V/0058/2016
Altenberger Straße – barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Nienberge Ehemalige Post“
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Beschlussvorlage
9641 Zeichen
V/0058/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Altenberger Straße – barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Nienberge Ehemalige Post“
(Maßnahme im Haltestellenprogramm 2017)
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Nienberge Ehemalige Post“ wird auf der
Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom Dezember 2015 (Anlage 1) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die v.g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen
2017 165.500
Bushaltestellen
„Nienberge –
ehem. Post“
(beide FR) ca.
45.000 €
Einzahlungen
2017
40.500
90 % der för-
derfähigen Kos-
ten der Bushal-
testellen
ca. 40.500 €
Vorlagen-Nr.:
V/0058/2016
Auskunft erteilt:
Herr Witt
Ruf:
492 61 57
E-Mail:
Witt@stadt-muenster.de
Datum:
01.02.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0058/2016
Saldo 125.000
Im Zuge des barrierefreien Ausbaues der Haltestellen sind voraussichtlich auch ein Ausbau der Fahr-
bahn und eine Sanierung des vorhandenen Regenwasserkanals vorgesehen.
Begründung:
Anlass
Die Haltestellen „Nienberge Ehemalige Post“ sind im Haltestellenprogramm 2017 vorgesehen. Mit
dem Beschluss zur Vorlage V/0251/2015 Programm „Verbesserungen an Haltestellen“ für
2016/2017 wurden die für 2017 geplanten Standorte benannt und die Planungen für diese Standorte
aufgenommen.
Bestand
Beide Bushaltestellen „Nienberge E hemalige Post“ sind innerhalb eines Parkstreifens a ngelegt und
nicht barrierefrei ausgebaut. Parallel zu dem Parkstreifen verläuft auf b eiden Seiten ein ca. 1.40-1.55
m breiter Radfahrstreifen. Durch die Lage innerhalb des Parkstreifens sind die Bushaltestellen
schlecht anfahrbar.
Die Haltestellen werden von der Regional-Buslinien (R72 und R73) bedient.
Die stadtaus wärtige Bushaltestelle ist heute lediglich mit einem Haltestellenmast ausg estattet. Der
Zugang zum Friedhof befindet sich hinter dieser Bushaltestelle.
Die stadteinwärtige Bushaltestelle liegt unmittelbar vor ei ner Fußgängerlichtsignalanlage und ist mit
einer Wartehalle (K5-Modell) ausgestattet.
Der jetzige Standort dieser Bushaltestelle erweist sich durch die vorhandene Zufahrt vor dem Haus -
Nr. 7 und den mündenden gem. Geh- und Radweg an dieser Stelle als ungünstig.
Ein gutes Angebot an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Bereich der Bushaltestellen besteht b e-
reits. Südlich der stadteinwärtigen Bushaltestelle befinden sich 121 freie Josta -Fahrradständer, die
parallel zum Gehweg in zwei Reihen installiert sind.
Planung
Aufgrund der unterschiedlichen Beurteilung seitens de r Verwaltung und der Polizei in B ezug auf die
Führung des Radweges im Haltestellenbereich wurden zwei Varianten geprüft:
Barrierefreier Ausbau der beiden Bushaltestellen mit bestehender Radwegeführung (Radfah r-
erstreifen mit Überleitung in einen Schutzstreifen; Anlage 1):
Um den Anforderungen nach dem Behindertenstellungsgesetz gerecht zu werden, muss der Standort
der stadteinwärtigen Haltestelle verlegt werden.
Die Planung sieht vor, die heutige Bushaltestelle in Richtung Osten zu verschieben und als B uskap
auszubauen. Bei dieser Planung müssen ein Teil des vorhandenen Grünstreifens und ein Baum ent-
fallen. Diese Bushaltestelle wird mit einer neuen Wall-Wartehalle ausgestattet.
Um die Anforderungen seitens der Feuerwehr zu erfüllen, muss die vorhanden e stadteinwärtige Bus-
haltestelle soweit in Richtung Osten verschoben werden, damit der erforderl iche Abstand zwischen
zwei Fahrbahnrandhaltestellen von ca. 15,00 m sichergestellt wird. Diese Bushaltestelle
wird ebenfalls als Buskap ausgebaut. Um die Erreichbarkeit des Übergangs zum Friedhof zu optimie-
ren, wird an dieser Stelle der Gehweg vorgezogen und als Vorschuhung mit entsprechender Abse n-
kung ausgebaut.
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V/0058/2016
Durch die Einrichtung des Buskaps wird eine ausreichend große Aufstellfläche für die Fahrgäste g e-
schaffen.
Beide Bushaltestellen werden mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsy stem
ausgestattet. Dies entspricht einem Umbau und den Anforderungen nach dem Behindertengleichste l-
lungsgesetz (BGG).
Nach Auskunft des Tiefbauamtes s oll Im Zuge der Umsetzung des barrierefreien Ausbaus die I n-
standsetzung der Nebenanlagen in diesem Bereich erfolgen.
