0317/2024
Beantwortung der Einwohneranfrage zur Sitzung der BV am 25.01.2024 (0243/2024) betreffend Johannes-Giesberts-Park
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Anlage 1 Allgemeine Antwort
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Anlage 1 – Allgemeine Antwort zur Bürger*innenanfrage Am 03.11.2022 beschloss die Bezirksvertretung Nippes die Beschlussvorlage mit dem Titel „Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park“ ( 3020/2022 ). Mit diesem Beschluss beauftragte die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung mit der Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Park gemäß einem skizzenhaften Gesamtkonzept. „Anhand einer durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung, sollen die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen in die Umgestaltung miteinbezogen werden.“ Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in 2023 durchgeführt worden. „Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die darauf beruhende Planung sind der Bezirksvertretung zur Abstimmung vorzulegen. Davon ausgenommen sind die vorgezogenen Maßnahmen der Pflanzung der Obstbäume und das Anlegen der Wildblumenwiese sein.“ Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Beschlussvorlage ( 0117/2024 ) beigefügt ist, wird der Politik hiermit vorgestellt und das daraus resultierende Ergebnis der Grundsatzfrage der Flächennutzung/ -aufteilung als Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Bisher gibt es noch keine Entwurfsplanung. Diese wird erst erarbeitet, wenn seitens Politik eine Entscheidung zur Flächennutzung getroffen wurde. Der Entwurf wird der Politik dann wieder zur Entscheidung vorgelegt. Das vorgestellte skizzenhafte Gesamtkonzept, welches Bestandteil der Beschlussvorlage zur „Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks“ ( 3020/2022 ) ist, diente dem Grundsatzbeschluss als Basis für die Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umgestaltung des Parks. Das skizzenhafte Gesamtkonzept, welches auf https://meinungfuer.koeln/Johannes- Giesberts-Park dargestellt ist diente als Basis für die durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung.
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 0317/2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 Beantwortung der Einwohneranfrage zur Sitzung der BV am 25.01.2024 (0243/2024) betreffend Johannes-Giesberts-Park Die Verwaltung beantwortet die Mitteilung 0243/2024 wie folgt. Warum steht im Fokus die Verkleinerung der Hundefreilauffläche? Antwort: Eine Parkanlage dient allen Kölner*innen mit unterschiedlichen Interessen der Erho- lung und Freizeitgestaltung. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die unterschiedlichen Inte- ressen der Teilnehmenden abzulesen. Die Ergebnisse finden sie hier: https://meinungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park In der Beschlussvorlage (0117/2024) sind daher zwei Varianten für die Flächenaufteilung dar- gestellt. Eine Entscheidung über die Flächenverteilung obliegt der Bezirksvertretung Nippes. Warum wird ein Kletterpark für Kinder geplant wenn es bereits so viele Kinderspielplätze in der unmitterlbaren Nähe gibt (Beispiel Luftschiftplatz im Clouth Quartier)? Antwort: Der zwischen dem Nordpark und dem Inneren Grüngürtel gelegene Johannes-Gies- berts-Park ist bei den Bürger*innen sehr beliebt und dadurch stark frequentiert. Der beste- hende Spielplatz im Park ist zur Zeit nicht ausgebaut. Gerade während und nach der Corona Pandemie ist deutlich geworden, wie wichtig informelle Spiel- und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum sind. Aktuell verfügt Nippes über 117.867 Ein- wohner*innen, davon 18.543 Kinder und Jugendliche. Laut der aktuellen Spielraumplanung ergibt sich daraus im Bezirk Nippes ein Mangel