihre Rechtfertigung. Falsche, entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Jüdin- nen und Juden oder die Macht der Jüdinnen und Juden als Kollektiv – insbesondere aber nicht ausschließlich die Mythen über eine jüdische Weltverschwörung oder über die Kontrolle der Medien, Wirtschaft, Regierung oder anderer gesellschaftlicher Institutionen durch die Jüdinnen und Juden. Das Verantwortlichmachen der Jüdinnen und Juden als Volk für tatsächliches oder unterstelltes Fehlverhalten einzelner Jüdinnen und Juden, einzelner jüdischer Gruppen oder sogar von Nicht- jüdinnen und Nichtjuden. Das Bestreiten der T atsache, des Ausmaßes, der Mechanismen (z. B. der Gaskammern) oder der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Jüdinnen und Juden durch das nationalsozialis- tische Deutschland und seine Unterstützer und Komplizen während des Zweiten Weltkrieges (Holocaust). Der Vorwurf gegenüber den Jüdinnen und Juden als Volk oder dem Staat Israel, den Holocaust zu erfinden oder übertrieben darzustellen. Anhang44 Der Vorwurf gegenüber Jüdinnen und Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jewei- ligen Heimatländer. Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z. B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen. Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von kei- nem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird. Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z. B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben. Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten. Das kollektive Verantwortlichmachen von Jüdinnen und Juden für Handlungen des Staates Israel. Antisemitische T aten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z. B. in eini- gen Ländern die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung antisemitischer Materialien). Straftaten sind antisemitisch, wenn die Angriffsziele, seien es Personen oder Sachen – wie Gebäude, Schulen, Gebetsräume und Friedhöfe – deshalb ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind, als solche wahrgenommen oder mit Jüdinnen und Juden in Verbindung gebracht werden. Antisemitische Diskriminierung besteht darin, dass Jüdinnen und Juden Möglichkeiten oder Leis- tungen vorenthalten werden, die anderen Menschen zur Verfügung stehen. Eine solche Diskriminie- rung ist in vielen Ländern verboten. Herausgeber Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Gestaltung Naumilkat – Agentur für Kommunikation und Design Druck jva druck+medien geldern Bildnachweis Titelbild: iStock.com/mammuth Stand April 2023 Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Horionplatz 1 40213 Düsseldorf
Berichtsvorlage
11404 Zeichen
V/0503/2023 V/0503/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht des Beauftragten gegen Antisemitismus im Zuge des landesweiten Meldesystems für Prävention Beratungsfolge 07.09.2023 Kulturausschuss Bericht 13.09.2023 Integrationsrat Bericht 20.09.2023 Hauptausschuss Bericht Bericht: Mit der Vorlage V/0428/2021 wurde dem Kulturausschuss, dem Integrationsrat sowie dem Hauptaus- schuss über die Benennung eines Beauftragten gegen Antisemitismus in der Stadtverwaltung Müns- ter berichtet. Stefan Querl, seit 2022 Leiter des Geschichtsort Villa ten Hompel, übt dieses Amt seit dem 9.11.2020 aus. Das Amt wird stellvertretend von Peter Römer übernommen, der als pädagogisch- wissenschaftlicher Mitarbeiter ebenfalls am Geschichtsort tätig ist. Antisemitismus – ein komplexer Gegenstand der Aufgabe Der Deutsche Bundestag übernahm 2017 eine Arbeitsdefinition des International Holocaust Rememb- rance Alliance (IHRA), an der die Bundesrepublik mit 34 anderen Ländern beteiligt ist. Demnach defi- niert sich der Gegenstand wie folgt: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen." Die Bundesregierung hat außerdem folgende Erweiterung verabschiedet: "Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kol- lektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein." Antisemitismus trifft demnach nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern die gesamte Gesellschaft. Die- se Definition ist ebenso Grundlage für die Arbeit der Länder und Kommunen und ist sowohl in Nord- rhein-Westfalen wie auch Münster virulent: Durch Neueinrichtung verschiedener Strukturen (Antisemitismusbeauftragte und Monitoring -Stellen) auf kommunaler und landesweiter Ebene konnte durch ihre Vernetzung und Zusammenarbeit antise- mitische Vorfälle seit 2021 genauer erfasst werden. Dies wird sowohl im Jahresbericht der neu einge- richtete Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein -Westfalen (RIAS NRW) wie auch dem der Antisemitismusbeauftragten des Landes NRW deutlich. Dezernat V/Villa ten Hompel Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Querl Telefon: 492-7101 QuerlS@stadt-muenster.de - 2 - V/0503/2023 Zur Lagebeurteilung in