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V/0058/2016

Altenberger Straße – barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Nienberge Ehemalige Post“

Vorlagen 22.01.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 03.03.2016, TOP 8.5

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2: Variante 2

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Anlage 1: Variante 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

9641 Zeichen

V/0058/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Altenberger Straße – barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Nienberge Ehemalige Post“ 
(Maßnahme im Haltestellenprogramm 2017) 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Nienberge Ehemalige Post“ wird auf der 
Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom Dezember 2015 (Anlage 1) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die v.g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
 
  
 
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
 
     
Auszahlungen 
  
2017 165.500 
Bushaltestellen 
„Nienberge – 
ehem. Post“ 
(beide FR) ca. 
45.000 € 
 
Einzahlungen 
 
 
  
2017 
 
40.500 
90 % der för-
derfähigen Kos-
ten der Bushal-
testellen 
ca. 40.500 € 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0058/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0058/2016 
Saldo 125.000  
 
Im Zuge des barrierefreien Ausbaues der Haltestellen sind voraussichtlich auch ein Ausbau der Fahr-
bahn und eine Sanierung des vorhandenen Regenwasserkanals vorgesehen. 
Begründung: 
Anlass 
Die Haltestellen „Nienberge Ehemalige Post“ sind im Haltestellenprogramm 2017 vorgesehen. Mit 
dem Beschluss zur Vorlage V/0251/2015 Programm „Verbesserungen an Haltestellen“ für 
2016/2017 wurden die für 2017 geplanten Standorte benannt und die Planungen für diese Standorte 
aufgenommen. 
 
Bestand 
Beide Bushaltestellen „Nienberge E hemalige Post“ sind innerhalb eines Parkstreifens a ngelegt und 
nicht barrierefrei ausgebaut. Parallel zu dem Parkstreifen verläuft auf b eiden Seiten ein ca. 1.40-1.55 
m breiter Radfahrstreifen. Durch die Lage innerhalb des Parkstreifens sind die Bushaltestellen 
schlecht anfahrbar. 
 
Die Haltestellen werden von der Regional-Buslinien (R72 und  R73) bedient. 
 
Die stadtaus wärtige Bushaltestelle ist heute lediglich mit einem Haltestellenmast ausg estattet. Der 
Zugang zum Friedhof befindet sich hinter dieser Bushaltestelle. 
 
Die stadteinwärtige Bushaltestelle liegt unmittelbar vor ei ner Fußgängerlichtsignalanlage und ist mit 
einer Wartehalle (K5-Modell) ausgestattet.  
Der jetzige Standort dieser Bushaltestelle erweist sich durch die vorhandene Zufahrt vor dem Haus -
Nr. 7 und den mündenden gem. Geh- und Radweg an dieser Stelle als ungünstig. 
 
Ein gutes Angebot an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im  Bereich der Bushaltestellen besteht b e-
reits. Südlich der stadteinwärtigen Bushaltestelle befinden sich 121 freie Josta -Fahrradständer, die 
parallel zum Gehweg in zwei Reihen installiert sind.  
 
Planung 
Aufgrund der unterschiedlichen Beurteilung seitens de r Verwaltung und der Polizei in B ezug auf die 
Führung des Radweges im Haltestellenbereich wurden zwei Varianten geprüft: 
 
Barrierefreier Ausbau der beiden Bushaltestellen  mit bestehender Radwegeführung (Radfah r-
erstreifen mit Überleitung in einen Schutzstreifen; Anlage 1): 
 
Um den Anforderungen nach dem Behindertenstellungsgesetz gerecht zu werden, muss der Standort 
der stadteinwärtigen  Haltestelle verlegt werden.  
 
Die Planung sieht vor, die heutige Bushaltestelle in Richtung Osten zu verschieben und als B uskap 
auszubauen. Bei dieser Planung müssen ein Teil des vorhandenen Grünstreifens und ein Baum ent-
fallen. Diese Bushaltestelle wird mit einer neuen Wall-Wartehalle ausgestattet.   
 
Um die Anforderungen seitens der Feuerwehr zu erfüllen, muss die vorhanden e stadteinwärtige Bus-
haltestelle  soweit in Richtung  Osten verschoben werden, damit der erforderl iche Abstand zwischen 
zwei Fahrbahnrandhaltestellen von ca. 15,00 m sichergestellt wird.  Diese Bushaltestelle 
wird ebenfalls als Buskap ausgebaut. Um die Erreichbarkeit des Übergangs zum Friedhof zu optimie-
ren, wird an dieser Stelle der Gehweg vorgezogen und als Vorschuhung mit entsprechender Abse n-
kung ausgebaut.

- 3 - 
V/0058/2016 
Durch die Einrichtung des Buskaps wird eine ausreichend große Aufstellfläche für die Fahrgäste g e-
schaffen.  
 
Beide Bushaltestellen  werden mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsy stem 
ausgestattet. Dies entspricht einem Umbau und den Anforderungen nach dem Behindertengleichste l-
lungsgesetz (BGG).  
 
Nach Auskunft des Tiefbauamtes s oll Im Zuge der Umsetzung des barrierefreien Ausbaus die I n-
standsetzung der Nebenanlagen in diesem Bereich erfolgen. 
Die Planung sieht vor, die Au fstellflächen für die Fußgänger  an der vorhandenen Lichtsignalanl age 
vorzuziehen und entsprechend der Anlage I V 2.1 auszubauen, damit die Querungsstelle auch für 
Menschen mit sensorischen und motorischen Einschränkungen eindeutig auffindbar und sicher nut z-
bar ist. Beide Lichtsignalanlagen müssen dementsprechend versetzt werden. 
 
