BKA 0778
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis des Braunkohlenausschusses am 07.03.2022
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (TOP 2 Niederschrift_07_03_2022)
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Stand: 02. Mai 2022 Bezirksregierung Köln Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 10. Sitzungsperiode Drucksache Nr. BKA 0778 Sitzungsvorlage für die 164. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 24.06.2022 TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 163. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 07.03.2022 Rechtsgrundlage: § 23 der Geschäftsordnung des Braunkohlenausschusses Berichterstatter: Inhalt: Stefan Welter, Stenografisches Protokoll Niederschrift An lagen: 1. Vortrag Herr Dr. M. Denneborg (ahu GmbH), Herr Dipl.-Ing. S. Fuchs (FUMNCO GmbH), Herr Prof. Dr.- Ing. B. Aulach (ZAI Ingenieure) 2. Vortrag Herr Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) 3. Vortrag F rau Hansen und Frau Dr. Renz (MWIDE) Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 163. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Montag, dem 7. März 2022, von 10:00 Uhr bis 12:35 Uhr, im Rathaus der Stadt Leverkusen Vorsitz: Stefan Götz (CDU) Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7.03.2022 – 2 – Tagesordnung und Beschlüsse Vor Eintritt in die Tagesordnung 5 1 Feststellung der Tagesordnung 5 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 162. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 13.12.2021 5 Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das wesentliche Ergebnis seiner 162. Sitzung einstimmig. 3 Endgutachten zur Abraumbilanzierung für den Tagebau Hambach 3.1 Vorstellung des Endgutachtens 6 Mündlicher Bericht (Dr. Michael Denneborg, ahu GmbH, und Dipl.-Ing. Stefan Fuchs, M.Sc., FUMINCO GmbH) Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 3.2 Vorstellung des Alternativkonzepts zur Abbaugrenze im Tagebau Hambach durch die Bergbautreibende 8 Mündlicher Bericht (Michael Eyll-Vetter, RWE Power AG) Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 3.3 Umgang mit dem Endgutachten im Braunkohlenplanverfahren Hambach 13 Der Braunkohlenausschuss trifft zunächst mit Mehrheit die Entscheidung, nach § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung über die Vorlage zu beraten, obwohl sie später als sieben Tage vor der Sitzung eingetroffen ist, weil ihre Behandlung keinen Aufschub duldet. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7.03.2022 – 3 – Sodann trifft der Braunkohlenausschuss gegen die Stimmen der GRÜNEN und der Vertreterin von DIE LINKE folgende Beschlüsse: 1. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Endergebnisse des Massenbilanzgutachtens zur Kenntnis und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, diese Ergebnisse der Vorentwurfs - erarbeitung zugrunde zu legen. 2. Der Braunkohlenausschuss nimmt das vorgestellte Alter - nativkonzept der RWE Power AG zur Kenntnis und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Erarbeitung des Vorentwurfs darauf auszurichten. Vor dem Hintergrund der durch die Neuland Hambach GmbH in Zusammenarbeit mit den Anrai - nerkommunen erarbeiteten Alternativen ist dabei insbesondere ein Erhalt der Manheimer Kirche zu ermöglichen. 4 Verzahnung von Braunkohlenplanung und Regionalplanung 14 Mündlicher Bericht (RBe Johanna Hansen, MWIDE, und RD Sascha Wisniewski, MWIDE) Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 5 Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept 18 Mündlicher Sachstandsbericht (Dr. Alexandra Renz, MWIDE) Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 6 Anträge 6.1 Vorstellung der Ursprungsbeschlüsse zu den Braunkohleseen 19 Antrag der Fraktion der GRÜNEN Drucksache Nr.: BKA 0769 6.2 Vorstellung Zwischenstand Arbeitskreis Grundwasser 20 Antrag der Fraktion der GRÜNEN Drucksache Nr.: BKA 0770 Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7.03.2022 – 4 – 6.3 Nutzung der Kiesgewinnung bei Kerpen-Buir zum Aufbau von Böschungen im Tagebau Hambach 20 Antrag der Fraktion der GRÜNEN Drucksache Nr.: BKA 0771 6.4 Benennung von Mitgliedern der Zivilgesellschaft im AK Hambach 20 Antrag der Fraktion der GRÜNEN Drucksache Nr.: BKA 0772 6.5 Anhörung zu den Planungen zur Manheimer Bucht 20 Antrag der Fraktion der GRÜNEN Drucksache Nr.: BKA 0773 7 Anfragen 20 8 Mitteilungen 8.1 der Bezirksregierung 21 8.2 des Vorsitzenden 21 * * * Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7.03.2022 – 5 – Vor Eintritt in die Tagesordnung Vorsitzender Stefan Götz (CDU) begrüßt die Anwesenden und stellt die form - und fristge- rechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Sodann heißt er Daniel Lüngen als Nachfolger für Udo Kotzea und Lutz Urbach willkommen. AD Daniel Lüngen (Bezirksregierung) stellt sich kurz vor und teilt mit, er freue sich auch auf direkte Gespräche in kleinerem Rahmen. 1 Feststellung der Tagesordnung Horst Lambertz (GRÜNE) beantragt mit Blick auf die Geschäftsordnung des Braunkohlenaus- schusses, die erst spät eingegangenen Anträge seiner Fraktion unter Tagesordnungspunkt 6 heute nur vorzustellen, sie aber erst in der nächsten Sitzung zu beschließen. Auf den Einwand von Josef-Johann Schmitz (SPD) hin teilt Vorsitzender Stefan Götz mit, da die Antragstellerin selbst ihre Anträge nicht zur Abstimmung stellen wolle, könne darüber heute auch nicht abgestimmt werden. 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 162. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 13.12.2021 Manfred Krause (GRÜNE) verweist auf die nicht eingehaltene Zusage des Vorsitzenden, die Antwort auf die Zusatzfrage zu Tagesordnungspunkt 11 der letzten Sitzung zu Lärm, Staub und Abbaugrenzen im Tagebau Garzweiler II in der Tagesordnung dieser Sitzung zu berücksichti- gen. Vorsitzender Stefan Götz teilt mit, es liege noch keine Stellungnahme vor; der Punkt werde in der nächsten Sitzung auf jeden Fall aufgerufen. Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift über das wesentliche Ergebnis seiner 162. Sitzung einstimmig. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 6 – 3 Endgutachten zur Abraumbilanzierung für den Tagebau Hambach 3.1 Vorstellung des Endgutachtens Mündlicher Bericht (Dr. Michael Denneborg, ahu GmbH, und Dipl. -Ing. Stefan Fuchs, M.Sc., FUMINCO GmbH) Dipl.-Ing. Stefan Fuchs, M.Sc. (FUMINCO GmbH) trägt anhand der Präsentation vor und be- tont, die Gutachter differenzierten anders als RWE zwischen M1 und M2. RWE habe wiederholt versichert, sich der angezeigten Risiken durchaus bewusst zu sein und trotzdem am Erhalt der Manheimer Kirche und der dafür erforderlichen Verkleinerung der Manheimer Bucht festhalten zu wollen, weil man betriebliche Optimierungspotenziale sehe, um die Massenbilanz auszu- gleichen. Diese Aussage müssten nun die Genehmigungsbehörden auch anhand des vorge- legten Gutachtens bewerten. Dr. Michael Denneborg (ahu GmbH) setzt anhand der Präsentation fort. Vorsitzender Stefan Götz dankt für das klare Ergebnis, das einige schon aus dem Arbeitskreis Hambach kennen. Gudrun Zentis (GRÜNE) moniert, dem Arbeitskreis Hambach habe das Gutachten erst nach seiner Sitzung vorgelegen; insofern wundere sie sich über die Pressemitteilung, obwohl der Arbeitskreis zum Stillhalte n verpflichtet worden sei. Das Gutachten enthalte einige Prüfauf- träge, deren Abarbeitung die Bezirksregierung erläutern möge. Die Gutachter bemängelten, dass ihnen teilweise nicht die richtigen Daten zur Verfügung gestanden hätten, sodass sie wis- sen wolle, wie es diesbezüglich weitergehe. Dr. Michael Denneborg (ahu GmbH) erläutert, die Gutachter sprächen sich für die Überprü- fung der Bilanz aus, um zu mehr Sicherheit zu gelangen. Die Vorschüttung werde gegenwärtig noch von der TU Dresden sowie der RWTH Aachen fachlich bewertet. Inzwischen schwenke der Tagebau vor die Böschung Elsdorf um, weshalb nun zum ersten Mal kleine dreieckige Polder aus M1 geschüttet würden, in die nur wenig M2 passe. Der weitere Fortschritt dieses Schüt- tungsvorgangs führe zu mehr Sicherheit und darüber hinaus der weitere Abbau zu immer stär- keren Präzisierungen. In Bezug auf die Daten führt er aus, ein aktiver Tagebau, in dem pro Tag mehrere Millionen Kubikmeter bewegt würden, verändere sich ständig. Für die 45 Millionen m³ Vorschüttung lä- gen keine Daten vor, sondern es handele sich um eine Schätzung. Das Gutachten enthalte zwei Methoden, um die Bilanz aufgrund der Schätzung überprüfen zu können. Hierzu möge man aber die Empfehlung der TU Dresden und der RWTH Aachen abwarten, die die Meng e des benötigten Materials feststellten. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7.03.2022 – 7 – Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) möchte wissen, wann man die Forschungsergebnisse der Uni- versitäten erwarten dürfe. Dr. Michael Denneborg (ahu GmbH) meint, dies müsse RWE beantworten; nach seiner Kenntnis spreche man über nächstes Jahr. Gudrun Zentis (GRÜNE) fragt, wie die Bezirksregierung die vielen Anstöße auf weitere Gut- achten, Nachfragen und Berechnungen angehen wolle. HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) teilt mit, die Forschungsergebnisse lägen vermutlich zum Jahreswechsel vor. Der laufende Betrieb liefere jeden Tag neue Erkenntnisse zu den Mas- sen und zur Geologie, die RWE täglich überprüfe. Die Bezirksregierung benötige deshalb zur- zeit keine neuen Gutachten, sondern gehe von diesem Gutachten aus, um auch mit Rücksicht auf die Anrainerkommunen sehr schnell mit der Änderung des Braunkohlenplans voranzukom- men. Gudrun Zentis (GRÜNE) greift den Vorschlag der Gutachter heraus, die Möglichkeit der Ein- haltung der bisherigen Vereinbarungen und Vorgaben zur Renaturierung der landwirtschaftli- chen Flächen zu überprüfen. Insofern wolle sie von der Bezirksregierung wissen, wann mit die- sem Ergebnis zu rechnen sei. HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) verweist auf den Vorentwurfsbeschluss sowie mit Blick auf die Abraumgrenzen auf das Gutachten, um die Standsicherheit der Böschungen sicherzu- stellen. Dazu gehöre auch die Verzahnung der landwirtschaftlichen Flächen. Sie betont, man befinde sich in einem laufenden Verfahren. Möglicherweise werde es wie in jedem Braunkoh- lenplan bisher wieder eine Vereinbarung mit der Landwirtschaft geben, was die Bezirksregie- rung im Blick behalte. Die Landwirtschaftskammer lege jedenfalls sehr viel Wert darauf, die Flächen wieder so herzustellen, dass ertragreich gewirtschaftet werden könne. Manfred Krause (GRÜNE) zeigt sich erstaunt, dass die Bezirksregierung keine neuen Gutach- ten für erforderlich halte, obwohl der Gutachter von einem mittleren bzw. sogar von einem hohen Risiko spreche und auf Seite 62 des Gutachtens die gutachterliche Überprüfung emp- fehle. Bei den in Auftrag gegebenen Gutachten werde nicht mitgeteilt, um welche Fragestel- lungen es sich genau handele und wann Ergebnisse vorlägen. In ihrer Leitentscheidung lege die Landesregierung in Satz 6 fest, dass eine neue Tagebaupla- nung eine angemessene Vernetzung der Wälder ermöglichen und regionalplanerische Festle- gungen, forstfachliche, naturschutzfachliche sowie landschaftspflegerische Maßnahmen für Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7.03.2022 – 8 – den Erhalt und die Entwicklung der Wälder unterstützen sollte. Er möchte wissen, ob die Pla- nungen diesbezüglich überprüft worden seien, ob sie gutachterlich begleitet würden, oder ob die Bezirksregierung schlicht die Vorgaben der Leitentscheidung ignoriere. HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) verweist auch diesbezüglich auf das noch ausstehende Braunkohlenplanverfahren. Das Umweltministerium befasse sich mit der Biotopvernetzung. Die Ergebnisse müssten entweder in das Braunkohlenplanverfahren oder in die Regionalplanung aufgenommen werden. Für Konkretisierungen brauche es weitere Planungsschritte. Sie betont die Bedeutung des Themas für die Bezirksregierung, das auch im offengelegten neuen Regio- nalplan schon ansatzweise aufgegriffen werde, wenn Hambach und die Manheimer Bucht auch bewusst noch als weiße Fläche dargestellt würden. Die Bezirksregierung vergesse und ignoriere also nicht, sondern greife das Erforderliche auf. Zurzeit habe man noch keine Gutachtenaufträge vergeben. Wie in jedem Braunkohlenplanver- fahren bislang werde die Bezirksregierung sofort handeln, wenn sich ein entsprechendes Er- fordernis ergebe bzw. konkrete Hinweise von Fachdienststellen wie insbesondere vom Geolo- gischen Dienst und der Bergbehörde kämen. Josef-Johann Schmitz (SPD) unterstreicht, man berate über einen Vorentwurf über die Stand- festigkeit der Böschung und das Massenaufkommen; alles andere ergebe sich wie schon in der Vergangenheit während der Erarbeitung des Braunkohlenplanvorentwurfs. Schließlich handele es sich nicht um die abschließende Formulierung eines Plans, sondern das Gutachten stelle die Arbeitsgrundlage für die Geschäftsstelle dar, auf der sie arbeiten könne. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 3.2 Vorstellung des Alternativkonzepts zur Abbaugrenze im Tagebau Hambach durch die Bergbautreibende Mündlicher Bericht (Michael Eyll-Vetter, RWE Power AG) Michael Eyll -Vetter (RWE Power AG) trägt anhand der Präsentation vor und betont ein- gangs, RWE halte trotz der aktuellen Krisensituation am Kohleverstromungsbeendigungsge- setz und an der Leitentscheidung fest und werde den Tagebau Hambach und den Tagebau Inden nicht verlängern; die Beendigung der Kohlenutzung im Jahr 2038 und die aus der Leit - entscheidung abgeleiteten Abbaufelder stellten nach wie vor die Richtschnur für das Unter- nehmen dar. Nach Erreichen des Wendepunktes und der Veränderung vom Hochleistungsbetrieb zum Wie- dernutzbarmachungsbetrieb veränderten sich die Möglichkeiten, Mischboden unterzubringen, Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7.03.2022 – 9 – sodass sich RWE zutraue, über die Empfehlungen der Gutachter hinauszugehen und die Man- heimer Bucht zu verkleinern. RWE fahre den Betrieb jetzt schon a llmählich in die Endstellung, sodass die Endböschung mit der Neigung 1:5 sukzessive hergestellt werde, indem RWE schon seit dem Jahr 2020 bestimmte Massen gar nicht mehr wegnehme, sodass nur noch relativ we- nig vorgekippt werden müsse. Die Vorschüttung am N ordrand werde in den nächsten Jahren konsequent und möglichst zügig fortgesetzt, wobei für die jederzeitige Standsicherheit die Brunnen und Entwässerungsanlagen ersetzt werden müssten. Aus 43 Jahren Tagebaubetrieb verfüge man zudem über sehr viel Erfahrung im Umgang mit den Mischböden. Dabei sei es viel schwieriger, mit großer zeitlicher Distanz die Unterbringung großer Mengen Mischböden genau zu planen; vielmehr würden konkrete Lösungen durch klei- nere zeitliche Abschnitte einfacher. Deshalb führe RWE nicht nur langfristige Planung, sondern auch mittelfristige Planung, Jahresplanung und auch unterjährige Planungen durch. Auf dieser Grundlage werde regelmäßig nachgesteuert, um die Abbauführung unter den gegebenen Ab- raumbedingungen zu ermöglichen, die Kippräume optimal auszunutzen und M2 bestmöglich und standsicher unterzubringen, denn erst durch die Ummantelung mit M1 könne er für die Absicherung der Böschung genutzt werden. Mit den Ergebnissen der TU Dresden und der RWTH Aachen rechne er im Laufe des Jahres. RWE verfolge das Ziel, die Massenbilanz weiter nach unten anzupassen, um auch beim Erhalt der Manheimer Kirche am Ende zu einem Ausgleich zu kommen, weil man nur so definitiv standsichere Böschungen erreichen könne, die schließlich für immer hergestellt würden und auch einem alle nur 500 Jahre erfolgenden Erdbeben standhalten müssten. Die Kieslagerstätte des Kiestagebaus Buir verfüge nur über rund 3 Millionen m³ Material und könne damit in keiner Weise zur Verkleinerung der Manheimer Bucht beitragen. Als einzige Möglichkeit verbleibe damit die geringere Aufhöhung der landwirtschaftlichen Hochfläche un- ter Beibehaltung ihrer Qualität und Einhaltung der Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, um die Flächen hinterher vernünftig und nachhaltig bewirtschaften zu können. Die von Vera Müller angesprochene Waldvernetzung sei Gegenstand der Regionalplanung. Gudrun Zentis (GRÜNE) moniert, die Bezirksregierung habe die Sitzungsunterlagen erst am vergangenen Donnerstag konkretisiert, was nicht im Einklang mit der Geschäftsordnung stehe, sodass sich der Braunkohlenausschuss nicht gut auf den Vortrag habe vorbereiten können. Mit Blick auf die Grubenbahn fragt sie nach dem Seerand, ob neben der Manheimer Kirche auch das landwirtschaftliche Anwesen erhalten bleibe und nach der Linie der alten A4, die man wohl nicht mehr halten könne. Das Gutachten spreche von einer anderen Gestaltung der zu verklei- nernden Innenkippe, eventuell nicht als landwirtschaftliche Fläche, sodass sie die Möglichkeit interessiere, landwirtschaftliche Flächen an anderer Stelle zu erweitern. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 10 – Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) zeigt zunächst die Lage der alten A4 auf der Karte, de- ren Erhaltung zu einem riesigen Massendefizit führen würde, wie die Gutachter bestätigt hät- ten. Würde man die Hochfläche nicht landwirtschaftlich nutzen, gäbe es zwar etwas weniger Lösstransport aus Garzweiler, wo genügend Löss zur Verfügung stehe; es käme aber zu einer Verschlechterung zulasten der Landwirtschaft, weil dann weniger Fläche auf der Hochfläche hergestellt werden könnte. Die Größe der Manheimer Bucht würde sich dadurch nicht verän- dern. Die im Zusammenhang mit der Umsiedlung erworbenen Häuser werde RWE zurück- bauen, greife den Erhalt der Manheimer Kirche auf, nicht aber den weiterer Anwesen, was die Massenbilanz noch stärker strapazieren würde. Horst Lambertz (GRÜNE) gibt zu bedenken, die Böschungsneigung von 1:5 beziehe sich auf Inden mit angeschüttetem Boden. Bei der Böschung südlich von Elsdorf werde nun aber ge- wachsener Boden erhalten, sodass man die Böschungsneigung möglicherweise verändern könnte. Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) spricht das auch vom Gutachter benannte Sicherheits- bedürfnis an, wenn man auch Böschungsteile möglicherweise optimieren könne, gewiss aber nicht bis zu einem Neigungsverhältnis von 1:4. Hambach stelle mit Lockergesteinen den geo- technisch schwierigsten und tiefsten Tagebau dar, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft eine Stadt mit 20.000 Einwohnern liege. Die Sicherheit der Böschung habe oberste Priorität, sodass er es als Verantwortlicher für die Entwicklung der Tagebaue ablehnen würde, den Sicherheits- beiwert abzusenken, um 1 Million m³ einzusparen. Andreas Heller (CDU) unterstreicht, als Bürgermeister der Stadt Elsdorf lehne er Gedanken- spiele zu einer veränderten Böschungsneigung ab, die dazu führte, dass das Leben der Men- schen vor Ort nicht mehr dauerhaft funktionierte, womit das Gremium seiner Verantwortung nicht gerecht würde. Die CDU- Fraktion danke dem Braunkohlenausschuss und der Bezirksre- gierung für die Möglichkeit der unabhängigen und umfangreichen bislang einmaligen Über- prüfung der Vorhabensbeschreibung von RWE, die nicht nur aus Sicht des Unternehmens, son- dern auch der Region funktionieren müsse. Die Gutachter hätten sich dabei auch mit alternativen Konzepten aus der Region beschäftigt, kämen aber zu einem eindeutigen Ergeb- nis. Ausdrücklich danke er aber auch RWE für die kurzfristige Anpassung der Vorhabensbeschrei- bung. Der Braunkohlenausschuss möge sich nicht hinter der Geschäftsordnung verstecken, denn die Braunkohlenplanung müsse angesichts der angespannten Massenbilanz nun zügig vorangehen. Man dürfe wohl von allen Mitgliedern des Braunkohlenausschusses erwarten, sich kurzfristig in die Materie einzuarbeiten. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 11 – Ebenfalls dankbar zeigt er sich für die Ermöglichung des Braunkohlenausschusses, die Vorstel- lung der Neuland Hambach GmbH zu berücksichtigen und die Verzahnung mit der Region beschlossen zu haben, wodurch die Vorstellungen der Anrainerkommunen intensiv in die Über- legungen des Braunkohlenausschusses einflössen. Auch ausweislich des Gutachtens bilde die Standfestigkeit der Böschung die oberste Maxime, die mit Blick auf die Massendisposition eine große Herausforderung bedeute. Im Laufe des weiteren Verfahrens müssten sich die anderen Punkte dieser Maxime unterordnen. Niemand wolle einen Stillstand des Tagebaus. Der Tagebau Hambach dürfe daher nicht zum Experimentierfeld für weitere Gutachten oder Böschungen mit anderer Neigung werden, was auch der Region nicht gerecht würde. Die heutige Vorstellung entspreche dem regionalen Kon- sens, denn die Neuland Hambach GmbH habe sich in einer Sondersitzung ihres Aufsichtsrates mit den Ergebnissen des Gutachtens beschäftigt und unter Berücksichtigung einer Anregung der Stadt Kerpen einstimmig beschlossen, die Dinge in die weitere Vorhabenbeschreibung auf- zunehmen. Im Rückblick zeige sich, dass 2016 eine andere Leitentscheidung erforderlich gewesen wäre, um Weiteres erhalten zu können. Dies belege den zeitlichen Vorlauf der Tagebauplanung, dem der Braunkohlenausschuss durch die Beobachtung durch unabhängige Gutachter Rechnung trage. Er bezeichnet es als anständig, den Tagebau Hambach gemeinsam geordnet zu seinem Ende zu bringen; niemand im Braunkohlenausschuss und in der Region wolle eine erneute Diskussion, wie es mit dem Tagebau Hambach weitergehe. Josef-Johann Schmitz (SPD) äußert sich als Vorsitzender des Arbeitskreises Hambach und erinnert an dessen deutlichen Mehrheitsbeschluss in seiner Sitzung am 18. Februar, in der er die Geschäftsstelle aufgefordert habe, die Prüfung gemeinsam mit der Bergbautreibenden vor- zunehmen und ihr Ergebnis in der heutigen Sitzung vorzustellen. Dass dies zeitlich knapp sei, liege auf der Hand. Er dankt für die sehr gute und schnelle Arbeit, die im Interesse aller liege. Niemand wolle das Verfahren aufhalten. Er betont, man befinde sich noch in der Entwurfsfas- sung. Die Standfestigkeit der Böschung müsse nach dem Stand der Wissenschaft dauerhaft gewährleistet bleiben, und zwar auch ohne theoretische Risiken. Hans Josef Dederichs (GRÜNE) kritisiert, Andreas Heller vertrete offenbar die Meinung, die Geschäftsordnung spiele nur dann eine Rolle, wenn sie der CDU zugutekomme, was er für unverschämt halte. Der Braunkohlenausschuss sei auch für den Tagebau Garzweiler verant- wortlich, aus dem noch weitere 65 Millionen t nach Hambach transportiert werden müssten. Das östliche Restloch in Garzweiler könne schon nicht mehr vollständig verfüllt werden, weil es keine Masse mehr gebe. Er mahnt, man müsse die Tagebaue im Kontext betrachten und dürfe nicht nach Einzellösungen suchen, weil die Massen eben nur einmal zur Verfügung stünden. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7.03.2022 – 12 – Insofern wolle er wissen, inwiefern die vorgestellten Planungen mit der Verfüllung des Tage- baus Garzweiler II in Einklang gebracht werden könnten, denn es dürfe nicht so sein, dass den Letzten die Hunde bissen. Dabei spreche man auch über die Gefährdung des Wasserhaushalts, der den Anliegerkommu- nen und den Wasserwerken schon jetzt große Probleme bereite. Werde das Restloch nicht verfüllt, entstünde ein erhebliches Wasserproblem für die Städte Grevenbroich und Mönchen- gladbach sowie für den Kreis Heinsberg. Dr. Denneborg habe davon gesprochen, 50 Millio- nen t M2 nicht mehr unterbringen zu können, die wohl im Tagebau Garzweiler erforderlich sein könnten. Insofern möge man beide Tagebaue zusammen planen und auf dieser Grundlage entscheiden. Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) betont, selbstverständlich würden die Tagebaue zu- sammenhängend geplant, für die er die Verantwortung trage. Am Ende würden alle drei wieder ordnungsgemäß nutzbar gemacht. Das östliche Restloch des ehemaligen Tagebaus Garzwei- ler I werde unabhängig von den heute aufgeworfenen Fragen bis zum Jahr 2030 verfüllt. Eine Ausnahme stellten vorübergehend nur die bis dahin noch benötigten Aufstandsflächen für die Lössdepots dar, um ihn zwischenzulagern. Richtschnur des Handelns für RWE sei es, die wasserwirtschaftlichen Verhält nisse der Stadt Mönchengladbach, der Stadt Jüchen, der Stadt Grevenbroich und der nördlich davon liegen- den Gebiete nicht negativ zu beeinflussen, weshalb das östliche Restloch vollständig verfüllt werde, was die Massenbilanzen sicherstellten; dies habe RWE dem Bürgermeister der Stadt Jüchen und dem Landrat des Rheinkreises Neuss unlängst noch einmal schriftlich bestätigt. Selbstverständlich wolle auch RWE möglichst wenig Material von Garzweiler nach Hambach transportieren, sondern nur so viel, um die Wieder nutzbarmachung an beiden Orten zu er- möglichen. Im Laufe der Zeit erfolgten weitere Optimierungen, was auch von den Ergebnissen der TU Dresden und der RWTH Aachen zu den benötigten Massen abhänge. RWE richte seine Planungen auf die ordnungsgemäße Rekultivierung aller drei Tagebaue aus. Ulrich Göbbels (FDP) betont, das Wichtigste für die FDP sei die Standsicherheit der Böschun- gen, weshalb man erforderlichenfalls auf die Verkleinerung der Manheimer Bucht zum Erhalt der Kirche verzichten müsste. Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) teilt mit, RWE gehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt ganz klar davon aus, dieses Material nicht zu benötigen, um den Tagebau ordnungsgemäß wieder nutzbar zu machen. Auch er unterstreicht die Bedeutung der Standsicherheit der Böschungen, um den Tagebau Hambach, der noch viel tiefer als der Tagebau Inden und geotechnisch be- sonders herausfordernd sei, sicher, ordnungsgemäß und ordentlich rekultiviert an die Nachwelt zu übergeben. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 13 – Hans Josef Dederichs (GRÜNE) greift eine Aussage von Michael Eyll- Vetter im Arbeitskreis Garzweiler auf, wonach der Erhalt der bedrohten Dörfer die vollständige Auffüllung des östli- chen Restlochs wenigstens im Bereich um den Bandsammelpunkt sowie in einem weiteren klei- neren Bereich verhindere. Da Michael Eyll-Vetter nun betone, dass das östliche Restloch doch vollständig verfüllt werde, dränge sich in die Frage auf, ob denn nun der Erhalt der bedrohten Ortschaften wieder infrage gestellt werde. Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) erläutert, über den dritten Umsiedlungsabschnitt stehe gegenwärtig keine Entscheidung an, der nach der bisherigen Planung vollständig in Anspruch genommen werde. RWE sei vom Braunkohlenausschuss beauftragt worden, ein alternatives Prüfszenario vorzulegen, an dem man arbeiten werde. Die Relevanz aufgrund der derzeitigen geopolitischen Situation werde anderswo entschieden. Im Arbeitskreis habe er darauf hingewiesen, westlich der neuen A44 werde der Bereich des Bandsammelpunkts nicht mehr verfüllt, sodass der See etwas nach Osten wandere. Für de n östlichen Bereich habe er seinerzeit den Prüfauftrag für die Planungen benannt. Heute wisse man mehr, wonach die vollständige auch wasserwirtschaftlich erforderliche vollständige Ver- füllung des östlichen Restlochs auch unter Erhalt der Dörfer möglich sei. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 3.3 Umgang mit dem Endgutachten im Braunkohlenplanverfahren Hambach Der Braunkohlenausschuss trifft zunächst mit Mehrheit die Entscheidung, nach § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung über die Vorlage zu beraten, obwohl sie später als sieben Tage vor der Sitzung eingetroffen ist, weil ihre Behandlung keinen Aufschub duldet. Sodann trifft der Braunkohlenausschuss gegen die Stimmen der GRÜNEN und der Vertreterin von DIE LINKE folgende Beschlüsse: 1. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Endergebnisse des Massenbilanzgut- achtens zur Kenntnis und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, dies e E rgebnisse der Vorentwurfserarbeitung zugrunde zu legen. 2. Der Braunkohlenausschuss nimmt das vorgestellte Alternativkonzept der RWE Power AG zur Kenntnis und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Erarbeitung des Vorentwurfs darauf auszurichten. Vor dem Hintergrund Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 14 – der durch die Neuland Hambach GmbH in Zusammenarbeit mit den Anrai- nerkommunen erarbeiteten Alternativen ist dabei insbesondere ein Erhalt der Manheimer Kirche zu ermöglichen. 4 Verzahnung von Braunkohlenplanung und Regionalplanung Mündlicher Bericht (RBe Johanna Hansen, MWIDE, und RD Sascha Wisniewski, MWIDE) RBe Johanna Hansen (MWIDE) trägt anhand der Präsentation vor und betont mit Blick auf das Erfordernis des gleichen Normgebers, es komme auf die Verbandskompetenz zur Aufstel- lung von Regional- und Braunkohleplänen an, die in beiden Fällen beim Land NRW liege. Mit dem Raumordnungsgesetz sei dem Land die Aufgabe übertragen worden, Regionalpläne auf- zustellen, die es wiederum auf den Regionalrat und den Braunkohlenausschuss als ausführende Organe übertragen habe. Von widersprechenden Regelungen könne man ausgehen, wenn für denselben Raum im Regi- onalplan und im Braunkohlenplan Ziele oder Grundsätze vorgesehen würden, die im Hinblick auf die Nutzung oder die Funktion inhaltlich nicht miteinander vereinbart und damit beide Planungen zugleich nicht umgesetzt werden könnten. In diesem Fall verdränge das Ziel im jüngeren Plan das Ziel im älteren Plan. Sie resümiert, vor diesem Hintergrund müsse man die teilweise Jahrzehnte alten Braunkohlenpläne nicht mehr anpassen, sondern könne über den Regionalplan einfach neue Ziele beschließen, die die alten letztlich verdrängten. RD Sascha Wisniewski (MWIDE) setzt mit den in der Präsentation wiedergegebenen prakti- schen Beispielen fort. Vorsitzender Stefan Götz fasst zusammen, bei mehrfachen Überplanungen gelte also die letzte gültige Planung. Peter Feron (CDU) wendet ein, praktisch gehe es nicht nur darum, veraltete Braunkohlenpläne durch die Regionalplanung zu ersetzen, denn parallel zur Regionalplanung finde die Braun- kohlenplanung statt, weshalb es viel stärker auf das Abstimmungsgebot zwischen Regionalrat und Braunkohlenausschuss sowie die Verzahnung der parallelen Planungsprozesse ankomme. Für die Manheimer Bucht etwa spielten bergfachliche Sicherheitsaspekte eine wesentliche Rolle, die der Regionalrat durch eine neuere Planung nicht ignorieren könne. Andreas Heller (CDU) sieht die Notwendigkeit, den Regelungsgegenstand des Braunkohlen- planverfahrens festzulegen, denn wie die Folien der Präsentation belegten, versuche die Regi- Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 15 – onalplanung, wesentliche Vorfestlegung für das Braunkohlenplanverfahren zu treffen. Die Ge- staltung der Sophienhöhe und das Vorgehen im Tagebauvorfeld gehöre aber in das Braunkoh- lenplanverfahren und nicht in die Regionalplanung, denn die Regionalplanung setze erst dort an, wo die Tagebauplanung aufhöre. Regionalrat und Braunkohlenausschuss hätten unter- schiedliche Zuständigkeiten und Kompetenzen. Insofern gehe es völlig am Problem vorbei, alte Braunkohlenpläne aus dem Jahr 1976 hervorzuholen, da der Braunkohlenausschuss doch just am neuen Braunkohlenplan arbeite. Auch er betont die Notwendigkeit, die Regionalplanung und die Braunkohlenplanung besser voneinander abzugrenzen, eine Verzahnung der beiden Planungsprozesse zu erreichen und das gegenseitige Rücksichtnahmegebot zu achten. Die Regelungen für das Abbaugebiet des Tagebaus Hambach etwa müssten im Braunkohlenplanverfahren getroffen werden, bei denen es eben nicht nur um die Böschungsneigung und die Massenbilanzierung gehe. Trotzdem gebe es Vorfestlegungen der Regionalplanung, die der Braunkohlenausschuss nicht mittragen könne. Außerdem käme es offensichtlich auf die Frage an, wann denn der Regionalplan und wann der Braunkohlenplan in Kraft trete, um zu bestimmen, welcher der jüngere sei und damit dem älteren vorgehe. Rainer Thiel (SPD) möchte wissen, ob denn dann auch der jüngere Flächennutzungsplan der Gemeinde der älteren Regionalplanung vorgehe, was nicht richtig sein könne. Bergbaupläne gehörten zudem einem anderen Rechtskreis als die Regionalplanung an. Bislang sei er davon ausgegangen, dass der Braunkohlenausschuss mit Blick auf das Abstimmungsgebot gehal ten sei, dass die Regionalplanung an die Braunkohlenplanung anknüpfen könne, die eine aber nicht die andere ersetze, zumal die Flächen erst aus dem Bergrecht entlassen werden müssten. Über bestimmte Festlegungen in den Braunkohlenplänen etwa zur Wiederherstellung von Landschaft und Grundwasserverhältnissen dürfe sich die Regionalplanung nicht einfach hin- wegsetzen. Boris Linden (Neuland Hambach GmbH) meint, der Lex -posterior-Grundsatz helfe beim pragmatischen Umgang, wenn denn alle Pläne vorlägen, biete aber keine Antwort auf den Pro- zess der nächsten anderthalb Jahre, in dem Regionalplan und Braunkohlenplan parallel liefen. Auch er hebt das wechselseitige Abstimmungsgebot hervor, das es nun auszugestalten gelte, um widerstreitende Pläne von vornherein zu vermeiden. Der offengelegte Entwurf des Regio- nalplans treffe aber schon großzügige Festlegungen für den Bereich des aktuellen Braunkoh- lenplans, die Sicherheitszone und die Umrandung des Tagebaus, obwohl es noch keinen Vor- entwurf für den neuen Braunkohlenplan und damit noch keine Ziele und Festlegungen für Seezugänge und Weiteres gebe. Der Vorentwurf des neuen Braunkohlenplans werde auch bis zum Ende der Offenlage des Re- gionalplanentwurfs noch nicht vorliegen, was die Notwendigkeit unterstreiche, dass es weniger Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 16 – Rechtsgrundsätze, als vielmehr konkrete Abstimmungsformate brauche, damit die Pläne wech- selseitig flexibel aufeinander reagieren könnten. Vorsitzender Stefan Götz betont, die Bezirksregierung Köln sei Garant für die wechselseitige Abstimmung. Dr. Alexandra Renz (MWIDE) stellt klar, es gehe auch gar nicht darum, dem Braunkohlenaus- schuss Handwerkszeug für gute Planung zu geben, sondern das rechtliche Instrumentarium vorzustellen, wonach der Braunkohlenausschuss nicht gehalten sei, alte Pläne aufzuheben, son- dern sie nach guter inhaltlicher Abstimmung durch neue ersetzen dürfe. Dieses Instrumenta- rium werde die Landesregierung auch den beiden Regionalräten vorstellen und eine schriftli- che Handreichung veröffentlichen, was mit Blick auf die besonderen Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen selbstverständlich nicht die Abstimmung ersetze; gehe es doch nicht nur darum, guten Gewissens uralte Braunkohlenpläne zu überplanen, sondern einen neuen Braun- kohlenplan zu erstellen, obwohl es in Garzweiler noch viele Ungewissheiten gebe, und parallel für den Strukturwandel neue Regionalpläne aufzustellen. Sie resümiert, die Landesregierung habe lediglich darstellen wollen, dass es für die vermeintli- che Leerstelle im Gesetz mit dem Lex -posterior-Grundsatz eben doch eine Regelung gebe. Selbstverständlich müssten die Planungen gut aufeinander abgestimmt und miteinander ver- zahnt werden, sodass es nach wie vor bei der schweren Aufgabe für die Gremien bleibe. HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) hebt die große Aufgabe der Bezirksregierung hervor, weil noch nie zuvor Braunkohlenplanung und Regionalplanung parallel gelaufen seien. Sie ent- gegnet Boris Linden, noch wisse man doch gar nicht, wie das Regionalplanverfahren weiter- gehe; Zeitpläne seien noch nicht veröffentlicht worden. Gewiss werde es einer zweiten Offen- lage bedürfen, über deren Zeitpunkt und