V/0387/2014/1
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
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V/0387/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 24.06.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: Folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weite- rer Gremien bleibt unberührt.) 2014-00070 Es wird angeregt, den Schulhof der Grundschule Sprakel mit Spielgeräten, insbesondere einer großen Kletterspinne, auszustatten und kindgerecht zu gestalten. Bezirksvertretung Münster-Nord Die Anregung wurde an den Rat der Stadt Münster gerichtet, fällt jedoch in den Zuständigkeitsbe- reich der Bezirksvertretung Münster -Nord. Den Mitgliedern des Rates wird die Anregung in der Sitzung am 12.06.2014 bekannt gegeben. Erläuterungen zum Verfahren: Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anr e- gung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anregungen, die i n die Entsche i- dungszuständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die En t- scheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirks- vertretung aber nicht geben. Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen gemäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürge r- meister/bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Absatz 4 der Vorlagen-Nr.: V/0387/2014 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492-3365 E-Mail: Dautzenberg@stadt-muenster.de Datum: 06.06.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0387/2014 Hauptsatzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Ergänzungsvorlage Bericht
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V/0387/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 24.06.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: Folgende weitere Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen ist eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2014-00070 Es wird angeregt, den Schulhof der Grundschule Sprakel mit Spielgeräten, insbesondere einer großen Kletterspinne , auszustatten und kindgerecht zu gestalten. Bezirksvertretung Münster-Nord 2014-00100 Es wird angeregt, auf dem Hohen Heckenweg zwischen Morthorststraße und Königsberger Straße den stadteinwärtigen Radweg für beide Fahrtrichtungen auszuweisen. Verwaltung Die Anregung wurde an den Rat der Stadt Münster gerichtet, fällt jedoch in den Zuständigkeitsbe- reich der Bezirksvertretung Münster -Nord. Den Mitgliedern des Rates wird die Anregung in der Sitzung am 12.06.2014 bekannt gegeben. Erläuterungen zum Verfahren: Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertre tung selbst mit seiner Anr e- gung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anregungen, die in die Entsche i- dungszuständigkeit des Rates, eines Ausschusse s oder des Oberbürgermeisters fallen, an die Vorlagen-Nr.: V/0387/2014/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492-3365 E-Mail: Dautzenberg@stadt-muenster.de Datum: 23.06.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0387/2014/1 zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die En t- scheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirks- vertretung aber nicht geben. Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen gemäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürge r- meister/bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemä ß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Morthorststraße
- Königsberger Straße
- Heckenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0387/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.06.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37