V/0929/2007
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk XI Münster - Handorf
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Beschlussvorlage
1795 Zeichen
V/0929/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechtsamt Betrifft Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk XI Münster - Handorf Beratungsfolge 29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Sachentscheidung: Als Schiedsmann für den Bezirk Münster – Handorf wird gewählt Herr Harald Nettesheim geboren am 23.10.1963 wohnhaft Drei Eichen 41, 48157 Münster II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die Amtszeit des Herrn Conny Plitt als Schiedsperson, ist beendet. Herr Plitt steht für eine Wie- derwahl nicht zur Verfügung. Aus diesem Grunde ist eine neue Schiedsperson zu wählen. Herr Harald Nettesheim hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung das Ehrenamt des Schiedsmanns zu übernehmen. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sei, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Vorlagen-Nr.: V/0929/2007 Auskunft erteilt: Herr Himmelskötter Ruf: 492 30 30 E-Mail: Himmelskoetter@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0929/2007 Die formellen Voraussetzungen liegen bei Herrn Nettesheim vor. I. V. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Drei Eichen 41
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0929/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37