Dauer der Regionalrat entscheide. Die Bezirksregierung stehe bei Hambach in ständigen Gesprächen mit den Anrainerkommu- nen. Nun liege das erste Ergebnis zur Ausgestaltung der Manheimer Bucht vor, sodass vermut- lich auch die zeichnerische Darstellung im Regionalplan angepasst werden müsse. Die Bezirks- regierung arbeite die Dinge sukzessive ab und informiere darüber. Stellten sich Inhalte des Regionalplanentwurfs als inkompatibel mit der Braunkohlenplanung heraus, müsse dies im Braunkohlenplanverfahren zunächst einmal festgelegt werden. Der Plan werde zudem gewiss auch eine Sicherheitslinie zur Abbaugrenze erfahren, um zu verdeutlichen, dass innerhalb der Linie ganz andere Ziele Geltung hätten. In der Braunkohlenplanung arbeite man mit dem parzellenscharfen Maßstab 1:5.000, in der Regionalplanung hingegen gelte der Maßstab 1:50.000, also Bereichsdarstellungen, was viele Möglichkeiten biete. Sie bezeichnet dies als eine der größten Herausforderungen in den nächs- ten Jahren, die sie mit ihrem guten und sehr engagierten Team bewältigen, bei denen sie die Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 17 – Menschen mitnehmen und über die sie Braunkohlenausschuss und Regionalrat ständig infor- mieren werde. RBe Johanna Hansen (MWIDE) spricht die Hierarchie der Pläne vom Landesentwicklungsplan über die Regionalpläne bis zur Bauleitplanung an, wobei der untergeordnete aus dem überge- ordneten Plan entwickelt werden müsse, sodass die spätere Bauleitplanung selbstverständlich nicht den Regionalplan ersetzen könne. Der Lex -posterior-Grundsatz gelte nämlich nur bei Gleichrangigkeit wie von Regionalplan und Braunkohlenplan und auch nur dann, wenn die da- rin enthaltenen Ziele einander widersprächen. Auch sie verweist auf die noch ausstehende klar- stellende Handreichung der Landesregierung. Über das im Landesplanungsgesetz eingeführte Zielabweichungsverfahren für den Braunkohlenplan wolle die Landesregierung mehr Spiel- raum ermöglichen. RD Sascha Wisniewski (MWIDE) stimmt den Ausschussmitgliedern zu, die besondere Her- ausforderung liege im pragmatischen Umgang und in zeitgleich stattfindenden Planungspro- zessen. Die Bezirksregierung Köln biete den großen Vorteil, dass Regionalrat und Braunkoh- lenausschuss zu einem Haus gehörten. Das Abstimmungsgebot gelte dabei zwischen den Gremien in beide Richtungen. Der nächste Workshop der Zukunftsagentur werde sich genau mit der praktischen Verzahnung von Regio- nalplanung und Braunkohlenplanung befassen, um auch die Anrainerkommunen und Tage- baurandinitiativen in die Lage zu versetzen, die Prozesse gemeinsam mit den Regionalpla- nungsbehörden zu gestalten. Rainer Thiel (SPD) zeigt sich mit Blick auf die Abstimmung sehr gespannt auf den Umgang mit der A61 und ob ihn nun Regionalplan oder Braunkohlenplan festlegten. Michael Hildemann (SPD) unterstreicht, der Lex-posterior-Grundsatz könne nur zur Anwen- dung kommen, nachdem Flächen aus dem Bergrecht entlassen worden seien. RD Sascha Wisniewski (MWIDE) erläutert, das eher allgemeine Raumordnungsrecht stehe insofern über dem fachlichen Bergrecht, als die Vorgaben der Braunkohlenpläne etwa bei der Zulassung der Betriebspläne von RWE von der Bergbehörde beachtet werden müssten. Dass eine Fläche dem Bergrecht unterfalle, bedeute somit nicht, dass man sie nicht überplanen könne, wobei man aber bestehende Betriebspläne berücksichtigen müsse. HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) wendet ein, dass die Planung erst nach der Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht beginnen könne, um andernfalls erhebliche Auswirkungen zu vermeiden, wenn sie etwa an Probleme mit noch nicht gesetzten Böden denke; müsse ein re- kultivierter Boden doch mindestens zehn bis elf Jahre ruhen, bevor er ein Gebäude tragen Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 18 – könne. Für möglich halte sie aber jetzt schon eine bedingte Festsetzung für die Zeit nach der Entlassung aus der Bergaufsicht. Dr. Alexandra Renz (MWIDE) stellt klar, rein rechtlich betrachtet entfalte die Bergaufsicht keine Sperrwirkung für die Planung, wobei selbstverständlich die fachlich begründeten Ein- schränkungen durch die Bergaufsicht berücksichtigt werden müssten. Wenn man auch noch keine Gebäude oder eine schwere Windenergieanlage errichten könne, wäre es vielleicht gleichwohl schon möglich, viel leichtere PV-Anlagen aufzustellen. Es gehe also um die konkrete Einzelfallbetrachtung. Gudrun Zentis (GRÜNE) möchte mit Blick auf die Ausführungen zu rekultivierten Böden wis- sen, seit welcher Zeit denn die zahlreichen Windräder auf den Flächen an der A44 stünden. Michael Eyll-Vetter (RWE Power AG) erläutert, beim Aufstellen der Windräder könne man den Unterbau berücksichtigen, um die Standsicherheit im Einzelfall zu gewährleisten wie etwa durch eine spezielle Bodenverbesserung oder einen Bodenaustausch. In der Regel könnten Hochbauten nach etwa zehn bis fünfzehn Jahren erfolgen. Peter Feron (CDU) unterstreicht, weder dürften bergfachliche Sicherheitsaspekte ignoriert werden, noch dürfe es einen Wettlauf der Planungsträger geben. Neben den bergfachlichen Sicherheitsfragen gehe es um eine sehr schwierige Gesamtabwägung von energiewirtschaftli- cher Notwendigkeit sowie sozialen und ökologischen Belangen, was die gegenwärtigen dra- matischen Entwicklungen nicht leichter machten. Die Menschen in der Region hätten Anspruch auf eine zumindest hinreichende Verlässlichkeit, sodass Pläne nicht binnen kurzer Zeit durch einen anderen Planungsträger überschrieben werden dürften. Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, zunächst die von der Landesregierung angekündigte Handreichung abzuwarten, um sodann auf dieser Grundlage die Diskussion fortzusetzen. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 5 Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept Mündlicher Sachstandsbericht (Dr. Alexandra Renz, MWIDE) Dr. Alexandra Renz (MWIDE) begrüßt den Beschluss des Braunkohlenausschusses im Dezem- ber für ein ganzheitliches wasserwirtschaftliches Konzept für das Rheinische Revier, den die Landesregierung aufgegriffen habe und nun mit dem federführenden Umweltministerium, Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 19 – dem LANUV, den Vertreterinnen und Vertretern des Braunkohlenausschusses sowie dem Erft- verband ein Konzept entwickeln wolle, und zwar zunächst möglichst bald ein Grobkonzept und auf dieser Grundlage nach entsprechender Diskussion das endgültige Konzept. Sie kündigt an, das Grobkonzept bis zur nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen, um dem Braunkohlenaus- schuss Rückmeldungen und die Mitteilung von Änderungsbedarf zu ermöglichen. Vorsitzender Stefan Götz bezeichnet dieses Vorgehen, das Konzept im Dialog zu entwickeln, als genau richtig. Gudrun Zentis (GRÜNE) möchte wissen, wie die Bezirksregierung mit den von ihrer Fraktion zugeleiteten Fragen verfahren wolle. Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, sie als ordentliche Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Braunkohlenausschusssitzung zu nehmen, womit sich Gudrun Zentis (GRÜNE) ein- verstanden erklärt. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 6 Anträge 6.1 Vorstellung der Ursprungsbeschlüsse zu den Braunkohleseen Antrag der Fraktion der GRÜNEN Drucksache Nr.: BKA 0769 Horst Lambertz (GRÜNE) stellt den Antrag anhand der Drucksache kurz vor und erläutert, seiner Fraktion gehe es darum, in knapper Form die Historie, die Ursprungsbeschlüsse und die seitdem erfolgten Änderungen vorzustellen, die inzwischen kaum noch Mitglieder des Braun- kohlenausschusses kennten. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 20 – 6.2 Vorstellung Zwischenstand Arbeitskreis Grundwasser Antrag der Fraktion der GRÜNEN Drucksache Nr.: BKA 0770 Horst Lambertz (GRÜNE) stellt den Antrag anhand der Drucksache kurz vor und betont, ent- sprechende Zwischenberichte der Bezirksregierung stellten für die Politik eine große Hilfe dar. 6.3 Nutzung der Kiesgewinnung bei Kerpen -Buir zum Aufbau von Böschungen im Tagebau Hambach Antrag der Fraktion der GRÜNEN Drucksache Nr.: BKA 0771 Horst Lambertz (GRÜNE) stellt den Antrag anhand der Drucksache kurz vor. 6.4 Benennung von Mitgliedern der Zivilgesellschaft im AK Hambach Antrag der Fraktion der GRÜNEN Drucksache Nr.: BKA 0772 Horst Lambertz (GRÜNE) stellt den Antrag anhand der Drucksache kurz vor und verweist auf die ähnliche Regelung für den Arbeitskreis Garzweiler, um Anregungen aus der Zivilgesellschaft aufzugreifen und Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld auszuräumen. 6.5 A nhörung zu den Planungen zur Manheimer Bucht Antrag der Fraktion der GRÜNEN Drucksache Nr.: BKA 0773 Manfred Krause (GRÜNE) stellt den Antrag anhand der Drucksache kurz vor. 7 Anfragen (keine) Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 7. 