0330/2023
Belastungen des städtischen Haushaltes im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen
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Anlage 1: Detailansicht
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Dezernat Erträge Aufwendungen 01 Amt der Oberbürgermeisterin 0101 Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten 0 103.087 13 Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 0111 Sonstige Innere Verwaltung 0 2.446 16 Amt für Integration und Vielfalt 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 0 530.920 1000 Zentrale Dienste 0106 Zentrale Dienstleistungen 0 286.047 11 Personal- und Verwaltungsmanagement 0103 Personal- und Organisationsmanagement -554 998.243 33 Ausländeramt 0209 Ausländerangelegenheiten 0 563.270 40 Amt für Schulentwicklung 0301 Schulträgeraufgaben 0 8.389 403 Rheinische Musikschule 0415 Rheinische Musikschule 0 8.718 42 Amt für Weiterbildung 0414 Volkshochschule -8.372 10.936 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 Kindertagesbetreuung 0 3.313 0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien 0 509.482 5111 Kinder- u. Jugendpädagog. Einrichtung d. Stadt Köln 0601 Kinder- und jugendpädagogische Einrichtung -433 28.033 50 Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 0 14.169.100 53 Gesundheitsamt 0701 Gesundheitsdienste -663.795 1.390.377 1003 Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 0 499 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum -27.392.324 67.098.650 Dez. VII 43 Stadtbibliothek 0418 Stadtbibliothek 0 4.959 12 Amt für Informationsverarbeitung 0104 IT- und Kommunikationsdienste 0 138.967 15 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 0210 Statistik und Informationsmanagement 0 86.557 -28.065.478 85.941.992Summe 56 Dez. IX Amt Produktgruppe Ist 31.12. Amt für Wohnungswesen Dez. OB Dez. I Dez. IV Dez. V Detailansicht (Angaben in Euro) Anlage 1
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20/202/1 Vorlagen-Nummer 06.02.2023 0330/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.02.2023 Rat 09.02.2023 Belastungen des städtischen Haushaltes im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen hier: Bericht auf Grundlage des Buchungsstandes 31.12.2022 Die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden anläss- lich des Krieges in der Ukraine anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen wurden in der Finanzbuchhaltung aus Transparenzgründen auf einschlägi- gen Positionen erfasst (Kontierung). Diese Buchungen wurden zum Stichtag 31.12.2022 aus- gewertet. Über diese Be- und Entlastungen des städtischen Haushaltes wird der Rat hiermit gemäß § 6 Abs. 1 Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammen- hang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Uk- raine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunal- haushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) unterrichtet. In einem weite- ren Schritt wird auch der Bezirksregierung gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalhaushaltsrechtsan- wendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme berichtet. Die Verpflichtung zur weiteren Be- richterstattung entfällt mit dem Außerkrafttreten der Verordnung zum 31.12.2022. Dieser Bericht behandelt entsprechend der oben genannten rechtlichen Vorgaben die in die- sem Zusammenhang stehenden und gebuchten Be- und Entlastungen des städtischen Haus- haltes zum Buchungsstand 31.12.2022. Nach wie vor sind einzelne Belastungen bis zu die- sem Stichtag noch nicht ergebniswirksam geworden (z. B. weil eine Rechnungsstellung und in der Folge die Buchung noch aussteht). Endgültig belastbare Summen der im Jahresverlauf angefallenen Belastungen werden somit erst mit dem Jahresabschluss 2022 dargestellt wer- den können. Aus diesem Grund wurde der Bericht um entsprechend kurze Ausführungen zu den noch ausstehenden Buchungen ergänzt. 