Nordrhein-Westfalen wurden bis zur Einrichtung der neu erschaffenen Struktu- ren die polizeiliche Kriminalstatistik herangezogenen. Neben diesem durch Gesetzesverstöße akten- kundig gewordenem Antisemitismus wurden zuvor viele antisemiti sche Beleidigungen, Meinungen und Taten unterhalb der Strafbarkeitsgrenze nicht erfasst. Dieses Dunkelfeld wird nun erhellt, auch unter Einbeziehung städtischer Angaben und Entwicklungen. Festgehalten werden kann, dass in der Stadt Münster alle Erscheinungsformen des Antisemitismus – etwa NS-Verharmlosung, Erinnerungsabwehr wie auch israelbezogen– quer durch alle Schulformen und Gesellschaftsschichten auftreten. Nicht alle dem städtischen Antisemitismusbeauftragten bekannt gewordenen Fälle (s.u.) in der Sta dt Münster sind strafbar, wohl aber gesellschaftlich relevant. Für das Jahr 2022 hatte der städtische Beauftragte insgesamt 75 Fälle zum Thema in der Beratung. Der Wert zeigt, dass Beratungsbedarf in Münster vorhanden ist. Maßnahmen des Landes gegen Antisemitismus Nachdem die Landesbeauftragte gegen Antisemitismus, Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Einrichtung eines landesweiten Meldesystems gegen Antisemitis- mus angeschoben hatte, begann im Oktober 2021 auf dieser Grundlage die Sammlung und Analyse antisemitischer Vorfälle im Land durch RIAS NRW, in der neben Straftaten auch Vorfälle unterhalb der Straftatbestandsebene mit eingeflossen sind. In Westfalen-Lippe und im Rheinland wurden darüber hinaus bereits entsprechende Beratungs- und Fachstellen neu geschaffen. Die Antidiskriminierungsberatung und Intervention bei Antisemitismus und Rassismus , kurz „ADIRA“, ist für den Landesteil Westfalen -Lippe zuständig. Sie ist angesiedelt bei der Jüdischen Gemeinde Dortmund. Sowohl üb er RIAS NRW als auch ADIRA können Bür- ger*innen antisemitische Vorfälle melden und/oder sich zum Thema beraten lassen. Vorfälle und Herausforderungen in Münster Das Aufgabenspektrum des Beauftragten gegen Antisemitismus in der Stadtverwaltung beinhaltet dabei insbesondere: Überblick und Erfassung antisemitisch agierender Akteursgruppen und antisemitischer Vorfäl- le im Stadtgebiet Zuarbeit der o.g. Akteure auf Landesebene Erstkontakt für kommunale Akteure, die von Antisemitismus betroffen sind oder Maßnahmen gegen Antisemitismus planen Antisemitismuskritische Präventions-, Bildungs- und Vernetzungsarbeit für die Stadt Münster In der in den letzten drei Jahren in diesem Themen - und Konfliktfeld geschaffenen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen spielt der städ tische Antisemitismusbeauftragte eine wichtige Rolle als An- sprechpartner für Akteurinnen und Akteure in Münster, so etwa der Stadtverwaltung wie auch den genannten regions- und landesweit wirkenden Institutionen. Die Vorfälle in der Stadt Münster, über die der städtisch Beauftragte Kenntnis erlangt werden je nach Einzelfall zu ADIRA oder RIAS NRW verwiesen wie auch in Münster bearbeitet. Ein Beispiel: Meldet eine Schule einen direkten Bedarf, kann dieser ein pädagogisches Angebot seitens des städtischen Ant isemitismusbeauftragten pass- genau angeboten werden. Geht es hingegen um Parolen auf einer Demonstration, wird dies RIAS NRW weitergegeben und der Vorfall im Dialog mit davon betroffenen Personen wie der Jüdischen Gemeinde aufgearbeitet. 2022 gab es in de r Stadt Münster u.a. Vorfälle in Schulen, Beratungsbedarf durch Lehrkräfte, Graffiti an der Fassade des LWL -Museums und Bezugnahmen bei Versammlungen aus unterschiedlichen politischen Spektren, die in die entwickelte Meldekette mit einfloss und auch oftmal s codierte und indirekte Formen des Antisemitismus berücksichtigt. Da Bürgerinnen und Bürger vielfach direkt an die Landesmeldestelle RIAS NRW und der Beratungsstelle ADIRA antisemitische Erfahrungen und Er- eignisse melden und dies teils dem persönlich sens iblen Nahbereich betrifft – etwa Erfahrungen in Schulen – erhält der Antisemitismusbeauftragte nicht über jeden einzelnen Fall im Stadtgebiet Kennt- nis. Jedoch wird durch Dialog und Kommunikation eine Gesamtübersicht gewahrt. - 3 - V/0503/2023 Herausforderungen und Präventionsmaßnahmen des Städtischen Beauftragten Beispielhaft sollen hier einige Tätigkeiten und Perspektiven dargestellt werden: Verstärkt durch den Zuzug vieler ukrainischer Geflüchteter, die teils jüdisch sind, steht die jüdische Gemeinde Münster mit ihrem Vorsitzenden Mike Khunger vielfach vor neuen Fragen aus der Community über die Sicher- heitslage. Die jüngst in Münster angekommenen Mitglieder der Gemeinde berichten im persönlichen Gespräch von Vorurteilen, vermeintlichen Witzen und der Sorge, in Münster offen als Jüdin und Jude erkennbar zu sein und fragen nach dem Vertrauen in die Stadtgesellschaft. Bei Bedarf und in krisen- haften Situationen hilft der persönliche Kontakt mit der Gemeinde, um passgenau als Stadtverwaltung