03.2022 – 21 – 8 Mitteilungen 8.1 der Bezirksregierung (keine) 8.2 des Vorsitzenden (keine) g ez. Stefan Götz (Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) gez. Josef Johann Schmitz (stellv. Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) gez. Marianne Weidmann (Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses) Gutachten zur Tagebauplanung Hambach Vorstellung der Ergebnisse Braunkohlenausschuss, 07.03.2022 ▪ Dr. M. Denneborg (ahu GmbH) ▪ Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. S. Fuchs, M.Sc. (FUMINCO GmbH) ▪ Prof. Dr.-Ing. B. Aulbach (ZAI Ingenieure) 1 1 Inhalte und Aufgabenstellung 1. Prüfung RWE-Massenbilanzierung – Nachvollziehbarkeit Abraumbedarf und Abraumgewinnung RWE – Nachvollziehbarkeit Begründung der Inanspruchnahme Manheimer Bucht 2. Böschungssysteme – Nachvollziehbarkeit der Endböschungssystem und Abraumbedarf 3. Alternative Gewinnungs- bzw. Kippenkonzepte – Verzicht auf Manheimer Bucht durch tw. Rückbau der Innenkippe – Verminderte Aufhöhung der Innenkippe 4. Schlussfolgerungen 2 2 1 Prüfung der RWE-Massenbilanzierung 3 3 M2-Zuschlagsfaktor (Gewinnung, Simulation) 4 3-D-Modell, Fotos und Simulation ©FUMINCO 4 ▪ Die Vorhabensbeschreibung ist generell schlüssig und nachvollziehbar; das erforderliche Vorschüttvolumen der Gewinnungsseite ist noch nicht quantifizierbar. ▪ Die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht ist in der Größenordnung – bei der jetzigen Planung – begründet. ▪ Realistische Optionen: Verringerte Aufhöhung Innenkippe. Allerdings hoher Zeitdruck und planerische und genehmigungsrechtliche Fragen klären Gesamtfazit (Braunkohlenausschuss am 13.12.2021) 5 Inhalt des Gutachtens bzw. Bestätigung durch die Endfassung des Gutachtens 5 Analyse der betrieblichen Faktoren (Mischböden M1/M2) 6 M1/M2-Verteilung in den Kippräumen geologisches Modell als Prozessgrundlage M1/M2-Vermischung bei der Gewinnung Ausgangspunkt für alle Planungsprozesse M2-Zuschlagsfaktor (Gewinnung) reduziert das Angebot von M1 M2-Abschlagsfaktoren (Verkippung) reduzieren die M2-Kippräume 3-D-Modell und Fotos FUMINCO Modellierungs-/Berechnungsmethoden sind nachvollziehbar, plausibel und fachlich zum größten Teil korrekt angewandt 6 Prüfung und Bewertung der RWE-Massenbilanz Abraum: 50 Abraum : 470 Abraum: 250 Forstkies : 15 Löss : 5 Forstkies: 25 Substrat : 20 Gewinnung vor Hambacher Forst Gewinnung Manheimer Bucht Transporte aus Garzweiler M1: 470 (67%) M2: 235 (33%) Reku: 65 Gewinnung Kippe: Nordrand- böschung Kippe: Innenkippe / Sophienhöhe Kippe: Altkippe/ BSP Abraum : 470 M1: 280 (60%) M2: 190 (40%) M1: 190 (80%) M2: 45 (19%) M1: 323 (70%) M2: 140 (30%) Forstkies : 3 Substrat : 4 Abraum : 210 M1: 118 (64%) M2: 65 (36 %) Forstkies : 20 Substrat : 2 Löss : 5 Abraum : 30 M1: 9 (64%) Forstkies : 12 Substrat : 4 Abraum : 60 M1: 45 (100%) Forstkies : 5 Substrat : 10 M1: 495 (70%) M2: 210* (30%) Reku: 65 Massenangebot 770 Mio.m³ Massenbedarf 770 Mio.m³ Löss : 5 M2: 5 (36 %) 40 20 5 40 20 5 *Abweichungen zwischen Angebot und Bedarf liegen innerhalb üblicher Toleranzen (~5%), die sich aufgrund von Ungenauigkeiten im Lagerstättenmodell und dispositiver Restriktionen ergeben können. In der weiteren Tagebauentwicklung wird die Planung entspre chend neuer Erkenntnisse sukzessive aktualisiert und konkretisiert. RWE-Abbildung 7 25 Mio. m³ M1-Defizit 7 Prüfung und Bewertung der RWE-Massenbilanz Abraum: 50 Abraum : 470 Abraum: 250 Forstkies : 15 Löss : 5 Forstkies: 25 Substrat : 20 Gewinnung vor Hambacher Forst Gewinnung Manheimer Bucht Transporte aus Garzweiler M1: 470 (67%) M2: 235 (33%) Reku: 65 Gewinnung Kippe: Nordrand- böschung Kippe: Innenkippe / Sophienhöhe Kippe: Altkippe/ BSP Abraum : 470 M1: 280 (60%) M2: 190 (40%) M1: 190 (80%) M2: 45 (19%) M1: 323 (70%) M2: 140 (30%) Forstkies : 3 Substrat : 4 Abraum : 210 M1: 118 (64%) M2: 65 (36 %) Forstkies : 20 Substrat : 2 Löss : 5 Abraum : 30 M1: 9 (64%) Forstkies : 12 Substrat : 4 M1: 495 (70%) M2: 210* (30%) Reku: 65 Massenangebot 770 Mio.m³ Massenbedarf 770 Mio.m³ Löss : 5 M2: 5 (36 %) 40 20 5 40 20 5 *Abweichungen zwischen Angebot und Bedarf liegen innerhalb üblicher Toleranzen (~5%), die sich aufgrund von Ungenauigkeiten im Lagerstättenmodell und dispositiver Restriktionen ergeben können. In der weiteren Tagebauentwicklung wird die Planung entspre chend neuer Erkenntnisse sukzessive aktualisiert und konkretisiert. Abraum : 60 M1: 45 (100%) Forstkies : 5 Substrat : 10 ? verifiziert/bestätigt ? offene Fragestellung ✘Widerspruch zum Gutachten / Fehler aus Sicht des Gutachters 8 8 RWE-Vorhabensbeschreibung vs. RWE-Planungsdaten RWE-Vorhabensbeschreibung 3-D-Modell (FUMINCO) ✘ 720 ≠ 712 bzw. 711 verifiziert/bestätigt ? offene Fragestellung ✘Widerspruch zum Gutachten / Fehler aus Sicht des Gutachters 9 9 Aktualisierte Massenbilanz (Tagebau Hambach) 10 Abraum: 50 Löss : 5 Forstkies: 25 Substrat : 20 Gewinnung vor Hambacher Forst Gewinnung Manheimer Bucht Transporte aus Garzweiler M2: 235 (33%) Reku: 65 Gewinnung Kippe: Nordrand- böschung Kippe: Innenkippe / Sophienhöhe Kippe: Altkippe/ BSP Abraum : 470 M1: 323 (70%) M2: 140 (30%) Forstkies : 3 Substrat : 4 Abraum : 210 M1: 118 (64%) M2: 65 (36 %) Forstkies : 20 Substrat : 2 Löss : 5 Abraum : 30 M1: 9 (64%) Forstkies : 12 Substrat : 4 M1: 495 (70%) M2: 210* (30%) Reku: 65 Massenangebot 770 Mio.m³ Massenbedarf 770 Mio.m³ Löss : 5 M2: 5 (36 %) 40 20 5 40 20 5 *Abweichungen zwischen Angebot und Bedarf liegen innerhalb üblicher Toleranzen (~5%), die sich aufgrund von Ungenauigkeiten im Lagerstättenmodell und dispositiver Restriktionen ergeben können. In der weiteren Tagebauentwicklung wird die Planung entspre chend neuer Erkenntnisse sukzessive aktualisiert und konkretisiert. Abraum : 60 M1: 45 (100%) Forstkies : 5 Substrat : 10 ? Abraum : 470 Abraum: 250 Forstkies : 15 M1: 470 (67%) M1: 280 (60%) M2: 190 (40%) M1: 190 (80%) M2: 45 (19%) ✘ ?✘ 241 181 461 761 Mio. m³ verifiziert/bestätigt ? offene Fragestellung ✘Widerspruch zum Gutachten / Fehler aus Sicht des Gutachters 10 M1: 416 (66%) M2: 235 (34%) Reku: 65 40 20 5 M1: 450 (68%) M2: 210 (32%) Reku: 65 40 20 5 M2: 235 (34%) M1: 461 (66%) M1: 495 (70%) M2: 210 (30%) Aktualisierte Massenbilanz (Tagebau Hambach) Massenangebot 761 Mio.m³ Massenbedarf 770 Mio.m³ verifiziert/bestätigt ? offene Fragestellung ✘Widerspruch zum Gutachten / Fehler aus Sicht des Gutachters 416 = 461 - 45 (Vorschüttung) 450 = 495 - 45 (Vorschüttung) ohne 45 Mio. m³ gewinnungsseitige Vorschüttung 716 = 761 - 45 725 = 770 - 45 11 11 M1: 416 (64%) M2: 235 (36%) Reku: 65 40 20 5 Aktualisierte Massenbilanz (Tagebau Hambach) 12 Massenangebot 716 Mio.m³ Massenbedarf 725 Mio.m³ verifiziert/bestätigt ? offene Fragestellung ✘Widerspruch zum Gutachten / Fehler aus Sicht des Gutachters Reku: 65 40 20 5 M1-Defizit: 34 Mio. m³ Abweichung: 8,2 % M1: 450 (68%) M2: 210 (32%) fehlender M2-Kippraum: 25 Mio. m³ Abweichung: 10,9 % ohne 45 Mio. m³ gewinnungsseitige Vorschüttung 12 Prüfung und Bewertung der RWE-Massenbilanz 13 ▪ Umsetzungsrisiko hoch: − die betriebliche Umsetzung dieser Planung ist in Frage zu stellen ▪ Umsetzungsrisiko mittel: − die betriebliche Umsetzung dieser Planung erscheint möglich, aber einige Annahmen und Planungsergebnisse sind kritisch zu hinterfragen bzw. wichtige Planungsaspekte müssen noch geklärt werden * Risikoeinstufung: Einschätzung Umsetzungsrisiko = Wahrscheinlichkeit, dass Planungen nicht umgesetzt werden können * 13 Prüfung und Bewertung der RWE-Massenbilanz 14 ▪ Angebotsseite (Gewinnung) − M1-Unterdeckung in Höhe von 34 Mio. m³ (Abweichung: 8,2 % → Risikoeinstufung: mittel) ▪ Bedarfsseite (Kippenseite) − es fehlen M2-Kippräume in Höhe von 25 Mio. m³ (Abweichung: 10,9 % → Risikoeinstufung: hoch) * Risikoeinstufung: Einschätzung Umsetzungsrisiko = Wahrscheinlichkeit, dass Planungen nicht umgesetzt werden können * 14 M1: 416 (64%) M2: 235 (36%) Reku: 65 40 20 5 Korrigierte Massenbilanz (Tagebau Hambach) 15 Massenangebot 716 Mio.m³ Massenbedarf 725 Mio.m³ verifiziert/bestätigt ? offene Fragestellung ✘Widerspruch zum Gutachten / Fehler aus Sicht des Gutachters M1: 456 bis 465 M2: 204 bis 195 Reku: 65 40 20 5 M1-Defizit: 40 bis 49 Mio. m³ fehlender M2-Kippraum: bis 31 bis 40 Mio. m³ Abweichung: 9,6 bis 11,8 % Abweichung: 13,2 bis 17,0 % ohne 45 Mio. m³ gewinnungsseitige Vorschüttung 15 Fazit der Bewertung der RWE-Massenbilanz (I) 16 ▪ Angebotsseite (Gewinnung) − M1-Unterdeckung in Höhe von min. 34 Mio. m³ − mögliche Erhöhung der M1-Unterdeckung auf 40 bis 49 Mio. m³ − Bewertung: mittleres Umsetzungsrisiko ▪ Bedarfsseite (Kippenseite) − es fehlen M2-Kippräume in Höhe von min. 25 Mio. m³ − mögliche Erhöhung des M2-Kippraumdefizits auf 31 bis 40 Mio. m³ − Bewertung: hohes Umsetzungsrisiko 16 Fazit der Bewertung der RWE-Massenbilanz (II) 17 ▪ Die Vorhabensbeschreibung − basiert auf einer älteren Datengrundlage (im Vergleich zu den Planungsdaten des Gutachtens), − spiegelt somit einen älteren Planungsstand wider − und muss aus Sicht der Gutachter angepasst werden! 