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AN/1018/2025

Lückenlose Besetzung der Stelle in der Bezirksjugendpflege

Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (Grüne) 26.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 26.06.2025, TOP 8.1.5

Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV5)

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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV5)

2570 Zeichen

BV5 Grüne 
BV5 SPD 
BV5 Gut/KlimaFreunde 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.06.2025 
AN/1018/2025 
Dringlichkeitsantrag gem. §§ 12 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Lückenlose Besetzung der Stelle in der Bezirksjugendpflege 
- Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Grünen, SPD und Gut/KlimaFreunde - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die BV Nippes möge beschließen: 
 
Die BV Nippes fordert die Verwaltung auf, die zum August freiwerdende Stelle der Bezirksju-
gendpflege im Stadtbezirk Nippes lückenlos nachzubesetzen und unverzüglich die entspre-
chende Ausschreibung zu veranlassen. 
 
Sollte eine Umsetzung aus der Bezirksjugendpflege eines anderen Stadtbezirks erfolgen, ist 
dort gleichermaßen zu verfahren. 
 
Soweit aus Verwaltungssicht im Sinne der Personalkostenkonsolidierung für die Stellen der 
Bezirksjugendpflege jeweils eine Ausnahmeentscheidung notwendig ist, so sind diese für 
alle anstehenden Nachbesetzungen in der Bezirksjugendpflege zu treffen. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Die Stellungnahme der Verwaltung (2059/2025) zum von der BV Nippes am 22.05.2025 ein-
stimmig beschlossenen Antrag (AN/0608/2025) wurde erst am 23.06. ins Ratsinformations-
system eingestellt. Aufgrund der in Kürze freiwerdenden Stelle der Bezirksjugendpflege ist 
ein Antrag zur nächsten Sitzung der BV nicht ausreichend.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Die Stelle der Bezirksjugendpflege ist extrem wichtig für die Jugendarbeit im Stadtbezirk. 
Ohne diese Stelle fehlt die Vernetzung zwischen den engagierten Akteuren der Jugend-
pflege im Stadtbezirk untereinander und mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Es 
drohen Lücken in der Versorgung und im schlimmsten Fall das Wegbrechen gewachsener 
Strukturen. 
 
Die von der Verwaltung angelegten Kriterien für die Frage, ob eine Stelle für die Daseinsvor-
sorge oder Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderlich ist oder aber ob sie entbehrlich ist, 
stammen noch aus der Corona-Zeit und sind nicht mehr sachgerecht. 
 
Stellen der Bezirksjugendpflege sind (vielleicht) nicht zwingend erforderlich für die Funktions-
fähigkeit der Verwaltung, sehr wohl aber zwingend notwendig für die Funktionsfähigkeit der 
Jugendarbeit in den Stadtbezirken. 
 
Bezirksjugendpfleger/innen sind NICHT entbehrlich! 
 
 
 
gez. Robert Spieß gez. Ulrich Müller gez. Bela Schlieper

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1018/2025
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (Grüne)
Datum
26.06.2025
Erstellt
25.06.2025 22:52