an Spielflächen von insgesamt 120.806 m². Anhand der demografischen Entwicklung lässt sich ablesen, dass Nippes ein stark wachsen- der Stadtteil ist. Der Grund ist der Zuzug von Familien mit Kindern und Jugendlichen und die Realisierung von Um- und Neubaugebieten. Das machen auch die zahlreichen Neubauprojekte deutlich, wie zum Beispiel das in 2021 fer- tiggestellte Clouth Quartier. Allein bei diesem Bauprojekt sind 1200 neue Wohnungen hinzu- gekommen. Die Größe des Bauprojektes löste einen neuen Bedarf an Spielplatzfläche aus, da neue Bewohner*innen hinzugezogen sind. In diesem Zuge musste der Bauhabenvorträger ei- nen öffentlichen Spielplatz erreichten bzw. ausbauen, dabei entstand der Spielplatz auf dem Luftschiff Platz. Durch die stärkere Verdichtung des Stadtraums müssen fußläufig erreichbar attraktive, altersgerechte und bedarfsgerechte Spielräume für Kinder und Jugendliche errich- tet werden. Um diesen Mangel zu begegnen müssen auch bestehende Spielplatzflächen mit einem hohen Spielwert ausgebaut oder neugebaut werden 2 Die zentrale Lage und Größe, sowie die Nähe zum Kinderkrankenhaus, des Johannes-Gies- berts-Park stellt ein beliebtes Ausflugsziel für Familien dar. Der Ausbau der vorhandenen Spielplatzfläche bietet Kindern und Jugendlichen, sowie Familien, eine hohe Aufenthaltsquali- tät und einen gesteigerten Spielwert. Vor diesem gesamten Hintergrund wird die Notwendig- keit des Ausbauens der vorhandenen Spielplatzfläche im Johannes-Giesberts-Park deutlich. Darüber hinaus könnte durch eine Trennung der Hundefreilauffläche und der Spielplatzfläche das subjektive Sicherheitsgefühl der spielenden Kinder und Jugendliche erhöht und ein unbe- schwertes Spielen ermöglicht werden. Warum werden keine Sitzbänke und generell Sitzgelegenheiten in den Park eingesetzt? Antwort: Als Basis der Öffentlichkeitsbeteiligung diente die Skizze die auf dem Beteiligungs- portal der Stadt Köln zu finden ist: https://meinungfuer.koeln/Johannes-Giesberts-Park Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Bezirksvertretung Nippes als Grund- lage für Ihre Grundsatzentscheidung über die Flächenaufteilung im Park. Die Planung der Parkanlage erfolgt auf Basis des Beschlusses der Bezirksvertretung. Ent- sprechend liegt derzeit noch keine Planung vor. Das Einplanen von Parkbänken erfolgt im Planungsprozess durch die Stadtverwaltung. Die Planung selbst wird anschließend der Be- zirksvertretung Nippes erneut vorgelegt. Warum kann man nicht einen Hundparcour mit Trinkstationen & Agility Stationen für Hunde einrichten? Antwort: Im Park wird die Installation eines Trinkbrunnens von der Stadtverwaltung Köln ge- prüft. Mit diesem Trinkwasserbrunnen können Hundebesitzer über selbst mitgebrachte Utensi- lien wie bspw. Trinkbehälter Ihre Hunde mit Wasser versorgen. So profitieren alle Nutzer*in- nen vom Wasserangebot. Hundefreilaufflächen dienen neben dem allgemeinen Erholungszwecken dem unangeleinten Auslauf von Hunden. Weiterhin gilt das Verbot von Verunreinigung durch Tiere. Entsprechend dieser Vorgaben der Stadtverordnung Köln stellt die Errichtung eines Hunde- parcours oder einer Agility-Station eine Einschränkung des allgemeinen Erholungszweckes für alle Nutzer*innen dar. Warum kann man nicht eine Fontaine in den Park einsetzen? Antwort: Wasserelemente erfreuen sich einer großen Beliebtheit im Kölner Stadtgebiet. Die Entwurfsplanung wird auf Grundlage der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt. In dem Zuge wird die Thematik des Wasserelementes durch die Stadtverwaltung Köln geprüft.
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Luftschiff-Platz
- Im Park
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Details
- Aktenzeichen
- 0317/2024
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 24.01.2024
- Erstellt
- 19.01.2024 16:20