17 Fazit der Bewertung der RWE-Massenbilanz (III) 18 ▪ Manheimer Bucht M1-Einsparungen auf der Bedarfsseite − sollten zur Verbesserung bzw. Stabilisierung der RWE-Massenbilanz herangezogen werden und − bedeuten nicht automatisch eine verringerte Inanspruchnahme in der Manheimer Bucht. Jede Reduzierung von möglichen M2-Kippräumen auf der Bedarfsseite muss als sehr kritisch angesehen werden. Bei einer Verringerung der geplanten Flächeninanspruchnahme in der Manheimer Bucht werden die betrieblichen und sicherheitstechnischen Risiken signifikant erhöht. 18 19 2 Böschungssysteme 19 Böschungssysteme: Grundlagen 20 b 20 Böschungssysteme: Grundlagen ▪ Unendlich ausgedehnte Böschung – Reibungswinkel j‘ = 30° (gewachsen) – Reibungswinkel j‘ = 20° (Mischboden geschüttet) – Standsicherheitskoeffizient h = 1,0 – bmax = j‘k – 1:x ≈ 1:2 ÷ 1:3 21 b 21 Böschungssysteme: Grundlagen ▪ Reales System – Grundwasser / Strömung – Wellenschlag – Erdbeben – Sicherheitsbedürfnis – Geologie – Künstlicher Vorschüttung aus M1 & M2 – bmax < j‘k 22 b Safety First! 22 Böschungssysteme: Historie für Inden 23 23 Böschungssysteme: Historie für Inden ▪ 2000 Restsee statt Abraumverfüllung ▪ … ▪ 2006 Vorlage planerische Mitteilung mit Generalneigung 1:5 ▪ Prüfung BZR / Geologischer Dienst: Standsicherheit bestätigt ▪ 2008 Beschluss Braunkohlenausschluss ▪ 2009 Genehmigung durch Landesregierung ▪ System mit Generalneigung 1:5 nachgewiesen, geprüft und genehmigt. 24 24 Böschungssysteme: Historie für Hambach 25 25 Böschungssysteme: Historie für Hambach ▪ 15.12.1977 Planerische Mitteilung Rheinbraun – „Böschungen unterhalb der Wasserlinie … Neigung 1:7“ ▪ Planungsprozess / Erfahrung aus Inden ▪ 01.07.2010 Planerische Mitteilung RWE – Restseeböschungen mit Generalneigung 1:5 – „Die durchgeführten Berechnungen … zeigen ausnahmslos ausreichend hohe Standsicherheiten“ 26 26 Böschungssysteme: Historie für Hambach ▪ 16.02.2011 SN Geologischer Dienst – „keine Bedenken“ ▪ 23.02.2011 BZR Arnsberg – Standsicherheit nachgewiesen ▪ 17.06.2013 Sonderbetriebspläne RWE – Untersuchung nordöstliche Randböschung im Schnitt S 105 – „als standsicher beurteilt“ 27 27 Böschungssysteme: Änderungsvorhaben RWE 28 28 Böschungssysteme: Änderungsvorhaben RWE ▪ Aspekte bezüglich Böschungssysteme – „Gewinnungsböschung“: durch Auffahren auf 1:5 und Vorkippen vor die bindigen Böden dauerhaft standsichere Böschung* – „Nordrandböschung“: durch Vorkippen auf 1:5 dauerhaft standsichere Böschungen 29 * lfd. Forschung TU Dresden, RWTH Aachen bis 2023/2024 29 Böschungssysteme: Änderungsvorhaben RWE ▪ Aspekte bezüglich Böschungssysteme – M2-Material für sich nicht standsicher / aufbaufähig – Verkippung in Regelprofilen: 30 30 Böschungssysteme: Änderungsvorhaben RWE ▪ Profil N1 – Generalneigung 1:5 31 Geplanter Tagebauendstand 31 Böschungssysteme: Änderungsvorhaben RWE ▪ HA Gew Nord ▪ HA S111 ▪ Profil N1 ▪ Profil N2 ▪ Profil N3 ▪ Profil G1 ▪ Profil G2 32 Generalneigung ≈ 1:5 32 Böschungssysteme: Änderungsvorhaben RWE Eine Abweichung bzw. Steilerstellung ▪ wäre zwar theoretisch denkbar ▪ erfordert aber – erheblichen wissenschaftlichen Aufwand – ein sehr langes Prozedere bis zur Genehmigung – reduziert das Sicherheitsniveau ▪ ist daher nicht zu empfehlen 33 33 Böschungssysteme: Fazit 34 ▪ Böschungssystem geplant mit 1:5 – durch Auffahren und Vorkippen – durch Vorkippen mit Regelprofilen ▪ Eine Generalneigung von 1:5 – ist für Inden ▪ fachlich begründet, nachgewiesen, geprüft & genehmigt – ist auch für Hambach ▪ fachlich nachvollziehbar ▪ im Rahmen späterer Sonderbetriebspläne noch detaillierter zu betrachten ▪ Aktuelle Planung: nachvollziehbar und plausibel 34 35 3 Alternative Konzepte 35 Vorgeschlagene Alternativen - Optionen ▪ M1/M2-Bilanz: was ist das Problem? ▪ A1: Reduzierte Inanspruchnahme Manheims / Seeterrassen Elsdorf ▪ A2: Wiederaufnahme der Innenkippe ▪ A3: Verwendung / Entsorgung des M2-Material ▪ A4: Verzicht auf die Kohlengewinnung ▪ A5: Verringerte Aufhöhung der Innenkippe ▪ A6: Verschiebung der Abbaukante der Gewinnungsböschung ▪ Vorschüttung der Gewinnungsböschung 36 36 M1/M2-Bilanz: was ist das Problem? 37 37 M1/M2-Bilanz: was ist das Problem? Alle M1/M2 Volumina werden für stabile Endform benötigt ! ▪ Angespannte Bilanz – knapper Kippraum für M2 (Innenkippe, Nordrandböschung) – M1 Bedarf für Polder – Unterdeckung M1 bis zu 45 Mio. m3 ▪ Weniger M2 → weniger M1 → Verzicht auf Manheimer Bucht ? – Nein ! weniger M2 → mehr M1 (alle Volumina werden benötigt) ▪ Teilweiser Rückbau der Innenkippe → Beschaffung von M1 ▪ Weitere Anforderungen: Erhalt Kirche 38 38 A1: Reduzierte Inanspruchnahme Manheims / Seeterrassen Elsdorf 39 Neuland Hambach GmbH 39 Variante A: Planung RWE Variante B: Erhalt Kirche Variante C: Abbau bis A4 C: ca. -75 Mio. m3 B: max. - 20 Mio. m3 A1 Abraumdefizite: Varianten A (Kirche) und C (bis A4 alt) Seeterrassen Elsdorf sind bilanzneutral 40 41 A1 Abraumdefizite: Varianten A (Kirche) und C (bis A4 alt) Defizit von ca. 100 Mio. m3 M1-Material aus der Manheimer Bucht erfordert Rückbau Innenkippe: ca. 150 Mio. m3 41 Vorschlag ANSEV – Allianz für nachhaltigen Strukturwandel: Rückbau der Innenkippe 42 42 A2: Vorschlag ANSEV: Rückbau der Innenkippe 43 Defizit von ca. 100 Mio. m3 M1-Material aus der Manheimer Bucht erfordert Rückbau Innenkippe: ca. 150 Mio. m3 43 44 x x x Hochschüttung nicht befahrbar Ausleger max. 50 m max. 14 m Tiefschlag A2: technische Machbarkeit Aufnahme der Innenkippe 44 A2 Fazit: Rückbau Innenkippe ? ▪ Technisch mit Großgeräten nicht möglich ▪ Standsicherheit & Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben ▪ Erheblicher technischer und zeitlicher Aufwand mit „Hilfs“geräten ▪ Problem: Überschuss an M2-Material 45 X 45 A5: Verringerte Aufhöhung der Innenkippe 46 • Umsetzung gemäß BKP/ABP zur Renaturierung (ca. 1.000 ha landwirtschaftliche Fläche) • Anschluss an bereits erstellten Plateaubereiche • Entwässerung (weg vom Restsee) • Zeitplan: Ab 2023 Lößauftrag, 2027 Fertigstellung Vorhabensbeschreibung RWE: 85 Mio. m3 M1 + 15 Mio. m3 Substrat (Variante A) Stand 10.1.2021 46 Anforderungen an Varianten 1. Sichere Betretbarkeit – Entlassung aus der Bergaufsicht 2. Herstellbarkeit mit Großgeräten 3. Kein Stillstand des Tagebaubetriebs 4. Keine Verringerung M2-Kippraum 47 / 47 Geplanter Zwischenstand der Kippe Ende 2022 48 A: Nur noch Auftrag Forstkies B: Rekultivierung 2022 als Forstfläche C: Derzeitiger Kippraum M2, 55 % M2 D: Variante B 48 Planungsraum für Variante B 49 49 Variante B: Verringerte Aufhöhung Innenkippe 50 ▪ 3 Terrassen, Auftrag 12 m – 15 m M1 + 2 m Löß ▪ Einsparung M1: max. 10 Mio. m3 ▪ Gefälle 1 %, Landwirtschaft möglich 50 51 Weitere untersuchte Varianten entsprechen nicht den Anforderungen: 1. Sichere Betretbarkeit 2. Herstellbarkeit mit Großgeräten 3. Kein Stillstand des Tagebaubetriebs 4. Keine Verringerung M2-Kippraum 51 Alternative Konzepte - Optionen: Fazit • Abraumbilanz M1/M2 ist sehr angespannt. • Alternativen zur M1 Gewinnung sind entweder technisch nicht realisierbar, nicht genehmigungsfähig und lösen das Problem nicht, da auch das M2-Material benötigt wird. • Die Variante B ist grundsätzlich umsetzbar, erfordert aber Prüfung, ob die Vereinbarungen und Vorgaben zur Renaturierung eingehalten werden 52 52 53 4 Schlussfolgerungen 53 Gesamtfazit I • Die Vorhabensbeschreibung ist generell schlüssig und nachvollziehbar. • Die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht ist – bei der aktualisierten Planung – in der Größenordnung begründet. • Die M1/M2-Bilanz ist sehr angespannt (mittleres bis hohes Umsetzungsrisiko). • Regelmäßige Aktualisierung der Abraumbilanz wird empfohlen. 54 54 Gesamtfazit II • Realistische Option: verringerte Aufhöhung Innenkippe: ca. -10 Mio. m3 M1 (Variante B) • Bedarf zum Erhalt der Kirche: ca. 7 bis 10 Mio. m3 M1 (ca. 25 bis 30 ha) • Einsparungen von M1-Material auf der Innenkippe bedeuten keine automatische Verringerung der Inanspruchnahme in der Manheimer Bucht! 55 55 p:/projekt/multimed/present/dateiname.ppt 56 Für ihre Aufmerksamkeit 56 Aktuelle Entwicklungen zum T agebau Hambach Sitzung des Braunkohlenausschusses Michael Eyll-Vetter, Leiter der Sparte Entwicklung Braunkohle 07.03.2022 Braunkohlenplanänderungsverfahren T agebau Hambach - Fortführung der Kohlegewinnung bis etwa Ende 2029; 1,1 Mrd. t Kohle verbleiben im Abbaufeld. - Erhalt von Hambacher Forst, Merzenicher Erbwald sowie Waldflächen westlich der Steinheide - Morschenich wird nicht bergbaulich in Anspruch genommen. - Planmäßige Fortführung der Umsiedlung Manheim (derzeit 99 % Einigungsquote) - Massengewinnung zur Wiedernutzbarmachung erfolgt im bisherigen Abbaufeld Hambach einschließlich der sog. „Manheimer Bucht“ • Die Gesamt-Massenbilanz ist plausibel sowie nachvollziehbar und wurde seitens der Gutachter bestätigt. • Alle denkbaren Alternativen, wie bspw. die Wiederinanspruchnahme der Innenkippe, wurden geprüft und als nicht machbar angesehen. • Einzige Option: Geringe Massenersparnis durch Anpassung der landwirtschaftlichen Hochfläche. Abb.: Vorhabenbeschreibung vom 30.06.21 Prüfung der T agebauplanung und Massenbilanz durch ein unabhängiges Gutachten im Auftrag der Bez.