AN/1243/2025
Nachfrage zum Sachstand Windrad am Großklärwerk Stammheim
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2. Nachfrage Sachstand Windrad
5700 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
51065 Köln - Wiener Platz 2a
Gleichlautend an:
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Köln, den 01.09.2025
Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung,
Nachfrage zum Sachstand Windrad am Großklärwerk Stammheim
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, nachstehende Anfrage auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen:
Erfreulicherweise hat die StEB auch die letzte Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand der
Planungen des Windrads am Standort des Großklärwerks in Köln-Stammheim zeitnah - und
dieses mal auch ausführlicher - beantwortet. Hierfür bedanken wir uns ausdrücklich.
Aus unserer Sicht bleiben gleichwohl leider noch offene Fragen. Zudem wirft die Beantwortung
auch einige neue offene Punkte auf, die einer öffentlich zugänglichen Klarstellung bedürfen.
Insbesondere geht es dabei um folgende Punkte:
- Zum einen erschließen sich die Überlegungen, welche die StEB im Rahmen ihrer Entwicklung
eines Energie-Gesamtkonzepts getätigt hat, immer noch nicht vollständig. Zwar wurde
detaillierter darauf eingegangen, welche Schritte die StEB bisher auf ihrem Weg zur
Klimaneutralität gegangen ist, allerdings wurde - soweit wir dies erkennen können - nicht
dargelegt, ob im Rahmen des dreistufigen Plans auf der zweiten Stufe auch Alternativen zur
Erzeugung eigener erneuerbarer Energie auf den Standorten der StEB durch Wind und Solar
geprüft worden sind. Insbesondere wirft dies aus unserer Sicht die Frage auf, warum nur auf
Standorten der StEB und nicht auch Alternativen hierzu geprüft worden sind, etwa andere
Energiequellen.
- Vor dem Hintergrund, dass nun - nach unserem Kenntnisstand: erstmals - angegeben wurde,
dass das Windrad einen Teil der derzeitig bereits produzierten Energie aus dem Faulgas/BHKW
substituieren soll, damit dieses als Biogas in das Stromnetz eingespeist werden kann, bestehen
erneut Zweifel hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Projekts. Die Biogasaufbereitung
verursacht selbst zusätzliche Kosten und einen erhöhten Energieaufwand, verbunden mit
Umwandlungsverlusten. Gleichzeitig würde ein Teil der bisher genutzten KWK-Abwärme
entfallen, wenn das BHKW nur noch eingeschränkt betrieben wird. Dies könnte nicht nur die
bisher vorgelegte Kosten-Nutzen-Rechnung beeinträchtigen sondern auch die energetische
Gesamtbilanz des Projekts.
- Gleichzeitig ergeben sich technische Fragen. Insbesondere mit Blick auf die mögliche
Zusammenwirkung eines Gesamtsystems aus Windenergieanlage, BHKW und
Biogasaufbereitungs-Anlage, da der Wind- und PV-Strom nicht grundlastfähig sein dürfte,
wodurch Speicher- und Versorgungslücken entstehen könnten.
- Nicht zuletzt stellen sich auch rechtliche Fragen. Laut Beantwortung der letzten Anfrage deckt
das Großklärwerk Köln-Stammheim seinen Strombedarf derzeit nahezu vollständig durch die
Eigenversorgung mit Faulgas-BHKW und Photovoltaik. Selbst bei künftig steigendem
Strombedarf würde die geplante Windenergieanlage diese Eigenversorgung nicht ergänzen,
sondern in erheblichem Umfang substituieren, der im BHKW erzeugte Strom soll zu einem
großen Teil durch Windstrom ersetzt werden, damit aufbereitetes Klärgas in dsa Erdgasnetz
eingespeist werden kann. Hierdurch könnte man zu der Bewertung gelangen, dass die StEB
faktisch als Energieversorger auftritt und rechtliche Zweifel daran entstehen, dass eine
Windenergieanlage noch als Nebenanlage gem. § 35 BauGB zu klassifizieren wäre und eine
„Privilegierung im Außenbereich“ erfolgen könnte
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wir bitten um eine detailliertere Darstellung des „dreistufigen Energie-Gesamtkonzepts“
insbesondere unter Darlegung, in welcher Stufe, mit welcher Maßnahme, ab wann und in
welchem Zeitraum sowie mit welchem Umfang was genau erreicht werden soll.
2. Sind Alternativen zu einer möglichen Erreichung der Klimaziele durch die Aufstellung einer
Windenergieanlage am Großklärwerk Stammheim seitens der StEB getätigt worden -
wenn ja, wie sahen diese konkret/detailliert aus, sind sie ggf. Im Rahmen einer
Alternativenprüfung nach § 8 UVPG erfolgt und warum wurden sie verworfen; wenn nein,
wieso nicht?
3. Wie viele (zusätzliche) Kosten und CO2-Ausstoß sind durch die Verarbeitung von
Faulgas/BHKW hin zu Biogas zu erwarten - insbesondere bei drohender entfallender
Wärme für das Klärwerk bei geringerer KWK-Abwärme durch (teilweise) Stilllegung des
BHKW, zusätzlichem Betrieb der Biogasaufbereitungsanlage auf dem GKW Stammheim
und Umwandlungsverlusten bei der Aufbereitung von Biogas - und inwiefern sind diese
bereits bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlage berücksichtigt?
4. Besteht ein Energiemanagementsystem, welches in der Lage ist, mit Lastverschiebung,
Speichertechnologie, Spitzenlaststeuerung oder Rückverstromungsoptionen zu agieren?
5. Hat sich die StEB mit der Klassifizierungsmöglichkeit der Windenergieanlage als
Nebenanlage im Sinne des § 35 BauGB, vor dem Hintergrund dessen, dass ein nicht
unerheblicher Teil der produzierten Energie ins öffentliche Netz eingespeist werden soll
und die Einspeisung zusätzlicher bereits vor Ort produzierter Energie ins Netz ermöglichen
soll, (erneut) beschäftigt und liegt hierzu ein juristisches Gutachten vor, welches dies
bestätigt?
gez. Alexander
Lünenbach
Alexander Lünenbach
(SPD-
Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1243/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 02.09.2025
- Erstellt
- 02.09.2025 08:52