reagieren zu können, so etwa nach der Flaggenverbrennung einer israelischen Nationalfahne vor der Synagoge 2021. Ebenso wichtig aber ist die Vernetzung und for twährende Kooperation im Alltag. Mit gemeinsamen Projekten möchten die jüdische Gemeinde und städtische Einrichtungen einen Beitrag zur kommunal wirkenden, antisemitismuskritischen Bildungs - und Aufklärungsarbeit leisten. Eine bestehende Ko- operation des Ge schichtsort Villa ten Hompel gibt es mit dem Jüdischen Museum Westfalen in Dorsten. Hieraus ist in den vergangenen Jahren bereits der Thementag „Antisemi…was? – Reden wir darüber“ entstanden, der seit 2018 fortlaufend sowohl in der Villa ten Hompel als auch in Dorsten mit Schulgruppen durchgeführt wird und als Fortbildungsmaßnahme am Zentrum für Lehrerfortbildung in Münster zum Tragen kommt. Mit der zentralen israelischen Gedenkstätte Yad Vashem bestehen laufend Projekte, so etwa „Yad Vashem Lectures“ in M ünster, bei denen sich Multiplikatorinnen und Multiplikatoren antisemitismuskritisch fortbilden können. Auch die Arbeit des Zentralrats der Juden in Deutschland hat Einfluss auf die kommunale Arbeit. Der städtisch Beauftragte wird sich stellvertretend für die städtische Verwaltung am „Mitzvah Day“ am 19. November 2023 beteiligen, der vom Zentralrat initiiert worden ist. Kommunale Netzwerkarbeit und Unterstützungen von Akteuren im Stadtgebiet Die Stadt Münster hat gemeinsam im Dialog mit Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf Antisemitis- musprävention innerhalb und außerhalb des Polizeipräsidiums zum Thema gemacht. Ein am 31. Juli geschlossener Kooperationsvertrag zwischen Polizeipräsidium Münster, der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW, Standort Münster und dem Geschichtsort Villa ten Hompel sieht für alle Be- hördenmitglieder sukzessive verpflichtende historisch-politische Bildungsseminare in der polizeilichen Aus- und Fortbildung vor, explizit auch als Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahme gegen aktu- elle Diskriminierungsformen wie Antisemitismus. Auch die Universität Münster hat die Notwendigkeit zur Bestimmung von Antisemitismusbeauftragten erkannt. Der Dipl.-Theol. Ludger Hiepel führt dieses Amt fortan aus, mit dem der städtische Beauf- tragte eng im Dialog steht. Die Vernetzungsarbeit des städtisch Beauftragten kommt auch mit der Bezirksregierung Münster zum Tragen. Ein gemeinsamer Termin mit Regierungspräsident Andreas Bothe sowie der Landesbeauf- tragten gegen Antisemitismus ist für Frühjahr 2024 vereinbart, um gemeinsame Projekte von Stadt, Bezirksregierung und der Landesbeauftragten in NRW zu planen und zu formulieren. Ergänzend sei erwähnt, dass 2020 eine Stelle in der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster (Systemberatung Extremismusprävention und Demokratiestärkung) eingerichtet wurde. Die- se Stelle in Person von Tino Orlishausen unterstützt u.a. Schulen im Umgang mit antisemitischen Vorfällen und berät das (schulische) Personal in der Präventions- und Interventionsarbeit. Gleichzeitig bietet die Schulpsychologische Beratungsstelle Einzelfallberatung und –begleitung bei Vorfällen für Betroffene und pädagogische Fachkräfte an. Ebenfalls können Schulen an kostenlosen Fortbildungen teilnehmen. Ungeachtet von aktuellen Vorfällen in Münster und anderenorts sowie Vernetzungsmaßnahmen auf städtischer, landes- und bundesweiter Ebene sind Stefan Querl und Peter Römer alltags fortlaufend im Gespräch mit der Jüdischen Gemeinde und mit der Gesellschaft für Christlich -Jüdische Zusam- menarbeit, mit den Schulen und polizeilichen Institutionen in Münster sowie zivilgesellschaftlich En- gagierten. Unterstützt von einer studentischen Hilfskraft, die aus Fördermitteln der Landeszentrale für politische Bildung NRW am Geschichtsort Villa ten Hompel finanziert wird, sind beide Mitarbeiter so- - 4 - V/0503/2023 wohl verwaltungsintern als auch für die Opfer verbaler und physischer antisemitischer Taten An- sprechpartner. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: A
Anlage A
1232 Zeichen
Anlage A zur V/0503/2023 Kurzüberblick Die Stadt Münster hat einen Beauftragten gegen Antisemitismus in der Verwaltung ernannt, der durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen in die Einrichtung eines landesweiten Meldesystems gegen Antisemitismus eingebettet ist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Finanzierung Produktgruppe: PG0408 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthal- ten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Bereits veranschlagt? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine hohe Relevanz ergibt sich bei den Querschnittsthemen Migration und Gleichstellung.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0503/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.08.2023
- Erstellt
- 24.08.2023 12:23