1. Ergebnisrechnung 1.1 Übersicht In der konsumtiven Ergebnisrechnung lässt sich der aktuelle Stand der im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden entstandenen Belastungen (Buchun- gen) wie folgt zusammenfassen: 2 Ist 31.12. -28.065.478 85.941.992 57.876.515 Zusammenfassung (Angaben in Euro) Summe ordentliche Erträge Summe ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Im Bereich der Erträge wurden stadtweit Mehrerträge in Höhe von rd. 28,1 Mio. Euro gebucht. Diesen Erträgen stehen Mehraufwendungen in Höhe von 85,9 Mio. Euro gegenüber, sodass sich insgesamt eine Netto-Belastung von rd. 57,9 Mio. Euro für die Aufnahme und Unterbrin- gung der ukrainischen Schutzsuchenden zum 31.12.2022 ergibt. Die Summe der Mehrerträge in Höhe von 28,1 Mio. Euro ist auf die Zuweisung des Bundes zur Beteiligung an den Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden entstanden sind, und auf Erträge aus Benutzungsgebühren zurückzuführen. Die Mehraufwendungen von rd. 85,9 Mio. Euro resultieren überwiegend aus Mehraufwendun- gen im Bereich der Transferleistungen, die an die Schutzsuchenden gezahlt wurden, und aus Mehraufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden in Mietunter- künften und Beherbergungsbetrieben. 1.2 Erträge und Aufwendungen im Detail Die Gesamtbelastung von insgesamt rd. 57,9 Mio. Euro ist im Wesentlichen in drei Ämtern entstanden, wie die nachstehende Tabelle verdeutlicht: Dezernat Amt Erträge Aufwendungen Saldo 56 - Amt für Wohnungswesen -27.392.324 67.099.149 39.706.825 50 - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 0 14.169.100 14.169.100 53 - Gesundheitsamt -663.795 1.390.377 726.583 -28.056.119 82.658.626 54.602.507 -9.359 3.283.366 3.274.007 -28.065.478 85.941.992 57.876.515 Ämtersummen (Angaben in Euro) Ist 31.12. DEZ-V Summe Dezernat V Summe restliche Ämter Gesamtsumme Eine detaillierte Übersicht der gesamtstädtischen Auswirkungen ist in der Anlage 1 beigefügt. Die größten Belastungen für die Aufnahme und Unterbringung der anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen sind im „Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen“ entstanden und dort insbesondere bei den Ämtern 56, 50 und 53. 56 – Amt für Wohnungswesen Im Amt für Wohnungswesen betreffen die Auswirkungen weiterhin nahezu ausschließlich die Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum. Auf der Aufwandsseite sind Mietaufwendungen für die Unterbringung in Unterkünften (ca. 12,5 Mio. Euro, davon ca. 5,4 Mio. Euro für die Erstunterbringung in der KölnMesse), Aufwendun- gen für die Unterbringung in Beherbergungsbetrieben (ca. 30,0 Mio. Euro) sowie Aufwendun- gen für Bewachungsleistungen (ca. 5,6 Mio. Euro) entstanden. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 19,0 Mio. Euro resultieren aus der Unterhaltung der Unterbringungsobjekte und aus der Betreuung der Bewohner*innen (u.a. 4,3 Mio. Euro Mehraufwand für das Welcome Center am Kölner Hauptbahnhof). 3 Demgegenüber stehen Erträge aus Benutzungsgebühren für die Nutzung von Flüchtlingsun- terkünften in Höhe von ca. 2,6 Mio. Euro sowie die erste und zweite Tranche der Zuweisung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbrin- gung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine in Höhe von ca. 24,8 Mio. Euro. Insgesamt sind derzeit Mehraufwendungen in Höhe von rd. 67,1 Mio. Euro und Mehrerträge in Höhe von rd. 27,4 Mio. Euro gebucht worden, wobei ca. 4.000 ukrainische Schutzsuchende untergebracht sind. Ausblick: Im Bereich der Unterbringung und der Betreuung der Bewohner*innen werden bis zum Jah- resabschluss 2022 nach Abzug einer Korrekturbuchung Mehraufwendungen von rd. 1,8 Mio. Euro erwartet. Demgegenüber stehen Mehrerträge in Höhe von 16,5 Mio. Euro aufgrund von Erstattungen für vorausgezahlte Hotelrechnungen für die Unterbringung von Schutzsuchenden. Die Erstat- tungen spiegeln sich in vollständiger Höhe als Mehraufwand in den Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren wieder und werden dort entsprechend der gesetzlichen Regelungen erstattet. Weiterhin werden von der Bezirksregierung lt. Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02.11.2022 insgesamt Zuwendungen in Höhe von 8,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zudem führt die dritte Tranche der Zuweisung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine in Höhe von 7,9 Mio. Euro zu weiteren Entlastungen. Zum Jahresabschluss werden sich aufgrund der bereits durchgeführten und der noch nachzu- holenden Buchungen voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von rd. 68,8 Mio. Euro und Mehrerträge in Höhe von 61,8 Mio. Euro für das gesamte Jahr ergeben, sodass von einer Net- tobelastung zum 31.12.2022 von rd. 7,0 Mio. Euro ausgegangen werden kann. 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Wie bereits zum Buchungsstand 30.09.2022 konnte ein Großteil der Aufwendungen und Er- träge im Amt für Soziales und Senioren weiterhin noch nicht zutreffend und periodengerecht zugeordnet werden, sodass die dargestellten Ist-Buchungen zum Stichtag 31.12.2022 unvoll- ständig sind. Dies betrifft SGB II-Leistungen und Leistungen nach dem AsylbLG und damit einhergehende Erstattungen durch das Jobcenter Köln, final noch nicht erfolgte Verrechnun- gen mit dem Amt für Wohnungswesen sowie Rückzahlungen der FlüAG-Pauschalen. Zum Buchungsstand 31.12.2022 sind 12,5 Mio. Euro an Transferleistungen gemäß Asylbe- werberleistungsgesetz (AsylbLG) für geflüchtete Personen aus der Ukraine gebucht worden. Im Zusammenhang mit dem errichteten Welcome Center am Kölner Hauptbahnhof sind Mehr- aufwendungen in Höhe von 1,7 Mio. Euro gebucht. Ausblick: Für Transferleistungen nach dem AsylbLG werden weitere Mehraufwendungen in Höhe von 8,5 Mio. Euro, also insgesamt 21,0 Mio. Euro zum Jahresabschluss 2022 erwartet. Hinzu kommen Mehraufwendungen für die Hilfen zur Gesundheit, die voraussichtlich mit 11,0 Mio. Euro zu berücksichtigen sind. Demgegenüber stehen voraussichtliche Erträge in Höhe von 23,0 Mio. Euro im Rahmen der FlüAG-Pauschale, wobei bereits entstandene Rückzahlungen aufgrund des Rechtskreiswechsels in Abzug gebracht wurden. Im Rahmen der SGB XII Regelleistungen werden für 2022 Aufwendungen in Höhe von ca. 6,6 Mio. Euro für ukrainische Schutzsuchende erwartet. Hiervon werden ca. 3,8 Mio. Euro für Grundsicherungs-Leistungen gemäß 4. Kapitel SGB XII erstattet. Die Mehraufwendungen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II werden sich voraus- sichtlich auf 16,4 Mio. Euro belaufen. Diese resultieren aus der Unterbringung von Geflüchte- ten in Hotels oder ähnlichen Einrichtungen, sowie aus Gebühren für die Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften, die das Amt für Wohnungswesen geltend macht. Diese Kosten werden zu 61,6 % durch den Bund erstattet, sodass Mehrerträge in Höhe von 4 10,1 Mio. einhergehen. Die Mehraufwendungen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB XII aufgrund von Unter- bringungen in Hotels und ähnlichen Einrichtungen werden sich voraussichtlich auf 1,6 Mio. Euro belaufen und werden in voller Höhe durch den Bund erstattet. Einschließlich der Aufwendungen für das Welcome-Center werden zum endgültigen Jahres- abschluss insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 58,6 Mio. Euro erwartet. Demgegen- über stehen voraussichtliche Erträge in Höhe von rd. 39,0 Mio. Euro. Dies führt zu einer Be- lastung des Haushaltes in Höhe von rd. 19,6 Mio. Euro. 53 - Gesundheitsamt Die wesentlichen Mehraufwendungen im Gesundheitsamt betreffen den Betrieb einer Corona- Teststelle, den Personaleinsatz von Sanitäter*innen im Welcome Center und die Bereitstel- lung von medizinischem Fachpersonal in den Notunterkünften. In diesem Zusammenhang sind außerdem entsprechende Erstattungen durch die Bezirksregierung Köln eingegangen. Zum 31.12.2022 sind Aufwendungen in Höhe von rd. 1,4 Mio. Euro gebucht worden. Demge- genüber stehen Erträge in Höhe von rd. 0,7 Mio. Euro. Dies führt zu einer abschließenden Netto-Belastung von 0,7 Mio. Euro zum 31.12.2022. Zusammenfassung Zusammenfassend ergeben sich in den drei am stärksten betroffenen Ämtern 50, 53 und 56 zum Buchungsstand 31.12.2022 Mehrerträge in Höhe von 28,1 Mio. Euro und Mehraufwen- dungen in Höhe von 82,7 Mio. Euro, sodass daraus eine Belastung von rd. 54,6 Mio. Euro re- sultiert. Zum Jahresabschluss 2022 erwartet die Verwaltung zusammenfassend eine Netto- Belastung in Höhe von 27,3 Mio. Euro, die sich aus Mehraufwendungen in Höhe von 128,8 Mio. Euro und Mehrerträgen in Höhe von 101,5 Mio. Euro ergibt. 