Die veraltete Signalsteuerung aus dem Jahre 1978 sollte durch eine moderne Steuerung mit: 
- deutlich kürzerer Umlaufzeit (45 s anstelle der heutigen 72 s) 
- deutlich kürzerer max. Wartezeit (34 s ohne Busbeeinflussung anstelle der heutigen  61 s) 
- Schlafmodus für den 24 Stundenbetrieb (zurzeit täglich 6.30 – 23.00 Uhr) 
- Busbeschleunigung 
ersetzt werden. 
 
Damit der Bus die neuen Buskaps ordnungsgemäß anfahren und verlassen kann, wird der vorhand e-
ne Radfahrstreifen gemäß der (ERA 2010) ca. 25 m vor und bis 10 m hinter der Haltestelle aufgeh o-
ben und durch einen Schutzstreifen ersetzt.  
Die Polizei lehnt diese Radwegeführung im Bereich der Bushaltestellen ab, da die Radfahrer bei e i-
nem haltenden Bus ungesichert in die Fahrbahn fahren. Dadurch ist mit einem erhöhten Unfallr isiko 
und der Zunahme von Konfliktsituationen im Bereich des Bushaltestelle zu rechnen. 
 
Barrierefreier Ausbau der beiden Bushaltestellen mit einem baulich angelegten Radweg (Anla-
ge 2): 
 
Um den Anforderungen nach dem Behindertenstellungsgesetz gerecht zu werden, muss der Standort 
der stadteinwärtigen Haltestelle wie in Variante 1 verlegt werden. 
 
Die Planung sieht vor, die heutige Bushaltestelle in Richtung Osten zu verschieben und als Fahrbahn-
randhaltestelle auszubauen. Auch bei dieser Planung müssen ein Teil des vorhandenen Grünstre i-
fens und ein Baum entfallen.  
 
Die stadtauswärtige Bushaltestelle sollte nach Möglichkeit im Bereich des Friedhofzugangs best ehen 
bleiben. 
 
Um die Anforderungen seitens der Feuerwehr zu erfüllen, muss die vorhandene stadtauswärtige 
Bushaltestelle soweit in Richtung Osten verschoben werden, damit der erforderliche Abstand zw i-
schen den beiden Bushaltestellen von ca. 15,00 m sichergestellt wird.  
 
Eine Fläche für die Aufstellung einer Wartehalle steht an dieser Stelle nicht zur Verfügung. 
 
Beide Bushaltestellen  werden mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsy stem 
ausgestattet. Dies entspricht einem Umbau und den Anforderungen nach dem Behindertengleichste l-
lungsgesetz (BGG).  
 
Auch diese Variante beinhaltet die Instandsetzung der Nebenanlage n in diesem Bereich sowie den 
barrierefreien Umbau an der gesicherten Querungsstelle.

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V/0058/2016 
Der Radfahrer wird im Bereich der beiden Bushaltestellen auf einen Hochbordradweg in einer Bre ite 
von 1.80/2.00 m geführt. Hinter der Bushaltestelle wird der Radfahrer wieder in die Fahrbahn geführt. 
 
Die Variante 2, den Radfahrer im Haltestellenbereich auf einen Bordsteinradweg zu führen, ermö g-
licht zwar das reibungslose Anhalten und einfädeln von Bussen, geht aber hä ufig zu Lasten der im 
Gehwegbereich wartenden und ei n- und aussteigenden Fahrgäste und des Radverkehrs.  Aufgrund 
dessen wurde diese Planung von der Verwaltung abgelehnt und sollte nicht weiter verfolgt werden. 
 
Fazit 
 
In Abwägung der Vor- und Nachteile schlägt die Verwaltung vor, die Variante 1 (Anlage 1) zur Umset-
zung zu empfehlen.  
Die vorhandene Radverkehrsführung als Radfahrstreifen wird bei einer Kraftfahrzeugverkehrsstä rke 
von 930Kfz/h und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemäß der ERA 2010 als g e-
eignete Führungsform empfohlen. Auch das Schwerverkehrsaufkommen von 30 LKW/24h unterstützt 
die vorhandene Führungsform. 
 
Der Radverkehr sollte auf Straßen mit Radfahrstreifen auch im Haltestellenbereich links vom Bor d-
stein geführt werden, da sich Rad- und Busfahrer hierdurch frühzeitig bemerken und der Bus die Hal-
testelle in sicherem Abstand zu den Radfahrern anfahren und verlassen kann.   
 
Laut ERA 2010 sind insgesamt Führungen im Bereich der Fahrbahn konfliktärmer. Ein Verschwenken 
dieser Radverkehrsführungen vor Haltestellen in den Seitenbereich ist daher generell zu vermeiden. 
 
Reduktionsvariante: 
 
Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Standards barrier efrei 
ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis-
se an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf e i-
nen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vo rhandenen Zustandes. Dies entspräche in 
keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Lageplan (Variante 1)  
Anlage 2: Lageplan (Variante 2)

Anlage 2: Variante 2

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0058/2016

Anlage 1: Variante 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0058/2016

Beratungsverlauf (2)

25.02.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Altenberger Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0058/2016
Typ
Vorlagen
Datum
22.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37