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AN/1243/2025

Nachfrage zum Sachstand Windrad am Großklärwerk Stammheim

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 02.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 7.2.10

2. Nachfrage Sachstand Windrad

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2. Nachfrage Sachstand Windrad

5700 Zeichen

SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
 
 
Gleichlautend an: 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
         Köln, den 01.09.2025 
Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung, 
Nachfrage zum Sachstand Windrad am Großklärwerk Stammheim 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, nachstehende Anfrage auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen:  
 
Erfreulicherweise hat die StEB auch die letzte Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand der 
Planungen des Windrads am Standort des Großklärwerks in Köln-Stammheim zeitnah - und 
dieses mal auch ausführlicher - beantwortet. Hierfür bedanken wir uns ausdrücklich. 
 
Aus unserer Sicht bleiben gleichwohl leider noch offene Fragen. Zudem wirft die Beantwortung 
auch einige neue offene Punkte auf, die einer öffentlich zugänglichen Klarstellung bedürfen. 
Insbesondere geht es dabei um folgende Punkte:

- Zum einen erschließen sich die Überlegungen, welche die StEB im Rahmen ihrer Entwicklung 
eines Energie-Gesamtkonzepts getätigt hat, immer noch nicht vollständig. Zwar wurde 
detaillierter darauf eingegangen, welche Schritte die StEB bisher auf ihrem Weg zur 
Klimaneutralität gegangen ist, allerdings wurde - soweit wir dies erkennen können - nicht 
dargelegt, ob im Rahmen des dreistufigen Plans auf der zweiten Stufe auch Alternativen zur 
Erzeugung eigener erneuerbarer Energie auf den Standorten der StEB durch Wind und Solar 
geprüft worden sind. Insbesondere wirft dies aus unserer Sicht die Frage auf, warum nur auf 
Standorten der StEB und nicht auch Alternativen hierzu geprüft worden sind, etwa andere 
Energiequellen. 
 
- Vor dem Hintergrund, dass nun - nach unserem Kenntnisstand: erstmals - angegeben wurde, 
dass das Windrad einen Teil der derzeitig bereits produzierten Energie aus dem Faulgas/BHKW 
substituieren soll, damit dieses als Biogas in das Stromnetz eingespeist werden kann, bestehen 
erneut Zweifel hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Projekts. Die Biogasaufbereitung 
verursacht selbst zusätzliche Kosten und einen erhöhten Energieaufwand, verbunden mit 
Umwandlungsverlusten. Gleichzeitig würde ein Teil der bisher genutzten KWK-Abwärme 
entfallen, wenn das BHKW nur noch eingeschränkt betrieben wird. Dies könnte nicht nur die 
bisher vorgelegte Kosten-Nutzen-Rechnung beeinträchtigen sondern auch die energetische 
Gesamtbilanz des Projekts. 
 
- Gleichzeitig ergeben sich technische Fragen. Insbesondere mit Blick auf die mögliche 
Zusammenwirkung eines Gesamtsystems aus Windenergieanlage, BHKW und 
Biogasaufbereitungs-Anlage, da der Wind- und PV-Strom nicht grundlastfähig sein dürfte, 
wodurch Speicher- und Versorgungslücken entstehen könnten. 
 
- Nicht zuletzt stellen sich auch rechtliche Fragen. Laut Beantwortung der letzten Anfrage deckt 
das Großklärwerk Köln-Stammheim seinen Strombedarf derzeit nahezu vollständig durch die 
Eigenversorgung mit Faulgas-BHKW und Photovoltaik. Selbst bei künftig steigendem 
Strombedarf würde die geplante Windenergieanlage diese Eigenversorgung nicht ergänzen, 
sondern in erheblichem Umfang substituieren, der im BHKW erzeugte Strom soll zu einem 
großen Teil durch Windstrom ersetzt werden, damit aufbereitetes Klärgas in dsa Erdgasnetz 
eingespeist werden kann. Hierdurch könnte man zu der Bewertung gelangen, dass die StEB 
faktisch als Energieversorger auftritt und rechtliche Zweifel daran entstehen, dass eine 
Windenergieanlage noch als Nebenanlage gem. § 35 BauGB zu klassifizieren wäre und eine 
„Privilegierung im Außenbereich“ erfolgen könnte

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wir bitten um eine detailliertere Darstellung des „dreistufigen Energie-Gesamtkonzepts“ 
insbesondere unter Darlegung, in welcher Stufe, mit welcher Maßnahme, ab wann und in 
welchem Zeitraum sowie mit welchem Umfang was genau erreicht werden soll. 
 
2. Sind Alternativen zu einer möglichen Erreichung der Klimaziele durch die Aufstellung einer 
Windenergieanlage am Großklärwerk Stammheim seitens der StEB getätigt worden - 
wenn ja, wie sahen diese konkret/detailliert aus, sind sie ggf. Im Rahmen einer 
Alternativenprüfung nach § 8 UVPG erfolgt und warum wurden sie verworfen; wenn nein, 
wieso nicht? 
 
3. Wie viele (zusätzliche) Kosten und CO2-Ausstoß sind durch die Verarbeitung von 
Faulgas/BHKW hin zu Biogas zu erwarten -  insbesondere bei drohender entfallender 
Wärme für das Klärwerk bei geringerer KWK-Abwärme durch (teilweise) Stilllegung des 
BHKW, zusätzlichem Betrieb der Biogasaufbereitungsanlage auf dem GKW Stammheim 
und Umwandlungsverlusten bei der Aufbereitung von Biogas - und inwiefern sind diese 
bereits bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlage berücksichtigt? 
 
4. Besteht ein Energiemanagementsystem, welches in der Lage ist, mit Lastverschiebung, 
Speichertechnologie, Spitzenlaststeuerung oder Rückverstromungsoptionen zu agieren? 
 
5. Hat sich die StEB mit der Klassifizierungsmöglichkeit der Windenergieanlage als 
Nebenanlage im Sinne des § 35 BauGB, vor dem Hintergrund dessen, dass ein nicht 
unerheblicher Teil der produzierten Energie ins öffentliche Netz eingespeist werden soll 
und die Einspeisung zusätzlicher bereits vor Ort produzierter Energie ins Netz ermöglichen 
soll, (erneut) beschäftigt und liegt hierzu ein juristisches Gutachten vor, welches dies 
bestätigt? 
 
 
gez. Alexander  
Lünenbach 
   
Alexander Lünenbach    
(SPD-
Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1243/2025
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
02.09.2025
Erstellt
02.09.2025 08:52