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Lückenlose Besetzung der Stelle in der Bezirksjugendpflege

Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (Grüne) AN/1018/2025 vom 26.06.2025

Stand: Am 26.06.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV5)

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    BV5 Grüne BV5 SPD BV5 Gut/KlimaFreunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.06.2025 AN/1018/2025 Dringlichkeitsantrag gem. §§ 12 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Lückenlose Besetzung der Stelle in der Bezirksjugendpflege - Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Grünen, SPD und Gut/KlimaFreunde - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die BV Nippes möge beschließen: Die BV Nippes fordert die Verwaltung auf, die zum August freiwerdende Stelle der Bezirksju- gendpflege im Stadtbezirk Nippes lückenlos nachzubesetzen und unverzüglich die entspre- chende Ausschreibung zu veranlassen. Sollte eine Umsetzung aus der Bezirksjugendpflege eines anderen Stadtbezirks erfolgen, ist dort gleichermaßen zu verfahren. Soweit aus Verwaltungssicht im Sinne der Personalkostenkonsolidierung für die Stellen der Bezirksjugendpflege jeweils eine Ausnahmeentscheidung notwendig ist, so sind diese für alle anstehenden Nachbesetzungen in der Bezirksjugendpflege zu treffen. Begründung für die Dringlichkeit: Die Stellungnahme der Verwaltung (2059/2025) zum von der BV Nippes am 22.05.2025 ein- stimmig beschlossenen Antrag (AN/0608/2025) wurde erst am 23.06. ins Ratsinformations- system eingestellt. Aufgrund der in Kürze freiwerdenden Stelle der Bezirksjugendpflege ist ein Antrag zur nächsten Sitzung der BV nicht ausreichend. - 2 - Begründung: Die Stelle der Bezirksjugendpflege ist extrem wichtig für die Jugendarbeit im Stadtbezirk. Ohne diese Stelle fehlt die Vernetzung zwischen den engagierten Akteuren der Jugend- pflege im Stadtbezirk untereinander und mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Es drohen Lücken in der Versorgung und im schlimmsten Fall das Wegbrechen gewachsener Strukturen. Die von der Verwaltung angelegten Kriterien für die Frage, ob eine Stelle für die Daseinsvor- sorge oder Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderlich ist oder aber ob sie entbehrlich ist, stammen noch aus der Corona-Zeit und sind nicht mehr sachgerecht. Stellen der Bezirksjugendpflege sind (vielleicht) nicht zwingend erforderlich für die Funktions- fähigkeit der Verwaltung, sehr wohl aber zwingend notwendig für die Funktionsfähigkeit der Jugendarbeit in den Stadtbezirken. Bezirksjugendpfleger/innen sind NICHT entbehrlich! gez. Robert Spieß gez. Ulrich Müller gez. Bela Schlieper

Beratungsverlauf

  1. 26.06.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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