Die Planung sieht vor, die Au fstellflächen für die Fußgänger an der vorhandenen Lichtsignalanl age
vorzuziehen und entsprechend der Anlage I V 2.1 auszubauen, damit die Querungsstelle auch für
Menschen mit sensorischen und motorischen Einschränkungen eindeutig auffindbar und sicher nut z-
bar ist. Beide Lichtsignalanlagen müssen dementsprechend versetzt werden.
Die veraltete Signalsteuerung aus dem Jahre 1978 sollte durch eine moderne Steuerung mit:
- deutlich kürzerer Umlaufzeit (45 s anstelle der heutigen 72 s)
- deutlich kürzerer max. Wartezeit (34 s ohne Busbeeinflussung anstelle der heutigen 61 s)
- Schlafmodus für den 24 Stundenbetrieb (zurzeit täglich 6.30 – 23.00 Uhr)
- Busbeschleunigung
ersetzt werden.
Damit der Bus die neuen Buskaps ordnungsgemäß anfahren und verlassen kann, wird der vorhand e-
ne Radfahrstreifen gemäß der (ERA 2010) ca. 25 m vor und bis 10 m hinter der Haltestelle aufgeh o-
ben und durch einen Schutzstreifen ersetzt.
Die Polizei lehnt diese Radwegeführung im Bereich der Bushaltestellen ab, da die Radfahrer bei e i-
nem haltenden Bus ungesichert in die Fahrbahn fahren. Dadurch ist mit einem erhöhten Unfallr isiko
und der Zunahme von Konfliktsituationen im Bereich des Bushaltestelle zu rechnen.
Barrierefreier Ausbau der beiden Bushaltestellen mit einem baulich angelegten Radweg (Anla-
ge 2):
Um den Anforderungen nach dem Behindertenstellungsgesetz gerecht zu werden, muss der Standort
der stadteinwärtigen Haltestelle wie in Variante 1 verlegt werden.
Die Planung sieht vor, die heutige Bushaltestelle in Richtung Osten zu verschieben und als Fahrbahn-
randhaltestelle auszubauen. Auch bei dieser Planung müssen ein Teil des vorhandenen Grünstre i-
fens und ein Baum entfallen.
Die stadtauswärtige Bushaltestelle sollte nach Möglichkeit im Bereich des Friedhofzugangs best ehen
bleiben.
Um die Anforderungen seitens der Feuerwehr zu erfüllen, muss die vorhandene stadtauswärtige
Bushaltestelle soweit in Richtung Osten verschoben werden, damit der erforderliche Abstand zw i-
schen den beiden Bushaltestellen von ca. 15,00 m sichergestellt wird.
Eine Fläche für die Aufstellung einer Wartehalle steht an dieser Stelle nicht zur Verfügung.
Beide Bushaltestellen werden mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsy stem
ausgestattet. Dies entspricht einem Umbau und den Anforderungen nach dem Behindertengleichste l-
lungsgesetz (BGG).
Auch diese Variante beinhaltet die Instandsetzung der Nebenanlage n in diesem Bereich sowie den
barrierefreien Umbau an der gesicherten Querungsstelle.
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Der Radfahrer wird im Bereich der beiden Bushaltestellen auf einen Hochbordradweg in einer Bre ite
von 1.80/2.00 m geführt. Hinter der Bushaltestelle wird der Radfahrer wieder in die Fahrbahn geführt.
Die Variante 2, den Radfahrer im Haltestellenbereich auf einen Bordsteinradweg zu führen, ermö g-
licht zwar das reibungslose Anhalten und einfädeln von Bussen, geht aber hä ufig zu Lasten der im
Gehwegbereich wartenden und ei n- und aussteigenden Fahrgäste und des Radverkehrs. Aufgrund
dessen wurde diese Planung von der Verwaltung abgelehnt und sollte nicht weiter verfolgt werden.
Fazit
In Abwägung der Vor- und Nachteile schlägt die Verwaltung vor, die Variante 1 (Anlage 1) zur Umset-
zung zu empfehlen.
Die vorhandene Radverkehrsführung als Radfahrstreifen wird bei einer Kraftfahrzeugverkehrsstä rke
von 930Kfz/h und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemäß der ERA 2010 als g e-
eignete Führungsform empfohlen. Auch das Schwerverkehrsaufkommen von 30 LKW/24h unterstützt
die vorhandene Führungsform.
Der Radverkehr sollte auf Straßen mit Radfahrstreifen auch im Haltestellenbereich links vom Bor d-
stein geführt werden, da sich Rad- und Busfahrer hierdurch frühzeitig bemerken und der Bus die Hal-
testelle in sicherem Abstand zu den Radfahrern anfahren und verlassen kann.
Laut ERA 2010 sind insgesamt Führungen im Bereich der Fahrbahn konfliktärmer. Ein Verschwenken
dieser Radverkehrsführungen vor Haltestellen in den Seitenbereich ist daher generell zu vermeiden.
Reduktionsvariante:
Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Standards barrier efrei
ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis-
se an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf e i-
nen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vo rhandenen Zustandes. Dies entspräche in
keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan (Variante 1)
Anlage 2: Lageplan (Variante 2)
Anlage 2: Variante 2
32 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0058/2016
Anlage 1: Variante 1
32 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0058/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Altenberger Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0058/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37