-Reg. Köln 07.03.2022 Sitzung des Braunkohlenausschusses Seite 2 Ergebnis der Begutachtung (Feb. 2022) • Eine forstliche Rekultivierung bringt keine Vorteile gegenüber einer landwirtschaftlichen Rekultivierung. • Eine Verringerung der Aufhöhung der Landwirtschaft ist ambitioniert aber machbar: • Es können maximal 10 Mio. m3 aufbaufähiges Material eingespart werden. • Der Erhalt der Kirche wäre damit gesichert. Die Größenordnung einer möglichen Anpassung der Manheimer Bucht ist allerdings zu prüfen. • Die Herstellung von 250 ha landwirtschaftlicher Rekultivierung bleibt weiterhin möglich. Es ergeben sich keine Nachteile für die Landwirtschaft! • Eine „Einsparung“ von M1-Material auf der Innenkippe kann nicht in gleichem Maße zu einer verringerten Inanspruchnahme der Manheimer Bucht führen, da die M1- Bilanz der Planung nicht ausgeglichen ist. Ergebnis der Gutachter zur landwirtschaftlichen Hochfläche Eine Massenersparnis ist ambitioniert aber machbar. 07.03.2022 Sitzung des Braunkohlenausschusses Seite 3 Quelle: Raumentwicklungsperspektive Hambach Seite 4Sitzung des Braunkohlenausschusses07.03.2022 Landwirtschaftliche Hochfläche gemäß der Vorhabenbeschreibung vom 30.06.2021 Abb.: Landwirtschaftliche Hochfläche gemäß der Vorhabensbeschreibung vom 30.06.2021 Zeichenerklärung: • Von den rund 250 ha, die insgesamt landwirtschaftlich rekultiviert werden sollen, liegen rund 200 ha innerhalb der landwirtschaftlichen Hochfläche (rot umrandet). • Mit diesen Flächen und unter Berücksichtigung der nicht in Anspruch zu nehmenden Flächen im genehmigten Abbauvorfeld könnten die Vorgaben des Braunkohlenplans T eilplan 12/1 erfüllt werden. Seite 5Sitzung des Braunkohlenausschusses07.03.2022 Unser Vorschlag zur Anpassung der landwirtsch. Hochfläche Unser Ziel: Maximale Massenersparnis unter Einhaltung der Vorgaben des Braunkohlenplans Teilplan 12/1 zur Herstellung/Erhalt von mindestens 1000 ha Landwirtschaft. Massenersparnis durch weitere Absenkung der östlichen Landwirtschaftsflächen ist ambitioniert, aus unserer Sicht aber machbar: − Max. 10 Mio. m3 an aufbaufähigem Materialgegenüber der Vorgehensweise aus der Vorhabenbeschreibung vom 30.06.21 einsparbar. Damit geht ein Verlust von M2- Kippraum einher. − Landwirtschaftliche Rekultivierung weiterhin möglich − Größe der landwirtschaftlichen Wiedernutzbarmachung bleibt insgesamt bei rd. 250 ha. Der Verlust von M2-Kippraum ist zu kompensieren. Ein Konzept dafür wird im Laufe des weiteren Tagebaubetriebs erarbeitet. Mit Blick auf den laufenden Betrieb und die zeitnahe Änderung des Abschlussbetriebsplans ist zeitnah eine Freigabe der vorliegenden Anpassung der Wiedernutzbarmachung im Bereich der landwirtschaftlichen Hochfläche erforderlich. Abb.: Angepasste Planung der landwirtschaftlichen Hochfläche Seite 6Sitzung des Braunkohlenausschusses07.03.2022 Vorschlag zur Anpassung der Abbaugrenze der Manheimer Bucht Erster Entwurf zu einer angepassten Planung der Manheimer Bucht Quelle: Raumentwicklungsperspektive Hambach Details zur angepassten Abbauplanung • Massenbedarf: ≥5-6 Mio. m3 M1-Material • Verkleinerung der Manheimer Bucht: ca. 12 ha • Gebirgsmechanisch überschlägig geprüft • Erhalt der Kirche gesichert • Abstand der Kirche zur Abbaukante: 100 m Seite 7Sitzung des Braunkohlenausschusses07.03.2022 Seequartier Elsdorf – aktueller Planungsstand Entwurf der Gutachter: Planungsentwurf Elsdorf/RWE: Abstimmung mit der Stadt Elsdorf und dem beauftragten Planungsbüro: • Anpassungen erfolgen im Bereich des flachen Seeufers • Variante ist dann annähernd massenneutral Seequartier steht nicht in Konkurrenz zur Manheimer Bucht und deren Größe! Der Entwurf der Gutachter im Zwischen- bericht diente als Anhaltspunkt, ist aber nicht der aktuelle Planungsstand. Sitzung des Braunkohlenausschusses07.03.2022 Optimiertes Massenmanagement im T agebau Hambach Tiefster Punkt im T agebau erreicht • 43 Jahre nach dem Aufschluss erreicht der T agebau Hambach seinen tiefsten Punkt bei rund 411 m unter Gelände. • Der tiefster Punkt im T agebau ist gleichzeitig ein Wendepunkt. Vom Hochleistungsbetrieb zum Wiedernutzbarmachungsbetrieb • Die Abraumförderung wird nun nicht mehr durch die Kohlegewinnung primär, sondern durch die Anforderungen der Wiedernutzbarmachung gesteuert! • Kippräume können besser genutzt werden. Seite 8 Abb.: Am 08.11.2021 wurde der tiefste Punkt im Tagebau Hambach erreicht. Sitzung des Braunkohlenausschusses Die Umstellungsprojekte schreiten voran Die angepasste Planung für den T agebau Hambach wird auf Basis der erfolgten Abstimmungen und nach Maßgabe des Hauptbetriebsplans bereits umgesetzt. 07.03.2022 Sukzessive Einziehung der Gewinnungs- strossen bereits seit 2020 Verlagerung des Verkippungsschwer- punkts bereits in 2021 (Vorschüttung Nordrand- böschung auf 1:5) Nordrand T agebau Hambach Seite 9 Seite 10Sitzung des Braunkohlenausschusses07.03.2022 Die Herausforderung einer angespannten Materialdisposition ist nicht neu und im Zuge der Konkretisierung der weiteren Planung lösbar Optimierungsmöglichkeiten in der weiteren T agebauplanung Regelmäßige Anpassung und Nachsteuerung der Abbauführung gemäß den vorliegenden Abraumbedingungen. Optimale Ausnutzung der verfügbaren Kippräume zur bestmöglichen Unterbringung von M2-Material. Optimierung des M1-Massenbedarfs, wie bspw. bei der Abdeckung bindiger Horizonte auf der Gewinnungsböschung auf Basis noch laufender wissenschaftlicher Studien. Seite 11Sitzung des Braunkohlenausschusses07.03.2022 • Die Gutachter haben die Planung und die Massenbilanz der RWE Power als plausibel und nachvollziehbar bestätigt. • Alle denkbaren und vorgeschlagenen Alternativen zur Manheimer Bucht (wie bspw. die Rückinanspruchnahme der Innenkippe) wurden geprüft. Diese sind aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzbar. • Als einzige Option zur Massenersparnis wird eine Verringerung der Aufhöhung der landwirtschaftlichen Hochfläche gesehen. • Eine Anpassung der landwirtschaftlichen Hochfläche ist mit Blick auf die Materialbilanz ambitioniert. RWE Power hält eine solche Anpassung und den dadurch möglichen Erhalt der ehemaligen Kirche Manheim-alt für machbar. • Sollte der Braunkohlenausschuss den vorgeschlagenen Planänderungen zustimmen, werden diese bei den konkretisierenden Planungen mit Blick auf die Erarbeitung des Vorentwurfes und im laufenden T agebaubetrieb zu Grunde gelegt. Fazit zur Planungsanpassung für den T agebau Hambach Glückauf! Braunkohlenausschuss, 163. Sitzung Verzahnung von Braunkohlen- und Regionalplanung Leverkusen, 7. März 2022 Kompetenzabgrenzung nach LPlG Braunkohlenausschuss Regionalplan, uneingeschränkte Kompetenz zur Gesamtplanung des Raums auf Grundlage des LEP Braunkohlenplan, Kompetenz, soweit für geordnete Braunkohlenplanung erforderlich wechselseitiges Abstimmungsgebot Die Anwendung des lex posterior-Grundsatzes „lex posterior derogat legi priori“ (das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf) Allgemeiner Rechtsgrundsatz mit dem Ziel der Einheit der Rechtsordnung Voraussetzungen entspr. Rspr. des BVerfG: Rechtsfolge: neues Ziel/Grundsatz des Regionalplans verdrängt Ziel/Grundsatz des Braunkohlenplans 2. Gleicher Normgeber Land NRW 1. Gleichrangige Normen Ziele und Grundsätze von Regional- und Braunkohlenplan 3. Widersprechende Ziele oder Grundsätze des Regional- und Regelungen Braunkohlenplans, die inhaltlich unvereinbar sind. Beispiel gestern: Industriepark Mühlenerft in Bedurg Braunkohlenplan Frimmersdorf (1984) Regionalplan Regierungsbezirk Köln – GEP TA Region Köln (2001) Beispiele heute: ASB Jüchen-Süd + GIB-Z Industriepark-Elsbachtal Grevenbroich/Jüchen) Regionalplan 1. + 10. Änderung RPD Düsseldorf (2020/2022) Braunkohlenplan Frimmersdorf (1984) Regionalplan Entwurf neuer Regionalplan Köln (2021) Braunkohlenplan Hambach – Teilplan 12/1 (1976) Beispiel morgen: Rekultivierte oder bergbauliche nicht mehr genutzte Bereiche Hambach
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis des Braunkohlenausschusses am 07.03.2022)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0778 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 13.05.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 24.06.2022 2 beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis des Braunkohlenausschus- ses am 07.03.2022 Vorschlag: Erläuterungen: Anlage(n): 1. TOP 2 Niederschrift_07_03_2022
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0778
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 24.06.2022
- Erstellt
- 25.05.2022 09:42