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0584/2024

Der Kölner Rahmen [ ] - Förderprogramm für innovative Ideen

Mitteilung Ausschuss 26.02.2024

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3261 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/3 
 
Vorlagen-Nummer  26.02.2024 
 0584/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 29.02.2024 
Digitalisierungsausschuss 04.03.2024 
 
Der Kölner Rahmen [  ] - Förderprogramm für innovative Ideen 
Am 19. Februar 2024 wurde mit dem Kölner Rahmen [  ] ein von KölnBusiness konzipiertes 
Förderinstrument zur Unterstützung innovativer Projekte für die Kölner Wirtschaft veröffent-
licht. Mit dem Kölner Rahmen [  ] verfolgt KölnBusiness das Ziel, für ein gründungs- und 
wachstumsfreundliches Innovationsklima am Standort zu sorgen. Dazu entwickelt und bündelt 
KölnBusiness Förderlinien für Kölner Unternehmen in einem einheitlich gestalteten, transpa-
renten und jährlichen Verfahren. Gefördert werden neue Geschäftsmodelle und vielverspre-
chende Ideen, insbesondere im Hinblick auf ihre positiven Effekte auf den Gesamtstandort. Im 
Fokus stehen die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie die Verbesserung 
bestehender Lösungen. 
Mit Fördersummen von 6.000 € bis 10.000 € und einer Förderquote von bis zu 60 % setzt 
KölnBusiness Impulse und bietet vor allem kleinen Unternehmen einen klar umrissenen Frei-
raum für innovative Projekte. Zur Bewerbung eingeladen sind alle Unternehmen mit Unterneh-
menssitz in Köln oder einem konkreten Projektvorhaben in Köln. Die Entscheidung über eine 
Förderung obliegt KölnBusiness und erfolgt entsprechend der folgenden Kriterien: 
 Projektziel,  
 Innovationspotential,  
 wirtschaftliches Potential sowie  
 Zielorientierung, Plausibilität der Umsetzungsstrategie und Ressourcenplanung. 
 
Im Jahr 2024 geht die vor zwei Jahren geschaffene Fördermöglichkeit in die dritte Förderphase. 
Das Förderprogramm wird jährlich nach einer Evaluation angepasst und inhaltlich entlang von 
für den Wirtschaftsstandort Köln wichtigen Trends neu ausgerichtet. Dabei werden je nach Be-
darf bereits durchgeführte Förderlinien weitergeführt oder durch neue Förderlinien ersetzt.  
Dieses Jahr werden folgende Förderlinien im Kölner Rahmen [  ] mit jeweils einem Fördervolu-
men von 50.000 € aufgelegt:  
 [Digital Health Innov ations] – Digitalisierung im Gesundheitswesen: Förderung 
digitaler Innovationen in den Healthcare-Bereichen Prävention, Diagnose, Behandlung, 
Monitoring, Rehabilitation und Pflege in Zeiten des demographischen Wandels und des 
steigenden Gesundheitsbewusstseins in der Gesellschaft. 
 [Sustainable Innovations] – Nachhaltigkeit in Unternehmen:  Förderung von 
Innovationen, die zur Steigerung der Ressourceneffizienz, zum Schutz des Klimas und 
zur Reduktion von Umweltbelastungen beitragen – und damit zur klimaneutra len, 
umweltgerechten Gestaltung des Wirtschaftsstandorts Köln.

2 
 
 [AI Innovations] – KI-Anwendungen für Unternehmen: Förderung innovativer KI-
basierter Produkte, Dienstleistungen und Prozesse sowie neuer Geschäftsmodelle, 
durch die Unternehmen sich weiter digitalisieren und so das Potenzial von KI für 
Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen nutzen.  
 
Antragsschluss für alle Programme des Kölner Rahmens [  ] ist der 21. April 2024, die Umset-
zung der bewilligten Projekte erfolgt bis zum 30. April 2025.  
Weitere Informationen: https://koeln.business/koelner-rahmen   
 
 
gez. Haack

Beratungsverlauf (2)

29.02.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.03.2024 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0584/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.02.2024
Erstellt
14.02.2024 10:47