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V/0387/2014/1

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 23.06.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 24.06.2014, TOP 7.1

Berichtsvorlage

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Ergänzungsvorlage Bericht

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Berichtsvorlage

2424 Zeichen

V/0387/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.06.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist 
eingegangen: 
 
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit 
(Das Anhörungs- und Beratungsrecht weite-
rer Gremien bleibt unberührt.) 
2014-00070 Es wird angeregt, den Schulhof der 
Grundschule Sprakel mit Spielgeräten, 
insbesondere einer großen Kletterspinne, 
auszustatten und kindgerecht zu gestalten. 
Bezirksvertretung  Münster-Nord  
 
Die Anregung wurde an den Rat der Stadt Münster gerichtet, fällt jedoch in den Zuständigkeitsbe-
reich der Bezirksvertretung Münster -Nord. Den Mitgliedern des Rates wird die Anregung in der 
Sitzung am 12.06.2014 bekannt gegeben. 
 
 
Erläuterungen zum Verfahren: 
 
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) 
hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein 
Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anr e-
gung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 
1 Satz 2  GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anregungen, die i n die Entsche i-
dungszuständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die 
zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die En t-
scheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirks-
vertretung aber nicht geben.  
Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen 
gemäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürge r-
meister/bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Absatz 4 der 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0387/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Dautzenberg 
Ruf: 
492-3365 
E-Mail: 
Dautzenberg@stadt-muenster.de 
Datum: 
06.06.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0387/2014 
 
Hauptsatzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe 
der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Ergänzungsvorlage Bericht

2628 Zeichen

V/0387/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.06.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Folgende weitere Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -
Westfalen ist eingegangen: 
 
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit 
(Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer 
Gremien bleibt unberührt.) 
2014-00070 Es wird angeregt, den Schulhof der 
Grundschule Sprakel mit Spielgeräten, 
insbesondere einer großen Kletterspinne , 
auszustatten und kindgerecht zu gestalten. 
Bezirksvertretung Münster-Nord  
2014-00100 Es wird angeregt, auf dem Hohen 
Heckenweg zwischen Morthorststraße 
und Königsberger Straße den 
stadteinwärtigen Radweg für beide 
Fahrtrichtungen auszuweisen. 
Verwaltung 
 
Die Anregung wurde an den Rat der Stadt Münster gerichtet, fällt jedoch in den Zuständigkeitsbe-
reich der Bezirksvertretung Münster -Nord. Den Mitgliedern des Rates wird die Anregung in der 
Sitzung am 12.06.2014 bekannt gegeben. 
 
 
Erläuterungen zum Verfahren: 
 
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) 
hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein 
Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertre tung selbst mit seiner Anr e-
gung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 
1 Satz 2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anregungen, die in die Entsche i-
dungszuständigkeit des Rates, eines Ausschusse s oder des Oberbürgermeisters fallen, an die 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0387/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Dautzenberg 
Ruf: 
492-3365 
E-Mail: 
Dautzenberg@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.06.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0387/2014/1 
 
zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die En t-
scheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirks-
vertretung aber nicht geben.  
Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen 
gemäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürge r-
meister/bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemä ß § 6 Absatz 4 der 
Hauptsatzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe 
der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

24.06.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Morthorststraße
  • Königsberger Straße
  • Heckenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0387/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
23.06.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37