2. Investive Finanzrechnung Die städtischen Regelungen zur Operationalisierung der Verordnung sehen vor, dass für In- vestitionen explizit im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsu- chenden eigene Finanzstellen eingerichtet werden und sie damit als separate Maßnahmen im Haushalt geführt werden. Im Rahmen der Beschaffung der Containeranlage zur Unterbringung von 80 Personen durch das Amt für Wohnungswesen sind zusätzlich zur Anschaffung Auszahlungen für Architekten- honorare, die Erschließung des Grundstückes und der Herrichtung der Außenanlage angefal- len. Dies führt zum Buchungsstand 31.12.2022 insgesamt zu einem Mittelabfluss in Höhe von 2,6 Mio. Euro. Weitere notwendige Investitionen finden – falls erforderlich – im Regelbetrieb statt. Das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Anlagevermögen ist entweder bereits vorhanden oder lässt sich nicht explizit der Unterbringung und Versorgung aus der Ukraine geflüchteter Menschen zuschreiben. 3. Bewertung Die derzeitigen Buchungen zum Stichtag 31.12.2022 zeigen eine Nettobelastung von rd. 57,9 Mio. Euro für die Unterbringung Schutzsuchender in Folge des Ukraine-Krieges. Die ergän- zenden Prognosen zeigen, dass diese Nettobelastung zum Jahresabschluss voraussichtlich auf 27,3 Mio. Euro sinken wird. Grund dafür sind noch zu verbuchende Erstattungen für die Betreuung und Unterbringung der Schutzsuchenden. 5 Nicht umfasst von der KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenauf- nahme sind jedoch nach wie vor die mittelbaren finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krie- ges auf den Haushalt, zum Beispiel durch den Anstieg der Energie-, Lebensmittel- und Kraft- stoffpreise. Auch diese Auswirkungen werden den Haushalt im Laufe dieses Jahres sowie ins- besondere in den Folgejahren ebenso wie die Aufwendungen für die Aufnahme und Unter- bringung der Schutzsuchenden belasten. Auch in Zukunft wird eine finanzielle Unterstützung der Kommunen durch Land und Bund un- erlässlich sein, um die Belastungen des Haushaltes abmildern zu können. Angesichts der Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg sind die städtischen Haushalte für die Jahre 2022 und 2023 verpflichtet, die entstandenen Belastungen im Jahresabschluss zu iso- lieren (=Bilanzierungshilfe). Bisher haben die Kommunen bereits nach dem NKF-COVID-19- Isolierungsgesetz (NKF-CIG) Corona-bedingte Belastungen isoliert. Eine entsprechende Ver- längerung und Ausweitung dieses Gesetzes zur zusätzlichen Isolierung der Belastungen auf- grund des Ukraine-Krieges ist am 15.12.2022 in Kraft getreten (jetzt: „NKF-COVID-19-Ukra- ine-Isolierungsgesetz, NKF-CUIG“). Das Gesetz umfasst neben der Isolierung der im Zusam- menhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden entstandenen Belas- tungen auch Belastungen aufgrund steigender Kosten für die Energieversorgung. Die finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krieges werden sich wie auch die Corona-beding- ten Belastungen daher nicht im Jahresergebnis 2022 und 2023 niederschlagen. Sie werden durch die Bilanzierungshilfe isoliert, die über die Buchung eines außerordentlichen Ertrags ge- bildet wird. Bei den außerordentlichen Erträgen aus der Isolierung nach dem NKF-CUIG han- delt es sich jedoch nicht um eine tatsächliche Verbesserung im Haushalt, sondern um eine Verschiebung der Haushaltsbelastung in die Zukunft, da die mit der Isolierung zu bildende Bi- lanzierungshilfe ab dem Jahr 2026 ratierlich über 50 Jahre abzuschreiben bzw. alternativ im Jahresabschluss 2026 (bisher 2025, Änderung mit NKF-CUIG) einmalig ganz oder anteilig mit dem Eigenkapital zu verrechnen ist und damit die zukünftigen Haushalte und nachfolgenden Generationen belastet. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0330/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 06.02.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 12:20